Bundeswertpapiere
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Bundeswertpapiere
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8828
21. Wahlperiode 28.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Bundeswertpapiere
Staatliche Verschuldung ist nicht nur eine Frage der Finanzierung öffentlicher
Ausgaben, sondern hat erhebliche Wirkungen auf Wirtschaft, Demokratie und
Vermögensverteilung. Mit der Emission von Bundeswertpapieren entstehen
Transaktionskosten, danach fließen Zinszahlungen an die jeweiligen Halter der
Wertpapiere. Besonders vor dem Hintergrund immens ansteigender Schulden
des Bundes (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilunge
n/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-202
7.html) stellt sich die Frage, wer wie von den Staatsschulden profitiert.
Bundeswertpapiere werden heute bei ihrer Ausgabe ausschließlich an eine
ausgewählte Gruppe von Banken – die Bietergruppe Bundesemissionen – verkauft
(www.deutsche-finanzagentur.de/bundeswertpapiere/emissionen/bietergruppe).
Insofern erhält der Staat auf dem Primärmarkt kein Erspartes der Bevölkerung,
sondern greift auf das Bankensystem und Zentralbankguthaben zurück. Auch
später im Sekundärhandel werden die Bundeswertpapiere fast ausschließlich
von institutionellen Anlegern, also Zentralbanken, Geschäftsbanken und Fonds
gehalten (www.deutsche-finanzagentur.de/finanzierung-des-bundes/der-bund-a
ls-emittent/glaeubigerstruktur).
Demgegenüber gab es über gut vier Jahrzehnte eine signifikante direkte
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger über Bundesschatzbriefe. Noch in den
1990er Jahren waren es zeitweise mehr als 40 Prozent der neuen Schulden
(www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/bundesschatzbriefe-das-ende-der-b
undesschaetzchen-12008604.html). Die Emission neuer Bundesschatzbriefe
wurde jedoch Ende 2012 eingestellt (www.deutsche-finanzagentur.de/bundesw
ertpapiere/bundeswertpapierarten/sonstige-finanzierungsinstrumente/bundessch
atzbriefe).
Während bei Schulden des Bundes Höhe, Laufzeiten und Renditen über
Berichte der Bundesregierung und den Bundeshaushalt vergleichsweise
transparent sind, bestehen aus Sicht der Fragestellenden – jedenfalls öffentlich –
erhebliche Informationslücken, wer die Wertpapiere letztlich hält, über welche
Finanzintermediäre sie gehandelt werden und wem die Zinsen zugutekommen.
Die Europäische Zentralbank erhebt zwar seit 2014 hochgranulare Daten zur
Halterstruktur europäischer Staatsanleihen, veröffentlicht diese jedoch nur in
aggregierter und anonymisierter Form (https://data.ecb.europa.eu/methodology/
securities-holdings-statistics). Informationen über die wirtschaftlich
Berechtigten bzw. Eigentümer („ultimate beneficial owners“) liegen nach Kenntnis der
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Fragestellenden überwiegend bei privaten Verwahrstellen wie Clearstream,
nicht bei staatlichen Institutionen.
Wie wissenschaftliche Studien zeigen, erhalten Geschäftsbanken hohe
risikofreie Zinsen auf ihre bei der Zentralbank gehaltenen Reserven sowie Erträge
aus Staatsanleihen, während diese Banken Zinsanstiege nur verzögert und
unvollständig an private Einleger weitergeben (z. B. De Grauwe/Ji, Towards
monetary policies that do not subsidise banks, 2023, https://cdn.ceps.eu/wp-conten
t/uploads/2023/07/Towards-monetary-policies-that-do-not-subsidise-banks_Jul
y2023.pdf). Wenn Zinsen vor allem an vermögensstarke und internationale
Akteure fließen, während öffentliche Investitionen mit hohen
Multiplikatoreffekten begrenzt werden, hat dies aus Sicht der Fragestellenden starke
Auswirkungen auf die Wirtschaftsdynamik.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war das Gesamtvolumen an Bundeswertpapieren, die jeweils im
Jahr 2025 und in der ersten Hälfte des Jahres 2026 emittiert wurde (bitte
gesamt und für einzelne Wertpapierarten darstellen), und zu welchem
Anteil (absolut und prozentual) wurde dabei welches Emissionsverfahren
genutzt (Auktion oder Syndizierung)?
2. Wie hoch ist das Gesamtvolumen an Bundeswertpapieren, das die
Bundesregierung 2026 beabsichtigt, am Kapitalmarkt zu platzieren (bitte
gesamt und für einzelne Wertpapierarten darstellen)?
3. Wie setzen sich die Kosten des Bundes für eine Wertpapieremissionen
zusammen (interne Kosten und Kosten für externe Dienstleister, bitte jeweils
auflisten für Auktionsverfahren und Syndizierungsverfahren, bitte auch
wenn möglich eine Angabe, welchen typischen Kostenanteil die
unterschiedlichen Faktoren ungefähr haben, und wer diese Kosten trägt, also ob
die Finanzagentur oder andere Stellen)?
4. Welche Kosten für Wertpapieremissionen entstanden dem Bund im Jahr
2025, und welcher Anteil dieser Kosten entfiel jeweils auf Emissionen
nach dem Auktionsverfahren bzw. dem Syndizierungsverfahren?
5. Welche Kosten für Wertpapieremissionen entstanden dem Bund im ersten
Halbjahr 2026, und welcher Anteil dieser Kosten entfiel jeweils auf
Emissionen nach dem Auktionsverfahren bzw. dem Syndizierungsverfahren?
6. Welche Banken waren im Jahr 2025 an Bundeswertpapieremissionen des
Bundes beteiligt, und wie hoch waren die Zahlungen an diese Banken
insgesamt und jeweils für einzelne Banken?
7. Welche Banken waren im ersten Halbjahr 2026 an Anleihemissionen des
Bundes beteiligt, und wie hoch waren die Zahlungen an diese Banken
insgesamt und jeweils für einzelne Banken?
8. Welche unmittelbaren und mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile entstehen
den Mitgliedern der Bietergruppe des Bundes durch ihre Teilnahme am
Primärmarkt für Bundeswertpapiere (bitte insbesondere zu Provisionen,
Handelsmargen, Refinanzierungsmöglichkeiten, Liquiditätsvorteilen und
sonstigen Erträgen Stellung nehmen)?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang Banken und andere Finanzintermediäre aus dem Handel und der
Vermittlung von Bundeswertpapieren neben den eigentlichen Zinserträgen
weitere Einnahmen erzielen?
Werden entsprechende Daten von der Finanzagentur oder anderen
Bundesstellen erhoben?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
10. Welche konkreten Vorteile (Gebührenstrukturen, exklusive Marktzugänge,
sonstige Konditionen) erhalten die Mitglieder der Bietergruppe
Bundesemissionen für ihre Funktion, und wie hoch waren diese 2025 und im
ersten Halbjahr 2026 in der Summe?
11. Kennt und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Fragestellenden, dass die Aussage, „die Bürgerinnen und Bürger“ würden dem Staat
Geld leihen, insofern irreführend ist, als der Primärmarktzugang für
Bundeswertpapiere exklusiv den Mitgliedern der Bietergruppe
Bundesemissionen vorbehalten ist?
12. Wie viele Wechsel von Beschäftigten zwischen der Finanzagentur bzw.
dem Bundesministerium der Finanzen einerseits und Mitgliedsinstituten
der Bietergruppe Bundesemissionen bzw. anderen am
Schuldenmanagement beteiligten Finanzinstitutionen andererseits gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren, in welche Richtung, und auf
welchen Positionsebenen?
13. Bestehen für Beschäftigte der Finanzagentur oder des BMF, die mit der
Emission oder dem Management von Bundeswertpapieren befasst sind,
Karenzzeiten oder sonstige Regelungen beim Wechsel in die
Privatwirtschaft, und wie werden diese kontrolliert?
14. Wie hat sich hat sich die Zahl der Stellen bei der Bundesfinanzagentur in
den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte Soll-Zahl und besetzte Stellen
angeben)?
15. Wie haben sich die Personalkosten bei der Bundesfinanzagentur in den
letzten 20 Jahren entwickelt?
16. Wie haben sich die impliziten Zinsen deutscher Staatsanleihen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 entwickelt (bitte einzeln nach
Jahren aufschlüsseln)?
17. Wie haben sich die impliziten Zinsen deutscher Staatsanleihen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2026 entwickelt (bitte einzeln nach
Monaten aufschlüsseln)?
18. Wie hat sich die durchschnittliche Laufzeit der deutschen Staatsanleihen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 entwickelt?
19. In welcher Höhe sind/sollen auslaufende Staatsanleihen in diesem Jahr
nach Kenntnis der Bundesregierung umgeschuldet werden/worden (bitte
einzeln nach Monaten aufschlüsseln)?
20. Von welcher Zinsentwicklung für deutsche Staatsanleihen aller Laufzeiten
geht die Bundesregierung in den kommenden Jahren aus (bitte für alle
Laufzeiten einzeln angeben)?
21. Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen freiwilligen Einzahlungen
von Bürgerinnen und Bürgern zur Schuldentilgung des Bundes seit
Eröffnung des öffentlichen Schuldentilgungskontos?
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamte ausstehende
Schuldenstand von rechtlich selbstständigen Unternehmen mit einer
Bundesbeteiligung von über 50 Prozent (wie beispielsweise der Deutschen
Bahn AG) sowie von Extrahaushalten des Bundes, und welcher Anteil
dieser Schulden ist durch Bürgschaften oder Garantien des Bundes
abgesichert?
23. Wie bewertet die Bundesregierung es, wenn Banken durch die fehlende
Weitergabe von Zentralbankzinsen für die von ihnen gehaltenen deutsche
Staatsanleihen an ihre Kunden hohe Gewinne erlösen?
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24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung, der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH und der Deutschen Bundesbank über
die tatsächliche Halterstruktur der ausstehenden Bundeswertpapiere vor
(bitte, soweit möglich, nach folgenden Kategorien differenzieren:
a) private Haushalte,
b) Geschäftsbanken und sonstige Kreditinstitute,
c) Versicherungen und Pensionsfonds,
d) Investmentfonds und Vermögensverwaltungsgesellschaften,
e) sonstige Finanzunternehmen,
f) öffentliche Institutionen und Zentralbanken,
g) ausländische staatliche Investoren sowie
h) sonstige ausländische Investoren)?
25. In welchem Umfang kann die Bundesregierung nachvollziehen, wer der
wirtschaftlich Berechtigte bzw. Eigentümer („ultimate beneficial owner“)
eines Bundeswertpapiers ist, wenn dieses über Banken, Depotbanken,
Investmentfonds, Clearingstellen oder andere Finanzintermediäre gehalten
wird?
Wo bestehen diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung
Informationslücken?
26. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, welchen
Haltergruppen die vom Bund jährlich geleisteten Zinszahlungen auf
Bundeswertpapiere wirtschaftlich zugutekommen (bitte, soweit möglich, nach
inländischen und ausländischen Haltern sowie nach privaten Haushalten,
Banken, Versicherungen, Investmentfonds, sonstigen Finanzunternehmen
und öffentlichen Institutionen differenzieren)?
27. Welche konkreten Trends und Verschiebungen bei der Struktur der
Haltergruppen von Bundeswertpapieren erkennt die Bundesregierung seit
Beendigung der Nettoankaufprogramme des Eurosystems (insbesondere
bezüglich der Anteile des Eurosystems, inländischer Kreditinstitute,
internationaler Asset Manager/Hedgefonds sowie ausländischer
Staatsinvestoren), und wie bewertet die Bundesregierung diese Trends im Hinblick auf
die verteilungspolitischen Wirkungen von Zinsabflüssen an die jeweiligen
Haltergruppen?
28. Verfügt die Bundesregierung, die Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH bzw. die Deutsche Bundesbank über disaggregierte Daten
zur Halterstruktur deutscher Bundeswertpapiere, etwa im Rahmen der von
der EZB seit 2014 erhobenen Securities Holding Statistics (SHS), und
wenn ja, in welcher Detailtiefe (Sektor, Land, Institution)?
29. Warum werden diese Daten (s. Frage zuvor) – anders als die aggregierten/
anonymisierten EZB-Veröffentlichungen – nicht in disaggregierter Form
öffentlich gemacht, und sieht die Bundesregierung hierin ein
Transparenzdefizit?
30. Kennt und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Fragestellenden, dass öffentlich kaum bekannt ist, wer von den milliardenschweren
jährlichen Zinszahlungen des Bundes tatsächlich profitiert, und wenn ja,
wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?
31. Kennt und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Fragestellenden, dass Informationen über die letztendlichen Empfänger von
Zinszahlungen auf Bundeswertpapiere faktisch nur bei privaten Verwahrstellen
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
und nicht bei der öffentlichen Schuldenverwaltung liegen, und wenn ja,
wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?
32. Hat die Bundesregierung oder die Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH jemals erwogen oder Schritte unternommen,
Verwahrstellen wie Clearstream oder Euroclear aufzufordern, aggregierte oder
zeitversetzte Daten zu den größten wirtschaftlich Berechtigten bzw. Eigentümern
(„ultimate beneficial owners“) deutscher Bundeswertpapiere
offenzulegen?
Falls nein, warum nicht?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle privater Ratingagenturen bei
der – aus Sicht der Fragestellenden – faktischen Mitbestimmung über die
Zinskosten des Bundes durch Ratings, und sieht sie diesbezüglich
Handlungsbedarf?
34. Kennt und teilt die Bundesregierung die Analyse (s. z. B. https://cdn.cep
s.eu/wp-content/uploads/2023/07/Towards-monetary-policies-that-do-not-
subsidise-banks_July2023.pdf), wonach die Verzinsung von
Überschussreserven der Geschäftsbanken durch das Eurosystem eine faktische
public-to-private-Subvention darstellt, und unterstützt sie Vorschläge zur
deutlichen Anhebung unverzinslicher Mindestreserven (Zwei-Stufen-
System), um diese Gewinntransfers an Banken einzudämmen?
35. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund, dass Geschäftsbanken die Zentralbankzinsen für Einlagen von
Privatkunden nur unvollständig weitergeben (s. z. B. www.biallo.de/tagesgel
d/news/tagesgeld-einlagenzins), um den Pass-Through der Geldpolitik zu
stärken und übermäßigen Rent-Seeking-Effekten im Bankensektor
entgegenzuwirken?
36. Erwägt die Bundesregierung die Wiedereinführung von
Bundesschatzbriefen (hier und im Folgenden verstanden als die 2012 eingestellten
Bundesschatzbriefe) und wenn nein, warum nicht?
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das Volumen
niedrig verzinster (bis zu 0,85 Prozent oder sonst, wozu Daten vorliegen)
deutscher Spar- und Girokonten?
38. Waren Bundesschatzbriefe aus Sicht der Bundesregierung ein geeignetes
Instrument, Schulden des Bundes zu emittieren und der breiten
Bevölkerung direkten Zugang zu einer sicheren Sparmöglichkeit zu bieten?
39. Können Bundesschatzbriefe aus Sicht der Bundesregierung bei der
Sicherung der Altersvorsorge eine Alternative oder eine Ergänzung zur
sogenannten dritten Säule (Altersvorsorgedepot) sein?
40. Würden aus Sicht der Bundesregierung die Kosten für die Emission von
Bundesschatzbriefen heute durch die technologische Entwicklung und die
Digitalisierung noch so hoch liegen wie 2012, oder wären die Kosten
deutlich niedriger?
Berlin, den 27. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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