Schriftliche Frage 137 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung der Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „(u)nter W…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 137 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung der Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „(u)nter W…
Frage 137 (Jorrit Bosch, Die Linke):
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung der Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „(u)nter Wahrung hoher Standards wird die Fahrausbildung reformiert, um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen“, und bis wann will sie diesbezüglich konkrete rechtliche Änderungen beschließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. September 2025:
Grundsätzlich muss das Ziel der Fahrausbildung und Prüfung sein, die Kompetenzen für eine sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Verkehrsteilnahme zu einem bezahlbaren Preis zu vermitteln. Am 21. Juli 2025 hat im Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf Einladung des Staatssekretärs Stefan Schnorr und des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte ein konstruktiver Austausch zu geeigneten Maßnahmen der Kosteneindämmung mit Verbänden aus der Branche und Verbrauchervertretern stattgefunden. Die diskutierten Lösungsansätze und -vorschläge werden derzeit im BMV ausgewertet, um dann über die weiteren Schritte zu entscheiden. Ferner wurde vom Kabinett am 27. August 2025 der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes beschlossen. Es sieht u. a. zur Steigerung der Attraktivität des neuen Wehrdienstes als zusätzliche mögliche Leistung die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B bis zu einer Höhe von 3.500 Euro vor, soweit die nachgewiesenen Kosten auf den Besuch einer Fahrschule sowie auf die Gebühren der Fahrerlaubnisprüfung entfallen, diese der verpflichteten Person tatsächlich entstanden sind und nicht anderweitig erstattet oder bezuschusst wurden.
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