Schriftliche Frage 141 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sexuelle Belästigung im Speziellen bzw. grenzüberschreitendes Verhalten im Allgemeinen in F…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 141 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sexuelle Belästigung im Speziellen bzw. grenzüberschreitendes Verhalten im Allgemeinen in F…
Frage 141 (Jorrit Bosch, Die Linke):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sexuelle Belästigung im Speziellen bzw. grenzüberschreitendes Verhalten im Allgemeinen in Fahrschulen bzw. speziell bei Fahrstunden, und ist dies Thema Gegenstand von Bund-Länder Fachausschüssen oder anderen institutionalisierten Formaten (bitte begründen und ggfs. angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. August 2026:
Das Thema sexuelle Belästigung bzw. grenzüberschreitendes Verhalten im Fahrschulunterricht durch Fahrlehrer war in der Vergangenheit vereinzelt Thema im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss. Unabhängig davon, dass den Ländern die Durchführung des Fahrlehrergesetzes und ebenso der fahrlehrerrechtlichen Vorschriften obliegt, war man sich darüber einig, dass ein Fahrlehrer, der Fahrschüler unter Ausnutzung seiner Position sowie des ihm entgegengebrachten Vertrauens verbal und/oder körperlich sexuell belästigt, eine besonders schwere Pflichtverletzung begeht, die zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis führt. (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. März 2026 – 11 ZB 26.147 –, BeckRS 2026). Des Weiteren gelten die strafrechtlichen Bestimmungen zur sexuellen Belästigung nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
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