Schriftliche Frage 49 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Wie viele Gewalttaten aus dem Phänomenbereich PMK -links- gegen politische Gegner wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 202…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 49 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Wie viele Gewalttaten aus dem Phänomenbereich PMK -links- gegen politische Gegner wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 202…
Frage 49 (Jan Wenzel Schmidt, fraktionslos):
Wie viele Gewalttaten aus dem Phänomenbereich PMK -links- gegen politische Gegner wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bundesweit registriert, und in wie vielen Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. März 2026:
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das BKA übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „gegen Medien“ im Oberthemenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Politisch motivierte Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung zuzurechnen sind. Diese Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen (insbesondere äußeres Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/ verwendeten Symbolen sowie dem Zeitgeschehen (aktuelle politische/ gesellschaftliche Ereignisse) ergeben. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen. „Gegen politische Gegner“ wie in der Fragestellung formuliert, ist kein festgelegter Begriff im KPMD-PMK. Es werden daher alle Gewaltdelikte aus den Jahren 2023 bis 2025 und die Anzahl an Tatverdächtigen zu dieser Gesamtzahl genannt. Für das Jahr 2023 wurden mit Stichtag 31. Januar 2024 insgesamt 916 Gewaltfälle im PHB PMK -links- gemeldet. Hiervon konnte in 407 Fällen mindestens ein Tatverdächtiger (TV) ermittelt werden. Für das Jahr 2024 wurden mit Stichtag 31. Januar 2025 insgesamt 762 Gewaltfälle im PHB PMK -links- gemeldet. Hiervon konnte in 383 Fällen mindestens ein TV ermittelt werden. Für das Jahr 2025 wurden mit Stichtag 31. Januar 2026 insgesamt 1.087 Gewaltfälle im PHB PMK -links- gemeldet. Hiervon konnte in 575 Fällen mindestens ein TV ermittelt werden. Die Fallzahlen des Jahres 2025 sind vorläufig und können aufgrund von Nach- und Änderungsmeldungen noch Änderungen unterliegen.
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