Schriftliche Frage 9 von Mirco Hanker (AfD): In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 in der Bilanz der Europäischen Zentralbank (EZB) Positionen durc…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Text
Schriftliche Frage 9 von Mirco Hanker (AfD): In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 in der Bilanz der Europäischen Zentralbank (EZB) Positionen durc…
Frage 9 (Mirco Hanker, AfD):
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 in der Bilanz der Europäischen Zentralbank (EZB) Positionen durch die an Sekundärmärkten getätigten Ankäufe von Staatsanleihen bzw. anders gearteten Wertpapieren innerhalb der Kaufprogramme Asset Purchase Programme APP, Pandemic Emergency Purchase Programme PEPP, Public Sector Purchase Programme PSPP gebildet, bei denen gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine regelmäßige Beobachtungspflicht zur Verhältnismäßigkeitsprüfung des rechtmäßigen Handelns der EZB bei der Ausübung ihres Mandats für den Deutschen Bundestag bzw. die Bundesregierung besteht (BVerfG Urteil 2 BvR 859/15 – 2 BvR 1651/15 – 2 BvR 2006/15 – 2 BvR 980/16, 5. Mai 2020), und in welcher Höhe wurden Bilanzpositionen der EZB im Sinne der Fragestellung durch Abverkäufe wieder verringert oder in Gänze aufgelöst (bitte die Summen der Ankäufe, Abverkäufe bzw. der daraus erfolgten saldierten Jahresendbestände in den Jahren 2023 bis 2025, für das Jahr 2026 stichtagbezogen und nach den jeweiligen Kaufprogrammen gliedern)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. Juli 2026:
Die Bundesregierung beobachtet die geldpolitischen Maßnahmen und Entscheidungen der EZB im Rahmen ihrer Integrationsverantwortung fortlaufend. Im Zuge der geldpolitischen Normalisierung hatte der EZB- Rat beschlossen, Nettoankäufe im Rahmen des Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) und des Asset Purchase Programme (APP) Ende März 2022 bzw. zum 1. Juli 2022 einzustellen, sodass sich die Wertpapierbestände innerhalb der Programme insgesamt nicht weiter erhöhten. Mit der nur noch partiellen Reinvestition der Tilgungsbeträge fälliger Vermögenswerte im APP seit Anfang März 2023 und dem vollständigen Stopp der Wiederanlagen seit Juli 2023 begann im Eurosystem der graduelle Abbau der Wertpapierbestände. Im Falle des PEPP wurden zwischen Juli und Dezember 2024 nur noch partielle Reinvestitionen der Fälligkeiten getätigt. Die Wiederanlage wurde ab Januar 2025 vollständig gestoppt. Hinsichtlich der erfragten Informationen zu den An- und Verkäufen sowie Beständen von APP, PSPP und PEPP wird auf die regelmäßigen Veröffentlichungen der EZB verwiesen (www.ecb.europa.eu/mopo/impl ement/app/html/index.en.html; www.ecb.europa.eu/mopo/implement/pe pp/html/index.en.html).
Relationen
- asked ← Mirco Hanker (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung