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Arbeitsunfallrisiko und Zeitumstellung (Antwort zu Drs. 21/2023)

dip / drucksache 24.11.2025 · WP 21 · 21/2896 · Antwort · Original ↗

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Arbeitsunfallrisiko und Zeitumstellung (Antwort zu Drs. 21/2023) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2896 21. Wahlperiode 24.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lukas Rehm, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2023 – Arbeitsunfallrisiko und Zeitumstellung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zweimal jährlich erfolgt die Umstellung der Uhren: im März von der Normalzeit (umgangssprachlich „Winterzeit“) auf die Sommerzeit, im Oktober die Rückumstellung. Die Europäische Gemeinschaft führte im Jahr 1980 eine einheitliche Regelung zur Zeitumstellung ein, um den Binnenmarkt zu synchronisieren und Energie einzusparen. Die Praxis der Zeitumstellung birgt jedoch gesundheitliche Risiken wie Biorhythmusstörungen sowie sicherheitsrelevante Gefahren, darunter erhöhtes Unfallrisiko. Aus der Forschung zu Verkehrsunfällen ist bekannt, dass die Zeitumstellung Einfluss auf das Verkehrsunfallgeschehen hat (www.sciencedirect.com/scienc e/article/pii/S0022437522001141). Überdies häufen sich nach der Zeitumstellung Schlaganfälle (www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.2508293122) und Herzinfarkte, was auf Störungen des zirkadianen Rhythmus zurückgeführt wird (www.aerzteblatt.de/archiv/zeitumstellungen-und-herzinfarktrisiko-ffe2be61-3 35e-4ed2-95c9-78192cf87a42). Auch das Risiko für Fettleibigkeit kann durch die Zeitumstellung negativ beeinflusst werden. In einer US-amerikanischen Studie aus dem Jahr 2009 wird festgestellt, dass am Tag nach der Sommerzeitumstellung Arbeitsunfälle um 5,7 Prozent steigen (www.apa.org/pubs/journal s/releases/apl9451317.pdf). Der Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Jahr 2014 beschreibt die heterogene Studienlage (www.bundestag.de/resource/blob/408344/WD-9-052-14-pdf.pdf), während der Unfallverhütungsbericht 2023 (Bundestagsdrucksache 20/14315) das Thema ausspart. Die bekannten Studien deuten an, dass verminderte Schlafqualität Reaktionszeiten verlängert und sich damit das Risiko für Arbeits- und Wegeunfälle erhöht. Mit dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, ob das Unfallrisiko in den Tagen und Wochen nach der Zeitumstellung statistisch belegbar zunimmt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Definitionen und Abgrenzungen von „Arbeitsunfall“ und „Wegeunfall“ (jeweils einschließlich Erfassungskriterien, Meldepflichten und Zeitangaben) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde, und in welcher zeitlichen und regionalen Auflösung sind diese Daten auswertbar? Die Definition von Arbeitsunfällen erfolgt nach § 8 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Als Wegeunfälle werden Unfälle auf Wegen von und zur versicherten Tätigkeit (§ 8 Absatz 2 SGB VII) verstanden. Für die meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle führt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Statistik auf Basis eines Stichprobenverfahrens. Ein meldepflichtiger Unfall liegt dann vor, wenn Versicherte als Folge des Unfalls getötet worden oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden (§ 193 Absatz 1 SGB VII). Hinsichtlich der zeitlichen Auflösung liegen zu jedem Stichprobenfall der Unfalltag und die ganze Unfallstunde vor. Als regionale Auflösung lassen sich die Unfälle nach Bundesländern und seit 2017 nach Landkreisen auswerten.  2. Welche Auswertungen oder Berichte haben die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband und die Berufsgenossenschaften seit 2015 zu Arbeits- und Wegeunfällen im Zusammenhang mit der Zeitumstellung nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt, und welche wesentlichen Ergebnisse liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor? In der DGUV liegen keine spezifischen Auswertungen oder Berichte in diesem konkreten Zusammenhang vor, da sich keine statistischen Befunde zu zusätzlichen Arbeits- und Wegeunfällen, die den Umstellungen auf Sommerzeit oder Normalzeit zuzuordnen wären, ergeben.  3. Welche Untersuchungen oder Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Zusammenhang von Zeitumstellung und Unfallgeschehen (Arbeits- und Wegeunfälle) sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat keine Untersuchungen oder Auswertungen hinsichtlich des Zusammenhangs von Zeitumstellung und Unfallgeschehen durchgeführt.  4. Wie verändern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen bei Arbeits- und Wegeunfällen am ersten Werktag nach der Zeitumstellung sowie in der ersten Woche und im ersten Monat danach gegenüber dem jeweiligen Jahresdurchschnitt bzw. geeigneten Vergleichszeiträumen, getrennt nach Umstellung auf Sommerzeit (Frühjahr) und auf Normalzeit (Herbst), und liegen statistisch signifikante Befunde vor?  5. Wie viele zusätzliche Arbeits- und Wegeunfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung den Zeitumstellungen zuzuordnen (absolute Zahlen und prozentuale Abweichungen), jährlich seit 2015 und getrennt nach Umstellung auf Sommerzeit und auf Normalzeit? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die statistischen Daten ergeben keine Befunde zu zusätzlichen Arbeits- und Wegeunfällen, die den Umstellungen auf Sommerzeit oder auf Normalzeit zuzuordnen wären.  6. Wie viele zusätzliche tödliche Arbeits- und Wegeunfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung statistisch den Zeitumstellungen zuzuordnen, jährlich seit 2015 und getrennt nach Umstellung auf Sommerzeit und auf Normalzeit (bitte absolute Zahlen und prozentuale Abweichungen nennen)? Es liegen keine statistischen Befunde zu zusätzlichen tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen vor, die den Umstellungen auf Sommerzeit oder auf Normalzeit zuzuordnen wären.  7. Verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwere von Arbeits- und Wegeunfällen in den Tagen nach der Zeitumstellung (z. B. Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Rehafälle oder Todesfälle), und wenn ja, in welcher Größenordnung?  8. Welche Befunde zeigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung rund um die Zeitumstellungen auf Sommerzeit und auf Normalzeit in unfallgefährdeten Branchen wie Baugewerbe, Industrie bzw. Produktion, Gesundheits- und Pflegewesen, Transport und Logistik, Landwirtschaft (bitte getrennt nach Arbeits- und Wegeunfällen aufführen)?  9. Welche Erkenntnisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu Wegeunfällen nach Verkehrsmitteln (z. B. Pkw, Fahrrad, zu Fuß) und Siedlungsstruktur (städtisch oder ländlich) in den Tagen nach der Zeitumstellung, und zeigen sich Unterschiede zwischen der Folgezeit nach Umstellung zur Sommerzeit bzw. Normalzeit? 10. Welche Befunde liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für Schicht- und Nachtarbeit vor, insbesondere zur Verteilung der Unfälle nach Tageszeit rund um die Zeitumstellung im Vergleich zu anderen Zeiträumen bzw. zum Jahresdurchschnitt? 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede (z. B. zwischen Bundesländern oder Stadt bzw. Land) bei Arbeits- oder Wegeunfällen im Zusammenhang mit der Zeitumstellung, und wie werden diese erklärt? Die Fragen 7 bis 11 werden zusammen beantwortet. Es liegen keine entsprechenden statistischen Befunde vor. Grundsätzlich sind kurzfristige Beeinträchtigungen des Schlaf-Wach-Rhythmus wissenschaftlich gut belegt. Diese führen jedoch nicht nachweisbar zu einem signifikanten Anstieg von Arbeits- oder Wegeunfällen. Für das Verkehrsunfallgeschehen, insbesondere im November, aber teils auch im März/April, sind darüber hinaus auch die entsprechenden Rahmenbedingungen wie Licht- und Witterungsverhältnisse (beispielsweise frühere Dunkelheit, Frost, früher oder später Schneefall) von zentraler Bedeutung. 12. Welche Datenlücken sieht die Bundesregierung ggf. bei DGUV, Berufsgenossenschaften und BAuA zur Bewertung von Unfalleffekten der Zeitumstellung, und welche Schritte werden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. unternommen, um diese zu beheben? Die Bundesregierung sieht keine Datenlücken. 13. Welche Präventionsmaßnahmen empfehlen nach Kenntnis der Bundesregierung DGUV, Berufsgenossenschaften und BAuA für Arbeitgeber und Beschäftigte rund um die Zeitumstellung? Die gesetzliche Unfallversicherung hält verschiedene Umsetzungshilfen und Empfehlungen für das übergreifende Thema der Arbeitszeitgestaltung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse vor. Bezüglich der Zeitumstellung veröffentlicht die gesetzliche Unfallversicherung z. B. über das Portal Arbeit & Gesundheit allgemeine Ratschläge, wie Betroffene möglichen Begleiterscheinungen der Zeitumstellung im Alltag begegnen können. Die BAuA hat keine speziellen Empfehlungen für Maßnahmen rund um die Zeitumstellung. Empfehlungen der BAuA für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, z. B. hinsichtlich Pausen und Erholung, gelten ganzjährig. 14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die BAuA und die DGUV zur Abschaffung der Zeitumstellung positioniert? Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die BAuA und die DGUV haben sich nicht zur Abschaffung der Zeitumstellung positioniert. 15. Welche Gesamtbewertung nimmt die Bundesregierung unter Einbeziehung der Risiken der Zeitumstellung für die Arbeitssicherheit vor? Aus Sicht der Bundesregierung sind im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Maßnahmen zur Prävention ganzjährig relevant. In Betrieben in Deutschland werden die unterschiedlichsten Tätigkeiten ausgeführt. Tätigkeitsbasiert arbeiten Betriebe in Deutschland teilweise in einem Schichtmodell 24/7, andere Betriebe haben hingegen eingeschränkte Öffnungszeiten, die täglich abweichend sind. In der Gefährdungsbeurteilung hat sich der Arbeitgeber gemäß § 5 Absatz 3 Nummer 4 des Arbeitsschutzgesetzes unter anderem mit Gefährdungen auseinanderzusetzen, die sich aus der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken ergeben. Insbesondere in Betrieben mit Schichtsystemen wird hier die Zeitumstellung eine besondere Berücksichtigung finden. Eine pauschale Vorgabe für alle Betriebe würde jedoch insbesondere Betriebe mit unregelmäßigen oder eingeschränkten Öffnungszeiten unverhältnismäßig belasten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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