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Schriftliche Frage 84 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung konkrete Schritte zur Unterstützung der Krankenkassen bei deren Auftrag, die „ePa für alle“ umzusetzen, damit Mens…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 84 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung konkrete Schritte zur Unterstützung der Krankenkassen bei deren Auftrag, die „ePa für alle“ umzusetzen, damit Mens… Frage 84 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung konkrete Schritte zur Unterstützung der Krankenkassen bei deren Auftrag, die „ePa für alle“ umzusetzen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zur elektronischen Patientenakte auch dann wahrnehmen können, wenn sie Assistenz oder unterstützte Kommunikation benötigen, und wenn ja, welche, und ist sie bereit, dafür Haushaltsmittel bereitzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 15. Juli 2025: Als Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) obliegt den Krankenkassen die Umsetzung und Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit der ePA (§ 342 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch). Die Überprüfung und Einhaltung der Vorgaben liegen in der Verantwortung der zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Nutzung der ePA für alle ist für die Versicherten freiwillig. Versicherte entscheiden auch, in welchem Umfang sie die ePA für alle nutzen wollen und wer auf ihre ePA zugreifen darf. So können Versicherte über das Versicherten-Frontend (ePA-App), das ihnen von ihrer Krankenkasse angeboten wird, auf ihre ePA zugreifen und ihre Daten verwalten. Ab Sommer 2025 besteht auch die Möglichkeit, die ePA mittels einer Desktop-App an einem PC zu nutzen. Zusätzlich können Versicherte über die ePA-App bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter (z. B. nahe Angehörige, eine rechtliche Vertretung) berechtigen, die ePA in ihrem Auftrag einzusehen und zu verwalten. Darüber hinaus stehen die Ombudsstellen der Krankenkassen für alle Anliegen der Versicherten im Zusammenhang mit der ePA beratend zur Verfügung. Über die Ombudsstelle der Krankenkasse können Versicherte z. B. den Zugriff einzelner Leistungserbringendenden auf die ePA steuern, Einsicht in die Protokolldaten ihrer ePA erlangen und ihre Widerspruchsrechte ausüben.

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