Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren - Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und Auswirkungen auf den Rechenzentrumsstandort Deutschland
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Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren - Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und Auswirkungen auf den Rechenzentrumsstandort Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8037
21. Wahlperiode 16.09.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Manuel Krauthausen und der Fraktion der AfD
Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren – Wirtschaftlichkeit,
Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und Auswirkungen auf den
Rechenzentrumsstandort Deutschland
Rechenzentren sind in den Augen der Fragesteller eine wesentliche
Voraussetzung für die digitale Infrastruktur Deutschlands. Zugleich unterliegen sie
zunehmend energie-, klima- und umweltpolitischen Regulierungen. Mit dem
Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13. November 2023, insbesondere den
§§ 11 bis 17 EnEfG, sowie weiteren Vorgaben verfolgt die Bundesregierung
das Ziel, den Energieverbrauch von Rechenzentren zu senken und die Nutzung
anfallender Abwärme auszuweiten.
Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die Nutzung von
Rechenzentrumsabwärme aufgrund niedriger Temperaturniveaus oftmals nur unter zusätzlichem
technischem und energetischem Aufwand möglich ist (www.eco.de/presse/wae
rme-aus-rechenzentren-nachhaltig-nutzen/?utm_source, www.bytes2heat.de/sta
tic/files/20240415_BP%C3%9C_Technologie_V1_2.pdf). Darüber hinaus
fragen sich die Fragesteller, ob die gesetzlichen Vorgaben zu zusätzlichen
Kosten, Wettbewerbsnachteilen und Investitionshemmnissen führen und ob die
angestrebten klima- und umweltpolitischen Effekte in einem angemessenen
Verhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand stehen.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Strombedarfs durch Digitalisierung,
Cloud-Dienste und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt sich
den Fragestellern die Frage, ob zusätzliche regulatorische Anforderungen die
Attraktivität Deutschlands als Rechenzentrumsstandort beeinträchtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche tatsächlichen CO2-Einsparungen wurden seit Einführung der
gesetzlichen Vorgaben zur Abwärmenutzung von Rechenzentren nach
Kenntnis der Bundesregierung erzielt (bitte mit vollständigen Life-Cycle-
Analysen [LCAs] erläutern)?
2. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen oder Erkenntnisse aus
konkreten Projekten belegen nach Kenntnis der Bundesregierung
gegebenenfalls die Wirksamkeit (insbesondere unter Beachtung von Frage 1) und
Kosteneffizienz (hier in Gesamtschau mit Frage 4) der bestehenden
Regelungen zur Abwärmenutzung?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Investitionskosten je vermiedener Tonne CO2 bei Projekten zur Nutzung
von Rechenzentrumsabwärme?
4. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosteneffizienz
im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur Vermeidung von CO2?
5. Welche Gesamtzusatzkosten entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung Rechenzentrumsbetreibern allein durch die Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben zur Abwärmenutzung?
6. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den
Rechenzentrumsbetreibern (bitte möglichst als Zusatzkosten für Installation
bzw. Veranlassung und für laufende Aufwendungen aufgeschlüsselt
angeben) aufgrund der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur
Abwärmenutzung durch
a) Energieeffizienzregister,
b) Abwärmenutzung,
c) Nachweise, dass keine Abwärmenutzung möglich ist, und
d) Energie- und Umweltmanagementsysteme?
7. Welche zusätzlichen Kosten, Bürokratie- und Dokumentationspflichten
ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für Betreiber von
Rechenzentren durch die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (bitte pro Anlage
bzw. nach Energieverbrauch pro Kilowattstunde [kWh] aufschlüsseln)?
8. Wie viele Ausnahmeanträge, Befreiungsanträge oder Härtefallregelungen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Projekten für
Rechenzentren seit Einführung des Energieeffizienzgesetzes bislang beantragt bzw.
bewilligt, und wie viele Rechenzentren wurden in diesem Zeitraum
insgesamt beantragt?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die
Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Rechenzentrumsabwärme ohne
staatliche Förderung vor (bitte quantitativ aufschlüsseln)?
10. In welchem Umfang wurden seit 2023 gegebenenfalls Bundesmittel für
Projekte zur Nutzung von Rechenzentrumsabwärme bereitgestellt,
beantragt, bewilligt und ausgezahlt?
11. Welche CO2-Minderung wurde durch die möglichen geförderten Projekte
(vgl. Frage 10) jeweils erreicht bzw. wird erwartet (bitte pro Anlage bzw.
nach Energieverbrauch/kWh aufschlüsseln)?
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Projekte zur Nutzung von
Rechenzentrumsabwärme ohne öffentliche Förderung vor (bitte
gegebenenfalls Anlagen mit Leistungsabgabe, Kühl- bzw.
Abwärmetemperierungstechnik und Wärmenetzabgabetemperatur nennen)?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über den
tatsächlichen Bedarf kommunaler Wärmeversorger an
Rechenzentrumsabwärme vor?
14. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Abwärme aus Rechenzentren trotz bestehender gesetzlicher Vorgaben
mangels geeigneter Abnehmer nicht genutzt werden?
15. Welche Investitionen in Fernwärmenetze, Wärmepumpen, Speicher oder
sonstige Infrastruktur sind nach Planungen der Bundesregierung
erforderlich, um die politischen Zielsetzungen der Bundesregierung zur
Abwärmenutzung aus Rechenzentren vollständig umzusetzen (bitte den
genannten Investitionen die hierfür aufzunehmenden Wärmemengen
gegenüberstellen)?
16. Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der in Frage 15
genannten Infrastrukturmaßnahmen (bitte Akteure und deren Anteile
benennen)?
17. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung bei den gesetzlichen
Vorgaben zur Wärmenutzung aus Rechenzentren auf die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gegenüber anderen europäischen
Rechenzentrumsstandorten (insbesondere mit Blick auf Frankreich, Polen, Tschechien, die
Slowakische Republik und Ungarn)?
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Ländern
analoge Vorgaben für Rechenzentren oder sind solche geplant?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Investitionsentscheidungen von Rechenzentrumsbetreibern zugunsten
anderer Staaten (insbesondere der USA, China, Tschechien, Polen, Bulgarien,
Ungarn und Rumänien) aufgrund deutscher Energiepreise oder
regulatorischer Anforderungen vor, und welche Folgen erwartet sie im Lichte
dessen in Bezug auf eine mögliche Verlagerung von Rechenkapazitäten in das
Ausland?
20. Welchen Strombedarf erwartet die Bundesregierung durch den
gleichzeitigen Ausbau energieintensiver KI-Rechenzentren, der Elektromobilität
sowie der Umstellung auf Wärmepumpen für die nächsten 20 Jahre (bitte
nach Jahreszeiten und Tagesverlauf aufschlüsseln)?
21. Welche zusätzlichen Erzeugungs- und Speicherkapazitäten
(Erzeugungsbzw. Speicherart, Menge und zeitliches Nachfrageprofil) wären nach
Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um diesen Bedarf sicher zu
decken?
22. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls beim
etwaigen Zielkonflikt zwischen steigender Digitalisierung, wachsendem KI-
Einsatz und einer etwaig zugleich verfolgten Reduzierung des
Energieverbrauchs bzw. welche etwaigen Effizienzgewinne unterstellt sie
gegebenenfalls für die kommenden 20 Jahre?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes die Ansiedlung
neuer Rechenzentren in Deutschland möglicherweise erschweren (bitte
begründen bzw. erläutern)?
24. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls für
Wertschöpfung, Steuereinnahmen und Beschäftigung, wenn Investitionen im
Rechenzentrumssektor in andere Staaten verlagert werden?
25. Welche konkreten Umwelt- und CO2-Vermeidungseffekte wären ohne das
EnEfG, insbesondere mit Blick auf Rechenzentren, nicht erreichbar
gewesen?
26. Plant die Bundesregierung weitere Regulierungen für Rechenzentren, und
wenn ja, welche zusätzlichen Kosten erwartet sie hierdurch für Betreiber
und Verbraucher?
Berlin, den 15. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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