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Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden (Antwort zu Drs. 21/5295)

dip / drucksache 29.04.2026 · WP 21 · 21/5691 · Antwort · Original ↗

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Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden (Antwort zu Drs. 21/5295) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5691 21. Wahlperiode 29.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5295 – Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien berufen sich seit Jahren auf eine „Klimakrise“ und fordern nach Auffassung der Fragesteller unter dem Schlagwort der „Transformation“ von Bürgern und Wirtschaft massive Verzichts- und Belastungsprogramme. Zugleich zeigt der alltägliche Betrieb von Bundesverwaltungen, dass der Staat selbst diesen Anspruch gerade im eigenen Verantwortungsbereich nicht erfüllt. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 hat bereits offengelegt, dass die Bundesregierung über zentrale Kennzahlen ihres eigenen Ressourcenverbrauchs kaum belastbare Daten besitzt. So räumt sie ein, dass der Papierverbrauch der Bundesbehörden im Zeitraum von 1990 bis 2014 überhaupt nicht erfasst wurde, dass für einzelne Bereiche – etwa das Büro der damaligen Staatsministerin für Digitalisierung – gar keine Zahlen vorliegen, dass der Umfang der Papierarchive nur näherungsweise geschätzt werden kann und dass selbst grundlegende ökologische Größen (etwa die Zahl der hierfür verwendeten Bäume) nicht bekannt sind. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf eine Vielzahl an Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Papierverbrauch sowie auf eine hohe Quote von Recyclingpapier (ebd.). Dem steht die bis heute lückenhafte Datengrundlage gegenüber. Gerade mit Blick auf die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung und die tiefgreifenden Eingriffe in Freiheitsrechte und Lebensstandard der Bürger drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass der Staat nach außen Klimaschutz predigt, im Innern jedoch weder einen vollständigen Überblick über den eigenen Ressourcenverbrauch hat noch konsequent digital arbeitet. Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) setzt sich der Bund zum Ziel, „die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren“ (§ 15 Absatz 1 Satz 1 KSG). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und inwieweit die Bundesregierung in der Zwischenzeit ihren eigentlichen Anspruch einer „klimaneutralen“ und „digitalen“ Verwaltung erfüllt, ob der Papierverbrauch tatsächlich gesenkt wurde und warum das auffäl- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 28. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lige Missverhältnis zwischen politischer Rhetorik und eigener Praxis weiter besteht.  1. Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 gezogen, insbesondere im Hinblick auf die damals eingeräumten Datenlücken beim Papierverbrauch vor 2015?  2. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um den Papierverbrauch in Bundesbehörden und im Geschäftsbereich der Staatsministerin bzw. des Staatsministers für Digitales und Staatsmodernisierung vollständig und fortlaufend zu erfassen, und in welchen Jahren seitdem liegen der Bundesregierung belastbare, behördenbezogene Zahlen vor? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Zum Papierverbrauch der Bundesbehörden für die Jahre 2015 bis 2018 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1b der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16549 und die Anlage hierzu verwiesen. Im Übrigen werden die erfragten Daten nicht systematisch erhoben und sind nicht elektronisch auswertbar. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Umfassende Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms „Nachhaltigkeit der Bundesregierung“ – hierzu gehören auch Papierbeschaffungen und -verbräuche – können den Monitoringberichten (www.bundesregierung.de/ breg-de/suche/bundesverwaltung-handelt-zielgerichteter-2258112) entnommen werden. Bei der Frage bezüglich der Staatsministerin bzw. des Staatsministers für Digitales wird davon ausgegangen, dass damit die seinerzeitige Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung im Bundeskanzleramt gemeint ist, Staatsministerin Dorothee Bär. Sie hatte dieses Amt von März 2018 (Kabinettbeschluss vom 14. März 2018) bis Dezember 2021 inne, die Funktion wurde danach abgeschafft. Der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung war kein Geschäftsbereich zugeordnet.  3. Wie hoch war der jährliche Papierverbrauch (Referenzgröße DIN A4) in den Behörden des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils, aufgeschlüsselt nach obersten Bundesbehörden, einschließlich Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten Bundesoberbehörden? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Die Beantwortung der vorliegenden Einzelfrage würde derart umfangreiche Abfragen und Recherchen bei den obersten Bundesbehörden der Bundesregierung, dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, allen Bundesministerien sowie allen diesen nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden erfordern, dass eine Beantwortung innerhalb der für eine Kleine Anfrage vorgesehenen Frist nicht möglich ist.  4. Wird der Papierverbrauch im Bereich der Staatsministerin bzw. des Staatsministers für Digitales und Staatsmodernisierung inzwischen gesondert statistisch erfasst, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 ein vollständiges Fehlen entsprechender Daten einräumen musste, und wenn ja, in welcher Weise, und wie hoch war der jährliche Verbrauch seit Einführung dieser Erfassung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung war im Bundeskanzleramt angesiedelt; Daten für diesen Bereich wurden nicht gesondert erfasst.  5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Kabinettbeschluss vom 18. November 2019 zur elektronischen Kommunikation zwischen Bundesbehörden zusätzlich ergriffen, um den Papierverbrauch in ihrem Geschäftsbereich weiter zu reduzieren, und welcher messbare Effekt ergibt sich aus diesen Maßnahmen für die Jahre 2020 bis 2024 (bitte nach Maßnahme und Jahr darstellen)? Unter anderem Maßnahmen aus dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz/EGovG) sowie aus der IT- Dienstekonsoliderung haben einen erheblichen Einfluss auf eine Reduktion des Papierverbrauchs in der Bundesregierung. Insbesondere bei den Postein- und -ausgängen sowie in der Papierbeschaffung und Papierentsorgung zeigen sich positive Veränderungen. Eine zentrale Erfassung der konkreten Maßnahmen und messbaren Effekten in den Bundesbehörden erfolgt nicht. Auf die genannten Monitoringberichte der Bundesregierung wird verwiesen (s. Antwort zu den Fragen 1 und 2).  6. Strebt die Bundesregierung im Zuge der klimaneutralen Bundesverwaltung (§ 15 KSG) das sogenannte papierlose Büro an, und wenn ja, anhand welcher Kennzahlen wird dies definiert? Der § 15 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) trägt den Titel „Klimaneutrale Bundesverwaltung“. Die Bundesverwaltung hat das Ziel, sich bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Dazu trägt auch die Digitalisierung der Abläufe erheblich bei. Zentral dokumentierte Kennzahlen zum „papierlosen Büro“ liegen nicht vor. Für einen allgemeineren Überblick zu der papierarmen bzw. papierlosen Arbeit der Bundesregierung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4, 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/9828 verwiesen.  7. Wie viele Organisationseinheiten in Bundesbehörden führen aktuell ein vollständig papierloses Büro (einschließlich Aktenführung), und wie hat sich diese Zahl seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 entwickelt (bitte jeweils Organisationseinheit, Behörde und Zahl der dort Beschäftigten angeben)? Die weit gefasste Fragestellung zu den Organisationseinheiten in Bundesbehörden, die ein vollständig papierloses Büro führen, ergeben im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage ist das Informationsinteresse der Kleinen Anfrage auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet, der von der Bundesregierung unter Wahrung des Interesses an ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann. Für die Beantwortung der Fragen können keine amtlichen Statistiken verwendet werden, da die erfragten Informationen nicht statistisch erfasst oder ausgewertet werden. Im Sinne der Frage werden unter Bundesbehörden alle obersten Bundesbehörden der Bundesregierung einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden und Einrichtungen verstanden; dabei handelt es sich um rund 950 Behörden und Einrichtungen des Bundes. Die erfragten Angaben liegen standardmäßig nicht in aufbereiteter Form vor und müssten daher bei allen Bundesbehörden im Rahmen einer Ressortabfrage erhoben werden. Die angefragten Daten können durch die Bundesbehörden in der Regel nicht durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt werden, sondern würden eine Abfrage in allen Organisationseinheiten in jeder einzelnen Behörde erfordern. Die Daten müssten in den einzelnen Bundesbehörden zusammengestellt und an die Ressorts gemeldet werden. Die Ressorts müssten die Daten für ihr Haus und ihre Geschäftsbereichsbehörden und Einrichtungen konsolidieren und an das für die Kleine Anfrage federführend zuständige Bundesministerium weiterleiten, das daraus eine Gesamtantwort erstellen würde. Dies würde die damit beschäftigten Organisationseinheiten derart belasten, dass die fristgemäße Erfüllung der Fachaufgaben erheblich gefährdet wäre. Die angefragten Daten sind daher nicht mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung zu bringen. Wegen der großen Zahl der Behörden ist ausnahmsweise auch eine Schätzung der benötigten Arbeitsstunden nicht möglich. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der hier gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht. Für einen allgemeineren Überblick zu der papierarmen bzw. papierlosen Arbeit der Bundesregierung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4, 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/9828 verwiesen.  8. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres eigenen Anspruchs an Transparenz und Klimaschutz, dass sie auch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 keine Angaben dazu machen konnte, wie viele Bäume für den Papierverbrauch der Bundesbehörden seit 1990 verarbeitet wurden, und welche Schritte wurden seitdem unternommen, um entsprechende Kennzahlen für die Zukunft zu erheben? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13658 und auf die Leistungsberichte der deutschen Papierindustrie (Bericht für 2025: www.papierindustrie.de/fileadmin/0002-PAPIERINDUSTRIE/07_Dateien/X X-LB/PAPIER_2025_Leistungsbericht_digital.pdf) wird verwiesen. Die Maßeinheit für Holz in der Papierindustrie ist Raummeter.  9. Wie viele Broschüren, Faltblätter und ähnliche Printprodukte wurden durch die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hergestellt und versendet, und welche Kosten entstanden jeweils für Druck, Herstellung und Versand? Die erfragten Angaben hat die Bundesregierung in Teilen für einige Jahre seit 2014 bereits auf verschiedene parlamentarische Fragen mitgeteilt. Da dies öffentlich und unter anderem im Informationssystem des Deutschen Bundestages recherchierbar ist, ist der parlamentarische Informationsanspruch insoweit bereits erfüllt. Umfangreiche Angaben zu Printprodukten lassen sich beispielsweise den Bundestagsdrucksachen 21/1338, 20/12993 oder 19/2560 entnehmen. Hinzu kommt, dass die Beantwortung der vorliegenden Einzelfrage derart umfangreiche Abfragen und Recherchen bei den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt erfordern würde, dass eine Beantwortung innerhalb der für eine Kleine Anfrage vorgesehenen Frist nicht möglich ist. In Anbetracht der grundsätzlichen Bedeutung des parlamentarische Fragerechts für die Kontrolle von Regierungshandeln werden dennoch im Folgenden jährliche Angaben zu Printprodukten sowie zu Druck- und Versandkosten mitgeteilt. Dies soll insbesondere dem anzunehmenden historischen Interesse an der jährlichen Veränderung dieser Angaben dienen. Es wird jedoch darum gebeten, im Folgenden die jeweiligen Erläuterungen zu den Quellen dieser Angaben und zur begrenzten Aussagekraft zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Angaben wurden aus Daten zu den ressortübergreifenden Rahmenverträgen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung für „Druck und Lieferung von Standard-Printprodukten" sowie für „Versand von Informationsmaterialien“ (bzw. des darauffolgenden Dienstleistungsvertrages) ermittelt. Die Daten beruhen auf Rückmeldungen der jeweiligen Auftragnehmer zu den Abrufen sämtlicher Bedarfsträger. Diese Rückmeldungen können Ungenauigkeiten oder Lücken enthalten. Abrufberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind neben dem Bundeskanzleramt und den Bundesministerien unter anderem auch der Beauftragte für Kultur und Medien, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie weitere Bedarfsträger. Einzelne Leistungen zum Druck und Versand von Printprodukten können in den Jahren seit 2014 auch auf anderen vertraglichen Grundlagen beauftragt worden sein. Die folgenden jährlichen Angaben erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind untereinander nicht uneingeschränkt vergleichbar. Die jährlichen Gesamtauflagen und Druckkosten wurden auf Grundlage des vorgenannten Rahmenvertrags für „Druck und Lieferung von Standard- Printprodukten" ermittelt. Dieser Rahmenvertrag umfasst Broschüren, Flyer, Pressemappen und Plakate mit unterschiedlichen Formaten, Seitenzahlen und Auflagen. Der Rahmenvertrag wurde im Zeitraum seit 2014 mehrfach neu ausgeschrieben und vergeben und deckte unterschiedliche Publikationen ab. Die auf dieser Grundlage im Folgenden genannten jährlichen Gesamtauflagen geben die Anzahl sämtlicher in dem jeweiligen Jahr gefertigten Druckexemplare wieder. Die auf dieser Grundlage im Folgenden genannten jährlichen Druckkosten sind Bruttokosten, die Papierkosten und zum Teil Kosten für die Weiterverarbeitung enthalten. Die jährlichen Versandkosten wurden auf Grundlage des vorgenannten „Rahmenvertrags zum Versand von Informationsmaterialien“ (bzw. des darauffolgenden Dienstleistungsvertrages) für den Vertriebsverbund der Bundesregierung ermittelt. Dieser Rahmenvertrag ermöglicht auch den Versand von anderen Artikeln wie z. B. Give-aways, also nicht nur Printprodukte. In den auf dieser Grundlage im Folgenden genannten Versandkosten sind die bei der Bestellung von Informationsmaterial entstehenden Kosten von der Bestellannahme über das Handling bis zum Versand (inklusive Porto) enthalten. Jahr Gesamtauflage Druckexemplare Druckkosten in Euro Versandkosten in Euro 2015 9 984 924 2 870 964,95 2 816 720,53 2016 7 024 674 2 066 780,72 3 218 473,50 2017 8 347 253 3 692 744,90 3 605 840,34 2018 6 876 449 2 984 331,02 2 254 611,52 2019 7 771 587 3 006 967,43 3 378 824,48 Jahr Gesamtauflage Druckexemplare Druckkosten in Euro Versandkosten in Euro 2020 614 797 482 616,00 2 891 033,65 2021 4 841 297 1 452 948,71 2 679 977,15 2022 5 232 890 2 629 128,20 2 379 184,62 2023 5 250 238 2 487 853,77 2 503 597,74 2024 3 023 413 1 556 243,41 2 497 239,85 10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages weiterhin nach Auffassung der Fragesteller mit umfangreichen Papierunterlagen (z. B. Tagesordnungen, Amtlichen Protokollen, Schnellinformationen, etc.) versorgt werden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]). Dies betrifft auch Fragen zu Aktivitäten oder Gegenständen in der Kompetenz anderer Verfassungsorgane, wie etwa des Bundestages selbst. 11. Welche Rolle spielt die Reduzierung des Papierverbrauchs in den Bundesbehörden nach Auffassung der Bundesregierung bei der Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030, und welche quantitativen Zielvorgaben bestehen hierfür (z. B. pro Beschäftigtem oder pro Behörde)? Im Jahr 2023 beschafften die Behörden und Einrichtungen des Bundes rd. 766 Mio. Blätter Papier in der Größe DIN A4. Diese erzeugten etwa 3.142 t CO2-Äquivalente (CO2eq). Im Vergleich mit der Klimabilanz der Bundesverwaltung 2023 entspricht das etwa 0,3 Prozent. Um dem Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung näher zu kommen, ist der Verbrauch von Papier daher nur ein geringer Einflussfaktor. 12. In welchem Umfang wurde in den Bundesministerien seit 2020 die elektronische Aktenführung (E‑Akte) eingeführt, und welche Auswirkungen auf den Papierverbrauch sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesministerium und Jahr aufschlüsseln)? Nach § 6a EGovG sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen. Die elektronische Aktenführung ist in allen Bundesministerien eingeführt. Im neugegründeten Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist die Einführung der E-Akte Bund, verbunden mit einer Umressortierung von Aktenbeständen aus fünf Ministerien und dem Bundeskanzleramt, derzeit in einer neuerlichen Implementierungsphase. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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