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Schriftliche Frage 19 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund hat das Bundesministerium des Innern (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen vorrangig Anträge…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 19 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund hat das Bundesministerium des Innern (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen vorrangig Anträge… Frage 19 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund hat das Bundesministerium des Innern (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen vorrangig Anträge von „arbeitsfähigen“ Syrern zu bearbeiten, mit dem Ziel diese nach Syrien rückzuführen (www.bild.de/politik/inland/asylantraegewiederbearbeiten-dobrindt-will-junge-arbeitsfaehige-syr er-abschieben-68e9ff9eec09503d99b73058), und inwiefern spielen arbeitsmarktpolitische Erwägungen bei der Bearbeitung von Asylanträgen durch das BAMF eine Rolle? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Oktober 2025: Im Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in jedem Einzelfall, ob ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt. Hierbei hat es nicht nur Erkenntnisse zur Lage in Syrien heranzuziehen, sondern auch die individuelle Situation des jeweiligen Antragstellenden zu würdigen und berücksichtigen. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung darf für die Versagung eines Abschiebungsverbots nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass die betreffende Person in eine extreme materielle Notlage geraten wird, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen. Nach der Rechtsprechung ist im Rahmen dieser Würdigung unter anderem insbesondere der Umstand der Arbeitsfähigkeit von Bedeutung. Im Übrigen gilt, dass aufgrund der volatilen Lage Entscheidungen und Widerrufsverfahren von Asylantragstellenden aus Syrien weiterhin bis auf Weiteres aufgeschoben werden, soweit die Lage für Beurteilung des Einzelfalls nicht ausreichend klar ist.

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