Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024
Text
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3310
21. Wahlperiode 15.12.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der
Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Dezember 2025 gemäß § 25
Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
In dieser Veröffentlichung wird eine geschlechtergerechte Sprache verwendet. Dort, wo das nicht
möglich ist oder die Lesbarkeit sehr eingeschränkt würde, gelten die personenbezogenen
Bezeichnungen für alle Geschlechter.
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 3
Zusammenfassung 3
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 5
1.1 Rahmendaten zur Situation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 5
1.2 Entwicklung der Betriebe 9
1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen 10
1.4 Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure 11
1.4.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie 11
1.4.2 Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der Arbeitsschutzbehörden der Länder 15
1.4.3 Präventionsaktivitäten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 23
1.4.4 Die Initiative Neue Qualität der Arbeit 29
1.5 Unfallgeschehen 32
1.5.1 Arbeitsunfallgeschehen 32
1.5.2 Wegeunfallgeschehen 36
1.6 Berufskrankheitengeschehen 37
1.7 Prävention und Wirtschaftlichkeit 41
1.7.1 Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung 41
1.7.2 Volkswirtschaftliche Kosten 44
1.8 Arbeitsbedingungen und Gesundheit 49
1.8.1 Wahrnehmung von physischen und umgebungsbezogenen Arbeitsbelastungen
und die Rolle von Handlungsspielräumen bei der Arbeit 49
1.8.2 Trends im Performance Management und deren Auswirkung auf Beschäftigte 56
1.8.3 Arbeitsunfähigkeit 61
1.8.4 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 66
1.9 Arbeitsort: Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit 69
2. Schwerpunkt: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 74
2.1 Zusammenarbeit für eine psychisch gesunde Arbeitswelt – Die Debatte in der
Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ 74
2.2 Stand und Entwicklung der Arbeitsintensität 79
2.3 Mobbing in der Arbeitswelt: Bedeutung, Verbreitung und Prävention 86
3. Überblick über das Schülerunfallgeschehen 89
Literaturverzeichnis 92
Abkürzungsverzeichnis 94
Verzeichnis der Abbildungen im Textteil 96
Verzeichnis der Tabellen im Textteil 98
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 –
Verzeichnis der Tabellen im Tabellenteil 99
Tabellenteil 105
TA Rahmendaten 106
TB Unfallgeschehen 119
TC Berufskrankheitengeschehen 131
TD Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsunfähigkeit 142
TE Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Arbeitsanforderungen 160
TF Gesundheit und Arbeitsbedingungen – Gesundheitliche Beschwerden 164
TG Überbetrieblicher Arbeitsschutz – Gewerbeaufsicht 169
TH Überbetrieblicher Arbeitsschutz – UV-Träger 174
TI Aus-, Weiter- und Fortbildung 183
TK Prävention und Wirtschaftlichkeit 184
TL Auf einen Blick – Daten der UV-Träger 192
TM Zeitreihen 199
TS Schülerunfallgeschehen 218
Anhang 221
Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes 221
Glossar 228
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
Zusammenfassung
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 3
Zusammenfassung
Der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024“ befasst sich inhaltlich
mit verschiedenen Themen des Arbeitslebens und blickt dabei neben den Zahlen des
Berichtsjahres auch in Zeitreihen auf die mittel- bzw. langfristigen Entwicklungen. Thematisch bietet der
Bericht einen datenbasierten Überblick zur Erwerbstätigkeit allgemein, zu Arbeits- und
Wegeunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrenten. Hinzu kommen
Kostendaten, Daten zum Aufsichtshandeln, zur Schülerunfallversicherung und verschiedene
Artikel: zum einen von verschiedenen Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren (Abschnitt 1.4), zum
anderen zu Arbeitsbedingungen (1.8.1 und 1.8.2) und zur guten Gestaltung hybrider
Bildschirmarbeit (1.9).
Der diesjährige Schwerpunkt (Kapitel 2) befasst sich mit der psychischen Gesundheit in der
Arbeitswelt. Dabei wird auf die Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ (2.1), Entwicklungen zur
Arbeitsintensität (2.2) und Mobbing (2.3) eingegangen.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Erwerbstätigen leicht erhöht und liegt bei 42,7
Millionen. Mit 31 % ist die Teilzeitquote nochmals leicht gestiegen, was sich auch in diesem Jahr
wieder bei Männern (14 %) und Frauen (50 %) zeigt. Der Anteil befristeter Arbeitsverträge sinkt
leicht auf 11 %.
Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen ist im Jahr 2024 mit 810.399 ein historischer Tiefststand
zu verzeichnen, der sich mit 18,0 auch in der niedrigsten Unfallquote je 1.000 Vollzeitäquivalente
niederschlägt. Die meldepflichtigen Wegeunfälle liegen mit 175.560 niedriger als im Vorjahr –
allerdings gab es vergleichbar niedrige Stände für Gesamtdeutschland bereits häufiger (zuerst
2007). Zieht man die über die Zeit besser vergleichbaren Unfallquoten je 1.000 gewichtete
Versicherungsverhältnisse hinzu, zeigt sich bei den meldepflichtigen Wegeunfällen mit 2,97 der
zweitniedrigste Wert nach dem von der Pandemie geprägten Jahr 2020 mit 2,90. Auch die Zahl
der tödlichen Arbeitsunfälle ist mit 440 deutlich niedriger als im Vorjahr (499).
Die Folgen der COVID-19-Pandemie zeigen sich im Berufskrankheitengeschehen nach wie vor –
zumindest bei der Zahl der Verdachtsanzeigen, die mit 104.468 um 31 % unter dem Wert des
Vorjahres liegt, aber doch deutlich über dem des Jahres 2019 (84.853). Noch deutlicher ist der
Rückgang im Vergleich zum Vorjahr bei den Anerkennungen mit 29.306 (Vorjahr 74.930; 2019:
20.422). Auch die Zahl der Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit liegt
mit 1.900 deutlich unter 2023 (2.151). Nach wie vor ist ein großer Teil dieser Todesfälle auf
asbestassoziierte Berufserkrankungen zurückzuführen (65 %).
Das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen liegt auf ähnlichem Niveau wie 2023 und weist weiter hohe
Anteile bei Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und
des Bindegewebes (19 %), Krankheiten des Atmungssystems (18 %) und Psychischen und
Verhaltensstörungen (17 %) auf.
Im Jahr 2024 zeigt sich – nach mehreren Jahren auf vergleichbarem Niveau – ein leichter Anstieg
bei den Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbstätigkeit auf 171.732 (Vorjahr 164.364).
54 % dieser Rentenzugänge entfallen auf Frauen. Der Anstieg im Jahr 2024 fällt bei Frauen
(+6.027) deutlich höher aus als bei Männern (+1.341). Bei beiden Geschlechtern stellen
Psychische und Verhaltensstörungen die häufigste Ursache für neue Erwerbsminderungsrenten dar.
Bei Frauen macht diese Diagnosegruppe fast die Hälfte aller neuen Verrentungsfälle aus (48 %);
bei Männern ein gutes Drittel (35 %).
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 –
Zusammenfassung
4 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
2024 gegenüber
2023
Erwerbstätige 42,739 Mio. +0,5 %
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 810.399 -3,4 %
Tödliche Arbeitsunfälle 440 -11,8 %
im Betrieb 346 -15,4 %
im Straßenverkehr 94 +4,4 %
Meldepflichtige Wegeunfälle 175.560 -5,9 %
Tödliche Wegeunfälle 219 -2,7 %
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 104.468 -30,5 %
Anerkannte Berufskrankheiten 29.306 -60,9 %
Neue Rentenfälle 5.352 +7,4 %
Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 1.900 -11,7 %
Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung (Nettoaufwendungen)1 18.821 Mio. € +2,9 %
Renten an Verletzte und Hinterbliebene 6.351 Mio. € +2,2 %
Prävention und Erste Hilfe 1.577 Mio. € +7,3 %
1 Vorläufige Ergebnisse (Stand: 30.07.2025)
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 5
1.
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Dieses Kapitel beginnt mit einem Überblick über die Entwicklung der Rahmendaten zur
Erwerbsbevölkerung (vgl. Abschnitt 1.1). Im Anschluss werden die Entwicklungen bei den Betriebszahlen
in Deutschland betrachtet. Seit 2021 stehen hierfür – bedingt durch die Erweiterung des
Messkonzeptes der Bundesagentur für Arbeit – unterschiedliche Darstellungsoptionen für
verschiedene Zielsetzungen zur Verfügung (1.2). Es folgt ein Abschnitt zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen (1.3) sowie zu den Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure (1.4).
Danach wird auf das Arbeits- und Wegeunfallgeschehen (1.5) sowie die Entwicklung zentraler
Kennzahlen zu Berufskrankheiten (1.6) eingegangen. Abschnitt 1.7 präsentiert die
Aufwendungen der Unfallversicherungsträger und enthält eine Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten
durch Arbeitsunfähigkeit im Berichtsjahr.
Abschnitt 1.8 widmet sich der Arbeits- und Gesundheitssituation der Erwerbstätigen. Hierzu
werden Ergebnisse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zur Bedeutung von
Handlungsspielräumen bei der Arbeit vorgestellt. Ergänzend fließen Ergebnisse des Forschungsprojekts
„Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ zum Thema „Performance Management“ sowie Daten
zum Arbeitsunfähigkeits- und Verrentungsgeschehen ein. Abschließend werden in Abschnitt 1.9
arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen für die gesundheitsgerechte Gestaltung
hybrider Bildschirmarbeit aufgezeigt.
1.1 Rahmendaten zur Situation von Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit
Für die Beschreibung der Erwerbsbevölkerung in diesem Abschnitt werden Zahlen der
Statistischen Ämter genutzt, darunter insbesondere der Mikrozensus. Dieser ist aufgrund einer
aktuelleren Hochrechnungsgrundlage ab dem Erhebungsjahr 2021 und einer Neugestaltung im
Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar (siehe Info-Box 1). Diese und
weitere Informationen sind auf der Homepage des Statistischen Bundesamts1 zu finden.
Im Jahr 2024 lebten in Deutschland 82,8 Millionen Menschen, von denen 42,7 Millionen
erwerbstätig waren (vgl. Abb. 1 und Abb. 3). Der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung, begrenzt
auf die Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren, liegt bei 77,5 % (vgl. Tabelle TA 3). Mit
zunehmendem Alter steigt dieser Anteil zunächst an und erreicht in der Gruppe der 45- bis unter 50-
Jährigen mit 87,5 % seinen Höchstwert. In den höheren Altersgruppen ist anschließend ein
stetiger Rückgang zu beobachten (vgl. Abb. 2).
Unter allen abhängig Beschäftigten arbeiteten im Berichtsjahr 31,3 % in Teilzeit (Tab. 1). Nach
wie vor ist Teilzeitarbeit bei Frauen deutlich verbreiteter als bei Männern. Der Anteil ist bei beiden
Geschlechtern in den vergangenen Jahren auf inzwischen 50,4 % (Frauen) bzw. 13,7 %
(Männer) gestiegen. Am häufigsten ist Teilzeitarbeit im Dienstleistungssektor (Abschnitte G–U der
Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008), insbesondere in den Bereichen „Öffentliche und
sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit“ (42,7 %), „Unternehmensdienstleister“ (37,4 %),
„Handel, Verkehr und Gastgewerbe“ (36,1 %) sowie „Grundstücks- und Wohnungswesen“
(34,4 %).
Der Anteil befristet Beschäftigter ist von 2021 auf 2022 gestiegen, seitdem jedoch wieder auf
11,5 % im Jahr 2024 zurückgegangen. Zum Erhebungszeitpunkt gaben 22,0 % aller abhängig
Beschäftigten an, im Vormonat von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Dieser Wert liegt nach
einem Rückgang in 2023 (21,2 %) wieder auf dem Niveau des Jahres 2022 und damit unterhalb
des Jahres 2021 (23,0 %).
1 www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
6 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Abb. 1 Erwerbsbevölkerung in Deutschland 2024
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2024 (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024,
Stand: 12.06.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw.
können beim Statistischen Bundesamt angefragt werden)
Rundungsfehler
1 Auszubildende in anerkannten kaufmännischen, technischen und gewerblichen Ausbildungsberufen
Siehe auch Tabelle TA 1 und TA 2 im Tabellenteil
82,8
44,2
42,7
39,1
35,4
38,5
3,7
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
Bevölkerung
Beteiligung am Erwerbsleben
Stand des Arbeitsverhältnisses
Beschäftigungsart
Berufliche Stellung
Anzahl in Mio.
1,5 Auszubildende1
davon:
Nichterwerbspersonen
1,5 Erwerbslose
Erwerbspersonen
Erwerbstätige
abhängig Beschäftigte
Angestellte, Arbeiter
Gesamtbevölkerung
davon:
davon:
davon:
Selbständige und mithelfende
Familienangehörige
2,1 Beamtinnen und Beamte
Info-Box 1: Der Mikrozensus
Das Statistische Bundesamt befragt jährlich im Rahmen des Mikrozensus 1 % der Bevölkerung in
Deutschland – hier besteht eine Auskunftspflicht. Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung
werden dabei auf der Grundlage sogenannter Bevölkerungseckzahlen erstellt, für die Daten des zuletzt
durchgeführten Zensus 2022 („Volkszählung“) genutzt werden. Diese Bevölkerungseckzahlen
werden jährlich in der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert und bei dem jeweiligen Mikrozensus
benutzt. Die Mikrozensus-Daten bis 2020 basieren auf der Volkszählung von 2011.
Im Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus neu gestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden
die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form
der Datengewinnung verändert (siehe Hundenborn & Enderer, 2019). Die Ergebnisse sind deshalb
ab dem Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Zudem wurde im
Erhebungsjahr 2017 die Mikrozensusbefragung erstmalig auf die Bevölkerung in Privathaushalten
am Hauptwohnsitz eingeschränkt. Damit sind z. B. die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen
nicht mehr in der Grundgesamtheit des Mikrozensus enthalten. Daher beginnen die im vorliegenden
Bericht dargestellten Zeitreihen auf Basis des Mikrozensus erst 2017.
Ab dem Jahr 2022 werden für das laufende Berichtsjahr nur noch „Erstergebnisse“ dargestellt.
Diese basieren im Gegensatz zu den Endergebnissen, die erst im ersten Quartal des Folgejahres
verfügbar sind, auf einer geringeren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass
auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch
Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert
hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung
können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 7
1.
Abb. 2 Bevölkerung und Erwerbstätige nach Altersgruppen in Deutschland 2024
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 13.06.2025, Endergebnisse sind
im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt
angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Siehe auch Tabelle TA 3 im Tabellenteil
Abb. 3 Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland – von 2017 bis 2024
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnittszahlen (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand:
04.07.2025, Endergebnisse sind im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können
beim Statistischen Bundesamt angefragt werden)
1 Bis 2020: Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011);
ab 2021: Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022);
Basis = Bis 2019: Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz; ab 2020: Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten
Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 mit den Vorjahren ist durch die Neugestaltung des Mikrozensus
2020 (siehe Hundenborn & Enderer, 2019) und die aktuellere Hochrechnungsgrundlage ab dem Erhebungsjahr 2021
eingeschränkt.
Siehe auch Tabelle TA 1 im Tabellenteil
4,0
4,4
4,9
5,4
5,6
5,4
4,9
5,4
6,6
6,4
1,1
3,1
4,0
4,6
4,8
4,7
4,3
4,7
5,5
4,3
0 1 2 3 4 5 6 7 8
15–20
20–25
25–30
30–35
35–40
40–45
45–50
50–55
55–60
60–65
Anzahl in Mio.
Al
te
r v
on
..
. b
is
u
nt
er
..
. J
ah
re
Anteil Erwerbstätige
Bevölkerung
davon Erwerbstätige
41,6 41,9 42,4 41,6 41,0
42,0 42,5 42,7
35
40
45
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Erwerbstätige1 in Mio.
29 %
70 %
83 %
84 %
85 %
87 %
88 %
86 %
83 %
67 %
0100
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
8 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Tab. 1 Abhängig Beschäftigte nach ausgewählten Arbeitsbedingungen 2021–2024
Arbeitsbedingungen
Beschäftigte in %
2024 2023 2022 2021
Teilzeit2 31,3 30,9 30,2 29,9
Männer 13,7 13,2 12,7 12,2
Frauen 50,4 49,8 49,1 49,0
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 30,9 29,9 28,3 28,4
B–E Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 12,9 12,5 12,6 12,4
F Baugewerbe 14,1 13,7 13,0 13,2
G–I Handel, Verkehr und Gastgewerbe 36,1 35,8 35,0 34,6
J Information und Kommunikation 20,9 21,2 20,9 21,5
K Finanz- und Versicherungsdienstleister 28,6 29,0 28,5 29,0
L Grundstücks- und Wohnungswesen 34,4 34,9 33,4 36,0
M–N Unternehmensdienstleister 37,4 37,3 36,9 37,0
O–U Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung,
Gesundheit 42,7 42,0 40,9 40,4
Art des Arbeitsvertrages3
befristet 11,5 11,9 12,3 11,4
unbefristet 88,5 88,1 87,7 88,3
Arbeit von zu Hause aus an … Arbeitstag(e)4
jedem 4,3 4,5 5,9 8,7
mindestens der Hälfte der 7,0 6,8 7,1 7,1
weniger als der Hälfte der 10,7 9,9 9,0 7,2
keinem 77,9 78,8 77,9 76,9
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 07.07.2025, Endergebnisse sind
im ersten Quartal 2026 bei https://www-genesis.destatis.de/genesis/online verfügbar bzw. können beim Statistischen Bundesamt
angefragt werden), eigene Berechnungen der BAuA
Siehe auch Tabelle TM 12 im Tabellenteil
2 Abhängig beschäftigte Arbeitnehmende in Teilzeit einschließlich Auszubildende in %; Teilzeit = nach Angabe der Befragten
3 Beschäftigte mit befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverträgen in % der abhängig Beschäftigten einschließlich Auszubildende
(nicht ausgewiesen: „Ohne Angabe“).
4 Beschäftigte, die in den letzten 4 Wochen vor der Befragung zeitweise von zu Hause gearbeitet haben, in % der abhängig
Beschäftigten einschließlich Auszubildende (nicht ausgewiesen: „Ohne Angabe“).
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 9
1.
1.2 Entwicklung der Betriebe
Für Betriebs- und Beschäftigtenzahlen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit (2021)
unterschiedliche Messkonzepte. Im sogenannten „Personenkonzept“ stehen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Fokus (siehe Glossar im Anhang). Dabei werden nur Betriebe mit
mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hauptbeschäftigung einbezogen.
Betriebe, die ausschließlich geringfügig Beschäftigte haben, bleiben unberücksichtigt, ebenso
wie auch Beschäftigungsverhältnisse in Nebenbeschäftigung. Das sogenannte „Fallkonzept“
hingegen berücksichtigt diese Gruppen, indem Betriebe mit mindestens einem
sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnis einbezogen werden. Dabei werden dann
allerdings keine Personen (Beschäftigte) gezählt, sondern Beschäftigungsverhältnisse.
Beginnend mit dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2021“ (BMAS/BAuA,
2022), in dem eine ausführlichere Darstellung des Sachverhaltes enthalten ist, finden beide
Konzepte Berücksichtigung (Tabellen TA 5 und TA 6 im Tabellenteil des Berichtes).
Dabei unterscheiden sich die Ergebnisse der beiden Messkonzepte ganz erheblich. So werden
für den 30. Juni 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit 2,1 Millionen Betriebe mit
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt, in denen 34,8 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte arbeiten (vgl. Tabelle TA 5). Hingegen werden 3,0 Millionen Betriebe ausgewiesen,
die mindestens ein Beschäftigungsverhältnis haben. Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse
(inkl. der geringfügig Beschäftigten und der Mehrfachbeschäftigten) wird dabei mit 43,5 Millionen
angegeben (vgl. Tabelle TA 6).
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
10 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Abb. 4 Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland 2024
Ein Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes (Stand: 20. September 2025) ist diesem Bericht als Anhang beigefügt.
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 11
1.
1.4 Aktivitäten der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure
In diesem Abschnitt werden die Aktivitäten verschiedener Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure
im Jahr 2024 vorgestellt. Für die Inhalte in den Abschnitten 1.4.2 und 1.4.3 sind die in den Titeln
angegebenen Organisationen verantwortlich. Die Beiträge geben ausschließlich deren
Standpunkt wieder.
1.4.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Im Interesse eines wirksamen Arbeitsschutzes entwickelten Bund, Länder und gesetzliche
Unfallversicherung 2008 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – rechtlich
verankert im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) – und gewährleisten
ihre Umsetzung und Fortschreibung. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger (UV-Träger)
tragen durch die Wahrnehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur
menschengerechten Gestaltung der Arbeit gemeinsam dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der
Beschäftigten in Deutschland zu verbessern.
Als Kernelemente der GDA gelten nationale Arbeitsschutzziele, ein abgestimmtes Vorgehen im
Beratungs- und Überwachungshandeln sowie die Optimierung des Vorschriften- und
Regelwerkes. Gesteuert wird die GDA von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK), in der neben
dem Bund, den Ländern und den UV-Trägern auch die Sozialpartner vertreten sind.
Die Umsetzung der gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie in der dritten
GDA-Periode
In der dritten GDA-Periode steht das abgestimmte Vorgehen von Bund, Ländern und UV-Trägern
im Vordergrund, um das strategische Ziel „Arbeit sicher und gesund gestalten – Prävention mit
Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ zu erreichen. Insgesamt 200.000 Betriebsbesichtigungen mit
Systembewertung (BmSys) sollen von 2021 bis 2025 vornehmlich in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) in gleichen Teilen von den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und den
Präventionsdiensten der UV-Träger durchgeführt werden. Bis Ende 2024 wurden bereits 77 %
der geplanten Betriebsbesichtigungen umgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass das
Gesamtziel bis Ende 2025 erreicht wird.
Eine BmSys berücksichtigt die GDA-Leitlinien „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“
und „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“.5 Von den 200.000 GDA-Besichtigungen
erfolgt die Auswahl von insgesamt 150.000 Betrieben durch die UV-Träger und die Länder auf der
Grundlage abgestimmter, an Gefährdungen orientierter Kriterien. Die übrigen 50.000
Besichtigungen – also 25.000 pro Träger – werden per Zufallsauswahl durchgeführt. Bei der
gefährdungsorientierten Auswahl folgen die Arbeitsschutzbehörden der Länder der Risikobewertung
nach dem Konzept zur risikoorientierten Überwachung.6 Die UV-Träger richten sich nach
Bewertungskriterien, die zur Einstufung in die Betreuungsgruppen I bis III gemäß dem Mustertext der
DGUV Vorschrift 27 geführt haben.
Die BmSys wird mithilfe eines einheitlichen Grunddatenbogens durchgeführt. Das
Aufsichtspersonal des staatlichen Arbeitsschutzes sowie der Unfallversicherungsträger wurde umfassend in
dessen Anwendung geschult – im Jahr 2024 auch durch Online-Schulungen.
5 Die beiden Leitlinien sind abrufbar unter www.gda-portal.de/DE/Aufsichtshandeln/Aufsichtshandeln_node.html
6 https://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen?tx_ikanoslasipublications_publications%5Baction%5D=show&tx_
ikanoslasipublications_publications%5Bcontroller%5D=Publication&tx_ikanoslasipublications_publications%5
Bpublication%5D=82&cHash=eb05240c879a35ae0242fb8211f304e0
7 www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 13 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
12 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Inhaltlich konzentrieren sich die drei GDA-Arbeitsprogramme auf die entsprechenden
Schwerpunkte:
• Muskel-Skelett-Belastungen (MSB),
• Psychische Belastungen und
• Krebserzeugende Gefahrstoffe.
Im Fokus der Aktivitäten aller drei GDA-Arbeitsprogramme steht wie bei der BmSys der Prozess
der Gefährdungsbeurteilung. Dazu nutzt das Aufsichtspersonal in mindestens zehn Prozent der
besichtigten Betriebe spezielle Fachdatenbögen zu den genannten Themenfeldern. Darüber
hinaus wurden in jedem Arbeitsprogramm begleitende Maßnahmen entwickelt, um die Umsetzung
in der Praxis zu stärken und weiter zu verbessern.
Im Rahmen eines Prüfauftrags wurde die Datenqualität der GDA-Betriebsbesichtigungen mit
Systembewertung umfassend analysiert. Ziel war es, die Konsistenz, Vollständigkeit und
Aussagekraft der erhobenen Daten zu bewerten. Im Zuge dieser Qualitätssicherung erhielten alle
Träger eine Rückmeldung zu ihren individuellen Ergebnissen. Die Erkenntnisse aus der Prüfung
wurden in einem Bericht mit dem Ziel zusammengefasst, die gewonnenen Daten bundesweit zur
Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes zu nutzen. Zudem wurde eine Kurzanleitung zur
Durchführung der Betriebsbesichtigungen erstellt. Sie ist nun online verfügbar und wurde allen
Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Das Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Belastungen“ (AP MSB) verfolgt das Ziel, die
Arbeitswelt so zu gestalten, dass Belastungen des Muskel-Skelett-Systems in den Betrieben verringert
werden. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten verschiedene Partnerorganisationen gemeinsam
nach einem abgestimmten Plan. Im Mittelpunkt steht ein zentraler Handlungsstrang, bei dem das
Aufsichtspersonal gezielt qualifiziert wird. Ziel ist ein einheitliches Vorgehen bei der Überprüfung
von Gefährdungen durch MSB in den Betrieben. Dafür nutzt das Aufsichtspersonal gemeinsame
Standards und Instrumente der GDA-Träger.
Ergänzt wird dieses Vorgehen durch zwei unterstützende Prozesse:
1. Betriebliche Unterstützung:
Es werden praxisnahe Hilfen und Angebote entwickelt, die Betriebe bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung zu MSB unterstützen.
2. Zusammenarbeit im Netzwerk:
Das Arbeitsprogramm stimmt sich eng mit weiteren Partnern ab – etwa aus der gesetzlichen
Kranken- und Rentenversicherung. Ziel ist es, bestehendes Wissen und vorhandene
Werkzeuge gezielt weiterzuentwickeln, auf betrieblicher Ebene zu verbreiten und Maßnahmen der
Verhältnis- und Verhaltensprävention besser zu verzahnen.
MSB sind in Deutschland branchenübergreifend ein weit verbreitetes Problem. Dabei lassen sich
viele Belastungen oft schon mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen vermeiden.
Besonders Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) stehen im Fokus des Programms. Sie werden gezielt
für das Thema sensibilisiert und erhalten konkrete Handlungshilfen zur Umsetzung der
Gefährdungsbeurteilung. Die bisherigen Ergebnisse zeigen: Das Programm wird überplanmäßig
umgesetzt. Bis Ende 2024 wurden im Rahmen des Programms 7.042 Betriebsbesichtigungen
vorgenommen. Damit wurden bereits 107 % der geplanten Besichtigungen erreicht. Die neuen
Instrumente werden genutzt, die Schulungen kommen an und die Betriebe erhalten konkrete
Unterstützung zur Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen.
Das Arbeitsprogramm „Gute Arbeitsgestaltung bei psychischer Belastung“ zielt darauf ab,
den Arbeitsschutz im Bereich psychischer Belastungen zu verbessern und die Handlungssicher-
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heit der Beteiligten zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Materialien und Empfehlungen
bereitgestellt, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz besser beurteilen zu können. Bis Ende
2024 wurden im Rahmen des Programms 7.270 Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Damit
sind bereits 110 % der geplanten Besichtigungen abgeschlossen. Das Programm verläuft
(über)planmäßig und es sind keine Anpassungen notwendig. Erste Datenauswertungen zeigen,
dass die Besichtigungen gleichmäßig auf verschiedene Betriebsgrößen und Branchen verteilt
sind, sodass auch hier keine Änderungen erforderlich sind. Um Informationen, Materialien und
Verfahren der Träger leichter zugänglich zu machen, wurde 2024 eine Übersicht mit Links zu
den entsprechenden Hauptseiten der jeweiligen Träger (zur Berücksichtigung psychischer
Belastung in der Gefährdungsbeurteilung) zur Verfügung gestellt.
Zum Meilenstein „Beispiele guter Gestaltungsmaßnahmen“ wird es einen Austausch mit dem
Sachgebiet „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“ der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) geben. Das dort verankerte Projekt entwickelt einen „Erfahrungsschatz
Arbeitsgestaltung“ mit Gestaltungsbeispielen zu unterschiedlichen Belastungsfaktoren. Nach dem
Austausch wird entschieden, ob weitere Aspekte zur Maßnahmengestaltung erforderlich sind.
Das GDA-Arbeitsprogramm „Psyche“ hat den Bericht „Institutionelle Strategien zur Optimierung
psychischer Belastung in Kleinbetrieben – Denkanstöße aus einer Bestandsaufnahme“ final
erstellt und für weitere Diskussionsprozesse zur Verfügung gestellt.
Das Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (AP KEGS)
hat das Ziel, den Schutz von Beschäftigten vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz zu
verbessern. Dazu gehört vor allem, dass gesetzliche Vorgaben in den Betrieben besser
umgesetzt werden. Bei Betriebsbesichtigungen wird ein spezieller Fragebogen eingesetzt, wenn
bestimmte besonders gefährliche Stoffe verwendet werden. Beruflich bedingte Krebserkrankungen
entstehen oft erst viele Jahre nach dem Kontakt mit gefährlichen Stoffen. Das macht den Schutz
besonders herausfordernd. Damit Unternehmen ihre Verantwortung gut umsetzen können,
wurden Schulungen, Arbeitshilfen und andere unterstützende Maßnahmen entwickelt. Bis Ende
2024 wurden 62 % der geplanten Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Insgesamt fanden 4.061
von 6.588 geplanten Besichtigungen statt. Kleine Betriebe sind besonders stark vertreten. Das
Programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2025. Alle beteiligten Institutionen wurden gebeten,
weiterhin aktiv zu bleiben. Die technische Auswertung der Daten übernimmt künftig ein
gemeinsamer Dienstleister.
Praxishilfen und Informationsangebote:
• Die Best-Practice-Datenbank8 ist seit Oktober 2024 online. Sie zeigt gute Beispiele aus der
Praxis, gibt Tipps und zeigt Lösungswege zum Umgang mit Gefahrstoffen.
• Der GDA-Gefahrstoff-Check9 wurde bis Mitte November 2024 bereits über 15.000-mal
aufgerufen. Die Rückmeldungen zeigen: Der Check wird als hilfreich eingeschätzt, besonders der
Teil über das sogenannte Expositionsverzeichnis (eine Übersicht, wer wann mit welchen
Stoffen arbeitet).
Erfahrungsaustausche des Aufsichtspersonals der Länder und
Unfallversicherungsträger: Gemeinsam besser werden
Im Rahmen der GDA treffen sich regelmäßig Fachleute aus den Arbeitsschutzbehörden der
Länder und von den UV-Trägern, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Dabei geht es vor
allem darum, voneinander zu lernen. Ziel dieser Treffen ist es, gute Lösungen aus der Praxis
8 www.dguv.de/ifa/gestis/gda-best-practice-datenbank/index.jsp
9 www.gda-gefahrstoff-check.de/daten/gda/index.htm
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weiterzugeben, unterschiedliche Sichtweisen zu berücksichtigen und das Fachwissen aller
Beteiligten zu verbessern. Diese Form des offenen Austauschs wird von den Teilnehmenden als
besonders hilfreich und bereichernd bewertet.
Im Jahr 2024 gab es bundesweit neun regionale Treffen und zusätzlich dreizehn Gespräche auf
Leitungsebene zwischen den Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS) und den Oberen
Arbeitsschutzbehörden (OAL). Insgesamt haben rund 600 Personen an diesen Veranstaltungen
teilgenommen. In Zukunft sollen diese Formate weiter gestärkt werden. Sie sollen noch gezielter
zur inhaltlichen Abstimmung und zur gemeinsamen Qualifizierung genutzt werden – sowohl in
der Leitung als auch in der Praxis vor Ort.
Evaluation
Um den Erfolg der GDA einschätzen und Prozesse optimieren zu können, sind die Träger der
GDA gesetzlich verpflichtet, ihre Zielerreichung fortlaufend zu evaluieren. Im Rahmen dieser
Evaluation wurden mehrere spezifische Befragungen durchgeführt:
• eine Aufsichtspersonalbefragung, um die Perspektiven und Einschätzungen der
Aufsichtspersonen zu erfassen,
• eine Befragung der GDA-Gremien und der GDA-Arbeitsprogramme, um deren
Einschätzungen und Verbesserungsvorschläge in die Evaluationsprozesse einfließen zu lassen.
• Darüber hinaus wurde 2023 mit der Durchführung der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung
begonnen. Im Rahmen dieser Befragung sollten jeweils 3.800 Beschäftigte und Betriebe in
Deutschland zur betrieblichen Prävention befragt werden. Sie ist ein Monitoringinstrument zur
Umsetzung des Arbeitsschutzes in Deutschland. Die Feldphase wurde in 2024 beendet.
18. Arbeitsschutzforum: Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeit
Am 25. und 26. September 2024 fand in Stuttgart das 18. Arbeitsschutzforum statt. Rund 120
Fachleute aus Politik, Behörden, Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft trafen sich unter dem
Motto „Gemeinsam weiter vorangehen!“, um über die Zukunft des Arbeitsschutzes zu beraten.
Eingeladen hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-
Württemberg. Veranstaltungsort war das Haus der Wirtschaft. Im Mittelpunkt stand die Frage: Wie
kann der Arbeitsschutz in Deutschland weiter verbessert werden? Dabei ging es auch um
die GDA, die Bund, Länder und UV-Träger gemeinsam tragen. Nach der Begrüßung durch Dr.
Thomas Hoffmann (aktueller Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik) und Ministerialdirektor Michael Kleiner zeigte Prof. Dr. Anita Tisch von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) neue Forschungsergebnisse. Sie machte
deutlich, wo in Zukunft besondere Herausforderungen liegen – zum Beispiel durch anhaltend
hohe Arbeitsintensität und eine zunehmende Verdichtung der Arbeit infolge fortschreitender
Digitalisierung. Auch die betriebliche Perspektive kam zu Wort: Ein Vortrag zeigte, wie sich
Arbeitsbedingungen im Elektrohandwerk verbessern lassen. Diese konkreten Einblicke waren für viele
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr hilfreich.
In Workshops wurden zentrale Themen weiter vertieft. Dabei ging es z. B. um die
Zusammenarbeit zwischen Überwachung und Beratung oder um die Frage, wie aus den Ergebnissen früherer
Foren konkrete Maßnahmen entstehen können. Die Ergebnisse der Workshops fließen in die
Vorbereitung der nächsten GDA-Periode ein. Neben der fachlichen Diskussion und besseren
Vernetzung bot das Arbeitsschutzforum den Rahmen zur Verleihung des Deutschen
Gefahrstoffpreis 2024 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz
Damit Menschen in Betrieben sicher und gesund arbeiten können, braucht es klare und
verständliche Regeln. Diese Regeln helfen allen Beteiligten, gut zusammenzuarbeiten und dafür zu
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sorgen, dass die Arbeit sicher ist. Eine wichtige Grundlage dafür ist das „Leitlinienpapier zur
Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz“. Dieses Papier erklärt, wie die
staatlichen Regelungen und die von den UV-Trägern zusammenpassen und zusammenwirken.
Es ist wichtig, die Vorschriften immer wieder auf Vereinfachung und Verständlichkeit zu prüfen.
Dies trägt zur Komplexitäts- und Aufwandsreduzierung bei, ohne dass das Schutzniveau für die
Beschäftigten absinkt. Darum wird an der Verbesserung der Regeln kontinuierlich und intensiv
gearbeitet. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit (ASGA) ins Leben gerufen. Dieser Ausschuss arbeitet seit 2022 aktiv daran, die
verschiedenen Gremien besser zu vernetzen. So arbeitet zum Beispiel die NAK in der
Projektgruppe „Gefährdungsbeurteilung“ des ASGA mit. Ein weiteres wichtiges Thema ist die
psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Empfehlungen der GDA sind dafür eine wichtige
Grundlage. Darauf aufbauend arbeitet die Projektgruppe „Psychische Belastungen“ im ASGA an guten
Lösungen.
1.4.2 Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der Arbeitsschutzbehörden der
Länder
1.4.2.1 Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit
Marktüberwachung auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Länderebene – dahinter
steht der Leitgedanke, dass einerseits Produkte in der Europäischen Union (EU) einen freien
Zugang zum Markt haben sollen und andererseits dennoch keine Gefährdung für Gesundheit,
Umwelt und Sicherheit von diesen Produkten ausgeht. Für eine funktionierende
Marktüberwachung in Deutschland und Europa sind verschiedene Voraussetzungen unabdingbar. Die
Grundlage dafür ist eine zuverlässige, lösungsorientierte und qualitativ gute Arbeit der
Marktüberwachungsorganisationen. Das bedeutet, dass Informationen schnell ausgetauscht werden und
Entscheidungen transparent sein müssen. Weiterhin muss ein koordiniertes Handeln auf allen
Ebenen erfolgen. Um dies zu gewährleisten, arbeiten in Deutschland verschiedene Behörden,
Organisationen und nationale Gremien zusammen.
Koordinierungsgremien
Nach dem Grundgesetz vollziehen die Länder das Arbeitsschutzrecht als eigene Angelegenheit.
Um die Zusammenarbeit der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder entsprechend zu fördern,
hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) ein koordinierendes Fachgremium
eingerichtet, den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). Der LASI ist das
höchste Gremium der Länder für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unterhalb der Ebene der
ASMK. Seine Aufgaben sind u. a. die Beratung der ASMK und die nationale Schwerpunktsetzung
zu allen Themen des Arbeitsschutzes, insbesondere durch die Erarbeitung von Leitlinien zu
bestimmten Themen und Fragestellungen.
Um den breitgefächerten Arbeitsschutzthemen gerecht zu werden und sowohl fachlich als auch
rechtlich relevante Detailfragen zu klären, wurden unterhalb des LASI sechs Arbeitsgruppen
eingerichtet, die durch ihre Arbeit eine einheitliche Rechtsanwendung in den verschiedenen
Ländern sicherstellen. Zu diesem Zweck arbeitet jedes Land in jeder Arbeitsgruppe mit und
entsendet Vertreterinnen und Vertreter mit entsprechender Fachkenntnis und Entscheidungsbefugnis.
Die Arbeitsgruppe 6 befasst sich – als Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) – mit der
Marktüberwachung.
Hier werden eigenverantwortlich relevante Fragen der Marktüberwachung auf der Grundlage des
Produktsicherheits- und des Sprengstoffrechtes geklärt. Darüber hinaus werden durch ihn die
Zusammenarbeit der zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder koordiniert und
länderübergreifende Marktüberwachungsaktionen innerhalb Deutschlands abgestimmt. Dafür wird
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sich jedes Jahr über die geplanten Marktüberwachungsaktionen der jeweiligen Länder
ausgetauscht. Wenn gleiche Produktgruppen in mehreren Ländern überprüft werden sollen, erfolgt eine
intensive Abstimmung. Zum Beispiel sollten im Jahr 2024 in drei Ländern Gasgrills und
Gaskocher geprüft werden. Nach der Abstimmung überprüfte ein Land Geräte mit Gasflaschenbetrieb
und die anderen beiden Länder stattdessen kartuschenbetriebene Geräte. In 2025 planen drei
Länder die Überprüfung von Stromsteckern. Ein Austausch ergab, dass durch die
Unterschiedlichkeit der Produkte (z. B. Mehrfachkupplungsdosen mit oder ohne USB-Buchsen) keine
Überschneidung der Marktüberwachungsaktionen zu erwarten ist.
Ziel dieser Abstimmungen im Gremium ist, die Verwaltungspraxis in den Ländern zu
vereinheitlichen. Dies ist gerade in diesem Bereich wichtig, da viele Akteurinnen und Akteure und
Unternehmen in mehreren Ländern tätig sind. Doppelprüfungen von Produkten und Herstellern sollen
vermieden werden. Darüber hinaus fördert der AAMÜ den Erfahrungsaustausch zwischen den
Ländern und unterstützt geeignete Strukturen für die Kommunikation und den
Informationsaustausch zwischen den Ländern und dem Bund. Auf diese Weise können einheitliche
Vorgehensweisen bei der Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit inklusive Sprengstoffe
erarbeitet und das Konzept zur Koordinierung der Marktüberwachung in Deutschland
weiterentwickelt werden. Zusätzlich wird durch die Arbeit des AAMÜ eine unkomplizierte Kontaktpflege zu
Wirtschaftsakteurinnen und -akteuren (u. a. Herstellerinnen und Hersteller, Importeurinnen und
Importeure, Händlerinnen und Händler) und Verbänden gewährleistet.
Um diese Ziele zu erreichen, setzt sich der AAMÜ dafür ein, dass
• Beschäftigte und Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten geschützt
werden,
• der freie Warenverkehr und gleiche Wettbewerbsbedingungen in Deutschland und im
gesamten europäischen Binnenmarkt sichergestellt werden,
• eine optimale Überwachung der Sicherheit von Produkten auf dem Markt im Rahmen des
Produktsicherheits- und Sprengstoffrechts zwischen den Ländern gefördert wird,
• eine effiziente Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit anderen nationalen und
europäischen Behörden und Institutionen erfolgt und
• der fachliche Austausch und die Fortbildung der für die Marktüberwachung zuständigen
Behörden gewährleistet ist.
Der AAMÜ legt Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen und in allen
Bereichen. Dazu werden bei unzureichenden und unklaren Rechtsgrundlagen oder geplanten
Rechtsänderungen intern abgestimmte Positionspapiere erarbeitet und entsprechend an die
Entscheidungsebenen kommuniziert. Die personellen und finanziellen Ressourcen werden
aufgabenorientiert, zweckmäßig und effizient eingesetzt. Auch bei aktuellen Produktproblemen wird
durch den AAMÜ eine gemeinsame Position erarbeitet und entsprechend veröffentlicht. Damit
wird eine einheitliche Reaktion der Länder im Bereich der Marktüberwachung des
Produktsicherheits- und Sprengstoffrechts gefördert.
Eine enge Zusammenarbeit wird zudem mit Institutionen und Gremien auf Bundesebene
angestrebt, so z. B. mit dem Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS). Der AfPS hat seine Grundlage
im § 27 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und berät die Bundesregierung in Fragen der
Produktsicherheit. Er ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert.
Dem Ausschuss gehören sachverständige Personen aus dem Kreis der
Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-
Träger), des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), der Kommission Arbeitsschutz und
Normung (KAN), der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten
Verbände, insbesondere der Herstellerinnen und Hersteller, der Händlerinnen und Händler und der
Verbraucherinnen und Verbraucher an.
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Die Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit stellt jedoch nur einen Teilbereich der
gesamten Marktüberwachungstätigkeiten Deutschlands dar. Außerdem gibt es u. a. noch den
Arbeitskreis Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte (AK MÜ Bau) und den
Erfahrungsaustauschkreis zur Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte (ERFA-MÜoD). Auch
verschiedene Bundesbehörden beschäftigen sich mit Marktüberwachung, z. B. die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Produkte machen nicht an den Grenzen halt, sondern können heute aus der ganzen Welt in
Deutschland gekauft werden. Ein übergeordneter Austausch aller Bereiche ist daher wichtig und
notwendig. Als übergeordnetes Austauschgremium für den gesamten Bereich der
Marktüberwachung wurde daher das Deutsche Marktüberwachungsforum (DMÜF) eingerichtet, in dem
Fachexperten und -expertinnen und Vertretungen aus allen Bereichen, in denen Marktüberwachung
durchgeführt wird, repräsentiert sind. Dazu gehören Vertreterinnen und Vertreter der
koordinierenden Kreise mit Vollzugsaufgaben in der Marktüberwachung, der obersten Bundes- und
Landesbehörden, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und der Zollverwaltung. Im
DMÜF werden Vorschläge für allgemeine Empfehlungen zur effektiven und einheitlichen
Durchführung der Marktüberwachung in Deutschland erarbeitet. Eine Umsetzung muss dann durch die
zuständigen Stellen der einzelnen Bereiche erfolgen. Das DMÜF ist die zentrale
Verbindungsstelle zum europäischen Netzwerk für Produktkonformität. Um den Austausch und die
Information aller sicherzustellen, finden jährlich zwei Sitzungen des DMÜF statt. Dabei wird sich über
die aktuellen Gesetzesentwicklungen ausgetauscht bzw. aktuelle Probleme in allen Bereichen
der Marktüberwachung besprochen.
Vollzug
Täglich werden die unterschiedlichsten Produkte ganz selbstverständlich verwendet, seien es
Elektrogeräte im Haushalt, Kinderspielzeug, Maschinen oder Arbeitsmittel am Arbeitsplatz.
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass für sie bei bestimmungsgemäßer und
vorhersehbarer Verwendung von Produkten keine unvertretbaren Risiken entstehen und dass diese
Produkte gesetzeskonform und sicher sind. Festlegungen, wie technische Produkte beschaffen sein
müssen, um als sicher zu gelten, sind in erster Linie in Rechtsvorschriften enthalten. Diese
richten sich an die verschiedenen Wirtschaftsakteurinnen und -akteure wie Herstellerinnen und
Hersteller, Importeurinnen und Importeure und Händlerinnen und Händler, damit diese dafür Sorge
tragen können, dass ihre Produkte konform sind, also den gesetzlichen Grundlagen entsprechen.
Die behördliche Marktüberwachung sucht unterdessen ständig und systematisch nach
nichtkonformen Produkten. Dies geschieht zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber
auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ziel der Marktüberwachung ist es, unsichere
Produkte zu identifizieren und auf lange Sicht vom Markt fernzuhalten.
Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die stichprobenartige Kontrolle und
Überwachung der auf dem Markt bereitgestellten Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der
bestehenden Rechtsvorschriften. Dabei werden Produktproben entnommen und anschließend näher
untersucht. Werden gefährliche Produkte gefunden, wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.
Im weiteren Verlauf werden durch die Marktüberwachungsbehörde Maßnahmen gegen
Wirtschaftsakteurinnen und -akteure eingeleitet, damit die Konformität der betroffenen Produkte
hergestellt wird. Wenn dies nicht möglich ist, kann das weitere Inverkehrbringen untersagt werden.
Ferner kann z. B. die Rücknahme oder der Rückruf eines auf dem Markt bereitgestellten
Produktes angeordnet werden.
In den letzten Jahren hat der Online-Handel (engl. E-Commerce) weltweit sehr stark
zugenommen. Dabei gelangen Produkte auf direktem Wege vom Herstellenden zu den Endverbrauchern.
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Über Verkaufsplattformen oder Onlineshops kommen Produkte somit auch direkt nach
Deutschland. Bspw. bewirken die stark gestiegenen Tätigkeiten der chinesischen Plattformen „Temu“
und „Shein“ ein wesentlich erhöhtes Aufkommen von Einfuhren in den europäischen Raum.
Daraus resultieren deutlich mehr Überprüfungen bei Zoll und Marktüberwachungsbehörden. Aus
dem Verhältnis der großen Anzahl von Einfuhren und dem Konzept von stichprobenartigen
Kontrollen im Rahmen der Kapazitäten für Überprüfungen ergibt sich somit eine neue Art der
Herausforderung für die Marktüberwachung insgesamt. Bei der Überprüfung derartiger Produkte aus
dem außereuropäischen Raum haben Zoll- und Marktüberwachungsbehörden außerdem
festgestellt, dass diese oft nicht den sicherheitstechnischen und/oder formalen Anforderungen
entsprechen. Das heißt, dass EU-Vorgaben zur Produktsicherheit, zum Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zu Umwelt- und Gesundheitsstandards oder zu Zoll- und
Einfuhrbestimmungen häufig nicht eingehalten werden.
Um die Einhaltung der geltenden Vorschriften in ausreichendem Maße gewährleisten zu können,
müssen neue Wege gegangen werden. Hierzu zählen z. B. Rechtsänderungen, um Plattformen
und Onlineshops mehr in die Verantwortung und Haftung zu nehmen. Auch seitens des AAMÜ
wurden konkrete Änderungen eingefordert. Eine vergleichbare Verlässlichkeit der Kontrolle des
stationären Handels (also von Handelsgeschäften mit festem Verkaufsort) und des Online-
Handels muss erreicht werden, auch um eine Verzerrung des Marktes zu vermeiden.
Da Produkte, die online angeboten werden, in jedem Land in Deutschland erworben werden
können, ist insbesondere hier die Informationsweitergabe zwischen den Behörden sehr wichtig
und gerade in diesem Bereich sind eine einheitliche Kontrolle und Vorgehensweise notwendig.
Die Länder bzw. die betroffenen Behörden für den Bereich der Produktsicherheit sind hierzu
bereits im engen Austausch und haben z. B. für den Fernabsatz festgelegt, dass die
erstermittelnde Behörde vorrangig tätig wird. Für eine wirkungsvolle Marktüberwachung im Onlinehandel
sind geeignete „Werkzeuge“ nötig. Dafür müssen auch die entsprechenden gesetzlichen
Grundlagen angepasst werden, um die Anforderungen auch über die Grenzen Deutschlands hinaus
durchsetzen zu können. Daher hat sich die Bundesregierung diesem Thema ebenfalls
angenommen, indem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Aktionsplan für
die Bundesregierung zu E-Commerce aufgestellt hat. In diesem Plan werden konkrete
Maßnahmen vorgeschlagen, welche auf EU-Ebene, auf nationaler Ebene und auf Ebene der Länder
Deutschlands eingebracht werden sollen.
Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten, müssen sichere Arbeitsmittel und
Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Die Marktüberwachung ist daher auch in diesem
Bereich ein wichtiger Bestandteil des Überwachungssystems und fungiert als vorgelagerter
Arbeitsschutz. Um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten, müssen Produkte zur
Verfügung gestellt werden, die sicher in der Anwendung sind. Hierbei ist es egal, ob es sich um
Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Schutzausrüstung oder digitale Produkte und Software
handelt.
Muskel-Skelett-Erkrankungen sind eine der häufigsten beruflichen Erkrankungen in
Deutschland. Sie werden zu einem nicht unerheblichen Teil durch schlecht gestaltete Arbeitsmittel
bedingt. Mit einer sicheren und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsmitteln sollen Beschäftigte
möglichst ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ihrer Arbeit nachgehen können.
Auch bei Arbeitsunfällen sind häufig Arbeitsmittel beteiligt. Dies können z. B.
überwachungsbedürftige Anlagen, wie Aufzüge oder Druckbehälter, sein. Aber auch ganz alltägliche Arbeitsmittel,
wie Leitern, Gerüste, Werkzeuge oder sogar das Mobiliar, sind häufig Teil des Unfallgeschehens.
Darüber hinaus sind – insbesondere bei schweren und tödlichen Unfällen – oft Fahrzeuge und
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Maschinen wie Gabelstapler, Radlader oder Krane beteiligt. Ist dies der Fall, gehört es zur
Aufgabe der zuständigen Arbeitsschutzbehörden, die Ursachen aufzuklären. Sie müssen z. B.
prüfen, ob das Arbeitsmittel, das am Unfall beteiligt war, den gesetzlichen Vorschriften entsprach.
Konkret ist dabei bspw. die Einhaltung von vorgeschriebenen Prüfintervallen oder Prüfinhalten
gemeint. Gibt es Hinweise darauf, dass zum Zeitpunkt der Bereitstellung vorhandene Mängel am
Produkt unfallursächlich waren, werden von den Arbeitsschutz- und
Marktüberwachungsbehörden alle erforderlichen Unterlagen zum Produkt und das Produkt selbst überprüft. Anschließend
werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um weitere Unfälle dieser Art zu vermeiden. Zum
Beispiel kann durch die Arbeitsschutzbehörden die weitere Benutzung von Produkten untersagt oder
eine erneute Prüfung angeordnet werden. Ergeben sich zudem Hinweise, dass von dem Produkt
eine generelle Gefahr ausgeht, werden die Marktüberwachungsbehörden eingeschaltet. Ziel ist
es, gleichartige Unfälle zukünftig zu vermeiden und Lücken bei der Überwachung von Produkten
und ihrer Sicherheit zu schließen.
Fazit
Durch die Marktüberwachung wird sichergestellt, dass nicht gesetzeskonforme Produkte vom
Markt genommen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen umgesetzt werden.
Damit sollen Marktverzerrungen und Gefährdungen von Personen durch Produkte vermieden
werden. Im stationären Handel sind entsprechende Strukturen aufgebaut, um eine
Gleichbehandlung aller Wirtschaftsakteurinnen und -akteure sicherzustellen. Hier ist eine effektive
Marktüberwachung möglich. Damit dies auch im Online-Bereich erreicht wird, müssen noch
entsprechende gesetzliche Vorgaben angepasst werden. Die derzeitigen Instrumente der
Marktüberwachung zeigen gewisse Defizite. Wenn Produkte in den europäischen Bereich eingeführt werden,
müssen den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren die entsprechenden Werkzeuge zur Verfügung
gestellt werden, damit auch in diesem Bereich eine effektive Marktüberwachung erfolgen kann.
Das Ziel muss sein: gleiche Bedingungen für alle Wirtschaftsakteurinnen und -akteure.
1.4.2.2 Länderübergreifende Schwerpunktaktionen 2024 in ausgewählten
Branchen mit hoher Arbeitsintensität und prekärer Beschäftigung
Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der Betriebsbesichtigung mit Systembewertung (BmSys) bzw.
im Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durch
die staatlichen Arbeitsschutzbehörden länderübergreifende Schwerpunktaktionen zur
Überprüfung der Arbeitsintensität und der Arbeitsorganisation in Branchen mit einfachen Tätigkeiten und
atypischen Arbeitsverhältnissen durchgeführt. Arbeitsintensität meint in diesem Zusammenhang
ein Missverhältnis zwischen den Arbeitsaufgaben, die erledigt werden müssen (z. B. Menge oder
Komplexität der Aufgaben), und der dafür zur Verfügung stehenden Zeit.
Neben der Überprüfung der Arbeitsintensität und der Arbeitsorganisation in Branchen mit
einfachen Tätigkeiten und atypischen Arbeitsverhältnissen hatte die Schwerpunktaktion das Ziel,
Schlussfolgerungen für künftige länderübergreifende Schwerpunktaktionen zu ziehen.
An der Schwerpunktaktion in der Branche Gebäudereinigung nahmen die Freie Hansestadt
Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Länder Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern und Sachsen teil. Die Länder Baden-Württemberg und Saarland waren punktuell
eingebunden. An der Schwerpunktaktion in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)
beteiligten sich die Länder Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein,
Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die Ergebnisse der Schwerpunktaktionen in der Gebäudereinigung und in der KEP-Branche
wurden in einem Abschlussbericht für den Länderausschuss für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik (LASI) zusammengefasst, aus dem im Folgenden Auszüge wiedergegeben sowie
grundsätzliche Erkenntnisse zusammengefasst werden.
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Schwerpunktaktion zur Arbeitsintensität in der Gebäudereinigung
Das beschäftigungsstarke Gebäudereinigungs-Handwerk zählt in Deutschland vor allem
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu seinen Kundinnen und Kunden. Im Jahr 2023
beschäftigte die Branche knapp 700.000 Menschen bzw. rund 11% aller sozialversicherungspflichtigen
Handwerksbeschäftigten in Deutschland.10
Im Zentrum der Schwerpunktaktion waren gezielte Betriebsbesichtigungen in den benannten
Branchen. Ergänzend zu den Besichtigungen der Reinigungsunternehmen führten die
Aufsichtskräfte in einem zweiten Schritt Befragungen der Reinigungskräfte in den zu reinigenden Objekten
durch, um die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz mit der im Unternehmen vorgefundenen
Gefährdungsbeurteilung abzugleichen (Compliance-Prüfung). Insgesamt wurden 105 BmSys in
Betriebstätten der Reinigungsunternehmen und anschließend 105 Compliance-Prüfungen in den
Einsatzbetrieben durch Befragung von mindestens einer dort tätigen Reinigungskraft
durchgeführt. Im Fokus des Interesses stand dabei die Grund- und Unterhaltsreinigung, die durch
sogenannte einfache Tätigkeiten gekennzeichnet ist. Objektbegehungen und Befragungen fanden im
Hotelgewerbe, im Gesundheitswesen sowie in Gebäuden unter öffentlicher Verwaltung statt.
Die Antworten der befragten Beschäftigten deuteten auf folgende Gefährdungen hin:
• in 97 Fällen aufgrund der Arbeitsintensität,
• in 65 Fällen durch Mängel in der Arbeitsorganisation (z. B. ungünstige Arbeitszeitgestaltung,
zu wenig „Pufferzeiten“ für Ortswechsel, kurzfristige Objektänderungen),
• in 52 Fällen durch soziale Beziehungen (z. B. zu viele oder zu wenige Kontakte, mangelnde
Ressourcen der Führungskräfte zur Unterstützung) und
• in 32 Fällen durch ungünstige Umgebungsbedingungen (z. B. Hitze, Kälte, Lärm, Enge,
ungünstige Beleuchtung).
Die Mehrheit der aufgesuchten Betriebe hat nach eigenen Angaben bereits Maßnahmen im
Bereich der psychischen Belastung veranlasst: 74 % bei der Arbeitsintensität, 68 % beim Umgang
u. a. mit Kundinnen und Kunden, Gästen, Beschäftigten anderer Arbeitgeber und 66 %
hinsichtlich günstigerer Arbeitszeitgestaltung. Maßnahmen zur angemessenen Unterstützung von
Führungskräften hinsichtlich guter Arbeitsgestaltung wurden in 63 % der Betriebe ergriffen.
Bei 47 % der Betriebe wies die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung eine mit „grün“
bewertete Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren auf, aber nur in 35 % der Betriebe
wurde die Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren nachvollziehbar dokumentiert.
Die Arbeitgeber gaben zu 91 % an, dass die Arbeitszeit erfasst werde. Ergebnisse der
Compliance-Prüfungen bestätigten die Arbeitszeiterfassung bei Beschäftigten in nur 82 % der Fälle.
Eine noch größere Abweichung zu den Arbeitgeberangaben zeigte sich bei der Frage, ob die
Rüstzeit zur Arbeitszeit gerechnet werde. Die Arbeitgeber bejahten die Frage zu 92 %, die
Reinigungskräfte bestätigen das nur zu 57 %.
Bezüglich der Auswertung der Arbeitsorganisation zeigen die Ergebnisse, dass 41 % der
Befragten über keine Handlungsspielräume bei besonderer Verschmutzung der zu reinigenden Objekte
verfügten, was auf eine hohe Arbeitsintensität deutet. Etwa 26 % der Befragten sagten aus, dass
sie „immer“ oder „häufig“ ein hohes Arbeitsaufkommen durch sehr viel zu reinigende Fläche bzw.
aufwändige Reinigungserfordernisse haben. Mehr als 9 % der Befragten gaben vor Ort an, dass
sie „immer“ oder „häufig“ mit unrealistischen Leistungsvorgaben konfrontiert sind. Knapp 6 %
erlebten „immer“ oder „häufig“ eine knappe Taktung ihrer Arbeit bzw. eine Planung ohne
Pufferzeiten.
10 www.die-gebaeudedienstleister.de/wp-content/uploads/2025/06/Branchenreport_2025_FolderA5.pdf
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 21
1.
Als weitere Mängel gaben 38 % der Befragten an, keine Arbeitseinweisung im Objekt erhalten
zu haben. Bei fast 40 % wurden die Personen in einer für sie nicht gut verständlichen Sprache
unterwiesen. Fast 39 % der Beschäftigten hatten keine konkreten Ansprechpersonen im Objekt.
Etwas mehr als 11 % der Befragten gab an, dass sie „immer“ oder „häufig“ während der
Arbeitszeit keine Gelegenheit für einen Toilettengang haben.
Die Aufsichtskräfte hatten häufig den Eindruck, dass die Reinigungskräfte bei den Befragungen
teilweise nicht angstbefreit waren, was die Ergebnisse positiv verfälscht haben könnte.
Im Verlauf der Aktion hat sich gezeigt, dass alteingesessene Betriebe in Bezug auf den
Arbeitsschutz häufig gut aufgestellt waren, während neue Unternehmen die Anforderungen oft nicht
kannten und Unterstützung benötigten.
Schwerpunktaktion zu Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP)
Die Paketmenge, die im Bereich der Auslieferung auf der sogenannten „letzten Meile“ zugestellt
werden muss, hat in Deutschland deutlich zugenommen. Während die Sendungsmenge im Jahr
2017 noch 2,66 Milliarden Pakete betrug, wurden 2022 hingegen 4,25 Milliarden Pakete
versandt.11 Demgegenüber hat sich bspw. die Anzahl der Beschäftigten in der Paketdienstbranche
nicht entsprechend erhöht.12 Die Folge der zunehmenden Arbeitsverdichtung ist ein erhöhtes
Risiko für nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten.
Die Schwerpunktaktion KEP wurde in zwei Schritten durchgeführt:
1. Jedes an der Schwerpunktaktion beteiligte Land kontrollierte mehrere größere Auftraggeber,
die sogenannten Verteilzentren. Die Besichtigungen wurden innerhalb einer kurzen Frist
unangekündigt und im Zusammenhang mit einer GDA-Betriebsbesichtigung durchgeführt.
Zusätzlich zur BmSys wurde ein spezifisch entwickelter Fragebogen für die Kontrolle der
Verteilzentren und beauftragten Subunternehmen genutzt. Es wurden insgesamt 20
Verteilzentren sowie 55 Subunternehmen kontrolliert.
2. Parallel dazu wurden Paketzustellerinnen und Paketzusteller, sowie eine Vielzahl von Klein-
und Kleinstunternehmen bzw. Subunternehmen mit einem dafür entwickelten
Erhebungsbogen durch Kontrollteams befragt. Der Erhebungsbogen stand den Paketzustellerinnen und
Paketzustellern in verschiedene Sprachen zur Verfügung. Bei der Schwerpunktaktion wurde
die Prüfung und Einhaltung des staatlichen Arbeitsschutzes teilweise von der
Autobahnpolizei und dem Zoll unterstützt. Insgesamt konnten 927 Erhebungsbögen ausgewertet werden.
Durch die direkte Befragung der Paketzustellenden wurden die prekären Arbeitsbedingungen,
welchen die häufig fremdsprachigen Beschäftigten ausgesetzt sind, strukturiert erhoben. Durch
fehlende Möglichkeiten der Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeiten waren der Auswertung
Grenzen gesetzt. Die Arbeitsintensität konnte nur quantitativ erfasst werden, das heißt durch
messbare, objektive Faktoren wie die Anzahl der auszuliefernden Pakete und die Anzahl der
Stopps, nicht aber bezüglich der Auswirkungen auf die Beanspruchung oder den gefühlten Grad
der Anstrengung. Dennoch konnten durch die Befragung der Paketzustellenden und der Prüfung
der Unternehmen einige Hinweise auf die (prekären) Arbeitsbedingungen inklusive der
Arbeitsintensität erhoben werden:
In der KEP-Branche spielen eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen eine Rolle, die nicht in eine
einfache Formel übertragen werden können, aber die Arbeitsintensität und infolge die psychische
Belastung stark beeinflussen. Dazu gehören, zusätzlich zur Anzahl der Stopps und der Pakete,
bspw. die Länge der Anfahrtswege bzw. Anfahrtszeit bis zur Beladung, der genau vorgegebene
Zeitkorridor für die Beladung, die ständige Überwachung u. a. durch den Auftraggebenden im
11 https://bpex-ev.de/files/biek/downloads/papiere/BIEK_KEP-Studie_2023.pdf
12 https://statistik.arbeitsagentur.de/ Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) (Quartalszahlen), hier: Deutschland 31.
Dezember 2017 und 31. Dezember 2022 im Wirtschaftsbereich 053 „Post-, Kurier- und Expressdienste“
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 23 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
22 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Zusammenhang mit der Paketverfolgung, schwierige Kundschaft, die Verkehrsverhältnisse und
mehr.
Im Durchschnitt sollten am Erhebungstag pro Paketzustellerin bzw. Paketzusteller ca. 150
Pakete bei ca. 100 Stopps ausgeliefert werden. Aus den Daten war eine relativ große Streuung zu
erkennen. Innerhalb der KEP-Branche war dabei eine nicht unerhebliche Heterogenität
hinsichtlich der Arbeitsintensität erkennbar.
Die Aussagen der Paketzustellenden gaben Hinweise auf eine überwiegend hohe
Arbeitsbelastung. Fahrzeiten und Arbeiten vor und nach dem Fahren, z. B. Tanken, Beladen,
Fahrzeugreinigung, wurden zum Teil nicht als Arbeitszeit erfasst wie auch Arbeitszeiten, die ggf. über die
gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden hinausgehen.
Es gab aber auch positive Beispiele, bei denen sowohl Auftraggebende als auch
Subunternehmer Maßnahmen umgesetzt hatten, um die physischen Belastungen für Paketzustellerinnen und
Paketzusteller auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Zu nennen ist hier beispielhaft die
Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbesserung der Tourenpläne: Die KI berücksichtigte
zahlreiche Faktoren, wie die Anzahl der Pakete, die Komplexität der Lieferadressen, die
Verkehrssituation und gesetzliche Pausenzeiten. Durch den Einsatz von KI in Verbindung mit den
verwendeten Handscannern zur Paketverfolgung wurden Lieferrouten in Echtzeit neu festgelegt.
Dadurch sollten Arbeitszeitüberschreitungen vermieden werden, indem die Paketzustellenden
durch die im Handscanner integrierte Routenplanung darüber informiert wurden, dass die
Routenlänge und somit die zulässige Arbeitszeit überschritten war und die Paketzustellenden ins
Verteilzentrum zurückkehren sollten. Aus dem Einsatz von KI ergab sich aber auch das Risiko
von ständigem Überwachungsdruck sowie Leistungskontrolle und damit verbundener möglicher
psychischer Belastung.
Auftraggebende (Verteilzentren) haben über den Weg der Auftragsvergabe, neben den
Paketdienstleistern (Subunternehmen) als direkte Arbeitgeber, einen Einfluss auf die prekären
Arbeitsbedingungen der Paketzustellerinnen und Paketzusteller. Systematische und spezifische
Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, basierend auf den im Rahmen der Beurteilung der
Arbeitsbedingungen zu betrachtenden spezifischen Gefährdungen bei Tätigkeiten in der Paketzustellung,
können die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Paketzustellerinnen und Paketzusteller
maßgeblich verbessern. Gleichzeitig sollten Kundinnen und Kunden auf einen respektvollen
Umgang mit den Menschen achten, die ihre Pakete ausliefern.
Abschließende Bewertung
Länderübergreifende Schwerpunktaktionen mit konkreter Zielsetzung sind als grundsätzliches
Aufsichtsinstrument zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
bei der Arbeit geeignet. Sie entsprechen dem Ansatz der GDA und dienen dem einheitlichen
Vollzug unter Berücksichtigung eines risikoorientierten Ansatzes.
Besonders prekäre Arbeitsbedingungen mit hohen Gefährdungen konnten auf diese Art
bundesweit stärker in den Blick genommen werden. Dort besteht ein deutlicher Handlungsbedarf, die
Umsetzung des Arbeitsschutzes zu verbessern. Das Thema „Zu hohe Arbeitsintensität“ wird
dadurch bundesweit nach einheitlichen Maßstäben in Bereichen mit prekären
Arbeitsbedingungen bearbeitet.
Die Wahrnehmbarkeit des Arbeitsschutzes kann bei länderübergreifenden Aktionen und
Maßnahmen verbessert werden, insbesondere in Branchen mit Handlungsbedarf im Arbeitsschutz.
Positive Effekte einer zeitlich befristeten und im Umfang begrenzten Schwerpunktaktion
erfordern aber, dass Ergebnisse möglichst mit einer länderspezifischen Auswertung zeitnah
verfügbar sind. Hierfür ist eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Länder sinnvoll und
sollte bei der Planung einer Schwerpunktaktion mitbedacht werden.
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 23
1.
Die Notwendigkeit der zielgerichteten Compliance-Prüfungen konnte unter Beweis gestellt
werden. Die Beschäftigtenbefragung hat die Erkenntnisse zu den beiden Branchen deutlich erweitert
und war auch eine Voraussetzung dafür, sich mit der Frage der Messbarkeit bzw. der Erfassung
der Arbeitsintensität auseinandersetzen zu können.
1.4.3 Präventionsaktivitäten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Unfallversicherung beauftragt, Prävention mit allen
geeigneten Mitteln zu betreiben (§§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VII). Dieser weit gefasste Präventionsauftrag spiegelt sich in den Präventionsleistungen
der gesetzlichen Unfallversicherung13 wider. Wie vielfältig die gewerblichen
Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der öffentlichen Hand und die landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft diesen Präventionsauftrag wahrnehmen, wird anhand übergreifender sowie
leistungsspezifischer Präventionsaktivitäten dargestellt.
Gewalt als Herausforderung für den betrieblichen Arbeitsschutz
Mit der Ratifizierung des Gesetzes zu dem Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt
und Belästigung in der Arbeitswelt der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 2023
hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, „das Recht einer jeder Person auf eine
Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung“ zu achten, zu fördern und zu verwirklichen.14 Das
Übereinkommen ist weltweit das erste dieser Art, das Beschäftigten weitreichenden Schutz vor
Gewalt und Belästigung bei der Arbeit bietet. Vor dem Hintergrund des Übereinkommens, aber
auch mit Blick auf die zunehmende gesellschaftliche Sensibilität gegenüber Gewalt, haben die
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen,
mit denen sie die betriebliche Gewaltprävention unterstützen. Psychische Belastung hat eine
wachsende Bedeutung in der Prävention und geht oftmals mit Gewalterfahrungen einher.
Einsatzkräfte sind ein bekanntes Beispiel für Berufe mit Gewalterfahrungen, aber auch in vielen
anderen Branchen ist dies ein großes Thema. Gemeinsam mit ihrem Spitzenverband, Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das
Thema Gewaltprävention in den Mittelpunkt ihrer Kommunikation gestellt. Die Kampagne #
GewaltAngehen15 als mediales Aushängeschild und Informationsangebot der gesetzlichen
Unfallversicherung hat es im Jahr 2024 deutlich in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt. Sie informiert
über Präventions- und Nachsorgeangebote der gesetzlichen Unfallversicherung für Betriebe,
Einrichtungen und Versicherte.
Definition von Gewalt
Niemand soll während der Arbeit oder bei der Ausübung eines Ehrenamtes Gewalt erfahren.
Diesen Anspruch hat die gesetzliche Unfallversicherung für ihre Präventionsarbeit formuliert. Sie
bezieht sich dabei auf ein Verständnis des Begriffs „Gewalt”, wie ihn das ILO-Übereinkommen
Nr. 190 definiert. Danach umfasst Gewalt eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen
und Praktiken oder deren Androhung, die darauf abzielen, physischen, psychischen, sexuellen
oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
führen dazu in ihrem Grundverständnis von Gewalt bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen16
aus, Gewalt umfasse daher „nicht nur Handlungen wie körperliche Angriffe, sondern
beispielsweise auch sexuelle Belästigung, Nötigung, (Cyber-)Mobbing, Diskriminierung und Drohungen“.
13 www.dguv.de/de/praevention/praev_lohnt_sich/grundlagen_praev/praeventionsleistungen/index.jsp
14 www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-2/2023/142
15 www.gewalt-angehen.de/
16 https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4850
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 25 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
24 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Das Grundverständnis dient der fachlichen Verständigung in Hinblick auf das
Präventionshandeln zum Thema Gewalt. Die Unfallversicherungsträger entwickeln auf dieser Basis spezifische
Strategien zur Gewaltprävention.
Umfang von Gewalt bei der Arbeit
Der für das Gesamtunfallgeschehen prägende Trend rückläufiger Unfallzahlen spiegelt sich für
Arbeitsunfälle in Folge von Gewalt nicht wider.17 Zu beachten ist zudem, dass meldepflichtige
Arbeitsunfälle nur einen Teil des tatsächlichen Geschehens zeigen. Meldepflicht besteht erst ab
einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Beamtinnen und Beamte werden zudem in den
Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst, da Dienstunfälle nicht unter den
Geltungsbereich des SGB VII fallen.
Verschiedene Untersuchungen und Studien haben in den vergangenen Jahren versucht, das
Dunkelfeld – also das nicht-meldepflichtige Gewaltgeschehen bei der Arbeit – zu erhellen. Eine
Studie des Bundesinnenministeriums kam zu dem Ergebnis, dass jede und jeder vierte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst schon Gewalt am Arbeitsplatz erlebt hatte.18 In einer Befragung des
Verbandes Bildung und Erziehung unter Schulleitungen zeigte sich eine Prävalenz von
psychischer Gewalt oder gewalttätigen körperlichen Angriffen auf Lehrkräfte.19 In einer repräsentativen
Umfrage im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft gaben im Jahr 2024 73 % der
Krankenhäuser an, dass die Zahl der Übergriffe in den vergangenen fünf Jahren mäßig (53 %) oder
deutlich (20 %) gestiegen ist.20
Eine Befragung der DGUV Ende 2024 zur aktuellen Standortbestimmung des Themas zeigte,
dass rund ein Drittel der abhängig Beschäftigten mit häufigem Kontakt zu betriebsfremden
Personen wie Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten in den vergangenen zwölf
Monaten verbale oder psychische Übergriffe bei der Arbeit erlebt hatten.21 Besonders betroffen
waren demnach das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die öffentliche Verwaltung
(vgl. Tab. 2). Hier gab mehr als die Hälfte der Befragten an, von mindestens einem verbalen oder
psychischen Übergriff betroffen gewesen zu sein. In den Branchen Verkehr, Lagerei, Handel
sowie Erziehung und Unterricht berichtete mehr als ein Drittel der Befragten über entsprechende
Vorkommnisse. Körperliche Angriffe wurden dagegen seltener angegeben.22
17 www.dguv.de/gewalt-angehen/fakten-gewalt-angehen/medienschaffende/index.jsp
18 www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/06/studie-gewalt-im-oed.html
19 www.vbe.de/presse/pressedienste/pressedienste-2022/gewalt-gegen-lehrkraefte-auf-einem-besorgniserregenden-
niveau#c2039
20 www.dkgev.de/index.php?id=130&tx_news_pi1%5Bnews%5D=10462&tx_news_pi1%5
Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=82bef20a72ba26dd1fca3e83ad05c76a
21 https://dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2024/quartal_4/details_4_644359.jsp
22 https://dguv.de/medien/inhalt/mediencenter/pm/pressearchiv/2024/quartal_4/dguv_forsa_bericht_gewalt_bei_der_arbeit_fi-
nal.pdf
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 25
1.
Tab. 2 Erfahrungen mit verbalen oder psychischen Übergriffen am Arbeitsplatz durch
betriebsfremde Personen nach Wirtschaftszweigen 2024
Code
Wirtschaftszweige23
Erlebte Formen von verbalen oder psychischen Übergriffen durch betriebsfremde
Personen in den letzten zwölf Monaten während der beruflichen Tätigkeit
Beschimpfungen,
Beleidigungen,
Anschreien,
Herabsetzen
Schikanieren,
Verleumden,
Verspotten,
Bloßstellen
Drohungen
und
Erpressung
Sexualisierte
psychische
Gewalt
(anzügliche
Gesten,
Sprüche,
herabwürdigende
Äußerungen)
Stalking Nichts
davon
C Verarbeitendes
Gewerbe 11 7 2 2 1 84
F Baugewerbe 21 9 3 1 0 74
G Handel 36 13 5 5 1 61
H Verkehr, Lagerei 36 17 9 6 0 58
J
IT,
Telekommunikation,
Medien
14 6 1 2 0 84
K
Finanzdienstleistungen 28 10 5 4 1 67
O Öffentliche
Verwaltung 46 17 15 7 1 47
P Erziehung und
Unterricht 32 11 5 5 1 63
Q
Gesundheits-
und Sozialwesen
49 17 13 13 1 46
Beschäftigte
insgesamt 32 12 7 6 1 63
Quelle: forsa-Umfrage 2024 zum Thema „Gewalt bei der Arbeit“ im Auftrag der DGUV
Mehrfachnennungen möglich
Angaben in Prozent
Gewaltprävention als Pflicht des Arbeitgebers
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) weist Arbeitgebern die Verantwortung für Sicherheit und
Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu. Es verpflichtet sie, mögliche Gefährdungen
zu ermitteln und Schutzmaßnahmen dagegen zu ergreifen.
Vorstellbare und bereits eingetretene Gewaltereignisse müssen bei der Gefährdungsbeurteilung
berücksichtigt werden. In Anlehnung an das sogenannte Aachener Modell (vgl. Abb. 5) hat sich
hierfür eine Einteilung in verschiedene Stufen bewährt. Anhand der Stufeneinteilung sind gezielte
Präventionsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Dabei sind für alle Stufen
aufeinander abgestimmte Maßnahmen abzuleiten und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.
Bekannte Risikofaktoren für das Auftreten von Gewalt sind:
• Umgang mit Bargeld oder Wertgegenständen,
• Ausübung von Kontrollaufgaben,
• Umgang mit schwierigen Personengruppen,
23 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), „Gastronomie und Beherbergung“ konnte aufgrund des
geringen Anteils nicht ausgewiesen werden.
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 27 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
26 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
• öffentlich zugängliche Einzelarbeitsplätze oder Alleinarbeit in Privaträumen der Kundinnen
und Kunden.
Als hilfreich gegen Gewalt hat sich über alle Branchen hinweg eine klare Haltung der
Führungskräfte – begonnen bei der Geschäftsleitung – sowie eine Kultur des wertschätzenden und
respektvollen Umgangs miteinander am Arbeitsplatz erwiesen. Um wirksam zu sein, müssen
gewaltpräventive Maßnahmen die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs berücksichtigen. Dabei
müssen zunächst technische Möglichkeiten geprüft werden. Erst dann sind organisatorische und
personenbezogene Maßnahmen abzuleiten. Zielsetzung ist es, das Auftreten von Gewalt zu
erschweren oder sogar zu verhindern und die negativen Folgen von Gewalt zu minimieren.
Besonders von Gewalt betroffene Betriebe sollten Nachsorgekonzepte entwickeln, die die Versorgung
von betroffenen Versicherten nach einem Gewaltereignis sicherstellen.
Abb. 5 Die Gefährdungsstufen des Aachener Modells
Quelle: Unfallkasse NRW: Prävention in NRW Nr. 37 „Gewaltprävention – ein Thema für öffentliche Verwaltungen?!“, 2021
(https://forum.dguv.de/ausgabe/3-2023/artikel/gewaltpraevention-im-oeffentlichen-dienst-in-nordrhein-westfalen)
Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung
Präventionsleistung „Anreizsysteme“
Über die Verleihung von Präventionspreisen machen die Unfallversicherungsträger auf Beispiele
guter Praxis aufmerksam. Für Gewaltprävention im öffentlichen Dienst und Ehrenamt hat z. B.
die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) 2024 vorbildliche Lösungen mit ihrem
Arbeitsschutzpreis24 ausgezeichnet. Prämienverfahren unterstützen und motivieren zudem Betriebe
und Einrichtungen, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Gerade bei den
Sicherungsdienstleistungen sind gewaltsame Konfrontationen häufig. Daher bietet z. B. die Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft (VBG) hier eine Beteiligung an den Kosten25 für Seminare oder
Schutzausrüstungen an.
Präventionsleistung „Beratung (auf Anforderung)“
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger) beraten Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen Betriebe und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit. Die Beratung auf Anforderung ist eine der wichtigsten Präventionsleistungen, um Betriebe
und Einrichtungen bei dem Thema Gewaltprävention zu unterstützen. Beispiele hierfür sind die
Unterstützungsangebote der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)26, der
24 www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/unternehmer-und-beschaeftigte/ukbw-preis-2023
25 www.vbg.de/cms/sicherungsdienstleistungen/gewaltpraevention-sicherungsdienstleistungen
26 www.bghw.de/gegen-gewalt
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 27
1.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)27 und die
branchenspezifischen Präventionsangebote der VBG28. Darüber hinaus existieren z. B. in Hessen
Kooperationen zwischen der Unfallkasse Hessen (UKH) und der Polizei bei Beratungen und
Begehungen.
Präventionsleistung „Forschung, Entwicklung und Modellprojekte“
Der Einzelhandel mit hohem Kundenaufkommen ist besonders von Gewaltereignissen betroffen.
Daher existieren bereits einige Angebote der BGHW. Ein Forschungsprojekt für belastbare
Daten über Qualität und Quantität von Gewaltereignissen29 unterstützt die BGHW nun bei der
gezielten Ansprache und Weiterentwicklung der Thematik.
Präventionsleistung „Information, Kommunikation und Präventionskampagnen“
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stellen über eigene Bereiche in den Internetauftritten
gebündelt die Angebote branchenspezifisch zusammen. Darüber hinaus bringen sich die UV-
Träger in größeren Netzwerken ein, um übergreifend Unterstützung zu bieten. Die Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen (UK NRW) arbeitet z. B. im Netzwerk #sicherimDienst30 in NRW mit. Dort
werden u. a. zielgruppenorientierte und praxisbezogene Handlungsempfehlungen für Tätigkeiten
im öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellt. Des Weiteren stellt die UK NRW Informationen zur
Gewaltprävention über das Portal „Die Sichere Verwaltung“31 zur Verfügung. Für
Bildungseinrichtungen bieten fast alle Unfallkassen den Schulen Zugang zu dem Programm „MindMatters“32
an, z. B. die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP). Das Programm fördert psychische
Gesundheit in der Schule, wirkt damit gewaltpräventiv und sensibilisiert die übergreifende Öffentlichkeit
sowie Betriebe und Einrichtungen für die Bedeutung von Gewaltprävention, zeigt aber auch
Angebote und Lösungen auf.
Präventionsleistung „Qualifizierung“
Die Qualifizierungsangebote der UV-Träger sind vielfältig: Diverse Seminare und Schulungen zu
Gewalt- und Überfallprävention, Konfliktmanagement sowie Deeskalationstrainings werden
angeboten. Bei der BGW beinhaltet das Deeskalationstraining33 Komponenten, um als
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren agieren zu können. Die Teilnehmenden sollen Konzepte für den
Umgang mit Gewalt in ihrer Einrichtung entwickeln und umsetzen sowie Kolleginnen und
Kollegen in Deeskalationstechniken schulen. Da Gewalt auch immer mit psychologischer Belastung
gekoppelt ist, können psychologische Ersthelfende in Betrieben und Einrichtungen mit
Gewaltvorkommen eine große Unterstützung sein. Diese Ausbildung wird ebenfalls von den UV-Trägern
angeboten, z. B. der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)34 oder der Berufsgenossenschaft
Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)35. Die BG Verkehr
thematisiert für ihre Branchen insbesondere Deeskalationsstrategien und Sicherheitstechniken für den
Fahrdienst und im Kundenkontakt. Das Seminarangebot der UV-Träger beinhaltet oftmals
sowohl präventive Maßnahmen als auch die Unterstützung und Nachsorge nach gewaltbezogenen
oder belastenden Vorfällen.
27 www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb/umgang-mit-gewalt
28 www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeit-gestalten/gewaltpraevention/branchenspezifische-praeventionsangebote
29 https://forum.dguv.de/ausgabe/7-2024/artikel/gewalt-in-handel-und-logistik-ergebnisse-einer-bestandsaufnahme
30 www.sicherimdienst.nrw
31 www.sichere-verwaltung.de
32 www.ukrlp.de/themen-von-a-z/mindmatters
33 www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb/umgang-mit-gewalt/qualifizierung-innerbetriebliche-
deeskalationstrainer-14600
34 www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/psychologische-erste-hilfe/
35 www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/arbeitspsychologie/traumatisierende-ereignisse
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 29 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
28 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Auch in Schulen ist Gewalt ein Thema. Die Unfallkasse Thüringen (UKT) bietet zur
Gewaltprävention eine zweiteilige Schulung zum Aufbau eines institutionellen Konfliktmanagements36 an,
um Eskalationen zu vermeiden. Denn die beste Voraussetzung für Gewaltprävention ist ein
Schulklima, das von Wertschätzung geprägt ist und angstfreies Lernen ermöglicht.
Unterstützung auch nach einem Vorfall
Versicherte, die einen gewaltbedingten Arbeitsunfall erleiden, erhalten zudem Leistungen aus
der gesetzlichen Unfallversicherung zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Über das
Psychotherapeutenverfahren37 ermöglichen die UV-Träger betroffenen Versicherten einen schnellen
Zugang zu therapeutischer Unterstützung. Dieses Verfahren hat sich unter anderem bei
Gewalttaten wie Amokfahrten und Anschlägen bewährt – also in Situationen, in denen Menschen bei der
Hilfeleistung einen Gesundheitsschaden erleiden und unter den Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung fallen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII). Selbst in einem Fall mit vielen Betroffenen wie
der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024, konnte so die
nötige Versorgung bereitgestellt werden.
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zentrale
Partner der betrieblichen Akteurinnen und Akteure in den grünen Berufen für sichere und gesunde
Arbeitsplätze. Sie unterstützt ihre Versicherten mit einem ganzheitlichen Präventionsangebot.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung in der SVLFG ist eine Pflichtversicherung, in der
neben den Beschäftigten auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die mitarbeitenden
Ehegattinnen und Ehegatten sowie nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige per
Gesetz unfallversichert sind.
Neben dem gesetzlichen Auftrag der Überwachung und Beratung – bei dem die versicherten
Betriebe zu allen Themen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz branchenbezogen beraten
wurden – sowie der Unfalluntersuchung und der Berufskrankheitenermittlung wurden
verschiedene Schwerpunktthemen in Angriff genommen.
Für das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ wurden die wissenschaftlichen Empfehlungen des
Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.38 Zwar ist die Krankheit noch nicht in Anhang 1 der
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen, sie kann jedoch nach § 9 Abs. 2 SGB VII
anerkannt werden. Um dies zu ermöglichen, mussten im Bereich der SVLFG eine Vielzahl von
Maßnahmen ergriffen werden: Ermittlungsgrundlagen wurden erstellt, Mitarbeitende geschult,
finanzielle Mittel bereitgestellt und Versicherte informiert. Ab April 2024 wurde mit den
Ermittlungen begonnen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Forschungspartnerschaft mit dem Julius-Kühn-Institut
(JKI), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu sehen. Gegenstand der Zusammenarbeit war die
Untersuchung der Exposition von Bedienpersonen sowie der Schutzwirkung von Kabinen bei der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Im Fokus stand insbesondere der Vergleich der
Schutzwirkung verschiedener Kabinenkategorien anhand dermaler und inhalativer Expositionsmessungen
am Fahrpersonal und innerhalb der Kabine.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Fortführung der Beratung von Saisonarbeitskräften. Wie
bereits im Jahr 2023 förderte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
36 https://seminare.ukt.de/#/events/cb2eea00-2c3d-4f39-bb97-2586f20597bd
37 https://dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/psychotherapeuten/index.jsp
38 www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Unfallversicherung/empfehlung-parkinson-durch-pesti-
zide.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 29
1.
diese Maßnahme. Zentrale Bestandteile der Beratung waren die betriebliche Aufklärung, die
Organisation von Gesundheitstagen, die Bereitstellung der Web-App sowie der Auftritt in den
sozialen Medien – jeweils in den verbreitetsten Muttersprachen (rumänisch, polnisch etc.) der
Saisonarbeitskräfte. Neu hinzu kam der Einsatz eines digitalen Informationsterminals, welches im
Rahmen einer „Roadshow“ in den Betrieben zur Information der Arbeitskräfte aufgestellt wurde.
Im Berichtsjahr setzte die SVLFG ihre aktive Partnerschaft in der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Rahmen der System- und Prozessbewertung fort. Im Fokus
stehen die Gefährdungsbeurteilung sowie Arbeitsprogramme in den Handlungsfeldern „Muskel-
Skelett-Belastungen“, „Psychische Belastungen“ und „Krebserzeugende Gefahrstoffe“. Bis Ende
2024 konnten bereits mehr als 70 % der für den Gesamtzeitraum von 2020 bis 2025 geplanten
Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden.
1.4.4 Die Initiative Neue Qualität der Arbeit
Seit über 20 Jahren unterstützt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Unternehmen und
Beschäftigte, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit niedrigschwelligen
Angeboten dabei, für ihre Unternehmenskultur aktiv zu werden – in den vier Themenfeldern
Führung, Gesundheit, Kompetenz und Diversity. INQA ist damit die Schnittstelle des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in die betriebliche Praxis. Die Initiative ist
sozialpartnerschaftlich aufgestellt, überparteilich und nicht kommerziell. Sie wird getragen von den
Akteurinnen und Akteuren der Arbeitswelt in Deutschland. Hierzu zählen Bund, Länder und Kommunen,
die Arbeitgeber und Kammern, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), welche unter dem Dach der
Initiative vereint sind.
Zentrale Angebote
Die Website www.inqa.de bündelt alle INQA-Angebote. Von den INQA-Checks zur Analyse von
betrieblichen Handlungsbedarfen über konkrete Beratung vor Ort im Betrieb mit INQA-Coaching
bis hin zu redaktionellen Themenschwerpunkten können Betriebe und Beschäftigte über
vielfältige Wege in das Thema Unternehmenskultur einsteigen und selbst aktiv werden. Die vier
zentralen Angebote der Initiative auf einen Blick:
• Publikationen wie INQA-Checks und Leitfäden zu Themen rund um Führung, Gesundheit,
Vielfalt und Kompetenz. Mit den INQA-Checks können Unternehmen ihre Stärken und
Schwächen innerhalb der vier INQA-Handlungsfelder analysieren, um so ihren eigenen
Handlungsbedarf festzustellen.
• Geförderte Beratung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch autorisierte INQA-
Coaches seit Sommer 2023 mit dem Europäischen Sozialfonds Plus-Programm „INQA-
Coaching“ (als Nachfolgeprogramm von „unternehmensWert:Mensch“).
• Projektförderung im Rahmen der INQA-Experimentierräume, in denen Unternehmen und
wissenschaftliche Institutionen im bestehenden regulatorischen Rahmen neue Arbeitsweisen
ausprobieren (2023 bis 2025 zum Thema organisationale Resilienz, ab Dezember 2025 zum
Thema Vielfalt).
• Aufbereitung von Wissen und Praxisbeispielen aus den vier INQA-Themenfeldern in Form
zahlreicher Artikel. Themenschwerpunkte unter der Klammer Fachkräftesicherung waren
2024 u. a. betriebliche Weiterbildung, hybride Arbeit, alternsgerechte Arbeitsgestaltung und
Umgang mit dem demografischen Wandel sowie psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 31 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
30 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Zusätzlich zur Website wurden über den regelmäßig erscheinenden INQA-Newsletter39 sowie
via LinkedIn40 aktuelle INQA-Themen und Angebote in die Öffentlichkeit und zu den
Unternehmen und Beschäftigten getragen.
Projektförderung: Die INQA-Experimentierräume
In den INQA-Experimentierräumen entwickeln und erproben die Akteurinnen und Akteure aus
der betrieblichen Praxis und der Wissenschaft gemeinsam innovative Lösungen für die
Herausforderungen der Arbeitswelt. Anschließend werden die Erkenntnisse durch die INQA-
Transferkanäle der betrieblichen Praxis zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Praxistauglichkeit mit Innovation
zu verbinden, von der nicht nur Einzelne, sondern möglichst viele Betriebe und Beschäftigte
profitieren können. Gefördert werden Unternehmen, Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen
und Projektverbünde.
Die bisherigen Förderrichtlinien und Themen im Überblick:
• 2017: Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel"
zur Förderung betrieblicher Lern- und Experimentierräume (EXP): Von 2018 bis 2022 wurden
nach dem ersten Förderaufruf 17 EXP-Projekte durchgeführt, von 2020 bis 2023 nach dem
zweiten Förderaufruf elf EXP-Projekte mit dem Handlungsschwerpunkt Künstliche Intelligenz
(KI). Die wichtigsten Produkte aus den EXP-Projekten zum Thema KI sind 2024 in einem
Praxishandout41 erschienen. Damit erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
praktische Werkzeuge und Handlungsanleitungen mit erprobten Strategien für den
menschenzentrierten Einsatz von KI.
• 2022: Rahmenrichtlinie: “Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-
Experimentierräume“: Nach dem ersten Förderaufruf „Organisationale Resilienz (durch gut gestaltete
Arbeitsbedingungen) in Zeiten eines beschleunigten Wandels“ (September 2022 veröffentlicht)
wurden von Juni 2023 bis Juni 2025 zehn INQA-EXP-Projekte zur Stärkung der
organisationalen Resilienz durchgeführt. Für diese INQA-Experimentierräume wurde ein Teaser Video
erstellt, um in rund 90 Sekunden das Interesse für die Projekte und deren Inhalte zu wecken.
Beide Videos sind u. a. über die INQA-Website42 und den BMAS-YouTube-Kanal43
zugänglich. Die wichtigsten Produkte aus den EXP-Projekten werden 2025 ebenfalls in einem
Praxishandout erscheinen. Damit erhalten KMU einen Überblick über Erfolgsfaktoren zur
Stärkung der Organisationalen Resilienz sowie über dazugehörige Werkzeuge und
Handlungsanleitungen mit erprobten Strategien.
• Ende 2024 wurde ein zweiter Förderaufruf für die INQA-Experimentierräume veröffentlicht
zum Thema „Mit mehr Vielfalt zu einer erfolgreichen Fachkräftesicherung in kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU)“. Ziel ist es, in betrieblichen Experimentierräumen Ansätze für eine
vielfältige und inklusive Unternehmenskultur zu erproben, insbesondere mit Blick auf ältere
Beschäftigte und die Integration ausländischer Fachkräfte. Von den Lösungen sollen
insbesondere KMU profitieren. Die ausgewählten EXP-Projekte werden im Dezember 2025 an den
Start gehen.
INQA-Coaching – das Beratungsprogramm für KMU
Seit 2023 unterstützt das Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
INQA-Coaching KMU mit weniger als 250 Beschäftigten mit dem Ziel passgenaue Lösungen für
Änderungen in der Personalpolitik und Arbeitsorganisation im Zuge des digitalen Wandels der
Arbeitswelt zu ermöglichen. Unabhängig von der Branche können KMU 12 Coaching-Tage in
39 www.inqa.de/DE/service/inqa-verteiler/anmeldung.html
40 www.linkedin.com/showcase/bmas-inqa
41 www.inqa.de/DE/mediathek/publikationen/mit-diesen-praktischen-helfern-gelingt-der-einsatz-von-ki-im-betrieb.html
42 www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html
43 https://youtu.be/Nw38OxkXIv8?si=XfnL1pa1_hffInEo
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 31
1.
Anspruch nehmen. Dabei steht den Unternehmen ein autorisierter INQA-Coach zur Seite und
bis zu 80 % der Kosten werden gefördert.44
Mit dem agilen Ansatz und der konsequenten Einbeziehung der Mitarbeitenden berichten die
Unternehmen von spürbaren Verbesserungen der Mitarbeiterzufriedenheit, weniger
Krankheitsausfälle und wirtschaftlichen Erfolgen. Der Pflegedienst Jahnke aus Niedersachsen konnte z. B.
mit dem Programm wiederkehrende Probleme in der Personalführung identifizieren und
gemeinsam eine Strategie bei Ausfällen entwickeln. Die Belastung beim Personal hat abgenommen und
die Wertschätzung der Belegschaft wurde spürbar. Auch die Kita des Deutschen Roten Kreuzes
in Steinfurt berichtet von einer verbesserten Unternehmenskultur durch die Einbindung der
Mitarbeitenden in Veränderungsprozesse und einer offenen Kommunikation im Betrieb.
Bislang haben über 2.000 KMU einen INQA-Coaching-Scheck erhalten und die Zufriedenheit
aller Teilnehmenden liegt bei über 92 %. Einzelne Praxisbeispiele aus dem Coaching-Alltag
zeigen auf, was Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Programm mitnehmen.45
Das aus Mitteln des ESF Plus-Programms und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) geförderte Programm läuft noch bis 2027.
Das INQA-Netzwerkbüro
Das INQA-Netzwerkbüro unterstützt Netzwerke rund um die Fachkräftesicherung und den
Wandel der Arbeit mit einem vielfältigen Beratungs- und Serviceangebot. Im Auftrag des BMAS
werden über 300 regionale und überregionale Netzwerke unterstützt und die Arbeit der – oft
ehrenamtlich tätigen – Netzwerke professionalisiert. Jedes Netzwerk ist einzigartig und jede Region
erfordert andere Lösungen.
Das Netzwerkbüro vermittelt praktischen Nutzen an die Netzwerke, um die Unternehmen
bedarfsgerecht bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen oder Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit Unternehmen in den Regionen zusammenzubringen. Besonderer Wert wird dabei
auf die Faktoren erfolgreicher Netzwerkarbeit gelegt. Dazu zählen insbesondere die
wesentlichen Akteurinnen und Akteure einzubinden, arbeitsfähige Strukturen zu entwickeln und
umzusetzen, Netzwerkarbeit als Strategieprozess anzulegen, aber auch die Kommunikation als
Kernaufgabe von Netzwerkarbeit zu verstehen.
44 www.inqa.de/DE/mediathek/videos/inqa-coaching-erklaerfilm.html
45 www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/praxisbeispiele/uebersicht.html
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 33 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
32 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
1.5 Unfallgeschehen
Sowohl die Zahlen des Arbeitsunfallgeschehens (Abschnitt 1.5.1) als auch die des
Wegeunfallgeschehens (Abschnitt 1.5.2), die in den Tabellen und Grafiken dargestellt sind, entstammen
den Geschäftsergebnissen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). In den Diagrammen und
Tabellen sind Unfälle und Unfallquoten (zur Erklärung siehe Info-Box 2) dargestellt.
1.5.1 Arbeitsunfallgeschehen
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente lag im Berichtsjahr 2024
mit 18,0 unter dem Vorjahreswert (18,8). In absoluten Zahlen wurden 810.399 meldepflichtige
Arbeitsunfälle registriert – weniger als im Jahr 2023 (838.792).
Nach Unfallversicherungsträgern betrachtet, treten die meisten Arbeitsunfälle je 1.000
Vollzeitäquivalente weiterhin bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (44,9) auf. Ein Blick auf
die Entwicklung nach Wirtschaftszweigen zeigt ein differenziertes Bild (vgl. Abb. 7 und Tabelle
TM 4). Die höchste Unfallquote wurde – wie in den Vorjahren – im „Baugewerbe“ (54,0)
verzeichnet. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Quoten zeigt der Wirtschaftszweig „Kunst, Unterhaltung
und Erholung“ (49,1). Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass in diesem Wirtschaftszweig auch
die Abteilung 93 „Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der
Erholung“ enthalten ist, in dem Amateur- und Berufssportler mit einem besonders hohen Unfallrisiko
erfasst werden und die Unfallstatistik dieses Bereichs dominieren. Es folgen die
Wirtschaftszweige „Verkehr und Lagerei“ (38,0), „Verarbeitendes Gewerbe“ (25,8), „Erbringung von
sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (23,7), „Gastgewerbe“ (23,0) sowie „Erziehung und
Unterricht“ (19,7). Bei zeitlichen Vergleichen ist zu berücksichtigen, dass sich insbesondere in den
Jahren 2020 und 2021 die Lockdowns und zeitweiligen Betriebsschließungen im Zuge der
COVID-19-Pandemie in einzelnen Branchen noch deutlich bemerkbar machten.
Info-Box 2: Unfallquoten
Um Unfallrisiken zeitlich vergleichend beurteilen zu können, werden Unfallquoten berechnet, die
absolute Unfallzahlen ins Verhältnis zu geeigneten Bezugsgrößen setzen.
Arbeitsunfälle werden je 1.000 Vollzeitäquivalente (ehemals bezeichnet als „Vollarbeiter")
ausgegeben. Dabei handelt es sich um eine statistische Rechengröße, bei der zeitlich verschiedene
Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Überstunden) der Versicherten auf ein
Beschäftigungsverhältnis mit normaler ganztägiger Arbeit umgerechnet werden. Somit zählen zwei
Teilzeitkräfte, die jeweils die Hälfte dieser Stundenzahl gearbeitet haben, statistisch als ein
Vollzeitäquivalent. In die Zahl der Vollzeitäquivalente fließen anteilig z. B. auch ehrenamtlich Tätige,
Blutspenderinnen und Blutspender sowie Arbeitslose ein, die ebenfalls in der Unfallversicherung
versichert sind. In 2018 wurde die Erfassung der Arbeitsstunden bei der DGUV im Zuge der Einführung
des elektronischen Lohnnachweises präzisiert. Dadurch ergeben sich andere Zahlen für
Arbeitsstunden und Vollzeitäquivalente, nicht aber für Arbeitsunfälle. Auf Vollzeitäquivalenten basierende
Unfallquoten sind daher nicht direkt mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Dies schlägt sich in
einzelnen Wirtschaftsbereichen (z. B. Kunst, Unterhaltung, Erholung) deutlicher nieder als in anderen.
Die Darstellung von Zeitreihen wird daher in Grafiken durch eine Linie unterbrochen.
Bei den Wegeunfällen wird als Bezugsgröße die Zahl der gewichteten Versicherungsverhältnisse
gewählt, da die optimale Bezugsgröße, nämlich die Zahl der auf dem Weg zur Arbeit zurückgelegten
Kilometer, nicht zur Verfügung steht. Die Zahl der Versicherungsverhältnisse wird dabei für
diejenigen Gruppen von Versicherten, die im Vergleich zu Unternehmerinnen und Unternehmern und
abhängig Beschäftigten eine deutlich geringere Zahl von versicherten Wegen zurücklegen,
entsprechend ihrem tatsächlichen Risiko gewichtet (siehe Glossar im Anhang).
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 33
1.
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist im Berichtsjahr 2024 erneut gesunken (vgl. Abb. 9).
Insgesamt kamen 440 Personen infolge eines Arbeitsunfalls ums Leben, gegenüber 499
Todesfällen im Jahr 2023. Auch bezogen auf 1.000 Vollzeitäquivalente lag die Quote mit 0,010 leicht
unter dem Vorjahreswert (0,011; vgl. Tabelle TM 2).
Arbeitsunfälle, die tödlich verlaufen oder zu einer Entschädigung in Form einer Rente oder
Abfindung führen, werden in der Statistik als „Neue Arbeitsunfallrenten“ ausgewiesen.
Voraussetzung ist, dass eine Erwerbsminderung von mindestens 20 % über die 26. Woche nach dem
Unfallereignis hinaus besteht. Da die Feststellung der Entschädigung durch Verwaltungsakt erfolgt
und somit mit einer gewissen Bearbeitungszeit verbunden ist, kann das Berichtsjahr der Statistik
vom tatsächlichen Ereignisjahr abweichen. Mit 11.071 neuen Arbeitsunfallrenten (vgl. Abb. 8)
ergibt sich gegenüber 2023 ein Rückgang um 3,9 Prozent.
Abb. 6 Meldepflichtige Arbeitsunfälle – absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente – von 1960 bis 2024
Siehe auch Tabellen TB 1 und TM 2 im Tabellenteil
0
50
100
150
200
250
300
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und
Arbeitsstunden sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es
in einzelnen Bereichen zu deutlichen Veränderungen.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle
in Mio.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle
je 1.000 Vollzeitäquivalente
Meldepflichtige Arbeitsunfälle
je 1.000 Vollzeitäquivalente1
18,0
Meldepflichtige Arbeitsunfälle
810.399
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 35 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
34 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Abb. 7 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente nach ausgewählten
Wirtschaftszweigen 2022 bis 2024
Siehe auch Tabellen TB 4 und TM 4 im Tabellenteil
26
54
18
38
23
2
4
11
6
24
8
20
15
49
10
20
45
7
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente
Wirtschaftszweige (Code)
2022
2023
2024
Alle Unfallversicherungsträger
insgesamt 2024
Verarbeitendes Gewerbe (C)
Baugewerbe (F)
Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (G)
Verkehr und Lagerei (H)
Gastgewerbe (I)
Information und Kommunikation (J)
Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen (K)
Grundstücks- und Wohnungswesen (L)
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen (M)
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (N)
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung (O)
Erziehung und Unterricht (P)
Gesundheits- und Sozialwesen (Q)
Kunst, Unterhaltung und Erholung (R)
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (S)
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 35
1.
Abb. 8 Neue Arbeitsunfallrenten – absolut und je 1.000 Vollzeitäquivalente – von 1960 bis 2024
Siehe auch Tabellen TB 2 und TM 2 im Tabellenteil
Abb. 9 Tödliche Arbeitsunfälle nach gesetzlichen Unfallversicherungsträgern – von 1960 bis 2024
Siehe auch Tabellen TB 3 und TM 2 im Tabellenteil
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Durch eine geänderte Erfassung der Arbeitsstunden ab 2018 und der Versicherungsverhältnisse ab 2019 bei gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind auch Vollzeitäquivalente und Arbeitsstunden
sowie auf diesen Größen basierende Unfallquoten nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dadurch kommt es in einzelnen
Bereichen zu deutlichen Veränderungen.
Neue Arbeitsunfallrenten
in Tsd.
Neue Arbeitsunfallrenten
je 1.000 Vollzeitäquivalente
Neue Arbeitsunfallrenten
je 1.000 Vollzeitäquivalente1
0,25
Neue Arbeitsunfallrenten
11.071
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
440
95
319
26
Tödliche Arbeitsunfälle ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Quelle: Unfallversicherungsträger
1 Im Jahr 2019 einschließlich 84 Fälle aus den Jahren 2000 bis 2005, die erst nach Abschluss von Strafprozessen aufgenommen
werden konnten.
2 Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse Post und Telekom (früher Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) mit der
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (gewerbliche Berufsgenossenschaft) zur Berufsgenossenschaft
Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) fusioniert. Die hier dargestellten Zahlen für die
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden ab dem Jahr 1973
rückwirkend angepasst.
Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand2
Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft
Tödliche Arbeitsunfälle
gesamt1
Gewerbliche
Berufsgenossenschaften1, 2
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 37 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
36 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
1.5.2 Wegeunfallgeschehen
Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist im Berichtsjahr 2024 zurückgegangen und lag bei
175.560 Fällen (vgl. Abb. 10). Dies entspricht einem Rückgang um 5,9 Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Auch die Unfallquote je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse lag mit 2,97 unter
dem Wert des Jahres 2023 (3,16).
Im Berichtsjahr 2024 wurden 219 tödliche Wegeunfälle registriert – sechs weniger als im Jahr
2023. Die Zahl der neuen Wegeunfallrenten ist im selben Zeitraum um 126 Fälle bzw. 3,4 % auf
3.602 gesunken (vgl. Tabelle TB 2).
Abb. 10 Meldepflichtige und tödliche Wegeunfälle – von 1960 bis 2024
Siehe auch Tabellen TB 1, TB 3 und TM 5 im Tabellenteil
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
0
50
100
150
200
250
300
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Meldepflichtige Wegeunfälle
in Tsd.
Tödliche Wegeunfälle
219
Meldepflichtige Wegeunfälle
175.560
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Quelle: Unfallversicherungsträger
Tödliche Wegeunfälle
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 37
1.
1.6 Berufskrankheitengeschehen
Das Berufskrankheitengeschehen (zur Erklärung siehe Info-Box 3) ist im Berichtsjahr 2024
weiterhin vom Abklingen der COVID-19-Pandemie geprägt. Die Zahl der Verdachtsanzeigen ist im
Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich zurückgegangen und liegt bei 104.468 Fällen (2023:
150.368; -30,5 %). Auch die Zahl der Anerkennungen verzeichnet mit 29.306 Fällen einen
weiteren Rückgang (2023: 74.930; -60,9 %).
Zur Einordnung dieser Entwicklung ist insbesondere die Berufskrankheit BK-Nr. 3101
(Infektionskrankheiten) heranzuziehen. Mit 7.951 Verdachtsanzeigen liegen diese zwar weiterhin über
dem Niveau des Vorpandemiejahres 2019 (1.898), jedoch deutlich unter den Werten der Jahre
2022 (294.699) und 2023 (66.083). Auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten aufgrund
von Infektionskrankheiten hat sich mit 6.529 Fällen weiter verringert (2023: 54.165,
2022: 181.496). Hauptursächlich für diese Entwicklung ist das Abklingen der COVID-19-Pande-
Info-Box 3: Das Berufskrankheitensystem
In Deutschland gibt es ein gemischtes Berufskrankheitensystem (Liste und Einzelfälle).
Berufskrankheiten sind gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII „Krankheiten, die die Bundesregierung durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte
infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden“. Diese
Krankheiten sind in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt (Liste der
Berufskrankheiten). In dieser Liste werden ausschließlich solche Krankheiten bezeichnet, die „nach
den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht
sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem
Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“. Darüber hinaus ist gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII
eine Krankheit „wie eine Berufskrankheit“ anzuerkennen, wenn nach neuen Erkenntnissen der
medizinischen Wissenschaft die sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind, aber eine
entsprechende Krankheit noch nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde
(wissenschaftliche Empfehlungen für neue Berufskrankheiten).
Bei einer Reihe von Berufskrankheiten hatte der Verordnungsgeber als Voraussetzung für die
Anerkennung des Versicherungsfalles neben den üblichen arbeitstechnischen/medizinischen
Voraussetzungen zusätzliche Bedingungen festgelegt. Dies bedeutet, dass eine Erkrankung trotz
nachgewiesener beruflicher Verursachung versicherungsrechtlich nicht als Berufskrankheit anerkannt
wurde, wenn sie nicht zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen hatte, die für die Entstehung,
die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
(Unterlassungszwang). Die Fallgruppe „Berufliche Verursachung festgestellt, besondere
versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt“ bezieht sich auf eben solche Fälle. Ab dem Jahr 2021
entfällt der Unterlassungszwang als Voraussetzung für die Anerkennung der Krankheitsbilder als
Berufskrankheit, da Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die bestehenden
Präventionsangebote für Versicherte, die an diesen Erkrankungen leiden, ausbauen. Nach § 12 BKV mussten die
Unfallversicherungsträger zudem ab dem 1. Januar 2021 Fälle (der BK-Nrn. 1315, 2101, 2104, 2108
bis 2110, 4301, 4302, 5101), die im Zeitraum vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2020 nur
deshalb nicht anerkannt werden konnten, weil die versicherte Person die gefährdende Tätigkeit trotz
objektiven Unterlassungszwangs nicht unterlassen hat (§ 9 Abs. 4 SGB VII a. F.), von Amts wegen
erneut überprüfen, sodass es hierdurch ab 2021 zu einem Anstieg entsprechender Anerkennungen
kam. Die Kennzahl „Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche
Voraussetzungen nicht erfüllt“ wird in aktuellen Abbildungen und Tabellen nicht mehr aufgeführt, ist
aber bis 2020 weiterhin Bestandteil der langen Zeitreihen im Tabellenteil (TM 7, TM 8).
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 39 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
38 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
mie. Eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im
Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich, kann aber auch in
anderen Tätigkeitsfeldern erfolgen, sofern eine vergleichbare Infektionsgefährdung besteht. 46
Zu den am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten im Jahr 2024 zählen Lärmschwerhörigkeit
(BK-Nr. 2301) mit 20.013 Fällen, Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) mit 14.259 Fällen sowie
Hautkrebs durch UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) mit 10.230 Verdachtsanzeigen (vgl. Abb. 12). Unter
den anerkannten Berufskrankheiten stehen Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) mit 9.313 Fällen,
Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) mit 6.529 Fällen sowie Hautkrebs durch UV-Strahlung
(BK-Nr. 5103) mit 5.326 Fällen an vorderer Stelle (vgl. Abb. 13).
Die durch Asbestexposition verursachten Erkrankungen – Asbestose (BK-Nr. 4103),
Lungenoder Kehlkopfkrebs (BK-Nr. 4104), Mesotheliom (BK-Nr. 4105) sowie Lungenkrebs durch Asbest
und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (BK-Nr. 4114) – machen im
Berichtsjahr 2024 zusammen 8.848 Verdachtsanzeigen und 1.873 Anerkennungen aus. Obwohl die
Herstellung und Verwendung von Asbestprodukten in Deutschland seit 1993 verboten ist, treten
aufgrund der langen Latenzzeiten asbestbedingte Erkrankungen weiterhin auf.
Die Zahl der neuen Berufskrankheitenrenten liegt 2024 bei 5.352 Fällen (2023: 4.982) und ist
damit um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Hauptursächlich für diesen Anstieg sind die
Folgen von Erkrankungen an COVID-19.
Im Berichtsjahr 2024 starben 1.900 Versicherte an den Folgen einer Berufskrankheit
(vgl. Abb. 14). Das sind 251 Fälle weniger als im Vorjahr. 1.232 bzw. 64,8 % der „Todesfälle
Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit“ sind auf Asbest zurückzuführen (BK-Nrn.
4103, 4104, 4105 und 4114; vgl. Tabelle TC 4).
Abb. 11 Berufskrankheitenkennzahlen – 1960 bis 2024
Siehe auch Tabellen TC 1 und TM 8 im Tabellenteil
46 Auf Anfrage sind bei der SVLFG für die Jahre 2022, 2023 und 2024 keine pandemiebedingten Verdachtszeigen und
Anerkennungen zu verzeichnen. Fortlaufend aktualisierte (kumulierte) Zahlen der DGUV zu Berufskrankheiten (und Arbeitsunfällen) im
Zusammenhang mit COVID-19 sind unter www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_zahlen/index.jsp zu finden. Eine
aktuelle Aufarbeitung mit dem Titel „COVID-19 als Berufskrankheit und Unfall – Update 2023“ geben Schneider und Peth
(2024).
0
50
100
150
200
250
300
350
400
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020
Fälle in Tsd.
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
Anerkannte Berufskrankheiten
Neue Berufskrankheitenrenten
Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der
Berufskrankheit
104.468
5.352
1.900
29.306
ab 1991 mit Daten aus
den neuen Ländern
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 39
1.
Abb. 12 Am häufigsten angezeigte Berufskrankheiten und Anerkennungen 2024
Siehe auch Tabelle TC 2 im Tabellenteil
Abb. 13 Am häufigsten anerkannte Berufskrankheiten und neue Rentenfälle 2024
Siehe auch Tabelle TC 2 im Tabellenteil
20.013
14.259
10.230
8.418 7.951
4.333
3.296 3.025
1.882
9.313
2.109
5.326
764
6.529
323 957 294 89
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Lärmschwerhörigkeit
(2301)
Hauterkrankungen
(5101)
Hautkrebs
durch UV-
Strahlung
(5103)
Lendenwirbelsäule,
Heben und
Tragen
(2108)
Infektionskrankheiten
(3101)
Lungen-/
Kehlkopfkrebs,
Asbest
(4104)
Asbestose
(4103)
Gonarthrose
(2112)
Neubildungen der
Harnwege
durch
aromatische
Amine
(1301)
Fälle
Berufskrankheit (BK-Nr.)
Verdachtsanzeigen Anerkennungen
Quelle: Unfallversicherungsträger
9.313
6.529
5.326
2.109
957 764 566 490 334317 466
957
145 337 417 624
22 167
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
Lärmschwerhörigkeit
(2301)
Infektionskrankheiten
(3101)
Hautkrebs
durch UV-
Strahlung
(5103)
Hauterkrankungen
(5101)
Asbestose
(4103)
Lendenwirbelsäule,
Heben und
Tragen
(2108)
Mesotheliom,
Asbest
(4105)
Carpaltunnel-
Syndrom
(2113)
Silikose
(4101)
Fälle
Berufskrankheit (BK-Nr.)
Anerkennungen Neue Renten
Quelle: Unfallversicherungsträger
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 41 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
40 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Abb. 14 Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 2024
Siehe auch Tabelle TC 4 im Tabellenteil
Mesotheliom,
Asbest
(BK-Nr. 4105)
32,6 %
Lungen-/
Kehlkopfkrebs,
Asbest
(BK-Nr. 4104)
21,1 %
Asbestose
(BK-Nr. 4103)
9,8 %
Silikose
(BK-Nr. 4101)
7,9 %
Blut / lymphatisches
System, Benzol
(BK-Nr. 1318)
7,1 %
Chronische
obstruktive
Bronchitis /
Emphysem
(BK-Nr. 4111)
4,0 %
Lungenkrebs durch
kristallines
Siliziumdioxid,
Silikose/Siliko-
Tuberkulose
(BK-Nr. 4112)
3,4 %
Übrige
BK-Nrn.
14,1 %
Gesamt:
1.900 Fälle
Quelle: Unfallversicherungsträger
Rundungsfehler
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 41
1.
1.7 Prävention und Wirtschaftlichkeit
1.7.1 Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung
Jährlich werden die Rechnungsergebnisse der Unfallversicherungsträger zusammengefasst, um
u. a. die Gesamtsumme der festgestellten Aufwendungen beziffern zu können. Im Jahr 2024
beliefen sich diese nach vorläufigen Ergebnissen auf 19,7 Mrd. € (vgl. Tab. 3).
Tab. 3 Aufwendungen der Unfallversicherungsträger nach Kontengruppen 2021–2024
Art der Aufwendung47
Aufwendungen in Mio. €
2024 2023 2022 2021
absolut je Mio.
Versicherte48 absolut absolut absolut
Ambulante Heilbehandlung (40) 1.983,4 27,8 1.885,5 1.734,2 1.733,3
Persönliches Budget nach § 17 SGB IX (41) 2,6 0,0 2,0 1,8 2,0
Zahnersatz (45) 9,3 0,1 9,2 8,5 9,2
Stationäre Behandlung und häusliche
Krankenpflege (46) 1.372,4 19,2 1.344,4 1.259,2 1.237,6
Verletztengeld und besondere Unterstützung
(47) 1.041,1 14,6 1.021,9 963,2 907,2
Sonstige Heilbehandlungskosten und
ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung (48) 1.315,2 18,4 1.261,8 1.167,8 1.114,3
Berufshilfe und ergänzende Leistungen zur
Berufshilfe (49) 122,1 1,7 127,6 136,4 153,4
Renten an Verletzte und Hinterbliebene (50) 6.351,4 89,0 6.212,6 6.074,8 6.072,5
Beihilfen an Hinterbliebene (51) 22,3 0,3 23,6 23,3 22,1
Abfindungen an Verletzte und Hinterbliebene
(52) 66,7 0,9 72,5 66,7 78,1
Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen (53)49 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mehrleistungen und Aufwendungsersatz (56) 19,4 0,3 19,0 17,8 17,8
Sterbegeld (57) 17,0 0,2 18,7 18,9 19,3
Leistungen bei Unfalluntersuchungen (58) 91,8 1,3 88,8 85,2 84,1
Prävention und Erste Hilfe (59) 1.576,8 22,1 1.470,0 1.372,2 1.293,4
Leistungen insgesamt (4/5) 13.991,6 196,1 13.557,8 12.929,8 12.744,3
Vermögensaufwendungen (6) 3.694,9 51,8 3.746,7 3.184,2 2.710,4
Verwaltungs-/Verfahrenskosten (7) 1.968,3 27,6 1.847,3 1.767,6 1.752,4
Bruttoaufwendungen gesamt 19.654,8 275,5 19.151,8 17.881,6 17.207,0
abzüglich Lastenausgleich (690) 834,2 11,7 855,1 819,8 829,5
Nettoaufwendungen gesamt 18.820,6 263,7 18.296,7 17.061,8 16.377,6
Quelle: Unfallversicherungsträger (vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024 zu Kontenklasse 6 [Vermögensaufwendungen]
und Gesamtaufwendungen, Stand: 30.07.2025)
Rundungsfehler
Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 1 im Tabellenteil
47 Ebenen des Kontenrahmens: dreistellig = Kontenart, zweistellig = Kontengruppe, einstellig = Kontenklasse
48 Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7
49 Aufwendungen absolut: 32.044 € (2024), 14.568 € (2023), 10.180 € (2022), 8.591 € (2021)
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 43 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
42 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Diese Bruttoaufwandsumme ist jedoch zu hoch: So sind gegenseitige Zahlungen im Rahmen
des Lastausgleichverfahrens (Artikel 3 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der
Fassung des Finanzierungsgesetzes 1967) enthalten (im Jahr 2024: 834,2 Mio. €). Bereinigt
man die Bruttosumme um diesen Betrag, ergibt sich nach vorläufigen Ergebnissen als bereinigte
Gesamtausgabe (Nettoaufwendungen) 18,8 Mrd. € für das Jahr 2024. Vergleicht man die
prozentualen Veränderungen der Nettoausgaben 2024 mit den Werten zu 2021, so ergibt sich
unbereinigt eine Steigerung von 14,9 %, inflationsbereinigt (siehe Info-Box 4 und Abb. 15) ein
Rückgang von 0,7 %.
Auf Prävention und Erste Hilfe entfielen im Jahr 2024 rund 1.576,8 Mio. € (Kontengruppe 59).
Damit liegen diese Aufwendungen höher als in den Vorjahren. Nach Kontenarten betrachtet
(Tab. 5) entfällt der weitaus größte Teil der Aufwendungen für Prävention und Erste Hilfe auf
Personal- und Sachkosten der Prävention (924,1 Mio. €).
Abb. 15 Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger – inflationsbereinigt – von 1991
bis 2024
Siehe auch Tabellen TK 1 und TM 10 im Tabellenteil
15
.4
88
16
.1
66
16
.5
88
16
.7
75
17
.0
97
16
.8
51
16
.4
18
16
.1
92
16
.0
35
16
.0
28
16
.1
40
16
.3
79
16
.2
04
15
.6
22
15
.2
96
15
.0
52
14
.7
79
15
.3
04
15
.1
85
15
.4
29
15
.0
43
15
.0
32
12
.1
36
14
.8
73
15
.0
73
15
.4
45
15
.9
14
15
.7
76
16
.1
84
16
.9
45
15
.8
86
15
.4
83
15
.6
79
15
.7
76
0
5000
10000
15000
20000
1991 1996 2001 2006 2011 2016 2021
Quelle: Unfallversicherungsträger (vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024, Stand: 30.07.2025)
1 Aufwendungen in Preisen von 2020
Aufwendungen1
in Mio. €
Info-Box 4: Inflationsbereinigung
Um insbesondere längerfristige Entwicklungen der Nettoausgaben beurteilen zu können, wird die
Inflation mit einbezogen. Zur Inflationsbereinigung werden Deflationsindizes auf der Grundlage der
Verbraucherpreise des Statistischen Bundesamtes benutzt, wobei das letzte verfügbare Bezugsjahr
2020 ist. Das bedeutet, dass für die gesamte Zeitreihe die Preise von 2020 zugrunde gelegt werden.
Die unbereinigten Zahlen sind in der korrespondierenden Tabelle TM 10 im Tabellenteil des
Berichtes zu finden.
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 43
1.
Tab. 4 Ausgaben der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger für Prävention und Erste Hilfe
2024
Unfallversicherungsträger
Versicherte
in Mio.
Ausgaben für
Prävention
und Erste Hilfe
(Kontengruppe 59)
in Mio. €
Veränderungen
von 2024 zu
2021 in Mio. €
absolut je Mio.
Versicherte50 absolut
Gewerbliche Berufsgenossenschaften und
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand51 68,2 1.495,6 21,9 +270,5
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 3,1 81,1 25,8 +13,0
Gesamt/Durchschnitt 71,4 1.576,8 22,1 +283,4
Quelle: Unfallversicherungsträger
Rundungsfehler
Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 2 im Tabellenteil
Tab. 5 Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Prävention und Erste Hilfe nach
Kontenart 2021–2024
Art der Leistung (Kontenart)
Aufwendungen in Mio. €
2024 2023 2022 2021
absolut je Mio.
Versicherte52 absolut absolut absolut
Herstellung von Unfallverhütungsvorschriften
(590) 1,2 0,0 1,2 1,3 1,1
Personal- und Sachkosten der Prävention (591) 924,1 12,9 853,1 808,4 802,7
Aus- und Fortbildung (592) 135,9 1,9 133,9 109,7 91,6
Zahlungen an Verbände für Prävention (593) 158,0 2,2 149,6 131,1 116,7
Arbeitsmedizinische Dienste (594) 41,5 0,6 43,6 43,6 43,4
Sicherheitstechnische Dienste (596) 38,0 0,5 34,5 30,9 26,8
Sonstige Kosten Prävention (597) 173,4 2,4 166,1 152,3 146,4
Erste Hilfe (598) 104,6 1,5 88,0 94,8 64,5
Gesamt 1.576,8 22,1 1.470,0 1.372,2 1.293,4
Quelle: Unfallversicherungsträger
Rundungsfehler
Siehe auch Tabellen TA 10 und TK 2 im Tabellenteil
50 Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7
51 Die getrennte Ausweisung von Versicherten in den Kategorien „Gewerbliche Berufsgenossenschaften“ und
„Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand“ ist nicht möglich, weil Versicherte bei mehreren Unfallversicherungsträgern versichert sein
können.
52 Anzahl der Versicherten (in Tsd.): 71.366,7
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 45 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
44 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
1.7.2 Volkswirtschaftliche Kosten
Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeitsdauer von 20,8 Tagen je arbeitnehmender
Person ergeben sich im Jahr 2024 insgesamt rund 881,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage (zur
Erklärung siehe Info-Box 5). Auf Basis dieses Arbeitsunfähigkeitsvolumens schätzt die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle
auf rund 134 Milliarden € sowie den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 227 Milliarden €
(vgl. Tab. 6 und 7).
Die geschätzten Produktionsausfallkosten entsprechen damit etwa 3,0 % des
Bruttonationaleinkommens. Davon entfallen 0,6 % auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des
Bindegewebes, 0,5 % auf Krankheiten des Atmungssystems und weitere 0,5 % auf Psychische und
Verhaltensstörungen (vgl. Tab. 7). Der geschätzte Ausfall an Bruttowertschöpfung beläuft sich
auf rund 5,1 % des Bruttonationaleinkommens. Die größten Anteile daran haben ebenfalls
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (1,0 %), Krankheiten des
Atmungssystems (0,9 %) sowie Psychische und Verhaltensstörungen (0,8 %).
Differenziert nach Wirtschaftszweigen (vgl. Tab. 8) entstehen die höchsten
Bruttowertschöpfungsausfälle in den Bereichen „Produzierendes Gewerbe ohne Bergbau und Baugewerbe“
sowie „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ mit jeweils rund 60,7
Milliarden €, gefolgt von „Handel, Verkehr, Gastgewerbe“ (39,9 Mrd. €),
„Unternehmensdienstleister“ (24,0 Mrd. €) und „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (18,2 Mrd. €). Die höchsten
Bruttowertschöpfungsausfälle pro Arbeitsunfähigkeitstag treten im Wirtschaftszweig „Grundstücks- und
Wohnungswesen“ auf (2.040 €). Ursache hierfür ist die vergleichsweise hohe durchschnittliche
Bruttowertschöpfung (744.800 €) bei relativ niedrigen Arbeitnehmerzahlen in diesem Bereich
(448 Tsd.). Mit deutlichem Abstand folgen „Finanz- und Versicherungsdienstleister“ (385 €) und
„Information und Kommunikation“ (334 €). Im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister,
Erziehung und Gesundheit“ liegen die Werte dagegen deutlich niedriger (162 €).
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 45
1.
Info-Box 5: Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit
Die Schätzung der Produktionsausfälle (Lohnkosten) und Bruttowertschöpfungsausfälle (Verlust an
Arbeitsproduktivität) durch Arbeitsunfähigkeit gibt volkswirtschaftlich gesehen ein
Präventionspotenzial und mögliches Nutzenpotenzial an. In diese Schätzungen der durch Arbeitsunfähigkeit
entstandenen volkswirtschaftlichen Ausfälle fließen neben Daten über Krankschreibungen von Pflicht-
und freiwilligen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Krankengeldanspruch
(GKV-Mitgliedern) auch Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Statistisches
Bundesamt) ein. Für die Berechnung der GKV-Mitgliederzahlen werden Mitgliedsjahre herangezogen, d. h.
eine Person, die im Berichtsjahr ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von
Saisonarbeit), geht als 0,5 GKV-Mitgliedsjahre in die Berechnungen ein. Für die Auswertung werden
Daten der folgenden gesetzlichen Krankenkassen genutzt: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK),
Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau (SVLFG) als Träger der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Insgesamt
fließen Daten von 32,6 Millionen GKV-Mitgliedsjahren ein. Die Auswertung nach Wirtschaftszweigen
liegt nicht von allen beteiligten Kassen vor, sodass für die entsprechenden Tabellen nur Daten von
etwa 16,0 Millionen GKV-Mitgliedsjahren als Hochrechnungsgrundlage dienen. Gleiches gilt für die
weiterführenden Tabellen im Tabellenteil TK 4–12, in denen die volkswirtschaftlichen Ausfälle für
einzelne Wirtschaftszweige angegeben sind.
Bei den Schätzungen wird angenommen, dass das durchschnittliche Arbeitnehmerentgelt und die
Bruttowertschöpfung der Erwerbstätigen auf die Daten der vorgenannten GKV-Mitglieder
übertragbar sind. Des Weiteren ist zu beachten, dass die hier benutzten Arbeitsunfähigkeitsdaten nicht alle
Arbeitsunfähigkeitstage umfassen, sondern lediglich die mit einer Krankschreibung durch eine
Ärztin oder einen Arzt an die Krankenkassen gemeldeten. Dadurch kommt es zu Unterschätzungen im
Bereich der Kurzzeit-Arbeitsunfähigkeit. Zudem soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden,
dass durch notwendige Hochrechnungen und gerundete Werte z. T. Differenzen in
Spaltensummierungen und Rundungsfehler nicht zu vermeiden sind.
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 47 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
46 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Tab. 6 Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten und der ausgefallenen
Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2024
Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten und der ausgefallenen
Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2024
42.283 Tsd. Arbeitnehmende x 20,8 Arbeitsunfähigkeitstage
⇒ 881,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage, beziehungsweise 2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre
Schätzung der Produktionsausfallkosten anhand der Lohnkosten (Produktionsausfall)
2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 55.600 € durchschnittliches Arbeitnehmerentgelt
⇒ ausgefallene Produktion durch Arbeitsunfähigkeit 134 Mrd. €
⇒ Produktionsausfall je arbeitnehmende Person 3.177 €
⇒ Produktionsausfall je Arbeitsunfähigkeitstag 152 €
⇒ Anteil am Bruttonationaleinkommen 3,0 %
Schätzung des Verlustes an Arbeitsproduktivität (Ausfall an Bruttowertschöpfung)
2,4 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 94.100 € durchschnittliche Bruttowertschöpfung
⇒ ausgefallene Bruttowertschöpfung 227 Mrd. €
⇒ Ausfall an Bruttowertschöpfung je arbeitnehmende Person 5.376 €
⇒ Ausfall an Bruttowertschöpfung je Arbeitsunfähigkeitstag 258 €
⇒ Anteil am Bruttonationaleinkommen 5,1 %
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 32,6 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Tab. 7 Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Diagnosegruppen 2024
ICD 10 Diagnosegruppe
Arbeitsunfähigkeitstage
Produktionsausfallkosten
Ausfall an
Bruttowertschöpfung
Mio. % Mrd. €
vom
Bruttonationaleinkommen
in %
Mrd. €
vom
Bruttonationaleinkommen
in %
F00–F99 Psychische und Verhaltensstörungen 147,3 16,7 22,5 0,5 38,0 0,8
I00–I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 36,3 4,1 5,5 0,1 9,4 0,2
J00–J99 Krankheiten des Atmungssystems 159,2 18,1 24,3 0,5 41,0 0,9
K00–K93 Krankheiten des Verdauungssystems 35,6 4,0 5,4 0,1 9,2 0,2
M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems und des Bindegewebes 171,3 19,4 26,1 0,6 44,2 1,0
S00–T98,
V01–X59
Verletzungen, Vergiftungen
und Unfälle 82,3 9,3 12,5 0,3 21,2 0,5
alle
anderen Übrige Krankheiten 249,6 28,3 38,0 0,8 64,4 1,4
I–XXI Alle Diagnosegruppen 881,5 100,0 134,3 3,0 227,3 5,1
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 32,6 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 47
1.
Tab. 8 Arbeitsunfähigkeitsvolumen nach Wirtschaftszweigen 2024
Code Wirtschaftszweige53
Arbeitnehmende
im Inland
in Tsd.
Arbeitsunfähigkeitstage
Durchschnittliches
Arbeitnehmerentgelt in €
Durchschnittliche
Bruttowertschöpfung
in €
Tage pro
arbeitnehmende
Person
Tage
in Mio.
A
01–03 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 355 18,2 6,5 28.300 70.100
C–E
10–39
Produzierendes Gewerbe
(ohne Bergbau und Baugewerbe) 7.852 24,8 195,0 71.600 113.600
F
41–43 Baugewerbe 2.182 24,0 52,4 50.800 74.100
G–I
45–56 Handel, Verkehr und Gastgewerbe 9.331 23,9 222,9 43.500 65.200
J
58–63 Information und Kommunikation 1.450 14,3 20,8 89.100 121.700
K
64–66
Finanz- und
Versicherungsdienstleister 960 16,5 15,9 97.400 140.600
L
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 448 19,9 8,9 54.700 744.800
M–N
69–82 Unternehmensdienstleister 5.504 20,7 113,8 57.500 77.000
O–Q, S
84–88;
94–96
Öffentliche und sonstige
Dienstleister, Erziehung und
Gesundheit (ohne Unterhaltung,
private Haushalte und exterritoriale
Organisationen)
14.201 26,3 374,1 49.200 59.200
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 16,0 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Siehe auch Tabellen TK 4–TK 12 im Tabellenteil
53 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 49 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
48 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Tab. 9 Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftszweigen 2024
Code Wirtschaftszweige54
Produktionsausfallkosten Ausfall an
Bruttowertschöpfung
Mrd. €
je
arbeitnehmende
Person
in €
pro
Arbeitsunfähigkeitstag
in €
Mrd. €
je
arbeitnehmende
Person
in €
pro
Arbeitsunfähigkeitstag
in €
A
01–03 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 0,5 1.413 77 1,2 3.501 192
C–E
10–39
Produzierendes Gewerbe
(ohne Bergbau und Baugewerbe) 38,2 4.869 196 60,7 7.731 311
F
41–43 Baugewerbe 7,3 3.341 139 10,6 4.878 203
G–I
45–56 Handel, Verkehr und Gastgewerbe 26,6 2.850 119 39,9 4.271 179
J
58–63 Information und Kommunikation 5,1 3.494 244 6,9 4.775 334
K
64–66
Finanz- und
Versicherungsdienstleister 4,2 4.415 267 6,1 6.375 385
L
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1,3 2.986 150 18,2 40.654 2.040
M–N
69–82 Unternehmensdienstleister 17,9 3.256 158 24,0 4.359 211
O–Q, S
84–88;
94–96
Öffentliche und sonstige
Dienstleister, Erziehung und
Gesundheit (ohne Unterhaltung,
private Haushalte und exterritoriale
Organisationen)
50,5 3.555 135 60,7 4.274 162
Quelle: verschiedene Krankenkassenverbände, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt, Stand: 21.10.25),
Anzahl GKV-Mitgliedsjahre: 16,0 Millionen, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Siehe auch Tabellen TK 4–TK 12 im Tabellenteil
54 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 49
1.
1.8 Arbeitsbedingungen und Gesundheit
1.8.1 Wahrnehmung von physischen und umgebungsbezogenen
Arbeitsbelastungen und die Rolle von Handlungsspielräumen bei der Arbeit
Arthur Kaboth55, Marcel Lück56
In Deutschland sind im Jahr 2024 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 34,8 Mio.
Personen in ihrer Hauptbeschäftigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt (vgl. Tabelle TA 5). Die
Beschäftigten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer soziodemografischen Merkmale sowie ihren
ausgeübten Tätigkeiten. Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 ist zu
entnehmen, dass 47 % der abhängig Beschäftigten Frauen sind. Bezogen auf den höchsten
Ausbildungsabschluss verfügen unter allen Beschäftigten 6 % über keinen Berufsabschluss,
51 % haben eine berufliche Ausbildung und 33 % ein Studium abgeschlossen. Des Weiteren
haben 8 % einen Fortbildungsabschluss (z. B. zur Meisterin bzw. zum Meister oder zur
Technikerin bzw. zum Techniker) und 3 % konnten den hier genannten Bildungsabschlüssen nicht
zugeordnet werden. Unterschiede zeigen sich ebenso bei den Beschäftigungsmerkmalen.
Überwiegend arbeiten die Beschäftigten in Vollzeit (73 %), also einer regelmäßigen tatsächlichen
Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Dabei sind die meisten abhängig Beschäftigten im
Dienstleistungsbereich (30 %) oder im öffentlichen Dienst (29 %) sowie im industriellen (21 %)
und handwerklichen (9 %) Bereich tätig. Die restlichen Beschäftigten sind den hier genannten
Wirtschaftsbereichen nicht zuzuordnen.
Sowohl Soziodemografie als auch Beschäftigungsmerkmale können sich in unterschiedlichen
Arbeitsbedingungen und Belastungswahrnehmungen äußern. Auch Ressourcen, die helfen
können, die Folgen einer zu hohen Arbeitsbelastung zu reduzieren, sind unter den abhängig
Beschäftigten unterschiedlich verteilt. Diesbezüglich besteht in der Forschung Konsens darüber,
dass ein Mangel an Ressourcen im Zusammenhang mit schlechter mentaler Gesundheit steht.
Insbesondere trifft dies auf den Handlungsspielraum der Beschäftigten zu (Bradtke et al., 2016;
Spearing, 2025; Stansfeld & Candy, 2006). Daher stehen im Zentrum der vorliegenden
Auswertungen die physischen und umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen sowie deren
Belastungswahrnehmung und welche Rolle der Handlungsspielraum einnimmt. Zusätzlich wird eine
Auswertung zum Zusammenhang von Handlungsspielraum und dem allgemeinen
Gesundheitszustand gezeigt. Weitere Auswertungen für Arbeitsanforderungen und Handlungsspielraum nach
Wirtschaftsbereichen sind den Tabellen TE 1 bis TE 4 im Tabellenteil zu entnehmen. Zudem
werden in den Tabellen TF 1 bis TF 4 im Tabellenteil Auswertungen für gesundheitliche
Beschwerden und Handlungsspielraum nach Wirtschaftsbereichen gezeigt.
Physische und umgebungsbezogene Arbeitsanforderungen und -belastungen
In Abb. 16 werden zunächst die physischen Arbeitsanforderungen und deren
Belastungswahrnehmung aller abhängig Beschäftigten gezeigt. Hier ist zu berücksichtigen, dass lediglich die
Personen nach der Belastung befragt werden, die angeben, häufig von der jeweiligen
Arbeitsanforderung betroffen zu sein.57
Unter den abhängig Beschäftigten berichten insgesamt 46 %, ihre Tätigkeit häufig im Stehen
auszuüben. 10 % der Personen geben an, häufig im Stehen zu arbeiten und sich davon belastet
zu fühlen. Mehr als die Hälfte (61 %) der abhängig Beschäftigten berichtet davon, häufig im
Sitzen zu arbeiten. Ein Viertel davon (15 %) fühlt sich dadurch belastet. Von allen abhängig
Beschäftigten sind 17 % vom häufigen Heben und Tragen schwerer Lasten betroffen. 9 %, also
55 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
56 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
57 Der Anteil der belasteten Beschäftigten wird in diesem Abschnitt in Abb. 16, Abb. 17 und Abb. 18 auf den Anteil an allen
abhängig Beschäftigten umgerechnet, sodass ein Vergleich zwischen häufig gegenüber häufig und belastet ersichtlich wird.
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 51 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
50 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
rund die Hälfte dieser Beschäftigten, sieht diese Arbeitsanforderung als belastend an. Das
Ausführen von Arbeiten mit Händen, die große Kraft, hohe Geschicklichkeit oder schnelle
Bewegungsabfolgen erfordern, wird von 30 % der abhängig Beschäftigten als häufig beschrieben. 5 %
geben an, dass diese Anforderung häufig vorkommt und diese sie belastet. 11 % geben an,
häufig in hockender oder kniender Haltung zu arbeiten, wobei etwa die Hälfte davon (5 %) dies als
Belastung wahrnimmt. Lediglich ein geringer Anteil von 6 % der abhängig Beschäftigten berichtet
häufig vom Arbeiten mit den Armen über Kopf. 2 % empfinden diese Anforderung als belastend.
Abb. 16 Häufigkeit von physischen Arbeitsanforderungen und Belastungswahrnehmung von abhängig
Beschäftigten
Die Häufigkeit der körperlichen Anforderungen sowie deren Belastung kann über
unterschiedliche Bereiche variieren. So arbeiten 74 % der Beschäftigten im Wirtschaftsbereich Handwerk
häufig im Stehen. 16 % im Handwerksbereich geben an dadurch belastet zu sein. Im Vergleich
dazu ist der Anteil bei den Beschäftigten in der Industrie seltener (40 %). 10 % sind häufig
betroffen und nehmen dies als Belastung wahr.
Neben den körperlichen Anforderungen sind ebenso umgebungsbezogene Anforderungen und
deren Belastungswahrnehmung von Bedeutung (vgl. Abb. 17).
Im Vergleich zu den körperlichen Arbeitsanforderungen ist der Abb. 17 zu entnehmen, dass
abhängig Beschäftigte insgesamt seltener von umgebungsbezogenen Anforderungen betroffen
sind. 8 % der abhängig Beschäftigten berichten, häufig Rauch, Gasen, Staub und Dämpfen bei
der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt zu sein. 4 % nehmen diese Anforderung als Belastung
wahr. Hinsichtlich der Anforderung zu klimatischen Bedingungen, die sowohl Kälte, Hitze, Nässe
als auch Feuchtigkeit und Zugluft beinhaltet, geben 16 % an, häufig diesen Bedingungen
ausgesetzt zu sein. Die Hälfte dieser Betroffenen (8 %) fühlt sich durch diese Anforderung belastet.
Am häufigsten geben abhängig Beschäftigte das Arbeiten unter Lärm an (26 %). Hier nehmen
mehr als die Hälfte derer, die dieser Anforderung häufig ausgesetzt sind, diese als Belastung
wahr (14 %). Außerdem arbeiten 22 % der Beschäftigten unter störenden Geräuschen, bei de-
10
15
9
5
5
2
46
61
17
30
11
6
0 10 20 30 40 50 60 70
Arbeit im Stehen
Arbeit im Sitzen
Heben, Tragen schwerer Lasten
Arbeiten mit den Händen
(große Kraft / hohe Geschicklichkeit /
schnelle Abfolge)
Arbeiten in hockender oder
kniender Haltung
Arbeiten mit den Armen über Kopf
häufig und belastet
häufig
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Häufigkeit in %
Drucksache 21/3310 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024 51
1.
nen ebenfalls mehr als die Hälfte (13 %) dies als belastend empfindet. Der Umgang mit
Infektionserregern (z. B. Bakterien oder Viren) wird von 17 % der abhängig Beschäftigten als häufige
Anforderung angegeben. 6 % sind häufig von dieser Anforderung betroffen und empfinden sie
als belastend.
Abb. 17 Häufigkeit von umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen und die
Belastungswahrnehmung von abhängig Beschäftigten
Auch bei den umgebungsbezogenen Arbeitsanforderungen sind große Unterschiede zwischen
den Wirtschaftsbereichen ersichtlich. So arbeiten 34 % der Beschäftigten im Handwerk häufig
unter störenden Geräuschen. 15 % empfinden dies als belastend. Zum Vergleich: Im
Dienstleistungsbereich geben 17 % an, häufig unter störenden Geräuschen zu arbeiten. 10 % geben an
dies als belastend zu empfinden.
Handlungsspielraum und Belastungswahrnehmung
Eine wichtige Ressource im Kontext möglicher Belastungsreduzierung ist der
Handlungsspielraum bei der Arbeit, der sich in der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 anhand von drei
Items abbilden lässt: Der Einfluss auf die Arbeitsmenge, die Möglichkeit die Arbeit selbst zu
planen und einzuteilen sowie der Einfluss auf den Zeitpunkt von Pausen. Die Häufigkeit dieser
Ressourcen werden für alle abhängig Beschäftigten in Abb. 18 dargestellt.
Abb. 18 Häufigkeit von Handlungsspielräumen von abhängig Beschäftigten
4
8
3
14
13
6
8
16
14
26
22
17
0 10 20 30 40 50 60 70
Rauch, Gase, Staub, Dämpfe
Kälte, Hitze, Nässe,
Feuchtigkeit, Zugluft
Öl, Fett, Schmutz, Dreck
Arbeit unter Lärm
Arbeit unter störenden
Geräuschen
Umgang mit Infektionserregern
(z. B. Bakterien oder Viren)
häufig und belastet
häufig
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Häufigkeit in %
33
68
69
67
32
31
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Einfluss auf Arbeitsmenge
Arbeit selbst planen und einteilen
Einfluss wann Pause
häufig manchmal/ selten/ nie
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
Häufigkeit in %
Drucksache 21/3310Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 53 –
1. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
52 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024
1.
Abb. 18 zeigt, dass 33 % der Beschäftigten angeben, häufig Einfluss auf die Arbeitsmenge
nehmen zu können, während 67 % manchmal, selten oder nie davon berichten. Dies kann allerdings
zwischen verschiedenen Erwerbsgruppen variieren. Beispielsweise geben Beschäftigte im
öffentlichen Dienst mit 29 % seltener an, häufig Einfluss auf die Arbeitsmenge zu haben als
diejenigen in der Industrie (36 %), im Handwerk (35 %) und im Dienstleistungsbereich (33 %).
Hingegen geben etwas mehr als zwei Drittel (68 %) der abhängig Beschäftigten an, häufig ihre
Arbeit selbst planen und einteilen zu können. Unterschiede zeigen sich auch hier nach
Wirtschaftsbereichen: Im öffentlichen Dienst berichten 70 % der Erwerbstätigen, häufig ihre Arbeit
einteilen und planen zu können. In der Industrie sind es 73 %, im Handwerk 61 % und im
Dienstleistungsbereich 67 %.
Auch der Einfluss auf Pausen ist unter den abhängig Beschäftigten weit verbreitet. So haben
69 % häufig Einfluss darauf. Vor allem im Dienstleistungsbereich haben fast drei Viertel (74 %)
der Beschäftigten Einfluss darauf, wann Pause gemacht wird. Bei den Beschäftigten im
öffentlichen Dienst sind es 64 %, im industriellen Bereich 72 % und im Handwerk 66 %.
In welchem Zusammenhang der Handlungsspielraum bei der Arbeit und die Belastung durch die
jeweilige Arbeitsanforderung steht, wird anhand von Abb. 19 gezeigt. Die drei Merkmale des
Handlungsspielraums werde
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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