polradar

Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024

dip / drucksache 15.12.2025 · WP 21 · 21/3310 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3310 21. Wahlperiode 15.12.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Dezember 2025 gemäß § 25 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. In dieser Veröffentlichung wird eine geschlechtergerechte Sprache verwendet. Dort, wo das nicht möglich ist oder die Lesbarkeit sehr eingeschränkt würde, gelten die personenbezogenen Bezeichnungen für alle Geschlechter. Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Zusammenfassung 3 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 5 1.1 Rahmendaten zur Situation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 5 1.2 Entwicklung der Betriebe 9 1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen 10 1.4 Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure 11 1.4.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie 11 1.4.2 Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der Arbeitsschutzbehörden der Länder 15 1.4.3 Präventionsaktivitäten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 23 1.4.4 Die Initiative Neue Qualität der Arbeit 29 1.5 Unfallgeschehen 32 1.5.1 Arbeitsunfallgeschehen 32 1.5.2 Wegeunfallgeschehen 36 1.6 Berufskrankheitengeschehen 37 1.7 Prävention und Wirtschaftlichkeit 41 1.7.1 Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung 41 1.7.2 Volkswirtschaftliche Kosten 44 1.8 Arbeitsbedingungen und Gesundheit 49 1.8.1 Wahrnehmung von physischen und umgebungsbezogenen Arbeitsbelastungen und die Rolle von Handlungsspielräumen bei der Arbeit 49 1.8.2 Trends im Performance Management und deren Auswirkung auf Beschäftigte 56 1.8.3 Arbeitsunfähigkeit 61 1.8.4 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 66 1.9 Arbeitsort: Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit 69 2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 74 2.1 Zusammenarbeit für eine psychisch gesunde Arbeitswelt – Die Debatte in der Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ 74 2.2 Stand und Entwicklung der Arbeitsintensität 79 2.3 Mobbing in der Arbeitswelt: Bedeutung, Verbreitung und Prävention 86 3. Überblick über das Schülerunfallgeschehen 89 Literaturverzeichnis 92 Abkürzungsverzeichnis 94 Verzeichnis der Abbildungen im Textteil 96 Verzeichnis der Tabellen im Textteil 98 Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 99 Tabellenteil 105 TA Rahmendaten 106 TB Unfallgeschehen 119 TC Berufskrankheitengeschehen 131 TD Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 142 TE Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 160 TF Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Gesundheitliche Beschwerden 164 TG Überbetrieblicher Arbeitsschutz – Gewerbeaufsicht 169 TH Überbetrieblicher Arbeitsschutz – UV-Träger 174 TI Aus-, Weiter- und Fortbildung 183 TK Prävention und Wirtschaftlichkeit 184 TL Auf einen Blick – Daten der UV-Träger 192 TM Zeitreihen 199 TS Schülerunfallgeschehen 218 Anhang 221 Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 221 Glossar 228 Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – Zusammenfassung Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 3 Zusammenfassung Der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024“ befasst sich inhaltlich mit verschiedenen Themen des Arbeitslebens und blickt dabei neben den Zahlen des Berichtsjahres auch in Zeitreihen auf die mittel- bzw. langfristigen Entwicklungen. Thematisch bietet der Bericht einen datenbasierten Überblick zur Erwerbstätigkeit allgemein, zu Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrenten. Hinzu kommen Kostendaten, Daten zum Aufsichtshandeln, zur Schülerunfallversicherung und verschiedene Artikel: zum einen von verschiedenen Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren (Abschnitt 1.4), zum anderen zu Arbeitsbedingungen (1.8.1 und 1.8.2) und zur guten Gestaltung hybrider Bildschirmarbeit (1.9). Der diesjährige Schwerpunkt (Kapitel 2) befasst sich mit der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt. Dabei wird auf die Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ (2.1), Entwicklungen zur Arbeitsintensität (2.2) und Mobbing (2.3) eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Erwerbstätigen leicht erhöht und liegt bei 42,7 Millionen. Mit 31 % ist die Teilzeitquote nochmals leicht gestiegen, was sich auch in diesem Jahr wieder bei Männern (14 %) und Frauen (50 %) zeigt. Der Anteil befristeter Arbeitsverträge sinkt leicht auf 11 %. Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen ist im Jahr 2024 mit 810.399 ein historischer Tiefststand zu verzeichnen, der sich mit 18,0 auch in der niedrigsten Unfallquote je 1.000 Vollzeitäquivalente niederschlägt. Die meldepflichtigen Wegeunfälle liegen mit 175.560 niedriger als im Vorjahr – allerdings gab es vergleichbar niedrige Stände für Gesamtdeutschland bereits häufiger (zuerst 2007). Zieht man die über die Zeit besser vergleichbaren Unfallquoten je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse hinzu, zeigt sich bei den meldepflichtigen Wegeunfällen mit 2,97 der zweitniedrigste Wert nach dem von der Pandemie geprägten Jahr 2020 mit 2,90. Auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist mit 440 deutlich niedriger als im Vorjahr (499). Die Folgen der COVID-19-Pandemie zeigen sich im Berufskrankheitengeschehen nach wie vor – zumindest bei der Zahl der Verdachtsanzeigen, die mit 104.468 um 31 % unter dem Wert des Vorjahres liegt, aber doch deutlich über dem des Jahres 2019 (84.853). Noch deutlicher ist der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr bei den Anerkennungen mit 29.306 (Vorjahr 74.930; 2019: 20.422). Auch die Zahl der Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit liegt mit 1.900 deutlich unter 2023 (2.151). Nach wie vor ist ein großer Teil dieser Todesfälle auf asbestassoziierte Berufserkrankungen zurückzuführen (65 %). Das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen liegt auf ähnlichem Niveau wie 2023 und weist weiter hohe Anteile bei Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (19 %), Krankheiten des Atmungssystems (18 %) und Psychischen und Verhaltensstörungen (17 %) auf. Im Jahr 2024 zeigt sich – nach mehreren Jahren auf vergleichbarem Niveau – ein leichter Anstieg bei den Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbstätigkeit auf 171.732 (Vorjahr 164.364). 54 % dieser Rentenzugänge entfallen auf Frauen. Der Anstieg im Jahr 2024 fällt bei Frauen (+6.027) deutlich höher aus als bei Männern (+1.341). Bei beiden Geschlechtern stellen Psychische und Verhaltensstörungen die häufigste Ursache für neue Erwerbsminderungsrenten dar. Bei Frauen macht diese Diagnosegruppe fast die Hälfte aller neuen Verrentungsfälle aus (48 %); bei Männern ein gutes Drittel (35 %). Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 – Zusammenfassung 4 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 2024 gegenüber 2023 Erwerbstätige 42,739 Mio. +0,5 % Meldepflichtige Arbeitsunfälle 810.399 -3,4 % Tödliche Arbeitsunfälle 440 -11,8 % im Betrieb 346 -15,4 % im Straßenverkehr 94 +4,4 % Meldepflichtige Wegeunfälle 175.560 -5,9 % Tödliche Wegeunfälle 219 -2,7 % Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 104.468 -30,5 % Anerkannte Berufskrankheiten 29.306 -60,9 % Neue Rentenfälle 5.352 +7,4 % Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 1.900 -11,7 % Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung (Nettoaufwendungen)1 18.821 Mio. € +2,9 % Renten an Verletzte und Hinterbliebene 6.351 Mio. € +2,2 % Prävention und Erste Hilfe 1.577 Mio. € +7,3 % 1 Vorläufige Ergebnisse (Stand: 30.07.2025) Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 5 1. 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Dieses Kapitel beginnt mit einem Überblick über die Entwicklung der Rahmendaten zur Erwerbsbevölkerung (vgl. Abschnitt 1.1). Im Anschluss werden die Entwicklungen bei den Betriebszahlen in Deutschland betrachtet. Seit 2021 stehen hierfür – bedingt durch die Erweiterung des Messkonzeptes der Bundesagentur für Arbeit – unterschiedliche Darstellungsoptionen für verschiedene Zielsetzungen zur Verfügung (1.2). Es folgt ein Abschnitt zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (1.3) sowie zu den Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure (1.4). Danach wird auf das Arbeits- und Wegeunfallgeschehen (1.5) sowie die Entwicklung zentraler Kennzahlen zu Berufskrankheiten (1.6) eingegangen. Abschnitt 1.7 präsentiert die Aufwendungen der Unfallversicherungsträger und enthält eine Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit im Berichtsjahr. Abschnitt 1.8 widmet sich der Arbeits- und Gesundheitssituation der Erwerbstätigen. Hierzu werden Ergebnisse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zur Bedeutung von Handlungsspielräumen bei der Arbeit vorgestellt. Ergänzend fließen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ zum Thema „Performance Management“ sowie Daten zum Arbeitsunfähigkeits- und Verrentungsgeschehen ein. Abschließend werden in Abschnitt 1.9 arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen für die gesundheitsgerechte Gestaltung hybrider Bildschirmarbeit aufgezeigt. 1.1 Rahmendaten zur Situation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Für die Beschreibung der Erwerbsbevölkerung in diesem Abschnitt werden Zahlen der Statistischen Ämter genutzt, darunter insbesondere der Mikrozensus. Dieser ist aufgrund einer aktuelleren Hochrechnungsgrundlage ab dem Erhebungsjahr 2021 und einer Neugestaltung im Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar (siehe Info-Box 1). Diese und weitere Informationen sind auf der Homepage des Statistischen Bundesamts1 zu finden. Im Jahr 2024 lebten in Deutschland 82,8 Millionen Menschen, von denen 42,7 Millionen erwerbstätig waren (vgl. Abb. 1 und Abb. 3). Der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung, begrenzt auf die Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren, liegt bei 77,5 % (vgl. Tabelle TA 3). Mit zunehmendem Alter steigt dieser Anteil zunächst an und erreicht in der Gruppe der 45- bis unter 50- Jährigen mit 87,5 % seinen Höchstwert. In den höheren Altersgruppen ist anschließend ein stetiger Rückgang zu beobachten (vgl. Abb. 2). Unter allen abhängig Beschäftigten arbeiteten im Berichtsjahr 31,3 % in Teilzeit (Tab. 1). Nach wie vor ist Teilzeitarbeit bei Frauen deutlich verbreiteter als bei Männern. Der Anteil ist bei beiden Geschlechtern in den vergangenen Jahren auf inzwischen 50,4 % (Frauen) bzw. 13,7 % (Männer) gestiegen. Am häufigsten ist Teilzeitarbeit im Dienstleistungssektor (Abschnitte G–U der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008), insbesondere in den Bereichen „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit“ (42,7 %), „Unternehmensdienstleister“ (37,4 %), „Handel, Verkehr und Gastgewerbe“ (36,1 %) sowie „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (34,4 %). Der Anteil befristet Beschäftigter ist von 2021 auf 2022 gestiegen, seitdem jedoch wieder auf 11,5 % im Jahr 2024 zurückgegangen. Zum Erhebungszeitpunkt gaben 22,0 % aller abhängig Beschäftigten an, im Vormonat von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Dieser Wert liegt nach einem Rückgang in 2023 (21,2 %) wieder auf dem Niveau des Jahres 2022 und damit unterhalb des Jahres 2021 (23,0 %). 1 www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 6 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Abb. 1 Erwerbsbevölkerung in Deutschland 2024 Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2024 (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 12.06.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden) Rundungsfehler 1 Auszubildende in anerkannten kaufmännischen, technischen und gewerblichen Ausbildungsberufen Siehe auch Tabelle TA 1 und TA 2 im Tabellenteil 82,8 44,2 42,7 39,1 35,4 38,5 3,7 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Bevölkerung Beteiligung am Erwerbsleben Stand des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsart Berufliche Stellung Anzahl in Mio. 1,5 Auszubildende1 davon: Nichterwerbspersonen 1,5 Erwerbslose Erwerbspersonen Erwerbstätige abhängig Beschäftigte Angestellte, Arbeiter Gesamtbevölkerung davon: davon: davon: Selbständige und mithelfende Familienangehörige 2,1 Beamtinnen und Beamte Info-Box 1: Der Mikrozensus Das Statistische Bundesamt befragt jährlich im Rahmen des Mikrozensus 1 % der Bevölkerung in Deutschland – hier besteht eine Auskunftspflicht. Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung werden dabei auf der Grundlage sogenannter Bevölkerungseckzahlen erstellt, für die Daten des zuletzt durchgeführten Zensus 2022 („Volkszählung“) genutzt werden. Diese Bevölkerungseckzahlen werden jährlich in der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert und bei dem jeweiligen Mikrozensus benutzt. Die Mikrozensus-Daten bis 2020 basieren auf der Volkszählung von 2011. Im Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus neu gestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert (siehe Hundenborn & Enderer, 2019). Die Ergebnisse sind deshalb ab dem Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Zudem wurde im Erhebungsjahr 2017 die Mikrozensusbefragung erstmalig auf die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz eingeschränkt. Damit sind z. B. die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen nicht mehr in der Grundgesamtheit des Mikrozensus enthalten. Daher beginnen die im vorliegenden Bericht dargestellten Zeitreihen auf Basis des Mikrozensus erst 2017. Ab dem Jahr 2022 werden für das laufende Berichtsjahr nur noch „Erstergebnisse“ dargestellt. Diese basieren im Gegensatz zu den Endergebnissen, die erst im ersten Quartal des Folgejahres verfügbar sind, auf einer geringeren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen. Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 7 1. Abb. 2 Bevölkerung und Erwerbstätige nach Altersgruppen in Deutschland 2024 Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 13.06.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler Siehe auch Tabelle TA 3 im Tabellenteil Abb. 3 Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland – von 2017 bis 2024 Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnittszahlen (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 04.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden) 1 Bis 2020: Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011); ab 2021: Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022); Basis = Bis 2019: Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz; ab 2020: Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 mit den Vorjahren ist durch die Neugestaltung des Mikrozensus 2020 (siehe Hundenborn & Enderer, 2019) und die aktuellere Hochrechnungsgrundlage ab dem Erhebungsjahr 2021 eingeschränkt. Siehe auch Tabelle TA 1 im Tabellenteil 4,0 4,4 4,9 5,4 5,6 5,4 4,9 5,4 6,6 6,4 1,1 3,1 4,0 4,6 4,8 4,7 4,3 4,7 5,5 4,3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 15–20 20–25 25–30 30–35 35–40 40–45 45–50 50–55 55–60 60–65 Anzahl in Mio. Al te r v on .. . b is u nt er .. . J ah re Anteil Erwerbstätige Bevölkerung davon Erwerbstätige 41,6 41,9 42,4 41,6 41,0 42,0 42,5 42,7 35 40 45 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Erwerbstätige1 in Mio. 29 % 70 % 83 % 84 % 85 % 87 % 88 % 86 % 83 % 67 % 0100 Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 8 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Tab. 1 Abhängig Beschäftigte nach ausgewählten Arbeitsbedingungen 2021–2024 Arbeitsbedingungen Beschäftigte in % 2024 2023 2022 2021 Teilzeit2 31,3 30,9 30,2 29,9 Männer 13,7 13,2 12,7 12,2 Frauen 50,4 49,8 49,1 49,0 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 30,9 29,9 28,3 28,4 B–E Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 12,9 12,5 12,6 12,4 F Baugewerbe 14,1 13,7 13,0 13,2 G–I Handel, Verkehr und Gastgewerbe 36,1 35,8 35,0 34,6 J Information und Kommunikation 20,9 21,2 20,9 21,5 K Finanz- und Versicherungsdienstleister 28,6 29,0 28,5 29,0 L Grundstücks- und Wohnungswesen 34,4 34,9 33,4 36,0 M–N Unternehmensdienstleister 37,4 37,3 36,9 37,0 O–U Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit 42,7 42,0 40,9 40,4 Art des Arbeitsvertrages3 befristet 11,5 11,9 12,3 11,4 unbefristet 88,5 88,1 87,7 88,3 Arbeit von zu Hause aus an … Arbeitstag(e)4 jedem 4,3 4,5 5,9 8,7 mindestens der Hälfte der 7,0 6,8 7,1 7,1 weniger als der Hälfte der 10,7 9,9 9,0 7,2 keinem 77,9 78,8 77,9 76,9 Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 07.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA Siehe auch Tabelle TM 12 im Tabellenteil 2 Abhängig beschäftigte Arbeitnehmende in Teilzeit einschließlich Auszubildende in %; Teilzeit = nach Angabe der Befragten 3 Beschäftigte mit befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverträgen in % der abhängig Beschäftigten einschließlich Auszubildende (nicht ausgewiesen: „Ohne Angabe“). 4 Beschäftigte, die in den letzten 4 Wochen vor der Befragung zeitweise von zu Hause gearbeitet haben, in % der abhängig Beschäftigten einschließlich Auszubildende (nicht ausgewiesen: „Ohne Angabe“). Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 9 1. 1.2 Entwicklung der Betriebe Für Betriebs- und Beschäftigtenzahlen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit (2021) unterschiedliche Messkonzepte. Im sogenannten „Personenkonzept“ stehen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Fokus (siehe Glossar im Anhang). Dabei werden nur Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hauptbeschäftigung einbezogen. Betriebe, die ausschließlich geringfügig Beschäftigte haben, bleiben unberücksichtigt, ebenso wie auch Beschäftigungsverhältnisse in Nebenbeschäftigung. Das sogenannte „Fallkonzept“ hingegen berücksichtigt diese Gruppen, indem Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnis einbezogen werden. Dabei werden dann allerdings keine Personen (Beschäftigte) gezählt, sondern Beschäftigungsverhältnisse. Beginnend mit dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2021“ (BMAS/BAuA, 2022), in dem eine ausführlichere Darstellung des Sachverhaltes enthalten ist, finden beide Konzepte Berücksichtigung (Tabellen TA 5 und TA 6 im Tabellenteil des Berichtes). Dabei unterscheiden sich die Ergebnisse der beiden Messkonzepte ganz erheblich. So werden für den 30. Juni 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit 2,1 Millionen Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt, in denen 34,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten (vgl. Tabelle TA 5). Hingegen werden 3,0 Millionen Betriebe ausgewiesen, die mindestens ein Beschäftigungsverhältnis haben. Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse (inkl. der geringfügig Beschäftigten und der Mehrfachbeschäftigten) wird dabei mit 43,5 Millionen angegeben (vgl. Tabelle TA 6). Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 10 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. 1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen Abb. 4 Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland 2024 Ein Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes (Stand: 20. September 2025) ist diesem Bericht als Anhang beigefügt. Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 11 1. 1.4 Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure In diesem Abschnitt werden die Aktivitäten verschiedener Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure im Jahr 2024 vorgestellt. Für die Inhalte in den Abschnitten 1.4.2 und 1.4.3 sind die in den Titeln angegebenen Organisationen verantwortlich. Die Beiträge geben ausschließlich deren Standpunkt wieder. 1.4.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Im Interesse eines wirksamen Arbeitsschutzes entwickelten Bund, Länder und gesetzliche Unfallversicherung 2008 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – rechtlich verankert im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) – und gewährleisten ihre Umsetzung und Fortschreibung. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger (UV-Träger) tragen durch die Wahrnehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit gemeinsam dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Deutschland zu verbessern. Als Kernelemente der GDA gelten nationale Arbeitsschutzziele, ein abgestimmtes Vorgehen im Beratungs- und Überwachungshandeln sowie die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerkes. Gesteuert wird die GDA von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK), in der neben dem Bund, den Ländern und den UV-Trägern auch die Sozialpartner vertreten sind. Die Umsetzung der gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie in der dritten GDA-Periode In der dritten GDA-Periode steht das abgestimmte Vorgehen von Bund, Ländern und UV-Trägern im Vordergrund, um das strategische Ziel „Arbeit sicher und gesund gestalten – Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ zu erreichen. Insgesamt 200.000 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung (BmSys) sollen von 2021 bis 2025 vornehmlich in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in gleichen Teilen von den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und den Präventionsdiensten der UV-Träger durchgeführt werden. Bis Ende 2024 wurden bereits 77 % der geplanten Betriebsbesichtigungen umgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass das Gesamtziel bis Ende 2025 erreicht wird. Eine BmSys berücksichtigt die GDA-Leitlinien „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ und „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“.5 Von den 200.000 GDA-Besichtigungen erfolgt die Auswahl von insgesamt 150.000 Betrieben durch die UV-Träger und die Länder auf der Grundlage abgestimmter, an Gefährdungen orientierter Kriterien. Die übrigen 50.000 Besichtigungen – also 25.000 pro Träger – werden per Zufallsauswahl durchgeführt. Bei der gefährdungsorientierten Auswahl folgen die Arbeitsschutzbehörden der Länder der Risikobewertung nach dem Konzept zur risikoorientierten Überwachung.6 Die UV-Träger richten sich nach Bewertungskriterien, die zur Einstufung in die Betreuungsgruppen I bis III gemäß dem Mustertext der DGUV Vorschrift 27 geführt haben. Die BmSys wird mithilfe eines einheitlichen Grunddatenbogens durchgeführt. Das Aufsichtspersonal des staatlichen Arbeitsschutzes sowie der Unfallversicherungsträger wurde umfassend in dessen Anwendung geschult – im Jahr 2024 auch durch Online-Schulungen. 5 Die beiden Leitlinien sind abrufbar unter www.gda-portal.de/DE/Aufsichtshandeln/Aufsichtshandeln_node.html 6 https://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen?tx_ikanoslasipublications_publications%5Baction%5D=show&tx_ ikanoslasipublications_publications%5Bcontroller%5D=Publication&tx_ikanoslasipublications_publications%5 Bpublication%5D=82&cHash=eb05240c879a35ae0242fb8211f304e0 7 www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 13 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 12 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Inhaltlich konzentrieren sich die drei GDA-Arbeitsprogramme auf die entsprechenden Schwerpunkte: • Muskel-Skelett-Belastungen (MSB), • Psychische Belastungen und • Krebserzeugende Gefahrstoffe. Im Fokus der Aktivitäten aller drei GDA-Arbeitsprogramme steht wie bei der BmSys der Prozess der Gefährdungsbeurteilung. Dazu nutzt das Aufsichtspersonal in mindestens zehn Prozent der besichtigten Betriebe spezielle Fachdatenbögen zu den genannten Themenfeldern. Darüber hinaus wurden in jedem Arbeitsprogramm begleitende Maßnahmen entwickelt, um die Umsetzung in der Praxis zu stärken und weiter zu verbessern. Im Rahmen eines Prüfauftrags wurde die Datenqualität der GDA-Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung umfassend analysiert. Ziel war es, die Konsistenz, Vollständigkeit und Aussagekraft der erhobenen Daten zu bewerten. Im Zuge dieser Qualitätssicherung erhielten alle Träger eine Rückmeldung zu ihren individuellen Ergebnissen. Die Erkenntnisse aus der Prüfung wurden in einem Bericht mit dem Ziel zusammengefasst, die gewonnenen Daten bundesweit zur Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes zu nutzen. Zudem wurde eine Kurzanleitung zur Durchführung der Betriebsbesichtigungen erstellt. Sie ist nun online verfügbar und wurde allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Das Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Belastungen“ (AP MSB) verfolgt das Ziel, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass Belastungen des Muskel-Skelett-Systems in den Betrieben verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten verschiedene Partnerorganisationen gemeinsam nach einem abgestimmten Plan. Im Mittelpunkt steht ein zentraler Handlungsstrang, bei dem das Aufsichtspersonal gezielt qualifiziert wird. Ziel ist ein einheitliches Vorgehen bei der Überprüfung von Gefährdungen durch MSB in den Betrieben. Dafür nutzt das Aufsichtspersonal gemeinsame Standards und Instrumente der GDA-Träger. Ergänzt wird dieses Vorgehen durch zwei unterstützende Prozesse: 1. Betriebliche Unterstützung: Es werden praxisnahe Hilfen und Angebote entwickelt, die Betriebe bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu MSB unterstützen. 2. Zusammenarbeit im Netzwerk: Das Arbeitsprogramm stimmt sich eng mit weiteren Partnern ab – etwa aus der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Ziel ist es, bestehendes Wissen und vorhandene Werkzeuge gezielt weiterzuentwickeln, auf betrieblicher Ebene zu verbreiten und Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention besser zu verzahnen. MSB sind in Deutschland branchenübergreifend ein weit verbreitetes Problem. Dabei lassen sich viele Belastungen oft schon mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen vermeiden. Besonders Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) stehen im Fokus des Programms. Sie werden gezielt für das Thema sensibilisiert und erhalten konkrete Handlungshilfen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Die bisherigen Ergebnisse zeigen: Das Programm wird überplanmäßig umgesetzt. Bis Ende 2024 wurden im Rahmen des Programms 7.042 Betriebsbesichtigungen vorgenommen. Damit wurden bereits 107 % der geplanten Besichtigungen erreicht. Die neuen Instrumente werden genutzt, die Schulungen kommen an und die Betriebe erhalten konkrete Unterstützung zur Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Das Arbeitsprogramm „Gute Arbeitsgestaltung bei psychischer Belastung“ zielt darauf ab, den Arbeitsschutz im Bereich psychischer Belastungen zu verbessern und die Handlungssicher- Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 13 1. heit der Beteiligten zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Materialien und Empfehlungen bereitgestellt, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz besser beurteilen zu können. Bis Ende 2024 wurden im Rahmen des Programms 7.270 Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Damit sind bereits 110 % der geplanten Besichtigungen abgeschlossen. Das Programm verläuft (über)planmäßig und es sind keine Anpassungen notwendig. Erste Datenauswertungen zeigen, dass die Besichtigungen gleichmäßig auf verschiedene Betriebsgrößen und Branchen verteilt sind, sodass auch hier keine Änderungen erforderlich sind. Um Informationen, Materialien und Verfahren der Träger leichter zugänglich zu machen, wurde 2024 eine Übersicht mit Links zu den entsprechenden Hauptseiten der jeweiligen Träger (zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung) zur Verfügung gestellt. Zum Meilenstein „Beispiele guter Gestaltungsmaßnahmen“ wird es einen Austausch mit dem Sachgebiet „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geben. Das dort verankerte Projekt entwickelt einen „Erfahrungsschatz Arbeitsgestaltung“ mit Gestaltungsbeispielen zu unterschiedlichen Belastungsfaktoren. Nach dem Austausch wird entschieden, ob weitere Aspekte zur Maßnahmengestaltung erforderlich sind. Das GDA-Arbeitsprogramm „Psyche“ hat den Bericht „Institutionelle Strategien zur Optimierung psychischer Belastung in Kleinbetrieben – Denkanstöße aus einer Bestandsaufnahme“ final erstellt und für weitere Diskussionsprozesse zur Verfügung gestellt. Das Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (AP KEGS) hat das Ziel, den Schutz von Beschäftigten vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz zu verbessern. Dazu gehört vor allem, dass gesetzliche Vorgaben in den Betrieben besser umgesetzt werden. Bei Betriebsbesichtigungen wird ein spezieller Fragebogen eingesetzt, wenn bestimmte besonders gefährliche Stoffe verwendet werden. Beruflich bedingte Krebserkrankungen entstehen oft erst viele Jahre nach dem Kontakt mit gefährlichen Stoffen. Das macht den Schutz besonders herausfordernd. Damit Unternehmen ihre Verantwortung gut umsetzen können, wurden Schulungen, Arbeitshilfen und andere unterstützende Maßnahmen entwickelt. Bis Ende 2024 wurden 62 % der geplanten Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Insgesamt fanden 4.061 von 6.588 geplanten Besichtigungen statt. Kleine Betriebe sind besonders stark vertreten. Das Programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2025. Alle beteiligten Institutionen wurden gebeten, weiterhin aktiv zu bleiben. Die technische Auswertung der Daten übernimmt künftig ein gemeinsamer Dienstleister. Praxishilfen und Informationsangebote: • Die Best-Practice-Datenbank8 ist seit Oktober 2024 online. Sie zeigt gute Beispiele aus der Praxis, gibt Tipps und zeigt Lösungswege zum Umgang mit Gefahrstoffen. • Der GDA-Gefahrstoff-Check9 wurde bis Mitte November 2024 bereits über 15.000-mal aufgerufen. Die Rückmeldungen zeigen: Der Check wird als hilfreich eingeschätzt, besonders der Teil über das sogenannte Expositionsverzeichnis (eine Übersicht, wer wann mit welchen Stoffen arbeitet). Erfahrungsaustausche des Aufsichtspersonals der Länder und Unfallversicherungsträger: Gemeinsam besser werden Im Rahmen der GDA treffen sich regelmäßig Fachleute aus den Arbeitsschutzbehörden der Länder und von den UV-Trägern, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Dabei geht es vor allem darum, voneinander zu lernen. Ziel dieser Treffen ist es, gute Lösungen aus der Praxis 8 www.dguv.de/ifa/gestis/gda-best-practice-datenbank/index.jsp 9 www.gda-gefahrstoff-check.de/daten/gda/index.htm Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 15 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 14 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. weiterzugeben, unterschiedliche Sichtweisen zu berücksichtigen und das Fachwissen aller Beteiligten zu verbessern. Diese Form des offenen Austauschs wird von den Teilnehmenden als besonders hilfreich und bereichernd bewertet. Im Jahr 2024 gab es bundesweit neun regionale Treffen und zusätzlich dreizehn Gespräche auf Leitungsebene zwischen den Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS) und den Oberen Arbeitsschutzbehörden (OAL). Insgesamt haben rund 600 Personen an diesen Veranstaltungen teilgenommen. In Zukunft sollen diese Formate weiter gestärkt werden. Sie sollen noch gezielter zur inhaltlichen Abstimmung und zur gemeinsamen Qualifizierung genutzt werden – sowohl in der Leitung als auch in der Praxis vor Ort. Evaluation Um den Erfolg der GDA einschätzen und Prozesse optimieren zu können, sind die Träger der GDA gesetzlich verpflichtet, ihre Zielerreichung fortlaufend zu evaluieren. Im Rahmen dieser Evaluation wurden mehrere spezifische Befragungen durchgeführt: • eine Aufsichtspersonalbefragung, um die Perspektiven und Einschätzungen der Aufsichtspersonen zu erfassen, • eine Befragung der GDA-Gremien und der GDA-Arbeitsprogramme, um deren Einschätzungen und Verbesserungsvorschläge in die Evaluationsprozesse einfließen zu lassen. • Darüber hinaus wurde 2023 mit der Durchführung der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung begonnen. Im Rahmen dieser Befragung sollten jeweils 3.800 Beschäftigte und Betriebe in Deutschland zur betrieblichen Prävention befragt werden. Sie ist ein Monitoringinstrument zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Deutschland. Die Feldphase wurde in 2024 beendet. 18. Arbeitsschutzforum: Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeit Am 25. und 26. September 2024 fand in Stuttgart das 18. Arbeitsschutzforum statt. Rund 120 Fachleute aus Politik, Behörden, Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft trafen sich unter dem Motto „Gemeinsam weiter vorangehen!“, um über die Zukunft des Arbeitsschutzes zu beraten. Eingeladen hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden- Württemberg. Veranstaltungsort war das Haus der Wirtschaft. Im Mittelpunkt stand die Frage: Wie kann der Arbeitsschutz in Deutschland weiter verbessert werden? Dabei ging es auch um die GDA, die Bund, Länder und UV-Träger gemeinsam tragen. Nach der Begrüßung durch Dr. Thomas Hoffmann (aktueller Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und Ministerialdirektor Michael Kleiner zeigte Prof. Dr. Anita Tisch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) neue Forschungsergebnisse. Sie machte deutlich, wo in Zukunft besondere Herausforderungen liegen – zum Beispiel durch anhaltend hohe Arbeitsintensität und eine zunehmende Verdichtung der Arbeit infolge fortschreitender Digitalisierung. Auch die betriebliche Perspektive kam zu Wort: Ein Vortrag zeigte, wie sich Arbeitsbedingungen im Elektrohandwerk verbessern lassen. Diese konkreten Einblicke waren für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr hilfreich. In Workshops wurden zentrale Themen weiter vertieft. Dabei ging es z. B. um die Zusammenarbeit zwischen Überwachung und Beratung oder um die Frage, wie aus den Ergebnissen früherer Foren konkrete Maßnahmen entstehen können. Die Ergebnisse der Workshops fließen in die Vorbereitung der nächsten GDA-Periode ein. Neben der fachlichen Diskussion und besseren Vernetzung bot das Arbeitsschutzforum den Rahmen zur Verleihung des Deutschen Gefahrstoffpreis 2024 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz Damit Menschen in Betrieben sicher und gesund arbeiten können, braucht es klare und verständliche Regeln. Diese Regeln helfen allen Beteiligten, gut zusammenzuarbeiten und dafür zu Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 15 1. sorgen, dass die Arbeit sicher ist. Eine wichtige Grundlage dafür ist das „Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz“. Dieses Papier erklärt, wie die staatlichen Regelungen und die von den UV-Trägern zusammenpassen und zusammenwirken. Es ist wichtig, die Vorschriften immer wieder auf Vereinfachung und Verständlichkeit zu prüfen. Dies trägt zur Komplexitäts- und Aufwandsreduzierung bei, ohne dass das Schutzniveau für die Beschäftigten absinkt. Darum wird an der Verbesserung der Regeln kontinuierlich und intensiv gearbeitet. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) ins Leben gerufen. Dieser Ausschuss arbeitet seit 2022 aktiv daran, die verschiedenen Gremien besser zu vernetzen. So arbeitet zum Beispiel die NAK in der Projektgruppe „Gefährdungsbeurteilung“ des ASGA mit. Ein weiteres wichtiges Thema ist die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Empfehlungen der GDA sind dafür eine wichtige Grundlage. Darauf aufbauend arbeitet die Projektgruppe „Psychische Belastungen“ im ASGA an guten Lösungen. 1.4.2 Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der Arbeitsschutzbehörden der Länder 1.4.2.1 Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit Marktüberwachung auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Länderebene – dahinter steht der Leitgedanke, dass einerseits Produkte in der Europäischen Union (EU) einen freien Zugang zum Markt haben sollen und andererseits dennoch keine Gefährdung für Gesundheit, Umwelt und Sicherheit von diesen Produkten ausgeht. Für eine funktionierende Marktüberwachung in Deutschland und Europa sind verschiedene Voraussetzungen unabdingbar. Die Grundlage dafür ist eine zuverlässige, lösungsorientierte und qualitativ gute Arbeit der Marktüberwachungsorganisationen. Das bedeutet, dass Informationen schnell ausgetauscht werden und Entscheidungen transparent sein müssen. Weiterhin muss ein koordiniertes Handeln auf allen Ebenen erfolgen. Um dies zu gewährleisten, arbeiten in Deutschland verschiedene Behörden, Organisationen und nationale Gremien zusammen. Koordinierungsgremien Nach dem Grundgesetz vollziehen die Länder das Arbeitsschutzrecht als eigene Angelegenheit. Um die Zusammenarbeit der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder entsprechend zu fördern, hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) ein koordinierendes Fachgremium eingerichtet, den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). Der LASI ist das höchste Gremium der Länder für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unterhalb der Ebene der ASMK. Seine Aufgaben sind u. a. die Beratung der ASMK und die nationale Schwerpunktsetzung zu allen Themen des Arbeitsschutzes, insbesondere durch die Erarbeitung von Leitlinien zu bestimmten Themen und Fragestellungen. Um den breitgefächerten Arbeitsschutzthemen gerecht zu werden und sowohl fachlich als auch rechtlich relevante Detailfragen zu klären, wurden unterhalb des LASI sechs Arbeitsgruppen eingerichtet, die durch ihre Arbeit eine einheitliche Rechtsanwendung in den verschiedenen Ländern sicherstellen. Zu diesem Zweck arbeitet jedes Land in jeder Arbeitsgruppe mit und entsendet Vertreterinnen und Vertreter mit entsprechender Fachkenntnis und Entscheidungsbefugnis. Die Arbeitsgruppe 6 befasst sich – als Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) – mit der Marktüberwachung. Hier werden eigenverantwortlich relevante Fragen der Marktüberwachung auf der Grundlage des Produktsicherheits- und des Sprengstoffrechtes geklärt. Darüber hinaus werden durch ihn die Zusammenarbeit der zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder koordiniert und länderübergreifende Marktüberwachungsaktionen innerhalb Deutschlands abgestimmt. Dafür wird Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 17 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 16 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. sich jedes Jahr über die geplanten Marktüberwachungsaktionen der jeweiligen Länder ausgetauscht. Wenn gleiche Produktgruppen in mehreren Ländern überprüft werden sollen, erfolgt eine intensive Abstimmung. Zum Beispiel sollten im Jahr 2024 in drei Ländern Gasgrills und Gaskocher geprüft werden. Nach der Abstimmung überprüfte ein Land Geräte mit Gasflaschenbetrieb und die anderen beiden Länder stattdessen kartuschenbetriebene Geräte. In 2025 planen drei Länder die Überprüfung von Stromsteckern. Ein Austausch ergab, dass durch die Unterschiedlichkeit der Produkte (z. B. Mehrfachkupplungsdosen mit oder ohne USB-Buchsen) keine Überschneidung der Marktüberwachungsaktionen zu erwarten ist. Ziel dieser Abstimmungen im Gremium ist, die Verwaltungspraxis in den Ländern zu vereinheitlichen. Dies ist gerade in diesem Bereich wichtig, da viele Akteurinnen und Akteure und Unternehmen in mehreren Ländern tätig sind. Doppelprüfungen von Produkten und Herstellern sollen vermieden werden. Darüber hinaus fördert der AAMÜ den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern und unterstützt geeignete Strukturen für die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Ländern und dem Bund. Auf diese Weise können einheitliche Vorgehensweisen bei der Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit inklusive Sprengstoffe erarbeitet und das Konzept zur Koordinierung der Marktüberwachung in Deutschland weiterentwickelt werden. Zusätzlich wird durch die Arbeit des AAMÜ eine unkomplizierte Kontaktpflege zu Wirtschaftsakteurinnen und -akteuren (u. a. Herstellerinnen und Hersteller, Importeurinnen und Importeure, Händlerinnen und Händler) und Verbänden gewährleistet. Um diese Ziele zu erreichen, setzt sich der AAMÜ dafür ein, dass • Beschäftigte und Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten geschützt werden, • der freie Warenverkehr und gleiche Wettbewerbsbedingungen in Deutschland und im gesamten europäischen Binnenmarkt sichergestellt werden, • eine optimale Überwachung der Sicherheit von Produkten auf dem Markt im Rahmen des Produktsicherheits- und Sprengstoffrechts zwischen den Ländern gefördert wird, • eine effiziente Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit anderen nationalen und europäischen Behörden und Institutionen erfolgt und • der fachliche Austausch und die Fortbildung der für die Marktüberwachung zuständigen Behörden gewährleistet ist. Der AAMÜ legt Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Dazu werden bei unzureichenden und unklaren Rechtsgrundlagen oder geplanten Rechtsänderungen intern abgestimmte Positionspapiere erarbeitet und entsprechend an die Entscheidungsebenen kommuniziert. Die personellen und finanziellen Ressourcen werden aufgabenorientiert, zweckmäßig und effizient eingesetzt. Auch bei aktuellen Produktproblemen wird durch den AAMÜ eine gemeinsame Position erarbeitet und entsprechend veröffentlicht. Damit wird eine einheitliche Reaktion der Länder im Bereich der Marktüberwachung des Produktsicherheits- und Sprengstoffrechts gefördert. Eine enge Zusammenarbeit wird zudem mit Institutionen und Gremien auf Bundesebene angestrebt, so z. B. mit dem Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS). Der AfPS hat seine Grundlage im § 27 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und berät die Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit. Er ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert. Dem Ausschuss gehören sachverständige Personen aus dem Kreis der Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV- Träger), des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Herstellerinnen und Hersteller, der Händlerinnen und Händler und der Verbraucherinnen und Verbraucher an. Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 17 1. Die Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit stellt jedoch nur einen Teilbereich der gesamten Marktüberwachungstätigkeiten Deutschlands dar. Außerdem gibt es u. a. noch den Arbeitskreis Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte (AK MÜ Bau) und den Erfahrungsaustauschkreis zur Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte (ERFA-MÜoD). Auch verschiedene Bundesbehörden beschäftigen sich mit Marktüberwachung, z. B. die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Produkte machen nicht an den Grenzen halt, sondern können heute aus der ganzen Welt in Deutschland gekauft werden. Ein übergeordneter Austausch aller Bereiche ist daher wichtig und notwendig. Als übergeordnetes Austauschgremium für den gesamten Bereich der Marktüberwachung wurde daher das Deutsche Marktüberwachungsforum (DMÜF) eingerichtet, in dem Fachexperten und -expertinnen und Vertretungen aus allen Bereichen, in denen Marktüberwachung durchgeführt wird, repräsentiert sind. Dazu gehören Vertreterinnen und Vertreter der koordinierenden Kreise mit Vollzugsaufgaben in der Marktüberwachung, der obersten Bundes- und Landesbehörden, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und der Zollverwaltung. Im DMÜF werden Vorschläge für allgemeine Empfehlungen zur effektiven und einheitlichen Durchführung der Marktüberwachung in Deutschland erarbeitet. Eine Umsetzung muss dann durch die zuständigen Stellen der einzelnen Bereiche erfolgen. Das DMÜF ist die zentrale Verbindungsstelle zum europäischen Netzwerk für Produktkonformität. Um den Austausch und die Information aller sicherzustellen, finden jährlich zwei Sitzungen des DMÜF statt. Dabei wird sich über die aktuellen Gesetzesentwicklungen ausgetauscht bzw. aktuelle Probleme in allen Bereichen der Marktüberwachung besprochen. Vollzug Täglich werden die unterschiedlichsten Produkte ganz selbstverständlich verwendet, seien es Elektrogeräte im Haushalt, Kinderspielzeug, Maschinen oder Arbeitsmittel am Arbeitsplatz. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass für sie bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung von Produkten keine unvertretbaren Risiken entstehen und dass diese Produkte gesetzeskonform und sicher sind. Festlegungen, wie technische Produkte beschaffen sein müssen, um als sicher zu gelten, sind in erster Linie in Rechtsvorschriften enthalten. Diese richten sich an die verschiedenen Wirtschaftsakteurinnen und -akteure wie Herstellerinnen und Hersteller, Importeurinnen und Importeure und Händlerinnen und Händler, damit diese dafür Sorge tragen können, dass ihre Produkte konform sind, also den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Die behördliche Marktüberwachung sucht unterdessen ständig und systematisch nach nichtkonformen Produkten. Dies geschieht zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ziel der Marktüberwachung ist es, unsichere Produkte zu identifizieren und auf lange Sicht vom Markt fernzuhalten. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die stichprobenartige Kontrolle und Überwachung der auf dem Markt bereitgestellten Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften. Dabei werden Produktproben entnommen und anschließend näher untersucht. Werden gefährliche Produkte gefunden, wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert. Im weiteren Verlauf werden durch die Marktüberwachungsbehörde Maßnahmen gegen Wirtschaftsakteurinnen und -akteure eingeleitet, damit die Konformität der betroffenen Produkte hergestellt wird. Wenn dies nicht möglich ist, kann das weitere Inverkehrbringen untersagt werden. Ferner kann z. B. die Rücknahme oder der Rückruf eines auf dem Markt bereitgestellten Produktes angeordnet werden. In den letzten Jahren hat der Online-Handel (engl. E-Commerce) weltweit sehr stark zugenommen. Dabei gelangen Produkte auf direktem Wege vom Herstellenden zu den Endverbrauchern. Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 19 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 18 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Über Verkaufsplattformen oder Onlineshops kommen Produkte somit auch direkt nach Deutschland. Bspw. bewirken die stark gestiegenen Tätigkeiten der chinesischen Plattformen „Temu“ und „Shein“ ein wesentlich erhöhtes Aufkommen von Einfuhren in den europäischen Raum. Daraus resultieren deutlich mehr Überprüfungen bei Zoll und Marktüberwachungsbehörden. Aus dem Verhältnis der großen Anzahl von Einfuhren und dem Konzept von stichprobenartigen Kontrollen im Rahmen der Kapazitäten für Überprüfungen ergibt sich somit eine neue Art der Herausforderung für die Marktüberwachung insgesamt. Bei der Überprüfung derartiger Produkte aus dem außereuropäischen Raum haben Zoll- und Marktüberwachungsbehörden außerdem festgestellt, dass diese oft nicht den sicherheitstechnischen und/oder formalen Anforderungen entsprechen. Das heißt, dass EU-Vorgaben zur Produktsicherheit, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zu Umwelt- und Gesundheitsstandards oder zu Zoll- und Einfuhrbestimmungen häufig nicht eingehalten werden. Um die Einhaltung der geltenden Vorschriften in ausreichendem Maße gewährleisten zu können, müssen neue Wege gegangen werden. Hierzu zählen z. B. Rechtsänderungen, um Plattformen und Onlineshops mehr in die Verantwortung und Haftung zu nehmen. Auch seitens des AAMÜ wurden konkrete Änderungen eingefordert. Eine vergleichbare Verlässlichkeit der Kontrolle des stationären Handels (also von Handelsgeschäften mit festem Verkaufsort) und des Online- Handels muss erreicht werden, auch um eine Verzerrung des Marktes zu vermeiden. Da Produkte, die online angeboten werden, in jedem Land in Deutschland erworben werden können, ist insbesondere hier die Informationsweitergabe zwischen den Behörden sehr wichtig und gerade in diesem Bereich sind eine einheitliche Kontrolle und Vorgehensweise notwendig. Die Länder bzw. die betroffenen Behörden für den Bereich der Produktsicherheit sind hierzu bereits im engen Austausch und haben z. B. für den Fernabsatz festgelegt, dass die erstermittelnde Behörde vorrangig tätig wird. Für eine wirkungsvolle Marktüberwachung im Onlinehandel sind geeignete „Werkzeuge“ nötig. Dafür müssen auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, um die Anforderungen auch über die Grenzen Deutschlands hinaus durchsetzen zu können. Daher hat sich die Bundesregierung diesem Thema ebenfalls angenommen, indem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Aktionsplan für die Bundesregierung zu E-Commerce aufgestellt hat. In diesem Plan werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, welche auf EU-Ebene, auf nationaler Ebene und auf Ebene der Länder Deutschlands eingebracht werden sollen. Arbeitsschutz und Marktüberwachung Um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten, müssen sichere Arbeitsmittel und Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Die Marktüberwachung ist daher auch in diesem Bereich ein wichtiger Bestandteil des Überwachungssystems und fungiert als vorgelagerter Arbeitsschutz. Um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten, müssen Produkte zur Verfügung gestellt werden, die sicher in der Anwendung sind. Hierbei ist es egal, ob es sich um Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Schutzausrüstung oder digitale Produkte und Software handelt. Muskel-Skelett-Erkrankungen sind eine der häufigsten beruflichen Erkrankungen in Deutschland. Sie werden zu einem nicht unerheblichen Teil durch schlecht gestaltete Arbeitsmittel bedingt. Mit einer sicheren und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsmitteln sollen Beschäftigte möglichst ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ihrer Arbeit nachgehen können. Auch bei Arbeitsunfällen sind häufig Arbeitsmittel beteiligt. Dies können z. B. überwachungsbedürftige Anlagen, wie Aufzüge oder Druckbehälter, sein. Aber auch ganz alltägliche Arbeitsmittel, wie Leitern, Gerüste, Werkzeuge oder sogar das Mobiliar, sind häufig Teil des Unfallgeschehens. Darüber hinaus sind – insbesondere bei schweren und tödlichen Unfällen – oft Fahrzeuge und Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 19 1. Maschinen wie Gabelstapler, Radlader oder Krane beteiligt. Ist dies der Fall, gehört es zur Aufgabe der zuständigen Arbeitsschutzbehörden, die Ursachen aufzuklären. Sie müssen z. B. prüfen, ob das Arbeitsmittel, das am Unfall beteiligt war, den gesetzlichen Vorschriften entsprach. Konkret ist dabei bspw. die Einhaltung von vorgeschriebenen Prüfintervallen oder Prüfinhalten gemeint. Gibt es Hinweise darauf, dass zum Zeitpunkt der Bereitstellung vorhandene Mängel am Produkt unfallursächlich waren, werden von den Arbeitsschutz- und Marktüberwachungsbehörden alle erforderlichen Unterlagen zum Produkt und das Produkt selbst überprüft. Anschließend werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um weitere Unfälle dieser Art zu vermeiden. Zum Beispiel kann durch die Arbeitsschutzbehörden die weitere Benutzung von Produkten untersagt oder eine erneute Prüfung angeordnet werden. Ergeben sich zudem Hinweise, dass von dem Produkt eine generelle Gefahr ausgeht, werden die Marktüberwachungsbehörden eingeschaltet. Ziel ist es, gleichartige Unfälle zukünftig zu vermeiden und Lücken bei der Überwachung von Produkten und ihrer Sicherheit zu schließen. Fazit Durch die Marktüberwachung wird sichergestellt, dass nicht gesetzeskonforme Produkte vom Markt genommen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen umgesetzt werden. Damit sollen Marktverzerrungen und Gefährdungen von Personen durch Produkte vermieden werden. Im stationären Handel sind entsprechende Strukturen aufgebaut, um eine Gleichbehandlung aller Wirtschaftsakteurinnen und -akteure sicherzustellen. Hier ist eine effektive Marktüberwachung möglich. Damit dies auch im Online-Bereich erreicht wird, müssen noch entsprechende gesetzliche Vorgaben angepasst werden. Die derzeitigen Instrumente der Marktüberwachung zeigen gewisse Defizite. Wenn Produkte in den europäischen Bereich eingeführt werden, müssen den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren die entsprechenden Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden, damit auch in diesem Bereich eine effektive Marktüberwachung erfolgen kann. Das Ziel muss sein: gleiche Bedingungen für alle Wirtschaftsakteurinnen und -akteure. 1.4.2.2 Länderübergreifende Schwerpunktaktionen 2024 in ausgewählten Branchen mit hoher Arbeitsintensität und prekärer Beschäftigung Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der Betriebsbesichtigung mit Systembewertung (BmSys) bzw. im Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden länderübergreifende Schwerpunktaktionen zur Überprüfung der Arbeitsintensität und der Arbeitsorganisation in Branchen mit einfachen Tätigkeiten und atypischen Arbeitsverhältnissen durchgeführt. Arbeitsintensität meint in diesem Zusammenhang ein Missverhältnis zwischen den Arbeitsaufgaben, die erledigt werden müssen (z. B. Menge oder Komplexität der Aufgaben), und der dafür zur Verfügung stehenden Zeit. Neben der Überprüfung der Arbeitsintensität und der Arbeitsorganisation in Branchen mit einfachen Tätigkeiten und atypischen Arbeitsverhältnissen hatte die Schwerpunktaktion das Ziel, Schlussfolgerungen für künftige länderübergreifende Schwerpunktaktionen zu ziehen. An der Schwerpunktaktion in der Branche Gebäudereinigung nahmen die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Länder Hessen, Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen teil. Die Länder Baden-Württemberg und Saarland waren punktuell eingebunden. An der Schwerpunktaktion in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) beteiligten sich die Länder Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Ergebnisse der Schwerpunktaktionen in der Gebäudereinigung und in der KEP-Branche wurden in einem Abschlussbericht für den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) zusammengefasst, aus dem im Folgenden Auszüge wiedergegeben sowie grundsätzliche Erkenntnisse zusammengefasst werden. Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 21 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 20 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Schwerpunktaktion zur Arbeitsintensität in der Gebäudereinigung Das beschäftigungsstarke Gebäudereinigungs-Handwerk zählt in Deutschland vor allem Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu seinen Kundinnen und Kunden. Im Jahr 2023 beschäftigte die Branche knapp 700.000 Menschen bzw. rund 11% aller sozialversicherungspflichtigen Handwerksbeschäftigten in Deutschland.10 Im Zentrum der Schwerpunktaktion waren gezielte Betriebsbesichtigungen in den benannten Branchen. Ergänzend zu den Besichtigungen der Reinigungsunternehmen führten die Aufsichtskräfte in einem zweiten Schritt Befragungen der Reinigungskräfte in den zu reinigenden Objekten durch, um die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz mit der im Unternehmen vorgefundenen Gefährdungsbeurteilung abzugleichen (Compliance-Prüfung). Insgesamt wurden 105 BmSys in Betriebstätten der Reinigungsunternehmen und anschließend 105 Compliance-Prüfungen in den Einsatzbetrieben durch Befragung von mindestens einer dort tätigen Reinigungskraft durchgeführt. Im Fokus des Interesses stand dabei die Grund- und Unterhaltsreinigung, die durch sogenannte einfache Tätigkeiten gekennzeichnet ist. Objektbegehungen und Befragungen fanden im Hotelgewerbe, im Gesundheitswesen sowie in Gebäuden unter öffentlicher Verwaltung statt. Die Antworten der befragten Beschäftigten deuteten auf folgende Gefährdungen hin: • in 97 Fällen aufgrund der Arbeitsintensität, • in 65 Fällen durch Mängel in der Arbeitsorganisation (z. B. ungünstige Arbeitszeitgestaltung, zu wenig „Pufferzeiten“ für Ortswechsel, kurzfristige Objektänderungen), • in 52 Fällen durch soziale Beziehungen (z. B. zu viele oder zu wenige Kontakte, mangelnde Ressourcen der Führungskräfte zur Unterstützung) und • in 32 Fällen durch ungünstige Umgebungsbedingungen (z. B. Hitze, Kälte, Lärm, Enge, ungünstige Beleuchtung). Die Mehrheit der aufgesuchten Betriebe hat nach eigenen Angaben bereits Maßnahmen im Bereich der psychischen Belastung veranlasst: 74 % bei der Arbeitsintensität, 68 % beim Umgang u. a. mit Kundinnen und Kunden, Gästen, Beschäftigten anderer Arbeitgeber und 66 % hinsichtlich günstigerer Arbeitszeitgestaltung. Maßnahmen zur angemessenen Unterstützung von Führungskräften hinsichtlich guter Arbeitsgestaltung wurden in 63 % der Betriebe ergriffen. Bei 47 % der Betriebe wies die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung eine mit „grün“ bewertete Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren auf, aber nur in 35 % der Betriebe wurde die Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren nachvollziehbar dokumentiert. Die Arbeitgeber gaben zu 91 % an, dass die Arbeitszeit erfasst werde. Ergebnisse der Compliance-Prüfungen bestätigten die Arbeitszeiterfassung bei Beschäftigten in nur 82 % der Fälle. Eine noch größere Abweichung zu den Arbeitgeberangaben zeigte sich bei der Frage, ob die Rüstzeit zur Arbeitszeit gerechnet werde. Die Arbeitgeber bejahten die Frage zu 92 %, die Reinigungskräfte bestätigen das nur zu 57 %. Bezüglich der Auswertung der Arbeitsorganisation zeigen die Ergebnisse, dass 41 % der Befragten über keine Handlungsspielräume bei besonderer Verschmutzung der zu reinigenden Objekte verfügten, was auf eine hohe Arbeitsintensität deutet. Etwa 26 % der Befragten sagten aus, dass sie „immer“ oder „häufig“ ein hohes Arbeitsaufkommen durch sehr viel zu reinigende Fläche bzw. aufwändige Reinigungserfordernisse haben. Mehr als 9 % der Befragten gaben vor Ort an, dass sie „immer“ oder „häufig“ mit unrealistischen Leistungsvorgaben konfrontiert sind. Knapp 6 % erlebten „immer“ oder „häufig“ eine knappe Taktung ihrer Arbeit bzw. eine Planung ohne Pufferzeiten. 10 www.die-gebaeudedienstleister.de/wp-content/uploads/2025/06/Branchenreport_2025_FolderA5.pdf Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 21 1. Als weitere Mängel gaben 38 % der Befragten an, keine Arbeitseinweisung im Objekt erhalten zu haben. Bei fast 40 % wurden die Personen in einer für sie nicht gut verständlichen Sprache unterwiesen. Fast 39 % der Beschäftigten hatten keine konkreten Ansprechpersonen im Objekt. Etwas mehr als 11 % der Befragten gab an, dass sie „immer“ oder „häufig“ während der Arbeitszeit keine Gelegenheit für einen Toilettengang haben. Die Aufsichtskräfte hatten häufig den Eindruck, dass die Reinigungskräfte bei den Befragungen teilweise nicht angstbefreit waren, was die Ergebnisse positiv verfälscht haben könnte. Im Verlauf der Aktion hat sich gezeigt, dass alteingesessene Betriebe in Bezug auf den Arbeitsschutz häufig gut aufgestellt waren, während neue Unternehmen die Anforderungen oft nicht kannten und Unterstützung benötigten. Schwerpunktaktion zu Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) Die Paketmenge, die im Bereich der Auslieferung auf der sogenannten „letzten Meile“ zugestellt werden muss, hat in Deutschland deutlich zugenommen. Während die Sendungsmenge im Jahr 2017 noch 2,66 Milliarden Pakete betrug, wurden 2022 hingegen 4,25 Milliarden Pakete versandt.11 Demgegenüber hat sich bspw. die Anzahl der Beschäftigten in der Paketdienstbranche nicht entsprechend erhöht.12 Die Folge der zunehmenden Arbeitsverdichtung ist ein erhöhtes Risiko für nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten. Die Schwerpunktaktion KEP wurde in zwei Schritten durchgeführt: 1. Jedes an der Schwerpunktaktion beteiligte Land kontrollierte mehrere größere Auftraggeber, die sogenannten Verteilzentren. Die Besichtigungen wurden innerhalb einer kurzen Frist unangekündigt und im Zusammenhang mit einer GDA-Betriebsbesichtigung durchgeführt. Zusätzlich zur BmSys wurde ein spezifisch entwickelter Fragebogen für die Kontrolle der Verteilzentren und beauftragten Subunternehmen genutzt. Es wurden insgesamt 20 Verteilzentren sowie 55 Subunternehmen kontrolliert. 2. Parallel dazu wurden Paketzustellerinnen und Paketzusteller, sowie eine Vielzahl von Klein- und Kleinstunternehmen bzw. Subunternehmen mit einem dafür entwickelten Erhebungsbogen durch Kontrollteams befragt. Der Erhebungsbogen stand den Paketzustellerinnen und Paketzustellern in verschiedene Sprachen zur Verfügung. Bei der Schwerpunktaktion wurde die Prüfung und Einhaltung des staatlichen Arbeitsschutzes teilweise von der Autobahnpolizei und dem Zoll unterstützt. Insgesamt konnten 927 Erhebungsbögen ausgewertet werden. Durch die direkte Befragung der Paketzustellenden wurden die prekären Arbeitsbedingungen, welchen die häufig fremdsprachigen Beschäftigten ausgesetzt sind, strukturiert erhoben. Durch fehlende Möglichkeiten der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeiten waren der Auswertung Grenzen gesetzt. Die Arbeitsintensität konnte nur quantitativ erfasst werden, das heißt durch messbare, objektive Faktoren wie die Anzahl der auszuliefernden Pakete und die Anzahl der Stopps, nicht aber bezüglich der Auswirkungen auf die Beanspruchung oder den gefühlten Grad der Anstrengung. Dennoch konnten durch die Befragung der Paketzustellenden und der Prüfung der Unternehmen einige Hinweise auf die (prekären) Arbeitsbedingungen inklusive der Arbeitsintensität erhoben werden: In der KEP-Branche spielen eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen eine Rolle, die nicht in eine einfache Formel übertragen werden können, aber die Arbeitsintensität und infolge die psychische Belastung stark beeinflussen. Dazu gehören, zusätzlich zur Anzahl der Stopps und der Pakete, bspw. die Länge der Anfahrtswege bzw. Anfahrtszeit bis zur Beladung, der genau vorgegebene Zeitkorridor für die Beladung, die ständige Überwachung u. a. durch den Auftraggebenden im 11 https://bpex-ev.de/files/biek/downloads/papiere/BIEK_KEP-Studie_2023.pdf 12 https://statistik.arbeitsagentur.de/ Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) (Quartalszahlen), hier: Deutschland 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2022 im Wirtschaftsbereich 053 „Post-, Kurier- und Expressdienste“ Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 23 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 22 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Zusammenhang mit der Paketverfolgung, schwierige Kundschaft, die Verkehrsverhältnisse und mehr. Im Durchschnitt sollten am Erhebungstag pro Paketzustellerin bzw. Paketzusteller ca. 150 Pakete bei ca. 100 Stopps ausgeliefert werden. Aus den Daten war eine relativ große Streuung zu erkennen. Innerhalb der KEP-Branche war dabei eine nicht unerhebliche Heterogenität hinsichtlich der Arbeitsintensität erkennbar. Die Aussagen der Paketzustellenden gaben Hinweise auf eine überwiegend hohe Arbeitsbelastung. Fahrzeiten und Arbeiten vor und nach dem Fahren, z. B. Tanken, Beladen, Fahrzeugreinigung, wurden zum Teil nicht als Arbeitszeit erfasst wie auch Arbeitszeiten, die ggf. über die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden hinausgehen. Es gab aber auch positive Beispiele, bei denen sowohl Auftraggebende als auch Subunternehmer Maßnahmen umgesetzt hatten, um die physischen Belastungen für Paketzustellerinnen und Paketzusteller auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Zu nennen ist hier beispielhaft die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbesserung der Tourenpläne: Die KI berücksichtigte zahlreiche Faktoren, wie die Anzahl der Pakete, die Komplexität der Lieferadressen, die Verkehrssituation und gesetzliche Pausenzeiten. Durch den Einsatz von KI in Verbindung mit den verwendeten Handscannern zur Paketverfolgung wurden Lieferrouten in Echtzeit neu festgelegt. Dadurch sollten Arbeitszeitüberschreitungen vermieden werden, indem die Paketzustellenden durch die im Handscanner integrierte Routenplanung darüber informiert wurden, dass die Routenlänge und somit die zulässige Arbeitszeit überschritten war und die Paketzustellenden ins Verteilzentrum zurückkehren sollten. Aus dem Einsatz von KI ergab sich aber auch das Risiko von ständigem Überwachungsdruck sowie Leistungskontrolle und damit verbundener möglicher psychischer Belastung. Auftraggebende (Verteilzentren) haben über den Weg der Auftragsvergabe, neben den Paketdienstleistern (Subunternehmen) als direkte Arbeitgeber, einen Einfluss auf die prekären Arbeitsbedingungen der Paketzustellerinnen und Paketzusteller. Systematische und spezifische Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, basierend auf den im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu betrachtenden spezifischen Gefährdungen bei Tätigkeiten in der Paketzustellung, können die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Paketzustellerinnen und Paketzusteller maßgeblich verbessern. Gleichzeitig sollten Kundinnen und Kunden auf einen respektvollen Umgang mit den Menschen achten, die ihre Pakete ausliefern. Abschließende Bewertung Länderübergreifende Schwerpunktaktionen mit konkreter Zielsetzung sind als grundsätzliches Aufsichtsinstrument zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit geeignet. Sie entsprechen dem Ansatz der GDA und dienen dem einheitlichen Vollzug unter Berücksichtigung eines risikoorientierten Ansatzes. Besonders prekäre Arbeitsbedingungen mit hohen Gefährdungen konnten auf diese Art bundesweit stärker in den Blick genommen werden. Dort besteht ein deutlicher Handlungsbedarf, die Umsetzung des Arbeitsschutzes zu verbessern. Das Thema „Zu hohe Arbeitsintensität“ wird dadurch bundesweit nach einheitlichen Maßstäben in Bereichen mit prekären Arbeitsbedingungen bearbeitet. Die Wahrnehmbarkeit des Arbeitsschutzes kann bei länderübergreifenden Aktionen und Maßnahmen verbessert werden, insbesondere in Branchen mit Handlungsbedarf im Arbeitsschutz. Positive Effekte einer zeitlich befristeten und im Umfang begrenzten Schwerpunktaktion erfordern aber, dass Ergebnisse möglichst mit einer länderspezifischen Auswertung zeitnah verfügbar sind. Hierfür ist eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Länder sinnvoll und sollte bei der Planung einer Schwerpunktaktion mitbedacht werden. Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 23 1. Die Notwendigkeit der zielgerichteten Compliance-Prüfungen konnte unter Beweis gestellt werden. Die Beschäftigtenbefragung hat die Erkenntnisse zu den beiden Branchen deutlich erweitert und war auch eine Voraussetzung dafür, sich mit der Frage der Messbarkeit bzw. der Erfassung der Arbeitsintensität auseinandersetzen zu können. 1.4.3 Präventionsaktivitäten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Unfallversicherung beauftragt, Prävention mit allen geeigneten Mitteln zu betreiben (§§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dieser weit gefasste Präventionsauftrag spiegelt sich in den Präventionsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung13 wider. Wie vielfältig die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der öffentlichen Hand und die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft diesen Präventionsauftrag wahrnehmen, wird anhand übergreifender sowie leistungsspezifischer Präventionsaktivitäten dargestellt. Gewalt als Herausforderung für den betrieblichen Arbeitsschutz Mit der Ratifizierung des Gesetzes zu dem Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 2023 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, „das Recht einer jeder Person auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung“ zu achten, zu fördern und zu verwirklichen.14 Das Übereinkommen ist weltweit das erste dieser Art, das Beschäftigten weitreichenden Schutz vor Gewalt und Belästigung bei der Arbeit bietet. Vor dem Hintergrund des Übereinkommens, aber auch mit Blick auf die zunehmende gesellschaftliche Sensibilität gegenüber Gewalt, haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, mit denen sie die betriebliche Gewaltprävention unterstützen. Psychische Belastung hat eine wachsende Bedeutung in der Prävention und geht oftmals mit Gewalterfahrungen einher. Einsatzkräfte sind ein bekanntes Beispiel für Berufe mit Gewalterfahrungen, aber auch in vielen anderen Branchen ist dies ein großes Thema. Gemeinsam mit ihrem Spitzenverband, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das Thema Gewaltprävention in den Mittelpunkt ihrer Kommunikation gestellt. Die Kampagne # GewaltAngehen15 als mediales Aushängeschild und Informationsangebot der gesetzlichen Unfallversicherung hat es im Jahr 2024 deutlich in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt. Sie informiert über Präventions- und Nachsorgeangebote der gesetzlichen Unfallversicherung für Betriebe, Einrichtungen und Versicherte. Definition von Gewalt Niemand soll während der Arbeit oder bei der Ausübung eines Ehrenamtes Gewalt erfahren. Diesen Anspruch hat die gesetzliche Unfallversicherung für ihre Präventionsarbeit formuliert. Sie bezieht sich dabei auf ein Verständnis des Begriffs „Gewalt”, wie ihn das ILO-Übereinkommen Nr. 190 definiert. Danach umfasst Gewalt eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, die darauf abzielen, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen führen dazu in ihrem Grundverständnis von Gewalt bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen16 aus, Gewalt umfasse daher „nicht nur Handlungen wie körperliche Angriffe, sondern beispielsweise auch sexuelle Belästigung, Nötigung, (Cyber-)Mobbing, Diskriminierung und Drohungen“. 13 www.dguv.de/de/praevention/praev_lohnt_sich/grundlagen_praev/praeventionsleistungen/index.jsp 14 www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-2/2023/142 15 www.gewalt-angehen.de/ 16 https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4850 Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 25 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 24 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Das Grundverständnis dient der fachlichen Verständigung in Hinblick auf das Präventionshandeln zum Thema Gewalt. Die Unfallversicherungsträger entwickeln auf dieser Basis spezifische Strategien zur Gewaltprävention. Umfang von Gewalt bei der Arbeit Der für das Gesamtunfallgeschehen prägende Trend rückläufiger Unfallzahlen spiegelt sich für Arbeitsunfälle in Folge von Gewalt nicht wider.17 Zu beachten ist zudem, dass meldepflichtige Arbeitsunfälle nur einen Teil des tatsächlichen Geschehens zeigen. Meldepflicht besteht erst ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Beamtinnen und Beamte werden zudem in den Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst, da Dienstunfälle nicht unter den Geltungsbereich des SGB VII fallen. Verschiedene Untersuchungen und Studien haben in den vergangenen Jahren versucht, das Dunkelfeld – also das nicht-meldepflichtige Gewaltgeschehen bei der Arbeit – zu erhellen. Eine Studie des Bundesinnenministeriums kam zu dem Ergebnis, dass jede und jeder vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst schon Gewalt am Arbeitsplatz erlebt hatte.18 In einer Befragung des Verbandes Bildung und Erziehung unter Schulleitungen zeigte sich eine Prävalenz von psychischer Gewalt oder gewalttätigen körperlichen Angriffen auf Lehrkräfte.19 In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft gaben im Jahr 2024 73 % der Krankenhäuser an, dass die Zahl der Übergriffe in den vergangenen fünf Jahren mäßig (53 %) oder deutlich (20 %) gestiegen ist.20 Eine Befragung der DGUV Ende 2024 zur aktuellen Standortbestimmung des Themas zeigte, dass rund ein Drittel der abhängig Beschäftigten mit häufigem Kontakt zu betriebsfremden Personen wie Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten in den vergangenen zwölf Monaten verbale oder psychische Übergriffe bei der Arbeit erlebt hatten.21 Besonders betroffen waren demnach das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die öffentliche Verwaltung (vgl. Tab. 2). Hier gab mehr als die Hälfte der Befragten an, von mindestens einem verbalen oder psychischen Übergriff betroffen gewesen zu sein. In den Branchen Verkehr, Lagerei, Handel sowie Erziehung und Unterricht berichtete mehr als ein Drittel der Befragten über entsprechende Vorkommnisse. Körperliche Angriffe wurden dagegen seltener angegeben.22 17 www.dguv.de/gewalt-angehen/fakten-gewalt-angehen/medienschaffende/index.jsp 18 www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/06/studie-gewalt-im-oed.html 19 www.vbe.de/presse/pressedienste/pressedienste-2022/gewalt-gegen-lehrkraefte-auf-einem-besorgniserregenden- niveau#c2039 20 www.dkgev.de/index.php?id=130&tx_news_pi1%5Bnews%5D=10462&tx_news_pi1%5 Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=82bef20a72ba26dd1fca3e83ad05c76a 21 https://dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2024/quartal_4/details_4_644359.jsp 22 https://dguv.de/medien/inhalt/mediencenter/pm/pressearchiv/2024/quartal_4/dguv_forsa_bericht_gewalt_bei_der_arbeit_fi- nal.pdf Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 25 1. Tab. 2 Erfahrungen mit verbalen oder psychischen Übergriffen am Arbeitsplatz durch betriebsfremde Personen nach Wirtschaftszweigen 2024 Code Wirtschaftszweige23 Erlebte Formen von verbalen oder psychischen Übergriffen durch betriebsfremde Personen in den letzten zwölf Monaten während der beruflichen Tätigkeit Beschimpfungen, Beleidigungen, Anschreien, Herabsetzen Schikanieren, Verleumden, Verspotten, Bloßstellen Drohungen und Erpressung Sexualisierte psychische Gewalt (anzügliche Gesten, Sprüche, herabwürdigende Äußerungen) Stalking Nichts davon C Verarbeitendes Gewerbe 11 7 2 2 1 84 F Baugewerbe 21 9 3 1 0 74 G Handel 36 13 5 5 1 61 H Verkehr, Lagerei 36 17 9 6 0 58 J IT, Telekommunikation, Medien 14 6 1 2 0 84 K Finanzdienstleistungen 28 10 5 4 1 67 O Öffentliche Verwaltung 46 17 15 7 1 47 P Erziehung und Unterricht 32 11 5 5 1 63 Q Gesundheits- und Sozialwesen 49 17 13 13 1 46 Beschäftigte insgesamt 32 12 7 6 1 63 Quelle: forsa-Umfrage 2024 zum Thema „Gewalt bei der Arbeit“ im Auftrag der DGUV Mehrfachnennungen möglich Angaben in Prozent Gewaltprävention als Pflicht des Arbeitgebers Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) weist Arbeitgebern die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu. Es verpflichtet sie, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen dagegen zu ergreifen. Vorstellbare und bereits eingetretene Gewaltereignisse müssen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. In Anlehnung an das sogenannte Aachener Modell (vgl. Abb. 5) hat sich hierfür eine Einteilung in verschiedene Stufen bewährt. Anhand der Stufeneinteilung sind gezielte Präventionsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Dabei sind für alle Stufen aufeinander abgestimmte Maßnahmen abzuleiten und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Bekannte Risikofaktoren für das Auftreten von Gewalt sind: • Umgang mit Bargeld oder Wertgegenständen, • Ausübung von Kontrollaufgaben, • Umgang mit schwierigen Personengruppen, 23 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), „Gastronomie und Beherbergung“ konnte aufgrund des geringen Anteils nicht ausgewiesen werden. Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 27 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 26 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. • öffentlich zugängliche Einzelarbeitsplätze oder Alleinarbeit in Privaträumen der Kundinnen und Kunden. Als hilfreich gegen Gewalt hat sich über alle Branchen hinweg eine klare Haltung der Führungskräfte – begonnen bei der Geschäftsleitung – sowie eine Kultur des wertschätzenden und respektvollen Umgangs miteinander am Arbeitsplatz erwiesen. Um wirksam zu sein, müssen gewaltpräventive Maßnahmen die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs berücksichtigen. Dabei müssen zunächst technische Möglichkeiten geprüft werden. Erst dann sind organisatorische und personenbezogene Maßnahmen abzuleiten. Zielsetzung ist es, das Auftreten von Gewalt zu erschweren oder sogar zu verhindern und die negativen Folgen von Gewalt zu minimieren. Besonders von Gewalt betroffene Betriebe sollten Nachsorgekonzepte entwickeln, die die Versorgung von betroffenen Versicherten nach einem Gewaltereignis sicherstellen. Abb. 5 Die Gefährdungsstufen des Aachener Modells Quelle: Unfallkasse NRW: Prävention in NRW Nr. 37 „Gewaltprävention – ein Thema für öffentliche Verwaltungen?!“, 2021 (https://forum.dguv.de/ausgabe/3-2023/artikel/gewaltpraevention-im-oeffentlichen-dienst-in-nordrhein-westfalen) Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung Präventionsleistung „Anreizsysteme“ Über die Verleihung von Präventionspreisen machen die Unfallversicherungsträger auf Beispiele guter Praxis aufmerksam. Für Gewaltprävention im öffentlichen Dienst und Ehrenamt hat z. B. die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) 2024 vorbildliche Lösungen mit ihrem Arbeitsschutzpreis24 ausgezeichnet. Prämienverfahren unterstützen und motivieren zudem Betriebe und Einrichtungen, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Gerade bei den Sicherungsdienstleistungen sind gewaltsame Konfrontationen häufig. Daher bietet z. B. die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) hier eine Beteiligung an den Kosten25 für Seminare oder Schutzausrüstungen an. Präventionsleistung „Beratung (auf Anforderung)“ Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger) beraten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Betriebe und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Beratung auf Anforderung ist eine der wichtigsten Präventionsleistungen, um Betriebe und Einrichtungen bei dem Thema Gewaltprävention zu unterstützen. Beispiele hierfür sind die Unterstützungsangebote der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)26, der 24 www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/unternehmer-und-beschaeftigte/ukbw-preis-2023 25 www.vbg.de/cms/sicherungsdienstleistungen/gewaltpraevention-sicherungsdienstleistungen 26 www.bghw.de/gegen-gewalt Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 27 1. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)27 und die branchenspezifischen Präventionsangebote der VBG28. Darüber hinaus existieren z. B. in Hessen Kooperationen zwischen der Unfallkasse Hessen (UKH) und der Polizei bei Beratungen und Begehungen. Präventionsleistung „Forschung, Entwicklung und Modellprojekte“ Der Einzelhandel mit hohem Kundenaufkommen ist besonders von Gewaltereignissen betroffen. Daher existieren bereits einige Angebote der BGHW. Ein Forschungsprojekt für belastbare Daten über Qualität und Quantität von Gewaltereignissen29 unterstützt die BGHW nun bei der gezielten Ansprache und Weiterentwicklung der Thematik. Präventionsleistung „Information, Kommunikation und Präventionskampagnen“ Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stellen über eigene Bereiche in den Internetauftritten gebündelt die Angebote branchenspezifisch zusammen. Darüber hinaus bringen sich die UV- Träger in größeren Netzwerken ein, um übergreifend Unterstützung zu bieten. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) arbeitet z. B. im Netzwerk #sicherimDienst30 in NRW mit. Dort werden u. a. zielgruppenorientierte und praxisbezogene Handlungsempfehlungen für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellt. Des Weiteren stellt die UK NRW Informationen zur Gewaltprävention über das Portal „Die Sichere Verwaltung“31 zur Verfügung. Für Bildungseinrichtungen bieten fast alle Unfallkassen den Schulen Zugang zu dem Programm „MindMatters“32 an, z. B. die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP). Das Programm fördert psychische Gesundheit in der Schule, wirkt damit gewaltpräventiv und sensibilisiert die übergreifende Öffentlichkeit sowie Betriebe und Einrichtungen für die Bedeutung von Gewaltprävention, zeigt aber auch Angebote und Lösungen auf. Präventionsleistung „Qualifizierung“ Die Qualifizierungsangebote der UV-Träger sind vielfältig: Diverse Seminare und Schulungen zu Gewalt- und Überfallprävention, Konfliktmanagement sowie Deeskalationstrainings werden angeboten. Bei der BGW beinhaltet das Deeskalationstraining33 Komponenten, um als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren agieren zu können. Die Teilnehmenden sollen Konzepte für den Umgang mit Gewalt in ihrer Einrichtung entwickeln und umsetzen sowie Kolleginnen und Kollegen in Deeskalationstechniken schulen. Da Gewalt auch immer mit psychologischer Belastung gekoppelt ist, können psychologische Ersthelfende in Betrieben und Einrichtungen mit Gewaltvorkommen eine große Unterstützung sein. Diese Ausbildung wird ebenfalls von den UV-Trägern angeboten, z. B. der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)34 oder der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)35. Die BG Verkehr thematisiert für ihre Branchen insbesondere Deeskalationsstrategien und Sicherheitstechniken für den Fahrdienst und im Kundenkontakt. Das Seminarangebot der UV-Träger beinhaltet oftmals sowohl präventive Maßnahmen als auch die Unterstützung und Nachsorge nach gewaltbezogenen oder belastenden Vorfällen. 27 www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb/umgang-mit-gewalt 28 www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeit-gestalten/gewaltpraevention/branchenspezifische-praeventionsangebote 29 https://forum.dguv.de/ausgabe/7-2024/artikel/gewalt-in-handel-und-logistik-ergebnisse-einer-bestandsaufnahme 30 www.sicherimdienst.nrw 31 www.sichere-verwaltung.de 32 www.ukrlp.de/themen-von-a-z/mindmatters 33 www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb/umgang-mit-gewalt/qualifizierung-innerbetriebliche- deeskalationstrainer-14600 34 www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/psychologische-erste-hilfe/ 35 www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/arbeitspsychologie/traumatisierende-ereignisse Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 29 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 28 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Auch in Schulen ist Gewalt ein Thema. Die Unfallkasse Thüringen (UKT) bietet zur Gewaltprävention eine zweiteilige Schulung zum Aufbau eines institutionellen Konfliktmanagements36 an, um Eskalationen zu vermeiden. Denn die beste Voraussetzung für Gewaltprävention ist ein Schulklima, das von Wertschätzung geprägt ist und angstfreies Lernen ermöglicht. Unterstützung auch nach einem Vorfall Versicherte, die einen gewaltbedingten Arbeitsunfall erleiden, erhalten zudem Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Über das Psychotherapeutenverfahren37 ermöglichen die UV-Träger betroffenen Versicherten einen schnellen Zugang zu therapeutischer Unterstützung. Dieses Verfahren hat sich unter anderem bei Gewalttaten wie Amokfahrten und Anschlägen bewährt – also in Situationen, in denen Menschen bei der Hilfeleistung einen Gesundheitsschaden erleiden und unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII). Selbst in einem Fall mit vielen Betroffenen wie der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024, konnte so die nötige Versorgung bereitgestellt werden. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zentrale Partner der betrieblichen Akteurinnen und Akteure in den grünen Berufen für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Sie unterstützt ihre Versicherten mit einem ganzheitlichen Präventionsangebot. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung in der SVLFG ist eine Pflichtversicherung, in der neben den Beschäftigten auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die mitarbeitenden Ehegattinnen und Ehegatten sowie nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige per Gesetz unfallversichert sind. Neben dem gesetzlichen Auftrag der Überwachung und Beratung – bei dem die versicherten Betriebe zu allen Themen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz branchenbezogen beraten wurden – sowie der Unfalluntersuchung und der Berufskrankheitenermittlung wurden verschiedene Schwerpunktthemen in Angriff genommen. Für das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ wurden die wissenschaftlichen Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.38 Zwar ist die Krankheit noch nicht in Anhang 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen, sie kann jedoch nach § 9 Abs. 2 SGB VII anerkannt werden. Um dies zu ermöglichen, mussten im Bereich der SVLFG eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen werden: Ermittlungsgrundlagen wurden erstellt, Mitarbeitende geschult, finanzielle Mittel bereitgestellt und Versicherte informiert. Ab April 2024 wurde mit den Ermittlungen begonnen. In diesem Zusammenhang ist auch die Forschungspartnerschaft mit dem Julius-Kühn-Institut (JKI), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu sehen. Gegenstand der Zusammenarbeit war die Untersuchung der Exposition von Bedienpersonen sowie der Schutzwirkung von Kabinen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Im Fokus stand insbesondere der Vergleich der Schutzwirkung verschiedener Kabinenkategorien anhand dermaler und inhalativer Expositionsmessungen am Fahrpersonal und innerhalb der Kabine. Ein weiterer Schwerpunkt war die Fortführung der Beratung von Saisonarbeitskräften. Wie bereits im Jahr 2023 förderte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 36 https://seminare.ukt.de/#/events/cb2eea00-2c3d-4f39-bb97-2586f20597bd 37 https://dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/psychotherapeuten/index.jsp 38 www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Unfallversicherung/empfehlung-parkinson-durch-pesti- zide.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 29 1. diese Maßnahme. Zentrale Bestandteile der Beratung waren die betriebliche Aufklärung, die Organisation von Gesundheitstagen, die Bereitstellung der Web-App sowie der Auftritt in den sozialen Medien – jeweils in den verbreitetsten Muttersprachen (rumänisch, polnisch etc.) der Saisonarbeitskräfte. Neu hinzu kam der Einsatz eines digitalen Informationsterminals, welches im Rahmen einer „Roadshow“ in den Betrieben zur Information der Arbeitskräfte aufgestellt wurde. Im Berichtsjahr setzte die SVLFG ihre aktive Partnerschaft in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Rahmen der System- und Prozessbewertung fort. Im Fokus stehen die Gefährdungsbeurteilung sowie Arbeitsprogramme in den Handlungsfeldern „Muskel- Skelett-Belastungen“, „Psychische Belastungen“ und „Krebserzeugende Gefahrstoffe“. Bis Ende 2024 konnten bereits mehr als 70 % der für den Gesamtzeitraum von 2020 bis 2025 geplanten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. 1.4.4 Die Initiative Neue Qualität der Arbeit Seit über 20 Jahren unterstützt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Unternehmen und Beschäftigte, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit niedrigschwelligen Angeboten dabei, für ihre Unternehmenskultur aktiv zu werden – in den vier Themenfeldern Führung, Gesundheit, Kompetenz und Diversity. INQA ist damit die Schnittstelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in die betriebliche Praxis. Die Initiative ist sozialpartnerschaftlich aufgestellt, überparteilich und nicht kommerziell. Sie wird getragen von den Akteurinnen und Akteuren der Arbeitswelt in Deutschland. Hierzu zählen Bund, Länder und Kommunen, die Arbeitgeber und Kammern, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), welche unter dem Dach der Initiative vereint sind. Zentrale Angebote Die Website www.inqa.de bündelt alle INQA-Angebote. Von den INQA-Checks zur Analyse von betrieblichen Handlungsbedarfen über konkrete Beratung vor Ort im Betrieb mit INQA-Coaching bis hin zu redaktionellen Themenschwerpunkten können Betriebe und Beschäftigte über vielfältige Wege in das Thema Unternehmenskultur einsteigen und selbst aktiv werden. Die vier zentralen Angebote der Initiative auf einen Blick: • Publikationen wie INQA-Checks und Leitfäden zu Themen rund um Führung, Gesundheit, Vielfalt und Kompetenz. Mit den INQA-Checks können Unternehmen ihre Stärken und Schwächen innerhalb der vier INQA-Handlungsfelder analysieren, um so ihren eigenen Handlungsbedarf festzustellen. • Geförderte Beratung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch autorisierte INQA- Coaches seit Sommer 2023 mit dem Europäischen Sozialfonds Plus-Programm „INQA- Coaching“ (als Nachfolgeprogramm von „unternehmensWert:Mensch“). • Projektförderung im Rahmen der INQA-Experimentierräume, in denen Unternehmen und wissenschaftliche Institutionen im bestehenden regulatorischen Rahmen neue Arbeitsweisen ausprobieren (2023 bis 2025 zum Thema organisationale Resilienz, ab Dezember 2025 zum Thema Vielfalt). • Aufbereitung von Wissen und Praxisbeispielen aus den vier INQA-Themenfeldern in Form zahlreicher Artikel. Themenschwerpunkte unter der Klammer Fachkräftesicherung waren 2024 u. a. betriebliche Weiterbildung, hybride Arbeit, alternsgerechte Arbeitsgestaltung und Umgang mit dem demografischen Wandel sowie psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 31 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 30 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Zusätzlich zur Website wurden über den regelmäßig erscheinenden INQA-Newsletter39 sowie via LinkedIn40 aktuelle INQA-Themen und Angebote in die Öffentlichkeit und zu den Unternehmen und Beschäftigten getragen. Projektförderung: Die INQA-Experimentierräume In den INQA-Experimentierräumen entwickeln und erproben die Akteurinnen und Akteure aus der betrieblichen Praxis und der Wissenschaft gemeinsam innovative Lösungen für die Herausforderungen der Arbeitswelt. Anschließend werden die Erkenntnisse durch die INQA- Transferkanäle der betrieblichen Praxis zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Praxistauglichkeit mit Innovation zu verbinden, von der nicht nur Einzelne, sondern möglichst viele Betriebe und Beschäftigte profitieren können. Gefördert werden Unternehmen, Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen und Projektverbünde. Die bisherigen Förderrichtlinien und Themen im Überblick: • 2017: Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" zur Förderung betrieblicher Lern- und Experimentierräume (EXP): Von 2018 bis 2022 wurden nach dem ersten Förderaufruf 17 EXP-Projekte durchgeführt, von 2020 bis 2023 nach dem zweiten Förderaufruf elf EXP-Projekte mit dem Handlungsschwerpunkt Künstliche Intelligenz (KI). Die wichtigsten Produkte aus den EXP-Projekten zum Thema KI sind 2024 in einem Praxishandout41 erschienen. Damit erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) praktische Werkzeuge und Handlungsanleitungen mit erprobten Strategien für den menschenzentrierten Einsatz von KI. • 2022: Rahmenrichtlinie: “Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA- Experimentierräume“: Nach dem ersten Förderaufruf „Organisationale Resilienz (durch gut gestaltete Arbeitsbedingungen) in Zeiten eines beschleunigten Wandels“ (September 2022 veröffentlicht) wurden von Juni 2023 bis Juni 2025 zehn INQA-EXP-Projekte zur Stärkung der organisationalen Resilienz durchgeführt. Für diese INQA-Experimentierräume wurde ein Teaser Video erstellt, um in rund 90 Sekunden das Interesse für die Projekte und deren Inhalte zu wecken. Beide Videos sind u. a. über die INQA-Website42 und den BMAS-YouTube-Kanal43 zugänglich. Die wichtigsten Produkte aus den EXP-Projekten werden 2025 ebenfalls in einem Praxishandout erscheinen. Damit erhalten KMU einen Überblick über Erfolgsfaktoren zur Stärkung der Organisationalen Resilienz sowie über dazugehörige Werkzeuge und Handlungsanleitungen mit erprobten Strategien. • Ende 2024 wurde ein zweiter Förderaufruf für die INQA-Experimentierräume veröffentlicht zum Thema „Mit mehr Vielfalt zu einer erfolgreichen Fachkräftesicherung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“. Ziel ist es, in betrieblichen Experimentierräumen Ansätze für eine vielfältige und inklusive Unternehmenskultur zu erproben, insbesondere mit Blick auf ältere Beschäftigte und die Integration ausländischer Fachkräfte. Von den Lösungen sollen insbesondere KMU profitieren. Die ausgewählten EXP-Projekte werden im Dezember 2025 an den Start gehen. INQA-Coaching – das Beratungsprogramm für KMU Seit 2023 unterstützt das Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) INQA-Coaching KMU mit weniger als 250 Beschäftigten mit dem Ziel passgenaue Lösungen für Änderungen in der Personalpolitik und Arbeitsorganisation im Zuge des digitalen Wandels der Arbeitswelt zu ermöglichen. Unabhängig von der Branche können KMU 12 Coaching-Tage in 39 www.inqa.de/DE/service/inqa-verteiler/anmeldung.html 40 www.linkedin.com/showcase/bmas-inqa 41 www.inqa.de/DE/mediathek/publikationen/mit-diesen-praktischen-helfern-gelingt-der-einsatz-von-ki-im-betrieb.html 42 www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html 43 https://youtu.be/Nw38OxkXIv8?si=XfnL1pa1_hffInEo Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 31 1. Anspruch nehmen. Dabei steht den Unternehmen ein autorisierter INQA-Coach zur Seite und bis zu 80 % der Kosten werden gefördert.44 Mit dem agilen Ansatz und der konsequenten Einbeziehung der Mitarbeitenden berichten die Unternehmen von spürbaren Verbesserungen der Mitarbeiterzufriedenheit, weniger Krankheitsausfälle und wirtschaftlichen Erfolgen. Der Pflegedienst Jahnke aus Niedersachsen konnte z. B. mit dem Programm wiederkehrende Probleme in der Personalführung identifizieren und gemeinsam eine Strategie bei Ausfällen entwickeln. Die Belastung beim Personal hat abgenommen und die Wertschätzung der Belegschaft wurde spürbar. Auch die Kita des Deutschen Roten Kreuzes in Steinfurt berichtet von einer verbesserten Unternehmenskultur durch die Einbindung der Mitarbeitenden in Veränderungsprozesse und einer offenen Kommunikation im Betrieb. Bislang haben über 2.000 KMU einen INQA-Coaching-Scheck erhalten und die Zufriedenheit aller Teilnehmenden liegt bei über 92 %. Einzelne Praxisbeispiele aus dem Coaching-Alltag zeigen auf, was Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Programm mitnehmen.45 Das aus Mitteln des ESF Plus-Programms und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Programm läuft noch bis 2027. Das INQA-Netzwerkbüro Das INQA-Netzwerkbüro unterstützt Netzwerke rund um die Fachkräftesicherung und den Wandel der Arbeit mit einem vielfältigen Beratungs- und Serviceangebot. Im Auftrag des BMAS werden über 300 regionale und überregionale Netzwerke unterstützt und die Arbeit der – oft ehrenamtlich tätigen – Netzwerke professionalisiert. Jedes Netzwerk ist einzigartig und jede Region erfordert andere Lösungen. Das Netzwerkbüro vermittelt praktischen Nutzen an die Netzwerke, um die Unternehmen bedarfsgerecht bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Unternehmen in den Regionen zusammenzubringen. Besonderer Wert wird dabei auf die Faktoren erfolgreicher Netzwerkarbeit gelegt. Dazu zählen insbesondere die wesentlichen Akteurinnen und Akteure einzubinden, arbeitsfähige Strukturen zu entwickeln und umzusetzen, Netzwerkarbeit als Strategieprozess anzulegen, aber auch die Kommunikation als Kernaufgabe von Netzwerkarbeit zu verstehen. 44 www.inqa.de/DE/mediathek/videos/inqa-coaching-erklaerfilm.html 45 www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/praxisbeispiele/uebersicht.html Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 33 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 32 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. 1.5 Unfallgeschehen Sowohl die Zahlen des Arbeitsunfallgeschehens (Abschnitt 1.5.1) als auch die des Wegeunfallgeschehens (Abschnitt 1.5.2), die in den Tabellen und Grafiken dargestellt sind, entstammen den Geschäftsergebnissen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). In den Diagrammen und Tabellen sind Unfälle und Unfallquoten (zur Erklärung siehe Info-Box 2) dargestellt. 1.5.1 Arbeitsunfallgeschehen Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente lag im Berichtsjahr 2024 mit 18,0 unter dem Vorjahreswert (18,8). In absoluten Zahlen wurden 810.399 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert – weniger als im Jahr 2023 (838.792). Nach Unfallversicherungsträgern betrachtet, treten die meisten Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente weiterhin bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (44,9) auf. Ein Blick auf die Entwicklung nach Wirtschaftszweigen zeigt ein differenziertes Bild (vgl. Abb. 7 und Tabelle TM 4). Die höchste Unfallquote wurde – wie in den Vorjahren – im „Baugewerbe“ (54,0) verzeichnet. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Quoten zeigt der Wirtschaftszweig „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (49,1). Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass in diesem Wirtschaftszweig auch die Abteilung 93 „Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung“ enthalten ist, in dem Amateur- und Berufssportler mit einem besonders hohen Unfallrisiko erfasst werden und die Unfallstatistik dieses Bereichs dominieren. Es folgen die Wirtschaftszweige „Verkehr und Lagerei“ (38,0), „Verarbeitendes Gewerbe“ (25,8), „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (23,7), „Gastgewerbe“ (23,0) sowie „Erziehung und Unterricht“ (19,7). Bei zeitlichen Vergleichen ist zu berücksichtigen, dass sich insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 die Lockdowns und zeitweiligen Betriebsschließungen im Zuge der COVID-19-Pandemie in einzelnen Branchen noch deutlich bemerkbar machten. Info-Box 2: Unfallquoten Um Unfallrisiken zeitlich vergleichend beurteilen zu können, werden Unfallquoten berechnet, die absolute Unfallzahlen ins Verhältnis zu geeigneten Bezugsgrößen setzen. Arbeitsunfälle werden je 1.000 Vollzeitäquivalente (ehemals bezeichnet als „Vollarbeiter") ausgegeben. Dabei handelt es sich um eine statistische Rechengröße, bei der zeitlich verschiedene Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Überstunden) der Versicherten auf ein Beschäftigungsverhältnis mit normaler ganztägiger Arbeit umgerechnet werden. Somit zählen zwei Teilzeitkräfte, die jeweils die Hälfte dieser Stundenzahl gearbeitet haben, statistisch als ein Vollzeitäquivalent. In die Zahl der Vollzeitäquivalente fließen anteilig z. B. auch ehrenamtlich Tätige, Blutspenderinnen und Blutspender sowie Arbeitslose ein, die ebenfalls in der Unfallversicherung versichert sind. In 2018 wurde die Erfassung der Arbeitsstunden bei der DGUV im Zuge der Einführung des elektronischen Lohnnachweises präzisiert. Dadurch ergeben sich andere Zahlen für Arbeitsstunden und Vollzeitäquivalente, nicht aber für Arbeitsunfälle. Auf Vollzeitäquivalenten basierende Unfallquoten sind daher nicht direkt mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Dies schlägt sich in einzelnen Wirtschaftsbereichen (z. B. Kunst, Unterhaltung, Erholung) deutlicher nieder als in anderen. Die Darstellung von Zeitreihen wird daher in Grafiken durch eine Linie unterbrochen. Bei den Wegeunfällen wird als Bezugsgröße die Zahl der gewichteten Versicherungsverhältnisse gewählt, da die optimale Bezugsgröße, nämlich die Zahl der auf dem Weg zur Arbeit zurückgelegten Kilometer, nicht zur Verfügung steht. Die Zahl der Versicherungsverhältnisse wird dabei für diejenigen Gruppen von Versicherten, die im Vergleich zu Unternehmerinnen und Unternehmern und abhängig Beschäftigten eine deutlich geringere Zahl von versicherten Wegen zurücklegen, entsprechend ihrem tatsächlichen Risiko gewichtet (siehe Glossar im Anhang). Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 33 1. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist im Berichtsjahr 2024 erneut gesunken (vgl. Abb. 9). Insgesamt kamen 440 Personen infolge eines Arbeitsunfalls ums Leben, gegenüber 499 Todesfällen im Jahr 2023. Auch bezogen auf 1.000 Vollzeitäquivalente lag die Quote mit 0,010 leicht unter dem Vorjahreswert (0,011; vgl. Tabelle TM 2). Arbeitsunfälle, die tödlich verlaufen oder zu einer Entschädigung in Form einer Rente oder Abfindung führen, werden in der Statistik als „Neue Arbeitsunfallrenten“ ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass eine Erwerbsminderung von mindestens 20 % über die 26. Woche nach dem Unfallereignis hinaus besteht. Da die Feststellung der Entschädigung durch Verwaltungsakt erfolgt und somit mit einer gewissen Bearbeitungszeit verbunden ist, kann das Berichtsjahr der Statistik vom tatsächlichen Ereignisjahr abweichen. Mit 11.071 neuen Arbeitsunfallrenten (vgl. Abb. 8) ergibt sich gegenüber 2023 ein Rückgang um 3,9 Prozent. Abb. 6 Meldepflichtige Arbeitsunfälle – absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente – von 1960 bis 2024 Siehe auch Tabellen TB 1 und TM 2 im Tabellenteil 0 50 100 150 200 250 300 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 Quelle: Unfallversicherungsträger 1 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle in Mio. Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente1 18,0 Meldepflichtige Arbeitsunfälle 810.399 ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 35 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 34 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Abb. 7 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente nach ausgewählten Wirtschaftszweigen 2022 bis 2024 Siehe auch Tabellen TB 4 und TM 4 im Tabellenteil 26 54 18 38 23 2 4 11 6 24 8 20 15 49 10 20 45 7 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente Wirtschaftszweige (Code) 2022 2023 2024 Alle Unfallversicherungsträger insgesamt 2024 Verarbeitendes Gewerbe (C) Baugewerbe (F) Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (G) Verkehr und Lagerei (H) Gastgewerbe (I) Information und Kommunikation (J) Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (K) Grundstücks- und Wohnungswesen (L) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (M) Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (N) Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (O) Erziehung und Unterricht (P) Gesundheits- und Sozialwesen (Q) Kunst, Unterhaltung und Erholung (R) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (S) Gewerbliche Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Quelle: Unfallversicherungsträger Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 35 1. Abb. 8 Neue Arbeitsunfallrenten – absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente – von 1960 bis 2024 Siehe auch Tabellen TB 2 und TM 2 im Tabellenteil Abb. 9 Tödliche Arbeitsunfälle nach gesetzlichen Unfallversicherungsträgern – von 1960 bis 2024 Siehe auch Tabellen TB 3 und TM 2 im Tabellenteil 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 Quelle: Unfallversicherungsträger 1 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen. Neue Arbeitsunfallrenten in Tsd. Neue Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollzeitäquivalente Neue Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollzeitäquivalente1 0,25 Neue Arbeitsunfallrenten 11.071 ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 440 95 319 26 Tödliche Arbeitsunfälle ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern Quelle: Unfallversicherungsträger 1 Im Jahr 2019 einschließlich 84 Fälle aus den Jahren 2000 bis 2005, die erst nach Abschluss von Strafprozessen aufgenommen werden konnten. 2 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) fusioniert. Die hier dargestellten Zahlen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden ab dem Jahr 1973 rückwirkend angepasst. Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand2 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Tödliche Arbeitsunfälle gesamt1 Gewerbliche Berufsgenossenschaften1, 2 Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 37 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 36 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. 1.5.2 Wegeunfallgeschehen Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist im Berichtsjahr 2024 zurückgegangen und lag bei 175.560 Fällen (vgl. Abb. 10). Dies entspricht einem Rückgang um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Unfallquote je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse lag mit 2,97 unter dem Wert des Jahres 2023 (3,16). Im Berichtsjahr 2024 wurden 219 tödliche Wegeunfälle registriert – sechs weniger als im Jahr 2023. Die Zahl der neuen Wegeunfallrenten ist im selben Zeitraum um 126 Fälle bzw. 3,4 % auf 3.602 gesunken (vgl. Tabelle TB 2). Abb. 10 Meldepflichtige und tödliche Wegeunfälle – von 1960 bis 2024 Siehe auch Tabellen TB 1, TB 3 und TM 5 im Tabellenteil 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 0 50 100 150 200 250 300 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 Meldepflichtige Wegeunfälle in Tsd. Tödliche Wegeunfälle 219 Meldepflichtige Wegeunfälle 175.560 ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern Quelle: Unfallversicherungsträger Tödliche Wegeunfälle Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 37 1. 1.6 Berufskrankheitengeschehen Das Berufskrankheitengeschehen (zur Erklärung siehe Info-Box 3) ist im Berichtsjahr 2024 weiterhin vom Abklingen der COVID-19-Pandemie geprägt. Die Zahl der Verdachtsanzeigen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich zurückgegangen und liegt bei 104.468 Fällen (2023: 150.368; -30,5 %). Auch die Zahl der Anerkennungen verzeichnet mit 29.306 Fällen einen weiteren Rückgang (2023: 74.930; -60,9 %). Zur Einordnung dieser Entwicklung ist insbesondere die Berufskrankheit BK-Nr. 3101 (Infektionskrankheiten) heranzuziehen. Mit 7.951 Verdachtsanzeigen liegen diese zwar weiterhin über dem Niveau des Vorpandemiejahres 2019 (1.898), jedoch deutlich unter den Werten der Jahre 2022 (294.699) und 2023 (66.083). Auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten aufgrund von Infektionskrankheiten hat sich mit 6.529 Fällen weiter verringert (2023: 54.165, 2022: 181.496). Hauptursächlich für diese Entwicklung ist das Abklingen der COVID-19-Pande- Info-Box 3: Das Berufskrankheitensystem In Deutschland gibt es ein gemischtes Berufskrankheitensystem (Liste und Einzelfälle). Berufskrankheiten sind gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII „Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden“. Diese Krankheiten sind in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt (Liste der Berufskrankheiten). In dieser Liste werden ausschließlich solche Krankheiten bezeichnet, die „nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“. Darüber hinaus ist gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII eine Krankheit „wie eine Berufskrankheit“ anzuerkennen, wenn nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind, aber eine entsprechende Krankheit noch nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde (wissenschaftliche Empfehlungen für neue Berufskrankheiten). Bei einer Reihe von Berufskrankheiten hatte der Verordnungsgeber als Voraussetzung für die Anerkennung des Versicherungsfalles neben den üblichen arbeitstechnischen/medizinischen Voraussetzungen zusätzliche Bedingungen festgelegt. Dies bedeutet, dass eine Erkrankung trotz nachgewiesener beruflicher Verursachung versicherungsrechtlich nicht als Berufskrankheit anerkannt wurde, wenn sie nicht zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen hatte, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können (Unterlassungszwang). Die Fallgruppe „Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt“ bezieht sich auf eben solche Fälle. Ab dem Jahr 2021 entfällt der Unterlassungszwang als Voraussetzung für die Anerkennung der Krankheitsbilder als Berufskrankheit, da Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die bestehenden Präventionsangebote für Versicherte, die an diesen Erkrankungen leiden, ausbauen. Nach § 12 BKV mussten die Unfallversicherungsträger zudem ab dem 1. Januar 2021 Fälle (der BK-Nrn. 1315, 2101, 2104, 2108 bis 2110, 4301, 4302, 5101), die im Zeitraum vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2020 nur deshalb nicht anerkannt werden konnten, weil die versicherte Person die gefährdende Tätigkeit trotz objektiven Unterlassungszwangs nicht unterlassen hat (§ 9 Abs. 4 SGB VII a. F.), von Amts wegen erneut überprüfen, sodass es hierdurch ab 2021 zu einem Anstieg entsprechender Anerkennungen kam. Die Kennzahl „Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt“ wird in aktuellen Abbildungen und Tabellen nicht mehr aufgeführt, ist aber bis 2020 weiterhin Bestandteil der langen Zeitreihen im Tabellenteil (TM 7, TM 8). Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 39 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 38 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. mie. Eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich, kann aber auch in anderen Tätigkeitsfeldern erfolgen, sofern eine vergleichbare Infektionsgefährdung besteht. 46 Zu den am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten im Jahr 2024 zählen Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) mit 20.013 Fällen, Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) mit 14.259 Fällen sowie Hautkrebs durch UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) mit 10.230 Verdachtsanzeigen (vgl. Abb. 12). Unter den anerkannten Berufskrankheiten stehen Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) mit 9.313 Fällen, Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) mit 6.529 Fällen sowie Hautkrebs durch UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) mit 5.326 Fällen an vorderer Stelle (vgl. Abb. 13). Die durch Asbestexposition verursachten Erkrankungen – Asbestose (BK-Nr. 4103), Lungenoder Kehlkopfkrebs (BK-Nr. 4104), Mesotheliom (BK-Nr. 4105) sowie Lungenkrebs durch Asbest und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (BK-Nr. 4114) – machen im Berichtsjahr 2024 zusammen 8.848 Verdachtsanzeigen und 1.873 Anerkennungen aus. Obwohl die Herstellung und Verwendung von Asbestprodukten in Deutschland seit 1993 verboten ist, treten aufgrund der langen Latenzzeiten asbestbedingte Erkrankungen weiterhin auf. Die Zahl der neuen Berufskrankheitenrenten liegt 2024 bei 5.352 Fällen (2023: 4.982) und ist damit um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Hauptursächlich für diesen Anstieg sind die Folgen von Erkrankungen an COVID-19. Im Berichtsjahr 2024 starben 1.900 Versicherte an den Folgen einer Berufskrankheit (vgl. Abb. 14). Das sind 251 Fälle weniger als im Vorjahr. 1.232 bzw. 64,8 % der „Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit“ sind auf Asbest zurückzuführen (BK-Nrn. 4103, 4104, 4105 und 4114; vgl. Tabelle TC 4). Abb. 11 Berufskrankheitenkennzahlen – 1960 bis 2024 Siehe auch Tabellen TC 1 und TM 8 im Tabellenteil 46 Auf Anfrage sind bei der SVLFG für die Jahre 2022, 2023 und 2024 keine pandemiebedingten Verdachtszeigen und Anerkennungen zu verzeichnen. Fortlaufend aktualisierte (kumulierte) Zahlen der DGUV zu Berufskrankheiten (und Arbeitsunfällen) im Zusammenhang mit COVID-19 sind unter www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_zahlen/index.jsp zu finden. Eine aktuelle Aufarbeitung mit dem Titel „COVID-19 als Berufskrankheit und Unfall – Update 2023“ geben Schneider und Peth (2024). 0 50 100 150 200 250 300 350 400 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 Fälle in Tsd. Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit Anerkannte Berufskrankheiten Neue Berufskrankheitenrenten Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 104.468 5.352 1.900 29.306 ab 1991 mit Daten aus den neuen Ländern Quelle: Unfallversicherungsträger Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 39 1. Abb. 12 Am häufigsten angezeigte Berufskrankheiten und Anerkennungen 2024 Siehe auch Tabelle TC 2 im Tabellenteil Abb. 13 Am häufigsten anerkannte Berufskrankheiten und neue Rentenfälle 2024 Siehe auch Tabelle TC 2 im Tabellenteil 20.013 14.259 10.230 8.418 7.951 4.333 3.296 3.025 1.882 9.313 2.109 5.326 764 6.529 323 957 294 89 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Lärmschwerhörigkeit (2301) Hauterkrankungen (5101) Hautkrebs durch UV- Strahlung (5103) Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen (2108) Infektionskrankheiten (3101) Lungen-/ Kehlkopfkrebs, Asbest (4104) Asbestose (4103) Gonarthrose (2112) Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine (1301) Fälle Berufskrankheit (BK-Nr.) Verdachtsanzeigen Anerkennungen Quelle: Unfallversicherungsträger 9.313 6.529 5.326 2.109 957 764 566 490 334317 466 957 145 337 417 624 22 167 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 Lärmschwerhörigkeit (2301) Infektionskrankheiten (3101) Hautkrebs durch UV- Strahlung (5103) Hauterkrankungen (5101) Asbestose (4103) Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen (2108) Mesotheliom, Asbest (4105) Carpaltunnel- Syndrom (2113) Silikose (4101) Fälle Berufskrankheit (BK-Nr.) Anerkennungen Neue Renten Quelle: Unfallversicherungsträger Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 41 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 40 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Abb. 14 Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 2024 Siehe auch Tabelle TC 4 im Tabellenteil Mesotheliom, Asbest (BK-Nr. 4105) 32,6 % Lungen-/ Kehlkopfkrebs, Asbest (BK-Nr. 4104) 21,1 % Asbestose (BK-Nr. 4103) 9,8 % Silikose (BK-Nr. 4101) 7,9 % Blut / lymphatisches System, Benzol (BK-Nr. 1318) 7,1 % Chronische obstruktive Bronchitis / Emphysem (BK-Nr. 4111) 4,0 % Lungenkrebs durch kristallines Siliziumdioxid, Silikose/Siliko- Tuberkulose (BK-Nr. 4112) 3,4 % Übrige BK-Nrn. 14,1 % Gesamt: 1.900 Fälle Quelle: Unfallversicherungsträger Rundungsfehler Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 41 1. 1.7 Prävention und Wirtschaftlichkeit 1.7.1 Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung Jährlich werden die Rechnungsergebnisse der Unfallversicherungsträger zusammengefasst, um u. a. die Gesamtsumme der festgestellten Aufwendungen beziffern zu können. Im Jahr 2024 beliefen sich diese nach vorläufigen Ergebnissen auf 19,7 Mrd. € (vgl. Tab. 3). Tab. 3 Aufwendungen der Unfallversicherungsträger nach Kontengruppen 2021–2024 Art der Aufwendung47 Aufwendungen in Mio. € 2024 2023 2022 2021 absolut je Mio. Versicherte48 absolut absolut absolut Ambulante Heilbehandlung (40) 1.983,4 27,8 1.885,5 1.734,2 1.733,3 Persönliches Budget nach § 17 SGB IX (41) 2,6 0,0 2,0 1,8 2,0 Zahnersatz (45) 9,3 0,1 9,2 8,5 9,2 Stationäre Behandlung und häusliche Krankenpflege (46) 1.372,4 19,2 1.344,4 1.259,2 1.237,6 Verletztengeld und besondere Unterstützung (47) 1.041,1 14,6 1.021,9 963,2 907,2 Sonstige Heilbehandlungskosten und ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung (48) 1.315,2 18,4 1.261,8 1.167,8 1.114,3 Berufshilfe und ergänzende Leistungen zur Berufshilfe (49) 122,1 1,7 127,6 136,4 153,4 Renten an Verletzte und Hinterbliebene (50) 6.351,4 89,0 6.212,6 6.074,8 6.072,5 Beihilfen an Hinterbliebene (51) 22,3 0,3 23,6 23,3 22,1 Abfindungen an Verletzte und Hinterbliebene (52) 66,7 0,9 72,5 66,7 78,1 Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen (53)49 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Mehrleistungen und Aufwendungsersatz (56) 19,4 0,3 19,0 17,8 17,8 Sterbegeld (57) 17,0 0,2 18,7 18,9 19,3 Leistungen bei Unfalluntersuchungen (58) 91,8 1,3 88,8 85,2 84,1 Prävention und Erste Hilfe (59) 1.576,8 22,1 1.470,0 1.372,2 1.293,4 Leistungen insgesamt (4/5) 13.991,6 196,1 13.557,8 12.929,8 12.744,3 Vermögensaufwendungen (6) 3.694,9 51,8 3.746,7 3.184,2 2.710,4 Verwaltungs-/Verfahrenskosten (7) 1.968,3 27,6 1.847,3 1.767,6 1.752,4 Bruttoaufwendungen gesamt 19.654,8 275,5 19.151,8 17.881,6 17.207,0 abzüglich Lastenausgleich (690) 834,2 11,7 855,1 819,8 829,5 Nettoaufwendungen gesamt 18.820,6 263,7 18.296,7 17.061,8 16.377,6 Quelle: Unfallversicherungsträger (vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024 zu Kontenklasse 6 [Vermögensaufwendungen] und Gesamtaufwendungen, Stand: 30.07.2025) Rundungsfehler Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 1 im Tabellenteil 47 Ebenen des Kontenrahmens: dreistellig = Kontenart, zweistellig = Kontengruppe, einstellig = Kontenklasse 48 Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7 49 Aufwendungen absolut: 32.044 € (2024), 14.568 € (2023), 10.180 € (2022), 8.591 € (2021) Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 43 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 42 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Diese Bruttoaufwandsumme ist jedoch zu hoch: So sind gegenseitige Zahlungen im Rahmen des Lastausgleichverfahrens (Artikel 3 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Finanzierungsgesetzes 1967) enthalten (im Jahr 2024: 834,2 Mio. €). Bereinigt man die Bruttosumme um diesen Betrag, ergibt sich nach vorläufigen Ergebnissen als bereinigte Gesamtausgabe (Nettoaufwendungen) 18,8 Mrd. € für das Jahr 2024. Vergleicht man die prozentualen Veränderungen der Nettoausgaben 2024 mit den Werten zu 2021, so ergibt sich unbereinigt eine Steigerung von 14,9 %, inflationsbereinigt (siehe Info-Box 4 und Abb. 15) ein Rückgang von 0,7 %. Auf Prävention und Erste Hilfe entfielen im Jahr 2024 rund 1.576,8 Mio. € (Kontengruppe 59). Damit liegen diese Aufwendungen höher als in den Vorjahren. Nach Kontenarten betrachtet (Tab. 5) entfällt der weitaus größte Teil der Aufwendungen für Prävention und Erste Hilfe auf Personal- und Sachkosten der Prävention (924,1 Mio. €). Abb. 15 Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger – inflationsbereinigt – von 1991 bis 2024 Siehe auch Tabellen TK 1 und TM 10 im Tabellenteil 15 .4 88 16 .1 66 16 .5 88 16 .7 75 17 .0 97 16 .8 51 16 .4 18 16 .1 92 16 .0 35 16 .0 28 16 .1 40 16 .3 79 16 .2 04 15 .6 22 15 .2 96 15 .0 52 14 .7 79 15 .3 04 15 .1 85 15 .4 29 15 .0 43 15 .0 32 12 .1 36 14 .8 73 15 .0 73 15 .4 45 15 .9 14 15 .7 76 16 .1 84 16 .9 45 15 .8 86 15 .4 83 15 .6 79 15 .7 76 0 5000 10000 15000 20000 1991 1996 2001 2006 2011 2016 2021 Quelle: Unfallversicherungsträger (vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 30.07.2025) 1 Aufwendungen in Preisen von 2020 Aufwendungen1 in Mio. € Info-Box 4: Inflationsbereinigung Um insbesondere längerfristige Entwicklungen der Nettoausgaben beurteilen zu können, wird die Inflation mit einbezogen. Zur Inflationsbereinigung werden Deflationsindizes auf der Grundlage der Verbraucherpreise des Statistischen Bundesamtes benutzt, wobei das letzte verfügbare Bezugsjahr 2020 ist. Das bedeutet, dass für die gesamte Zeitreihe die Preise von 2020 zugrunde gelegt werden. Die unbereinigten Zahlen sind in der korrespondierenden Tabelle TM 10 im Tabellenteil des Berichtes zu finden. Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 43 1. Tab. 4 Ausgaben der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger für Prävention und Erste Hilfe 2024 Unfallversicherungsträger Versicherte in Mio. Ausgaben für Prävention und Erste Hilfe (Kontengruppe 59) in Mio. € Veränderungen von 2024 zu 2021 in Mio. € absolut je Mio. Versicherte50 absolut Gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand51 68,2 1.495,6 21,9 +270,5 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 3,1 81,1 25,8 +13,0 Gesamt/Durchschnitt 71,4 1.576,8 22,1 +283,4 Quelle: Unfallversicherungsträger Rundungsfehler Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 2 im Tabellenteil Tab. 5 Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Prävention und Erste Hilfe nach Kontenart 2021–2024 Art der Leistung (Kontenart) Aufwendungen in Mio. € 2024 2023 2022 2021 absolut je Mio. Versicherte52 absolut absolut absolut Herstellung von Unfallverhütungsvorschriften (590) 1,2 0,0 1,2 1,3 1,1 Personal- und Sachkosten der Prävention (591) 924,1 12,9 853,1 808,4 802,7 Aus- und Fortbildung (592) 135,9 1,9 133,9 109,7 91,6 Zahlungen an Verbände für Prävention (593) 158,0 2,2 149,6 131,1 116,7 Arbeitsmedizinische Dienste (594) 41,5 0,6 43,6 43,6 43,4 Sicherheitstechnische Dienste (596) 38,0 0,5 34,5 30,9 26,8 Sonstige Kosten Prävention (597) 173,4 2,4 166,1 152,3 146,4 Erste Hilfe (598) 104,6 1,5 88,0 94,8 64,5 Gesamt 1.576,8 22,1 1.470,0 1.372,2 1.293,4 Quelle: Unfallversicherungsträger Rundungsfehler Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 2 im Tabellenteil 50 Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7 51 Die getrennte Ausweisung von Versicherten in den Kategorien „Gewerbliche Berufsgenossenschaften“ und „Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand“ ist nicht möglich, weil Versicherte bei mehreren Unfallversicherungsträgern versichert sein können. 52 Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7 Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 45 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 44 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. 1.7.2 Volkswirtschaftliche Kosten Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeitsdauer von 20,8 Tagen je arbeitnehmender Person ergeben sich im Jahr 2024 insgesamt rund 881,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage (zur Erklärung siehe Info-Box 5). Auf Basis dieses Arbeitsunfähigkeitsvolumens schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf rund 134 Milliarden € sowie den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 227 Milliarden € (vgl. Tab. 6 und 7). Die geschätzten Produktionsausfallkosten entsprechen damit etwa 3,0 % des Bruttonationaleinkommens. Davon entfallen 0,6 % auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes, 0,5 % auf Krankheiten des Atmungssystems und weitere 0,5 % auf Psychische und Verhaltensstörungen (vgl. Tab. 7). Der geschätzte Ausfall an Bruttowertschöpfung beläuft sich auf rund 5,1 % des Bruttonationaleinkommens. Die größten Anteile daran haben ebenfalls Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (1,0 %), Krankheiten des Atmungssystems (0,9 %) sowie Psychische und Verhaltensstörungen (0,8 %). Differenziert nach Wirtschaftszweigen (vgl. Tab. 8) entstehen die höchsten Bruttowertschöpfungsausfälle in den Bereichen „Produzierendes Gewerbe ohne Bergbau und Baugewerbe“ sowie „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ mit jeweils rund 60,7 Milliarden €, gefolgt von „Handel, Verkehr, Gastgewerbe“ (39,9 Mrd. €), „Unternehmensdienstleister“ (24,0 Mrd. €) und „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (18,2 Mrd. €). Die höchsten Bruttowertschöpfungsausfälle pro Arbeitsunfähigkeitstag treten im Wirtschaftszweig „Grundstücks- und Wohnungswesen“ auf (2.040 €). Ursache hierfür ist die vergleichsweise hohe durchschnittliche Bruttowertschöpfung (744.800 €) bei relativ niedrigen Arbeitnehmerzahlen in diesem Bereich (448 Tsd.). Mit deutlichem Abstand folgen „Finanz- und Versicherungsdienstleister“ (385 €) und „Information und Kommunikation“ (334 €). Im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ liegen die Werte dagegen deutlich niedriger (162 €). Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 45 1. Info-Box 5: Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit Die Schätzung der Produktionsausfälle (Lohnkosten) und Bruttowertschöpfungsausfälle (Verlust an Arbeitsproduktivität) durch Arbeitsunfähigkeit gibt volkswirtschaftlich gesehen ein Präventionspotenzial und mögliches Nutzenpotenzial an. In diese Schätzungen der durch Arbeitsunfähigkeit entstandenen volkswirtschaftlichen Ausfälle fließen neben Daten über Krankschreibungen von Pflicht- und freiwilligen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Krankengeldanspruch (GKV-Mitgliedern) auch Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt) ein. Für die Berechnung der GKV-Mitgliederzahlen werden Mitgliedsjahre herangezogen, d. h. eine Person, die im Berichtsjahr ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), geht als 0,5 GKV-Mitgliedsjahre in die Berechnungen ein. Für die Auswertung werden Daten der folgenden gesetzlichen Krankenkassen genutzt: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Träger der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Insgesamt fließen Daten von 32,6 Millionen GKV-Mitgliedsjahren ein. Die Auswertung nach Wirtschaftszweigen liegt nicht von allen beteiligten Kassen vor, sodass für die entsprechenden Tabellen nur Daten von etwa 16,0 Millionen GKV-Mitgliedsjahren als Hochrechnungsgrundlage dienen. Gleiches gilt für die weiterführenden Tabellen im Tabellenteil TK 4–12, in denen die volkswirtschaftlichen Ausfälle für einzelne Wirtschaftszweige angegeben sind. Bei den Schätzungen wird angenommen, dass das durchschnittliche Arbeitnehmerentgelt und die Bruttowertschöpfung der Erwerbstätigen auf die Daten der vorgenannten GKV-Mitglieder übertragbar sind. Des Weiteren ist zu beachten, dass die hier benutzten Arbeitsunfähigkeitsdaten nicht alle Arbeitsunfähigkeitstage umfassen, sondern lediglich die mit einer Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt an die Krankenkassen gemeldeten. Dadurch kommt es zu Unterschätzungen im Bereich der Kurzzeit-Arbeitsunfähigkeit. Zudem soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass durch notwendige Hochrechnungen und gerundete Werte z. T. Differenzen in Spaltensummierungen und Rundungsfehler nicht zu vermeiden sind. Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 47 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 46 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Tab. 6 Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten und der ausgefallenen Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2024 Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten und der ausgefallenen Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2024 42.283 Tsd. Arbeitnehmende x 20,8 Arbeitsunfähigkeitstage ⇒ 881,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage, beziehungsweise 2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre Schätzung der Produktionsausfallkosten anhand der Lohnkosten (Produktionsausfall) 2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 55.600 € durchschnittliches Arbeitnehmerentgelt ⇒ ausgefallene Produktion durch Arbeitsunfähigkeit 134 Mrd. € ⇒ Produktionsausfall je arbeitnehmende Person 3.177 € ⇒ Produktionsausfall je Arbeitsunfähigkeitstag 152 € ⇒ Anteil am Bruttonationaleinkommen 3,0 % Schätzung des Verlustes an Arbeitsproduktivität (Ausfall an Bruttowertschöpfung) 2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 94.100 € durchschnittliche Bruttowertschöpfung ⇒ ausgefallene Bruttowertschöpfung 227 Mrd. € ⇒ Ausfall an Bruttowertschöpfung je arbeitnehmende Person 5.376 € ⇒ Ausfall an Bruttowertschöpfung je Arbeitsunfähigkeitstag 258 € ⇒ Anteil am Bruttonationaleinkommen 5,1 % Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25), Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 32,6 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler Tab. 7 Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Diagnosegruppen 2024 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeitstage Produktionsausfallkosten Ausfall an Bruttowertschöpfung Mio. % Mrd. € vom Bruttonationaleinkommen in % Mrd. € vom Bruttonationaleinkommen in % F00–F99 Psychische und Verhaltensstörungen 147,3 16,7 22,5 0,5 38,0 0,8 I00–I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 36,3 4,1 5,5 0,1 9,4 0,2 J00–J99 Krankheiten des Atmungssystems 159,2 18,1 24,3 0,5 41,0 0,9 K00–K93 Krankheiten des Verdauungssystems 35,6 4,0 5,4 0,1 9,2 0,2 M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett- Systems und des Bindegewebes 171,3 19,4 26,1 0,6 44,2 1,0 S00–T98, V01–X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 82,3 9,3 12,5 0,3 21,2 0,5 alle anderen Übrige Krankheiten 249,6 28,3 38,0 0,8 64,4 1,4 I–XXI Alle Diagnosegruppen 881,5 100,0 134,3 3,0 227,3 5,1 Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25), Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 32,6 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 47 1. Tab. 8 Arbeitsunfähigkeitsvolumen nach Wirtschaftszweigen 2024 Code Wirtschaftszweige53 Arbeitnehmende im Inland in Tsd. Arbeitsunfähigkeitstage Durchschnittliches Arbeitnehmerentgelt in € Durchschnittliche Bruttowertschöpfung in € Tage pro arbeitnehmende Person Tage in Mio. A 01–03 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 355 18,2 6,5 28.300 70.100 C–E 10–39 Produzierendes Gewerbe (ohne Bergbau und Baugewerbe) 7.852 24,8 195,0 71.600 113.600 F 41–43 Baugewerbe 2.182 24,0 52,4 50.800 74.100 G–I 45–56 Handel, Verkehr und Gastgewerbe 9.331 23,9 222,9 43.500 65.200 J 58–63 Information und Kommunikation 1.450 14,3 20,8 89.100 121.700 K 64–66 Finanz- und Versicherungsdienstleister 960 16,5 15,9 97.400 140.600 L 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 448 19,9 8,9 54.700 744.800 M–N 69–82 Unternehmensdienstleister 5.504 20,7 113,8 57.500 77.000 O–Q, S 84–88; 94–96 Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (ohne Unterhaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen) 14.201 26,3 374,1 49.200 59.200 Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25), Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 16,0 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler Siehe auch Tabellen TK 4–TK 12 im Tabellenteil 53 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 49 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 48 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Tab. 9 Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftszweigen 2024 Code Wirtschaftszweige54 Produktionsausfallkosten Ausfall an Bruttowertschöpfung Mrd. € je arbeitnehmende Person in € pro Arbeitsunfähigkeitstag in € Mrd. € je arbeitnehmende Person in € pro Arbeitsunfähigkeitstag in € A 01–03 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 0,5 1.413 77 1,2 3.501 192 C–E 10–39 Produzierendes Gewerbe (ohne Bergbau und Baugewerbe) 38,2 4.869 196 60,7 7.731 311 F 41–43 Baugewerbe 7,3 3.341 139 10,6 4.878 203 G–I 45–56 Handel, Verkehr und Gastgewerbe 26,6 2.850 119 39,9 4.271 179 J 58–63 Information und Kommunikation 5,1 3.494 244 6,9 4.775 334 K 64–66 Finanz- und Versicherungsdienstleister 4,2 4.415 267 6,1 6.375 385 L 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1,3 2.986 150 18,2 40.654 2.040 M–N 69–82 Unternehmensdienstleister 17,9 3.256 158 24,0 4.359 211 O–Q, S 84–88; 94–96 Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (ohne Unterhaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen) 50,5 3.555 135 60,7 4.274 162 Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25), Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 16,0 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler Siehe auch Tabellen TK 4–TK 12 im Tabellenteil 54 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 49 1. 1.8 Arbeitsbedingungen und Gesundheit 1.8.1 Wahrnehmung von physischen und umgebungsbezogenen Arbeitsbelastungen und die Rolle von Handlungsspielräumen bei der Arbeit Arthur Kaboth55, Marcel Lück56 In Deutschland sind im Jahr 2024 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 34,8 Mio. Personen in ihrer Hauptbeschäftigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt (vgl. Tabelle TA 5). Die Beschäftigten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer soziodemografischen Merkmale sowie ihren ausgeübten Tätigkeiten. Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 ist zu entnehmen, dass 47 % der abhängig Beschäftigten Frauen sind. Bezogen auf den höchsten Ausbildungsabschluss verfügen unter allen Beschäftigten 6 % über keinen Berufsabschluss, 51 % haben eine berufliche Ausbildung und 33 % ein Studium abgeschlossen. Des Weiteren haben 8 % einen Fortbildungsabschluss (z. B. zur Meisterin bzw. zum Meister oder zur Technikerin bzw. zum Techniker) und 3 % konnten den hier genannten Bildungsabschlüssen nicht zugeordnet werden. Unterschiede zeigen sich ebenso bei den Beschäftigungsmerkmalen. Überwiegend arbeiten die Beschäftigten in Vollzeit (73 %), also einer regelmäßigen tatsächlichen Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Dabei sind die meisten abhängig Beschäftigten im Dienstleistungsbereich (30 %) oder im öffentlichen Dienst (29 %) sowie im industriellen (21 %) und handwerklichen (9 %) Bereich tätig. Die restlichen Beschäftigten sind den hier genannten Wirtschaftsbereichen nicht zuzuordnen. Sowohl Soziodemografie als auch Beschäftigungsmerkmale können sich in unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und Belastungswahrnehmungen äußern. Auch Ressourcen, die helfen können, die Folgen einer zu hohen Arbeitsbelastung zu reduzieren, sind unter den abhängig Beschäftigten unterschiedlich verteilt. Diesbezüglich besteht in der Forschung Konsens darüber, dass ein Mangel an Ressourcen im Zusammenhang mit schlechter mentaler Gesundheit steht. Insbesondere trifft dies auf den Handlungsspielraum der Beschäftigten zu (Bradtke et al., 2016; Spearing, 2025; Stansfeld & Candy, 2006). Daher stehen im Zentrum der vorliegenden Auswertungen die physischen und umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen sowie deren Belastungswahrnehmung und welche Rolle der Handlungsspielraum einnimmt. Zusätzlich wird eine Auswertung zum Zusammenhang von Handlungsspielraum und dem allgemeinen Gesundheitszustand gezeigt. Weitere Auswertungen für Arbeitsanforderungen und Handlungsspielraum nach Wirtschaftsbereichen sind den Tabellen TE 1 bis TE 4 im Tabellenteil zu entnehmen. Zudem werden in den Tabellen TF 1 bis TF 4 im Tabellenteil Auswertungen für gesundheitliche Beschwerden und Handlungsspielraum nach Wirtschaftsbereichen gezeigt. Physische und umgebungsbezogene Arbeitsanforderungen und -belastungen In Abb. 16 werden zunächst die physischen Arbeitsanforderungen und deren Belastungswahrnehmung aller abhängig Beschäftigten gezeigt. Hier ist zu berücksichtigen, dass lediglich die Personen nach der Belastung befragt werden, die angeben, häufig von der jeweiligen Arbeitsanforderung betroffen zu sein.57 Unter den abhängig Beschäftigten berichten insgesamt 46 %, ihre Tätigkeit häufig im Stehen auszuüben. 10 % der Personen geben an, häufig im Stehen zu arbeiten und sich davon belastet zu fühlen. Mehr als die Hälfte (61 %) der abhängig Beschäftigten berichtet davon, häufig im Sitzen zu arbeiten. Ein Viertel davon (15 %) fühlt sich dadurch belastet. Von allen abhängig Beschäftigten sind 17 % vom häufigen Heben und Tragen schwerer Lasten betroffen. 9 %, also 55 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 56 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 57 Der Anteil der belasteten Beschäftigten wird in diesem Abschnitt in Abb. 16, Abb. 17 und Abb. 18 auf den Anteil an allen abhängig Beschäftigten umgerechnet, sodass ein Vergleich zwischen häufig gegenüber häufig und belastet ersichtlich wird. Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 51 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 50 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. rund die Hälfte dieser Beschäftigten, sieht diese Arbeitsanforderung als belastend an. Das Ausführen von Arbeiten mit Händen, die große Kraft, hohe Geschicklichkeit oder schnelle Bewegungsabfolgen erfordern, wird von 30 % der abhängig Beschäftigten als häufig beschrieben. 5 % geben an, dass diese Anforderung häufig vorkommt und diese sie belastet. 11 % geben an, häufig in hockender oder kniender Haltung zu arbeiten, wobei etwa die Hälfte davon (5 %) dies als Belastung wahrnimmt. Lediglich ein geringer Anteil von 6 % der abhängig Beschäftigten berichtet häufig vom Arbeiten mit den Armen über Kopf. 2 % empfinden diese Anforderung als belastend. Abb. 16 Häufigkeit von physischen Arbeitsanforderungen und Belastungswahrnehmung von abhängig Beschäftigten Die Häufigkeit der körperlichen Anforderungen sowie deren Belastung kann über unterschiedliche Bereiche variieren. So arbeiten 74 % der Beschäftigten im Wirtschaftsbereich Handwerk häufig im Stehen. 16 % im Handwerksbereich geben an dadurch belastet zu sein. Im Vergleich dazu ist der Anteil bei den Beschäftigten in der Industrie seltener (40 %). 10 % sind häufig betroffen und nehmen dies als Belastung wahr. Neben den körperlichen Anforderungen sind ebenso umgebungsbezogene Anforderungen und deren Belastungswahrnehmung von Bedeutung (vgl. Abb. 17). Im Vergleich zu den körperlichen Arbeitsanforderungen ist der Abb. 17 zu entnehmen, dass abhängig Beschäftigte insgesamt seltener von umgebungsbezogenen Anforderungen betroffen sind. 8 % der abhängig Beschäftigten berichten, häufig Rauch, Gasen, Staub und Dämpfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt zu sein. 4 % nehmen diese Anforderung als Belastung wahr. Hinsichtlich der Anforderung zu klimatischen Bedingungen, die sowohl Kälte, Hitze, Nässe als auch Feuchtigkeit und Zugluft beinhaltet, geben 16 % an, häufig diesen Bedingungen ausgesetzt zu sein. Die Hälfte dieser Betroffenen (8 %) fühlt sich durch diese Anforderung belastet. Am häufigsten geben abhängig Beschäftigte das Arbeiten unter Lärm an (26 %). Hier nehmen mehr als die Hälfte derer, die dieser Anforderung häufig ausgesetzt sind, diese als Belastung wahr (14 %). Außerdem arbeiten 22 % der Beschäftigten unter störenden Geräuschen, bei de- 10 15 9 5 5 2 46 61 17 30 11 6 0 10 20 30 40 50 60 70 Arbeit im Stehen Arbeit im Sitzen Heben, Tragen schwerer Lasten Arbeiten mit den Händen (große Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) Arbeiten in hockender oder kniender Haltung Arbeiten mit den Armen über Kopf häufig und belastet häufig Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler Häufigkeit in % Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 51 1. nen ebenfalls mehr als die Hälfte (13 %) dies als belastend empfindet. Der Umgang mit Infektionserregern (z. B. Bakterien oder Viren) wird von 17 % der abhängig Beschäftigten als häufige Anforderung angegeben. 6 % sind häufig von dieser Anforderung betroffen und empfinden sie als belastend. Abb. 17 Häufigkeit von umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen und die Belastungswahrnehmung von abhängig Beschäftigten Auch bei den umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen sind große Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen ersichtlich. So arbeiten 34 % der Beschäftigten im Handwerk häufig unter störenden Geräuschen. 15 % empfinden dies als belastend. Zum Vergleich: Im Dienstleistungsbereich geben 17 % an, häufig unter störenden Geräuschen zu arbeiten. 10 % geben an dies als belastend zu empfinden. Handlungsspielraum und Belastungswahrnehmung Eine wichtige Ressource im Kontext möglicher Belastungsreduzierung ist der Handlungsspielraum bei der Arbeit, der sich in der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 anhand von drei Items abbilden lässt: Der Einfluss auf die Arbeitsmenge, die Möglichkeit die Arbeit selbst zu planen und einzuteilen sowie der Einfluss auf den Zeitpunkt von Pausen. Die Häufigkeit dieser Ressourcen werden für alle abhängig Beschäftigten in Abb. 18 dargestellt. Abb. 18 Häufigkeit von Handlungsspielräumen von abhängig Beschäftigten 4 8 3 14 13 6 8 16 14 26 22 17 0 10 20 30 40 50 60 70 Rauch, Gase, Staub, Dämpfe Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft Öl, Fett, Schmutz, Dreck Arbeit unter Lärm Arbeit unter störenden Geräuschen Umgang mit Infektionserregern (z. B. Bakterien oder Viren) häufig und belastet häufig Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler Häufigkeit in % 33 68 69 67 32 31 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Einfluss auf Arbeitsmenge Arbeit selbst planen und einteilen Einfluss wann Pause häufig manchmal/ selten/ nie Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler Häufigkeit in % Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 53 – 1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 52 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 1. Abb. 18 zeigt, dass 33 % der Beschäftigten angeben, häufig Einfluss auf die Arbeitsmenge nehmen zu können, während 67 % manchmal, selten oder nie davon berichten. Dies kann allerdings zwischen verschiedenen Erwerbsgruppen variieren. Beispielsweise geben Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit 29 % seltener an, häufig Einfluss auf die Arbeitsmenge zu haben als diejenigen in der Industrie (36 %), im Handwerk (35 %) und im Dienstleistungsbereich (33 %). Hingegen geben etwas mehr als zwei Drittel (68 %) der abhängig Beschäftigten an, häufig ihre Arbeit selbst planen und einteilen zu können. Unterschiede zeigen sich auch hier nach Wirtschaftsbereichen: Im öffentlichen Dienst berichten 70 % der Erwerbstätigen, häufig ihre Arbeit einteilen und planen zu können. In der Industrie sind es 73 %, im Handwerk 61 % und im Dienstleistungsbereich 67 %. Auch der Einfluss auf Pausen ist unter den abhängig Beschäftigten weit verbreitet. So haben 69 % häufig Einfluss darauf. Vor allem im Dienstleistungsbereich haben fast drei Viertel (74 %) der Beschäftigten Einfluss darauf, wann Pause gemacht wird. Bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind es 64 %, im industriellen Bereich 72 % und im Handwerk 66 %. In welchem Zusammenhang der Handlungsspielraum bei der Arbeit und die Belastung durch die jeweilige Arbeitsanforderung steht, wird anhand von Abb. 19 gezeigt. Die drei Merkmale des Handlungsspielraums werde

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen