Arbeitsunfallrisiko und Zeitumstellung (Antwort zu Drs. 21/2023)
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Arbeitsunfallrisiko und Zeitumstellung (Antwort zu Drs. 21/2023)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2896
21. Wahlperiode 24.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lukas Rehm, René Springer, Peter
Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2023 –
Arbeitsunfallrisiko und Zeitumstellung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zweimal jährlich erfolgt die Umstellung der Uhren: im März von der
Normalzeit (umgangssprachlich „Winterzeit“) auf die Sommerzeit, im Oktober die
Rückumstellung. Die Europäische Gemeinschaft führte im Jahr 1980 eine
einheitliche Regelung zur Zeitumstellung ein, um den Binnenmarkt zu
synchronisieren und Energie einzusparen. Die Praxis der Zeitumstellung birgt jedoch
gesundheitliche Risiken wie Biorhythmusstörungen sowie sicherheitsrelevante
Gefahren, darunter erhöhtes Unfallrisiko.
Aus der Forschung zu Verkehrsunfällen ist bekannt, dass die Zeitumstellung
Einfluss auf das Verkehrsunfallgeschehen hat (www.sciencedirect.com/scienc
e/article/pii/S0022437522001141). Überdies häufen sich nach der
Zeitumstellung Schlaganfälle (www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.2508293122) und
Herzinfarkte, was auf Störungen des zirkadianen Rhythmus zurückgeführt wird
(www.aerzteblatt.de/archiv/zeitumstellungen-und-herzinfarktrisiko-ffe2be61-3
35e-4ed2-95c9-78192cf87a42). Auch das Risiko für Fettleibigkeit kann durch
die Zeitumstellung negativ beeinflusst werden. In einer US-amerikanischen
Studie aus dem Jahr 2009 wird festgestellt, dass am Tag nach der
Sommerzeitumstellung Arbeitsunfälle um 5,7 Prozent steigen (www.apa.org/pubs/journal
s/releases/apl9451317.pdf). Der Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages im Jahr 2014 beschreibt die heterogene Studienlage
(www.bundestag.de/resource/blob/408344/WD-9-052-14-pdf.pdf), während
der Unfallverhütungsbericht 2023 (Bundestagsdrucksache 20/14315) das
Thema ausspart.
Die bekannten Studien deuten an, dass verminderte Schlafqualität
Reaktionszeiten verlängert und sich damit das Risiko für Arbeits- und Wegeunfälle
erhöht. Mit dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, ob das Unfallrisiko in den
Tagen und Wochen nach der Zeitumstellung statistisch belegbar zunimmt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
21. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Definitionen und Abgrenzungen von „Arbeitsunfall“ und
„Wegeunfall“ (jeweils einschließlich Erfassungskriterien, Meldepflichten und
Zeitangaben) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Statistiken
der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde, und in welcher zeitlichen
und regionalen Auflösung sind diese Daten auswertbar?
Die Definition von Arbeitsunfällen erfolgt nach § 8 Absatz 1 des Siebten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Als Wegeunfälle werden Unfälle auf Wegen
von und zur versicherten Tätigkeit (§ 8 Absatz 2 SGB VII) verstanden. Für die
meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle führt die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) eine Statistik auf Basis eines Stichprobenverfahrens.
Ein meldepflichtiger Unfall liegt dann vor, wenn Versicherte als Folge des
Unfalls getötet worden oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage
arbeitsunfähig werden (§ 193 Absatz 1 SGB VII).
Hinsichtlich der zeitlichen Auflösung liegen zu jedem Stichprobenfall der
Unfalltag und die ganze Unfallstunde vor. Als regionale Auflösung lassen sich die
Unfälle nach Bundesländern und seit 2017 nach Landkreisen auswerten.
2. Welche Auswertungen oder Berichte haben die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband und die
Berufsgenossenschaften seit 2015 zu Arbeits- und Wegeunfällen im Zusammenhang
mit der Zeitumstellung nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt, und
welche wesentlichen Ergebnisse liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung vor?
In der DGUV liegen keine spezifischen Auswertungen oder Berichte in diesem
konkreten Zusammenhang vor, da sich keine statistischen Befunde zu
zusätzlichen Arbeits- und Wegeunfällen, die den Umstellungen auf Sommerzeit oder
Normalzeit zuzuordnen wären, ergeben.
3. Welche Untersuchungen oder Studien der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Zusammenhang von
Zeitumstellung und Unfallgeschehen (Arbeits- und Wegeunfälle) sind der
Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich
daraus?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat keine
Untersuchungen oder Auswertungen hinsichtlich des Zusammenhangs von
Zeitumstellung und Unfallgeschehen durchgeführt.
4. Wie verändern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen bei
Arbeits- und Wegeunfällen am ersten Werktag nach der Zeitumstellung
sowie in der ersten Woche und im ersten Monat danach gegenüber dem
jeweiligen Jahresdurchschnitt bzw. geeigneten Vergleichszeiträumen,
getrennt nach Umstellung auf Sommerzeit (Frühjahr) und auf Normalzeit
(Herbst), und liegen statistisch signifikante Befunde vor?
5. Wie viele zusätzliche Arbeits- und Wegeunfälle sind nach Kenntnis der
Bundesregierung den Zeitumstellungen zuzuordnen (absolute Zahlen und
prozentuale Abweichungen), jährlich seit 2015 und getrennt nach
Umstellung auf Sommerzeit und auf Normalzeit?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die statistischen Daten ergeben keine Befunde zu zusätzlichen Arbeits- und
Wegeunfällen, die den Umstellungen auf Sommerzeit oder auf Normalzeit
zuzuordnen wären.
6. Wie viele zusätzliche tödliche Arbeits- und Wegeunfälle sind nach
Kenntnis der Bundesregierung statistisch den Zeitumstellungen
zuzuordnen, jährlich seit 2015 und getrennt nach Umstellung auf Sommerzeit
und auf Normalzeit (bitte absolute Zahlen und prozentuale
Abweichungen nennen)?
Es liegen keine statistischen Befunde zu zusätzlichen tödlichen Arbeits- und
Wegeunfällen vor, die den Umstellungen auf Sommerzeit oder auf Normalzeit
zuzuordnen wären.
7. Verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwere von
Arbeits- und Wegeunfällen in den Tagen nach der Zeitumstellung (z. B.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Rehafälle oder Todesfälle), und wenn ja,
in welcher Größenordnung?
8. Welche Befunde zeigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung rund
um die Zeitumstellungen auf Sommerzeit und auf Normalzeit in
unfallgefährdeten Branchen wie Baugewerbe, Industrie bzw. Produktion,
Gesundheits- und Pflegewesen, Transport und Logistik, Landwirtschaft
(bitte getrennt nach Arbeits- und Wegeunfällen aufführen)?
9. Welche Erkenntnisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Wegeunfällen nach Verkehrsmitteln (z. B. Pkw, Fahrrad, zu Fuß) und
Siedlungsstruktur (städtisch oder ländlich) in den Tagen nach der
Zeitumstellung, und zeigen sich Unterschiede zwischen der Folgezeit nach
Umstellung zur Sommerzeit bzw. Normalzeit?
10. Welche Befunde liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für Schicht-
und Nachtarbeit vor, insbesondere zur Verteilung der Unfälle nach
Tageszeit rund um die Zeitumstellung im Vergleich zu anderen Zeiträumen
bzw. zum Jahresdurchschnitt?
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede (z. B.
zwischen Bundesländern oder Stadt bzw. Land) bei Arbeits- oder
Wegeunfällen im Zusammenhang mit der Zeitumstellung, und wie werden
diese erklärt?
Die Fragen 7 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Es liegen keine entsprechenden statistischen Befunde vor.
Grundsätzlich sind kurzfristige Beeinträchtigungen des Schlaf-Wach-Rhythmus
wissenschaftlich gut belegt. Diese führen jedoch nicht nachweisbar zu einem
signifikanten Anstieg von Arbeits- oder Wegeunfällen.
Für das Verkehrsunfallgeschehen, insbesondere im November, aber teils auch
im März/April, sind darüber hinaus auch die entsprechenden
Rahmenbedingungen wie Licht- und Witterungsverhältnisse (beispielsweise frühere Dunkelheit,
Frost, früher oder später Schneefall) von zentraler Bedeutung.
12. Welche Datenlücken sieht die Bundesregierung ggf. bei DGUV,
Berufsgenossenschaften und BAuA zur Bewertung von Unfalleffekten der
Zeitumstellung, und welche Schritte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. unternommen, um diese zu beheben?
Die Bundesregierung sieht keine Datenlücken.
13. Welche Präventionsmaßnahmen empfehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung DGUV, Berufsgenossenschaften und BAuA für Arbeitgeber
und Beschäftigte rund um die Zeitumstellung?
Die gesetzliche Unfallversicherung hält verschiedene Umsetzungshilfen und
Empfehlungen für das übergreifende Thema der Arbeitszeitgestaltung auf Basis
wissenschaftlicher Erkenntnisse vor. Bezüglich der Zeitumstellung
veröffentlicht die gesetzliche Unfallversicherung z. B. über das Portal Arbeit &
Gesundheit allgemeine Ratschläge, wie Betroffene möglichen Begleiterscheinungen
der Zeitumstellung im Alltag begegnen können.
Die BAuA hat keine speziellen Empfehlungen für Maßnahmen rund um die
Zeitumstellung. Empfehlungen der BAuA für Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit, z. B. hinsichtlich Pausen und Erholung, gelten ganzjährig.
14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für
Soziale Sicherung (BAS), die BAuA und die DGUV zur Abschaffung
der Zeitumstellung positioniert?
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die BAuA und die DGUV haben
sich nicht zur Abschaffung der Zeitumstellung positioniert.
15. Welche Gesamtbewertung nimmt die Bundesregierung unter
Einbeziehung der Risiken der Zeitumstellung für die Arbeitssicherheit vor?
Aus Sicht der Bundesregierung sind im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit Maßnahmen zur Prävention ganzjährig relevant. In Betrieben in
Deutschland werden die unterschiedlichsten Tätigkeiten ausgeführt.
Tätigkeitsbasiert arbeiten Betriebe in Deutschland teilweise in einem Schichtmodell 24/7,
andere Betriebe haben hingegen eingeschränkte Öffnungszeiten, die täglich
abweichend sind. In der Gefährdungsbeurteilung hat sich der Arbeitgeber gemäß
§ 5 Absatz 3 Nummer 4 des Arbeitsschutzgesetzes unter anderem mit
Gefährdungen auseinanderzusetzen, die sich aus der Gestaltung von Arbeits- und
Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
ergeben. Insbesondere in Betrieben mit Schichtsystemen wird hier die
Zeitumstellung eine besondere Berücksichtigung finden. Eine pauschale Vorgabe für
alle Betriebe würde jedoch insbesondere Betriebe mit unregelmäßigen oder
eingeschränkten Öffnungszeiten unverhältnismäßig belasten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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