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Schriftliche Frage 26 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den sprunghaften Anstieg von Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen auf 545 Fälle im Jahr 2025 (Mord gemäß…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den sprunghaften Anstieg von Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen auf 545 Fälle im Jahr 2025 (Mord gemäß… Frage 26 (Kathrin Gebel, Die Linke): Wie bewertet die Bundesregierung den sprunghaften Anstieg von Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen auf 545 Fälle im Jahr 2025 (Mord gemäß § 211 des Strafgesetzbuches – StGB, Totschlag gemäß den §§ 212 und 213 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge sowie Brandstiftung mit Todesfolge), nachdem sich die Fallzahlen in den acht vorangegangenen Jahren zwischen 275 und 384 bewegt hatten, und wie erklärt sie, dass diese Delikte laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2025 erstmals überwiegend außerhalb von Partnerschaften sowie Familien- und Angehörigenbeziehungen begangen wurden (Quelle: PKS 2017– 2025, T92-Opfer-Täter-Beziehung)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026: Die genannte Zahl von 545 Fällen von Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen ist nicht korrekt. Die Tabelle T92 der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weist die Opfer von Straftaten aus, nicht die Zahl der Fälle. In der PKS können zudem zu einem Fall mehrere Opfer erfasst werden. Die Zahl 545 bezieht sich auf die Summe der weiblichen Opfer im Berichtsjahr 2025 zu vollendeten Fällen folgender Straftatenschlüssel: 010000 Mord § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) 020010 Totschlag § 212 StGB 020020 Minder schwerer Totschlag § 213 StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 641040 Brandstiftung mit Todesfolge. Die von der Fragestellerin genannte Spannbreite von 275 bis 384 bezieht sich ebenfalls auf die Summe der weiblichen Opfer vollendeter Fälle für die fünf genannten Straftatenschlüssel in den vorangegangenen acht Berichtsjahren (2017 bis 2024). Der Anstieg der Zahl der weiblichen Opfer zu vollendeten Fällen der o. g. Straftaten im Berichtsjahr 2025 im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich auf die Erfassung des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 in der PKS 2025 zurückführen. Bei der PKS handelt es sich um eine polizeiliche Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst werden. Fälle und die zum Fall erfassten Opfer gehen somit nicht mit dem Tatdatum, sondern mit dem Berichtsdatum in die PKS ein. Der Anschlag in Magdeburg wird deshalb als Fall in der PKS 2025 ausgewiesen. Zu diesem als vollendeter sonstiger Mord (PKS- Schlüssel 010079) erfassten Fall wurden 186 weibliche Opfer erfasst. Hinsichtlich der Opfererfassung in der PKS ist zu beachten, dass bei vollendeten Fällen, zu denen mehrere Opfer erfasst wurden, nur bei mindestens einem Opfer der Fall vollendet sein muss. Wurden beispielsweise zu einem vollendeten Mordfall drei Opfer erfasst, so ist mindestens ein Opfer durch diese Tat zu Tode gekommen, bei den anderen zwei Opfern muss die Tat nicht zwingend vollendet sein. Seit dem Berichtsjahr 2024 kann über den zu den Opfern erfassten Verletzungsgrad in der PKS allerdings differenziert werden, wie viele Opfer bei vollendeten Tötungsdelikten tatsächlich zu Tode gekommen sind. Im Fall des Magdeburger Weihnachtsmarkts wurden fünf weibliche Opfer tödlich verletzt, 72 wurden schwer und 109 leicht verletzt. Aus dem genannten Fall resultiert auch die im Vergleich zu den Vorjahren zu beobachtende Zunahme der Opfer bei vollendeten Fällen der o. g. Straftatenschlüssel, die in keiner familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zu den Tatverdächtigen standen. Alle 186 weiblichen Opfer des Falls in Magdeburg wurden mit der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung „Keine Beziehung“ in der PKS erfasst.

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