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Schriftliche Frage 178 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt) haben in ihrem Geschäftsbereich (inklusive der nachgeordneten Behörden) die eAkte scho…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 178 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt) haben in ihrem Geschäftsbereich (inklusive der nachgeordneten Behörden) die eAkte scho… Frage 178 (Sonja Lemke, Die Linke): Welche Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt) haben in ihrem Geschäftsbereich (inklusive der nachgeordneten Behörden) die eAkte schon vollständig eingeführt oder, soweit dies noch nicht erfolgt ist, wann werden diese Bundesministerien nach derzeitiger Planung diese Einführung jeweils vollständig abgeschlossen haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 7. Juli 2026: Die Sachstände zur Einführung der eAkte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ressort Die eAkte wurde im Bundesministerium (inklusive Bundeskanzleramt) sowie in seinem Geschäftsbereich (inklusive der nachgeordneten Behörden) vollständig eingeführt. Soweit dies noch nicht erfolgt ist, wann werden diese Bundesministerien nach derzeitiger Planung diese Einführung jeweils vollständig abgeschlossen haben AA Am 12. Dezember 2022 war der weltweite Rollout der E-Akte im AA abgeschlossen. Das BfAA hat die E-Akte Bund zum 1. Dezember 2021 im Rahmen der Mandantentrennung eingeführt. Im DAI wird die vollständige Einführung voraussichtlich Ende 2029 abgeschlossen sein. BKAmt Ja BKM Ja (gilt auch für die Geschäftsbereichsbehörden BArch, KVdB) BMAS Ja BMBFSFJ Ja für BMBFSFJ, BAFzA, BIBB BzKJ: bis Ende 2026 BMDS Die eAkte befindet sich im BMDS in Einführung. Die Einführung der eAkte wird bis Ende 2026 abgeschlossen. BMF Ja für BMF, BZSt, ITZBund GZD (voraussichtlich abgeschlossen bis 2029) BMFTR Ja: Das BMFTR hat bereits im Jahr 2017 das elektronische Aktensystem EL- VA vollständig eingeführt. Aktuell erfolgt die Umstellung auf die E-Akte Bund im gesamten Haus, die noch dieses Jahr vollständig abgeschlossen wird. BMG Ja: Die E-Akte Bund wurde im BMG sowie in seinem Geschäftsbereich vollständig eingeführt. BMI Ja für BMI, BBK, BPol, BVA, HS Bund, StBA, THW, ZITiS BADV: Rollout voraussichtlich Mitte 2027 abgeschlossen BDBOS: konkreter Zeitpunkt für die vollständige Einführung kann nicht benannt werden; Umsetzung erfolgt sukzessive BeschA: keine Angabe möglich BKA: Rollout bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen BKG: technische Voraussetzungen liegen voraussichtlich erst 2027 vor BKGE: Ausnahmegenehmigung gemäß § 6a Absatz 2 EGovG wurde am 25. März 2026 erteilt BpB: Rollout voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen BSI: Rollout voraussichtlich im ersten Quartal 2027 abgeschlossen BMJV Ja für BMJV, BGH, GBA, BVerwG, BFH, BPatG, DPMA BfJ: bis 31. Dezember 2027 BMLEH Ja für BMLEH, Bundessortenamt, Bundesinstitut für Risikobewertung und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Für den übrigen Geschäftsbereich liegen derzeit abweichende Planungsstände vor. Die Einführung ist überwiegend bis Ende 2028 vorgesehen. Lediglich für eine Behörde ist der konkrete Realisierungszeitpunkt derzeit noch nicht bekannt. Voraussetzung für die Umsetzung ist jeweils die Verfügbarkeit des GS-/EX-Anschlusses BMUKN Ja BMV Ja: Im BMV ist die E-Akte Bund (EAB) vollständig eingeführt. Für den Geschäftsbereich ist ebenfalls eine vollständige elektronische Aktenführung gegeben. BMVg Ein elektronisches Aktensystem ist bis Ende 2027 flächendeckend eingeführt. BMWE Ja: BMWE inkl. der Geschäftsbereiche (BKartA, BNetzA, BAFA, BAM, PTB, BGR) haben vollständig eAkte-Lösungen eingeführt BMWSB Ja BMZ Ja

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