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Schriftliche Frage 48 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche (eingefrorene oder beschlagnahmte) Vermögenswerte des ehemaligen syrischen Präs…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 48 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche (eingefrorene oder beschlagnahmte) Vermögenswerte des ehemaligen syrischen Präs… Frage 48 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche (eingefrorene oder beschlagnahmte) Vermögenswerte des ehemaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad oder dessen Familie in Deutschland vor, und plant die Bundesregierung in Anlehnung an die Ankündigung des französischen Präsidenten einer Rückzahlung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte der Assad- Familie in Frankreich an den syrischen Staat, ähnliche Schritte für in Deutschland eingefrorene bzw. beschlagnahmte Vermögenswerte zu unternehmen (www.spiegel.de/ausland/frankreich-willsyrienmillionen-aus-assad-vermoegen-zurueckgeben-a- 11b657df-2e3c-412b-8a84-bb02a2c93ec3)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. Juli 2026: Die Bundesregierung steht zu möglichen syrischen eingefrorenen Vermögenswerten in der Bundesrepublik Deutschland im Austausch mit der syrischen Regierung. Zu den in Ihrer Frage erwähnten Vermögenswerten der Assad-Familie ist festzuhalten, dass in der Europäischen Union Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die aufgrund einer Individuallistung unter einer EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind, für die Dauer der Listung eingefroren bleiben. Grundsätzlich gilt, dass auf diese Vermögenswerte nicht zugegriffen wird, bis die relevante EU-Sanktionslistung aufgehoben wird, es sei denn, die relevante Sanktionsverordnung sieht entsprechende Ausnahmen – z. B. im Falle von humanitären Fragen – vor, oder eine entsprechende Genehmigung wurde gemäß der anwendbaren Sanktionsverordnung durch die zuständige Behörde erteilt.

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