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Schriftliche Frage 69 von Reinhard Mixl (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Füllstand der Gasspeicher in Deutschland, und aus welchen Gründen ist der Füllstand der Gassp…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 69 von Reinhard Mixl (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Füllstand der Gasspeicher in Deutschland, und aus welchen Gründen ist der Füllstand der Gassp… Frage 69 (Reinhard Mixl, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Füllstand der Gasspeicher in Deutschland, und aus welchen Gründen ist der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung deutlich niedriger als im europäischen Durchschnitt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Juli 2026: Die deutschen und europäischen Gasspeicher sind jahreszeitgemäß ausreichend gefüllt. Aktuell wurden bereits ca. 74 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten für den nächsten Winter von Gashändlern gebucht und der Füllstand lag am 14. Juli bei 44,5 Prozent, sodass der im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angestrebte durchschnittliche Füllstand von 70 Prozent erreicht werden kann. Die Wintervorsorge liegt in der Verantwortung der Händler, Lieferanten und Versorger, die ihre privaten, vertraglichen Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden gegen Preis- und Mengenrisiken absichern müssen. Dazu stehen ihnen neben Speichern eben auch Importverträge (Pipeline und Flüssigerdgas – Liquefied Natural Gas oder LNG) sowie Termingeschäfte und der Spotmarkt zur Verfügung. Darüber hinaus hat Deutschland in den letzten Jahren durch den Aufbau der LNG- Importinfrastruktur zusätzliche Flexibilität gewonnen, wodurch der Speicherbedarf gesunken ist. Zudem ist der Gasverbrauch in Deutschland allgemein zurückgegangen. Daher sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, Maßnahmen zur Speicherbefüllung zu ergreifen (§§ 35a ff. EnWG). Die Füllstände in den Mitgliedstaaten weichen stark voneinander ab. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Manche Mitgliedstaaten verfügen über geringere Speicherkapazitäten, die sich vergleichsweise schnell befüllen lassen. Beispielsweise verfügen Belgien, Dänemark, Luxemburg, Polen und Tschechien gemeinsam nur über etwa 80 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten. In anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien wird der Gasspeichermarkt mit über 1 Mrd. Euro jährlich stark subventioniert.

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