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Schriftliche Frage 51 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Prüfmethodik, insbesondere hinsichtlich Lichtverhältnissen, Entfernung, Blickwinkel und physischer Inaugenscheinnahme der geprüf…

dip / schriftliche_frage 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 51 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Prüfmethodik, insbesondere hinsichtlich Lichtverhältnissen, Entfernung, Blickwinkel und physischer Inaugenscheinnahme der geprüf… Frage 51 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Prüfmethodik, insbesondere hinsichtlich Lichtverhältnissen, Entfernung, Blickwinkel und physischer Inaugenscheinnahme der geprüften Modelle einschließlich der zweiten Gerätegeneration, ist die Bundesnetzagentur zu der Bewertung gelangt, dass die Aufnahmefunktion der Smart Glasses von Meta und Ray-Ban im Sinne des § 8 Absatz 2 des Telekommunikation- Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes eindeutig erkennbar ist (https://correctiv.org/aktuelles/kuenstl iche-intelligenz/2026/08/27/debatte-um-smart-gla sses-ist-das-kleine-licht-bei-aufnahmen-erkenn bar/), und inwieweit hat sie dabei die Betriebsmodi berücksichtigt, in denen die Aufnahme-LED nach Herstellerangaben deaktiviert bleibt (KI- Funktionen), auch vor dem Hintergrund des Prüfberichts des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10. September 2026, wonach das LED-Signal in vielen Situationen nicht gut erkennbar ist (https://datensc hutz-hamburg.de/news/ray-ban-meta-ai-glasses-h mbbfdi-legt-technischen-und-datenschutzrechtlich en-pruefbericht-vor)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. September 2026: Die Bundesnetzagentur hat die Ray-Ban Meta Smart Glasses einer detaillierten Inaugenscheinnahme unterzogen. Der Fokus der Prüfung lag auf der Simulation einer alltäglichen Nutzung der Brille. Es wurde die Nutzung zur Aufnahme sowohl in beleuchteten und abgedunkelten Innenräumen als auch draußen bei Sonnenlicht getestet und auch verschiedene Distanzen zum Aufzunehmenden (bis 5 m) geprüft. Die Aufnahme-LED war auch noch auf diese Entfernung klar erkennbar. Eine spezifische Prüfung der integrierten KI-Funktionen war nicht Bestandteil der Inaugenscheinnahme. Die Testumgebung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist der Bundesnetzagentur im Detail nicht bekannt.

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