Schriftliche Frage 213 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer älterer Mobilgeräte (Betriebsystem älter als Android 14 oder iOS18) nicht…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 213 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer älterer Mobilgeräte (Betriebsystem älter als Android 14 oder iOS18) nicht…
Frage 213 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer älterer Mobilgeräte (Betriebsystem älter als Android 14 oder iOS18) nicht aufgrund der aktualisierten Sicherheitsvorgaben seitens des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik von der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgeschlossen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 8. Juli 2026:
Versicherte, die über kein mobiles Endgerät verfügen oder auf deren Endgerät ein älteres Betriebssystem installiert ist, können die elektronische Patientenakte (ePA) weiterhin über ein stationäres Gerät (PC) nutzen. Die dafür notwendige Software-Lösung wird für Windows, Linux und macOS bereitgestellt. Darüber hinaus können Versicherte auch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter, zum Beispiel ein Familienmitglied, berechtigen, die ePA in ihrem Auftrag über die ePA-App einzusehen und zu verwalten. Ebenso ist es möglich, die Verwaltung der ePA ohne ePA-App oder einen eigenen Internetzugang mittels der Ombudsstelle der Krankenkasse vorzunehmen. Der Kontakt mit der Ombudsstelle erfolgt in der Regel telefonisch.
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