Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Antwort zu Drs. 21/4777)
Text
Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Antwort zu Drs. 21/4777)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5288
21. Wahlperiode 08.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic,
Lukas Benner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4777 –
Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nimmt seit Jahren zu und
äußert sich zunehmend in Beschimpfungen, Bedrohungen und tätlichen
Angriffen im beruflichen Alltag. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, weil
Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte immer häufiger allein
aufgrund ihrer Funktion zur Zielscheibe von Hass und Gewalt werden. Dabei
leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren des Staates
und des gesellschaftlichen Zusammenlebens: Sie sorgen für Sicherheit und
Ordnung, gewährleisten Bildung, Daseinsvorsorge und Verwaltung und
ermöglichen damit das alltägliche Leben in Städten, Gemeinden und Kreisen.
Besonders Einsatz- und Rettungskräfte werden bei ihren Einsätzen
angegriffen. Laut dem Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamte“ wurden im Jahr 2024 106 875
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte Opfer von gegen sie gerichteten
Gewalttaten. Im Jahr 2013 lag die Zahl der Opfer bei 59 044. Auch die Feuerwehr
vermeldet 1 012 Opfer und sonstige Rettungskräfte weitere 2 916.
Mitarbeitende im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind ebenfalls von der
Gewaltzunahme betroffen (www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_eleme
nte/pdfs/2025/250903_forsa_Gewalt_gegen_oeffentlich_beschaeftigte.pdf).
Einen traurigen Höhepunkt bildet hierbei der tödliche Angriff auf den
Zugbegleiter Serkan Çalar am 2. Februar 2026. Die Deutsche Bahn verzeichnete
2025 mehr als 3 000 Angriffe und etwa 15 000 verbale Übergriffe auf ihr
Bahnpersonal. Diese Angriffe haben sich seit 2014 mehr als verdoppelt (www.
swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/bahn-zugbegleiter-schaffner-serkan-getoete
t-attacke-reaktion-mehr-personal-sicherheit-100.html).
Doch auch andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst berichten von einer
starken Zunahme an gegen sie gerichteter Gewalt – maßgeblich solche
Berufsgruppen mit Bürgerkontakt in Schulen, Finanzämtern, Jobcentern und
Ordnungsämtern (www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/202
5/250903_forsa_Gewalt_gegen_oeffentlich_beschaeftigte.pdf).
Das Dunkelfeld der von Gewalt betroffenen Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes wird noch sehr viel höher geschätzt, weil es keine standardisierten
Herangehensweisen oder ein unzureichendes Anzeigeverhalten in verschiede-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nen Behörden gibt (https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/
5769/file/FB303.pdf).
Das Bundesministerium des Innern hat zur zunehmenden Gewalt gegen
Beschäftigte im öffentlichen Dienst Studien in Auftrag gegeben: Studie des
Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer in
Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB; https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/d
eliver/index/docId/5769/file/FB303.pdf) sowie eine Studie von der Deutschen
Hochschule der Polizei (DHPol) durchgeführte Studie „Motivation,
Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ (www.polizeistudi
e.de/wp-content/uploads/Abschlussbericht_MEGAVO.pdf). Zudem hat das
Bundesinnenministerium seit 2017 mit Öffentlichkeitskampagnen versucht,
das gesellschaftliche Klima gegenüber uniformierten Polizei- und
Rettungskräften zu verbessern sowie den Respekt und die Anerkennung gegenüber
diesen zu stärken (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/0
8/start-pur-kampagne.html).
Die steigende Gewalt ist eine massive Belastung für die betroffenen Menschen
im beruflichen Alltag. Darüber hinaus ist sie auch ein Angriff auf unseren
Rechtsstaat, denn sie hindern Bund, Länder und Kommunen bei der
Wahrnehmung ihrer staatlichen Aufgaben und Fürsorge für alle Menschen in diesem
Land. Angesichts der Bedeutung und Tragweite dieser Problematik stellt sich
für die fragestellende Fraktion die Frage, wie die Bundesregierung die aktuelle
Lage einschätzt und welche Maßnahmen sie zum Schutz der Beschäftigten im
öffentlichen Dienst bietet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Gewalt an Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist ein wachsendes
gesellschaftliches Problem, das von der Bundesregierung sehr ernst genommen wird.
Hauptbetroffene sind Länder und Kommunen, die fast 90 Prozent der
Beschäftigten im öffentlichen Dienst stellen. Zudem sind die dortigen
Verwaltungsdienstleistungen wesentlich stärker durch Bürger-Behörde-Kontakt geprägt als
in der Bundesverwaltung. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund
ebenenübergreifende Studien und Untersuchungen sowie
Öffentlichkeitsmaßnahmen und Informationsaustausch zu Best Practices mit Bund, Ländern und
Kommunen durchgeführt.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Angaben zum Opfer
grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter
(Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung)
registriert. Als Opfergruppen werden u. a. Lehrkräfte sowie
Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte und Rettungsdienstkräfte erfasst. Eine Differenzierung
nach einer Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst findet nicht statt. Die Daten
werden jährlich auf der Homepage des Bundeskriminalamtes (BKA)
veröffentlicht: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeilich
eKriminalstatistik/pks_node.html.
Das BKA veröffentlicht zudem jährlich das Bundeslagebild „Gewalt gegen
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“. Dieses enthält
umfangreiche Informationen zu den Fall-, Tatverdächtigen und Opferzahlen (www.bk
a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/GewaltGegen
PVB/gewaltGegenPVB_node.html).
Auch die im Rahmen des oben erwähnten Forschungsprojekts des Deutschen
Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) herausgegebenen
Speyerer Forschungsberichte enthalten umfassende Daten zum Ausmaß von Gewalt
gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland (https://dopus.uni-
speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5741/file/FB302.pdf und https://dopus.
uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5769/file/FB303.pdf und https://do
pus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5744/file/Gewalt_oeD_Praeve
ntion.pdf) (im Folgenden kurz: FÖV-Studie).
2. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst waren in den Jahren von
2015 bis 2025 in Ausübung ihrer Tätigkeit von Gewaltdelikten betroffen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon waren Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte?
b) Wie viele davon waren Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst auf
Bundesebene?
Die Fragen 2 bis 2b werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor, insbesondere gibt es keine eigene Statistik nur für Bundesbedienstete.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Berufsgruppen waren laut Bundesregierung nach Frage 2 von
Gewalt betroffen (bitte nach Anzahl der Personen in den jeweiligen
Berufsgruppen, insbesondere: Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehr, Sanitäterinnen und Sanitäter, sonstige
Rettungskräfte, Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung in Bundesbehörden,
Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung in Landes- und
Kommunalbehörden, Personen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Finanzamt,
Lehrende, Erziehende aufschlüsseln)?
Eine Beantwortung mittels PKS-Daten ist nur teilweise möglich. Bestimmte
berufliche Tätigkeiten werden in der PKS als Opferspezifika erfasst.
Opferspezifika werden zum Fall unter der Bedingung erfasst, dass die Tatmotivation in
den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers
begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das
Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die
Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal
veranlasst war.
Da Gewalt in der Frage nicht näher definiert wurde, wird der Beantwortung
hinsichtlich der Lehrkräfte ein enger, physischer Gewaltbegriff zugrunde
gelegt. Für die nachstehende Auswertung wurden der PKS-
Summenschlüssel 892000 Gewaltkriminalität sowie der PKS-Schlüssel 224000 Vorsätzliche
einfache Körperverletzung § 223 des Strafgesetzbuches (StGB)
zugrundegelegt.
Opfer mit Opferspezifik Lehrkräfte
Berichtsjahr Gewaltkriminalität Vorsätzliche einfache
Körperverletzung § 223 StGB
2015 268 717
2016 294 739
2017 310 770
2018 332 929
2019 337 1017
2020 272 734
Opfer mit Opferspezifik Lehrkräfte
Berichtsjahr Gewaltkriminalität Vorsätzliche einfache
Körperverletzung § 223 StGB
2021 224 564
2022 387 921
2023 477 996
2024 557 1283
Bestimmte Gewaltdelikte (§§ 113 ff. StGB) können ausschließlich gegen
Vollstreckungsbeamte oder gleichstehende Personen (dazu zählen auch Angehörige
der Rettungsdienste und Feuerwehrkräfte) verübt werden. Aus diesem Grund
werden der Auswertung – analog zum Bundeslagebild Gewalt gegen
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte – für die Opferspezifika
Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehr und Sonstige Rettungskräfte folgende
Straftatenschlüssel zugrunde gelegt:
010000 Mord (§ 211 StGB)
020010 Totschlag (§ 212 StGB)
210000 Raubdelikte (§§ 249-252, 255, 316a StGB)
221000 Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 227, 231 StGB)
222000 gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung
weiblicher Genitalien (§§ 224, 226, 226a, 231 StGB)
224000 vorsätzliche einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
232100 Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
232200 Nötigung (§ 240 StGB)
232300 Bedrohung (§ 241 StGB)
621110 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende
Personen (§§ 113, 115 StGB)
621120 tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende
Personen (§§ 114, 115 StGB).
Mit dem „52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des
Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vom 23. Mai 2017
wurden bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände
geschaffen. Aufgrund der Strafrechtsänderung sind die Opferzahlen 2018 nicht mit
denen der Vorjahre vergleichbar. Die folgende Tabelle zeigt daher die
Opferzahlen für die Berichtsjahre ab 2018 bis 2024 für die zuvor genannten PKS
Schlüssel.
Berichtsjahr
Polizeivollzugsbeamte
Feuerwehr Sonstige
Rettungsdienste
2018 79.191 889 1.908
2019 80.084 941 2.149
2020 84.831 855 2.001
2021 88.626 744 2.339
2022 96.208 940 2.676
2023 105.708 1.069 *) 2.902
2024 106.875 1.012 2.916
*) Enthält zwei Fehlerfassungen.
Für das Berichtsjahr 2025 liegen noch keine Daten vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder statistische Daten
darüber vor, inwieweit Angehörige von Minderheiten oder mit
Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst überproportional von
gewalttätigen Übergriffen betroffen sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die
Zahl diskriminierend motivierter Gewalttaten gegen Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahren zugenommen hat?
Die Frage wird aus der Fallzahlenanwendung des BKA für politisch motivierte
Straftaten beantwortet.
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt
und in einer zentralen Fallzahlenanwendung erfasst. Das Definitionssystem
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische
Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und
den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder
„Themenfeldern“ zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen
Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
„Phänomenbereich“ abgebildet.
Darüber hinaus wird das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder
Person), welches aufgrund der festgestellten oder sich aus dem
Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder
inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel genannt (z. B. Unterangriffsziel
„Amtsträger“ zum Oberangriffsziel „Staat“).
Politisch motivierte Straftaten werden der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in
Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des Täters
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des
Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe,
Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische
Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität,
sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden.
Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder
Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s)
seitens des Täters einer der vorgenannten gesellschaftlichen Gruppen
zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im
Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel
richten.
Amtsträgern werden beispielsweise Bürgermeister, Landräte, kommunale
Wahlbeamte, Gerichtsvollzieher, Minister, Ministerpräsidenten,
Regierungspräsidenten, Richter, Ordnungsamtsmitarbeitende zugeordnet.
Nachfolgend wird die Anzahl der Politisch motivierten Gewaltdelikte der Jahre
2019 bis 2024 (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres) mit Nennung des
Unterangriffsziels „Amtsträger“ und des Oberthemenfeld „Hasskriminalität“
dargestellt (Anzahl der Fälle).
Berichtsjahr Fälle
2019 6
2020 0
2021 4
2022 1
2023 4
2024 6
4. Wie ist die deliktische Verteilung bei den Gewalttaten nach Frage 2 (bitte
nach Anzahl pro Art aufschlüsseln)?
a) Wie viele vollendete Tötungsdelikte gab es?
b) Wie viele versuchte Tötungsdelikte gab es?
5. Wie ist der Verletzungsgrad der nach Frage 2 betroffenen Personen
gewesen (bitte nach „nicht verletzt“, „leicht verletzt“, „schwer verletzt“
und „tödlich verletzt“ aufschlüsseln)?
6. Wie ist bei den von Gewalt betroffenen Personen nach Frage 2 der Anteil
von Frauen und Männern?
7. Wie ist bei den von Gewalt betroffenen Personen nach Frage 2 die
Aufteilung der Altersgruppen (bitte nach unter 25-Jährigen, 25- bis 35-
Jährigen, 35- bis 45-Jährigen, 45- bis 55-Jährigen und über 55-Jährigen
aufschlüsseln)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Motiven der
Tatverdächtigen zu den Taten nach Frage 2?
a) Wie ist die Verteilung der Tatverdächtigen nach Geschlecht?
b) Wie ist die Verteilung der Tatverdächtigen nach Altersgruppe (bitte
nach Kindern unter 14 Jahren, Jugendlichen zwischen 14 und 18
Jahren, Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, Erwachsenen
zwischen 21 und 25 Jahren und Erwachsenen über 25 Jahre
aufschlüsseln)?
c) Welche handlungsbezogenen Merkmale wurden bei Tatverdächtigen
festgestellt (bitte nach „alleinhandelnd“, „bereits in Erscheinung
getreten“, „unter Einfluss berauschender Mittel [Alkohol oder andere
leichte Drogen wie Cannabis und Medikamente]“, „Konsument
harter Drogen“, „Schusswaffe mitgeführt“ aufschlüsseln)?
9. Welche Tatmittel wurden bei den Taten nach Frage 2 bei der
Gewaltanwendung für Angriffe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
verwendet?
a) Wie oft waren Schusswaffen im Einsatz (bitte unterscheiden
zwischen geschossen, mitgeführt und gedroht)?
b) Wie oft waren Messer im Einsatz (bitte unterscheiden zwischen
eingesetzt, mitgeführt, gedroht)?
c) Wie oft waren sonstige gefährliche Werkzeuge im Einsatz (bitte
unterscheiden zwischen eingesetzt, mitgeführt, gedroht)?
Die Fragen 4 bis 9c werden im Zusammenhang beantwortet.
Hierbei handelt es sich um Fragen, die sich auf die Grundgesamtheit der in
Frage 2 erfragten Opfer beziehen. Da zu Frage 2 keine Erkenntnisse vorliegen,
kann die Bundesregierung auch hierzu keine Angaben machen.
10. Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt
gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes allgemein?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt
gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte?
b) Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt
gegen Mitarbeitende der Deutschen Bahn und andere Beschäftigte im
öffentlichen Nah- und Fernverkehr?
Die Fragen 10 bis 10c werden im Zusammenhang beantwortet.
Hinsichtlich der gesellschaftlichen Ursachen für den Anstieg an Gewalt gegen
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte deuten kriminologische Erkenntnisse
auf ein erhöhtes Risiko der Anwendung von Gewalt gegen
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) hin, wenn ein polarisiertes gesellschaftliches
Klima herrscht, in dem Teilgruppen eine geringe ökonomische und politische
Teilhabe wahrnehmen oder in dem extreme politische Haltungen in der
Bevölkerung weit verbreitet sind. Damit kann eine steigende Ablehnung politischer
Institutionen verbunden sein, die sich auch in Gewalthandlungen gegen
Polizeikräfte niederschlägt.
Ein weiterer Erklärungsansatz ist, dass die Wahrnehmung einer prekären
wirtschaftlichen Situation aufgrund der damit verbundenen Unsicherheit zu einer
psychischen Belastung und negativem Stress führen kann. Je mehr Menschen
Belastungssituationen erleben, desto wahrscheinlicher werden Gewalttaten im
sozialen Umfeld – aber auch gegen Repräsentantinnen und Repräsentanten des
Staates. Ursächlich können hierbei eine niedrige Frustrationstoleranz und
niedrige Impulskontrolle sein sowie die herabgesetzte Fähigkeit,
Konfliktsituationen emphatisch und gewaltfrei zu lösen.
Des Weiteren kann das Ausmaß der Gewalt gegen PVB und gegen
Einsatzkräfte anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag kriminologisch
als Ausdruck des allgemeinen Ausmaßes an Gewaltkriminalität verstanden
werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte können unter anderem dann
häufiger Opfer von Gewalttaten werden, wenn typische (Einsatz-)Kontexte, in
denen solche Taten auftreten, zunehmen. So ereignet sich Gewalt gegen
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte häufig in Situationen, zu denen die Polizei
hinzugerufen wird, nachdem bereits Gewalt erfolgt ist – beispielsweisebei
eskalierenden Auseinandersetzungen. Vor diesem Hintergrund sind steigende
Zahlen an Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte unter anderem
dann zu beobachten, wenn die Fallzahlen bei Gewaltkriminalität insgesamt
zunehmen, wie es in den Jahren 2022 bis 2024 der Fall war.
Das Reisendenaufkommen hat seit der Corona-Pandemie wieder zugenommen.
Hierdurch finden auch vermehrt Kontrollen bei den Reisenden in Zügen und an
Bahnhöfen statt. In den Kontrollsituationen, wie z. B. Fahrausweiskontrollen –
insbesondere bei der Prüfung der Identität anhand der Personaldokumente,
Durchsetzung des Hausrechts etc. – , zeigen Menschen eine aggressivere
Haltung gegenüber Arbeitnehmern mit Unternehmensbekleidung, die sich durch
verbale und tätliche Übergriffe u. a. gegenüber Deutsche Bahn (DB)-
Mitarbeitenden zeigt.
11. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Beschäftigten
besser vor Gewalt und Aggression zu schützen (bitte nach Behörden und
Arbeitsbereichen aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu Frage 1 genannte FÖV-Studie von 2022 stellt detailliert
die in unterschiedlichen Bereichen und Behörden ergriffenen Maßnahmen dar.
Eine darüber hinausgehende systematische Erfassung der Maßnahmen gegen
Gewalt und Agression liegt nicht vor.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der bereits getätigten
Öffentlichkeitskampagnen, wie z. B. „Zusammen für mehr-respekt.de“
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/start-pu
r-kampagne.html)?
Die im Jahr 2023 umgesetzte digitale Kampagne für mehr Wertschätzung und
Respekt gegenüber Polizei- und Einsatzkräften hatte zum Ziel, Verständnis für
die Situation im Einsatz zu schaffen und zu vermitteln, wie lebenswichtig ein
angemessenes Verhalten gegenüber den Einsatzkräften sein kann. Dazu wurden
unter dem Motto „Zusammen für mehr Respekt“ dokumentarische sowie
humoristische Video-Clips veröffentlicht, die zeigen, welche Auswirkungen
rücksichts- und respektloses Verhalten für die Einsatzkräfte und für Menschen in
Not bedeuten kann. Die Videos wurden in den Sozialen Medien beworben und
zugleich auf die Informationswebseite www.mehr-respekt.de hingewiesen.
Die Evaluation hat gezeigt, dass mit der Kampagne in erster Linie die jüngere
Zielgruppe erreicht wurde – und damit auch die Zielgruppe, die sich den
Einsatzkräften gegenüber deutlich distanzierter und ablehnender zeigt. Befragte
schätzten insbesondere den informativen Charakter der dokumentarischen
Videos und befanden diese als glaubwürdig und authentisch. Es fühlten sich jene,
die die Kampagne erinnerten, häufiger gut über die Arbeit von Polizei und
Rettungskräften informiert. Durch die Kampagne wurde damit ein Bewusstsein für
die Herausforderungen der Arbeit dieser Berufsgruppen geschaffen. Durch die
Bewerbung der Videos konnten darüber hinaus insgesamt über 123 Millionen
Kontakte und über 300.000 Klicks erzielt werden. Die Ergebnisse liegen damit
im erwarteten Bereich.
13. Plant die Bundesregierung weitere Öffentlichkeitskampagnen, wenn ja,
welche, welcher Art, und wann sollen diese ungefähr starten?
Das Bundesministerium des Innern setzt sich seit 2017 mithilfe der Kampagne
Polizei- und Rettungskräfte für mehr Respekt und Wertschätzung gegenüber
Einsatzkräften ein. Die Planungen für eine Fortführung der Kampagne im Jahr
2026 sind in der Konzeptionsphase und damit noch nicht abgeschlossen. Der
genaue Startzeitpunkt der Kampagne steht derzeit noch nicht fest.
14. Plant die Bundesregierung, ein Bundeslagebild für Gewalt gegen
Bedienstete des öffentlichen Dienstes, über das zu
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte hinaus, zu erstellen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, ab wann ist mit dem ersten Bundeslagebild zu rechnen, und
wie wird es konkret bezeichnet?
Die Fragen 14 bis 14b werden im Zusammenhang beantwortet.
Ein übergreifendes Lagebild für alle Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes
ist nicht geplant. Eines der Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 1 genannten
FÖV-Studie war, dass eine einheitliche Erfassung für alle Bereiche des
öffentlichen Dienstes aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen und
Gewaltvorkommen der verschiedenen Behörden nur sehr bedingt möglich ist.
15. Wie schätzt die Bundesregierung das Dunkelfeld bei der Meldung von
Gewaltfällen gegen Bedienstete nach Frage 2 ein?
a) Wie plant die Bundesregierung, das Dunkelfeld zu verringern?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um eine
bessere Erfassung und eine signifikante Steigerung des Melde- und
Anzeigeverhaltens bei den Beschäftigten nach Frage 2 zu erreichen?
Die Fragen 15 bis 15b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die im Jahr 2022 veröffentlichte FÖV-Studie (siehe auch Antwort zu Frage 1)
geht auch auf die Frage der Dunkelziffer ein. Danach liegt die Dunkelziffer
nach Beschäftigungsbereichen und Straftatbeständen variiert und im Mittel bei
ca. 70 Prozent. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung Betroffenen zur
Verfügung, die nach einem Übergriff gesundheitliche (physische oder auch
psychische) Einschränkungen entwickeln?
17. Plant die Bundesregierung, die Nachsorge für Betroffene zu verbessern,
und wenn ja, wie?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammenhängend beantwortet.
Werden Bundesbeamte durch einen Dienstunfall psychisch und/oder physisch
verletzt, stehen ihnen Leistungen der Unfallfürsorge nach dem
Beamtenversorgungsgesetz zu. Gerade nach einem traumatischen Ereignis im Dienst sollen
sowohl eine Erstbetreuung durch qualifizierte Laien (sog. Peers) als auch die
eigens für die Bewilligung erster Therapiesitzungen verkürzten Verfahren zur
zügigen psychischen Stabilisierung beitragen und einer Chronifizierung
psychischer Gesundheitsstörungen entgegenwirken.
Entsprechendes gilt für die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten
Beschäftigten nach einem traumatischen Ereignis bei der versicherten
Tätigkeit.
Des Weiteren können Betroffene die Leistungen der Sozialen Entschädigung
nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Anspruch
nehmen. Allerdings sind die Leistungen nach der beamtenrechtlichen
Unfallfürsorge sowie dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch vorrangig.
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen ist
die Arbeit zudem derart zu gestalten, dass Gefährdungen für das Leben sowie
die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die
verbleibenden Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.
Falls es dennoch zu physischer oder psychischer Gewalt kommt, werden die
geeigneten Maßnahmen gegen die Folgen – einschließlich Erstbetreuung und
Nachsorge – getroffen.
18. Plant die Bundesregierung gesetzliche oder untergesetzliche
Maßnahmen, die die Fälle von Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes spürbar verringern können, und wenn ja, wie weit sind diese
Vorhaben fortgeschritten?
19. Plant die Bundesregierung strafrechtliche Änderungen hinsichtlich
Übergriffen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammenhängend beantwortet.
Bei Übergriffen gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst kommt – wie auch
bei Übergriffen gegen alle anderen Personen – abhängig von den Umständen
des Einzelfalles insbesondere eine Strafverfolgung wegen Beleidigungsdelikten
(§§ 185 ff. des Strafgesetzbuches – StGB), Körperverletzungsdelikten
(§§ 223 ff. StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht. Zusätzlich können
auch die Widerstandsdelikte der §§ 113 ff. StGB einschlägig sein, wenn die
betroffenen Beschäftigten Vollstreckungsbeamtinnen oder -beamte oder ihnen
gleichstehende Personen im Sinne dieser Vorschriften sind.
Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 30. Dezember 2025
veröffentlicht hat, zielt auf eine weitere Verbesserung des Schutzes von Personen,
die für das Gemeinwohl tätig sind. Darin wird vorgeschlagen, durch eine
Ergänzung des § 46 Absatz 2 StGB zu verdeutlichen, dass das besondere Unrecht,
das Übergriffen gegen Personen innewohnt, die sich ehrenamtlich oder in
beruflichem Kontext für das Gemeinwohl engagieren, im Rahmen der
Strafzumessung zu berücksichtigen ist. Dazu können auch Beschäftigte im
öffentlichen Dienst gehören. Zudem ist vorgesehen, die Strafrahmen der
Widerstandsdelikte in den §§ 113 ff. StGB zu verschärfen. Neben
Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten kommt dies auch Hilfeleistenden der Feuerwehr, des
Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes bei Unglücksfällen, Gefahr
oder Not, aber auch Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer
Heilberufe und ihren Mitarbeitenden bei ihrer beruflichen Tätigkeit zugute, die durch
Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder tätlich angegriffen
werden.
20. Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen zur Handhabung von
Strafanzeigen durch die Dienststellen bei Übergriffen gegenüber
Beschäftigten im öffentlichen Dienst?
Strafanzeigen können von jedermann erstattet werden, vgl. § 158 der
Strafprozessordnung (StPO), also sowohl durch die Dienststelle als auch durch die oder
den Beschäftigten selbst. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, wegen aller
verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte vorliegen, vgl. § 152 Absatz 2 StPO. Darüber hinausgehende
gesetzliche Änderungen im Sinne der Fragestellung sind nicht geplant.
21. Plant die Bundesregierung die Einführung von verpflichtenden
Informations- und Schulungsangeboten zur Sensibilisierung von
Führungskräften?
Vor der Übernahme einer Führungsfunktion schreiben die meisten
Bundesbehörden in ihren Personalentwicklungsplänen bereits jetzt schon die
verbindliche Teilnahme an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV)
Veranstaltung „Führung I: Aktivierend führen“ bzw. „Führung kompakt“ vor.
In diesen Veranstaltungen werden auch Aspekte der besonderen Rolle von
Führungskräften, die Bedeutung des Führungsverhaltens für die Gesundheit der
Mitarbeitenden und deren Faktoren vermittelt. Damit sind die Führungskräfte
grundlegend auf ihre Rolle vorbereitet, um auf die sehr unterschiedlichen
Gefährdungslagen analog, digital, systematisch im Bürgerdienst oder
situationsbezogen für ihre Mitarbeitenden reagieren zu können.
Im Polizeitraining der Bundespolizei werden die einsatzbezogene Fortbildung,
das Einsatztraining, die Schießaus- und -fortbildung und der Dienstsport
zusammengeführt. Der Schwerpunkt des Polizeitrainings liegt im Bereich des
Situationstrainings. Alle Polizeibeamtinnen und -beamten, auch Führungskräfte,
nehmen regelmäßig an Schulungen über die rechtmäßige Anwendung von
Zwangsmitteln teil. Dabei wird die für alle Beteiligten möglichst gewaltfreie
Konfliktlösung in den Mittelpunkt des polizeilichen Einschreitens gestellt.
Als Ergänzung zu diesem Polizeitraining findet in der Bundespolizei ein
zentrales Führungskräftetraining statt. In gemischten Kleingruppen werden dabei
typische Einsatzlagen beurteilt, taktische Konzepte erstellt, Befehle
ausgearbeitet und abschließend im Plenum dargestellt und besprochen.
Führungskräftetrainings finden auch hinsichtlich polizeilicher Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem Fußballfanreiseverkehr statt. Dabei werden im
Rahmen einer fiktiven – aber durchaus realistischen – Einsatzlage zu ergreifende
taktische Maßnahmen sowie anlassbezogene Eingriffsmaßnahmen in Gruppen
erarbeitet.
Ein weiteres Führungskräftetraining behandelt den kommunikativen Umgang
mit rechtsradikalen und/oder rassistischen Phänomenen mit dem Ziel, sich der
eigenen Haltung bewusst zu werden und Handlungsmöglichkeiten zu erörtern.
Der Schwerpunkt liegt nicht nur auf den Themen Rechtsextremismus oder
Rechtsradikalismus, sondern richtet den Blick darauf, was gesprächstechnisch
wichtig und hilfreich ist.
Die Zollverwaltung bietet in einem behördeneigenen Gewaltschutzprogramm
u. a. einen Leitfaden für Vorgesetzte an, der alle konkret für Beschäftigte mit
Führungsverantwortung relevanten Führungsaufgaben, die mit Blick auf einen
effektiven Beschäftigtenschutz geboten sind, nochmals klar definiert. Zu diesen
Aufgaben/Maßnahmen zählen neben der Information und Sensibilisierung der
Beschäftigten, Vorgesetzten und Zollbeteiligten auch Schulungsmaßnahmen.
Diese sollen die Beschäftigten durch entsprechend angepasste Trainings und
Übungen auf mögliche Gewaltsituationen und Eskalationen in ihrem
Arbeitsumfeld vorbereiten.
22. Einzelne Bundesländer haben gute Erfahrungen mit
Präventionsnetzwerken gemacht, wie z. B. #sicherimDienst in Nordrhein-Westfalen.
a) Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende Best-Practice-
Ansätze?
b) Gibt es Überlegungen, entsprechende Maßnahmen zur Kooperation
mit den Bundesländern sowie zur Vernetzung der Akteure, um
Erfahrungen auf Bundesebene umzusetzen?
Die Fragen 22a und 22b werden im Zusammenhang beantwortet.
Best-Practice-Netzwerke werden von der Bundesregierung begrüßt, weil sie ein
wichtiges Instrument sind, um Maßnahmen weiterzuentwickeln und sich zu
Herausforderungen auszutauschen. Das Bundesministerium des Innern (BMI)
tauscht sich daher auch regelmäßig mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und den Ländern zu dieser Thematik aus.
23. Plant die Bundesregierung die Einführung von dokumentierten
Rückkopplungsschleifen nach erfolgten Vorfällen?
Die jeweiligen Gewaltpräventionkonzepte der Behörden sind, wie die FöV-
Studie gezeigt hat, je nach Aufgabengebiet sehr unterschiedlich. Daher müssen
auch Melde- und Rückkopplungsverfahren den jeweiligen Umständen
angepasst sein. Eine zentrale Vorgabe würde diese spezifischen Lösungen eher
einschränken als befördern, so dass eine einheitliche Vorgabe nicht als sinnvoll
erachtet wird.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse, obgleich möglicher
daraus resultierender Beeinträchtigungen der Mitarbeitenden,
insbesondere auch in Bezug auf die kommenden Herausforderungen unserer Zeit?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 18 bis 22b verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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