Mögliche Aufnahme von psychischen Erkrankungen wie die Posttraumatische Belastungsstörung in die Liste der Berufskrankheiten (Antwort zu Drs. 21/6077)
Text
Mögliche Aufnahme von psychischen Erkrankungen wie die Posttraumatische Belastungsstörung in die Liste der Berufskrankheiten (Antwort zu Drs. 21/6077)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6579
21. Wahlperiode 18.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6077 –
Mögliche Aufnahme von psychischen Erkrankungen wie die Posttraumatische
Belastungsstörung in die Liste der Berufskrankheiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Psychische Erkrankungen mit Bezug zur Arbeitswelt haben in den
vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3464).
Ein arbeits- und gesundheitswissenschaftliches Gutachten im Auftrag des
DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund)-Bundesvorstandes und des IG‑Metall-
Vorstandes (www.dgb.de/fileadmin/download_center/Uploads/2025_-_Hie
n_-_DGB-IGM_-Gutachen_psych._Erkrankungen.pdf) sieht mit Blick auf die
Studienlage die „dringende Erforderlichkeit“, psychische Erkrankungen in die
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegte
Berufskrankheitenliste aufzunehmen. Denn die aktuelle Studienlage, insbesondere zu
Depression und Posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS), zeige, dass in
vielen Bereichen bei bestimmten Expositionskonstellationen „wie High Job
Strain, Isolated Job Strain, destruktives Führungsverhalten, Arbeitsplatz-
Unsicherheit, Unfallerfahrungen und wiederholte traumatisierende Ereignisse“ ein
erhöhtes Erkrankungsrisiko bis hin zum sogenannten Verdopplungsrisiko
vorliegt (siehe ebd., S. 25). Dieses gilt im Berufskrankheitenrecht als
maßgebliche Schwelle für eine wesentliche Verursachung. Insbesondere in
hochbelasteten Berufsgruppen wie Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Intensivpflege,
Lokführerinnen und Lokführer oder Soldatinnen und Soldaten im
Kriegseinsatz bestehe ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von PTBS (siehe ebd., S. 2).
Für die Berufsgruppe der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter hat das
Bundessozialgericht (BSG) mit dem Urteil vom 22. Juni 2023 (B 2 U 11/20 R)
bereits klargestellt, dass PTBS „wegen der besonderen Einwirkungen, denen
Rettungssanitäter gegenüber der übrigen Bevölkerung ausgesetzt sind, die
allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung als Wie-Berufskrankheit bei
dieser Personengruppe erfüllt“ (www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidunge
n/DE/2023/2023_06_22_B_02_U_11_20_R.html). Durch das Urteil vom
24. März 2026 (Aktenzeichen B 2 U 19/23 R) kann PTBS auch bei
Leichenumbettern als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Laut Website des
BMAS wird PTBS zurzeit im Ärztlichen Sachverständigenbeirat
Berufskrankheiten (ÄSVB) beraten (www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversich
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 18. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erung/Aerztlicher-Sachverstaendigenbeirat/aerztliche-sachverstaendigenbeira
t.html).
Auch die im Jahr 2010 überarbeitete Liste der Berufskrankheiten der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) enthält unter Punkt 2.4. „Psychische und
Verhaltensstörungen“ und unter 2.4.1. explizit „Posttraumatische
Belastungsstörungen“. Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12.
Dezember 2023 zu psychischer Gesundheit (2023/2074(INI)) fordert ebenfalls die
Einbeziehung von arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen, insbesondere
Depressionen, Burn-out, Angstzustände und Stress, in die Europäischen Liste
der Berufskrankheiten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die bestehenden
gesetzlichen Regelungen noch dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen
Erkenntnisstand entsprechen und ob Anpassungen, insbesondere eine
Aufnahme psychischer Erkrankungen wie arbeitsbedingter Depression sowie PTBS,
in die Berufskrankheitenliste, angezeigt sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Aufnahme von Erkrankungen in die Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur
Berufskrankheitenverordnung) ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Die Erkrankung muss
– nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere
Einwirkungen verursacht sein,
– denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in
erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind (§ 9
Absatz 1 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VII).
Bei der Prüfung der damit verbundenen medizinisch-wissenschaftlichen Fragen
wird die Bundesregierung durch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat für
Berufskrankheiten (ÄSVB) beraten. Der ÄSVB führt derzeit zu zwei psychischen
Erkrankungen Beratungen durch:
– Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und
– Depression in Berufen mit hohen psychosozialen Arbeitsbelastungen
(sogenannte high strain-Berufe).
Hinsichtlich der Dauer der Beratungen ist eine Prognose nicht möglich, da u. a.
umfangreiche wissenschaftliche Literatur durch den ÄSVB zu recherchieren
und auszuwerten ist. Unabhängig von einem Beratungsergebnis durch den
ÄSVB erfolgen Anerkennungen von psychischen Erkrankungen aber bereits,
sofern ein Unfallversicherungsträger oder die Sozialgerichtsbarkeit im
Einzelfall feststellt, dass die Voraussetzungen als „Wie-Berufskrankheit“ nach § 9
Absatz 2 SGB VII erfüllt sind. In diesem Zusammenhang erfolgte z. B. die
Anerkennung der PTBS eines Rettungssanitäters durch das Urteil des
Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. November 2025 (AZ L 8 U 3211/223
ZVW) nach Zurückverweisungsbeschluss durch das Bundessozialgericht
(BSG) vom 22. Juni 2023 (B 2 U 11/20 R). In diesem Fall hatten nach den
Feststellungen der Gerichtsbarkeit mehrere versicherte Ereignisse zur
Entstehung der PTBS beigetragen.
Darüber hinaus ist zur Erkrankung PTBS festzuhalten: Lässt sich ein einzelnes
traumatisierendes Ereignis feststellen, das auf höchstens eine Arbeitsschicht
begrenzt ist und auf das die Entstehung einer PTBS nach den
Beweisanforderungen des Unfallversicherungsrechts kausal zurückzuführen ist, erfolgt bereits
nach geltendem Recht eine Anerkennung als Arbeitsunfall.
1. Wie viele Fälle psychischer Erkrankungen im Zusammenhang mit einer
versicherten Tätigkeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren
Die Beantwortung erfolgt anhand der statistischen Angaben des
Spitzenverbandes der Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der öffentlichen Hand (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung –
DGUV) sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau (SVLFG).
a) als Arbeitsunfall bzw. Folge eines Arbeitsunfalls,
Zur Anerkennung bzw. Ablehnung psychischer Erkrankungen als Arbeits- bzw.
Wegeunfall liegen der DGUV keine statistischen Angaben vor. Berichtet
werden können Fälle, in denen ambulante psychotherapeutische Leistungen
erbracht wurden.
Die Zahlen in den Tabellen 1 bis 3 beinhalten sowohl Fälle, in denen die
psychische Erkrankung auf ein isoliertes psychisches Trauma (z. B. bei
Raubüberfällen, Opfer von Gewalttaten) zurückgeht, als auch Fälle, in denen in erster
Linie ein körperlicher Unfallschaden vorliegt und die psychischen Unfallfolgen
bzw. Erkrankungen begleitend behandelt werden (z. B. bei Verkehrsunfällen).
Eine Anerkennung der psychischen Erkrankung als Folge eines Arbeitsunfalls
ist damit nicht automatisch verbunden. Die gesetzliche Unfallversicherung
übernimmt aber nach einem Unfall mit psychologischer Komponente zunächst
bis zu fünf probatorische Sitzungen Psychotherapie, auch ohne die Kausalität
zum Unfallereignis eingehend zu prüfen (www.dguv.de/medien/landesverbaen
de/de/med_reha/documents/psych2-2.pdf).
Tabelle 1: Versicherte mit psychischer Erkrankung als Arbeitsunfall bzw. Folge
eines Arbeitsunfalls, die im Jahr 2024 ambulante psychotherapeutische
Leistungen erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Arbeits- und Wegeunfällen (Daten
aus früheren Jahren nicht verfügbar)
Jahr Anzahl Arbeitsunfälle Anzahl Wegeunfälle Gesamt
2024 11.728 4.334 16.062
Quelle: statistische Auswertung der DGUV
Tabelle 2: Versicherte mit psychischer Erkrankung als Arbeitsunfall bzw. Folge
eines Arbeitsunfalls, die im Jahr 2024 ambulante psychotherapeutische
Leistungen erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie
Art der Erkrankung (Daten aus früheren Jahren nicht verfügbar). Pro Fall
können mehrere Diagnosen vorliegen.
ICD-10
Diagnose
ICD-10 Bezeichnung Anzahl
Arbeitsunfälle
Anzahl
Wegeunfälle
Gesamt
F43.0 Akute Belastungsreaktion 3.491 905 4.396
F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung 2.695 1.061 3.756
F43.2 Anpassungsstörungen 2.459 935 3.394
- Rein präventive Leistung ohne Diagnose 917 388 1.305
F99 Psychische Störung ohne nähere Angabe 799 258 1.057
F32.1 Mittelgradige depressive Episode 497 230 727
F32.0 Leichte depressive Episode 312 101 413
F43.8 Sonstige Reaktionen auf schwere Belastung 293 98 391
F40.0 Agoraphobie 230 70 300
F45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen
und psychischen Faktoren
178 81 259
ICD-10
Diagnose
ICD-10 Bezeichnung Anzahl
Arbeitsunfälle
Anzahl
Wegeunfälle
Gesamt
F45.40 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung 140 112 252
F33.1 Rezidivierende depressive Störung,
gegenwärtig mittelgradige Episode
141 86 227
F40.2 Spezifische (isolierte) Phobien 124 93 217
F07.2 Organisches Psychosyndrom nach
Schädelhirntrauma
82 114 196
F45.0 Somatisierungsstörung 135 45 180
F07.9 Nicht näher bezeichnete organische
Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund
einer Krankheit, Schädigung oder
Funktionsstörung des Gehirns
46 117 163
Übrige (n < 100) 974 509 1.483
Gesamt 13.513 5.203 18.716
Quelle: statistische Auswertung der DGUV
Tabelle 3: Versicherte mit psychischer Erkrankung als Arbeitsunfall bzw. Folge
eines Arbeitsunfalls, die im Jahr 2024 ambulante psychotherapeutische
Leistungen erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie
Unfallversicherungsträger (Daten aus früheren Jahren nicht verfügbar)
Unfallversicherungsträger Anzahl Arbeitsunfälle Anzahl Wegeunfälle Gesamt
BG RCI 470 150 620
BGHM 146 85 231
BG ETEM 724 399 1.123
BG BAU 1.170 198 1.368
BGN 414 227 641
BGHW 1.812 604 2.416
BG Verkehr 1.121 165 1.286
VBG 87 42 129
BGW 2.168 1.107 3.275
UVTöH 3.616 1.357 4.973
Gesamt 11.728 4.334 16.062
Quelle: statistische Auswertung der DGUV
Angaben zur Berufsgruppe liegen der DGUV für die Fälle psychischer
Erkrankungen als Arbeitsunfall bzw. Folge eines Arbeitsunfalls, die im Jahr 2024
ambulante psychotherapeutische Leistungen erhalten haben, nicht vor.
In der SVLFG werden bei Unfallmeldungen, soweit bekannt, u. a. Diagnosen
zu psychischen Erkrankungen mit aufgenommen. In Summe ist dies nach
Angaben der SVLFG in dem angefragten 10-Jahres-Zeitraum bei 406
Unfallmeldungen der Fall gewesen.
Die Daten geben keinen Aufschluss darüber,
– ob es sich um eine maßgebliche psychische Beeinträchtigung handelt oder
ggf. nur um eine kurze Episode,
– ob die psychische Erkrankung als Arbeitsunfall anerkannt oder abgelehnt
wurde.
Bei drei Arbeitsunfällen hat die SVLFG „Psychische Erkrankungen ohne
nähere Angabe“ als mittelbare Unfallfolge anerkannt. Weitere Informationen
konnten von der SVLFG nicht zur Verfügung gestellt werden.
b) als Berufskrankheit bzw. „Wie-Berufskrankheit“ nach § 9 Absatz 2
des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII)
den Unfallversicherungsträgern (UVT) gemeldet, und wie viele davon
wurden jeweils anerkannt bzw. abgelehnt (bitte nach Jahr, Art der
Erkrankung, Berufsgruppe und Unfallversicherungsträger aufschlüsseln, bitte
gesondert für Wegeunfälle und übrige Arbeitsunfälle ausweisen)?
Der DGUV liegen folgende Daten vor:
Tabelle 4: Anzeigen auf Verdacht einer psychischen Erkrankung im Zeitraum
2015 bis 2024 nach dem Jahr der Anzeige
Jahr Anzahl
2015 60
2016 79
2017 65
2018 75
2019 92
2020 65
2021 57
2022 54
2023 62
2024 81
Gesamt 690
Quelle: Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Tabelle 5: Anzeigen auf Verdacht einer psychischen Erkrankung im Zeitraum
2015 bis 2024 nach der Art der Erkrankung (gruppiert)
Diagnose bzw. Diagnosegruppe Anzahl
Depression 215
Angststörungen 20
PTBS 77
Anpassungsstörung 20
psychische Störung ohne nähere Angaben 126
Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
(beinhaltet Burnout bzw. Ausgebranntsein)
68
sonstige psychische Störungen oder Faktoren, die den psychischen
Gesundheitszustand beeinflussen
164
Gesamt 690
Quelle: Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII der gewerblichen Berufsgenossenschaften und
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
In der Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII können
bis zu acht Diagnosen erfasst werden. Diese werden in der Regel mit der
Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme (ICD 10) dokumentiert, können aber auch als Freitext
eingegeben werden. Wurde mehr als eine Diagnose dokumentiert, wurde die erste
mit einer Schlüsselziffer dokumentierte psychische Störung bzw. Faktor, der
den psychischen Gesundheitszustand beeinflusst (Z-Diagnosen), berücksichtigt.
Die Tabelle 5 gibt die am häufigsten verwendeten (teilweise gruppierten)
Schlüsselziffern wieder.
Tabelle 6: Anzeigen auf Verdacht einer psychischen Erkrankung im Zeitraum
2015 bis 2024 nach der Tätigkeit (gruppiert)
ISCO-08 Bezeichnung Anzahl
325 Sonstige Assistenzberufe im Gesundheitswesen 57
322 Nicht akademische Krankenpflege-, Geburtshilfefachkräfte 48
531 Kinder-, Lernbetreuung 27
833 Fahren schwerer Lastkraftwagen/Busse 24
335 Fachkräfte: öffentliche Verwaltung 23
332 Vertrieb, Einkauf, Handelsmaklerinnen und -makler 20
541 Schutzkräfte, Sicherheitsbedienstete 20
263 Sozialwissenschaften, geistliche Begleitung und Seelsorge 17
532 Betreuungsberufe: Gesundheitswesen 18
411 Allgemeine Bürokräfte 16
Übrige (n < 15) 420
Gesamt 690
Quelle: Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII der gewerblichen Berufsgenossenschaften und
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
In der Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII liegt keine
Information zum Beruf der versicherten Person vor. Erhoben wird die
Tätigkeit, während der die Einwirkung stattgefunden haben soll. Die Tätigkeit kann
als Freitextfeld oder mit der Internationalen Standardklassifikation der Berufe
(ISCO-08) dokumentiert werden. Es können bis zu acht Tätigkeiten erfasst
werden. Die Tabelle 6 gibt die zehn am häufigsten verwendeten dreistelligen
Schlüsselziffern (Berufsgruppen) wieder, wobei die Fälle, in denen
ausschließlich eine Freitexteingabe erfolgte, außer Betracht bleiben. Wurde mehr als eine
Tätigkeit dokumentiert, wurde die erste mit einer Schlüsselziffer dokumentierte
Tätigkeit berücksichtigt.
Tabelle 7: Anzeigen auf Verdacht einer psychischen Erkrankung im Zeitraum
von 2015 bis 2024 nach Unfallversicherungsträger
Unfallversicherungsträger Anzahl
BG RCI 24
BGHM 73
BG ETEM 31
BG BAU 24
BGN 14
BGHW 67
BG Verkehr 40
VBG 142
BGW 140
UVTöH 135
Gesamt 690
Quelle: Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Tabelle 8: Ablehnungen einer psychischen Erkrankung im Zeitraum von 2015
bis 2024 nach dem Jahr der Ablehnung
Jahr Anzahl
2015 59
2016 73
2017 63
Jahr Anzahl
2018 73
2019 92
2020 69
2021 53
2022 49
2023 54
2024 60
Gesamt 645
Quelle: Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Tabelle 9: Ablehnungen einer psychischen Erkrankung im Zeitraum von 2015
bis 2024 nach der Art der Erkrankung
Diagnose bzw. Diagnosegruppe Anzahl
Depression 208
Angststörungen 20
PTBS 57
Anpassungsstörung 21
psychische Störung ohne nähere Angaben 115
Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
(beinhaltet Burnout bzw. Ausgebranntsein)
66
sonstige psychische Störungen oder Faktoren, die den psychischen
Gesundheitszustand beeinflussen
158
Gesamt 645
Quelle: Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII der gewerblichen Berufsgenossenschaften und
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
In der Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII können
bis zu acht Diagnosen erfasst werden. Diese werden in der Regel mit der
Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme (ICD 10) dokumentiert, können aber auch als Freitext
eingegeben werden. Wurde mehr als eine Diagnose dokumentiert, wurde die erste
mit einer Schlüsselziffer dokumentierte psychische Störung bzw. Faktor, der
den psychischen Gesundheitszustand beeinflusst (Z-Diagnosen), berücksichtigt.
Die Tabelle 9 gibt die am häufigsten verwendeten (teilweise gruppierten)
Schlüsselziffern wieder.
Tabelle 10: Ablehnungen einer psychischen Erkrankung im Zeitraum von 2015
bis 2024 nach der Tätigkeit (gruppiert)
ISCO-08 Bezeichnung Anzahl
322 Nicht akademische Krankenpflege-, Geburtshilfefachkräfte 44
325 Sonstige Assistenzberufe im Gesundheitswesen 37
531 Kinder-, Lernbetreuung 26
833 Fahren schwerer Lastkraftwagen/Busse 23
335 Fachkräfte: öffentliche Verwaltung 22
332 Vertrieb, Einkauf, Handelsmaklerinnen und -makler 19
532 Betreuungsberufe: Gesundheitswesen 18
263 Sozialwissenschaften, geistliche Begleitung und Seelsorge 17
541 Schutzkräfte, Sicherheitsbedienstete 17
411 Allgemeine Bürokräfte 16
ISCO-08 Bezeichnung Anzahl
Übrige (n < 15) 406
Gesamt 645
Quelle: Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII der gewerblichen Berufsgenossenschaften und
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Es wird auf den Hinweis zu der Tabelle 6 verwiesen.
Tabelle 11: Ablehnungen einer psychischen Erkrankung im Zeitraum von 2015
bis 2024 nach Unfallversicherungsträger
Unfallversicherungsträger Anzahl
BG RCI 20
BGHM 72
BG ETEM 32
BG BAU 24
BGN 14
BGHW 67
BG Verkehr 38
VBG 136
BGW 132
UVTöH 110
Gesamt 645
Quelle: Dokumentation der Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 SGB VII der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Im Zeitraum von 2015 bis 2024 wurde eine PTBS nach § 9 Absatz 2 SGB VII
anerkannt. Da es sich um einen Einzelfall handelt, sind weitere Angaben aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Bei der SVLFG wurden im Zeitraum von 2016 bis 2025 keine Anzeigen zu
PTBS als ICD F43.x im Sinne einer Berufskrankheit (§ 9 Absatz 1 und
Absatz 2 SGB VII) gemeldet. Dementsprechend erfolgte auch keine Anerkennung
oder Ablehnung.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennungsquote
bei Anträgen auf Anerkennung einer PTBS als „Wie-Berufskrankheit“,
und wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich Verfahren zur Anerkennung einer PTBS als „Wie-Berufskrankheit“
nach § 9 Absatz 2 SGB VII, einschließlich etwaiger Widerspruchs- und
Gerichtsverfahren?
Im Zeitraum von 2015 bis 2024 wurde eine PTBS-Erkrankung nach § 9
Absatz 2 SGB VII von den Unfallversicherungsträgern anerkannt (vgl. die
Antwort zu Frage 1b). Aufgrund der geringen Fallzahl ist die Ableitung einer
Anerkennungsquote und durchschnittlichen Verfahrensdauer nicht möglich.
3. Wann genau und wie oft waren nach Kenntnis der Bundesregierung
psychische Erkrankungen Thema im ÄSVB (bitte nach Vorprüfung und
Beratung unterscheiden), und wie lautete jeweils das Ergebnis der
Befassung?
Der ÄSVB befasst sich seit November 2018 mit dem Thema PTBS und seit
Juni 2023 mit dem Thema „Depression in Berufen mit hohen psychosozialen
Arbeitsbelastungen“ (high strain). Zu beiden Themen liegt ein Ergebnis der
Befassung noch nicht vor. Auskünfte, wann oder wie oft die Themen beraten
wurden bzw. mit welchem Inhalt, sind aufgrund der Vertraulichkeit der Beratungen
des ÄSVB nicht möglich (§ 9 Absatz 1 der Berufskrankheitenverordnung –
BKV).
4. Falls PTBS vor dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
BSG-Urteil nicht geprüft oder beraten wurde, was ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Grund dafür?
Der ÄSVB hat sich bereits vor dem BSG-Urteil vom 22. Juni 2023 mit der
Erkrankung befasst.
5. Falls weitere arbeitsbedingte depressive Erkrankungen bisher nicht
geprüft oder beraten wurden, was ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Grund dafür (z. B. fehlten belastbare Hinweise auf Vorliegen einer
möglichen neuen Berufskrankheit)?
Die Erkrankung Depression wird durch den ÄSVB beraten.
6. Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiter
Datenlücken hinsichtlich der Erfassung arbeitsbedingter psychischer
Erkrankungen, insbesondere der PTBS, die eine Aufnahme in die Liste der
Berufskrankheiten verhindern, und ggf. welche Maßnahmen sind geplant, um
diese zu schließen?
Eine Beantwortung ist unter Verweis auf die laufenden Beratungen durch den
ÄSVB nicht möglich. Es ist u. a. Aufgabe des ÄSVB zu prüfen, ob die
wissenschaftliche Datenlage für eine Empfehlung des ÄSVB zur Aufnahme in die
Liste der Berufskrankheiten ausreichend ist.
7. Wie lautet der nach aktuellem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung
der konkrete Zeitplan zur Aufnahme von PTBS in die Liste der
Berufskrankheiten?
10. Welche besonderen Probleme können aus Sicht der Bundesregierung bei
der voraussichtlichen Einstufung von PTBS als Berufskrankheit im
Anerkennungsverfahren auftreten?
Die Fragen 7 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Beantwortung ist nicht möglich, da die Frage ein Beratungsergebnis im
Sinne einer positiven Empfehlung des ÄSVB für die Aufnahme der PTBS in
die Liste der Berufskrankheiten vorwegnimmt. Die Beratungen durch den
ÄSVB dauern derzeit noch an. Interne Informationen aus den Beratungen
können wegen der Vertraulichkeit der Beratungen nicht zur Verfügung gestellt
werden. Aufgrund des komplexen medizinisch-wissenschaftlichen Prüfprozesses
ist von einer mehrjährigen Bearbeitungsdauer auszugehen.
8. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, dass PTBS
trotz der BSG-Urteile nicht in die Liste der Berufskrankheiten
aufgenommen wird?
Dies ist möglich, falls die wissenschaftlichen Erkenntnisse nach der Prüfung
durch den ÄSVB nicht ausreichen, um die Anforderung an eine neue
Berufskrankheit nach § 9 Absatz 1 Satz 2 SGB VII zu erfüllen. In diesem Falle lägen
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme als Berufskrankheit nicht
vor.
9. Welche anerkannten „Wie-Berufskrankheiten“ sind nach Kenntnis der
Bundesregierung (noch) nicht auf der Liste der Berufskrankheiten, und
warum?
Derzeit existiert nur für eine Erkrankung eine Empfehlung des ÄSVB für die
Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten, die noch nicht abschließend das
Verordnungsverfahren durchlaufen hat: „Parkinson-Syndrom durch langjährig,
häufig und selbst angewendete Pestizide“. Das Bundeskabinett hat am 27. Mai
2026 die 7. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
beschlossen, durch die die Aufnahme erfolgen soll. Hierzu ist noch die
Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen sind entsprechende Erkrankungsfälle bereits jetzt als „Wie-
Berufskrankheit“ anzuerkennen.
Unabhängig von einer Empfehlung des ÄSVB können die
Unfallversicherungsträger bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 SGB VII jederzeit
Einzelfälle als „Wie-Berufskrankheit“ anerkennen.
11. Wie kann die Bundesregierung dafür sorgen bzw. unterstützen, dass
arbeitsbedingte psychische Belastungen in die Liste der Berufskrankheiten
(Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung) aufgenommen werden,
und was hat sie diesbezüglich konkret unternommen oder wird sie
konkret unternehmen?
Erkrankungen können dann in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen
werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 9 Absatz 1
Satz 2 SGB VII). Gefordert wird u. a. das Vorliegen einer Erkrankung. Die
Erkrankungen PTBS und Depression werden aktuell durch den ÄSVB beraten.
Die Mitglieder des ÄSVB sind in Ausübung ihrer Aufgabe als Sachverständige
unabhängig und nicht an Weisungen gebunden (§ 8 Absatz 3 BKV). Sie werden
durch die Geschäftsstelle des ÄSVB bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin wissenschaftlich und organisatorisch unterstützt (§ 10
Absatz 1 BKV).
12. In welchen anderen EU-Ländern können nach Kenntnis der
Bundesregierung (bestimmte) psychische Erkrankungen als Berufskrankheit
anerkannt werden, und wie erklärt sie diesen Unterschied?
13. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in der im Jahr 2010 überarbeiteten
Liste der Berufskrankheiten der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) „Psychische und Verhaltensstörungen“ und explizit
„Posttraumatische Belastungsstörungen“ bereits enthalten sind und in der Anlage 1 zur
Berufskrankheiten-Verordnung weiterhin nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Welche Erkrankungen unter welchen Voraussetzungen als Berufskrankheit
anzuerkennen und in welcher Höhe zu entschädigen sind, obliegt der
Gesetzgebungskompetenz der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Nicht jeder Mitgliedstaat
der EU hat sich dabei für ein Listensystem entschieden. In der Empfehlung
(EU) 2025/2609 der Kommission vom 18. Dezember 2025 über die
Europäische Liste der Berufskrankheiten sind psychische Erkrankungen weder im
Anhang I noch im Anhang II gelistet (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/T
XT/PDF/?uri=OJ:L_202502609). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich
weder bei der Europäischen Liste der Berufskrankheiten noch bei der o. g. Liste
der Berufskrankheiten der ILO um gesetzlich verbindliche Regelungen handelt.
Die Europäische Liste der Berufskrankheiten ist als Empfehlung mit
insbesondere präventiver Zielrichtung zu betrachten. Für die in den Anhängen I und II
bezeichneten Krankheiten und deren berufliche Verursachung lassen sich keine
Entschädigungsansprüche im Hinblick auf das deutsche Versicherungsrecht
herleiten (vgl. auch www.baua.de/DE/Themen/Praevention/Koerperliche-Gesu
ndheit/Berufskrankheiten/EU-Empfehlungen).
Unterschiede bei der Anerkennung von Berufskrankheiten in den einzelnen
Mitgliedstaaten der EU gründen sich insbesondere auf unterschiedliche
nationale rechtliche Definitionen, Melde- und Anerkennungsverfahren sowie die
Voraussetzungen und Höhe von Kompensationsleistungen. Ein direkter
Vergleich dieser Systeme ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Eine Publikation von EUROGIP aus dem Jahr 2023 zeigt, dass verschiedene
arbeitsbedingte psychische Erkrankungen vor allem in fünf EU-Ländern als
Berufskrankheiten anerkannt werden können: Dänemark, Spanien, Frankreich,
Italien und Schweden. Das belgische Berufskrankheitensystem schließt eine
Anerkennung zwar nicht aus, EUROGIP nennt aber nur vereinzelte Fälle. EU-
ROGIP führt die unterschiedlichen Anerkennungspraktiken insbesondere auf
unterschiedliche Listen-, Off-List- und Beweissysteme zurück.
Molkentin (2023) ergänzt gegenüber EUROGIP (2023) den Sonderfall
Lettland: Dort sei speziell das „Burnout-Syndrom“ in die Liste der
Berufskrankheiten aufgenommen, bezeichnet als „Krankheiten, die durch Überlastung
verursacht werden (totale körperliche Überlastung oder Überlastung bestimmter
Organe oder Systeme)“. Er weist zugleich kritisch darauf hin, dass diese
Definition frei gebildet sei, nicht an internationale Klassifikationen anknüpfe und die
42 Anerkennungen in den Jahren 2013 bis 2015 sehr unterschiedliche Berufe
betrafen ohne eine plausible berufliche Häufung.
Referenzen:
• EUROGIP, Recognition and compensation of work-related mental disorders
in Europe, 2023, https://eurogip.fr/wp-content/uploads/2023/07/EUROGIP-
Reco-and-compensation-of-work-related-mental-disorders-Europe-2023.pdf
• Molkentin 2023, Die Anerkennung psychisch vermittelter
Berufskrankheiten im ausgewählten europäischen Vergleich; In: ZESAR 2023, 417
14. Welche Studien und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang von
a) hohen Anforderungen (z. B. auch enge Taktzeiten) bei gleichzeitig
geringem Handlungsspielraum und fehlender Anerkennung (High
Job Strain, vgl. insbesondere Basisarbeiterinnen und Basisarbeiter),
b) Jobunsicherheit bzw. drohendem Jobverlust,
c) Unfallerfahrungen,
d) wiederholten traumatisierenden Erlebnissen
als relevantes Risiko für (arbeitsbedingte) Depressions- und/oder
Angsterkrankungen vor?
In den letzten Jahren wurden mehrere systematische Übersichtsarbeiten zur
Rolle des psychosozialen Arbeitsumfelds im Hinblick auf das Risiko
psychischer Störungen veröffentlicht. Im Jahr 2023 erschien in der medizinischen
Fachzeitschrift „The Lancet“ eine systematische Übersichtsarbeit dieser
systematischen Übersichtsarbeiten (ein sogenannter Umbrella-Review oder Meta-
Review) (Rugulies et al. 2023). Eine deutschsprachige Zusammenfassung
dieses Umbrella-Reviews ist im Rahmen eines Kapitels des „Fehlzeitenreports
2026“ beabsichtigt (Aust et al. in press).
Der Umbrella-Review fasst sieben systematische Übersichtsarbeiten mit Meta-
Analysen zusammen, die im Zeitraum zwischen 2017 und 2021 veröffentlicht
worden waren (Madsen et al. 2017, Rugulies et al. 2017, Rönnblad et al. 2019,
Duchaine et al. 2020, Rudkjoebing et al. 2020, Mikkelsen et al. 2021, Rugulies
et al. 2021). Ein weiterer Umbrella-Review untersuchte psychosoziale
Arbeitsbedingungen sowohl hinsichtlich psychischer als auch somatischer Endpunkte
(Niedhammer et al. 2021). Darüber hinaus liegt eine Übersichtsarbeit der
Universitäten Dresden und Leipzig aus dem Jahr 2022 vor (Seidler et al. 2022).
Job strain, d. h. die Kombination von hohen Arbeitsanforderungen und
geringen Entscheidungsspielraum, wurde ursprünglich vor allem im Zusammenhang
mit Herzkreislauferkrankungen untersucht (Kivimäki et al. 2012). Teilweise
konnten diese Studien auch zur Analyse des Endpunktes „Depression“ genutzt
werden (Madsen et al. 2017).
Es gibt nur vereinzelt Studien, welche den Zusammenhang von (wiederholten)
traumatischen Ereignissen im zivilen Arbeitskontext mit Depressions- und
Angststörungen untersuchen, da der Fokus mehrheitlich auf dem Outcome
„Posttraumatische Belastungsstörung“ liegt. Für die Definition von
traumatischen Ereignissen wird auf das Diagnostic and Statistical Manual of Mental
Disorders (DSM-5) verwiesen. Darüber hinaus existiert die Klassifikation im
International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems
(ICD) 10 und 11.
Eine internationale Überblicksarbeit zu Prädiktoren für die psychische
Gesundheit bei Mitarbeitenden ziviler Rettungsdienste (Feuerwehrleute,
Rettungssanitäter und -sanitäterinnen, Polizeileute) aus dem Jahr 2021 konnte nur zwei
Studien identifizieren, welche den Zusammenhang von „critical incidents“ mit
depressiver Symptomatik ermittelten. Aus dem deutschen Kontext sind keine
Studien bekannt.
Hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse wird auf die Veröffentlichungen
verwiesen.
Referenzen:
– Aust B, Greiner BA, Rugulies R (in press). Psychische Gesundheit und
Erkrankung: Evidenz zu arbeitsbezogenen Einflussfaktoren und
Interventionen. In: Badura B., Ducki A., Baumgardt J., Meyer M. and Schröder H.
(ed). Mentale Gesundheit in der Arbeitswelt stärken. Springer, Heidelberg.
– American Psychiatric Association. (2013). Diagnostic and statistical manual
of mental disorders (5th ed.). https://doi.org/10.1176/appi.books.978089042
5596
– Brendel B, Martus P, Arbeits- und individuumsbezogene Determinanten für
die Vulnerabilität gegenüber Burnout und Depressionen, 1. Auflage.
Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2018. Seiten:
124, Projektnummer: F 2318, PDF-Datei, www.baua.de/DE/Angebote/Publi
kationen/Berichte/F2318-1
– Duchaine CS, Aube K, Gilbert-Ouimet M, Vezina M, Ndjaboue R,
Massamba V, et al. (2020). Psychosocial stressors at work and the risk of
sickness absence due to a diagnosed mental disorder: A systematic review
and meta-analysis. JAMA Psychiatry 77: 842–851. https:// jamanetwor
k.com/journals/jamapsychiatry/fullarticle/2763369.
– Kim, T. J., von dem Knesebeck, O. Perceived job insecurity, unemployment
and depressive symptoms: a systematic review and meta-analysis of
prospective observational studies. Int Arch Occup Environ Health 89, 561–573
(2016). https://link.springer.com/article/10.1007/s00420-015-1107-1.
– Kivimäki M, Nyberg ST, Batty GD, Fransson EI, Heikkilä K, Alfredsson L,
et al. (2012). Job strain as a risk factor for coronary heart disease: a
collaborative meta-analysis of individual participant data. The Lancet 380:
1491-1497. www.sciencedirect.com/science/article/pii/S014067361260994
5?via%3Dihub.
– Kyron, M. J., Rees, C. S., Lawrence, D., Carleton, R. N., & McEvoy, P. M.
(2021). Prospective risk and protective factors for psychopathology and
wellbeing in civilian emergency services personnel: a systematic review.
Journal of affective disorders, 281, 517–532. www.sciencedirect.com/scienc
e/article/abs/pii/S0165032720331104?via%3Dihub.
– Lohmann-Haislah A, Buchallik F, Burr H, Vorbeugen ist besser als
Nachsorgen: psychosoziale Arbeitsbedingungen und psychische Gesundheit.
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
2024. www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/Psychosoziale-Arb
eitsbedingungen.html?pk_campaign=DOI.
– Madsen IEH, Nyberg ST, Magnusson Hanson LL, Ferrie JE, Ahola K,
Alfredsson L, et al. (2017). Job strain as a risk factor for clinical depression:
systematic review and meta-analysis with additional individual participant
data. Psychological Medicine 47: 1342–1356. www.cambridge.org/core/jou
rnals/psychological-medicine/article/job-strain-as-a-risk-factor-for-
clinicaldepression-systematic-review-and-metaanalysis-with-additional-
individualparticipant-data/9EF85F9574FF0B929E01184B7B40B47D.
– Mikkelsen S, Coggon D, Andersen JH, Casey P, Flachs EM, Kolstad HA, et
al. (2021). Are depressive disorders caused by psychosocial stressors at
work? A systematic review with metaanalysis. European Journal of
Epidemiology 36: 479–496. https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-021-
00725-9.
– Mikucka M, Arránz Becker O, Worl C. Short- and long-term health effects
of job insecurity. Fixed effects panel analysis of German data. Scand J Work
Environ Health. 2025 Mar 1; 51(2): 68–76. www.sjweh.fi/article/4206.
– Niedhammer I, Bertrais S, Witt K (2021). Psychosocial work exposures and
health outcomes: a meta-review of 72 literature reviews with meta-analysis.
Scandinavian Journal of Work, Environment & Health 47: 489–508. www.s
jweh.fi/show_abstract.php?abstract_id=3968.
– Petereit-Haack, G.; Bolm-Audorff, U.; Romero Starke, K.; Seidler, A.
Occupational Risk for Post-Traumatic Stress Disorder and Trauma-Related
Depression: A Systematic Review with Meta-Analysis. Int. J. Environ. Res.
Public Health 2020, 17, 9369. www.mdpi.com/1660-4601/17/24/9369.
– Rönnblad T, Grönholm E, Jonsson J, Koranyi I, Orellana C, Kreshpaj B, et
al. (2019). Precarious employment and mental health: a systematic review
and meta-analysis of longitudinal studies. Scandinavian Journal of Work,
Environment & Health 45: 429–443. www.sjweh.fi/show_abstract.php?abst
ract_id=3797.
– Rudkjoebing LA, Bungum AB, Flachs EM, Eller NH, Borritz M, Aust B, et
al. (2020). Work-related exposure to violence or threats and risk of mental
disorders and symptoms: a systematic review and meta-analysis.
Scandinavian Journal of Work, Environment & Health 46: 339–349. www.sjweh.fi/s
how_abstract.php?abstract_id=3877.
– Rugulies R, Aust B, Greiner BA, Arensman E, Kawakami N, LaMontagne
AD, et al. (2023). Work-related causes of mental health conditions and
interventions for their improvement in workplaces. The Lancet 402: 1368–
1381. www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0140673623008693?via
%3Dihub.
– Rugulies R, Aust B, Madsen IEH (2017). Effort-reward imbalance at work
and risk of depressive disorders. A systematic review and meta-analysis of
prospective cohort studies. Scandinavian Journal of Work, Environment &
Health 43: 294–306. www.sjweh.fi/show_abstract.php?abstract_id=3632.
– Rugulies R, Sørensen K, Di Tecco C, Bonafede M, Rondinone BM, Ahn S,
et al. (2021). The effect of exposure to long working hours on depression: A
systematic review and meta-analysis from the WHO/ILO Joint Estimates of
the Work-related Burden of Disease and Injury. Environment International
155: 106629. www.sciencedirect.com/science/article/pii/S01604120210025
43?via%3Dihub.
– Seidler A, Schubert M, Freiberg A, Drossler S, Hussenoeder FS, Conrad I,
et al. (2022). Psychosoziale berufliche Belastungen und psychische
Erkrankungen. Deutsches Ärzteblatt International 119: 709–715. https://di.aerztebl
att.de/int/archive/article/228093.
– Theorell T, Hammarström A, Aronsson G, Träskman Bendz L, Grape T,
Hogstedt C, Marteinsdottir I, Skoog I, Hall C. A systematic review
including meta-analysis of work environment and depressive symptoms. BMC
Public Health. 2015 https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4522058/
– Thinschmidt, S. Deckert, F. S. Then, J. Hegewald, K. Nieuwenhuijsen, S. G.
Riedel-Heller, A. Seidler (2014) Systematischer Review: Der Einfluss
arbeitsbedingter psychosozialer Belastungsfaktoren auf die Entstehung
psychischer Beeinträchtigungen und Erkrankungen. 1. Auflage. Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2014 www.baua.de/D
E/Angebote/Publikationen/Berichte/F2264
– Wege N, Angerer P, Li J. Effects of Lifetime Unemployment Experience
and Job Insecurity on Two-Year Risk of Physician-Diagnosed Incident
Depression in the German Working Population. Int J Environ Res Public
Health. 2017 Aug 11; 14(8): 904. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28800
069/.
15. Welche Studien und Erkenntnisse zu erhöhten Gesundheitsrisiken bei
Basisarbeiterinnen und Basisarbeitern (vgl. www.arbeit-sicher-und-gesu
nd.de/themen/basisarbeit) für eine depressive Erkrankung liegen der
Bundesregierung vor?
Folgende Veröffentlichungen sind der Bundesregierung bekannt:
– Demiral et al. 2022 „Mentale Gesundheit bei der Arbeit (S-MGA)“ BAuA
ASUG Basisarbeit: Faktencheck Basisarbeit. Beschäftigte und
Beschäftigungsmerkmale. www.arbeit-sicher-und-gesund.de/fileadmin/PDFs/Basisar
beit/Monitore/ASUG_Monitor_Basisarbeit_Faktencheck_Basisarbeit.pdf.
– Demiral, Y., Ihle, T., Rose, U., Conway, P. M., & Burr, H. (2022).
Precarious Work as Risk Factor for 5-Year Increase in Depressive Symptoms.
International Journal of Environmental Research and Public Health, 19(6),
3175. www.mdpi.com/1660-4601/19/6/3175
– Rugulies R, Aust B, Greiner B et al. (2023). Work-related causes of mental
health conditions and interventions for their improvement in workplaces.
The Lancet, 402, 1368–1381. www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0
140673623008693?via%3Dihub.
Hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse wird auf die Veröffentlichungen
verwiesen.
16. Welche Studien und Erkenntnisse zu erhöhten Gesundheitsrisiken für
beruflich verursachte bzw. beruflich verursachtes
Die nachfolgenden Veröffentlichungen sind der Bundesregierung bekannt.
Hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse wird auf die jeweiligen
Veröffentlichungen verwiesen.
a) Burn-out,
Sowohl international (siehe Arronson et al., 2017) als auch aus Deutschland
(Seidler, 2014; 2022) liegen Überblicksarbeiten auf Basis von
Längsschnittstudien zu Einflussgrößen auf Burnout vor:
– Aronsson G, et al. (2017) A systematic review including meta-analysis of
work environment and burnout symptoms. BMC public health 17(1): 264
https://link.springer.com/article/10.1186/s12889-017-4153-7
– Demerouti, E. Burnout: a comprehensive review. Z. Arb. Wiss. 78, 492–504
(2024). https://link.springer.com/article/10.1007/s41449-024-00452-3
– Seidler A, et al. (2014) The role of psychosocial working conditions on
burnout and its core component emotional exhaustion – a systematic review.
Journal of occupational medicine and toxicology 9(1): 10, https://link.spring
er.com/article/10.1186/1745-6673-9-10
– Seidler A, et al. (2022) Psychosoziale berufliche Belastungen und
psychische Erkrankungen. Dtsch Arztebl International 119(42): 709–715 https://d
i.aerzteblatt.de/int/archive/article/228093
b) Mobbing,
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 14 verwiesen. Vor allem im Umbrella-
Review von Rugulies et al. 2023 werden Zusammenhänge zwischen
psychosozialen Arbeitsbedingungen und Depression sowie Mobbing berichtet. In den
letzten Jahren sind weitere Studien zu Mobbing und Depression erschienen
(Mathisen et al. 2024, Conway et al. 2025, Holmgren et al. 2026). Allerdings
sind die Ergebnisse dieser Studien noch nicht in einer neuen systematischen
Übersichtsarbeit mit Metaanalyse zusammengefasst worden.
Referenzen
– Conway, P. M., Burr, H., Rose, U., Clausen, T. & Balducci, C. (2021).
Antecedents of Workplace Bullying among Employees in Germany: Five-Year
Lagged Effects of Job Demands and Job Resources. In: International
Journal of Environmental Research and Public Health, 18(20), 10805. www.md
pi.com/1660-4601/18/20/10805.
– Conway PM, Erlangsen A, Grynderup MB, Clausen T, Bjorner JB, Burr H,
et al. (2025). Self-reported workplace bullying and subsequent risk of
diagnosed mental disorders and psychotropic drug prescriptions: A register-
based prospective cohort study of 75,252 participants. Journal of Affective
Disorders 369: 1–7. www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S016503
2724016239?via%3Dihub.
• Holmgren R, Sørensen JK, Rugulies R, Xu T, Dalsager L, Madsen IEH, et
al. (2026). Onset of exposure to workplace bullying and incident treatment
with psychotropic medication – an emulated target trial with 25 309
Swedish and Danish employees. Epidemiology and Psychiatric Sciences 35: e3.
www.cambridge.org/core/journals/epidemiology-and-psychiatric-sciences/a
rticle/onset-of-exposure-to-workplace-bullying-and-incident-treatment-wit
h-psychotropic-medication-an-emulated-target-trial-with-25-309-swedish-a
nd-danish-employees/9AB7D19E50824BDE86E6F85448294096.
• Lange, S., Burr, H., Rose, U. & Conway, P. M. (2020). Workplace Bullying
and Depressive Symptoms among Employees in Germany: Prospective
Associations Regarding Severity and the Role of the Perpetrator. In:
International Archives of Occupational and Environmental Health, 93, 433–443.
https://link.springer.com/article/10.1007/s00420-019-01492-7.
• Mathisen J, Nguyen TL, Madsen IEH, Xu T, Jensen JH, Sørensen JK, et al.
(2024). Associations between psychosocial work environment factors and
first-time and recurrent treatment for depression: a prospective cohort study
of 24,226 employees. Epidemiology and Psychiatric Sciences 33: e13.
www.cambridge.org/core/journals/epidemiology-and-psychiatric-sciences/a
rticle/associations-between-psychosocial-work-environment-factors-and-fir
sttime-and-recurrent-treatment-for-depression-a-prospective-cohort-study-o
f-24226-employees/8D149B96C0FA417012788B019A9ED294.
• Rugulies R, Aust B, Greiner BA, Arensman E, Kawakami N, LaMontagne
AD, et al. (2023). Work-related causes of mental health conditions and
interventions for their improvement in workplaces. The Lancet 402:
1368-1381. www.sciencedirect.com/science/article/pii/S014067362300869
3?via%3Dihub
• Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP),
Medizinische Fakultät der Universität Leipzig (2025). Repräsentative Studie zum
Thema Mobbing in der Arbeitswelt in der Bundesrepublik Deutschland
(BMAS Forschungsbericht 655), 132–134. www.bmas.de/DE/Service/Publi
kationen/Forschungsberichte/fb-655-repraesentative-studie-mobbing-in-deu
tschland.html
• Verkuil B, Atasayi S, Molendijk ML (2015) Workplace Bullying and
Mental Health: A Meta-Analysis on Cross-Sectional and Longitudinal Data.
PLOS ONE 10(8): e0135225. https://journals.plos.org/plosone/article?id=1
0.1371/journal.pone.0135225.
Die unter den Fragen 16a und 16b genannten Begriffe stellen keine
Krankheitsbilder im Sinne der ICD-10 oder ICD-11 dar.
c) Suizidalität
liegen der Bundesregierung vor?
In den letzten Jahren ist das wissenschaftliche Interesse an einem möglichen
Beitrag psychosozialer Arbeitsbedingungen zum Suizidrisiko, einschließlich
Suizidgedanken, Suizidversuchen und Tod durch Suizid, gestiegen und
folgende Veröffentlichungen sind erfolgt:
– Baumert J, Schneider B, Lukaschek K, Emeny RT, Meisinger C, Erazo N,
Dragano N, Ladwig KH, Adverse conditions at the workplace are
associated with increased suicide risk, Journal of Psychiatric Research, Volume 57,
2014, www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0022395614001757?
via%3Dihub.
– Bossard C, Santin G, Lopez V, Imbernon E, Cohidon C (2016). Surveillance
des suicides liés au travail en France: une étude exploratoire [Surveillance
of work-related suicide in France: An exploratory study]. Revue d
Epidemiologie et de Sante Publique 64: 201–210. www.sciencedirect.com/science/a
rticle/pii/S0398762016301535?via%3Dihub.
– Cheng Q, Chen F, Yip PS (2011). The Foxconn suicides and their media
prominence: is the Werther Effect applicable in China? BMC Public Health
11: 841. https://link.springer.com/article/10.1186/1471-2458-11-841.
– Conway PM, Erlangsen A, Grynderup MB, Clausen T, Rugulies R, Bjorner
JB, et al. (2022). Workplace bullying and risk of suicide and suicide
attempts: A register-based prospective cohort study of 98 330 participants in
Denmark. Scandinavian Journal of Work, Environment & Health 48: 425–
434. www.sjweh.fi/show_abstract.php?abstract_id=4034.
– Greiner BA, Arensman E (2022). The role of work in suicidal behavior –
uncovering priorities for research and prevention. Scandinavian Journal of
Work, Environment & Health 48: 419–424. www.sjweh.fi/show_abstrac
t.php?abstract_id=4051.
– LaMontagne AD, Åberg M, Blomqvist S, Glozier N, Greiner BA,
Gullestrup J, et al. (2024). Work-related suicide: Evolving understandings
of etiology & intervention. American Journal of Industrial Medicine 67:
679–695. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/ajim.23624.
– Luo Z, J. Wang, Y. Zhou, Q. Mao, B. Lang, S. Xu, Workplace bullying and
suicidal ideation and behaviour: a systematic review and meta-analysis,
Public Health, Volume 222, 2023, www.sciencedirect.com/science/article/a
bs/pii/S0033350623002469?via%3Dihub.
– Magnusson Hanson LL, Nyberg A, Mittendorfer-Rutz E, Bondestam F,
Madsen IEH (2020). Work related sexual harassment and risk of suicide and
suicide attempts: prospective cohort study. www.bmj.com/content/370/bmj.
m2984.
– Magnusson Hanson LL, Pentti J, Nordentoft M, Xu T, Rugulies R, Madsen
IEH, et al. (2023). Association of workplace violence and bullying with
later suicide risk: a multicohort study and meta-analysis of published data.
The Lancet Public Health 8: e494–e503. www.sciencedirect.com/science/art
icle/pii/S2468266723000968?via%3Dihub.
– Milner A, Witt K, LaMontagne AD, Niedhammer I (2018). Psychosocial
job stressors and suicidality: a meta-analysis and systematic review.
Occupational and Environmental Medicine 75: 245–253. https://oem.bmj.com/co
ntent/75/4/245.
– Waters S, Karanikolos M, McKee M (2016). When work kills. J Public
Ment Health 15: 229–234. www.emerald.com/jpmh/article/15/4/229/22781
2/When-work-kills.
17. Welche Studien und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung mit Blick
auf wiederholte traumatisierende Erlebnisse und die Verbreitung von
PTBS mit arbeitsbedingtem Bezug bei hochbelasteten
Beschäftigtengruppen wie
a) Rettungsdienst,
b) Feuerwehr,
c) Polizei,
d) Intensivpflege,
e) Gesundheits- und Sozialwesen,
f) Lokführerinnen und Lokführer,
g) kriegsbetroffene Soldatinnen und Soldaten,
h) Content Moderatorinnen und Moderatoren und Data Labeler
vor?
Nicht alle in der Aufzählung genannten Personen stehen bei Verrichtung ihrer
Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt
insbesondere für Polizistinnen und Polizisten sowie kriegsbetroffene Soldatinnen
und Soldaten. Bei der Feuerwehr stehen die verbeamteten Feuerwehrkräfte
nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der ÄSVB hat beschlossen, zum Thema PTBS Beratungen durchzuführen.
Eine Eingrenzung auf bestimmte Personengruppen oder Berufe erfolgte derzeit
noch nicht.
Der Bundesregierung liegen zu wiederholten traumatisierenden Erlebnissen
und zur Verbreitung von PTBS mit arbeitsbedingtem Bezug insbesondere die
systematischen Übersichtsarbeiten – zusammen mit den ihnen zugrunde
liegenden Primärstudien – vor, die im Rahmen der Beratungen des
Sachverständigenbeirats berücksichtigt werden. Daneben wird ebenfalls laufend die weitere
Primärliteratur zu dem Thema geprüft.
Eine nicht abschließende Übersicht der systematischen Reviews, die derzeit –
zusammen mit den ihnen zugrunde liegenden Primärstudien – Gegenstand der
Beratungen im ÄSVB sind, findet sich nachfolgend:
• Hoell A, Kourmpeli E, Dressing H. Work-related posttraumatic stress
disorder in paramedics in comparison to data from the general population of
working age. A systematic review and meta-analysis. Front Public Health. 2023
Mar 9; 11: 1151248. www.frontiersin.org/journals/public-health/articles/10.
3389/fpubh.2023.1151248/full.
• Bolm-Audorff U, Petereit-Haack G, Seidler A. Zusammenhang zwischen
beruflichen Traumata, posttraumatischer Belastungsstörung und Depression
– eine Beurteilung von systematischen Reviews [Relationship Between
Occupational Trauma, Posttraumatic Stress Disorder and Depression – An
Assessment of Systematic Reviews]. Psychiatr Prax. 2019 May; 46(4): 184–
190. German. www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.105
5/a-0822-7712.
• Petereit-Haack G, Bolm-Audorff U, Romero Starke K, Seidler A.
Occupational Risk for Post-Traumatic Stress Disorder and Trauma-Related
Depression: A Systematic Review with Meta-Analysis. Int J Environ Res Public
Health. 2020 Dec 14; 17(24): 9369. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33327
657/.
Weiterhin ist der Bundesregierung folgende internationale Studie bekannt, die
sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen wie Ärztinnen
und Ärzte, Pflegekräfte und weiteres Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt
bezieht:
Frodsham C, Harvey SB, Collins D, Krakue K, Dalgaard VL, Lipscomb R,
Hotopf M, Deady M, Bryant R and Gayed A (2026) Prevalence of post-
traumatic stress disorder in healthcare workers before and during COVID-19: a
systematic review and meta-analysis. Front. Public Health 14: 1735552. www.fronti
ersin.org/journals/public-health/articles/10.3389/fpubh.2026.1735552/full.
Abschließende wissenschaftliche Ergebnisse im Sinne des
Berufskrankheitenrechts liegen der Bundesregierung noch nicht vor, da hierzu zunächst das
Ergebnis der Beratungen des ÄSVB abzuwarten ist.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern in der
zentralen Expositionsdatenbank der gesetzlichen Unfallversicherung
auch Gefährdungen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen
wie PTBS erfasst werden, und wie ist hier der Umsetzungsstand?
Nach § 10a Absatz 1 und 2 der Gefahrstoffverordnung ist jedes Unternehmen
verpflichtet, ein Verzeichnis über Beschäftigte zu führen, die durch Tätigkeiten
mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen
Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B gefährdet sind (Dokumentationspflicht).
Das Verzeichnis muss Angaben zu Art, Höhe und Dauer der Exposition
enthalten und je nach Art des Gefahrstoffs bis zu 40 Jahre aufbewahrt werden
(Archivierungspflicht). Beschäftigten sind beim Ausscheiden aus dem Unternehmen
die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen
(Aushändigungspflicht). Nach § 10a Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung besteht die
Möglichkeit, die Aushändigungs- und Archivierungspflicht auf den
gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu übertragen.
Zu diesem Zweck hat die DGUV mit der Zentralen Expositionsdatenbank
(ZED) ein kostenloses Angebot für die Unternehmen eingerichtet. Arbeitgeber
können die ZED nutzen, um ihrer Verpflichtung nach der
Gefahrstoffverordnung nachzukommen, ein Expositionsverzeichnis zu führen. Vor diesem
Hintergrund enthält die Zentrale Expositionsdatenbank ausschließlich Daten zu
Einwirkungen durch die oben beschriebenen Gefahrstoffe. Daten zu möglichen
Gefährdungen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen sind in der
Datenbank nicht enthalten.
19. Welche weiteren psychischen Erkrankungen könnten nach Einschätzung
der Bundesregierung das in Randnummer 13 ff des Urteils B 2 U 11/20 R
genannte dreischrittige Prüfungsschema (1. Vorliegen einer bestimmten
Krankheit i. S. d. § 9 Absatz 1 S. 2 SGB VII, 2. Bestimmte
Personengruppe wird durch die versicherte Tätigkeit bestimmten Einwirkungen in
erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt, 3. Es
liegen medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse über das Bestehen
einer Einwirkungs- und Verursachungsbeziehung vor) erfüllen?
Eine Beantwortung dieser Frage setzt Beratungsergebnisse des ÄSVB voraus.
Die Beratungen des ÄSVB zu psychischen Erkrankungen sind nicht
abgeschlossen.
20. Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um
arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen und insbesondere
arbeitsbedingter PTBS bei hochbelasteten Berufsgruppen entgegenzuwirken?
Die Gefährdungsbeurteilung und eine menschengerechte Arbeitsgestaltung sind
allgemein zentrale Grundlagen, um Gefährdungen, auch durch traumatische
Ereignisse, für alle Beschäftigten zu minimieren. Psychische
Belastungsfaktoren sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die
Verhältnisprävention kann Arbeitsunfälle und die Wahrscheinlichkeit des
Eintretens traumatischer Ereignisse am Arbeitsplatz verringern. Ziel solcher
Maßnahmen ist eine gute und gesundheitsfördernde Gestaltung der
Arbeitsbedingungen. Beispiele sind eine sichere Technik- und Prozessgestaltung sowie die an
den Bedürfnissen und Belastungsgrenzen des Menschen orientierte
Organisation der Arbeitsabläufe (z. B. Arbeitszeitgestaltung), aber auch die
Unterstützung durch Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen.
21. Welche Auswirkungen hätte die Aufnahme von psychischen
Erkrankungen und speziell PTBS in die Liste der Berufskrankheiten auf die
Präventionsanstrengungen der UVT in diesem Bereich nach Einschätzung der
Bundesregierung?
Den Beratungsergebnissen des ÄSVB kann nicht vorgegriffen werden. Etwaige
Auswirkungen sind vor diesem Hintergrund nicht abschätzbar. Bereits jetzt
bieten Unfallversicherungsträger vielfältige Programme zur Prävention von
psychischen Erkrankungen an, u. a.:
– Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einschließlich
Kriseninterventionsplänen und Initiierung von Debriefings
– Forschung, Entwicklung und Modellprojekte, z. B. Psychosoziale
Notfallversorgung in Unternehmen – eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung in
Deutschland (www.dguv.de/ifa/forschung/projektverzeichnis/ff-fp0475.jsp)
– Information, Kommunikation und Präventionskampagnen, z. B. #Gewalt-
Angehen (www.dguv.de/gewalt-angehen/index.jsp), Jugend-will-sich-
erleben (www.jwsl.de/)
– Qualifizierung, z. B. Seminare zu Psyche und Gesundheit, Führung oder
Kommunikation (www.dguv.de/akademie/qualifizierung/seminare/inde
x.jsp)
– anlassbezogene Beratung, Krisenhotline
– präventive Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte – Modellhafte
Erprobung eines multimodalen Angebots zur Vermeidung psychischer
Fehlbeanspruchungen und Beeinträchtigungen, https://cdn.svlfg.de/fiona8-blob
s/public/svlfgonpremiseproduction/8c830175fe354830/351c3d6378d1/sdl-
2-2017.pdf, S. 5.
– Vorschriften- und Regelwerk, z. B.
• DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ (https://publikationen.dgu
v.de/regelwerk/dguv-vorschriften/4081/ueberfallpraevention),
• DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall!
Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“ (https://pu
blikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2910/gut-vorbereite
t-fuer-den-ernstfall-standards-im-umgang-mit-traumatischen-ereignisse
n-im-betrieb?c=93).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
22. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, auch Personen mit
wissenschaftlich-psychologischem Sachverstand in den ÄSVB
auszunehmen?
Für spezielle medizinische Expertise, die nicht im ÄSVB vertreten ist, zieht der
ÄSVB regelmäßig externe Sachverständige hinzu. Dies gilt auch für den
Bereich Psychologie und Psychiatrie.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Arbeitsunfähigkeitstage, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Erwerbsminderungsrenten
und Frühverrentung sowie Erwerbsfähigkeit und Inanspruchnahme von
Sozialleistungen speziell im Zusammenhang mit (arbeitsbedingten)
psychischen Erkrankungen und speziell PTBS vor, und wie haben sich diese
Zahlen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
In den jährlichen Berichten zum Stand von „Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit“ (SuGA) werden Statistiken zu Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund von
psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen (Diagnosegruppe F00-F99
der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10)) dargestellt. Die
Berichte sind unter www.baua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-
Daten-Fakten/SuGA abrufbar. Zahlen der Jahre 2015 bis 2024 finden sich in
den SuGA-Berichten 2015, 2016 (jeweils Tabelle 10), 2017 (Tabelle D 2),
2018, 2019 (jeweils Tabelle 10), 2020 (Tabelle 11), 2021 (Tabelle D 2), 2022,
2023 (jeweils Tabelle 6) und 2024 (Tabelle 7).
Eine Differenzierung nach arbeitsbedingten und nicht arbeitsbedingten
Ursachen der Arbeitsunfähigkeitstage im Zusammenhang mit psychischen
Erkrankungen ist nicht möglich, da im SuGA hierzu keine Informationen
vorliegen.
Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage im Zusammenhang mit psychischen
Erkrankungen sind gemäß Fallzahlstatistiken der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich um rund 7,7 Prozent
gestiegen. Die Arbeitsunfähigkeitstage im Zusammenhang mit einer PTBS sind
in dem gleichen Zeitraum jährlich um rund 12,5 Prozent gestiegen. Der Anteil
der Arbeitsunfähigkeitstage im Zusammenhang mit einer PTBS an den
Arbeitsunfähigkeitstage im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung liegt im
Jahr 2024 bei rund 1,9 Prozent. Der Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage im
Zusammenhang mit einer PTBS an allen Arbeitsunfähigkeitstage liegt bei rund
0,3 Prozent.
Der DGUV liegen folgende Daten zu den durch ihre Mitglieder geleisteten
Rehabilitationsmaßnahmen vor:
Tabelle 12: Fälle psychischer Erkrankungen als Arbeitsunfall bzw. Folge eines
Arbeitsunfalls, die im Jahr 2024 ambulante psychotherapeutische Leistungen
erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Art der Leistungen (im Jahr 2024)
(weitere Daten sowie Daten aus früheren Jahren nicht verfügbar)
Jahr Anzahl Arbeits-
und Wegeunfälle
Gesamt
Davon Fälle
mit stationärer
Behandlung
Davon Fälle mit
Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben
Davon Fälle
mit Leistungen zur
Sozialen Teilhabe
2024 16.062 3.799 1.116 968
Fälle können innerhalb eines Jahres Leistungen aus mehreren Leistungsarten
erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) bei der SVLFG leistet u. a.
aufgrund von psychischen Störungen und Verhaltensstörungen
Rehabilitationsmaßnahmen und Erwerbsminderungsrenten. Für Rehabilitationsmaßnahmen
liegen folgende statistische Daten bei der SVLFG vor (Tabelle 13).
Jahr Rehamaßnahmen Diagnose psychische und Verhaltensstörungen Anteil
2019 2.129 213 10,00 %
2020 2.245 273 12,16 %
2021 1.693 229 13,53 %
2022 1.942 244 12,56 %
2023 2.095 220 10,50 %
Jahr Rehamaßnahmen Diagnose psychische und Verhaltensstörungen Anteil
2024 2.120 212 10,00 %
2025 1.970 188 9,54 %
Für Erwerbsminderungsrenten liegen folgende statistische Daten bei der
SVLFG vor (Tabelle 14).
Jahr Erwerbsminderungsrenten Diagnose psychische und Verhaltensstörungen Anteil
2019 1.403 288 20,53 %
2020 1.164 263 22,59 %
2021 1.135 280 24,67 %
2022 989 243 24,57 %
2023 1.157 257 22,21 %
2024 1.097 247 22,52 %
2025 967 229 23,68 %
Explizit zu „Posttraumatischen Belastungsstörungen“ im Einzelnen oder zu
arbeitsbedingten Erkrankungen liegen der LAK keine Angaben vor.
In der Statistik der Deutschen Rentenversicherung wird die Ursache einer
Erkrankung, die eine Rehabilitationsmaßnahme erfordert oder zu einer
Erwerbsminderungsrente geführt hat, nicht erfasst. Eine Differenzierung kann lediglich
anhand der Diagnosen erfolgen. Aussagen, wie viele Fälle auf arbeitsbedingte
psychische Erkrankungen zurückzuführen sind, sind deshalb nicht möglich. Die
Anzahl der durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen und
Erwerbsminderungsrentenzugänge aufgrund psychischer Störungen kann für die vergangenen
zehn Jahre den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Anzahl der Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung
nach ausgewählten Diagnosen (Tabelle 15).
Berichtsjahr Psychische und Verhaltensstörungen darunter:
Posttraumatische Belastungsstörung
2015 195.482 3.855
2016 193.947 3.664
2017 199.920 3.779
2018 207.236 3.961
2019 212.329 3.987
2020 178.961 3.474
2021 195.549 4.213
2022 189.420 4.042
2023 199.407 4.236
2024 219.309 4.948
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Anzahl der Zugänge in Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach
ausgewählten Diagnosen (Tabelle 16).
Berichtsjahr Psychische und Verhaltensstörungen darunter:
Posttraumatische Belastungsstörung
2016 74.468 1.973
2017 71.303 2.004
2018 71.671 2.158
2019 67.321 2.144
2020 72.990 2.310
2021 69.148 2.489
Berichtsjahr Psychische und Verhaltensstörungen darunter:
Posttraumatische Belastungsstörung
2022 69.297 2.607
2023 68.703 2.672
2024 72.095 2.979
2025 74.784 3.195
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
24. Welche volkswirtschaftlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch arbeitsbedingte PTBS, insbesondere durch
Arbeitsausfälle, Frühverrentung und Behandlungskosten, und inwieweit werden
diese derzeit von den Systemen der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung statt von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da in der Statistik
der Deutschen Rentenversicherung Aufwendungen grundsätzlich nicht nach
Diagnosen erfasst werden. Zudem werden in den Finanzstatistiken der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Ausgaben in der Regel nach der Art der
Leistung bzw. Gruppen von Leistungserbringern erhoben. Eine Erfassung und
Ausweis getrennt nach Diagnosen erfolgt nicht.
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung zählen, zugleich jedoch nur
in sehr begrenztem Umfang als Berufskrankheiten oder „Wie-
Berufskrankheiten“ anerkannt werden?
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Arbeitgeber
gesetzlich verpflichtet sind, psychische Belastungen im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, entsprechende Erkrankungen
jedoch bislang nicht in der Liste der Berufskrankheiten abgebildet sind?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) folgt die Pflicht für jeden
Arbeitgeber, alle potenziellen Gefährdungen – unabhängig davon, ob sie in der Liste
der Berufskrankheiten aufgenommen sind – umfassend zu prüfen, Risiken zu
bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen sowie regelmäßig die
Ergebnisse und Maßnahmen zu evaluieren. Psychische Belastungen bei der
Arbeit werden ausdrücklich als eine mögliche Ursache für gesundheitliche
Gefährdungen benannt (§ 5 Absatz 3 Nummer 6 ArbSchG). Die Pflicht zur
Prüfung, ob psychisch wirkende Belastungsfaktoren im Betrieb vorliegen, und zur
Ergreifung von Maßnahmen zur Behebung dieser Belastungsfaktoren sind
mithin umfassend von der Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
erfasst. Arbeitgeber können sich zur Prüfung des Vorliegens psychisch
wirkender Belastungsfaktoren beispielsweise an der „GDA-Leitlinie
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ und der dort aufgelisteten
arbeitswissenschaftlich anerkannten Gefährdungsfaktoren orientieren (www.gda-portal.de/DE/Auf
sichtshandeln/Gefaehrdungsbeurteilung).
Hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen für die Aufnahme einer
Erkrankung in die Berufskrankheitenliste oder die Anerkennung als Wie-
Berufskrankheit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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