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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 21/8208 · Schriftliche Fragen · Original ↗
69 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Matthias Helferich (AfD): Kann die Bundesregierung beziffern, in welchem Umfang Mittel aus den vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellten 44 Mio. Euro…
  2. Schriftliche Frage 2 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Umfragen haben die Bundesregierung und ihr unterstehende Bundesbehörden wie das Bundespresseamt und die Bundeszentrale für politis…
  3. Schriftliche Frage 3 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Aus welchen Förderprogrammen wurden dem in Berlin tätigen Tanz- und Theatermacher Felix Baumann sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts B…
  4. Schriftliche Frage 4 von Christian Görke (DIE LINKE): Für wie viele Personen mit einer Steuer- Identifikationsnummer hat das Bundesministerium der Finanzen im Kontext des Direktauszahlungsmechan…
  5. Schriftliche Frage 5 von Kay Gottschalk (AfD): Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe, weshalb die Cum-Ex-Akteure sowohl bei der HSH-Nordbank (www.ndr.de/nachrichten/ha mbur…
  6. Schriftliche Frage 6 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel von den Deutschland zustehenden Re PowerEU-Mitteln in Höhe von 2,445 Mrd. Euro wurden bisher tatsächlich abgerufen, und welche Schr…
  7. Schriftliche Frage 7 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung nach derzeitiger Kenntnis den Abschluss der Ressortabstimmung zu einer möglichen Neuregelung…
  8. Schriftliche Frage 8 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung das Kriterium der Ausschließlichkeit bei dem im Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 bei der G…
  9. Schriftliche Frage 9 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Zu welchem Termin wird die Bundesregierung den nächsten Steuerprogressionsbericht vorlegen, und beabsichtigt sie, den Einkommensteuertarif a…
  10. Schriftliche Frage 10 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bau der vom Kreis Ahrweiler geplanten 17 Rückhaltebecken (veranschlagte Kosten 1,7 Mrd.…
  11. Schriftliche Frage 11 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe stehen Gewährleistungen für den Deutschlandfonds in den Jahren 2026 und im Entwurf für das Jahr 2027 im Einzelplan 32 zur Ve…
  12. Schriftliche Frage 12/13 von Peter Bohnhof (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorwürfen gegen einen früheren Beschäftigten des Amtes für Migration der Stadt Dortmund hinsichtlic…
  13. Schriftliche Frage 14 von Stephan Brandner (AfD): Wie oft hat Bundeskanzler Friedrich Merz seit dem Beginn der 21. Wahlperiode die Berliner S‑Bahn benutzt, und durch welche Maßnahmen genau w…
  14. Schriftliche Frage 15 von Peter Felser (AfD): Welche der im „Zehn-Punkte-Plan zum Schutz vor islamistischem Terrorismus“ vorgesehenen Maßnahmen dienen unmittelbar der Identifizierung ter…
  15. Schriftliche Frage 16 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie viele der 1.753 deutschen Übernahmeersuchen nach dem Dublin-System, denen Italien im ersten Halbjahr 2026 nach Angaben der Bundesregieru…
  16. Schriftliche Frage 17 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie begründet die Bundesregierung die geplante Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes, insbesondere insoweit, als dadurch der bislan…
  17. Schriftliche Frage 18 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von ihr selbst beschriebenen erhöhten Bedrohung kritischer Infrastrukturen, dass wes…
  18. Schriftliche Frage 19 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche Zeitleiste hat die Bundesregierung bezüglich eines „Vergesellschaftungsverbotsgesetzes“ (vgl. www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/ b…
  19. Schriftliche Frage 20 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl und die Schwere von Gewalttaten und Verstößen gegen ein Betretungs-, Aufenthaltsoder…
  20. Schriftliche Frage 21 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Grundlage der EU-Verordnung des Cyber Resilience Acts auf Bundes- und europäischer Ebene, um…
  21. Schriftliche Frage 22 von Markus Matzerath (AfD): Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Aussage des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (CDU), die Zahl der Türken um 50 Prozent re…
  22. Schriftliche Frage 23 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn ein Bundesbeamter seine dienstliche Adresse als Impressumsangabe für eine nichtstaatliche politisc…
  23. Schriftliche Frage 24 von Kerstin Przygodda (AfD): Plant die Bundesregierung, valide statistische Daten über die Anzahl der seit dem Jahr 2015 durch Ausländer in Deutschland getöteten Mensche…
  24. Schriftliche Frage 25 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bei den israelischen und jordanischen Behörden für Ausreisegenehmigungen von Studierenden und Forschenden aus G…
  25. Schriftliche Frage 26 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 die Zahl der Personen aus Gaza mit einer Zulassung oder einem Stip…
  26. Schriftliche Frage 27 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (Aufent…
  27. Schriftliche Frage 28 von Pierre Lamely (AfD): In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2026 Fördermittel des Bundes an deutsche Nichtregierungsorganisationen ausgeg…
  28. Schriftliche Frage 29 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Kosten sind dem Bundeshaushalt durch den Besuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nah…
  29. Schriftliche Frage 30 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Initiative der UN, Kuba aus humanitären Gründen mit Treibstoff zu versorgen, und wenn ja, wird sie…
  30. Schriftliche Frage 31 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe wurde das Programm „The MuseumsLab“ im Einzelplan 05 des Bundeshaushalts in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils geförd…
  31. Schriftliche Frage 32 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Bis wann sollen alle nach Bewertung der Bundesregierung besonders schutzbedürftigen Liegenschaften der Bundeswehr über einsatzbereite Fähigk…
  32. Schriftliche Frage 33 von Pierre Lamely (AfD): Wie viele Flüge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des parlamentarischen und ministeriellen Flugbetriebs…
  33. Schriftliche Frage 34 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Entscheidungskriterien für eine zukünftige erneute militärische Nutzung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewertung der vo…
  34. Schriftliche Frage 35 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schnell ist das von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche erwähnte „Tool“ für einen „Direktzahl- Mechanismus“…
  35. Schriftliche Frage 36 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Welche konkreten Schritte, Maßnahmen, Vorhaben etc. wurden in der Absichtserklärung (www. wiwo.de/politik/deutschland/staatsbesuch-deutsch l…
  36. Schriftliche Frage 37 von Peter Felser (AfD): Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Forderung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister…
  37. Schriftliche Frage 38 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche finanziellen Leistungen aus dem Bundeshaushalt wurden bzw. werden an Normungsorganisationen mittelbar und unmittelbar geleistet (bitt…
  38. Schriftliche Frage 39 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, und wenn ja welche, um die gegenüber dem Jahr 2026 vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses…
  39. Schriftliche Frage 40 von Raimond Scheirich (AfD): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestag…
  40. Schriftliche Frage 41 von Stefan Schröder (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den regulatorisch zugrunde gelegten Eigenkapitalzinssätzen für Stromverteilnetzbetrei…
  41. Schriftliche Frage 42 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wann wird nach Plänen der Bundesregierung der im Juni bekannt gewordene Einstieg des Bundes in Höhe von 40 Prozent beim Rüstungsunternehmen…
  42. Schriftliche Frage 43 von Peter Felser (AfD): Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus möglichem Wissensabfluss und Compliance-Fragen am CISPA – Helmholtz- Zentr…
  43. Schriftliche Frage 44 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie viele Personen erhalten vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf B…
  44. Schriftliche Frage 45 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Bereich (bürgerlich-rechtliches oder öffentlich-rechtliches Namensrecht) soll das Namensrecht strukturiert und vereinfacht werden…
  45. Schriftliche Frage 46 von Kerstin Przygodda (AfD): Welche im Landkreis Herzogtum Lauenburg und in der Hansestadt Lübeck ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. er…
  46. Schriftliche Frage 47/48 von Martin Reichardt (AfD): Wie viele im Landkreis Börde ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als E…
  47. Schriftliche Frage 49 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Zugänge in Arbeitslosigkeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Berufsgruppe „Lehrtätigkeit an allgemeinbil…
  48. Schriftliche Frage 50 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Berufsgruppe „Lehrtätigkeit an allgemeinbilde…
  49. Schriftliche Frage 51 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Prüfmethodik, insbesondere hinsichtlich Lichtverhältnissen, Entfernung, Blickwinkel und physischer Inaugenscheinnahme der geprüf…
  50. Schriftliche Frage 52 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung an der von Parlamentarischem Staatssekretär Philipp Amthor in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März…
  51. Schriftliche Frage 53 von Ruben Rupp (AfD): Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass sich beim aktuellen Wettlauf großer KI- Firmen um das eine dominante große Sprachmodell…
  52. Schriftliche Frage 54 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Abschluss des PinS- Pilotprojekts (Point-in-Space-Flugverfahren für Hubschra…
  53. Schriftliche Frage 55 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den baulichen und betriebstechnischen Zustand der Wehranlagen an den Bundeswasserstraßen…
  54. Schriftliche Frage 56 von Jan Krampe (DIE LINKE): In welchem Umfang wird in Deutschland der Luftraum bis 1.000 Meter Höhe hinsichtlich Flugaktivität überwacht, und wie hoch ist der Prozentan…
  55. Schriftliche Frage 57 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Brücken im Autobahnnetz wurden 2025 und im ersten Halbjahr 2026 saniert, und wie viele Brücken davon befinden sich im sogenannten…
  56. Schriftliche Frage 58 von Dr. Paul Schmidt (AfD): Welche Datengrundlage und welche konkrete Berechnung liegen der Aussage von Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare…
  57. Schriftliche Frage 59 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der hohen Kosten, der langen Entwicklungszeiten und der ungelösten Fragen der Endlagerung den mö…
  58. Schriftliche Frage 60 von Dr. Christina Baum (AfD): Wurde dem Paul-Ehrlich-Institut das Dokument „PERSONAL DATA BREACH NOTIFICATION FORM“ der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) mit dem Ak…
  59. Schriftliche Frage 61 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wie wirkt sich die Verbreitung von Substanzen wie „Monkey Dust“ oder GHB nach Kenntnis der Bundesregierung auf die schwule Community und Che…
  60. Schriftliche Frage 62 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Optionen prüft die Bundesregierung, um angesichts der im Entwurf eines Bundeshaushalts 2027 geplanten Kürzungen im Einzelplan 15 bei…
  61. Schriftliche Frage 63 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Rahmen welcher Zulassungsverfahren für Arzneimittel oder Medizinprodukte hat das Bundesministerium für Gesundheit oder ihm nachgelagerte…
  62. Schriftliche Frage 64 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen ein, und sieht sie dementsprechend Handlungsbed…
  63. Schriftliche Frage 65 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Lebensmittel im laufenden Jahr im Großhandel durch den Ausfall von Kühlanlagen verni…
  64. Schriftliche Frage 66 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, die staatliche Tierhaltungskennzeichnung einzuführen oder beabsichtigt sie, einen Gesetzentwurf z…
  65. Schriftliche Frage 67 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern nutzt Deutschland seine Mitgliedschaft bzw. seine Sitze in den Steuerungsgremien multilateraler Gesundheits- und Entwicklungsorgan…
  66. Schriftliche Frage 68 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Mittel, die die Bundesregierung zur Eindämmung der Ebola-Epidemie bereitstellt (vgl.
  67. Schriftliche Frage 69 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand von Konzeption und Umsetzung der, im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) verankerten, National…
  68. Schriftliche Frage 70 von Otto Strauß (AfD): Wie viele konkrete Anwendungsfälle des § 246e des Baugesetzbuches (BauGB) hat die Bundesregierung mit Stand 10. September 2026 im Rahmen der…
  69. Schriftliche Frage 71 von Otto Strauß (AfD): Wie viele Kommunen haben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit Stand 10. September 2026 Daten im Rahmen des in…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/8208 21. Wahlperiode 25.09.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 25, 26 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 35 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 37, 43 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 67 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 32, 65 Krampe, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 33 Abgeordnete Nummer der Frage Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 45 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 7, 21 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 23 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 39 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 46 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 31 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 68 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Abgeordnete Nummer der Frage Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 59 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Drucksache 21/8208 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 4 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 12 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 21 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8208 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Krampe, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Drucksache 21/8208 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Seite Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8208 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Kann die Bundesregierung beziffern, in welchem Umfang Mittel aus den vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellten 44 Mio. Euro für die Errichtung des Migrationsmuseums „Selma“ in Köln bereits verausgabt worden sind, und erwägt die Bundesregierung die Ende 2026 auslaufende Förderzusage zu erneuern (vgl. zur Sachverhaltsdarstellung: www.faz.net/aktuell/feui lleton/kunst-und-architektur/museumskrise-in-koe ln-flaechenkuerzung-fuer-migrationsmuseum-ist-f alsch-200658835.html, bitte die 14 kostenintensivsten Maßnahmen, für die Bundesmittel verausgabt worden sind, einzeln samt entsprechender Summe aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 22. September 2026 Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2020 eine Förderung in Höhe von rund 22 Mio. Euro für die Errichtung des Migrationsmuseum „Selma“ in Köln politisch beschlossen. Der Bund hat bisher noch keine Mittel für diese Maßnahme verausgabt. Die Entscheidung über eine etwaige Verlängerung des Verfügungszeitraums über den 31. Dezember 2026 hinaus obliegt dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. 2. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Umfragen haben die Bundesregierung und ihr unterstehende Bundesbehörden wie das Bundespresseamt und die Bundeszentrale für politische Bildung bei Meinungsforschungsinstituten seit 2025 (2026 bitte nach einzelnen Quartalenaufschlüsseln) in Auftrag gegeben (bitte die fünf am häufigsten beauftragten Umfrageinstitute angeben), und auf welche Summe belaufen sich die Gesamtkosten hierfür (bitte für 2025 und 2026 einzeln angeben)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 25. September 2026 Die hier gestellte Frage wurde bereits von der Bundesregierung beantwortet. Es wird insoweit auf die Bundestagsdrucksachen 21/4096 sowie 21/7693 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Aus welchen Förderprogrammen wurden dem in Berlin tätigen Tanz- und Theatermacher Felix Baumann sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Baumann & Zöller („Von B bis Z“) vom 1. Januar 2020 bis zum 16. September 2026 unmittelbar oder über Mittelweiterleiter Bundesmittel bewilligt, und wie hoch war die Bewilligungssumme je Förderprogramm und Empfänger (bitte ohne Jahresaufschlüsselung angeben; vgl. https:// baumannfelix.com/cv und https://tyhle.cz/en/seis mic/)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. September 2026 Fördermittel für einzelne Künstlerinnen und Künstler, Gruppen und einzelne künstlerische Produktionen können beispielsweise bei folgenden, aus Bundesmitteln geförderten Institutionen beantragt werden: Kulturstiftung des Bundes, den sechs Bundeskulturfonds, Amateurmusikfonds, Festivalförderfonds und Initiative Musik. Über die Vergabe von Fördermitteln der genannten Einrichtungen entscheiden unabhängige Fachjurys. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist an diesen Förderentscheidungen nicht beteiligt und führt daher auch keine Übersicht über die geförderten Künstlerinnen und Künstler, Gruppen oder Projekte. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Für wie viele Personen mit einer Steuer- Identifikationsnummer hat das Bundesministerium der Finanzen im Kontext des Direktauszahlungsmechanismus inzwischen eine Bankverbindung (bitte Zahl der vergebenen Steuer- Identifikationsnummern angeben und mit wie vielen davon absolut bzw. prozentual eine Bankverbindung verknüpft ist), und was unternimmt die Bundesregierung aktuell, um den Anteil zu erhöhen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. September 2026 Zum 22. September 2026 waren in der Identifikationsnummer- Datenbank (IdNr-Datenbank) 119.636.353 Identifikationsnummern gespeichert. Im Hinblick auf alle in der IdNr-Datenbank gespeicherten Identifikationsnummern (119.636.353) sind 18.203.368 Identifikationsnummern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. verstorbenen Personen und 15.615.791 Identifiktationsnummern Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland zugeordnet. Die verbleibenden Identifikationsnummern sind zu 85.817.194 Personen gespeichert. Hiervon sind bei 16.410.413 Identifikationsnummern Kontenverbindungen gespeichert (entspricht 19,1 Prozent). Die Übermittlung der Kontoverbindung ist freiwillig. Über die verschiedenen Möglichkeiten der Übermittlung wird zum Beispiel auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern sowie durch die Kreditinstitute informiert. Zudem erscheint bei Nutzung des Portals „Mein ELSTER“ ein Benachrichtigungsfenster, das auf die Möglichkeit der IBAN-Übermittlung hinweist. 5. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe, weshalb die Cum-Ex-Akteure sowohl bei der HSH-Nordbank (www.ndr.de/nachrichten/ha mburg/cum-ex-affaere-bei-hsh-nordbank-hambur ger-staatsanwaltschaft-ermittelt,kurzehh-429 4.html) als auch bei der WestLB – (www.handels blatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-e x/cum-ex-skandal-ermittlungen-gegen-14-ehemali ge-westlb-vorstaende/29111460.html), beides ehemals öffentliche-rechtliche Institute, selbst nach über 10 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt worden sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. September 2026 Die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung werden durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder geführt. Zu Inhalt und Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Länder liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 6. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viel von den Deutschland zustehenden Re PowerEU-Mitteln in Höhe von 2,445 Mrd. Euro wurden bisher tatsächlich abgerufen, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Qualität der verfügbaren Finanzdaten zu getätigten Investitionen zu erhöhen (www.eca.europa.eu/ de/publications/SR-2026-21)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 24. September 2026 Die Deutschland zustehenden RePowerEU-Mittel verteilen sich auf fünf Maßnahmen im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP). Diese umfassen: 7.1.1 Erweiterte Investition: CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude (Aufstockung der Maßnahme 1.3.3), 7.1.2 Investition: Förderprogramm für emissionsfreie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, 7.1.3 Investition: Digitale Ende-zu-Ende-Plattform zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Beschleunigung der Planung und Genehmigung, 7.1.4 Reform: Windenergie-an-Land-Gesetz und 7.1.5 Reform: Windenergie-auf-See- Gesetz. Maßnahme 7.1.1 sind Mittel netto i. H. v. 2.090.000.000 Euro, Maßnahme 7.1.2 sind 221.896.000 Euro und Maßnahme 7.1.3 sind 99.000.000 Euro zugeteilt. Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und somit auch aus der REPowerEU-Komponente werden ausgezahlt, wenn die Ziele und Meilensteine der Maßnahmen umgesetzt und im Rahmen von Zahlungsanträgen gegenüber der EU-Kommission erfolgreich nachgewiesen werden. Ein Teil dieser Mittel wurde mit dem zweiten Zahlungsantrag (September 2024) und dritten Zahlungsantrag (Februar 2026) abgerufen, der Rest wird mit dem anstehenden vierten und letzten Zahlungsantrag fristgerecht bis Ende September 2026 abgerufen. Eine Zuordnung der Mittelverteilung auf die einzelnen Meilensteine und Ziele je Zahlungsantrag sieht die Systematik der ARF nicht vor. Vielmehr wird jedem Meilenstein und Ziel, auch solchen, für deren Maßnahme kein Mittelansatz hinterlegt ist (s. oben 7.1.4 und 7.1.5), seitens der EU-Kommission ein fiktiver finanzieller Wert zugewiesen. Im Rahmen der Vorbereitungen für den im März 2027 einzureichenden nationalen Energie- und Klimaplan (NECP-R) führt die Bundesregierung eine systematische Prüfung der Datenqualität durch, um eine belastbare Planungsgrundlage zu gewährleisten. 7. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung nach derzeitiger Kenntnis den Abschluss der Ressortabstimmung zu einer möglichen Neuregelung der Besteuerung von Kryptowerten, die Befassung und Beschlussfassung im Bundeskabinett und die anschließende Einbringung in den Deutschen Bundestag, und kann die Bundesregierung die übereinstimmenden Medienberichte bestätigen, wonach das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf vorbereite, der unter anderem eine pauschale Besteuerung von Veräußerungsgewinnen mit 25 Prozent, eine Verlustverrechnungsmöglichkeit zwischen Kryptowerten und Aktien sowie einen Bestandsschutz für vor dem 31. Dezember 2026 erworbene Kryptowerte vorsehen solle, insbesondere hinsichtlich der Gründe für die vorgesehene Verlustverrechnung und des Umfangs eines möglichen Bestandsschutzes? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. September 2026 Die Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten befindet sich derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung. Eine zeitnahe Kabinettbefassung zum Gesetzentwurf wird angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung das Kriterium der Ausschließlichkeit bei dem im Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 bei der Gewerbesteuer vorgesehenen neuen Zerlegungsmaßstab für Betriebe, die „ausschließlich Rechenzentren“ betreiben, und unter welchen Voraussetzungen gilt ein Betrieb als ausschließlicher Betreiber von Rechenzentren (www.bundesfi nanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/G esetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilun g_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-18-EStRefor mG-2027/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publi cationFile&v=2&)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. September 2026 Das Tatbestandsmerkmal der Ausschließlichkeit ist seit 2014 Voraussetzung für den besonderen Zerlegungsmaßstab in § 29 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Jahressteuergesetz 2013 (Bundestagsdrucksache 17/11220, S. 35) sollte diese Einschränkung dazu dienen, Verwerfungen bei den kommunalen Messbetragsanteilen im Falle von Unternehmen zu vermeiden, die neben den in § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewStG genannten Anlagen noch andere betriebliche Tätigkeiten ausüben (z. B. Unternehmen mit industrieller Fertigung und einer Solaranlage auf einem Fabrikdach). Dies gilt entsprechend für die weiteren, seither in § 29 Absatz 1 GewStG aufgenommenen Ausnahmeregelungen. Dies gilt entsprechend für die weiteren, seither in § 29 Absatz 1 GewStG aufgenommenen Ausnahmeregelungen. Die Anwendung des besonderen Zerlegungsmaßstabs für Rechenzentren bewirkt eine Umverteilung des bereits bestehenden Gewerbesteueraufkommens zwischen den beteiligten Gemeinden und dient damit einer sachgerechteren und gleichmäßigeren Beteiligung der Standortkommunen am Gewerbesteueraufkommen. Ein ausschließlicher Rechenzentrumsbetrieb liegt begrifflich nur dann vor, wenn der Unternehmensgegenstand im maßgeblichen Erhebungszeitraum ausschließlich auf den Betrieb eines Rechenzentrums gerichtet ist. Gewerbliche Betriebe, die neben ihrer Haupttätigkeit zusätzlich ein Rechenzentrum unterhalten beziehungsweise neben dem Betrieb eines Rechenzentrums parallel weitere wirtschaftliche Aktivitäten entfalten, unterfallen folglich nicht dem Anwendungsbereich des Sonderzerlegungsmaßstabs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Zu welchem Termin wird die Bundesregierung den nächsten Steuerprogressionsbericht vorlegen, und beabsichtigt sie, den Einkommensteuertarif auf Grundlage dieses Berichts noch mit Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2027 vollständig an die Preisentwicklung anzupassen, nachdem der vom Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossene Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression vorsieht (vgl. Bundesministerium der Finanzen – www.bundesfinan zministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/ Finanzpolitik/2026/09/2026-09-02-einkommenste uerreform.html und ZDF heute – www.zdfheut e.de/wirtschaft/steuer-einkommensteuer-reform-k alte-progression-100.html, jeweils abgerufen am 21. September 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. September 2026 Die Bundesregierung wird den nächsten Steuerprogressionsbericht im Herbst 2026 vorlegen. Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes wurde dem Deutschen Bundestag zugeleitet und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Entscheidungen über Änderungen im Tarifverlauf obliegen dem Gesetzgeber. 10. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bau der vom Kreis Ahrweiler geplanten 17 Rückhaltebecken (veranschlagte Kosten 1,7 Mrd. Euro) aus Bundesmitteln, insbesondere aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ oder anderen Bundesförderprogrammen, zu unterstützen, nachdem sie eine Finanzierung aus dem Aufbauhilfefonds mit der Begründung ausgeschlossen hat, dass neue Baumaßnahmen hiervon nicht erfasst seien und eine nachträgliche Anpassung der rechtlichen Grundlagen nicht vorgesehen sei (siehe www.swr.de/sw raktuell/rheinland-pfalz/koblenz/rueckhaltebecke n-ahrtal-finanzierung-durch-aufbaufonds-abgeleh nt-100.html), und beabsichtigt die Bundesregierung, andere bestehende bundesrechtliche Förderoder Finanzierungsinstrumente so anzupassen, dass überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken künftig aus Bundesmitteln mitfinanziert werden können? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. September 2026 Der Hochwasserschutz als Teil des Katastrophenschutzes fällt in die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder. Dennoch unterstützt der Bund die Länder bei ihren Maßnahmen in diesem Bereich. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). In diesem Rahmen beteiligt sich der Bund zu 60 Prozent an förderfähigen Ausgaben des präventiven Hochwasserschutzes in ländlichen Räumen. Auch Mittel zur Städtebauförderung wären bei Vorliegen der Voraussetzungen ggf. zur Unterstützung nutzbar. Seit 2020 sind Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei Städtebauförderprogrammen förderfähig. Über die Förderung von einzelnen Vorhaben wird im Rahmen des Antragsverfahrens durch die jeweils zuständigen Landesbehörden entschieden. Darüber hinaus können Länder und Kommunen auch die Mittel nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für die Finanzierung von Rückhaltebecken nutzen, sofern es die landesrechtliche Umsetzung vorsieht. 11. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe stehen Gewährleistungen für den Deutschlandfonds in den Jahren 2026 und im Entwurf für das Jahr 2027 im Einzelplan 32 zur Verfügung und, da sich der Ermächtigungsrahmen für die Binnenwirtschaft und sonstige Zwecke im Inland (Erl.-Ziffer 5) in der Höhe nicht geändert hat, welche bestehenden Gewährleistungen wurden unter dem Deutschlandfonds gebündelt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. September 2026 Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Haushaltsgesetzes 2026 ist der Bund ermächtigt, Inlandsgewährleistungen von bis zu 650 Mrd. Euro aus dem Einzelplan 32 zu übernehmen. Dieser Gewährleistungsrahmen ist auch im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehen. Für den Deutschlandfonds sind Mittel in Höhe von rund 30 Mrd. Euro berücksichtigt, dazu stand bzw. besteht ausreichend Spielraum im Ermächtigungsrahmen. Die Größenordnung von rund 30 Mrd. Euro basiert auf Schätzungen, die abhängig von der finalen Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen sowie vom Hochlauf und der Gesamtlaufzeit der einzelnen Finanzierungsinstrumente sind. Der Großteil der bereitgestellten Mittel wird durch Gewährleistungen (Garantien) abgebildet. Der Schwerpunkt bezogen auf die Zukunftsfelder des Deutschlandfonds liegt bei der Energieinfrastruktur, gefolgt von den Zukunftsfeldern Mittelstand und Venture Capital. Aktuell stehen unter dem Deutschlandfonds im Bereich Energieinfrastruktur Garantien in Höhe von insgesamt bis zu 17 Mrd. Euro aus dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Einzelplan 32 zur Verfügung. Im Bereich Mittelstand stehen Garantien in Höhe von bis zu 8 Mrd. Euro zur Verfügung. Für den Rohstofffonds ist ein Garantierahmen von rd. 1 Mrd. Euro vorgesehen. Im Bereich Venture Capital konnten außerdem im Zuge der Aufsetzung des Deutschlandfonds weitere Module im Zukunftsfonds umgesetzt werden. Weitere Vorhaben unter dem Deutschlandfonds befinden sich derzeit noch in der Planung, auch insbesondere hinsichtlich des Bedarfs einer Gewährleistungsabsicherung über den Einzelplan 32. Sie konnten insoweit noch nicht im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 berücksichtigt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 12. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorwürfen gegen einen früheren Beschäftigten des Amtes für Migration der Stadt Dortmund hinsichtlich der Verfälschung von Dokumenten sowie des Verdachts des Einschleusens von Ausländern, und wenn ja, seit wann, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu bislang konkret vor, insbesondere zu Anzahl und Verbleib der verschwundenen Aufenthaltstitel und Reiseausweise (www.ruhrnachrichten.de/dortmun d/afghanischer-ex-mitarbeiter-dortmund-migratio nsamt-einreisepapiere-faelschung-ermittlungen-w 1245575-2002222125/)? 13. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Sind der Bundesregierung vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen gegen einen früheren Beschäftigten des Amtes für Migration der Stadt Dortmund aus den Jahren 2015 bis 2026 Fälle bekannt, in denen Aufenthaltstitel für Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist, vor der Aushändigung an die berechtigte Person, also aus dem Verantwortungsbereich einer Behörde heraus, abhandengekommen sind, und wenn ja, wie viele (bitte je Jahr aufschlüsseln; www.ruhrnachri chten.de/dortmund/afghanischer-ex-mitarbeiter-d ortmund-migrationsamt-einreisepapiere-faelschun g-ermittlungen-w1245575-2002222125/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. September 2026 Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Sie weist darauf hin, dass sie über die kommunalen Ausländerbehörden keine Fach- oder Dienstaufsicht ausübt. 14. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie oft hat Bundeskanzler Friedrich Merz seit dem Beginn der 21. Wahlperiode die Berliner S‑Bahn benutzt, und durch welche Maßnahmen genau wurde der persönliche Schutz des Bundeskanzlers bei diesen Fahrten gewährleistet (www.b ild.de/politik/inland/kanzler-im-nahverkehr- merzich-fahre-manchmal-noch-s-bahn-in-berlin-6aac1 379b1857e86757a540f)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. September 2026 Eine Beantwortung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch den Bundeskanzler kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Schutzmaßnahmen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundeskriminalamtes (BKA), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Die Sicherungsgruppe gewährleistet gerade durch die Ausübung offener und verdeckter Personenschutzmaßnahmen den Schutz von Leib und Leben der Mitglieder der Bundesregierung. Durch die Offenlegung von Art und Umfang von Maßnahmen der Sicherungsgruppe können unmittelbare Rückschlüsse auf die Einsatztaktik und Fähigkeiten des Personenschutzes gezogen werden. Dies könnte Personen im In- und Ausland in die Lage versetzen, gezielte gefährdende Ansatzpunkte insbesondere auch hinsichtlich auf Verkehrsmittel und konkrete Wegstrecken zu erhalten und somit die Schutzmaßnahmen des BKA erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dadurch könnten die zur effektiven Gefahrenabwehr notwendigen taktischen und technischen Fähigkeiten des BKA in erheblicher Weise negativ beeinflusst und somit auch zukünftige Maßnahmen erheblich erschwert bzw. unmöglich werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BKA nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BKA sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die Einsatzfähigkeit und Methodik der Sicherungsgruppe nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben wäre. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Welche der im „Zehn-Punkte-Plan zum Schutz vor islamistischem Terrorismus“ vorgesehenen Maßnahmen dienen unmittelbar der Identifizierung terroristischer Gefährder vor oder bei ihrer Einreise in das Bundesgebiet sowie der Ermöglichung ihrer Aufenthaltsbeendigung, und welche weiteren konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung hierzu zu ergreifen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. September 2026 Die Bundesregierung prüft fortlaufend konkrete Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen wird auf den veröffentlichten „10-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus“ verwiesen. 16. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wie viele der 1.753 deutschen Übernahmeersuchen nach dem Dublin-System, denen Italien im ersten Halbjahr 2026 nach Angaben der Bundesregierung zugestimmt hat, haben bis zum 31. August 2026 tatsächlich zu einer Überstellung der betreffenden Person nach Italien geführt, und aus welchen wesentlichen Gründen ist in den übrigen Fällen keine Überstellung erfolgt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. September 2026 Im ersten Halbjahr 2026 wurden 1.757 Aufnahme- und Wiederaufnahmegesuche gestellt; in 1.753 Fällen erfolgte eine Zustimmung Italiens. Deutschland und Italien stimmen sich aktuell zur praktischen Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), einschließlich der Zuständigkeitsbestimmungs- und der Überstellungsverfahren, in einem offenen und partnerschaftlichen Austausch ab. 17. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie begründet die Bundesregierung die geplante Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes, insbesondere insoweit, als dadurch der bislang voraussetzungslose Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen eingeschränkt, von einem „berechtigten Interesse“ oder zusätzlichen Identifikationspflichten abhängig gemacht oder durch erweiterte Ausnahmetatbestände erschwert werden könnte, und wie stellt sie sicher, dass die Reform nicht zu einer faktischen Verringerung staatlicher Transparenz, einer Einschränkung journalistischer und parlamentarischer Kontrollmöglichkeiten sowie zu höheren Zugangshürden für Bürgerinnen und Bürger führt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. September 2026 Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 soll das IFG unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Die konkrete Ausgestaltung ist noch Gegenstand regierungsinterner Beratungen, weshalb gegenwärtig keine weiteren Aussagen zu den Abwägungen und Folgen möglich sind. 18. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von ihr selbst beschriebenen erhöhten Bedrohung kritischer Infrastrukturen, dass wesentliche Voraussetzungen für die vollständige praktische Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes, das im März 2026 in Kraft getreten ist, insbesondere die erforderliche KRITIS-Verordnung und die daran anknüpfenden Registrierungspflichten, noch nicht vollständig wirksam sind, und kann die Bundesregierung konkret darlegen, bis zu welchem konkreten Zeitpunkt diese Vollzugslücken geschlossen werden sollen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. September 2026 Die Bundesregierung arbeitet weiterhin mit Hochdruck an den untergesetzlichen Rechtsakten zur Umsetzung der CER-Richtlinie, insbesondere an der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen (Kritisverordnung – KritisV). Diese befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Länder und Verbände werden parallel beteiligt. Der Erlass ist zeitnah vorgesehen. 19. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Welche Zeitleiste hat die Bundesregierung bezüglich eines „Vergesellschaftungsverbotsgesetzes“ (vgl. www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/ bundkoalition-verstaatlichung-mietwohnungen-enteign ung-verbot.html; bitte unter Angabe der beteiligten Bundesministerien und der Federführung beantworten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. September 2026 Die Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung zu einem Vorhaben, das den Schutz von Investitionen und Vertrauen in den priva- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ten Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland bezweckt, dauern noch an. 20. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl und die Schwere von Gewalttaten und Verstößen gegen ein Betretungs-, Aufenthaltsoder Näherungsverbot des Täters gegenüber dem Opfer nach Beendigung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowohl bezogen auf Spanien seit 2009 als auch bezogen auf Personen, die seit Jahresbeginn 2025 aufgrund deutscher länderrechtlicher Regelungen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) getragen haben und bei denen die Maßnahme bereits beendet wurde (https://taz.de/Gewaltschutz-mit-GPS-Sender/!62 05487/?&utm_econtactid=CWOLT00003683099 7&utm_crmid=)?“ Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. September 2026 Der Bundesregierung Liegen weder für Spanien noch für Deutschland Kenntnisse im Sinne der Fragestellung, die über die allgemeine Medienberichterstattung hinausgehen, vor. Nähere Hintergründe zu einem in Deutschland im Jahr 2025 öffentlich bekannt gewordenen Fall können der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M. unter nachfolgenden Link: www.pressepo rtal.de/blaulicht/pm/4970/6069213 entnommen werden. 21. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Grundlage der EU-Verordnung des Cyber Resilience Acts auf Bundes- und europäischer Ebene, um bürokratische Aufwände zu reduzieren, und welche nationalen gesetzlichen Regelungen sind aufgrund des Cyber Resilience Acts aus Sicht der Bundesregierung entbehrlich geworden und können abgebaut werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. September 2026 Der aktuelle Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung, kurz „CRA“) hat das Ziel, den Verwaltungs- und Bürokratieaufwand für die nationale Durchführung auf Seiten der Verwaltung und der Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Es handelt sich um eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der oben genannten Verordnung. Insbesondere mit Blick auf eine schlanke Verwaltungsstruktur siedelt der Gesetzentwurf die zentrale Marktüberwachung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an, anstelle einer Übertragung auf mehrere (sektorale) Marktüberwachungs-behörden, unbeschadet der in Artikel 52 Absatz 14 der Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ordnung (EU) 2024/2847 vorgesehenen Zuständigkeiten. Die wesentlichen Pflichten für die Wirtschaft rühren unmittelbar aus der Verordnung selbst. Die Verordnung sieht bereits Möglichkeiten der Vereinfachung vor, beispielsweise die Abgabe einer vereinfachten EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 13 Absatz 20 CRA oder eine vereinfachte technische Dokumentation für KMU gemäß Artikel 33 Absatz 5 CRA. Die Bundesregierung begrüßt diese Maßnahmen ausdrücklich. Der CRA stellt erstmalig horizontal verpflichtende und harmonisierende Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen auf und erweitert damit das bekannte CE-Kennzeichen um den Aspekt der Cybersicherheit. Künftig müssen Produkte mit digitalen Elementen diesen Mindestanforderungen genügen, um auf dem europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden zu können. Derartige generelle nationale Regelungen mit Bezug auf den Marktzugang gab es bisher nicht. Es besteht keine Veranlassung für die Bundesregierung auf Grund des CRA bestehende nationale Regelungen zu vereinfachen oder aufzuheben. 22. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Aussage des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (CDU), die Zahl der Türken um 50 Prozent reduzieren, da die Assimilation in der hohen Zahl nicht gelänge, vorgenommen, und wenn ja, erkennt sie hierin die Idee einer „ethnischen Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ (Zitat des Bundeskanzlers Friedrich Merz während der Generaldebatte am 9. September 2026), und wenn nein, warum nicht (www.spiegel.de/pol itik/deutschland/kohl-wollte-jeden-zweiten-tuerke n-in-deutschland-loswerden-a-914318.html Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. September 2026 Die Bundesregierung bewertet die Äußerungen früherer und auch des amtierenden Bundeskanzlers nicht. 23. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn ein Bundesbeamter seine dienstliche Adresse als Impressumsangabe für eine nichtstaatliche politische Organisation verwendet, und ist dies nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Neutralitäts- und Mäßigungsgebot vereinbar? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. September 2026 Die Pflicht von Beamtinnen und Beamten zur Neutralität und Mäßigung folgt als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums aus Artikel 33 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Absatz 5 des Grundgesetzes. Einfachgesetzlich wird die politische Neutralitätspflicht für Bundesbeamtinnen und -beamte in § 60 des Bundesbeamtengesetzes konkretisiert. Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich demnach verfassungstreu verhalten und sich bei ihren amtlichen Handlungen und Entscheidungen frei von ihrer politischen Einstellung verhalten. Politische Neutralität bedeutet jedoch nicht, dass sich Beamtinnen und Beamte außerdienstlich nicht politisch äußern oder betätigen dürfen. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Neutralität des Staates zu schützen, sollen die Beamtinnen und Beamten hierbei jedoch Zurückhaltung wahren. Es soll schon der Anschein vermieden werden, dass sie sich bei ihren dienstlichen Entscheidungen von ihren politischen Ansichten leiten lassen. Diese Grundsätze sind auch auf die in der Fragestellung dargestellte Konstellation anwendbar. Über einen möglichen Verstoß gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot ist im Einzelfall durch die zuständige Behörde zu entscheiden. 24. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Plant die Bundesregierung, valide statistische Daten über die Anzahl der seit dem Jahr 2015 durch Ausländer in Deutschland getöteten Menschen zu erheben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/12255), und wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. September 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 der Abgeordneten Dr. Christina Baum auf Bundestagsdrucksache 20/12255 verwiesen. Eine Veränderung dieser Erfassungsweise ist nicht geplant, da keine hinreichende Datenqualität zu erwarten wäre und durch eine Anpassung keine Langzeitvergleiche der Fallzahlen mehr möglich wären. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 25. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung bei den israelischen und jordanischen Behörden für Ausreisegenehmigungen von Studierenden und Forschenden aus Gaza mit einer Zulassung oder einem Stipendium an einer deutschen Hochschule eingesetzt, und wenn nein, warum nicht, obwohl andere Staaten wie Italien solche Ausreisen staatlich koordiniert haben (www.arte.tv/de/videos/130701-000-A/itali en-hilfe-fuer-studierende-und-wissenschaftler-au s-gaza/)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. September 2026 Die Unterstützung der Ausreise aus Gaza durch die Bundesregierung erfolgt auf Basis des Konsulargesetzes nur für deutsche Staatsangehörige und ihre mitreisenden engen Familienangehörigen. Die Bundesregierung setzt sich seit Oktober 2023 kontinuierlich für die Ermöglichung der Ausreise von deutschen Staatsangehörigen und ihren engen Familienangehörigen aus Gaza, auf Grundlage des Konsulargesetzes, ein. 26. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 die Zahl der Personen aus Gaza mit einer Zulassung oder einem Stipendium einer deutschen Hochschule nach den Verfahrensständen „Beantragung eines Visums zu Studienzwecken“, „Visumerteilung“ und „Einreise nach Deutschland“ dar, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für diese Personen auf eine persönliche Vorsprache in Kairo zu verzichten bzw. die persönliche Vorsprache und die Erfassung biometrischer Daten nach der Ausreise in einem Drittstaat, etwa in Jordanien, nachzuholen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. September 2026 Die statistische Erfassung beschränkt sich auf Visabearbeitungszahlen. Dort können Zahlen zu Visaanträgen von Personen aus den palästinensischen Gebieten gefiltert werden, nicht jedoch nach aus Gaza stammenden Personen. Terminbegehren ohne Antrag werden nicht statistisch erfasst. Die Unterstützung der Ausreise aus Gaza durch die Bundesregierung erfolgt nach Maßgabe des Konsulargesetzes für deutsche Staatsangehörige und ihre mitreisenden engen Familienangehörigen. An den tatsächlichen Möglichkeiten zur Ausreise aus Gaza hat sich, trotz des bestehenden Waffenstillstands, nichts geändert. Sämtliche Grenzübergänge aus Gaza nach Israel sowie nach Ägypten sind gegenwärtig für den regulären Personenverkehr geschlossen. Die teilweise Wiedereröffnung des Grenzüberganges Rafah beschränkt sich bis auf Weiteres auf ausgewählte, medizinisch dringend notwendige Ausreisen. Die Zuständigkeit für die Visumbearbeitung von Antragstellerinnen und Antragstellern aus Gaza liegt derzeit bei der Deutschen Botschaft Kairo. Sofern es künftig zu einer allgemeinen Grenzöffnung auch für den regulären Personenverkehr kommt, kann ein Visum dort beantragt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 18. August 2025 (OVG 3 S 47/25) festgestellt, dass auch bei vorübergehender Unmöglichkeit der persönlichen Vorsprache – wie im Fall von Personen, die sich derzeit in Gaza aufhalten – zur Überprüfung der Identität des Antragstellenden und zur Prüfung von Sicherheitsbedenken eine Vorsprache vor einer Visumerteilung erforderlich ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine alternative Erfassung biometrischer Daten nach Ausreise aus Gaza in einem Drittstaat im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. 27. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen (insbesondere zur Zahl entsprechender Härtefallanzeigen, bisheriger Interviews, zu Entscheidungen und Ergebnissen der Prüfungen, erteilten Visa und zu der Frage, wie vielen dieser Visa/Fälle ein gerichtlicher Vergleich oder eine positive gerichtliche Entscheidung vorausging und wie viele Familien die erteilten Visa betrafen), und welche Angaben kann die Bundesregierung zu Visumsanträgen nach § 22 AufenthG, die im Rahmen dieser Härtefallregelung tatsächlich gestellt wurden, machen (etwa zur Zahl dieser Anträge und wie sie bislang entschieden wurden)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. September 2026 Zum Stichtag 9. September 2026 sind rund 5.500 Härtefallanzeigen bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eingegangen. IOM hat knapp 3.700 Interviews geführt (mit gut 12.700 betroffenen Personen). 31 Visa wurden bisher erteilt. Eine Aufschlüsselung nach betroffenen Familien und erteilten Visa im Zusammenhang mit gerichtlichen Vergleichen bzw. Entscheidungen wird nicht vorgenommen. Gestellte Anträge oder laufende Visumverfahren werden statistisch nicht erfasst. 28. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2026 Fördermittel des Bundes an deutsche Nichtregierungsorganisationen ausgegeben, die Schiffe zur Seenotrettung im Mittelmeer betreiben (bitte nach Organisationen aufschlüsseln), und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Förderung fortzuführen, nachdem der italienische Innenminister eine „Kompensation“ bei Rückführungen gefordert und dabei auf rund 2.200 seit Jahresbeginn von Schiffen deutscher Nichtregierungsorganisationen nach Italien gebrachte Migranten verwiesen hat (www.bild.de/politik/ausla nd-und-internationales/abschiebung-gescheitert-m eloni-nimmt-fluechtlinge-aus-deutschland-nicht-z urueck-6a7efe572ea28efdb2791664)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 22. September 2026 Es wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 21/4673 verwiesen sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. Februar 2026 zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4399. 29. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Kosten sind dem Bundeshaushalt durch den Besuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, und seiner Delegation in Deutschland insgesamt entstanden (bitte nach beteiligten Bundesministerien und Bundesbehörden, Kostenarten – insbesondere Sicherheit, Protokoll, Transport, Unterbringung und Personal – sowie den jeweiligen Haushaltstiteln aufschlüsseln und etwaige Erstattungen durch die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die beim Bund verbleibenden Nettokosten ausweisen), und, sofern eine abschließende Bezifferung noch nicht möglich ist, bis wann wird die Bundesregierung vollständige Angaben vorlegen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 22. September 2026 Belastbare Auskünfte zu ermittelbaren Kosten des Staatsbesuchs des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate können erst nach Abrechnung aller Ausgaben erteilt werden. Zur Vermeidung irreführender Angaben wird auf Schätzungen und die Aufstellung vorläufiger Kosten verzichtet. Die vollständigen Angaben werden frühestens drei Monate nach dem Staatsbesuch vorliegen. 30. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Initiative der UN, Kuba aus humanitären Gründen mit Treibstoff zu versorgen, und wenn ja, wird sie diese Initiative unterstützen (https://amerika21.de/ 2026/08/289338/vereinte-nationen-gaza-kuba)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die genannte Initiative vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe wurde das Programm „The MuseumsLab“ im Einzelplan 05 des Bundeshaushalts in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils gefördert, und welchem Titel bzw. welcher Haushaltsstelle waren die hierfür veranschlagten beziehungsweise verausgabten Mittel jeweils zugeordnet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. September 2026 Die Förderung des Projekts „MuseumsLAB“ erfolgte aus Mitteln des Titels 0504-68711 in Höhe von 2025:  697.768,00 Euro 2026:  800.216,00 Euro. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 32. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Bis wann sollen alle nach Bewertung der Bundesregierung besonders schutzbedürftigen Liegenschaften der Bundeswehr über einsatzbereite Fähigkeiten zur Detektion, Identifizierung und Abwehr kleiner unbemannter Luftfahrtsysteme verfügen (bitte den Anteil der Liegenschaften angeben, der die hierfür festgelegten Mindestanforderungen bereits erfüllt), und welche wesentlichen Fähigkeitslücken bestehen derzeit noch (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/a ktuelles/pistorius-breuer-drohnenabwehr-schorten s-6113484)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. September 2026 Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine Offenlegung der angefragten Informationen über vorhandene Fähigkeiten sowie ggf. bestehende Fähigkeitslücken zur Detektion, Identifizierung und Abwehr kleiner unbemannter Luftfahrtzeuge birgt in diesem konkreten Einzelfall die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates insbesondere der militärischen Sicherheit in Form der Absicherung besonders schutzwürdiger Liegen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. schaften der Bundeswehr sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird ein detailliertes Lagebild über bereits erfolgte oder in der Planung befindliche Maßnahmen zum Schutz besonders priorisierter Liegenschaften und somit der Verteidigungsfähigkeit unserer Streitkräfte abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 33. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie viele Flüge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des parlamentarischen und ministeriellen Flugbetriebs sowie von Trainingsflügen mussten in den letzten zehn Jahren einschließlich 2026 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) aufgrund technischer Defekte oder Störungen abgesagt werden bzw. in wie vielen Fällen erfolgten außerplanmäßige Zwischen- bzw. Notlandungen aufgrund technischer Defekte oder Störungen – wie zuletzt bei der Landung einer Bombardier Global 5000 auf den Seychellen (vgl. www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolum nen/mail-von-martenstein-was-macht-unser-regier ungsflugzeug-auf-den-seychellen-6a789cf40e368 9919ec75e17?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de %2Fpolitik%2Fmeinung-kommentare-kolumnen %2Fmail-von-martenstein-was-macht-unser-regie rungsflugzeug-auf-den-seychellen-6a789cf40e368 9919ec75e17) – und welche zusätzlichen Kosten sind dem Bund in diesem Zeitraum durch solche Pannen (z. B. für Reparaturen vor Ort, Bergungsbzw. Technikerflüge und die Inanspruchnahme von Ersatz- oder Linienflügen für Regierungsdelegationen) insgesamt entstanden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 22. September 2026 Eine statistische Erfassung von nicht durchgeführten Teilstrecken mit Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg aufgrund technischer Defekte oder Störungen erfolgt nicht und kann somit nicht bereitgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezüglich der Weiter- oder Rückreise im Falle von technisch bedingten Flugabbrüchen von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg entscheiden die Anforderungsberechtigten unter Abwägung aller Rahmenparameter über die Wahl des bestmöglich geeigneten Reisemittels. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. 34. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Entscheidungskriterien für eine zukünftige erneute militärische Nutzung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewertung der vom Verkaufsmoratorium ehemaliger militärischer Gelände betroffener Liegenschaften herangezogen (bitte die relevantesten fünf Kriterien benennen), und aus welchen konkreten Gründen scheidet die Liegenschaft der ehemaligen Pionierkaserne in Regensburg auf dieser Grundlage für eine militärische Nutzung aus (vgl. www.mittelba yerische.de/lokales/stadt-regensburg/ bundeswehrbraucht-pionierkaserne-doch-nicht-die-stadt-regen sburg-hat-aber-schulbau-schon-teuer-umgeplant-2 1944525)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 24. September 2026 Entscheidungskriterien für eine zukünftige militärische Nutzung sind unter anderem Größe, militärische Vornutzung, Lage, Zustand vorhandener Infrastruktur, Nähe zu Siedlungsräumen und/oder anderen bestehenden militärischen Einrichtungen. Bei der Entscheidungsfindung werden zudem, soweit möglich, die Interessen der Kommunen und sonstiger Dritter berücksichtigt. Es wird ergänzend auf den vom Bundesministerium der Verteidigung veröffentlichten Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen Liegenschaftsreserve aus Juli 2026 verwiesen. Im Falle der Pionierkaserne in Regensburg waren die Fläche der Liegenschaft und die schon sehr weit gediehenen Entwicklungsplanungen der Kommune maßgeblich für die Bewertung der Liegenschaft. Im Rahmen der Prüfung der sich zu diesem Zeitpunkt abzeichnenden Deckung von militärischen Bedarfen in Regensburg, führte dies in der Abwägung zur Freigabe der Liegenschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 35. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie schnell ist das von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche erwähnte „Tool“ für einen „Direktzahl- Mechanismus“ (RTL/ntv-Interview laut dpa-Meldung vom 14. September 2026) voraussichtlich einsatzbereit, und anhand welcher Einkommensgrenzen möchte die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die von ihr erwähnte „sozial gerechte“ Gestaltung dieser Direktzahlungen an Personen mit geringer oder fehlender Steuerlast („die wenig und gar keine Steuer zahlen“, ebd.) ausrichten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 22. September 2026 Der Direktauszahlungsmechanismus wurde technisch aufgebaut und ermöglicht derzeit Auszahlungen an die Bürgerinnen und Bürger pauschal pro Kopf. Der Bund wird die Voraussetzungen für die Realisierung des einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus schaffen. Das für den Direktzahlungsmechanismus federführende Bundesministerium der Finanzen bereitet eine gesetzliche Regelung für einkommensdifferenzierte Auszahlungen als Grundlage für die erforderlichen Anpassungen am Verfahren vor, die dann im Ressortkreis geprüft und abgestimmt werden muss. Anschließend sind Abstimmungen mit den Ländern zur Bereitstellung der Einkommensdaten notwendig. 36. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Welche konkreten Schritte, Maßnahmen, Vorhaben etc. wurden in der Absichtserklärung (www. wiwo.de/politik/deutschland/staatsbesuch-deutsch land-und-die-vae-bauen-kooperationen-im-energi esektor-aus/100253971.html) zwischen der bundeseigenen SEFE Securing Energy for Europe GmbH und XRG und ADNOC während des Staatsbesuchs des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate am 10. September 2026 in Berlin vereinbart, und steht diese öffentlich zur Verfügung bzw. ist eine Veröffentlichung vorgesehen oder wird sie dem Deutschen Bundestag anderweitig zugeleitet werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. September 2026 Die Vereinbarung schafft Medienberichten zufolge einen Rahmen, um mögliche Formen der Zusammenarbeit entlang der Gas- und LNG- Wertschöpfungskette zu prüfen. Im Fokus stehen dabei unter anderem Versorgungssicherheit, Marktentwicklung, robuste Lieferketten sowie die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Optimierung von Portfolios und Logistik. Die Vereinbarung wurde nicht veröffentlicht und liegt der Bundesregierung nicht vor. 37. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Forderung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die EU- Handelswaffe gegen wirtschaftlichen Zwang (Anti- Coercion-Instrument – ACI) durch transparente Kriterien und Eskalationsstufen gegen China einsatzfähig zu machen (vgl. WELT vom 18. September 2026), vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7176 (insbesondere die Antworten zu den Fragen 9, 14 und 44), wonach die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche bei ihrer China- Reise im Mai 2026 keinerlei verbindliche Vereinbarungen zur Rohstoffsicherung erzielen konnte und Risiken für die deutsche Versorgungssicherheit verneinte, und mit welcher konkreten Haltung zur Scharfschaltung dieses Instruments wird Bundesministerin Katherina Reiche in die Beratungen des Europäischen Rates am 15. Oktober 2026 gehen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. September 2026 Die Bundesregierung teilt die Empfehlung des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kritische Abhängigkeiten konsequent zu reduzieren, um Verwundbarkeiten und wirtschaftlichem Zwang vorzubeugen. Die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats mit Blick auf das Anti-Coercion-Instrument sind in der entsprechenden EU-Verordnung angelegt, die ein evidenzbasiertes, effektives und differenziertes Verfahren vorsieht. 38. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Welche finanziellen Leistungen aus dem Bundeshaushalt wurden bzw. werden an Normungsorganisationen mittelbar und unmittelbar geleistet (bitte für die Jahre 2025, 2026 und 2027 angeben und nach Organisationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene aufschlüsseln), und welche Beteiligungsrechte werden den öffentlichen oder privaten Stellen, Unternehmen und Verbänden im Rahmen der inhaltlichen Normungsarbeit aufgrund von finanziellen Leistungen durch die jeweiligen Organisationen eingeräumt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 21. September 2026 In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten im Ressortkreis aus der Bundesverwaltung für die Jahre 2025, 2026 und 2027 folgende finanzielle Leistungen an Normungsorganisationen abgefragt werden: Ebene Ressort Normungsorganisation Ist 2025 in Euro Ist 2026 in Euro* Geplant 2027 in Euro** National BMWE DIN 4.262.324,55 3.741.423,06 2.200.713 BMWE VDE/DKE   473.976   748.834   400.000 BMWE DVGW 1.603.847   766.406   600.000 BMDS DIN / /   221.000 BMAS DIN   468.115,79   545.518,87   540.436 BMV DIN   335.189,75   117.975,28   249.111,00 UBA DIN 1.347.437,27   876.359,19 1.480.837,24 BMLEH DIN   267.113,61   286.202,48   313.914 BMBFSFJ DIN        65,70     1.403,99     1.218,09 BMVg DIN 1.011.603,05   573.082,11 1.200.000,00 ВАМ DIN     5.027,30     5.135,43 / BMWSB DIN   509.000   559.000   559.000,00 BfS DIN   112.646,00    15.703   150.000,00 BMUKN DIN 1.354.825,26 1.480.837 1.688.000,00 BMI DIN   371.696,57   453.058    18.165,00 PTB DIN   172.832,73   125.750,29   170.000,00 PTJ VDE/DKE /    95.773,16   116.693,84 PTJ DIN     7.897,54 /     5.000,00           Europäisch BMWE ETSI   202.000   203.928   215.000 BMI ETSI    13.790,00    19.780,00    13.790,00           International PTB ISO   417.000,00   314.000,00 / BMZ ISO   391.000   294.000   100.000 BMZ ARSO   115.000   115.000   115.000 BMI Oasis Open    13.076    11.288    70.000 * Aufgrund des derzeit noch laufenden Haushaltsjahres entsprechen die Daten bei „IST 2026“ teilweise derzeitiger Stände. Der exakte Mittelabfluss wird mit Abschluss des Haushaltsjahres 2026 bestimmt werden können. ** Grundlage der Haushaltsplanung 2027 ist grundsätzlich das Niveau von 2026. Die zugrunde liegenden Daten sind teilweise prognostiziert und als vorläufige Werte zu verstehen. Die Beteiligungsrechte der Normungsorganisationen richten sich nach deren jeweiliger Satzung. Die Bundesregierung bindet ihre Förderung der privatwirtschaftlich organisierten Normung nicht an konkrete Beteiligungsrechte, ist aber wie z. B. beim DIN – Deutsches Institut für Normung (Präsidium, Finanzausschuss) und im DKE – Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (Lenkungsausschuss) in leitenden Gremien vertreten. Das DIN räumst beispielsweise gemäß § 2 Absatz 1 des Normungsvertrags der Bundesregierung im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit auf Antrag Sitze in den Lenkungsausschüssen der Normungsausschüsse ein und verpflichtet sich darüber hinaus, die jeweils in Betracht kommenden behördlichen Stellen bei der Durchführung der Normungsarbeit zu beteiligen. Daher gibt es weitere Mitarbeitende von nachgeordneten Behörden wie Bundesnetzagentur, Physikalisch-technische Bundesanstalt, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, etc., die in Fachausschüssen mitarbeiten. Auch ETSI, das Europäisches Institut für Telekommunikationsnor- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. men, räumt beispielsweise das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Sitz im Board ein. 39. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, und wenn ja welche, um die gegenüber dem Jahr 2026 vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten von 6,5 Mrd. Euro auf 5,5 Mrd. Euro im Jahr 2027 für private Haushalte auszugleichen, und um wie viel verringert sich die Entlastungswirkung dadurch für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden in Cent je Kilowattstunde bzw. in Euro pro Jahr (vgl. Bundesregierung – www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bmwe-ha ushaltsgesetz-2027-2451924 und Zeitung für kommunale Wirtschaft – www.zfk.de/politik/deut schland/strompreis-2027-reiche-entlastungen-ueb e r b l ick, jeweils abgerufen am 21. September 2026)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. September 2026 Der Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht die Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 in Höhe von jeweils 5,525 Mrd. Euro vor. Dieser Betrag ist geringer als der für 2026 veranschlagte Betrag. Dies ist der bestehenden Haushaltssituation geschuldet. Die Bundesregierung setzt daneben weitere Maßnahmen zur Energiepreisentlastung um. So wird beispielsweise die Finanzierung der EEG- Kosten über den Bundeshaushalt fortgeführt. Die EEG-Umlage läge derzeit grob überschlagen bei etwa 5 Cent pro Kilowattstunde. Die Auswirkungen der veränderten Höhe des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten auf die Netzentgelte von Haushaltskunden hängt von der Kostenstruktur des jeweiligen Netzgebiets ab. Diese steht erst mit der Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte der jeweiligen Netzbetreiber Ende Dezember 2026 fest. Ganz generell lässt sich jedoch sagen, dass der Zuschuss die Stromkunden derjenigen Verteilnetzbetreiber stärker entlastet, die einen höheren Anteil an den Übertragungsnetzkosten tragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 40. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/7879 trotz niedriger Speicherfüllstände und bei einzelnen Gasspeichern nicht mehr erreichbarer Füllstandsvorgaben keine über den kontinuierlichen Austausch mit Marktteilnehmern hinausgehenden Maßnahmen zur Erhöhung der Einspeicherung benannt, obwohl die nunmehrige zusätzliche Gasbeschaffung durch die SEFE Securing Energy for Europe GmbH nach Medienberichten auf Veranlassung oder jedenfalls in Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgen soll, und welche Mehrkosten je Megawattstunde ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber einer Beschaffung eines vergleichbaren Lieferprofils zu den durchschnittlichen Terminmarktpreisen im Juni, Juli und August 2026? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. September 2026 Die Bundesregierung befindet sich, wie in der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/7579 (Antwortdrucksache 21/7879 vom 3. September 2026, S. 3) ausgeführt, grundsätzlich und zu verschiedenen Themen mit Marktteilnehmern der Gasbranche in einem kontinuierlichen Austausch. Die angeführten Gaseinkäufe sind eine eigenständige kommerzielle Entscheidung des Unternehmens. Über etwaige Mehrkosten je Megawattstunde gegenüber einer Beschaffung eines vergleichbaren Lieferprofils zu den durchschnittlichen Terminmarktpreisen im Juni, Juli und August 2026 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 41. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den regulatorisch zugrunde gelegten Eigenkapitalzinssätzen für Stromverteilnetzbetreiber und den vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft für 2024 errechneten Eigenkapitalrenditen von durchschnittlich 30,1 Prozent bzw. 60,96 Prozent bei der EWE NETZ GmbH (www.bne-onlin e.de/wp-content/uploads/bne-Analyse-der-Netzbe treiberrenditen-2026-v11.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. September 2026 Die regulatorische Eigenkapitalverzinsung von Netzbetreibern wird einheitlich von der unabhängigen Regulierungsbehörde festgelegt und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Die Höhe der Verzinsung muss nach den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes und in Übereinstim- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. mung mit den Anforderungen des EU-Rechts angemessen, risikoangepasst und im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig sein, um die erforderlichen Investitionen in die Netze sicherzustellen. Die regulatorische Eigenkapitalverzinsung ist aus Investorensicht ein zentraler Faktor für die Entscheidung, ob eine Investition in die deutschen Netze gegenüber anderen Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt vorzuziehen ist. Die in der vorliegenden Veröffentlichung genannten Werte beziehen sich auf handelsrechtliche Eigenkapitalrenditen. Diese sind unternehmensspezifisch und können auch von buchhalterischen oder steuerlichen Effekten beeinflusst werden. Sie sind deshalb nicht mit der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung gleichzusetzen. 42. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Wann wird nach Plänen der Bundesregierung der im Juni bekannt gewordene Einstieg des Bundes in Höhe von 40 Prozent beim Rüstungsunternehmen KNDS (www.tagesschau.de/wirtschaft/unter nehmen/knds-einstieg-bund-100.html) vollzogen, und wie gedenkt die Bundesregierung nach dem Einstieg als Miteigentümer mit den laufenden juristischen Auseinandersetzungen um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen und nicht gezahlte Provisionen im Zusammenhang mit der Firma KMWQ Services, an der KNDS beteiligt ist, umzugehen (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/knds-de r-panzerbauer-und-das-ominoese-joint-venture- inkatar-a-d9bf438e-ecd6-463d-b35b-4615956d 9499)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. September 2026 Die Verhandlungen laufen derzeit noch. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 43. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus möglichem Wissensabfluss und Compliance-Fragen am CISPA – Helmholtz- Zentrum für Informationssicherheit für die Ausgestaltung der geplanten Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und für die präventive Kontrolle überwiegend steuerfinanzierter Forschungseinrichtungen, und welche verbindlichen Mindeststandards insbesondere für Drittstaatenkooperationen, Forschungssicherheit, Exportkontrolle sowie Zugriffs- und Meldepflichten will sie hierfür vorsehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 25. September 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/7930 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 44. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie viele Personen erhalten vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11068 zum Stichtag 31. Dezember 2022 angab, dass 38.792 Personen die Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des Häftlingshilfegesetzes erhielten, und dass mit Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften zum 1. Juli 2025 die Bedürftigkeitsprüfung für deren Gewährung abgeschafft wurde, zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Besondere Zuwendung, und welche Erkenntnisse oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zur Zahl der nunmehr Antragsberechtigten vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. September 2026 Unter Auslegung Ihrer Frage dahingehend, dass Sie um die Mitteilung der aktuellen Zahl der Empfänger der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (Str RehaG) bitten, können wir Ihnen mitteilen, dass es zum Stichtag 30. Juni 2026 36.999 Zuwendungsempfänger nach § 17a StrRehaG gab. Erkenntnisse über mögliche weitere Antragsberechtigte liegen nicht vor. 45. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Bereich (bürgerlich-rechtliches oder öffentlich-rechtliches Namensrecht) soll das Namensrecht strukturiert und vereinfacht werden (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, Zeile 2913), und wann soll ein solcher Entwurf ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 23. September 2026 Das für das öffentlich-rechtliche Namensrecht zuständige Bundesministerium des Innern prüft derzeit die Umsetzung des genannten Auftrages unter Berücksichtigung der ebenso im Koalitionsvertrag vorgesehenen besseren Nachvollziehbarkeit von Namensänderungen (Zeile 3324 folgend). Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann ein Entwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Namensrechts ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Das für das bürgerlich-rechtliche Namensrecht zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird die Evaluierung des zum 1. Mai 2025 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts durchführen. Die Evaluierung soll spätestens im Jahr 2030 stattfinden (vergleiche Bundestagsdrucksache 20/9041, Seite 40). Für die 21. Legislaturperiode ist keine Reform der bürgerlich-rechtlichen Namensrechts geplant. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 46. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Welche im Landkreis Herzogtum Lauenburg und in der Hansestadt Lübeck ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und wie hoch sind die Förderungen jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 24. September 2026 Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sog. „Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist. 47. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wie viele im Landkreis Börde ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte die Gesamtzahl angeben und die 13 Organisationen mit der höchsten Förderung und der entsprechenden Fördersumme nennen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 48. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wie viele im Burgenlandkreis ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte die Gesamtzahl angeben und die 13 Organisationen mit der höchsten Förderung und der entsprechenden Fördersumme nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. September 2026 Die Fragen 47 und 48 werden zusammen wie folgt beantwortet. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sog. „Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 49. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Wie viele Zugänge in Arbeitslosigkeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Berufsgruppe „Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen“ gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis August 2026 bundesweit sowie im Speziellen im Bundesland Bayern (bitte nach Monat differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. September 2026 Die erfragten Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 50. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Wie viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Berufsgruppe „Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen“ gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis August 2026 bundesweit sowie im Speziellen im Bundesland Bayern (bitte nach Monat differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. September 2026 Die erfragten Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 51. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welcher Prüfmethodik, insbesondere hinsichtlich Lichtverhältnissen, Entfernung, Blickwinkel und physischer Inaugenscheinnahme der geprüften Modelle einschließlich der zweiten Gerätegeneration, ist die Bundesnetzagentur zu der Bewertung gelangt, dass die Aufnahmefunktion der Smart Glasses von Meta und Ray-Ban im Sinne des § 8 Absatz 2 des Telekommunikation- Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes eindeutig erkennbar ist (https://correctiv.org/aktuelles/kuenstl iche-intelligenz/2026/08/27/debatte-um-smart-gla sses-ist-das-kleine-licht-bei-aufnahmen-erkenn bar/), und inwieweit hat sie dabei die Betriebsmodi berücksichtigt, in denen die Aufnahme-LED nach Herstellerangaben deaktiviert bleibt (KI- Funktionen), auch vor dem Hintergrund des Prüfberichts des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10. September 2026, wonach das LED-Signal in vielen Situationen nicht gut erkennbar ist (https://datensc hutz-hamburg.de/news/ray-ban-meta-ai-glasses-h mbbfdi-legt-technischen-und-datenschutzrechtlich en-pruefbericht-vor)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. September 2026 Die Bundesnetzagentur hat die Ray-Ban Meta Smart Glasses einer detaillierten Inaugenscheinnahme unterzogen. Der Fokus der Prüfung lag auf der Simulation einer alltäglichen Nutzung der Brille. Es wurde die Nutzung zur Aufnahme sowohl in beleuchteten und abgedunkelten Innenräumen als auch draußen bei Sonnenlicht getestet und auch verschiedene Distanzen zum Aufzunehmenden (bis 5 m) geprüft. Die Aufnahme-LED war auch noch auf diese Entfernung klar erkennbar. Eine spezifische Prüfung der integrierten KI-Funktionen war nicht Bestandteil der Inaugenscheinnahme. Die Testumgebung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist der Bundesnetzagentur im Detail nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 52. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung an der von Parlamentarischem Staatssekretär Philipp Amthor in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 2026 (Plenarprotokoll 21/61) vertretenen Auffassung fest, wonach agentische KI umfassend von der EU-KI-Verordnung erfasst ist, und wenn nein, wo sieht sie angesichts der seitherigen Entwicklungen (www.tagesschau.de/video/video-164681 6.html) zusätzlichen regulatorischen beziehungsweise gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. September 2026 Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die EU-KI- Verordnung für alle Formen künstlicher Intelligenz (KI) gilt, was die agentische KI einschließt, beobachtet die Entwicklungen aber sehr genau. Auch die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass die nach der KI-Verordnung für KI-Systeme und GPAI-Modelle (KI- Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck) geltenden Vorschriften auch für KI-Agenten gelten (https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/fa q/how-are-ai-agents-addressed-within-ai-act-0). Angesichts der Tatsache, dass Entwicklungen im Zusammenhang mit KI-Agenten neu und schnelllebig sind, betont die Europäische Kommission, dass die regulatorischen Überlegungen in diesem Stadium nur vorläufig sind. Das KI- Büro überwacht die Entwicklungen weiterhin genau und wird, falls erforderlich, in Erwägung ziehen, Strategien zu entwickeln, um die potenziellen Risiken, die von KI-Agenten ausgehen, zu adressieren (a. a. O.). Insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse und Diskussionen um KI-Sicherheit treibt die Bundesregierung ferner den Auf- und Ausbau des AI Safety and Security Institute Deutschland (AI- SI Deutschland) intensiv voran. Das AISI Deutschland wird Deutschland in die Lage versetzen, sicherheitsrelevante KI-Risiken frühzeitig zu identifizieren und evidenzbasierte Handlungsoptionen abzuleiten. Im Rahmen der deutsch-kanadischen Sovereign Technology Alliance investiert Deutschland rund 100 Mio. Euro in das Non-Profit-KI-Startup LawZero zur Förderung eines neuen Ansatzes bei sicherer und souveräner KI. Das Geld fließt in das Projekt „Scientist AI“, welches die Entwicklung eines neuen, von Grund auf vertrauenswürdigen und sicheren KI-Modells verfolgt („Safe by Design“), das ausschließlich auf der Grundlage von Fakten arbeitet und keine eigenen Ziele verfolgt. Ein zentrales Anliegen der deutschen Beteiligung ist es, europäische Normen und den EU AI Act von Beginn an in die Architektur des neuen KI- Modellansatzes zu integrieren. Aus Sicht der Bundesregierung braucht es bei dem Thema verstärkt internationale Zusammenarbeit wie beispielsweise eine unabhängige, internationale KI-Aufsicht, um Systeme, die zunehmend autonomer agieren, in den entscheiden Fragen sicher zu gestalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 53. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass sich beim aktuellen Wettlauf großer KI- Firmen um das eine dominante große Sprachmodell (LLM) unbeabsichtigt eine Superintelligenz, die das Potenzial hätte, sich einer menschlichen Kontrolle zu entziehen und sich gegen ihren Schöpfer zu richten, herausbildet (vgl. www.tagesschau.de/ wirtschaft/technologie/ki-anthropic-106.html), und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche objektiv messbaren technischen Schwellen zusätzliche Sicherheitsauflagen für besonders leistungsstarke große Sprachmodelle rechtfertigen würden, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 22. September 2026 Die Bundesregierung nimmt die mit der zunehmenden Leistungsfähigkeit von KI-Modellen verbundenen Sicherheitsrisiken, einschließlich möglicher Risiken eines Kontrollverlusts bei künftig hochautonomen KI-Systemen, sehr ernst. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung fortlaufend und baut hierfür insbesondere mit dem KI- Sicherheitsinstitut AISI Deutschland entsprechende Analyse- und Bewertungskapazitäten auf und aus. Ebenso fördert die Bundesregierung die Forschung zu Methoden und Ansätzen, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit von KI-Modellen zu verbessern. Am 16. September 2026 haben Bundesminister Dr. Karsten Wildberger und sein kanadischer Amtskollege Evan Solomon angekündigt, die Organisation LawZero mit insgesamt 300 Millionen kanadischen Dollar zu fördern. Deutschland steuert die Hälfte der Förderung bei, was rund 100 Mio. Euro entspricht. Ziel von LawZero ist die Entwicklung einer grundlegend neuen Form fortschrittlicher künstlicher Intelligenz, die nicht darauf ausgelegt ist, autonom zu handeln oder Ziele zu verfolgen, sondern so entwickelt wird, dass das System transparent schlussfolgert und zuverlässige, evidenzbasierte Ergebnisse liefert, die nicht durch eigene Zielsetzungen verzerrt sind. Darüber hinaus fordert die Bundesregierung eine globale Diskussion über die Notwendigkeit regulatorischer Leitplanken für Künstliche Intelligenz, um autonome Systeme sicher zu machen. Auf europäischer Ebene sieht die KI-VO für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und systemischem Risiko die höchsten Sicherheitsanforderungen und entsprechende Aufsichtsbefugnisse des EU AI Office vor, die seit August 2026 auch mit Sanktionen durchsetzbar sind. Durch die KI-VO wird ein systemisches Risiko bei einer Trainingsrechenleistung von mehr als 10^25 Gleitkommaoperationen (FLOP) gesetzlich vermutet; aber auch unterhalb dieses Schwellenwerts können Modelle aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Auswirkungen entsprechend eingestuft werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 54. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Abschluss des PinS- Pilotprojekts (Point-in-Space-Flugverfahren für Hubschrauberlandeplätze mit primärer Nutzung durch den Luftrettungsdienst) in Schleswig-Holstein sowie die anschließende bundesweite Ausweitung des Verfahrens auf weitere Bundesländer, und welche Maßnahmen zur Vereinfachung des Flugverfahrensfestlegungsprozesses hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in seiner Aufsichtsfunktion gegenüber dem Bundesamt für Flugsicherung und der Deutschen Flugsicherung seit 2024 (Aktenzeichen: 154.4/5/24/278) konkret umgesetzt (bitte mit Angabe des jeweiligen Umsetzungsstands und der Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Instrumentenflugverfahren für Hubschrauberlandeplätze mit HEMS-Betrieb)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. September 2026 Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines raschen Abschlusses des Point-in-Space (PinS) Pilotprojekts und einen anschließenden Beginn der Planungen für weitere Länder. Hierzu hat das Bundesministerium für Verkehr im März 2024 folgende Abweichungen von dem in der Verwaltungspraxis üblichen Verfahren zur Flugverfahrensfestlegung vorgesehen, verbunden mit der Auflage, dass die entsprechenden PinS-Verfahren ausschließlich durch den Luftrettungsdienst und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden: 1. Entfall der Planung mehrerer alternativer Flugverfahren. 2. Entfall der Benehmensherstellung mit Umweltbundesamt (UBA) und einer umfänglichen Abwägung. 3. Keine Genehmigung des mit dem PinS-Verfahren assoziierten Landeplatzes nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes. Zudem hat die Bundesregierung mehrere begleitende Maßnahmen umgesetzt, die die Einrichtung und den Betrieb von PinS-Verfahren vereinfachen. Dazu gehört z. B. die Anpassung der Luftraumstruktur in Schleswig-Holstein und die Möglichkeit, von reduzierten Flugwetterdaten nach dem EU-Recht Gebrauch machen zu können. Es ist vorgesehen, dass die erforderliche Flugvalidierung in Abweichung von der Verwaltungspraxis parallel zur Vorbereitung der Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch erfolgen soll, um die Gesamtdauer der noch ausstehenden Prozessschritte zu verkürzen. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) rechnet mit einer regulären Verfügbarkeit der PinS-Verfahren in Schleswig-Holstein zum 8. Juli 2027. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 55. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den baulichen und betriebstechnischen Zustand der Wehranlagen an den Bundeswasserstraßen vor (bitte insbesondere die Anzahl der Bauwerke in den WSV-Zustandskategorien 3 „nicht ausreichender Zustand“ und 4 „ungenügender Zustand“ angeben), und auf welche Gesamtsumme beziffert sie den derzeitigen Sanierungs- und Ersatzinvestitionsbedarf für diese Anlagen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. September 2026 228 Wehre der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes befinden sich in einer Zustandskategorie 3 („ausreichender Bauwerkszustand“) oder 4 („ungenügender Bauwerkszustand“). Der Sanierungs- und Ersatzinvestitionsbedarf richtet sich nach der Entwicklung der Bauwerkszustände, der Anzahl und dem Umfang der Maßnahmen. Eine Gesamtsumme ist daher nicht ableitbar. 56. Abgeordneter Jan Krampe (Die Linke) In welchem Umfang wird in Deutschland der Luftraum bis 1.000 Meter Höhe hinsichtlich Flugaktivität überwacht, und wie hoch ist der Prozentanteil der überwachten Fläche im Vergleich zu den Erfassungen, die die Deutsche Flugsicherung im Luftraum oberhalb von 1.000 Metern erzielt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 23. September 2026 Die zivile Flugsicherung überwacht den Luftraum mit Radargeräten und mit Hilfe des „ADS-B“ Standards. Die Radarabdeckung ist ab der im Luftfahrthandbuch veröffentlichten Kursführungsmindesthöhe gesichert. Zu der prozentualen Aufteilung im Sinne der Fragestellung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor. An den vom Bundesministerium des Innern mit Drohnen- Detektionstechnik ausgestatteten Standorten wird durch die jeweils eingesetzte Sensorik ein Drohnen-Lagebild des dortigen Luftraums ohne vertikale Begrenzung erzeugt. Zu der prozentualen Aufteilung im Sinne der Fragestellung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Dauereinsatzaufgabe „Sicherheit im Luftraum“ überwacht die Bundeswehr rund um die Uhr den gesamten deutschen Luftraum in allen Höhenbändern mit verschiedenen Sensoren. Alle erfassten Flugaktivitäten werden in Führungsgefechtsständen der Luftwaffe kontinuierlich zusammengefasst, bewertet sowie überwacht und damit ein sogenanntes identifiziertes Luftlagebild erzeugt. Dieses Luftlagebild sowie Informationen zu Umfang und Qualität der zugrundeliegenden Erfassungen von Flugaktivitäten mittels Sensoren unterliegen für alle Höhenbänder und geografischen Bereiche grundsätzlich der militärischen Geheimhaltung. Daher kann hinsichtlich der Erfassung bis zum Höhenband von 1.000 Metern keine Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 57. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Brücken im Autobahnnetz wurden 2025 und im ersten Halbjahr 2026 saniert, und wie viele Brücken davon befinden sich im sogenannten Brückenmodernisierungsnetz? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. September 2026 Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden im Jahr 2025 an 157 Brücken-Teilbauwerken Modernisierungsmaßnahmen an Autobahnen abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 70 Brücken- Teilbauwerke fertiggestellt und damit etwas mehr als im ersten Halbjahr 2025. Weitere 100 Brücken-Teilbauwerke sind gegenwärtig noch im Bau, mit einer Fertigstellung ist bis Ende des Jahres 2026 zu rechnen. Im Vergleich zu 2025 ergibt sich damit eine Steigerung. Etwa zwei Drittel der modernisierten Brücken-Teilbauwerke sind direkt dem Brückenmodernisierungsnetz zuzuordnen, darüber hinaus wurden weitere Teilbauwerke aus Verkehrssicherungsgründen auch außerhalb des Kernnetzes bearbeitet, z. B. Salzbachtalbrücke (A 66) oder derzeit Bonn-Nord (A 565). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 58. Abgeordneter Dr. Paul Schmidt (AfD) Welche Datengrundlage und welche konkrete Berechnung liegen der Aussage von Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vom 8. September 2026 zugrunde, bei einer Stromerzeugung in Deutschland mit Kernenergie würden 60 neue Kernkraftwerke benötigt (vgl. Plenarprotokoll 21/91, S. 11301), und von welchen Annahmen hinsichtlich der Leistung und der Jahresstromerzeugung eines Kernkraftwerks sowie des Strombedarfs in Deutschland insgesamt geht der Bundesminister aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 21. September 2026 Hierbei handelt es sich um eine Überschlagsrechnung für den von Bundesumweltminister Schneider in seiner Rede im Plenum am 8. September 2026 postulierten theoretischen Fall einer vollständig auf Kernenergie basierenden Stromerzeugung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Jahr 2025 betrug der Nettostromverbrauch in Deutschland laut Statista ca. 465 TWh. Rechnet man mit einem Reaktor, der 1 GW (netto) bereitstellt und einer maximalen Verfügbarkeit von ca. 8.000 Stunden pro Jahr, wären knapp 60 Anlagen erforderlich, um den inländischen Stromverbrauch rechnerisch zu decken. Würde man Small Modular Reactors (SMR) mit einer Leistung von 300 MW heranziehen, wären entsprechend fast 200 Anlagen nötig, um den Bedarf zu decken. 59. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der hohen Kosten, der langen Entwicklungszeiten und der ungelösten Fragen der Endlagerung den möglichen Einsatz von SMR (Small Modular Reactors, deutsch: kleine modulare Reaktoren) in Deutschland, und sollen SMR Teil des strategischen Energie-Mix werden, von dem die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche auf der CERAWeek in Texas sprach? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 22. September 2026 Zur Bewertung von Small Modular Reactors (SMR) wird auf den schriftlichen Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundstages am 18. März 2026 auf Ausschussdrucksache 21(9)198 verwiesen. Bezüglich der Aussagen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf der CERAWeek: Das BMWE hat auf der CERAWeek anstelle des Begriffs „SMR“ im vorliegenden Kontext den Begriff „nuclear“ aus einer rein systemischen und technologieübergreifenden Klassifizierung von Erzeugungspfaden verwendet. Im Verbund mit den weiteren aufgeführten Systemkomponenten (Wind, PV, Gas, Storage und Interconnection) soll der Begriff hier als abstrakter Oberbegriff zur Abbildung von Technologien dienen, die auf der Freisetzung von Bindungsenergien aus Atomkernen basieren und auch die Kernfusion umfassen. Analog dazu steht auch der Begriff „Gas“ übergreifend für verschiedene Energieträger wie Erdgas, Biogas oder Wasserstoff. Es handelt sich hierbei also ausdrücklich nicht um eine definitionsgemäße Formulierung im Sinne einer offiziellen Abstimmung durch die Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 60. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Wurde dem Paul-Ehrlich-Institut das Dokument „PERSONAL DATA BREACH NOTIFICATION FORM“ der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) mit dem Aktenzeichen EMA/285066/ 2025 vom 3. Oktober 2025 übermittelt, und falls ja, wann geschah das erstmalig und durch wen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 21. September 2026 Dem Paul-Ehrlich-Institut liegt kein Dokument unter dem oben genannten Aktenzeichen und Datum vor. 61. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Wie wirkt sich die Verbreitung von Substanzen wie „Monkey Dust“ oder GHB nach Kenntnis der Bundesregierung auf die schwule Community und Chemsex-Szene aus, und welche zielgruppenspezifischen bzw. Community-basierten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Suchterkrankungen oder anderweitige Gefahren in diesem Zusammenhang zu minimieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 21. September 2026 Eine bundesweite allgemeine Aufklärung über Drogen und Suchtgefahren verschiedener Substanzen, darunter auch Gammahydroxybuttersäure (GHB) und „Monkey Dust“ (ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für synthetische Cathinone und andere neue psychoaktive Substanzen, kurz NPS), die erhebliche Gesundheitsrisiken bergen, erfolgt primär über die Plattform „Drugcom.de“ des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Auf lokaler Ebene erfolgen zielgruppenspezifische Präventionsangebote durch die Länder und Kommunen in enger Zusammenarbeit mit lokalen Selbsthilfeorganisationen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat für die in der Frage genannten Zielgruppen durch mehrere Projektförderungen dazu beigetragen, Präventions- und Beratungsstrukturen aufzubauen beziehungsweise zu verbessern. Die Ergebnisse der Projekte „Qualitätsentwicklung in der Selbsthilfe für Männer, die Sex mit Männern haben, die psychoaktive Substanzen im sexuellen Setting konsumieren (Quapss)“ und „Qualitätsentwicklung in der Beratung und Prävention im Kontext von Drogen und Sexualität bei schwulen Männern (QUADROS)“ wurden auf den Internetseiten des BMG veröffentlicht. Außerdem fördert die Bundesregierung über das BIÖG die Deutsche Aidshilfe, die zielgruppenspezifische Aufklärungsangebote und Materialien für drogengebrauchende Menschen zur Verfügung stellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 62. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Optionen prüft die Bundesregierung, um angesichts der im Entwurf eines Bundeshaushalts 2027 geplanten Kürzungen im Einzelplan 15 bei der globalen Gesundheit um rund 8,5 Mio. Euro sowie des Verzichts Deutschlands auf eine eigene WHO-Generaldirektor-Kandidatur, das deutsche Engagement politisch und finanziell zu stärken, und zieht sie dabei die Ernennung eines Global Health Ambassadors nach dem Vorbild anderer Länder in Betracht (wie beispielsweise vorgeschlagen im Monitor Sustainability der Konrad Adenauer Stiftung, vgl. www.kas.de/documents/ d/guest/monitor-the-value-of-global-health)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 22. September 2026 Die Bundesregierung misst der globalen Gesundheit auch unter den veränderten geopolitischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen weiterhin hohe Bedeutung bei. Die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 vorgesehene Absenkung im Kapitel 1505 ist vor dem Hintergrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung zu sehen und stellt keine Abkehr vom deutschen Engagement in der globalen Gesundheit dar. Deutschland wird dieses Engagement auch weiterhin durch eine aktive Mitgestaltung in der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) sowie anderen multilateralen Foren fortsetzen. Dabei wird auf eine stärkere internationale Lastenteilung, die Mobilisierung zusätzlicher und möglichst flexibler Beiträge weiterer Geber sowie auf eine konsequente Priorisierung und effiziente Mittelverwendung gesetzt. Grundlage des deutschen Engagements bleibt die ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung zur Globalen Gesundheit. Der abgeschlossene Review-Prozess hat deren strategische Ausrichtung vor dem Hintergrund der Veränderungen in der globalen Gesundheitsarchitektur weiterentwickelt. Die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts innerhalb der Bundesregierung bleibt eng und abgestimmt. Eine darüberhinausgehende Einrichtung der Funktion eines Botschafters für globale Gesundheit ist derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung verfügt mit dem ressortübergreifenden „Ressortkreis Globale Gesundheit“ und der laufenden Koordinierung auf politischer Ebene über etablierte Instrumente zur Sicherstellung eines kohärenten deutschen Auftretens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 63. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Rahmen welcher Zulassungsverfahren für Arzneimittel oder Medizinprodukte hat das Bundesministerium für Gesundheit oder ihm nachgelagerte Bundesoberbehörden innerhalb der letzten drei Jahre Unterstützungsbitten (z. B. über Briefe, E-Mails, Anrufe o. Ä.) für eine besonders schnelle Zulassung im beschleunigten Verfahren erhalten (bitte die Gesamtzahl der Verfahren angeben sowie für die letzten 13 Verfahren nach Zeitpunkt und betreffendem Arzneimittel aufschlüsseln), und wie häufig wurden in den letzten drei Jahren Arzneimittel in Deutschland tatsächlich im beschleunigten Verfahren zugelassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 22. September 2026 Ein eigenständiges beschleunigtes Zulassungsverfahren für Arzneimittel auf nationaler Ebene besteht nicht. Für nationale Zulassungsverfahren gelten die gesetzlich vorgesehenen Verfahrens- und Entscheidungsfristen. Die tatsächliche Dauer des jeweiligen Zulassungsverfahrens hängt dabei maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Zulassungsunterlagen sowie vom Umfang und der Komplexität der erforderlichen Prüfung ab. Medizinprodukte werden weder vom Bundesministerium für Gesundheit, noch von ihm nachgeordneten Behörden zugelassen. Für Medizinprodukte gelten die europäischen Medizinprodukteverordnungen, nach denen der Hersteller eines Medizinproduktes im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens nachzuweisen hat, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Je nach Risikoklasse hat er dabei einen unabhängigen Dritten, eine Benannte Stelle, zu beteiligen. 64. Abgeordneter Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen ein, und sieht sie dementsprechend Handlungsbedarf auf Bundesebene, und wenn ja, welchen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 23. September 2026 Abrechnungsdaten der AOK weisen auf ein uneinheitliches Leistungsgeschehen bei HNO-Operationen bei Kindern bis einschließlich 10 Jahre in den Jahren 2019 bis 2024 hin, es wird auf die Tabelle 1 der beigefügten Anlage 1 verwiesen.1 Während starke Zunahmen bei Tonsillektomien beobachtet werden konnten, gab es gleichzeitig leichte Rückgänge bei den leichteren Eingriffen wie den Adenotomien oder den Paukenröhrchen. Darüber hinausgehend liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur aktuellen Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen vor. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8208 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Sicherstellungauftrag für die vertragsärztliche Versorgung liegt bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die KVen haben sicherzustellen, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in hinreichender Zahl und mit der erforderlichen Qualifikation zur Deckung des ambulanten Behandlungsbedarfs der Versicherten zur Verfügung stehen. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch das ambulante Operieren. Zusätzlich können auch Krankenhäuser mit HNO-Abteilungen ambulant operieren, wenn sie den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, der KV und dem Zulassungsausschuss eine entsprechende Mitteilung machen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 65. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Lebensmittel im laufenden Jahr im Großhandel durch den Ausfall von Kühlanlagen vernichtet wurden und wie viele es jährlich in den letzten fünf Jahren vor der Umsetzung der EU- Verordnung über fluorierte Treibhausgase waren, und wenn ja, wie lauten diese (www.mainpost.de/ wuerzburg/landkreiswuerzburg/kuehlanlagen-ausf all-trifft-aldi-lidl-und-rewe-in-wuerzburg-waehre nd-hitzewelle-2-114616530)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 21. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 66. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, die staatliche Tierhaltungskennzeichnung einzuführen oder beabsichtigt sie, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes einzubringen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 21. September 2026 Das bestehende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umfasst die verpflichtende Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch. Der Stichtag zum Start dieser Kennzeichnung ist der 1. Januar 2027. Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der Tierhaltungskennzeichnung. Der betreffende Gesetzentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ab- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. stimmung. Außerdem laufen die Notifizierungsverfahren auf europäischer und internationaler Ebene. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 67. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern nutzt Deutschland seine Mitgliedschaft bzw. seine Sitze in den Steuerungsgremien multilateraler Gesundheits- und Entwicklungsorganisationen (GFATM, Gavi, WHO, Pandemic Fund, GFF, UNFPA), um das Thema der Verankerung von WASH (Wasser, Sanitärversorgung, Hygiene) in Gesundheitseirichtung zu verankern und finanziell zu hinterlegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 22. September 2026 Im Rahmen des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) sind Hygiene und Sanitärversorgung Bestandteil integrierter, krankheitsspezifischer Maßnahmen und der Förderung widerstandsfähiger und nachhaltiger Gesundheitssysteme. So werden u. a. Hygieneinfrastruktur in medizinischen Kliniken und Laboren sowie Hygieneaufklärung unterstützt. Deutschland nutzt seine Mitgliedschaft in den Steuerungsgremien von Gavi, der Impfallianz, ausdrücklich dafür, Impfprogramme in starke, resiliente Gesundheitssysteme einzubetten, in denen WASH als Grundvoraussetzung für sichere und qualitativ hochwertige Versorgung verstanden wird. Über seinen Sitz im Gavi Board und deutsche Kernbeiträge an Gavi setzt sich Deutschland dafür ein, dass infrastrukturelle Engpässe – einschließlich fehlender WASH Strukturen in Gesundheitseinrichtungen – als Hindernis für wirksame Impfprogramme adressiert und entsprechende Investitionen gemeinsam mit den Partnern geplant werden. Auch im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist WASH in Gesundheitseinrichtungen fest verankert. Gemeinsam mit der WHO und UN-Water unterstützt die Bundesregierung eine verbesserte Datengrundlage zum Ziel für nachhaltige Entwicklung 6 „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“ über die Integrated Monitoring Initiative for SDG 6. Damit wird die Datengrundlage zu WASH in Gesundheitseinrichtungen global verbessert. WASH ist kein eigenständiger Förderschwerpunkt des Pandemic Fund, der auf die Stärkung von Pandemieprävention und -vorsorge abzielt, wird jedoch in mehreren Projekten berücksichtigt. Deutschland ist im Verwaltungsrat des Fonds vertreten und an Förderentscheidungen beteiligt. Die Global Financing Facility (GFF) berücksichtigt WASH als integralen Bestandteil qualitativ hochwertiger und resilienter Gesundheitssysteme. Dies umfasst u. a. Maßnahmen wie den Bau und die Sanierung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Krankenhäusern sowie die Bereitstellung von Hygiene- und Laborausstattung. Deutschland kommentiert als Geber und Gremienmitglied Länderanträge und muss diesen zustimmen. Gemeinsam mit dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) stellt die Bundesregierung sicher, dass WASH-Dienste die spezifischen und intimen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen abdecken. UNFPA verfügt über kein Mandat für Infrastruktur. Im WASH- Sektor liegt der Schwerpunkt von UNFPA daher überwiegend auf Interessenvertretung, Wissensgenerierung und Sensibilisierung. 68. Abgeordnete Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Mittel, die die Bundesregierung zur Eindämmung der Ebola-Epidemie bereitstellt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7828), kommen direkt nationalen sowie internationalen zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Organisationen zugute, die in der Demokratischen Republik Kongo tätig sind (bitte Auflistung nach Organisation und Höhe der Mittel)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 23. September 2026 Die zusätzlichen Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederau; Infrastruktur“ werden in Teilen direkt über Nichtregierungsorganisationen umgesetzt. Zudem werden zivilgesellschaftliche und kirchliche Organisationen über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Projektumsetzung beauftragt. Die Mittel des Auswärtigen Amts (AA) für Ebola kommen der Weltgesundheitsorganisation und damit der Ausbruchsbekämpfung vor Ort unmittelbar zu Gute. Vor Ort arbeiten internationale Organisation in der Regel über nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen. Schließlich fördert die Bundesregierung in bereits laufenden Vorhaben in der Demokratischen Republik Kongo weltweit tätige Nichtregierungsorganisationen und kirchliche Träger. Diese Vorhaben konnten ihre Maßnahmen schnell auf Ebola-Maßnahmen umsteuern. Für das BMZ können diese Maßnahmen auf dem Transparenzportal mit den Suchparametern Land „Demokratische Republik Kongo“ und Durchführungsorganisation „Zivilgesellschaft“ aufgerufen werden (siehe: www.transpare nzportal.bund.de). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 69. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Stand von Konzeption und Umsetzung der, im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) verankerten, Nationalen Wissensplattform zur Wohnungslosigkeit, insbesondere zu welchem Zeitpunkt soll bzw. wurde diese freigeschaltet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 21. September 2026 Die Nationale Wissensplattform gegen Wohnungslosigkeit ist finalisiert, erste Testläufe wurden durchgeführt. Im September wurden letzte technische Anpassungen vorgenommen. Eine Veröffentlichung ist für Ende September vorgesehen. 70. Abgeordneter Otto Strauß (AfD) Wie viele konkrete Anwendungsfälle des § 246e des Baugesetzbuches (BauGB) hat die Bundesregierung mit Stand 10. September 2026 im Rahmen der von ihr in ihrer Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7937 genannten „fortlaufenden Presseauswertung“ identifiziert, und bei wie vielen dieser Fälle liegen dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen darüber hinaus eigene oder von Ländern, Kommunen beziehungsweise kommunalen Spitzenverbänden übermittelte Erkenntnisse über die tatsächliche Anwendung des § 246e BauGB vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 25. September 2026 Die Datenaufbereitung und -auswertung der ersten Abfrage zum Datenmonitoring des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) läuft. Aussagen zu Anwendungsfällen werden auf dieser Grundlage möglich sein. 71. Abgeordneter Otto Strauß (AfD) Wie viele Kommunen haben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit Stand 10. September 2026 Daten im Rahmen des in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7711 genannten freiwilligen Monitorings zur Anwendung des § 246e BauGB übermittelt, und wie viele konkrete Anwendungsfälle sowie geplante Wohneinheiten sind durch diese Daten bislang erfasst? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 25. September 2026 Die initiale Erhebung umfasst die Fallbearbeitung vom 1. Januar bis 30. Juni 2026. Mit circa 430 Rückmeldungen ist ein hoher Rücklauf zu verzeichnen. Die Erhebung ist nicht repräsentativ, ermöglicht künftig jedoch eine Einordnung der Anwendungspraxis. Die Datenaufbereitung und -auswertung der ersten Abfrage zum Datenmonitoring sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen. Berlin, den 25. September 2026 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 – Tabelle zu AW auf Schriftliche Frage 9/192 – MdB Johannes Wagner 1 von 1 Tabelle 1: Abrechnungsfrequenzen HNO-Operationen (nur AOK, Versicherte mit Alter bis einschließlich 10 Jahre): Operationsart Jahr Vertragsärzte AOP im Krankenhaus (§ 115b) stationär (VWD <= 3 Tage) Summe Mandel-Operationen (Tonsillektomien) 2019 293 290 2.669 3.252 2020 2.112 385 1.824 4.321 2021 1.387 319 1.238 2.944 2022 2.385 624 1.907 4.916 2023 3.608 1.211 3.435 8.254 2024 4.042 1.447 3.334 8.823 2019-2024 1.280 Prozent 399 Prozent 25 Prozent 171 Prozent Paukenröhrchen 2019 2.485 4.255 2.157 8.897 2020 1.589 2.118 1.092 4.799 2021 434 735 379 1.548 2022 1.741 2.801 1.498 6.040 2023 2.350 3.914 2.479 8.743 2024 2.368 3.833 2.230 8.431 2019 - 2024 -5 Prozent -10 Prozent 3 Prozent -5 Prozent Adenotomien 2019 4.089 13.856 7.964 25.909 2020 2.125 7.134 4.687 13.946 2021 1.171 5.458 3.330 9.959 2022 3.217 11.593 6.750 21.560 2023 4.099 13.317 9.582 26.998 2024 4.372 12.247 8.685 25.304 2019 - 2024 7 Prozent -12 Prozent 9 Prozent -2 Prozent Gesamt 2019 6.867 18.401 12.790 38.058 2020 5.826 9.637 7.603 23.066 2021 2.992 6.512 4.947 14.451 2022 7.343 15.018 10.155 32.516 2023 10.057 18.442 15.496 43.995 2024 10.782 17.527 14.249 42.558 2019 - 2024 57 Prozent -5 Prozent 11 Prozent 12 Prozent Quelle: WIdO, übermittelt durch GKV-SV Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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