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Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Antwort zu Drs. 21/4777)

dip / drucksache 08.04.2026 · WP 21 · 21/5288 · Antwort · Original ↗

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Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Antwort zu Drs. 21/4777) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5288 21. Wahlperiode 08.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Lukas Benner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4777 – Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nimmt seit Jahren zu und äußert sich zunehmend in Beschimpfungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen im beruflichen Alltag. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, weil Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte immer häufiger allein aufgrund ihrer Funktion zur Zielscheibe von Hass und Gewalt werden. Dabei leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren des Staates und des gesellschaftlichen Zusammenlebens: Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung, gewährleisten Bildung, Daseinsvorsorge und Verwaltung und ermöglichen damit das alltägliche Leben in Städten, Gemeinden und Kreisen. Besonders Einsatz- und Rettungskräfte werden bei ihren Einsätzen angegriffen. Laut dem Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ wurden im Jahr 2024 106 875 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte Opfer von gegen sie gerichteten Gewalttaten. Im Jahr 2013 lag die Zahl der Opfer bei 59 044. Auch die Feuerwehr vermeldet 1 012 Opfer und sonstige Rettungskräfte weitere 2 916. Mitarbeitende im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind ebenfalls von der Gewaltzunahme betroffen (www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_eleme nte/pdfs/2025/250903_forsa_Gewalt_gegen_oeffentlich_beschaeftigte.pdf). Einen traurigen Höhepunkt bildet hierbei der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar am 2. Februar 2026. Die Deutsche Bahn verzeichnete 2025 mehr als 3 000 Angriffe und etwa 15 000 verbale Übergriffe auf ihr Bahnpersonal. Diese Angriffe haben sich seit 2014 mehr als verdoppelt (www. swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/bahn-zugbegleiter-schaffner-serkan-getoete t-attacke-reaktion-mehr-personal-sicherheit-100.html). Doch auch andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst berichten von einer starken Zunahme an gegen sie gerichteter Gewalt – maßgeblich solche Berufsgruppen mit Bürgerkontakt in Schulen, Finanzämtern, Jobcentern und Ordnungsämtern (www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/202 5/250903_forsa_Gewalt_gegen_oeffentlich_beschaeftigte.pdf). Das Dunkelfeld der von Gewalt betroffenen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird noch sehr viel höher geschätzt, weil es keine standardisierten Herangehensweisen oder ein unzureichendes Anzeigeverhalten in verschiede- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nen Behörden gibt (https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/ 5769/file/FB303.pdf). Das Bundesministerium des Innern hat zur zunehmenden Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst Studien in Auftrag gegeben: Studie des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB; https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/d eliver/index/docId/5769/file/FB303.pdf) sowie eine Studie von der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) durchgeführte Studie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ (www.polizeistudi e.de/wp-content/uploads/Abschlussbericht_MEGAVO.pdf). Zudem hat das Bundesinnenministerium seit 2017 mit Öffentlichkeitskampagnen versucht, das gesellschaftliche Klima gegenüber uniformierten Polizei- und Rettungskräften zu verbessern sowie den Respekt und die Anerkennung gegenüber diesen zu stärken (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/0 8/start-pur-kampagne.html). Die steigende Gewalt ist eine massive Belastung für die betroffenen Menschen im beruflichen Alltag. Darüber hinaus ist sie auch ein Angriff auf unseren Rechtsstaat, denn sie hindern Bund, Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer staatlichen Aufgaben und Fürsorge für alle Menschen in diesem Land. Angesichts der Bedeutung und Tragweite dieser Problematik stellt sich für die fragestellende Fraktion die Frage, wie die Bundesregierung die aktuelle Lage einschätzt und welche Maßnahmen sie zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bietet. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gewalt an Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das von der Bundesregierung sehr ernst genommen wird. Hauptbetroffene sind Länder und Kommunen, die fast 90 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stellen. Zudem sind die dortigen Verwaltungsdienstleistungen wesentlich stärker durch Bürger-Behörde-Kontakt geprägt als in der Bundesverwaltung. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ebenenübergreifende Studien und Untersuchungen sowie Öffentlichkeitsmaßnahmen und Informationsaustausch zu Best Practices mit Bund, Ländern und Kommunen durchgeführt.  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Angaben zum Opfer grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) registriert. Als Opfergruppen werden u. a. Lehrkräfte sowie Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte und Rettungsdienstkräfte erfasst. Eine Differenzierung nach einer Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst findet nicht statt. Die Daten werden jährlich auf der Homepage des Bundeskriminalamtes (BKA) veröffentlicht: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeilich eKriminalstatistik/pks_node.html. Das BKA veröffentlicht zudem jährlich das Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“. Dieses enthält umfangreiche Informationen zu den Fall-, Tatverdächtigen und Opferzahlen (www.bk a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/GewaltGegen PVB/gewaltGegenPVB_node.html). Auch die im Rahmen des oben erwähnten Forschungsprojekts des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) herausgegebenen Speyerer Forschungsberichte enthalten umfassende Daten zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland (https://dopus.uni- speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5741/file/FB302.pdf und https://dopus. uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5769/file/FB303.pdf und https://do pus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5744/file/Gewalt_oeD_Praeve ntion.pdf) (im Folgenden kurz: FÖV-Studie).  2. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst waren in den Jahren von 2015 bis 2025 in Ausübung ihrer Tätigkeit von Gewaltdelikten betroffen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? a) Wie viele davon waren Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte? b) Wie viele davon waren Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst auf Bundesebene? Die Fragen 2 bis 2b werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor, insbesondere gibt es keine eigene Statistik nur für Bundesbedienstete. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Welche Berufsgruppen waren laut Bundesregierung nach Frage 2 von Gewalt betroffen (bitte nach Anzahl der Personen in den jeweiligen Berufsgruppen, insbesondere: Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehr, Sanitäterinnen und Sanitäter, sonstige Rettungskräfte, Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung in Bundesbehörden, Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung in Landes- und Kommunalbehörden, Personen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Finanzamt, Lehrende, Erziehende aufschlüsseln)? Eine Beantwortung mittels PKS-Daten ist nur teilweise möglich. Bestimmte berufliche Tätigkeiten werden in der PKS als Opferspezifika erfasst. Opferspezifika werden zum Fall unter der Bedingung erfasst, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. Da Gewalt in der Frage nicht näher definiert wurde, wird der Beantwortung hinsichtlich der Lehrkräfte ein enger, physischer Gewaltbegriff zugrunde gelegt. Für die nachstehende Auswertung wurden der PKS- Summenschlüssel 892000 Gewaltkriminalität sowie der PKS-Schlüssel 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) zugrundegelegt. Opfer mit Opferspezifik Lehrkräfte Berichtsjahr Gewaltkriminalität Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2015 268  717 2016 294  739 2017 310  770 2018 332  929 2019 337 1017 2020 272  734 Opfer mit Opferspezifik Lehrkräfte Berichtsjahr Gewaltkriminalität Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2021 224  564 2022 387  921 2023 477  996 2024 557 1283 Bestimmte Gewaltdelikte (§§ 113 ff. StGB) können ausschließlich gegen Vollstreckungsbeamte oder gleichstehende Personen (dazu zählen auch Angehörige der Rettungsdienste und Feuerwehrkräfte) verübt werden. Aus diesem Grund werden der Auswertung – analog zum Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte – für die Opferspezifika Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehr und Sonstige Rettungskräfte folgende Straftatenschlüssel zugrunde gelegt: 010000 Mord (§ 211 StGB) 020010 Totschlag (§ 212 StGB) 210000 Raubdelikte (§§ 249-252, 255, 316a StGB) 221000 Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 227, 231 StGB) 222000 gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien (§§ 224, 226, 226a, 231 StGB) 224000 vorsätzliche einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) 232100 Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) 232200 Nötigung (§ 240 StGB) 232300 Bedrohung (§ 241 StGB) 621110 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 113, 115 StGB) 621120 tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 114, 115 StGB). Mit dem „52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vom 23. Mai 2017 wurden bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen. Aufgrund der Strafrechtsänderung sind die Opferzahlen 2018 nicht mit denen der Vorjahre vergleichbar. Die folgende Tabelle zeigt daher die Opferzahlen für die Berichtsjahre ab 2018 bis 2024 für die zuvor genannten PKS Schlüssel. Berichtsjahr Polizeivollzugsbeamte Feuerwehr Sonstige Rettungsdienste 2018 79.191 889 1.908 2019 80.084 941 2.149 2020 84.831 855 2.001 2021 88.626 744 2.339 2022 96.208 940 2.676 2023 105.708 1.069 *) 2.902 2024 106.875 1.012 2.916 *) Enthält zwei Fehlerfassungen. Für das Berichtsjahr 2025 liegen noch keine Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder statistische Daten darüber vor, inwieweit Angehörige von Minderheiten oder mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst überproportional von gewalttätigen Übergriffen betroffen sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Zahl diskriminierend motivierter Gewalttaten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahren zugenommen hat? Die Frage wird aus der Fallzahlenanwendung des BKA für politisch motivierte Straftaten beantwortet. Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlenanwendung erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ abgebildet. Darüber hinaus wird das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund der festgestellten oder sich aus dem Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel genannt (z. B. Unterangriffsziel „Amtsträger“ zum Oberangriffsziel „Staat“). Politisch motivierte Straftaten werden der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der vorgenannten gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten. Amtsträgern werden beispielsweise Bürgermeister, Landräte, kommunale Wahlbeamte, Gerichtsvollzieher, Minister, Ministerpräsidenten, Regierungspräsidenten, Richter, Ordnungsamtsmitarbeitende zugeordnet. Nachfolgend wird die Anzahl der Politisch motivierten Gewaltdelikte der Jahre 2019 bis 2024 (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres) mit Nennung des Unterangriffsziels „Amtsträger“ und des Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ dargestellt (Anzahl der Fälle). Berichtsjahr Fälle 2019 6 2020 0 2021 4 2022 1 2023 4 2024 6  4. Wie ist die deliktische Verteilung bei den Gewalttaten nach Frage 2 (bitte nach Anzahl pro Art aufschlüsseln)? a) Wie viele vollendete Tötungsdelikte gab es? b) Wie viele versuchte Tötungsdelikte gab es?  5. Wie ist der Verletzungsgrad der nach Frage 2 betroffenen Personen gewesen (bitte nach „nicht verletzt“, „leicht verletzt“, „schwer verletzt“ und „tödlich verletzt“ aufschlüsseln)?  6. Wie ist bei den von Gewalt betroffenen Personen nach Frage 2 der Anteil von Frauen und Männern?  7. Wie ist bei den von Gewalt betroffenen Personen nach Frage 2 die Aufteilung der Altersgruppen (bitte nach unter 25-Jährigen, 25- bis 35- Jährigen, 35- bis 45-Jährigen, 45- bis 55-Jährigen und über 55-Jährigen aufschlüsseln)?  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Motiven der Tatverdächtigen zu den Taten nach Frage 2? a) Wie ist die Verteilung der Tatverdächtigen nach Geschlecht? b) Wie ist die Verteilung der Tatverdächtigen nach Altersgruppe (bitte nach Kindern unter 14 Jahren, Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, Erwachsenen zwischen 21 und 25 Jahren und Erwachsenen über 25 Jahre aufschlüsseln)? c) Welche handlungsbezogenen Merkmale wurden bei Tatverdächtigen festgestellt (bitte nach „alleinhandelnd“, „bereits in Erscheinung getreten“, „unter Einfluss berauschender Mittel [Alkohol oder andere leichte Drogen wie Cannabis und Medikamente]“, „Konsument harter Drogen“, „Schusswaffe mitgeführt“ aufschlüsseln)?  9. Welche Tatmittel wurden bei den Taten nach Frage 2 bei der Gewaltanwendung für Angriffe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verwendet? a) Wie oft waren Schusswaffen im Einsatz (bitte unterscheiden zwischen geschossen, mitgeführt und gedroht)? b) Wie oft waren Messer im Einsatz (bitte unterscheiden zwischen eingesetzt, mitgeführt, gedroht)? c) Wie oft waren sonstige gefährliche Werkzeuge im Einsatz (bitte unterscheiden zwischen eingesetzt, mitgeführt, gedroht)? Die Fragen 4 bis 9c werden im Zusammenhang beantwortet. Hierbei handelt es sich um Fragen, die sich auf die Grundgesamtheit der in Frage 2 erfragten Opfer beziehen. Da zu Frage 2 keine Erkenntnisse vorliegen, kann die Bundesregierung auch hierzu keine Angaben machen. 10. Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes allgemein? a) Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte? b) Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt gegen Mitarbeitende der Deutschen Bahn und andere Beschäftigte im öffentlichen Nah- und Fernverkehr? Die Fragen 10 bis 10c werden im Zusammenhang beantwortet. Hinsichtlich der gesellschaftlichen Ursachen für den Anstieg an Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte deuten kriminologische Erkenntnisse auf ein erhöhtes Risiko der Anwendung von Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) hin, wenn ein polarisiertes gesellschaftliches Klima herrscht, in dem Teilgruppen eine geringe ökonomische und politische Teilhabe wahrnehmen oder in dem extreme politische Haltungen in der Bevölkerung weit verbreitet sind. Damit kann eine steigende Ablehnung politischer Institutionen verbunden sein, die sich auch in Gewalthandlungen gegen Polizeikräfte niederschlägt. Ein weiterer Erklärungsansatz ist, dass die Wahrnehmung einer prekären wirtschaftlichen Situation aufgrund der damit verbundenen Unsicherheit zu einer psychischen Belastung und negativem Stress führen kann. Je mehr Menschen Belastungssituationen erleben, desto wahrscheinlicher werden Gewalttaten im sozialen Umfeld – aber auch gegen Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates. Ursächlich können hierbei eine niedrige Frustrationstoleranz und niedrige Impulskontrolle sein sowie die herabgesetzte Fähigkeit, Konfliktsituationen emphatisch und gewaltfrei zu lösen. Des Weiteren kann das Ausmaß der Gewalt gegen PVB und gegen Einsatzkräfte anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag kriminologisch als Ausdruck des allgemeinen Ausmaßes an Gewaltkriminalität verstanden werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte können unter anderem dann häufiger Opfer von Gewalttaten werden, wenn typische (Einsatz-)Kontexte, in denen solche Taten auftreten, zunehmen. So ereignet sich Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte häufig in Situationen, zu denen die Polizei hinzugerufen wird, nachdem bereits Gewalt erfolgt ist – beispielsweisebei eskalierenden Auseinandersetzungen. Vor diesem Hintergrund sind steigende Zahlen an Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte unter anderem dann zu beobachten, wenn die Fallzahlen bei Gewaltkriminalität insgesamt zunehmen, wie es in den Jahren 2022 bis 2024 der Fall war. Das Reisendenaufkommen hat seit der Corona-Pandemie wieder zugenommen. Hierdurch finden auch vermehrt Kontrollen bei den Reisenden in Zügen und an Bahnhöfen statt. In den Kontrollsituationen, wie z. B. Fahrausweiskontrollen – insbesondere bei der Prüfung der Identität anhand der Personaldokumente, Durchsetzung des Hausrechts etc. – , zeigen Menschen eine aggressivere Haltung gegenüber Arbeitnehmern mit Unternehmensbekleidung, die sich durch verbale und tätliche Übergriffe u. a. gegenüber Deutsche Bahn (DB)- Mitarbeitenden zeigt. 11. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Beschäftigten besser vor Gewalt und Aggression zu schützen (bitte nach Behörden und Arbeitsbereichen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannte FÖV-Studie von 2022 stellt detailliert die in unterschiedlichen Bereichen und Behörden ergriffenen Maßnahmen dar. Eine darüber hinausgehende systematische Erfassung der Maßnahmen gegen Gewalt und Agression liegt nicht vor. 12. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der bereits getätigten Öffentlichkeitskampagnen, wie z. B. „Zusammen für mehr-respekt.de“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/start-pu r-kampagne.html)? Die im Jahr 2023 umgesetzte digitale Kampagne für mehr Wertschätzung und Respekt gegenüber Polizei- und Einsatzkräften hatte zum Ziel, Verständnis für die Situation im Einsatz zu schaffen und zu vermitteln, wie lebenswichtig ein angemessenes Verhalten gegenüber den Einsatzkräften sein kann. Dazu wurden unter dem Motto „Zusammen für mehr Respekt“ dokumentarische sowie humoristische Video-Clips veröffentlicht, die zeigen, welche Auswirkungen rücksichts- und respektloses Verhalten für die Einsatzkräfte und für Menschen in Not bedeuten kann. Die Videos wurden in den Sozialen Medien beworben und zugleich auf die Informationswebseite www.mehr-respekt.de hingewiesen. Die Evaluation hat gezeigt, dass mit der Kampagne in erster Linie die jüngere Zielgruppe erreicht wurde – und damit auch die Zielgruppe, die sich den Einsatzkräften gegenüber deutlich distanzierter und ablehnender zeigt. Befragte schätzten insbesondere den informativen Charakter der dokumentarischen Videos und befanden diese als glaubwürdig und authentisch. Es fühlten sich jene, die die Kampagne erinnerten, häufiger gut über die Arbeit von Polizei und Rettungskräften informiert. Durch die Kampagne wurde damit ein Bewusstsein für die Herausforderungen der Arbeit dieser Berufsgruppen geschaffen. Durch die Bewerbung der Videos konnten darüber hinaus insgesamt über 123 Millionen Kontakte und über 300.000 Klicks erzielt werden. Die Ergebnisse liegen damit im erwarteten Bereich. 13. Plant die Bundesregierung weitere Öffentlichkeitskampagnen, wenn ja, welche, welcher Art, und wann sollen diese ungefähr starten? Das Bundesministerium des Innern setzt sich seit 2017 mithilfe der Kampagne Polizei- und Rettungskräfte für mehr Respekt und Wertschätzung gegenüber Einsatzkräften ein. Die Planungen für eine Fortführung der Kampagne im Jahr 2026 sind in der Konzeptionsphase und damit noch nicht abgeschlossen. Der genaue Startzeitpunkt der Kampagne steht derzeit noch nicht fest. 14. Plant die Bundesregierung, ein Bundeslagebild für Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes, über das zu Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte hinaus, zu erstellen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, ab wann ist mit dem ersten Bundeslagebild zu rechnen, und wie wird es konkret bezeichnet? Die Fragen 14 bis 14b werden im Zusammenhang beantwortet. Ein übergreifendes Lagebild für alle Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes ist nicht geplant. Eines der Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 1 genannten FÖV-Studie war, dass eine einheitliche Erfassung für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Gewaltvorkommen der verschiedenen Behörden nur sehr bedingt möglich ist. 15. Wie schätzt die Bundesregierung das Dunkelfeld bei der Meldung von Gewaltfällen gegen Bedienstete nach Frage 2 ein? a) Wie plant die Bundesregierung, das Dunkelfeld zu verringern? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um eine bessere Erfassung und eine signifikante Steigerung des Melde- und Anzeigeverhaltens bei den Beschäftigten nach Frage 2 zu erreichen? Die Fragen 15 bis 15b werden im Zusammenhang beantwortet. Die im Jahr 2022 veröffentlichte FÖV-Studie (siehe auch Antwort zu Frage 1) geht auch auf die Frage der Dunkelziffer ein. Danach liegt die Dunkelziffer nach Beschäftigungsbereichen und Straftatbeständen variiert und im Mittel bei ca. 70 Prozent. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung Betroffenen zur Verfügung, die nach einem Übergriff gesundheitliche (physische oder auch psychische) Einschränkungen entwickeln? 17. Plant die Bundesregierung, die Nachsorge für Betroffene zu verbessern, und wenn ja, wie? Die Fragen 16 und 17 werden zusammenhängend beantwortet. Werden Bundesbeamte durch einen Dienstunfall psychisch und/oder physisch verletzt, stehen ihnen Leistungen der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz zu. Gerade nach einem traumatischen Ereignis im Dienst sollen sowohl eine Erstbetreuung durch qualifizierte Laien (sog. Peers) als auch die eigens für die Bewilligung erster Therapiesitzungen verkürzten Verfahren zur zügigen psychischen Stabilisierung beitragen und einer Chronifizierung psychischer Gesundheitsstörungen entgegenwirken. Entsprechendes gilt für die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Beschäftigten nach einem traumatischen Ereignis bei der versicherten Tätigkeit. Des Weiteren können Betroffene die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Anspruch nehmen. Allerdings sind die Leistungen nach der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge sowie dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch vorrangig. Nach den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen ist die Arbeit zudem derart zu gestalten, dass Gefährdungen für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibenden Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Falls es dennoch zu physischer oder psychischer Gewalt kommt, werden die geeigneten Maßnahmen gegen die Folgen – einschließlich Erstbetreuung und Nachsorge – getroffen. 18. Plant die Bundesregierung gesetzliche oder untergesetzliche Maßnahmen, die die Fälle von Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spürbar verringern können, und wenn ja, wie weit sind diese Vorhaben fortgeschritten? 19. Plant die Bundesregierung strafrechtliche Änderungen hinsichtlich Übergriffen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst? Die Fragen 18 und 19 werden zusammenhängend beantwortet. Bei Übergriffen gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst kommt – wie auch bei Übergriffen gegen alle anderen Personen – abhängig von den Umständen des Einzelfalles insbesondere eine Strafverfolgung wegen Beleidigungsdelikten (§§ 185 ff. des Strafgesetzbuches – StGB), Körperverletzungsdelikten (§§ 223 ff. StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht. Zusätzlich können auch die Widerstandsdelikte der §§ 113 ff. StGB einschlägig sein, wenn die betroffenen Beschäftigten Vollstreckungsbeamtinnen oder -beamte oder ihnen gleichstehende Personen im Sinne dieser Vorschriften sind. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 30. Dezember 2025 veröffentlicht hat, zielt auf eine weitere Verbesserung des Schutzes von Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind. Darin wird vorgeschlagen, durch eine Ergänzung des § 46 Absatz 2 StGB zu verdeutlichen, dass das besondere Unrecht, das Übergriffen gegen Personen innewohnt, die sich ehrenamtlich oder in beruflichem Kontext für das Gemeinwohl engagieren, im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist. Dazu können auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehören. Zudem ist vorgesehen, die Strafrahmen der Widerstandsdelikte in den §§ 113 ff. StGB zu verschärfen. Neben Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten kommt dies auch Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not, aber auch Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und ihren Mitarbeitenden bei ihrer beruflichen Tätigkeit zugute, die durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder tätlich angegriffen werden. 20. Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen zur Handhabung von Strafanzeigen durch die Dienststellen bei Übergriffen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst? Strafanzeigen können von jedermann erstattet werden, vgl. § 158 der Strafprozessordnung (StPO), also sowohl durch die Dienststelle als auch durch die oder den Beschäftigten selbst. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, vgl. § 152 Absatz 2 StPO. Darüber hinausgehende gesetzliche Änderungen im Sinne der Fragestellung sind nicht geplant. 21. Plant die Bundesregierung die Einführung von verpflichtenden Informations- und Schulungsangeboten zur Sensibilisierung von Führungskräften? Vor der Übernahme einer Führungsfunktion schreiben die meisten Bundesbehörden in ihren Personalentwicklungsplänen bereits jetzt schon die verbindliche Teilnahme an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) Veranstaltung „Führung I: Aktivierend führen“ bzw. „Führung kompakt“ vor. In diesen Veranstaltungen werden auch Aspekte der besonderen Rolle von Führungskräften, die Bedeutung des Führungsverhaltens für die Gesundheit der Mitarbeitenden und deren Faktoren vermittelt. Damit sind die Führungskräfte grundlegend auf ihre Rolle vorbereitet, um auf die sehr unterschiedlichen Gefährdungslagen analog, digital, systematisch im Bürgerdienst oder situationsbezogen für ihre Mitarbeitenden reagieren zu können. Im Polizeitraining der Bundespolizei werden die einsatzbezogene Fortbildung, das Einsatztraining, die Schießaus- und -fortbildung und der Dienstsport zusammengeführt. Der Schwerpunkt des Polizeitrainings liegt im Bereich des Situationstrainings. Alle Polizeibeamtinnen und -beamten, auch Führungskräfte, nehmen regelmäßig an Schulungen über die rechtmäßige Anwendung von Zwangsmitteln teil. Dabei wird die für alle Beteiligten möglichst gewaltfreie Konfliktlösung in den Mittelpunkt des polizeilichen Einschreitens gestellt. Als Ergänzung zu diesem Polizeitraining findet in der Bundespolizei ein zentrales Führungskräftetraining statt. In gemischten Kleingruppen werden dabei typische Einsatzlagen beurteilt, taktische Konzepte erstellt, Befehle ausgearbeitet und abschließend im Plenum dargestellt und besprochen. Führungskräftetrainings finden auch hinsichtlich polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fußballfanreiseverkehr statt. Dabei werden im Rahmen einer fiktiven – aber durchaus realistischen – Einsatzlage zu ergreifende taktische Maßnahmen sowie anlassbezogene Eingriffsmaßnahmen in Gruppen erarbeitet. Ein weiteres Führungskräftetraining behandelt den kommunikativen Umgang mit rechtsradikalen und/oder rassistischen Phänomenen mit dem Ziel, sich der eigenen Haltung bewusst zu werden und Handlungsmöglichkeiten zu erörtern. Der Schwerpunkt liegt nicht nur auf den Themen Rechtsextremismus oder Rechtsradikalismus, sondern richtet den Blick darauf, was gesprächstechnisch wichtig und hilfreich ist. Die Zollverwaltung bietet in einem behördeneigenen Gewaltschutzprogramm u. a. einen Leitfaden für Vorgesetzte an, der alle konkret für Beschäftigte mit Führungsverantwortung relevanten Führungsaufgaben, die mit Blick auf einen effektiven Beschäftigtenschutz geboten sind, nochmals klar definiert. Zu diesen Aufgaben/Maßnahmen zählen neben der Information und Sensibilisierung der Beschäftigten, Vorgesetzten und Zollbeteiligten auch Schulungsmaßnahmen. Diese sollen die Beschäftigten durch entsprechend angepasste Trainings und Übungen auf mögliche Gewaltsituationen und Eskalationen in ihrem Arbeitsumfeld vorbereiten. 22. Einzelne Bundesländer haben gute Erfahrungen mit Präventionsnetzwerken gemacht, wie z. B. #sicherimDienst in Nordrhein-Westfalen. a) Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende Best-Practice- Ansätze? b) Gibt es Überlegungen, entsprechende Maßnahmen zur Kooperation mit den Bundesländern sowie zur Vernetzung der Akteure, um Erfahrungen auf Bundesebene umzusetzen? Die Fragen 22a und 22b werden im Zusammenhang beantwortet. Best-Practice-Netzwerke werden von der Bundesregierung begrüßt, weil sie ein wichtiges Instrument sind, um Maßnahmen weiterzuentwickeln und sich zu Herausforderungen auszutauschen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) tauscht sich daher auch regelmäßig mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und den Ländern zu dieser Thematik aus. 23. Plant die Bundesregierung die Einführung von dokumentierten Rückkopplungsschleifen nach erfolgten Vorfällen? Die jeweiligen Gewaltpräventionkonzepte der Behörden sind, wie die FöV- Studie gezeigt hat, je nach Aufgabengebiet sehr unterschiedlich. Daher müssen auch Melde- und Rückkopplungsverfahren den jeweiligen Umständen angepasst sein. Eine zentrale Vorgabe würde diese spezifischen Lösungen eher einschränken als befördern, so dass eine einheitliche Vorgabe nicht als sinnvoll erachtet wird. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse, obgleich möglicher daraus resultierender Beeinträchtigungen der Mitarbeitenden, insbesondere auch in Bezug auf die kommenden Herausforderungen unserer Zeit? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 18 bis 22b verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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