Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden (Antwort zu Drs. 21/5295)
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Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden (Antwort zu Drs. 21/5295)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5691
21. Wahlperiode 29.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/5295 –
Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und
tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien berufen sich seit Jahren
auf eine „Klimakrise“ und fordern nach Auffassung der Fragesteller unter dem
Schlagwort der „Transformation“ von Bürgern und Wirtschaft massive
Verzichts- und Belastungsprogramme. Zugleich zeigt der alltägliche Betrieb von
Bundesverwaltungen, dass der Staat selbst diesen Anspruch gerade im eigenen
Verantwortungsbereich nicht erfüllt.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/16549 hat bereits offengelegt, dass die Bundesregierung über
zentrale Kennzahlen ihres eigenen Ressourcenverbrauchs kaum belastbare
Daten besitzt. So räumt sie ein, dass der Papierverbrauch der Bundesbehörden im
Zeitraum von 1990 bis 2014 überhaupt nicht erfasst wurde, dass für einzelne
Bereiche – etwa das Büro der damaligen Staatsministerin für Digitalisierung –
gar keine Zahlen vorliegen, dass der Umfang der Papierarchive nur
näherungsweise geschätzt werden kann und dass selbst grundlegende ökologische
Größen (etwa die Zahl der hierfür verwendeten Bäume) nicht bekannt sind.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf eine Vielzahl an Maßnahmen
zur Vermeidung und Reduzierung von Papierverbrauch sowie auf eine hohe
Quote von Recyclingpapier (ebd.). Dem steht die bis heute lückenhafte
Datengrundlage gegenüber. Gerade mit Blick auf die aktuelle Klimapolitik der
Bundesregierung und die tiefgreifenden Eingriffe in Freiheitsrechte und
Lebensstandard der Bürger drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass der
Staat nach außen Klimaschutz predigt, im Innern jedoch weder einen
vollständigen Überblick über den eigenen Ressourcenverbrauch hat noch konsequent
digital arbeitet.
Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) setzt sich der Bund zum Ziel, „die
Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren“ (§ 15
Absatz 1 Satz 1 KSG). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die
Frage, ob und inwieweit die Bundesregierung in der Zwischenzeit ihren
eigentlichen Anspruch einer „klimaneutralen“ und „digitalen“ Verwaltung
erfüllt, ob der Papierverbrauch tatsächlich gesenkt wurde und warum das auffäl-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 28. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lige Missverhältnis zwischen politischer Rhetorik und eigener Praxis weiter
besteht.
1. Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549
gezogen, insbesondere im Hinblick auf die damals eingeräumten
Datenlücken beim Papierverbrauch vor 2015?
2. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um den Papierverbrauch
in Bundesbehörden und im Geschäftsbereich der Staatsministerin bzw.
des Staatsministers für Digitales und Staatsmodernisierung vollständig
und fortlaufend zu erfassen, und in welchen Jahren seitdem liegen der
Bundesregierung belastbare, behördenbezogene Zahlen vor?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Zum Papierverbrauch der Bundesbehörden für die Jahre 2015 bis 2018 wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1b der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16549 und die Anlage
hierzu verwiesen. Im Übrigen werden die erfragten Daten nicht systematisch
erhoben und sind nicht elektronisch auswertbar. Es besteht weder eine rechtliche
Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich
zu erstellen oder zu pflegen.
Umfassende Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms
„Nachhaltigkeit der Bundesregierung“ – hierzu gehören auch Papierbeschaffungen
und -verbräuche – können den Monitoringberichten (www.bundesregierung.de/
breg-de/suche/bundesverwaltung-handelt-zielgerichteter-2258112) entnommen
werden.
Bei der Frage bezüglich der Staatsministerin bzw. des Staatsministers für
Digitales wird davon ausgegangen, dass damit die seinerzeitige Beauftragte der
Bundesregierung für Digitalisierung im Bundeskanzleramt gemeint ist,
Staatsministerin Dorothee Bär. Sie hatte dieses Amt von März 2018
(Kabinettbeschluss vom 14. März 2018) bis Dezember 2021 inne, die Funktion wurde
danach abgeschafft. Der Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung
war kein Geschäftsbereich zugeordnet.
3. Wie hoch war der jährliche Papierverbrauch (Referenzgröße DIN A4) in
den Behörden des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils, aufgeschlüsselt nach obersten
Bundesbehörden, einschließlich Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten
Bundesoberbehörden?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Die Beantwortung der
vorliegenden Einzelfrage würde derart umfangreiche Abfragen und Recherchen
bei den obersten Bundesbehörden der Bundesregierung, dem Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, allen Bundesministerien sowie allen
diesen nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden erfordern, dass eine
Beantwortung innerhalb der für eine Kleine Anfrage vorgesehenen Frist nicht
möglich ist.
4. Wird der Papierverbrauch im Bereich der Staatsministerin bzw. des
Staatsministers für Digitales und Staatsmodernisierung inzwischen
gesondert statistisch erfasst, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 ein
vollständiges Fehlen entsprechender Daten einräumen musste, und wenn ja, in
welcher Weise, und wie hoch war der jährliche Verbrauch seit
Einführung dieser Erfassung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Die Beauftragte der
Bundesregierung für Digitalisierung war im Bundeskanzleramt angesiedelt;
Daten für diesen Bereich wurden nicht gesondert erfasst.
5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem
Kabinettbeschluss vom 18. November 2019 zur elektronischen
Kommunikation zwischen Bundesbehörden zusätzlich ergriffen, um den
Papierverbrauch in ihrem Geschäftsbereich weiter zu reduzieren, und welcher
messbare Effekt ergibt sich aus diesen Maßnahmen für die Jahre 2020 bis
2024 (bitte nach Maßnahme und Jahr darstellen)?
Unter anderem Maßnahmen aus dem Gesetz zur Förderung der elektronischen
Verwaltung (E-Government-Gesetz/EGovG) sowie aus der IT-
Dienstekonsoliderung haben einen erheblichen Einfluss auf eine Reduktion des
Papierverbrauchs in der Bundesregierung. Insbesondere bei den Postein- und -ausgängen
sowie in der Papierbeschaffung und Papierentsorgung zeigen sich positive
Veränderungen. Eine zentrale Erfassung der konkreten Maßnahmen und messbaren
Effekten in den Bundesbehörden erfolgt nicht. Auf die genannten
Monitoringberichte der Bundesregierung wird verwiesen (s. Antwort zu den Fragen 1 und
2).
6. Strebt die Bundesregierung im Zuge der klimaneutralen
Bundesverwaltung (§ 15 KSG) das sogenannte papierlose Büro an, und wenn ja,
anhand welcher Kennzahlen wird dies definiert?
Der § 15 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) trägt den Titel
„Klimaneutrale Bundesverwaltung“.
Die Bundesverwaltung hat das Ziel, sich bis 2030 klimaneutral zu organisieren.
Dazu trägt auch die Digitalisierung der Abläufe erheblich bei. Zentral
dokumentierte Kennzahlen zum „papierlosen Büro“ liegen nicht vor. Für einen
allgemeineren Überblick zu der papierarmen bzw. papierlosen Arbeit der
Bundesregierung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4, 5 und
6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/9828 verwiesen.
7. Wie viele Organisationseinheiten in Bundesbehörden führen aktuell ein
vollständig papierloses Büro (einschließlich Aktenführung), und wie hat
sich diese Zahl seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 entwickelt (bitte jeweils
Organisationseinheit, Behörde und Zahl der dort Beschäftigten angeben)?
Die weit gefasste Fragestellung zu den Organisationseinheiten in
Bundesbehörden, die ein vollständig papierloses Büro führen, ergeben im vorliegenden Fall
ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht entsprechen kann.
Ausgehend vom Wortlaut der Frage ist das Informationsinteresse der Kleinen
Anfrage auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet,
der von der Bundesregierung unter Wahrung des Interesses an ihrer
Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann. Für die Beantwortung der Fragen können
keine amtlichen Statistiken verwendet werden, da die erfragten Informationen
nicht statistisch erfasst oder ausgewertet werden. Im Sinne der Frage werden
unter Bundesbehörden alle obersten Bundesbehörden der Bundesregierung
einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden und Einrichtungen verstanden;
dabei handelt es sich um rund 950 Behörden und Einrichtungen des Bundes. Die
erfragten Angaben liegen standardmäßig nicht in aufbereiteter Form vor und
müssten daher bei allen Bundesbehörden im Rahmen einer Ressortabfrage
erhoben werden. Die angefragten Daten können durch die Bundesbehörden in der
Regel nicht durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt
werden, sondern würden eine Abfrage in allen Organisationseinheiten in jeder
einzelnen Behörde erfordern. Die Daten müssten in den einzelnen
Bundesbehörden zusammengestellt und an die Ressorts gemeldet werden. Die Ressorts
müssten die Daten für ihr Haus und ihre Geschäftsbereichsbehörden und
Einrichtungen konsolidieren und an das für die Kleine Anfrage federführend
zuständige Bundesministerium weiterleiten, das daraus eine Gesamtantwort
erstellen würde. Dies würde die damit beschäftigten Organisationseinheiten
derart belasten, dass die fristgemäße Erfüllung der Fachaufgaben erheblich
gefährdet wäre. Die angefragten Daten sind daher nicht mit zumutbarem Aufwand in
Erfahrung zu bringen. Wegen der großen Zahl der Behörden ist ausnahmsweise
auch eine Schätzung der benötigten Arbeitsstunden nicht möglich.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die
Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der hier
gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht.
Für einen allgemeineren Überblick zu der papierarmen bzw. papierlosen Arbeit
der Bundesregierung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1, 4, 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/9828 verwiesen.
8. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres eigenen
Anspruchs an Transparenz und Klimaschutz, dass sie auch in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 keine
Angaben dazu machen konnte, wie viele Bäume für den Papierverbrauch
der Bundesbehörden seit 1990 verarbeitet wurden, und welche Schritte
wurden seitdem unternommen, um entsprechende Kennzahlen für die
Zukunft zu erheben?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13658
und auf die Leistungsberichte der deutschen Papierindustrie (Bericht für 2025:
www.papierindustrie.de/fileadmin/0002-PAPIERINDUSTRIE/07_Dateien/X
X-LB/PAPIER_2025_Leistungsbericht_digital.pdf) wird verwiesen. Die
Maßeinheit für Holz in der Papierindustrie ist Raummeter.
9. Wie viele Broschüren, Faltblätter und ähnliche Printprodukte wurden
durch die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt in den Jahren
2015 bis 2024 jeweils im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hergestellt
und versendet, und welche Kosten entstanden jeweils für Druck,
Herstellung und Versand?
Die erfragten Angaben hat die Bundesregierung in Teilen für einige Jahre seit
2014 bereits auf verschiedene parlamentarische Fragen mitgeteilt. Da dies
öffentlich und unter anderem im Informationssystem des Deutschen Bundestages
recherchierbar ist, ist der parlamentarische Informationsanspruch insoweit
bereits erfüllt. Umfangreiche Angaben zu Printprodukten lassen sich
beispielsweise den Bundestagsdrucksachen 21/1338, 20/12993 oder 19/2560
entnehmen.
Hinzu kommt, dass die Beantwortung der vorliegenden Einzelfrage derart
umfangreiche Abfragen und Recherchen bei den Bundesministerien und dem
Bundeskanzleramt erfordern würde, dass eine Beantwortung innerhalb der für eine
Kleine Anfrage vorgesehenen Frist nicht möglich ist.
In Anbetracht der grundsätzlichen Bedeutung des parlamentarische Fragerechts
für die Kontrolle von Regierungshandeln werden dennoch im Folgenden
jährliche Angaben zu Printprodukten sowie zu Druck- und Versandkosten
mitgeteilt. Dies soll insbesondere dem anzunehmenden historischen Interesse an der
jährlichen Veränderung dieser Angaben dienen. Es wird jedoch darum gebeten,
im Folgenden die jeweiligen Erläuterungen zu den Quellen dieser Angaben und
zur begrenzten Aussagekraft zu berücksichtigen.
Die nachfolgenden Angaben wurden aus Daten zu den ressortübergreifenden
Rahmenverträgen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung für
„Druck und Lieferung von Standard-Printprodukten" sowie für „Versand von
Informationsmaterialien“ (bzw. des darauffolgenden Dienstleistungsvertrages)
ermittelt. Die Daten beruhen auf Rückmeldungen der jeweiligen
Auftragnehmer zu den Abrufen sämtlicher Bedarfsträger. Diese Rückmeldungen können
Ungenauigkeiten oder Lücken enthalten. Abrufberechtigt aus diesen
Rahmenverträgen sind neben dem Bundeskanzleramt und den Bundesministerien unter
anderem auch der Beauftragte für Kultur und Medien, das Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung sowie weitere Bedarfsträger. Einzelne
Leistungen zum Druck und Versand von Printprodukten können in den Jahren seit
2014 auch auf anderen vertraglichen Grundlagen beauftragt worden sein. Die
folgenden jährlichen Angaben erheben daher keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und sind untereinander nicht uneingeschränkt vergleichbar.
Die jährlichen Gesamtauflagen und Druckkosten wurden auf Grundlage des
vorgenannten Rahmenvertrags für „Druck und Lieferung von Standard-
Printprodukten" ermittelt. Dieser Rahmenvertrag umfasst Broschüren, Flyer,
Pressemappen und Plakate mit unterschiedlichen Formaten, Seitenzahlen und
Auflagen. Der Rahmenvertrag wurde im Zeitraum seit 2014 mehrfach neu
ausgeschrieben und vergeben und deckte unterschiedliche Publikationen ab. Die auf
dieser Grundlage im Folgenden genannten jährlichen Gesamtauflagen geben
die Anzahl sämtlicher in dem jeweiligen Jahr gefertigten Druckexemplare
wieder. Die auf dieser Grundlage im Folgenden genannten jährlichen Druckkosten
sind Bruttokosten, die Papierkosten und zum Teil Kosten für die
Weiterverarbeitung enthalten.
Die jährlichen Versandkosten wurden auf Grundlage des vorgenannten
„Rahmenvertrags zum Versand von Informationsmaterialien“ (bzw. des
darauffolgenden Dienstleistungsvertrages) für den Vertriebsverbund der
Bundesregierung ermittelt. Dieser Rahmenvertrag ermöglicht auch den Versand von
anderen Artikeln wie z. B. Give-aways, also nicht nur Printprodukte. In den auf
dieser Grundlage im Folgenden genannten Versandkosten sind die bei der
Bestellung von Informationsmaterial entstehenden Kosten von der Bestellannahme
über das Handling bis zum Versand (inklusive Porto) enthalten.
Jahr Gesamtauflage Druckexemplare Druckkosten in Euro Versandkosten in Euro
2015 9 984 924 2 870 964,95 2 816 720,53
2016 7 024 674 2 066 780,72 3 218 473,50
2017 8 347 253 3 692 744,90 3 605 840,34
2018 6 876 449 2 984 331,02 2 254 611,52
2019 7 771 587 3 006 967,43 3 378 824,48
Jahr Gesamtauflage Druckexemplare Druckkosten in Euro Versandkosten in Euro
2020 614 797 482 616,00 2 891 033,65
2021 4 841 297 1 452 948,71 2 679 977,15
2022 5 232 890 2 629 128,20 2 379 184,62
2023 5 250 238 2 487 853,77 2 503 597,74
2024 3 023 413 1 556 243,41 2 497 239,85
10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Abgeordnete des Deutschen
Bundestages weiterhin nach Auffassung der Fragesteller mit umfangreichen
Papierunterlagen (z. B. Tagesordnungen, Amtlichen Protokollen,
Schnellinformationen, etc.) versorgt werden, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf
Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung
gegenüber dem Bundestag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der
Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194
[227]). Dies betrifft auch Fragen zu Aktivitäten oder Gegenständen in der
Kompetenz anderer Verfassungsorgane, wie etwa des Bundestages selbst.
11. Welche Rolle spielt die Reduzierung des Papierverbrauchs in den
Bundesbehörden nach Auffassung der Bundesregierung bei der Erreichung
des Ziels einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030, und welche
quantitativen Zielvorgaben bestehen hierfür (z. B. pro Beschäftigtem
oder pro Behörde)?
Im Jahr 2023 beschafften die Behörden und Einrichtungen des Bundes rd.
766 Mio. Blätter Papier in der Größe DIN A4. Diese erzeugten etwa 3.142 t
CO2-Äquivalente (CO2eq). Im Vergleich mit der Klimabilanz der
Bundesverwaltung 2023 entspricht das etwa 0,3 Prozent. Um dem Ziel einer
klimaneutralen Bundesverwaltung näher zu kommen, ist der Verbrauch von Papier daher
nur ein geringer Einflussfaktor.
12. In welchem Umfang wurde in den Bundesministerien seit 2020 die
elektronische Aktenführung (E‑Akte) eingeführt, und welche Auswirkungen
auf den Papierverbrauch sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach
Bundesministerium und Jahr aufschlüsseln)?
Nach § 6a EGovG sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch
führen. Die elektronische Aktenführung ist in allen Bundesministerien
eingeführt. Im neugegründeten Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung ist die Einführung der E-Akte Bund, verbunden mit einer
Umressortierung von Aktenbeständen aus fünf Ministerien und dem Bundeskanzleramt,
derzeit in einer neuerlichen Implementierungsphase. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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