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Personalausstattung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt (Antwort zu Drs. 21/6603)

dip / drucksache 21.07.2026 · WP 21 · 21/7228 · Antwort · Original ↗

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Personalausstattung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt (Antwort zu Drs. 21/6603) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7228 21. Wahlperiode 21.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6603 – Personalausstattung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist nach Auffassung der fragestellenden Fraktion seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2023 ein Meilenstein im Schutz von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette. Es verpflichtet Unternehmen erstmals rechtsverbindlich dazu, Risiken in ihren globalen Lieferketten zu identifizieren, zu minimieren und bei Verstößen Abhilfe zu schaffen – vom eigenen Geschäftsbereich über direkte Zulieferer bis hin zu mittelbaren Lieferantenbeziehungen. Damit schließt das LkSG eine lang beklagte Schutzlücke und schafft eine dringend notwendige Transparenz in Lieferketten. Heute steht das Recht des LkSG vor der Aufgabe, in der wirtschaftlichen Praxis von allen Akteurinnen und Akteuren tagtäglich Beachtung und Umsetzung zu finden. So wird der marktwirtschaftliche Wettbewerb sichergestellt, indem der faire und zuverlässige Rahmen für alle Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt wird. Wie der Rechenschaftsbericht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2024 belegt, nehmen die allermeisten Unternehmen ihre Pflichten ernst: Das BAFA führte in jenem Jahr 851 Prüfungen von Amts wegen durch und stellte dabei bei der großen Mehrheit der Unternehmen eine gute bis sehr gute Umsetzung der Sorgfaltspflichten fest. 290 Beschwerden gingen im Jahr 2024 beim BAFA ein. Dies ist ein Zeichen wachsenden Vertrauens in die Beschwerdemechanismen und wachsender Rechtskenntnis bei Betroffenen weltweit, insbesondere in Produktionsländern in Südostasien, Afrika und Lateinamerika. Mit dem LkSG haben sie konkrete Instrumente zur Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung erhalten. Gleichzeitig befindet sich die Gesetzgebung in einer kritischen Übergangsphase: Das LkSG soll perspektivisch durch ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden, deren Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten erst im Jahr 2028 endet und deren Anwendung für Un- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ternehmen erst ab 2029 beginnt. Die LkSG-Novelle der Bundesregierung, die das Gesetz bis dahin verschlanken soll, wurde am 16. Januar 2026 erstmals im Deutschen Bundestag beraten und ist bislang nicht verabschiedet. Gerade in dieser Zwischenzeit ist ein handlungsfähiges, gut besetztes BAFA unabdingbar, um Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufrechtzuerhalten. In dieser Übergangsphase häufen sich jedoch Berichte (vgl. z. B. https://table. media/esg/analyse/lieferkettengesetz-bafa-nur-bedingt-arbeitsfaehig), dass das BAFA seine gesetzlichen Aufgaben beim LkSG-Vollzug nicht mehr angemessen wahrnehmen kann. Zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Medien berichten von massiven Unterbesetzungen, dem Abzug von Personal für sachfremde Aufgaben sowie der blockierten Veröffentlichung von Handreichungen. Das Bundesministerium für WirBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBMWE) widerspricht dieser Einschätzung: In einer Antwort auf eine Frage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. Mai 2026 erklärte das BMWE nach zweimonatiger Bearbeitungszeit lediglich, das BAFA setze „nach unserer Kenntnis auch in der derzeitigen Übergangsphase ausreichend Personal für die Umsetzung des LkSG ein“. Diese vage Aussage lässt wesentliche Fragen zur tatsächlichen Personalausstattung und Handlungsfähigkeit offen. Werden jetzt Stellen abgebaut, vakant gelassen oder abgestimmte Prüfplanungen ausgesetzt, droht eine faktische Nichteinhaltung der LkSG-Vorgaben, bevor ein Nachfolgegesetz greift.  1. Wie viele Personalstellen sind mit Stand vom 20. Mai 2026 für die Abteilung 7 des BAFA „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ im Stellenplan vorgesehen, und wie verteilen sich diese auf die Referate 711, 712, 713, 714, 721, 722, 723 und 724 (bitte entsprechend dem BAFA- Rechenschaftsbericht 2022 zum LkSG aufgliedern), und sind Änderungen am Stellenplan geplant, und wenn ja, wann, und inwiefern? Mit Stand vom 20. Mai 2026 sind 101 Planstellen und Stellen für die Abteilung 7 des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgesehen. Die Zuordnung auf Referate bzw. Arbeitseinheiten sieht wie folgt aus: Abteilungsleitung 7:  2 Unterabteilungsleitungen 71 und 72:  4 Referat 711: 15 Referat 712: 12 Referat 713: 11 Referat 714: 11 Referat 721: 13 Referat 722: 12 Referat 723: 11 Referat 724: 10 Aktuell sind – vorbehaltlich künftiger, noch nicht verabschiedeter haushaltsgesetzlicher Einsparungen – keine Änderungen am Stellenplan geplant.  2. Falls Stellen in Abteilung 7 des BAFA gestrichen werden sollen, wie viele Stellen sind im Vergleich zu anderen Abteilungen des BAFA und zu anderen Behörden im Geschäftsbereich des BMWE zur Streichung vorgesehen (bitte Zahlen nennen), und wie wird eine gegebenenfalls vergleichsweise stärkere Stellenreduzierung in Abteilung 7 begründet? Die Reduzierung des Stellenbestandes des BAFA erfolgt nach haushaltsgesetzlichen Vorgaben. Die Abteilung 7 ist hiervon nicht ausgenommen.  3. Wie viele der Personalstellen in Abteilung 7 des BAFA sind zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage unbesetzt (einschließlich noch nicht nachbesetzter Stellen sowie Stellen, die mangels Elternzeitvertretung oder aus ähnlichen Gründen nicht besetzt sind), aufgeschlüsselt nach Folgende Stellen sind unbesetzt: a) Führungspositionen (Abteilungsleitung, Unterabteilungsleitung, Referatsleitung), fünf Stellen (entsprechend BAFA-Stellenplan) b) Referentinnen und Referenten, eine Stelle c) Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, acht Stellen. und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen, um die Stellen nachzubesetzen, und bis wann ist mit einer Nachbesetzung zu rechnen? Aktuell laufen Ausschreibungen für Referentinnen und Referenten im höheren Dienst. Die Prüfung des Personalbedarfs im gehobenen Dienst ist in Bearbeitung.  4. Wie viele Personen auf Personalstellen in Abteilung 7 a) arbeiten zum Zeitpunkt der Beantwortung tatsächlich zum LkSG, b) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung abgeordnet, c) wurden zum Zeitpunkt der Beantwortung zeitweilig andere Aufgaben außerhalb des LkSG zugewiesen oder wurden umgesetzt? Derzeit arbeiten 40 Personen zu dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG), zwei Personen sind zum Zeitpunkt der Beantwortung abgeordnet. 43 Personen wurden zum Zeitpunkt der Beantwortung zeitweilig andere Aufgaben zugewiesen oder umgesetzt.  5. Welche Führungspositionen in Abteilung 7 des BAFA sind aktuell besetzt, welche vakant, und wann ist jeweils mit einer Nachbesetzung zu rechnen, insbesondere hinsichtlich a) der Abteilungsleitung, b) der Unterabteilungsleitungen, c) der Referatsleitungen der Prüfreferate? Derzeit ist eine Abteilungsleitung und sind zwei Unterabteilungsleitungen vakant. Die Abteilungsleitung wird aktuell von der Vizepräsidentin des BAFA, Dr. Vater, wahrgenommen. Entsprechend des BAFA-Stellenplanes sind zwei Referatsleitungen der Prüfreferate vakant. Hinsichtlich der Frage nach einer Besetzung wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.  6. Wie viele Personen auf Personalstellen in Abteilung 7 arbeiten im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst, wie viele sind Juristinnen und Juristen (mit mindestens erstem juristischem Staatsexamen), und wie viele Stellen sind befristet, unbefristet oder verbeamtet? Laufbahn Besetzt Stand 24.06.2026 Befristet unbefristet verbeamtet Einfacher Dienst 0 0 0 0 Mittlerer Dienst 30 0 30 0 Gehobener Dienst 43 0 43 12 Höherer Dienst 10 0 10 5 Die Abteilung 7 verfügt Stand vom 24. Juni 2026 über vier Juristinnen und Juristen.  7. Hat das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht über das BAFA Personalabzüge aus Abteilung 7 für Aufgaben außerhalb des LkSG veranlasst oder genehmigt, und wenn ja, für welche Aufgaben, in welchem Umfang, und über welche Zeiträume? In eigener Verantwortung hat das BAFA Stand vom 24. Juni 2026 19 Mitarbeiter der E-Auto-Förderung zeitlich befristet bis zum 19. August 2026 und 24 Mitarbeiter den Wirtschaftsförderungs- und Energieprogrammen sowie der Zentralabteilung zeitlich befristet bis zum 3. August 2026 bzw. 31. Dezember 2026 zugewiesen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wurde hierüber informiert.  8. Wurde in Abteilung 7 des BAFA eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, und wenn ja, was hat diese ergeben, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Im Jahr 2025 hat eine Organisationsuntersuchung stattgefunden. Im Ergebnis werden seit 2026 ablauforganisatorische Änderungen innerhalb der Abteilung 7 durchgeführt.  9. Ist das BAFA aus Sicht der Bundesregierung derzeit in der Lage, seine gesetzlichen Aufgaben nach dem LkSG vollumfänglich zu erfüllen, und wenn nein, welche Aufgaben können nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Handlungsfähigkeit der Behörde sicherzustellen? Die Aufgabenwahrnehmung des BAFA richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Diesen kommt das BAFA aus unserer Sicht vollumfänglich nach. 10. Wurden die im Prüfkonzept 2025 verankerten Prüfziele des BAFA erreicht, und wenn nein, wie wurden sie in 2026 weiterverfolgt? In der mit der Rechts- und Fachaufsicht abgestimmten Prüfplanung für das Jahr 2025 schätzte das BAFA, dass etwa 1.100 anlasslose risikobasierte Kontrollen mit den seit November 2024 verfolgten Prüfschwerpunkten regelmäßige Risikoanalyse und Grundsatzerklärung durchgeführt werden könnten. Seit November 2024 wurden insgesamt 387 Prüfungen (308 davon im Jahr 2025) dieser Art eröffnet. Die Prüfziele des Jahres 2025 werden insoweit weiterverfolgt, als dass im Jahr 2025 eröffnete Verfahren weiterbearbeitet werden. Gegenüber externen Anträgen und Hinweisen wird die Eröffnung neuer anlassloser risikobasierter Kontrollen depriorisiert, da sich die Leitlinien für die Prüfplanung 2026 noch in Abstimmung befinden (siehe auch Antwort zu Frage 11). 11. Nach welchem Prüfkonzept bzw. Prüfplan wird das BAFA in 2026 vorgegangen, liegt eine abgestimmte Prüfplanung für 2026 vor, und wenn nein, was sind die Gründe hierfür, und wie soll sichergestellt werden, dass das BAFA seiner gesetzlichen Aufgabe trotzdem gerecht wird? Die Vorbereitung der Rechts- und Fachaufsicht im BMWE für die Prüfplanung 2026 läuft noch. BAFA konzentriert sich zwischenzeitlich auf die Abarbeitung von Altfällen sowie auf eingehende externe Anträge und anlassbezogene Fälle. 12. Hat eine Aktualisierung der Prüfschwerpunkte für die risikobasierte Kontrolle stattgefunden, und wenn ja, welche, und wie lauten die Prüfschwerpunkte für 2026? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Wie stellt sich das BAFA in der Übergangszeit zwischen LkSG und CSDDD auf, und wie soll die Handlungsfähigkeit der Behörde für den künftigen CSDDD-Vollzug gewährleistet werden? Die Aufgabenwahrnehmung des BAFA richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Änderungen im regulatorischen Rahmen werden entsprechend umgesetzt. Die am 3. September 2025 im Bundeskabinett beschlossene Anpassung des LkSG befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Die EU- Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ist bis zum 26. Juli 2028 in deutsches Recht zu überführen. Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen. Gleiches gilt für den Beschluss der Koalition vom 1. Juli 2026 im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. 14. Wie viele Prüfungen von Amts wegen hat das BAFA im Jahr 2026 mit welchen Prüfschwerpunkten begonnen, aufgeschlüsselt nach risikobasierten und anlassbezogenen Kontrollen sowie den Monaten Januar bis Mai 2026, und wie viele wurden mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Vom 1. Januar bis 31. Mai 2026 wurden 13 anlassbezogene Kontrollen aufgrund von Hinweisen von Amts wegen begonnen. 2026 Begonnene anlassbezogene Kontrollen Prüfschwerpunkte Januar  3 mittelbare Zulieferer, Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen Februar  5 März  3 April  0 Mai  2 gesamt 13 Vom 1. Januar bis 31. Mai 2026 wurden 164 risikobasierte Kontrollen sowie 40 anlassbezogene Kontrollen abgeschlossen. 2026 abgeschlossene Kontrollen Art des Ergebnisses Januar 23 risikobasiert davon 16 mit und sieben ohne behördliche Hinweise; davon zwei mit Feststellung eines Verstoßes drei anlassbezogen drei mit behördlichen Hinweisen Februar 32 risikobasiert davon 18 mit und 14 ohne behördliche Hinweise; davon drei mit Feststellung eines Verstoßes drei anlassbezogen davon zwei mit und eine ohne behördliche Hinweise März 47 risikobasiert davon 25 mit und 22 ohne behördliche Hinweise; davon drei mit Feststellung eines Verstoßes 30 anlassbezogen davon 27 mit behördlichen Hinweisen, drei sonstige Einstellungen April 43 risikobasiert davon 29 mit und 14 ohne behördliche Hinweise; davon drei mit Feststellung eines Verstoßes null anlassbezogen Mai 19 risikobasiert davon 15 mit und vier ohne behördliche Hinweise; davon drei mit Feststellung eines Verstoßes vier anlassbezogen davon vier mit behördlichen Hinweisen 15. Wie viele Prüfungen hat das BAFA zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 1. Oktober 2025 abgeschlossen, und wie viele zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Juni 2026? Das BAFA hat zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 1. Oktober 2025 386 Prüfungen abgeschlossen. In der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Juni 2026 wurden 331 Prüfungen abgeschlossen. 16. Wie viele Bußgeldverfahren hat das BAFA zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 1. Oktober 2025 abgeschlossen, und wie viele zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Juni 2026? Das BAFA hat zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 1. Oktober 2025 11 Bußgeldverfahren abgeschlossen. In der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Juni 2026 wurden drei Bußgeldverfahren abgeschlossen. 17. Wie viele Anträge auf Prüfung der Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten wurden bisher in 2026 beim BAFA eingereicht, wie viele Prüfverfahren im Antragsverfahren wurden begonnen und abgeschlossen, und mit welchen Ergebnissen? Vom 1. Januar 2026 bis 25. Juni 2026 wurden 137 Anträge auf behördliches Tätigwerden beim BAFA eingereicht. Im gleichen Zeitraum wurden 85 Prüfungen begonnen. In dieser Zeit wurden zudem drei Prüfungen im Rahmen des Antragsverfahrens abgeschlossen – davon eine Prüfung mit behördlichen Hinweisen, ein Antrag wurde als unbegründet abgelehnt, eine Prüfung wurde eingestellt. 18. Wie setzt das BAFA den dialogischen Prüfansatz um, auf wie vielen und welchen Veranstaltungen war das BAFA in 2026 bisher vertreten, und falls sich die Anzahl der Veranstaltungsteilnahmen im Vergleich zu den Vorjahren reduziert hat, was sind die Gründe hierfür? Der Dialog mit allen relevanten Akteuren, darunter Unternehmen, Verbände, Politik und Zivilgesellschaft, ist für das BAFA von zentraler Bedeutung. Das BAFA fördert den Dialog und schafft gleichzeitig einen verbindlichen Rahmen für die Umsetzung des Gesetzes durch die verpflichteten Unternehmen. In der Zeit vom 1. Januar 2026 bis 25. Juni 2026 hat das BAFA an sieben Veranstaltungen teilgenommen. Dies ist weniger als in den Jahren zuvor, weil das BAFA nach dessen Auskunft spürbar weniger Veranstaltungsanfragen als in den Vorjahren erreichen. Zudem führen die dynamische Gesamtlage, die erst nach Abschluss des von der EU-Kommission initiierten Konsultationsprozesses vorliegenden Leitlinien zur wirksamen Umsetzung der CSDDD sowie das noch nicht abgeschlossene parlamentarische Verfahren zur Änderung des LkSG dazu, dass seitens des BAFA im Rahmen der angefragten Veranstaltungsformate nur ein begrenzter Spielraum für diesbezügliche Stellungnahmen besteht. 19. Hat das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht seit Herbst 2025 die Teilnahme von BAFA-Mitarbeitenden an externen Veranstaltungen zum LkSG eingeschränkt oder untersagt, und wenn ja, mit welcher Begründung, und für welche Veranstaltungen? Die Teilnahme des BAFA an fachlich einschlägigen Veranstaltungen wird seitens der Bundesregierung grundsätzlich positiv gesehen. Eine Teilnahme ist – wie z. B. bei der Dialogreihe #FaireLieferketten Ende 2025 – aufgrund von Terminproblemen oder verwaltungsbetrieblichen Zwängen nicht immer möglich. 20. Mit wie vielen Verbänden und Unternehmen war das BAFA in 2026 im dialogischen Austausch, und falls sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren reduziert hat, was sind die Gründe hierfür? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. In der Zeit vom 1. Januar 2026 bis zum 25. Juni 2026 führte das BAFA mit einem Verband ein Gespräch, an dem vier Unternehmen teilgenommen haben. 21. Wann ist die Veröffentlichung der Handreichung des BAFA zum Thema „Abhilfe schaffen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern“ geplant, die ursprünglich für Dezember 2025 vorgesehen war, und auf wessen Veranlassung wurde die Veröffentlichung zurückgestellt? 22. Wie ist die Verzögerung der Veröffentlichung im Vergleich zum Zeitplan früherer BAFA-Handreichungen zu erklären? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Die Veröffentlichung von Handreichungen unterliegt keinem festen Zeitplan. Ein konkreter Veröffentlichungstermin der Handreichung „Abhilfe schaffen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern“ steht noch nicht fest. Die internen Abstimmungen der Fach- und Rechtsaufsicht dazu dauern an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 23. Wird das BAFA auch künftig Handreichungen gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 20 LkSG erstellen und veröffentlichen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies angesichts des fortbestehenden gesetzlichen Auftrags? 24. Welche weiteren Handreichungen sind für 2026 geplant, und wenn keine geplant sind, wie soll sichergestellt werden, dass das BAFA seinem gesetzlichen Kommunikations- und Informationsauftrag nachkommt? Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet. Die Aufgabenwahrnehmung des BAFA richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Dabei kommt das BAFA auch seinem Kommunikations- und Informationsauftrag nach. 25. Wann wurden die FAQ (Frequently Asked Questions) des BAFA zum LkSG zuletzt in größerem Umfang aktualisiert, wann ist die nächste Aktualisierung geplant, und auf wessen Veranlassung unterbleibt eine Aktualisierung gegebenenfalls? Die FAQ sind ein Teil des vielfältigen Informationsangebotes des BAFA, welches kontinuierlich erweitert und aktualisiert wird. Die letzte Aktualisierung erfolgte zum 21. November 2025. Der Zeitpunkt für eine Aktualisierung in größerem Umfang steht noch nicht fest. 26. Inwiefern ist die Entwicklung der BAFA-Wissens- und Risikodatenbank für die Administration des LkSG abgeschlossen und im Einsatz, und wenn nicht, warum ist die Entwicklung abgebrochen worden, wie hoch waren die bisherigen Kosten für die Programmierung der Datenbank, und gibt es Erwägungen, die Risikodatenbank einzustellen? Nach sorgfältiger Abwägung der administrativen und finanziellen Anforderungen und Aufwände hat das BAFA entschieden, die Entwicklung der Wissens- und Risikodatenbank nicht weiterzuführen. 27. Hat das BMWE im Rahmen seiner Rechts-, Fach- oder Dienstaufsicht über das BAFA seit Januar 2025 Weisungen erteilt, die a) die Prüftätigkeit einschränken oder aussetzen, b) die Erstellung oder Veröffentlichung von Handreichungen oder FAQ untersagen oder zurückstellen, c) Personalentscheidungen in Abteilung 7 betreffen, und wenn ja, welche Weisungen wurden mit welcher Begründung erteilt? Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, die durch die Länge eines regulären Gesetzgebungsverfahrens entstehen könnten, hat das BMWE am 26. September 2025 – im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – eine Weisung erteilt, der zufolge die Prüfung von Unternehmensberichten eingestellt wird, weitere Kommunikationsmaßnahmen eingeleitet werden sowie Bußgelder auf schwere Vorwürfe beschränkt werden. Weitere Weisungen sind nicht erteilt worden. 28. Liegt für 2026 eine zwischen BMWE und BMAS abgestimmte Prüfplanung für das BAFA-Prüfgeschehen nach dem LkSG vor, und wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer solchen Planung zu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Die ressortinternen Abstimmungsprozesse hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Nach deren Abschluss wird BMWE diese mit BMAS abstimmen. 29. Wurden seitens des BMWE seit Januar 2025 Schritte unternommen, das Antragsverfahren beim BAFA zugunsten anderer Verfahren – etwa des NKS (Nationale Kontaktstelle)-Beschwerdeverfahrens bei der Nationalen Kontaktstelle für die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Leitlinien – zu schwächen, etwa durch Depriorisierung von Vorgängen beim BAFA, Zurückstellung risikobasierter Kontrollen oder Einstellung von BAFA bzw. LkSG-Verfahren, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen oder sind geplant? Es wurden keine Maßnahmen getroffen und es sind auch keine geplant. 30. Gibt es interne Evaluierungen der bisherigen Umsetzungstätigkeit des BAFA in Bezug auf das LkSG, und wenn ja, was waren die Ergebnisse, und welche Lehren wurden daraus gezogen? Die BAFA-internen Prozesse unterliegen einer regelmäßigen internen Evaluierung. In diesem Rahmen werden Prozesse – wo erforderlich – angepasst. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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