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Schriftliche Frage 42 von Andreas Mayer (AfD): Wie viele Strafverfahren wurden seit 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 21 des Versammlungsgesetzes eingeleitet (bitte dabei ange…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 42 von Andreas Mayer (AfD): Wie viele Strafverfahren wurden seit 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 21 des Versammlungsgesetzes eingeleitet (bitte dabei ange… Frage 42 (Andreas Mayer, AfD): Wie viele Strafverfahren wurden seit 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 21 des Versammlungsgesetzes eingeleitet (bitte dabei angeben, in wie vielen Fällen dies zu einer Verurteilung führte), und wie verteilen sich die Verurteilungen im Bezug auf die Phänomenbereiche politisch motivierter Kriminalität? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Dezember 2025: Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „gegen Medien“ im Oberthemenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ abgebildet. In der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA werden Delikte aus Nebenstrafgesetzen (z. B. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge – Versammlungsgesetz) summiert erfasst. Eine Einzelaufstellung der enthaltenen Normen ist nicht möglich. Für das Tatzeitjahr 2023 wurden mit Stichtag 31. Januar 2024 insgesamt 2.711 politisch motivierte Straftaten nach dem Versammlungsgesetz registriert. Davon entfallen 631 auf den Phänomenbereich PMK -links-, 108 auf PMK -rechts-, 129 auf PMK -ausländische Ideologie-, 20 auf PMK -religiöse Ideologie- und 1.823 auf PMK -Sonstige Zuordnung-. Für das Tatzeitjahr 2024 wurden mit Stichtag 31. Januar 2025 insgesamt 2.112 politisch motivierte Straftaten nach dem Versammlungsgesetz registriert. Davon entfallen 884 auf den Phänomenbereich PMK -links-, 144 auf PMK -rechts-, 131 auf PMK -ausländische Ideologie-, fünf auf PMK -religiöse Ideologie- und 948 auf PMK -Sonstige Zuordnung-. Vergleichbare Fallzahlen für das Tatzeitjahr 2025 liegen aktuell noch nicht vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden beim PKS- Schlüssel 720002 „Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder“ im Berichtsjahr 2023 insgesamt 4.370 Fälle erfasst, im Berichtsjahr 2024 insgesamt 4.268 Fälle. Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik. Daten für das Berichtsjahr 2025 liegen noch nicht vor. Zu beachten ist weiterhin, dass beim PKS-Schlüssel 720002 nicht nur Verstöße gegen § 21 des Versammlungsgesetzes erfasst werden. Eine Zuordnung der Zahlen der Strafverfolgungsstatistik zu denen der PMK ist wegen unterschiedlicher Erfassungsmodalitäten nicht möglich. Hinzu kommt, dass die polizeiliche Bewertung der Straftat nicht der Bewertung dieser Tat durch die Justiz entsprechen muss, so dass die statistische Erfassung bei verschiedenen Straftatbeständen erfolgen kann. Dementsprechend ist es auch nicht durch einen einfachen Vergleich zwischen Strafverfolgungsstatistik und PMK möglich, den Anteil der verurteilten Tatverdächtigen zu ermitteln.

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