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Schriftliche Frage 14 von Martin Hess (AfD): Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfache Körperverletzungen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Pressevertreter sowie Me…

dip / schriftliche_frage 21.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von Martin Hess (AfD): Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfache Körperverletzungen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Pressevertreter sowie Me… Frage 14 (Martin Hess, AfD): Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfache Körperverletzungen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Pressevertreter sowie Medienschaffende im ersten Halbjahr 2026 registriert (bitte auch nach Phänomenbereichen sowie der Anzahl der Opfer aufschlüsseln und die einfache Körperverletzung dabei gesondert ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. August 2026: Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter (LKÄ) an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (PHB) (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, ‑religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Darüber hinaus wird das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund der festgestellten oder sich aus dem Phänomenbereich und gegebenenfalls Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel genannt (z. B. Oberangriffsziel „Medien“). Berufe bzw. Berufsgruppen werden in der Fallzahlenanwendung des BKA bezogen auf Opfer beziehungsweise Tatverdächtige nicht abgebildet. Bei dem Begriff „Medienschaffende“ handelt es sich um keinen automatisiert auswertbaren Wert. Hilfswelse werden die Fälle mit Nennung des Angriffsziels „Medien“ beauskunftet. Für die Beantwortung wurden folgende Abfrageparameter verwendet: Tatzeit: erstes Halbjahr 2026 mit dem Stichtag 30. Juni 2026 unter Bezugnahme auf das Oberangriffsziels „Medien“ Insgesamt wurden acht Körperverletzungsdelikte, drei PMK -links-, drei PMK -rechts- und zwei PMK -ausländische Ideologie- durch die Länder gemeldet. Andere Gewaltdelikte wurden nicht gemeldet. Da in der Fragestellung um eine gesonderte Aufschlüsselung der „einfachen Körperverletzungen“ gebeten wurde und es sich um lediglich acht gemeldete Gewaltdelikte handelt, war eine händische Auswertung möglich. Unter der Deliktskategorie „Körperverletzungsdelikte“ werden die Straftatbestände gemäß §§ 223, 224, 225, 226, 226a, 227, 231 und 340 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst. Die händische Auswertung der acht Fälle ergab, dass es sich bei allen acht Fällen um Straftaten gemäß § 223 StGB Körperverletzung handelt. Opfer im Sinne des KPMD-PMK sind natürliche Personen, die durch ein Gewaltdelikt körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Im KPMD-PMK wurden bis zum 31. Mai 2026 ausschließlich natürliche Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich geschädigt wurden und auch als solche von dem jeweiligen LKA in seiner Meldung mit Angaben zur Person aufgeführt wurden. Diese Personen werden mit den Verletzungsgraden „leicht verletzt“, „schwer verletzt“ oder „getötet“ abgebildet (Zählung der tatsächlich verletzten Opfer). Seit dem 1. Juni 2026 können in der Fallzahlenanwendung auch die Opfer abgebildet werden, die als solche mit Angaben zur Person aufgeführt wurden und durch eine politisch motivierte Straftat hätten verletzt werden sollen. Diese erhalten den Verletzungsgrad „nicht verletzt“. Insgesamt wurden im Bereich der Gewaltdelikte sechs Opfer von Körperverletzungsdelikten gemeldet, je zwei im Bereich PMK -links-, PMK -rechts- und PMK -ausländische Ideologie-. Bei den aufgeführten Opfern sind vier leicht verletzt und zwei nicht verletzt. Als „leicht verletzt“ wurden je ein Opfer im PHB PMK -links- und PMK -rechts- gemeldet und zwei Opfer im PHB PMK -ausländische Ideologie-. Bei den „nicht verletzten“ wurde je ein Opfer im Bereich PMK -linksund PMK -rechts- gemeldet. Die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen Weiterentwicklung des KPMD-PMK wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang weniger Sachverhalte als in den Vorjahren durch die Länder an das BKA gemeldet und werden seit der technischen Umstellung seit 1. Juni 2026 sukzessive nachgemeldet; daher ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahreszeitraum nicht gegeben.

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