Schriftliche Frage 24 von Martin Hess (AfD): Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzungen) wurden gegen Pressevertreter sowie Medienschaffende nach Kenntnis der…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 24 von Martin Hess (AfD): Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzungen) wurden gegen Pressevertreter sowie Medienschaffende nach Kenntnis der…
Frage 24 (Martin Hess, AfD):
Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzungen) wurden gegen Pressevertreter sowie Medienschaffende nach Kenntnis der Bundesregierung vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 erfasst (bitte nach Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2026:
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Berufe bzw. Berufsgruppen werden in der Fallzahlenanwendung des BKA bezogen auf Opfer bzw. Tatverdächtige nicht abgebildet. Gewaltdelikte gegen „Medienschaffende“ sind mithin nicht automatisiert trennscharf in der Fallzahlendatei des BKA auswertbar. Für den Tatzeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2026 wurde mit dem Oberangriffsziel „Medien“ (Stichtag: 31. Mai 2026) ein Körperverletzungsdelikt erfasst und dem Phänomenbereich Politisch motivierter Kriminalität -ausländische Ideologie- zugeordnet. Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen Weiterentwicklung des KPMD-PMK wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang weniger Sachverhalte als in den Vorjahren durch die Länder an das BKA gemeldet und werden seit der technischen Umstellung seit 1. Juni 2026 sukzessive nachgemeldet; daher ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahreszeitraum nicht gegeben.
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