Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
69 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Matthias Helferich (AfD): Kann die Bundesregierung beziffern, in welchem Umfang Mittel aus den vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellten 44 Mio. Euro…
- Schriftliche Frage 2 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Umfragen haben die Bundesregierung und ihr unterstehende Bundesbehörden wie das Bundespresseamt und die Bundeszentrale für politis…
- Schriftliche Frage 3 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Aus welchen Förderprogrammen wurden dem in Berlin tätigen Tanz- und Theatermacher Felix Baumann sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts B…
- Schriftliche Frage 4 von Christian Görke (DIE LINKE): Für wie viele Personen mit einer Steuer- Identifikationsnummer hat das Bundesministerium der Finanzen im Kontext des Direktauszahlungsmechan…
- Schriftliche Frage 5 von Kay Gottschalk (AfD): Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe, weshalb die Cum-Ex-Akteure sowohl bei der HSH-Nordbank (www.ndr.de/nachrichten/ha mbur…
- Schriftliche Frage 6 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel von den Deutschland zustehenden Re PowerEU-Mitteln in Höhe von 2,445 Mrd. Euro wurden bisher tatsächlich abgerufen, und welche Schr…
- Schriftliche Frage 7 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung nach derzeitiger Kenntnis den Abschluss der Ressortabstimmung zu einer möglichen Neuregelung…
- Schriftliche Frage 8 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung das Kriterium der Ausschließlichkeit bei dem im Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 bei der G…
- Schriftliche Frage 9 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Zu welchem Termin wird die Bundesregierung den nächsten Steuerprogressionsbericht vorlegen, und beabsichtigt sie, den Einkommensteuertarif a…
- Schriftliche Frage 10 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bau der vom Kreis Ahrweiler geplanten 17 Rückhaltebecken (veranschlagte Kosten 1,7 Mrd.…
- Schriftliche Frage 11 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe stehen Gewährleistungen für den Deutschlandfonds in den Jahren 2026 und im Entwurf für das Jahr 2027 im Einzelplan 32 zur Ve…
- Schriftliche Frage 12/13 von Peter Bohnhof (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorwürfen gegen einen früheren Beschäftigten des Amtes für Migration der Stadt Dortmund hinsichtlic…
- Schriftliche Frage 14 von Stephan Brandner (AfD): Wie oft hat Bundeskanzler Friedrich Merz seit dem Beginn der 21. Wahlperiode die Berliner S‑Bahn benutzt, und durch welche Maßnahmen genau w…
- Schriftliche Frage 15 von Peter Felser (AfD): Welche der im „Zehn-Punkte-Plan zum Schutz vor islamistischem Terrorismus“ vorgesehenen Maßnahmen dienen unmittelbar der Identifizierung ter…
- Schriftliche Frage 16 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie viele der 1.753 deutschen Übernahmeersuchen nach dem Dublin-System, denen Italien im ersten Halbjahr 2026 nach Angaben der Bundesregieru…
- Schriftliche Frage 17 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie begründet die Bundesregierung die geplante Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes, insbesondere insoweit, als dadurch der bislan…
- Schriftliche Frage 18 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von ihr selbst beschriebenen erhöhten Bedrohung kritischer Infrastrukturen, dass wes…
- Schriftliche Frage 19 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche Zeitleiste hat die Bundesregierung bezüglich eines „Vergesellschaftungsverbotsgesetzes“ (vgl. www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/ b…
- Schriftliche Frage 20 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl und die Schwere von Gewalttaten und Verstößen gegen ein Betretungs-, Aufenthaltsoder…
- Schriftliche Frage 21 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Grundlage der EU-Verordnung des Cyber Resilience Acts auf Bundes- und europäischer Ebene, um…
- Schriftliche Frage 22 von Markus Matzerath (AfD): Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Aussage des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (CDU), die Zahl der Türken um 50 Prozent re…
- Schriftliche Frage 23 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn ein Bundesbeamter seine dienstliche Adresse als Impressumsangabe für eine nichtstaatliche politisc…
- Schriftliche Frage 24 von Kerstin Przygodda (AfD): Plant die Bundesregierung, valide statistische Daten über die Anzahl der seit dem Jahr 2015 durch Ausländer in Deutschland getöteten Mensche…
- Schriftliche Frage 25 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bei den israelischen und jordanischen Behörden für Ausreisegenehmigungen von Studierenden und Forschenden aus G…
- Schriftliche Frage 26 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 die Zahl der Personen aus Gaza mit einer Zulassung oder einem Stip…
- Schriftliche Frage 27 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (Aufent…
- Schriftliche Frage 28 von Pierre Lamely (AfD): In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2026 Fördermittel des Bundes an deutsche Nichtregierungsorganisationen ausgeg…
- Schriftliche Frage 29 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Kosten sind dem Bundeshaushalt durch den Besuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nah…
- Schriftliche Frage 30 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Initiative der UN, Kuba aus humanitären Gründen mit Treibstoff zu versorgen, und wenn ja, wird sie…
- Schriftliche Frage 31 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe wurde das Programm „The MuseumsLab“ im Einzelplan 05 des Bundeshaushalts in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils geförd…
- Schriftliche Frage 32 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Bis wann sollen alle nach Bewertung der Bundesregierung besonders schutzbedürftigen Liegenschaften der Bundeswehr über einsatzbereite Fähigk…
- Schriftliche Frage 33 von Pierre Lamely (AfD): Wie viele Flüge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des parlamentarischen und ministeriellen Flugbetriebs…
- Schriftliche Frage 34 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Entscheidungskriterien für eine zukünftige erneute militärische Nutzung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewertung der vo…
- Schriftliche Frage 35 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schnell ist das von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche erwähnte „Tool“ für einen „Direktzahl- Mechanismus“…
- Schriftliche Frage 36 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Welche konkreten Schritte, Maßnahmen, Vorhaben etc. wurden in der Absichtserklärung (www. wiwo.de/politik/deutschland/staatsbesuch-deutsch l…
- Schriftliche Frage 37 von Peter Felser (AfD): Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Forderung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister…
- Schriftliche Frage 38 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche finanziellen Leistungen aus dem Bundeshaushalt wurden bzw. werden an Normungsorganisationen mittelbar und unmittelbar geleistet (bitt…
- Schriftliche Frage 39 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, und wenn ja welche, um die gegenüber dem Jahr 2026 vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses…
- Schriftliche Frage 40 von Raimond Scheirich (AfD): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestag…
- Schriftliche Frage 41 von Stefan Schröder (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den regulatorisch zugrunde gelegten Eigenkapitalzinssätzen für Stromverteilnetzbetrei…
- Schriftliche Frage 42 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wann wird nach Plänen der Bundesregierung der im Juni bekannt gewordene Einstieg des Bundes in Höhe von 40 Prozent beim Rüstungsunternehmen…
- Schriftliche Frage 43 von Peter Felser (AfD): Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus möglichem Wissensabfluss und Compliance-Fragen am CISPA – Helmholtz- Zentr…
- Schriftliche Frage 44 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie viele Personen erhalten vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf B…
- Schriftliche Frage 45 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Bereich (bürgerlich-rechtliches oder öffentlich-rechtliches Namensrecht) soll das Namensrecht strukturiert und vereinfacht werden…
- Schriftliche Frage 46 von Kerstin Przygodda (AfD): Welche im Landkreis Herzogtum Lauenburg und in der Hansestadt Lübeck ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. er…
- Schriftliche Frage 47/48 von Martin Reichardt (AfD): Wie viele im Landkreis Börde ansässigen bzw. aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als E…
- Schriftliche Frage 49 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Zugänge in Arbeitslosigkeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Berufsgruppe „Lehrtätigkeit an allgemeinbil…
- Schriftliche Frage 50 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Berufsgruppe „Lehrtätigkeit an allgemeinbilde…
- Schriftliche Frage 51 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Prüfmethodik, insbesondere hinsichtlich Lichtverhältnissen, Entfernung, Blickwinkel und physischer Inaugenscheinnahme der geprüf…
- Schriftliche Frage 52 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung an der von Parlamentarischem Staatssekretär Philipp Amthor in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März…
- Schriftliche Frage 53 von Ruben Rupp (AfD): Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass sich beim aktuellen Wettlauf großer KI- Firmen um das eine dominante große Sprachmodell…
- Schriftliche Frage 54 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Abschluss des PinS- Pilotprojekts (Point-in-Space-Flugverfahren für Hubschra…
- Schriftliche Frage 55 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den baulichen und betriebstechnischen Zustand der Wehranlagen an den Bundeswasserstraßen…
- Schriftliche Frage 56 von Jan Krampe (DIE LINKE): In welchem Umfang wird in Deutschland der Luftraum bis 1.000 Meter Höhe hinsichtlich Flugaktivität überwacht, und wie hoch ist der Prozentan…
- Schriftliche Frage 57 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Brücken im Autobahnnetz wurden 2025 und im ersten Halbjahr 2026 saniert, und wie viele Brücken davon befinden sich im sogenannten…
- Schriftliche Frage 58 von Dr. Paul Schmidt (AfD): Welche Datengrundlage und welche konkrete Berechnung liegen der Aussage von Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare…
- Schriftliche Frage 59 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der hohen Kosten, der langen Entwicklungszeiten und der ungelösten Fragen der Endlagerung den mö…
- Schriftliche Frage 60 von Dr. Christina Baum (AfD): Wurde dem Paul-Ehrlich-Institut das Dokument „PERSONAL DATA BREACH NOTIFICATION FORM“ der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) mit dem Ak…
- Schriftliche Frage 61 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wie wirkt sich die Verbreitung von Substanzen wie „Monkey Dust“ oder GHB nach Kenntnis der Bundesregierung auf die schwule Community und Che…
- Schriftliche Frage 62 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Optionen prüft die Bundesregierung, um angesichts der im Entwurf eines Bundeshaushalts 2027 geplanten Kürzungen im Einzelplan 15 bei…
- Schriftliche Frage 63 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Rahmen welcher Zulassungsverfahren für Arzneimittel oder Medizinprodukte hat das Bundesministerium für Gesundheit oder ihm nachgelagerte…
- Schriftliche Frage 64 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen ein, und sieht sie dementsprechend Handlungsbed…
- Schriftliche Frage 65 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Lebensmittel im laufenden Jahr im Großhandel durch den Ausfall von Kühlanlagen verni…
- Schriftliche Frage 66 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, die staatliche Tierhaltungskennzeichnung einzuführen oder beabsichtigt sie, einen Gesetzentwurf z…
- Schriftliche Frage 67 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern nutzt Deutschland seine Mitgliedschaft bzw. seine Sitze in den Steuerungsgremien multilateraler Gesundheits- und Entwicklungsorgan…
- Schriftliche Frage 68 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Mittel, die die Bundesregierung zur Eindämmung der Ebola-Epidemie bereitstellt (vgl.
- Schriftliche Frage 69 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand von Konzeption und Umsetzung der, im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) verankerten, National…
- Schriftliche Frage 70 von Otto Strauß (AfD): Wie viele konkrete Anwendungsfälle des § 246e des Baugesetzbuches (BauGB) hat die Bundesregierung mit Stand 10. September 2026 im Rahmen der…
- Schriftliche Frage 71 von Otto Strauß (AfD): Wie viele Kommunen haben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit Stand 10. September 2026 Daten im Rahmen des in…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8208
21. Wahlperiode 25.09.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 21. September 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 25, 26
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 35
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 37, 43
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 67
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 32, 65
Krampe, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 33
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 45
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 7, 21
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 23
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 39
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 46
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 31
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
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Abgeordnete Nummer
der Frage
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 68
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 59
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Drucksache 21/8208 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 4
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 12
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Seite
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 21
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8208
Vorabfassung - w
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Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Krampe, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Drucksache 21/8208 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Seite
Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8208
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Kann die Bundesregierung beziffern, in welchem
Umfang Mittel aus den vom Bund und dem Land
Nordrhein-Westfalen bereitgestellten 44 Mio.
Euro für die Errichtung des Migrationsmuseums
„Selma“ in Köln bereits verausgabt worden sind,
und erwägt die Bundesregierung die Ende 2026
auslaufende Förderzusage zu erneuern (vgl. zur
Sachverhaltsdarstellung: www.faz.net/aktuell/feui
lleton/kunst-und-architektur/museumskrise-in-koe
ln-flaechenkuerzung-fuer-migrationsmuseum-ist-f
alsch-200658835.html, bitte die 14
kostenintensivsten Maßnahmen, für die Bundesmittel
verausgabt worden sind, einzeln samt entsprechender
Summe aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 22. September 2026
Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2020 eine Förderung in Höhe von
rund 22 Mio. Euro für die Errichtung des Migrationsmuseum „Selma“ in
Köln politisch beschlossen. Der Bund hat bisher noch keine Mittel für
diese Maßnahme verausgabt.
Die Entscheidung über eine etwaige Verlängerung des
Verfügungszeitraums über den 31. Dezember 2026 hinaus obliegt dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
2. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Umfragen haben die Bundesregierung
und ihr unterstehende Bundesbehörden wie das
Bundespresseamt und die Bundeszentrale für
politische Bildung bei
Meinungsforschungsinstituten seit 2025 (2026 bitte nach einzelnen
Quartalenaufschlüsseln) in Auftrag gegeben (bitte die
fünf am häufigsten beauftragten Umfrageinstitute
angeben), und auf welche Summe belaufen sich
die Gesamtkosten hierfür (bitte für 2025 und 2026
einzeln angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 25. September 2026
Die hier gestellte Frage wurde bereits von der Bundesregierung
beantwortet. Es wird insoweit auf die Bundestagsdrucksachen 21/4096 sowie
21/7693 verwiesen.
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3. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Aus welchen Förderprogrammen wurden dem in
Berlin tätigen Tanz- und Theatermacher Felix
Baumann sowie der Gesellschaft bürgerlichen
Rechts Baumann & Zöller („Von B bis Z“) vom
1. Januar 2020 bis zum 16. September 2026
unmittelbar oder über Mittelweiterleiter
Bundesmittel bewilligt, und wie hoch war die
Bewilligungssumme je Förderprogramm und Empfänger (bitte
ohne Jahresaufschlüsselung angeben; vgl. https://
baumannfelix.com/cv und https://tyhle.cz/en/seis
mic/)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 24. September 2026
Fördermittel für einzelne Künstlerinnen und Künstler, Gruppen und
einzelne künstlerische Produktionen können beispielsweise bei folgenden,
aus Bundesmitteln geförderten Institutionen beantragt werden:
Kulturstiftung des Bundes, den sechs Bundeskulturfonds, Amateurmusikfonds,
Festivalförderfonds und Initiative Musik.
Über die Vergabe von Fördermitteln der genannten Einrichtungen
entscheiden unabhängige Fachjurys. Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien ist an diesen Förderentscheidungen nicht beteiligt
und führt daher auch keine Übersicht über die geförderten Künstlerinnen
und Künstler, Gruppen oder Projekte.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
4. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Für wie viele Personen mit einer Steuer-
Identifikationsnummer hat das Bundesministerium der
Finanzen im Kontext des
Direktauszahlungsmechanismus inzwischen eine Bankverbindung (bitte
Zahl der vergebenen Steuer-
Identifikationsnummern angeben und mit wie vielen davon absolut
bzw. prozentual eine Bankverbindung verknüpft
ist), und was unternimmt die Bundesregierung
aktuell, um den Anteil zu erhöhen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 25. September 2026
Zum 22. September 2026 waren in der Identifikationsnummer-
Datenbank (IdNr-Datenbank) 119.636.353 Identifikationsnummern
gespeichert.
Im Hinblick auf alle in der IdNr-Datenbank gespeicherten
Identifikationsnummern (119.636.353) sind 18.203.368 Identifikationsnummern
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verstorbenen Personen und 15.615.791 Identifiktationsnummern
Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland zugeordnet.
Die verbleibenden Identifikationsnummern sind zu 85.817.194 Personen
gespeichert. Hiervon sind bei 16.410.413 Identifikationsnummern
Kontenverbindungen gespeichert (entspricht 19,1 Prozent).
Die Übermittlung der Kontoverbindung ist freiwillig. Über die
verschiedenen Möglichkeiten der Übermittlung wird zum Beispiel auf der
Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern sowie durch die
Kreditinstitute informiert. Zudem erscheint bei Nutzung des Portals „Mein
ELSTER“ ein Benachrichtigungsfenster, das auf die Möglichkeit der
IBAN-Übermittlung hinweist.
5. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die
Gründe, weshalb die Cum-Ex-Akteure sowohl bei
der HSH-Nordbank (www.ndr.de/nachrichten/ha
mburg/cum-ex-affaere-bei-hsh-nordbank-hambur
ger-staatsanwaltschaft-ermittelt,kurzehh-429
4.html) als auch bei der WestLB – (www.handels
blatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-e
x/cum-ex-skandal-ermittlungen-gegen-14-ehemali
ge-westlb-vorstaende/29111460.html), beides
ehemals öffentliche-rechtliche Institute, selbst
nach über 10 Jahren noch nicht strafrechtlich
belangt worden sind?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 25. September 2026
Die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu Gestaltungen zur
Umgehung der Dividendenbesteuerung werden durch die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden der Länder geführt. Zu Inhalt und Gegenstand von
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Länder liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
6. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viel von den Deutschland zustehenden Re
PowerEU-Mitteln in Höhe von 2,445 Mrd. Euro
wurden bisher tatsächlich abgerufen, und welche
Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Qualität der verfügbaren Finanzdaten zu
getätigten Investitionen zu erhöhen (www.eca.europa.eu/
de/publications/SR-2026-21)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 24. September 2026
Die Deutschland zustehenden RePowerEU-Mittel verteilen sich auf fünf
Maßnahmen im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP). Diese
umfassen: 7.1.1 Erweiterte Investition: CO2-Gebäudesanierung:
Bundesförderung effiziente Gebäude (Aufstockung der Maßnahme 1.3.3), 7.1.2
Investition: Förderprogramm für emissionsfreie leichte und schwere
Nutzfahrzeuge, 7.1.3 Investition: Digitale Ende-zu-Ende-Plattform zur
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Beschleunigung der Planung und Genehmigung, 7.1.4 Reform:
Windenergie-an-Land-Gesetz und 7.1.5 Reform: Windenergie-auf-See-
Gesetz. Maßnahme 7.1.1 sind Mittel netto i. H. v. 2.090.000.000 Euro,
Maßnahme 7.1.2 sind 221.896.000 Euro und Maßnahme 7.1.3 sind
99.000.000 Euro zugeteilt. Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität
(ARF) und somit auch aus der REPowerEU-Komponente werden
ausgezahlt, wenn die Ziele und Meilensteine der Maßnahmen umgesetzt und
im Rahmen von Zahlungsanträgen gegenüber der EU-Kommission
erfolgreich nachgewiesen werden. Ein Teil dieser Mittel wurde mit dem
zweiten Zahlungsantrag (September 2024) und dritten Zahlungsantrag
(Februar 2026) abgerufen, der Rest wird mit dem anstehenden vierten
und letzten Zahlungsantrag fristgerecht bis Ende September 2026
abgerufen. Eine Zuordnung der Mittelverteilung auf die einzelnen
Meilensteine und Ziele je Zahlungsantrag sieht die Systematik der ARF nicht
vor. Vielmehr wird jedem Meilenstein und Ziel, auch solchen, für deren
Maßnahme kein Mittelansatz hinterlegt ist (s. oben 7.1.4 und 7.1.5),
seitens der EU-Kommission ein fiktiver finanzieller Wert zugewiesen. Im
Rahmen der Vorbereitungen für den im März 2027 einzureichenden
nationalen Energie- und Klimaplan (NECP-R) führt die
Bundesregierung eine systematische Prüfung der Datenqualität durch, um eine
belastbare Planungsgrundlage zu gewährleisten.
7. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung
nach derzeitiger Kenntnis den Abschluss der
Ressortabstimmung zu einer möglichen Neuregelung
der Besteuerung von Kryptowerten, die
Befassung und Beschlussfassung im Bundeskabinett
und die anschließende Einbringung in den
Deutschen Bundestag, und kann die Bundesregierung
die übereinstimmenden Medienberichte
bestätigen, wonach das Bundesministerium der Finanzen
einen Referentenentwurf vorbereite, der unter
anderem eine pauschale Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen mit 25 Prozent, eine
Verlustverrechnungsmöglichkeit zwischen Kryptowerten
und Aktien sowie einen Bestandsschutz für vor
dem 31. Dezember 2026 erworbene Kryptowerte
vorsehen solle, insbesondere hinsichtlich der
Gründe für die vorgesehene Verlustverrechnung
und des Umfangs eines möglichen
Bestandsschutzes?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. September 2026
Die Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten befindet sich derzeit
noch in der regierungsinternen Abstimmung. Eine zeitnahe
Kabinettbefassung zum Gesetzentwurf wird angestrebt.
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8. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesregierung das
Kriterium der Ausschließlichkeit bei dem im Entwurf
eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 bei
der Gewerbesteuer vorgesehenen neuen
Zerlegungsmaßstab für Betriebe, die „ausschließlich
Rechenzentren“ betreiben, und unter welchen
Voraussetzungen gilt ein Betrieb als
ausschließlicher Betreiber von Rechenzentren (www.bundesfi
nanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/G
esetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilun
g_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-18-EStRefor
mG-2027/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publi
cationFile&v=2&)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 24. September 2026
Das Tatbestandsmerkmal der Ausschließlichkeit ist seit 2014
Voraussetzung für den besonderen Zerlegungsmaßstab in § 29 des
Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Ausweislich der Gesetzesbegründung zum
Jahressteuergesetz 2013 (Bundestagsdrucksache 17/11220, S. 35) sollte diese
Einschränkung dazu dienen, Verwerfungen bei den kommunalen
Messbetragsanteilen im Falle von Unternehmen zu vermeiden, die neben den
in § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewStG genannten Anlagen noch
andere betriebliche Tätigkeiten ausüben (z. B. Unternehmen mit
industrieller Fertigung und einer Solaranlage auf einem Fabrikdach). Dies gilt
entsprechend für die weiteren, seither in § 29 Absatz 1 GewStG
aufgenommenen Ausnahmeregelungen. Dies gilt entsprechend für die
weiteren, seither in § 29 Absatz 1 GewStG aufgenommenen
Ausnahmeregelungen.
Die Anwendung des besonderen Zerlegungsmaßstabs für Rechenzentren
bewirkt eine Umverteilung des bereits bestehenden
Gewerbesteueraufkommens zwischen den beteiligten Gemeinden und dient damit einer
sachgerechteren und gleichmäßigeren Beteiligung der
Standortkommunen am Gewerbesteueraufkommen.
Ein ausschließlicher Rechenzentrumsbetrieb liegt begrifflich nur dann
vor, wenn der Unternehmensgegenstand im maßgeblichen
Erhebungszeitraum ausschließlich auf den Betrieb eines Rechenzentrums gerichtet
ist. Gewerbliche Betriebe, die neben ihrer Haupttätigkeit zusätzlich ein
Rechenzentrum unterhalten beziehungsweise neben dem Betrieb eines
Rechenzentrums parallel weitere wirtschaftliche Aktivitäten entfalten,
unterfallen folglich nicht dem Anwendungsbereich des
Sonderzerlegungsmaßstabs.
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9. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Zu welchem Termin wird die Bundesregierung
den nächsten Steuerprogressionsbericht vorlegen,
und beabsichtigt sie, den Einkommensteuertarif
auf Grundlage dieses Berichts noch mit Wirkung
für den Veranlagungszeitraum 2027 vollständig
an die Preisentwicklung anzupassen, nachdem der
vom Bundeskabinett am 2. September 2026
beschlossene Entwurf eines
Einkommensteuerreformgesetzes 2027 keinen vollständigen
Ausgleich der kalten Progression vorsieht (vgl.
Bundesministerium der Finanzen – www.bundesfinan
zministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/
Finanzpolitik/2026/09/2026-09-02-einkommenste
uerreform.html und ZDF heute – www.zdfheut
e.de/wirtschaft/steuer-einkommensteuer-reform-k
alte-progression-100.html, jeweils abgerufen am
21. September 2026)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 24. September 2026
Die Bundesregierung wird den nächsten Steuerprogressionsbericht im
Herbst 2026 vorlegen.
Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes wurde
dem Deutschen Bundestag zugeleitet und befindet sich im
parlamentarischen Verfahren. Entscheidungen über Änderungen im Tarifverlauf
obliegen dem Gesetzgeber.
10. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung,
den Bau der vom Kreis Ahrweiler geplanten
17 Rückhaltebecken (veranschlagte Kosten
1,7 Mrd. Euro) aus Bundesmitteln, insbesondere
aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität“ oder anderen
Bundesförderprogrammen, zu unterstützen, nachdem sie eine
Finanzierung aus dem Aufbauhilfefonds mit der
Begründung ausgeschlossen hat, dass neue
Baumaßnahmen hiervon nicht erfasst seien und eine
nachträgliche Anpassung der rechtlichen
Grundlagen nicht vorgesehen sei (siehe www.swr.de/sw
raktuell/rheinland-pfalz/koblenz/rueckhaltebecke
n-ahrtal-finanzierung-durch-aufbaufonds-abgeleh
nt-100.html), und beabsichtigt die
Bundesregierung, andere bestehende bundesrechtliche
Förderoder Finanzierungsinstrumente so anzupassen,
dass überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen
wie Rückhaltebecken künftig aus Bundesmitteln
mitfinanziert werden können?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 23. September 2026
Der Hochwasserschutz als Teil des Katastrophenschutzes fällt in die
verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder. Dennoch unterstützt der
Bund die Länder bei ihren Maßnahmen in diesem Bereich. Zu nennen ist
in diesem Zusammenhang die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). In diesem Rahmen
beteiligt sich der Bund zu 60 Prozent an förderfähigen Ausgaben des
präventiven Hochwasserschutzes in ländlichen Räumen.
Auch Mittel zur Städtebauförderung wären bei Vorliegen der
Voraussetzungen ggf. zur Unterstützung nutzbar. Seit 2020 sind Maßnahmen des
Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei
Städtebauförderprogrammen förderfähig. Über die Förderung von
einzelnen Vorhaben wird im Rahmen des Antragsverfahrens durch die
jeweils zuständigen Landesbehörden entschieden.
Darüber hinaus können Länder und Kommunen auch die Mittel nach
dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz
(LuKIFG) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK) für die Finanzierung von Rückhaltebecken nutzen, sofern es die
landesrechtliche Umsetzung vorsieht.
11. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe stehen Gewährleistungen für den
Deutschlandfonds in den Jahren 2026 und im
Entwurf für das Jahr 2027 im Einzelplan 32 zur
Verfügung und, da sich der Ermächtigungsrahmen für
die Binnenwirtschaft und sonstige Zwecke im
Inland (Erl.-Ziffer 5) in der Höhe nicht geändert hat,
welche bestehenden Gewährleistungen wurden
unter dem Deutschlandfonds gebündelt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. September 2026
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Haushaltsgesetzes 2026 ist
der Bund ermächtigt, Inlandsgewährleistungen von bis zu 650 Mrd.
Euro aus dem Einzelplan 32 zu übernehmen. Dieser
Gewährleistungsrahmen ist auch im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehen.
Für den Deutschlandfonds sind Mittel in Höhe von rund 30 Mrd. Euro
berücksichtigt, dazu stand bzw. besteht ausreichend Spielraum im
Ermächtigungsrahmen.
Die Größenordnung von rund 30 Mrd. Euro basiert auf Schätzungen, die
abhängig von der finalen Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen
sowie vom Hochlauf und der Gesamtlaufzeit der einzelnen
Finanzierungsinstrumente sind.
Der Großteil der bereitgestellten Mittel wird durch Gewährleistungen
(Garantien) abgebildet. Der Schwerpunkt bezogen auf die
Zukunftsfelder des Deutschlandfonds liegt bei der Energieinfrastruktur, gefolgt von
den Zukunftsfeldern Mittelstand und Venture Capital.
Aktuell stehen unter dem Deutschlandfonds im Bereich
Energieinfrastruktur Garantien in Höhe von insgesamt bis zu 17 Mrd. Euro aus dem
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Einzelplan 32 zur Verfügung. Im Bereich Mittelstand stehen Garantien
in Höhe von bis zu 8 Mrd. Euro zur Verfügung. Für den Rohstofffonds
ist ein Garantierahmen von rd. 1 Mrd. Euro vorgesehen.
Im Bereich Venture Capital konnten außerdem im Zuge der Aufsetzung
des Deutschlandfonds weitere Module im Zukunftsfonds umgesetzt
werden.
Weitere Vorhaben unter dem Deutschlandfonds befinden sich derzeit
noch in der Planung, auch insbesondere hinsichtlich des Bedarfs einer
Gewährleistungsabsicherung über den Einzelplan 32. Sie konnten
insoweit noch nicht im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 berücksichtigt
werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
12. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den
Vorwürfen gegen einen früheren Beschäftigten des
Amtes für Migration der Stadt Dortmund
hinsichtlich der Verfälschung von Dokumenten
sowie des Verdachts des Einschleusens von
Ausländern, und wenn ja, seit wann, und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu
bislang konkret vor, insbesondere zu Anzahl und
Verbleib der verschwundenen Aufenthaltstitel und
Reiseausweise (www.ruhrnachrichten.de/dortmun
d/afghanischer-ex-mitarbeiter-dortmund-migratio
nsamt-einreisepapiere-faelschung-ermittlungen-w
1245575-2002222125/)?
13. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Sind der Bundesregierung vor dem Hintergrund
laufender Ermittlungen gegen einen früheren
Beschäftigten des Amtes für Migration der Stadt
Dortmund aus den Jahren 2015 bis 2026 Fälle
bekannt, in denen Aufenthaltstitel für Personen,
denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 des
Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist, vor der
Aushändigung an die berechtigte Person, also aus
dem Verantwortungsbereich einer Behörde
heraus, abhandengekommen sind, und wenn ja, wie
viele (bitte je Jahr aufschlüsseln; www.ruhrnachri
chten.de/dortmund/afghanischer-ex-mitarbeiter-d
ortmund-migrationsamt-einreisepapiere-faelschun
g-ermittlungen-w1245575-2002222125/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. September 2026
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
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Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Sie weist darauf hin, dass sie über die kommunalen
Ausländerbehörden keine Fach- oder Dienstaufsicht ausübt.
14. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie oft hat Bundeskanzler Friedrich Merz seit
dem Beginn der 21. Wahlperiode die Berliner
S‑Bahn benutzt, und durch welche Maßnahmen
genau wurde der persönliche Schutz des
Bundeskanzlers bei diesen Fahrten gewährleistet (www.b
ild.de/politik/inland/kanzler-im-nahverkehr-
merzich-fahre-manchmal-noch-s-bahn-in-berlin-6aac1
379b1857e86757a540f)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. September 2026
Eine Beantwortung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch den
Bundeskanzler kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da
Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Schutzmaßnahmen der
Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundeskriminalamtes (BKA), im
Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders
schutzbedürftig sind. Die Sicherungsgruppe gewährleistet gerade durch die
Ausübung offener und verdeckter Personenschutzmaßnahmen den Schutz
von Leib und Leben der Mitglieder der Bundesregierung. Durch die
Offenlegung von Art und Umfang von Maßnahmen der Sicherungsgruppe
können unmittelbare Rückschlüsse auf die Einsatztaktik und Fähigkeiten
des Personenschutzes gezogen werden. Dies könnte Personen im In- und
Ausland in die Lage versetzen, gezielte gefährdende Ansatzpunkte
insbesondere auch hinsichtlich auf Verkehrsmittel und konkrete
Wegstrecken zu erhalten und somit die Schutzmaßnahmen des BKA erschweren
oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dadurch könnten die zur
effektiven Gefahrenabwehr notwendigen taktischen und technischen
Fähigkeiten des BKA in erheblicher Weise negativ beeinflusst und somit
auch zukünftige Maßnahmen erheblich erschwert bzw. unmöglich
werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BKA nachhaltig
beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten.
Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BKA sowie den
daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem
Bekanntwerden die Einsatzfähigkeit und Methodik der
Sicherungsgruppe nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben wäre. Hieraus
ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
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15. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Welche der im „Zehn-Punkte-Plan zum Schutz
vor islamistischem Terrorismus“ vorgesehenen
Maßnahmen dienen unmittelbar der
Identifizierung terroristischer Gefährder vor oder bei ihrer
Einreise in das Bundesgebiet sowie der
Ermöglichung ihrer Aufenthaltsbeendigung, und welche
weiteren konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung hierzu zu ergreifen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. September 2026
Die Bundesregierung prüft fortlaufend konkrete Maßnahmen im Sinne
der Fragestellung.
Im Übrigen wird auf den veröffentlichten „10-Punkte-Plan für einen
besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus“ verwiesen.
16. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Wie viele der 1.753 deutschen
Übernahmeersuchen nach dem Dublin-System, denen Italien im
ersten Halbjahr 2026 nach Angaben der
Bundesregierung zugestimmt hat, haben bis zum 31.
August 2026 tatsächlich zu einer Überstellung der
betreffenden Person nach Italien geführt, und aus
welchen wesentlichen Gründen ist in den übrigen
Fällen keine Überstellung erfolgt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. September 2026
Im ersten Halbjahr 2026 wurden 1.757 Aufnahme- und
Wiederaufnahmegesuche gestellt; in 1.753 Fällen erfolgte eine Zustimmung Italiens.
Deutschland und Italien stimmen sich aktuell zur praktischen
Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS),
einschließlich der Zuständigkeitsbestimmungs- und der
Überstellungsverfahren, in einem offenen und partnerschaftlichen Austausch ab.
17. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wie begründet die Bundesregierung die geplante
Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes,
insbesondere insoweit, als dadurch der bislang
voraussetzungslose Anspruch der Bürgerinnen
und Bürger auf Zugang zu amtlichen
Informationen eingeschränkt, von einem „berechtigten
Interesse“ oder zusätzlichen Identifikationspflichten
abhängig gemacht oder durch erweiterte
Ausnahmetatbestände erschwert werden könnte, und wie
stellt sie sicher, dass die Reform nicht zu einer
faktischen Verringerung staatlicher Transparenz,
einer Einschränkung journalistischer und
parlamentarischer Kontrollmöglichkeiten sowie zu
höheren Zugangshürden für Bürgerinnen und Bürger
führt?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. September 2026
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und
Bürger und Verwaltung zu reformieren. Nach dem Beschluss des
Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 soll das IFG unter Wahrung des
Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung
mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen
angepasst werden. Die konkrete Ausgestaltung ist noch Gegenstand
regierungsinterner Beratungen, weshalb gegenwärtig keine weiteren
Aussagen zu den Abwägungen und Folgen möglich sind.
18. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der von ihr selbst beschriebenen erhöhten
Bedrohung kritischer Infrastrukturen, dass
wesentliche Voraussetzungen für die vollständige
praktische Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes,
das im März 2026 in Kraft getreten ist,
insbesondere die erforderliche KRITIS-Verordnung und
die daran anknüpfenden Registrierungspflichten,
noch nicht vollständig wirksam sind, und kann die
Bundesregierung konkret darlegen, bis zu
welchem konkreten Zeitpunkt diese Vollzugslücken
geschlossen werden sollen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. September 2026
Die Bundesregierung arbeitet weiterhin mit Hochdruck an den
untergesetzlichen Rechtsakten zur Umsetzung der CER-Richtlinie, insbesondere
an der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen
(Kritisverordnung – KritisV). Diese befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Länder und Verbände werden parallel beteiligt. Der Erlass ist zeitnah
vorgesehen.
19. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Welche Zeitleiste hat die Bundesregierung
bezüglich eines „Vergesellschaftungsverbotsgesetzes“
(vgl. www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/
bundkoalition-verstaatlichung-mietwohnungen-enteign
ung-verbot.html; bitte unter Angabe der
beteiligten Bundesministerien und der Federführung
beantworten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. September 2026
Die Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung zu einem
Vorhaben, das den Schutz von Investitionen und Vertrauen in den priva-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
ten Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland bezweckt, dauern
noch an.
20. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über
die Anzahl und die Schwere von Gewalttaten und
Verstößen gegen ein Betretungs-,
Aufenthaltsoder Näherungsverbot des Täters gegenüber dem
Opfer nach Beendigung einer elektronischen
Aufenthaltsüberwachung sowohl bezogen auf
Spanien seit 2009 als auch bezogen auf Personen, die
seit Jahresbeginn 2025 aufgrund deutscher
länderrechtlicher Regelungen eine elektronische
Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) getragen haben und bei
denen die Maßnahme bereits beendet wurde
(https://taz.de/Gewaltschutz-mit-GPS-Sender/!62
05487/?&utm_econtactid=CWOLT00003683099
7&utm_crmid=)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. September 2026
Der Bundesregierung Liegen weder für Spanien noch für Deutschland
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung, die über die allgemeine
Medienberichterstattung hinausgehen, vor. Nähere Hintergründe zu einem in
Deutschland im Jahr 2025 öffentlich bekannt gewordenen Fall können
der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des
Polizeipräsidiums Frankfurt a. M. unter nachfolgenden Link: www.pressepo
rtal.de/blaulicht/pm/4970/6069213 entnommen werden.
21. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
auf Grundlage der EU-Verordnung des Cyber
Resilience Acts auf Bundes- und europäischer
Ebene, um bürokratische Aufwände zu
reduzieren, und welche nationalen gesetzlichen
Regelungen sind aufgrund des Cyber Resilience Acts
aus Sicht der Bundesregierung entbehrlich
geworden und können abgebaut werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. September 2026
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU)
2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte
mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung, kurz „CRA“) hat
das Ziel, den Verwaltungs- und Bürokratieaufwand für die nationale
Durchführung auf Seiten der Verwaltung und der Wirtschaft so gering
wie möglich zu halten. Es handelt sich um eine Eins-zu-Eins-Umsetzung
der oben genannten Verordnung. Insbesondere mit Blick auf eine
schlanke Verwaltungsstruktur siedelt der Gesetzentwurf die zentrale
Marktüberwachung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) an, anstelle einer Übertragung auf mehrere (sektorale)
Marktüberwachungs-behörden, unbeschadet der in Artikel 52 Absatz 14 der Ver-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ordnung (EU) 2024/2847 vorgesehenen Zuständigkeiten. Die
wesentlichen Pflichten für die Wirtschaft rühren unmittelbar aus der
Verordnung selbst.
Die Verordnung sieht bereits Möglichkeiten der Vereinfachung vor,
beispielsweise die Abgabe einer vereinfachten EU-Konformitätserklärung
gemäß Artikel 13 Absatz 20 CRA oder eine vereinfachte technische
Dokumentation für KMU gemäß Artikel 33 Absatz 5 CRA. Die
Bundesregierung begrüßt diese Maßnahmen ausdrücklich.
Der CRA stellt erstmalig horizontal verpflichtende und harmonisierende
Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen
Elementen auf und erweitert damit das bekannte CE-Kennzeichen um den
Aspekt der Cybersicherheit. Künftig müssen Produkte mit digitalen
Elementen diesen Mindestanforderungen genügen, um auf dem
europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden zu können.
Derartige generelle nationale Regelungen mit Bezug auf den
Marktzugang gab es bisher nicht. Es besteht keine Veranlassung für die
Bundesregierung auf Grund des CRA bestehende nationale Regelungen zu
vereinfachen oder aufzuheben.
22. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Hat die Bundesregierung eine Bewertung der
Aussage des ehemaligen Bundeskanzlers
Dr. Helmut Kohl (CDU), die Zahl der Türken um
50 Prozent reduzieren, da die Assimilation in der
hohen Zahl nicht gelänge, vorgenommen, und
wenn ja, erkennt sie hierin die Idee einer
„ethnischen Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“
(Zitat des Bundeskanzlers Friedrich Merz
während der Generaldebatte am 9. September 2026),
und wenn nein, warum nicht (www.spiegel.de/pol
itik/deutschland/kohl-wollte-jeden-zweiten-tuerke
n-in-deutschland-loswerden-a-914318.html
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. September 2026
Die Bundesregierung bewertet die Äußerungen früherer und auch des
amtierenden Bundeskanzlers nicht.
23. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn ein
Bundesbeamter seine dienstliche Adresse als
Impressumsangabe für eine nichtstaatliche politische
Organisation verwendet, und ist dies nach Ansicht
der Bundesregierung mit dem Neutralitäts- und
Mäßigungsgebot vereinbar?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. September 2026
Die Pflicht von Beamtinnen und Beamten zur Neutralität und Mäßigung
folgt als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums aus Artikel 33
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Absatz 5 des Grundgesetzes. Einfachgesetzlich wird die politische
Neutralitätspflicht für Bundesbeamtinnen und -beamte in § 60 des
Bundesbeamtengesetzes konkretisiert. Beamtinnen und Beamte dienen dem
ganzen Volk, sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu
erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
Beamtinnen und Beamte müssen sich demnach verfassungstreu
verhalten und sich bei ihren amtlichen Handlungen und Entscheidungen frei
von ihrer politischen Einstellung verhalten. Politische Neutralität
bedeutet jedoch nicht, dass sich Beamtinnen und Beamte außerdienstlich nicht
politisch äußern oder betätigen dürfen. Um das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in die Neutralität des Staates zu schützen, sollen die
Beamtinnen und Beamten hierbei jedoch Zurückhaltung wahren. Es soll
schon der Anschein vermieden werden, dass sie sich bei ihren
dienstlichen Entscheidungen von ihren politischen Ansichten leiten lassen.
Diese Grundsätze sind auch auf die in der Fragestellung dargestellte
Konstellation anwendbar. Über einen möglichen Verstoß gegen das
Neutralitäts- und Mäßigungsgebot ist im Einzelfall durch die zuständige
Behörde zu entscheiden.
24. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Plant die Bundesregierung, valide statistische
Daten über die Anzahl der seit dem Jahr 2015 durch
Ausländer in Deutschland getöteten Menschen zu
erheben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 40 auf
Bundestagsdrucksache 20/12255), und wenn nein, weshalb nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. September 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 40 der Abgeordneten Dr. Christina Baum auf
Bundestagsdrucksache 20/12255 verwiesen.
Eine Veränderung dieser Erfassungsweise ist nicht geplant, da keine
hinreichende Datenqualität zu erwarten wäre und durch eine Anpassung
keine Langzeitvergleiche der Fallzahlen mehr möglich wären.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
25. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat sich die Bundesregierung bei den israelischen
und jordanischen Behörden für
Ausreisegenehmigungen von Studierenden und Forschenden aus
Gaza mit einer Zulassung oder einem Stipendium
an einer deutschen Hochschule eingesetzt, und
wenn nein, warum nicht, obwohl andere Staaten
wie Italien solche Ausreisen staatlich koordiniert
haben (www.arte.tv/de/videos/130701-000-A/itali
en-hilfe-fuer-studierende-und-wissenschaftler-au
s-gaza/)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 25. September 2026
Die Unterstützung der Ausreise aus Gaza durch die Bundesregierung
erfolgt auf Basis des Konsulargesetzes nur für deutsche Staatsangehörige
und ihre mitreisenden engen Familienangehörigen. Die Bundesregierung
setzt sich seit Oktober 2023 kontinuierlich für die Ermöglichung der
Ausreise von deutschen Staatsangehörigen und ihren engen
Familienangehörigen aus Gaza, auf Grundlage des Konsulargesetzes, ein.
26. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 die Zahl der
Personen aus Gaza mit einer Zulassung oder einem
Stipendium einer deutschen Hochschule nach den
Verfahrensständen „Beantragung eines Visums zu
Studienzwecken“, „Visumerteilung“ und
„Einreise nach Deutschland“ dar, und welche
Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für diese
Personen auf eine persönliche Vorsprache in
Kairo zu verzichten bzw. die persönliche Vorsprache
und die Erfassung biometrischer Daten nach der
Ausreise in einem Drittstaat, etwa in Jordanien,
nachzuholen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 25. September 2026
Die statistische Erfassung beschränkt sich auf Visabearbeitungszahlen.
Dort können Zahlen zu Visaanträgen von Personen aus den
palästinensischen Gebieten gefiltert werden, nicht jedoch nach aus Gaza
stammenden Personen. Terminbegehren ohne Antrag werden nicht statistisch
erfasst.
Die Unterstützung der Ausreise aus Gaza durch die Bundesregierung
erfolgt nach Maßgabe des Konsulargesetzes für deutsche Staatsangehörige
und ihre mitreisenden engen Familienangehörigen.
An den tatsächlichen Möglichkeiten zur Ausreise aus Gaza hat sich,
trotz des bestehenden Waffenstillstands, nichts geändert. Sämtliche
Grenzübergänge aus Gaza nach Israel sowie nach Ägypten sind
gegenwärtig für den regulären Personenverkehr geschlossen. Die teilweise
Wiedereröffnung des Grenzüberganges Rafah beschränkt sich bis auf
Weiteres auf ausgewählte, medizinisch dringend notwendige Ausreisen.
Die Zuständigkeit für die Visumbearbeitung von Antragstellerinnen und
Antragstellern aus Gaza liegt derzeit bei der Deutschen Botschaft Kairo.
Sofern es künftig zu einer allgemeinen Grenzöffnung auch für den
regulären Personenverkehr kommt, kann ein Visum dort beantragt werden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom
18. August 2025 (OVG 3 S 47/25) festgestellt, dass auch bei
vorübergehender Unmöglichkeit der persönlichen Vorsprache – wie im Fall von
Personen, die sich derzeit in Gaza aufhalten – zur Überprüfung der
Identität des Antragstellenden und zur Prüfung von Sicherheitsbedenken eine
Vorsprache vor einer Visumerteilung erforderlich ist.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Eine alternative Erfassung biometrischer Daten nach Ausreise aus Gaza
in einem Drittstaat im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.
27. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Welche aktuellen Zahlenangaben kann die
Bundesregierung zur bisherigen Praxis der
Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) im Rahmen der zweijährigen
Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär
Schutzberechtigten machen (insbesondere zur Zahl
entsprechender Härtefallanzeigen, bisheriger
Interviews, zu Entscheidungen und Ergebnissen der
Prüfungen, erteilten Visa und zu der Frage, wie
vielen dieser Visa/Fälle ein gerichtlicher
Vergleich oder eine positive gerichtliche
Entscheidung vorausging und wie viele Familien die
erteilten Visa betrafen), und welche Angaben kann
die Bundesregierung zu Visumsanträgen nach
§ 22 AufenthG, die im Rahmen dieser
Härtefallregelung tatsächlich gestellt wurden, machen (etwa
zur Zahl dieser Anträge und wie sie bislang
entschieden wurden)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 21. September 2026
Zum Stichtag 9. September 2026 sind rund 5.500 Härtefallanzeigen bei
der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eingegangen.
IOM hat knapp 3.700 Interviews geführt (mit gut 12.700 betroffenen
Personen).
31 Visa wurden bisher erteilt. Eine Aufschlüsselung nach betroffenen
Familien und erteilten Visa im Zusammenhang mit gerichtlichen
Vergleichen bzw. Entscheidungen wird nicht vorgenommen.
Gestellte Anträge oder laufende Visumverfahren werden statistisch nicht
erfasst.
28. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den
Jahren 2021 bis 2026 Fördermittel des Bundes an
deutsche Nichtregierungsorganisationen
ausgegeben, die Schiffe zur Seenotrettung im Mittelmeer
betreiben (bitte nach Organisationen
aufschlüsseln), und beabsichtigt die Bundesregierung, diese
Förderung fortzuführen, nachdem der italienische
Innenminister eine „Kompensation“ bei
Rückführungen gefordert und dabei auf rund 2.200 seit
Jahresbeginn von Schiffen deutscher
Nichtregierungsorganisationen nach Italien gebrachte
Migranten verwiesen hat (www.bild.de/politik/ausla
nd-und-internationales/abschiebung-gescheitert-m
eloni-nimmt-fluechtlinge-aus-deutschland-nicht-z
urueck-6a7efe572ea28efdb2791664)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 22. September 2026
Es wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 21/4673 verwiesen sowie auf die
Antwort der Bundesregierung vom 26. Februar 2026 zu Frage 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4399.
29. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche Kosten sind dem Bundeshaushalt durch
den Besuch des Präsidenten der Vereinigten
Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed
Al Nahyan, und seiner Delegation in Deutschland
insgesamt entstanden (bitte nach beteiligten
Bundesministerien und Bundesbehörden, Kostenarten
– insbesondere Sicherheit, Protokoll, Transport,
Unterbringung und Personal – sowie den
jeweiligen Haushaltstiteln aufschlüsseln und etwaige
Erstattungen durch die Vereinigten Arabischen
Emirate sowie die beim Bund verbleibenden
Nettokosten ausweisen), und, sofern eine abschließende
Bezifferung noch nicht möglich ist, bis wann wird
die Bundesregierung vollständige Angaben
vorlegen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 22. September 2026
Belastbare Auskünfte zu ermittelbaren Kosten des Staatsbesuchs des
Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate können erst nach
Abrechnung aller Ausgaben erteilt werden. Zur Vermeidung irreführender
Angaben wird auf Schätzungen und die Aufstellung vorläufiger Kosten
verzichtet.
Die vollständigen Angaben werden frühestens drei Monate nach dem
Staatsbesuch vorliegen.
30. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der
Initiative der UN, Kuba aus humanitären Gründen mit
Treibstoff zu versorgen, und wenn ja, wird sie
diese Initiative unterstützen (https://amerika21.de/
2026/08/289338/vereinte-nationen-gaza-kuba)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 24. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die genannte
Initiative vor.
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31. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe wurde das Programm „The
MuseumsLab“ im Einzelplan 05 des Bundeshaushalts
in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils
gefördert, und welchem Titel bzw. welcher
Haushaltsstelle waren die hierfür veranschlagten
beziehungsweise verausgabten Mittel jeweils
zugeordnet?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 21. September 2026
Die Förderung des Projekts „MuseumsLAB“ erfolgte aus Mitteln des
Titels 0504-68711 in Höhe von
2025: 697.768,00 Euro
2026: 800.216,00 Euro.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
32. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Bis wann sollen alle nach Bewertung der
Bundesregierung besonders schutzbedürftigen
Liegenschaften der Bundeswehr über einsatzbereite
Fähigkeiten zur Detektion, Identifizierung und
Abwehr kleiner unbemannter Luftfahrtsysteme
verfügen (bitte den Anteil der Liegenschaften
angeben, der die hierfür festgelegten
Mindestanforderungen bereits erfüllt), und welche
wesentlichen Fähigkeitslücken bestehen derzeit noch
(www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/a
ktuelles/pistorius-breuer-drohnenabwehr-schorten
s-6113484)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 21. September 2026
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und
insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand der Frage sind
solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl
berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden
können. Eine Offenlegung der angefragten Informationen über
vorhandene Fähigkeiten sowie ggf. bestehende Fähigkeitslücken zur Detektion,
Identifizierung und Abwehr kleiner unbemannter Luftfahrtzeuge birgt in
diesem konkreten Einzelfall die Gefahr, dass Einzelheiten über
schutzwürdige Interessen unseres Staates insbesondere der militärischen
Sicherheit in Form der Absicherung besonders schutzwürdiger Liegen-
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schaften der Bundeswehr sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser
Informationen wird ein detailliertes Lagebild über bereits erfolgte oder in der
Planung befindliche Maßnahmen zum Schutz besonders priorisierter
Liegenschaften und somit der Verteidigungsfähigkeit unserer Streitkräfte
abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der
angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht
ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
33. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie viele Flüge der Flugbereitschaft des
Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des
parlamentarischen und ministeriellen Flugbetriebs
sowie von Trainingsflügen mussten in den letzten
zehn Jahren einschließlich 2026 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) aufgrund technischer Defekte oder
Störungen abgesagt werden bzw. in wie vielen
Fällen erfolgten außerplanmäßige Zwischen- bzw.
Notlandungen aufgrund technischer Defekte oder
Störungen – wie zuletzt bei der Landung einer
Bombardier Global 5000 auf den Seychellen (vgl.
www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolum
nen/mail-von-martenstein-was-macht-unser-regier
ungsflugzeug-auf-den-seychellen-6a789cf40e368
9919ec75e17?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de
%2Fpolitik%2Fmeinung-kommentare-kolumnen
%2Fmail-von-martenstein-was-macht-unser-regie
rungsflugzeug-auf-den-seychellen-6a789cf40e368
9919ec75e17) – und welche zusätzlichen Kosten
sind dem Bund in diesem Zeitraum durch solche
Pannen (z. B. für Reparaturen vor Ort,
Bergungsbzw. Technikerflüge und die Inanspruchnahme
von Ersatz- oder Linienflügen für
Regierungsdelegationen) insgesamt entstanden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 22. September 2026
Eine statistische Erfassung von nicht durchgeführten Teilstrecken mit
Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg aufgrund technischer
Defekte oder Störungen erfolgt nicht und kann somit nicht bereitgestellt
werden.
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Bezüglich der Weiter- oder Rückreise im Falle von technisch bedingten
Flugabbrüchen von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg
entscheiden die Anforderungsberechtigten unter Abwägung aller
Rahmenparameter über die Wahl des bestmöglich geeigneten Reisemittels.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende
Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel
nicht leistbar.
34. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Entscheidungskriterien für eine
zukünftige erneute militärische Nutzung wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Bewertung der
vom Verkaufsmoratorium ehemaliger
militärischer Gelände betroffener Liegenschaften
herangezogen (bitte die relevantesten fünf Kriterien
benennen), und aus welchen konkreten Gründen
scheidet die Liegenschaft der ehemaligen
Pionierkaserne in Regensburg auf dieser Grundlage für
eine militärische Nutzung aus (vgl. www.mittelba
yerische.de/lokales/stadt-regensburg/
bundeswehrbraucht-pionierkaserne-doch-nicht-die-stadt-regen
sburg-hat-aber-schulbau-schon-teuer-umgeplant-2
1944525)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 24. September 2026
Entscheidungskriterien für eine zukünftige militärische Nutzung sind
unter anderem Größe, militärische Vornutzung, Lage, Zustand
vorhandener Infrastruktur, Nähe zu Siedlungsräumen und/oder anderen
bestehenden militärischen Einrichtungen. Bei der Entscheidungsfindung werden
zudem, soweit möglich, die Interessen der Kommunen und sonstiger
Dritter berücksichtigt. Es wird ergänzend auf den vom
Bundesministerium der Verteidigung veröffentlichten Bericht über Sachstand und
Fortschritt der Strategischen Liegenschaftsreserve aus Juli 2026 verwiesen.
Im Falle der Pionierkaserne in Regensburg waren die Fläche der
Liegenschaft und die schon sehr weit gediehenen Entwicklungsplanungen der
Kommune maßgeblich für die Bewertung der Liegenschaft. Im Rahmen
der Prüfung der sich zu diesem Zeitpunkt abzeichnenden Deckung von
militärischen Bedarfen in Regensburg, führte dies in der Abwägung zur
Freigabe der Liegenschaft.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
35. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie schnell ist das von der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
erwähnte „Tool“ für einen „Direktzahl-
Mechanismus“ (RTL/ntv-Interview laut dpa-Meldung vom
14. September 2026) voraussichtlich
einsatzbereit, und anhand welcher Einkommensgrenzen
möchte die Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche die von ihr erwähnte „sozial
gerechte“ Gestaltung dieser Direktzahlungen an
Personen mit geringer oder fehlender Steuerlast („die
wenig und gar keine Steuer zahlen“, ebd.)
ausrichten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 22. September 2026
Der Direktauszahlungsmechanismus wurde technisch aufgebaut und
ermöglicht derzeit Auszahlungen an die Bürgerinnen und Bürger pauschal
pro Kopf. Der Bund wird die Voraussetzungen für die Realisierung des
einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus schaffen. Das
für den Direktzahlungsmechanismus federführende Bundesministerium
der Finanzen bereitet eine gesetzliche Regelung für
einkommensdifferenzierte Auszahlungen als Grundlage für die erforderlichen
Anpassungen am Verfahren vor, die dann im Ressortkreis geprüft und abgestimmt
werden muss. Anschließend sind Abstimmungen mit den Ländern zur
Bereitstellung der Einkommensdaten notwendig.
36. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Welche konkreten Schritte, Maßnahmen,
Vorhaben etc. wurden in der Absichtserklärung (www.
wiwo.de/politik/deutschland/staatsbesuch-deutsch
land-und-die-vae-bauen-kooperationen-im-energi
esektor-aus/100253971.html) zwischen der
bundeseigenen SEFE Securing Energy for Europe
GmbH und XRG und ADNOC während des
Staatsbesuchs des Präsidenten der Vereinigten
Arabischen Emirate am 10. September 2026 in
Berlin vereinbart, und steht diese öffentlich zur
Verfügung bzw. ist eine Veröffentlichung
vorgesehen oder wird sie dem Deutschen Bundestag
anderweitig zugeleitet werden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. September 2026
Die Vereinbarung schafft Medienberichten zufolge einen Rahmen, um
mögliche Formen der Zusammenarbeit entlang der Gas- und LNG-
Wertschöpfungskette zu prüfen. Im Fokus stehen dabei unter anderem
Versorgungssicherheit, Marktentwicklung, robuste Lieferketten sowie die
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Optimierung von Portfolios und Logistik. Die Vereinbarung wurde nicht
veröffentlicht und liegt der Bundesregierung nicht vor.
37. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der aktuellen Forderung des
Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die EU-
Handelswaffe gegen wirtschaftlichen Zwang (Anti-
Coercion-Instrument – ACI) durch transparente
Kriterien und Eskalationsstufen gegen China
einsatzfähig zu machen (vgl. WELT vom 18. September
2026), vor dem Hintergrund der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7176
(insbesondere die Antworten zu den Fragen 9, 14 und
44), wonach die Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie Katherina Reiche bei ihrer China-
Reise im Mai 2026 keinerlei verbindliche
Vereinbarungen zur Rohstoffsicherung erzielen konnte
und Risiken für die deutsche
Versorgungssicherheit verneinte, und mit welcher konkreten
Haltung zur Scharfschaltung dieses Instruments wird
Bundesministerin Katherina Reiche in die
Beratungen des Europäischen Rates am 15. Oktober
2026 gehen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 24. September 2026
Die Bundesregierung teilt die Empfehlung des wissenschaftlichen
Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kritische
Abhängigkeiten konsequent zu reduzieren, um Verwundbarkeiten und
wirtschaftlichem Zwang vorzubeugen. Die Empfehlungen des
Wissenschaftlichen Beirats mit Blick auf das Anti-Coercion-Instrument sind in der
entsprechenden EU-Verordnung angelegt, die ein evidenzbasiertes,
effektives und differenziertes Verfahren vorsieht.
38. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Welche finanziellen Leistungen aus dem
Bundeshaushalt wurden bzw. werden an
Normungsorganisationen mittelbar und unmittelbar geleistet
(bitte für die Jahre 2025, 2026 und 2027 angeben
und nach Organisationen auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene aufschlüsseln),
und welche Beteiligungsrechte werden den
öffentlichen oder privaten Stellen, Unternehmen und
Verbänden im Rahmen der inhaltlichen
Normungsarbeit aufgrund von finanziellen
Leistungen durch die jeweiligen Organisationen
eingeräumt?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 21. September 2026
In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten im Ressortkreis aus der
Bundesverwaltung für die Jahre 2025, 2026 und 2027 folgende
finanzielle Leistungen an Normungsorganisationen abgefragt werden:
Ebene Ressort
Normungsorganisation
Ist 2025
in Euro
Ist 2026
in Euro*
Geplant 2027
in Euro**
National BMWE DIN 4.262.324,55 3.741.423,06 2.200.713
BMWE VDE/DKE 473.976 748.834 400.000
BMWE DVGW 1.603.847 766.406 600.000
BMDS DIN / / 221.000
BMAS DIN 468.115,79 545.518,87 540.436
BMV DIN 335.189,75 117.975,28 249.111,00
UBA DIN 1.347.437,27 876.359,19 1.480.837,24
BMLEH DIN 267.113,61 286.202,48 313.914
BMBFSFJ DIN 65,70 1.403,99 1.218,09
BMVg DIN 1.011.603,05 573.082,11 1.200.000,00
ВАМ DIN 5.027,30 5.135,43 /
BMWSB DIN 509.000 559.000 559.000,00
BfS DIN 112.646,00 15.703 150.000,00
BMUKN DIN 1.354.825,26 1.480.837 1.688.000,00
BMI DIN 371.696,57 453.058 18.165,00
PTB DIN 172.832,73 125.750,29 170.000,00
PTJ VDE/DKE / 95.773,16 116.693,84
PTJ DIN 7.897,54 / 5.000,00
Europäisch BMWE ETSI 202.000 203.928 215.000
BMI ETSI 13.790,00 19.780,00 13.790,00
International PTB ISO 417.000,00 314.000,00 /
BMZ ISO 391.000 294.000 100.000
BMZ ARSO 115.000 115.000 115.000
BMI Oasis Open 13.076 11.288 70.000
* Aufgrund des derzeit noch laufenden Haushaltsjahres entsprechen die Daten bei „IST 2026“ teilweise derzeitiger Stände. Der exakte
Mittelabfluss wird mit Abschluss des Haushaltsjahres 2026 bestimmt werden können.
** Grundlage der Haushaltsplanung 2027 ist grundsätzlich das Niveau von 2026. Die zugrunde liegenden Daten sind teilweise
prognostiziert und als vorläufige Werte zu verstehen.
Die Beteiligungsrechte der Normungsorganisationen richten sich nach
deren jeweiliger Satzung. Die Bundesregierung bindet ihre Förderung
der privatwirtschaftlich organisierten Normung nicht an konkrete
Beteiligungsrechte, ist aber wie z. B. beim DIN – Deutsches Institut für
Normung (Präsidium, Finanzausschuss) und im DKE – Deutsche
Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik
(Lenkungsausschuss) in leitenden Gremien vertreten. Das DIN räumst beispielsweise
gemäß § 2 Absatz 1 des Normungsvertrags der Bundesregierung im
Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit auf Antrag Sitze in den
Lenkungsausschüssen der Normungsausschüsse ein und verpflichtet sich
darüber hinaus, die jeweils in Betracht kommenden behördlichen Stellen
bei der Durchführung der Normungsarbeit zu beteiligen. Daher gibt es
weitere Mitarbeitende von nachgeordneten Behörden wie
Bundesnetzagentur, Physikalisch-technische Bundesanstalt, Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik, etc., die in Fachausschüssen
mitarbeiten. Auch ETSI, das Europäisches Institut für Telekommunikationsnor-
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men, räumt beispielsweise das dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie einen Sitz im Board ein.
39. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen,
und wenn ja welche, um die gegenüber dem Jahr
2026 vorgesehene Absenkung des
Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten von
6,5 Mrd. Euro auf 5,5 Mrd. Euro im Jahr 2027 für
private Haushalte auszugleichen, und um wie viel
verringert sich die Entlastungswirkung dadurch
für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von
3.500 Kilowattstunden in Cent je Kilowattstunde
bzw. in Euro pro Jahr (vgl. Bundesregierung –
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bmwe-ha
ushaltsgesetz-2027-2451924 und Zeitung für
kommunale Wirtschaft – www.zfk.de/politik/deut
schland/strompreis-2027-reiche-entlastungen-ueb
e r b l ick, jeweils abgerufen am 21. September
2026)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. September 2026
Der Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes sieht die Gewährung eines Zuschusses zu
den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 in Höhe von
jeweils 5,525 Mrd. Euro vor. Dieser Betrag ist geringer als der für 2026
veranschlagte Betrag. Dies ist der bestehenden Haushaltssituation
geschuldet.
Die Bundesregierung setzt daneben weitere Maßnahmen zur
Energiepreisentlastung um. So wird beispielsweise die Finanzierung der EEG-
Kosten über den Bundeshaushalt fortgeführt. Die EEG-Umlage läge
derzeit grob überschlagen bei etwa 5 Cent pro Kilowattstunde.
Die Auswirkungen der veränderten Höhe des Zuschusses zu den
Übertragungsnetzkosten auf die Netzentgelte von Haushaltskunden hängt von
der Kostenstruktur des jeweiligen Netzgebiets ab. Diese steht erst mit
der Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte der jeweiligen
Netzbetreiber Ende Dezember 2026 fest. Ganz generell lässt sich jedoch
sagen, dass der Zuschuss die Stromkunden derjenigen Verteilnetzbetreiber
stärker entlastet, die einen höheren Anteil an den
Übertragungsnetzkosten tragen.
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40. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in
ihrer Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/7879 trotz niedriger
Speicherfüllstände und bei einzelnen Gasspeichern
nicht mehr erreichbarer Füllstandsvorgaben keine
über den kontinuierlichen Austausch mit
Marktteilnehmern hinausgehenden Maßnahmen zur
Erhöhung der Einspeicherung benannt, obwohl die
nunmehrige zusätzliche Gasbeschaffung durch die
SEFE Securing Energy for Europe GmbH nach
Medienberichten auf Veranlassung oder jedenfalls
in Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgen
soll, und welche Mehrkosten je Megawattstunde
ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenüber einer Beschaffung eines vergleichbaren
Lieferprofils zu den durchschnittlichen
Terminmarktpreisen im Juni, Juli und August 2026?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. September 2026
Die Bundesregierung befindet sich, wie in der Antwort zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/7579 (Antwortdrucksache 21/7879 vom 3.
September 2026, S. 3) ausgeführt, grundsätzlich und zu verschiedenen
Themen mit Marktteilnehmern der Gasbranche in einem kontinuierlichen
Austausch.
Die angeführten Gaseinkäufe sind eine eigenständige kommerzielle
Entscheidung des Unternehmens.
Über etwaige Mehrkosten je Megawattstunde gegenüber einer
Beschaffung eines vergleichbaren Lieferprofils zu den durchschnittlichen
Terminmarktpreisen im Juni, Juli und August 2026 liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
41. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz
zwischen den regulatorisch zugrunde gelegten
Eigenkapitalzinssätzen für Stromverteilnetzbetreiber
und den vom Bundesverband Neue
Energiewirtschaft für 2024 errechneten Eigenkapitalrenditen
von durchschnittlich 30,1 Prozent bzw. 60,96
Prozent bei der EWE NETZ GmbH (www.bne-onlin
e.de/wp-content/uploads/bne-Analyse-der-Netzbe
treiberrenditen-2026-v11.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. September 2026
Die regulatorische Eigenkapitalverzinsung von Netzbetreibern wird
einheitlich von der unabhängigen Regulierungsbehörde festgelegt und
unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Die Höhe der Verzinsung muss nach
den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes und in Übereinstim-
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mung mit den Anforderungen des EU-Rechts angemessen,
risikoangepasst und im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig sein, um die
erforderlichen Investitionen in die Netze sicherzustellen. Die
regulatorische Eigenkapitalverzinsung ist aus Investorensicht ein zentraler Faktor
für die Entscheidung, ob eine Investition in die deutschen Netze
gegenüber anderen Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt vorzuziehen ist.
Die in der vorliegenden Veröffentlichung genannten Werte beziehen sich
auf handelsrechtliche Eigenkapitalrenditen. Diese sind
unternehmensspezifisch und können auch von buchhalterischen oder steuerlichen
Effekten beeinflusst werden. Sie sind deshalb nicht mit der regulatorischen
Eigenkapitalverzinsung gleichzusetzen.
42. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Wann wird nach Plänen der Bundesregierung der
im Juni bekannt gewordene Einstieg des Bundes
in Höhe von 40 Prozent beim
Rüstungsunternehmen KNDS (www.tagesschau.de/wirtschaft/unter
nehmen/knds-einstieg-bund-100.html) vollzogen,
und wie gedenkt die Bundesregierung nach dem
Einstieg als Miteigentümer mit den laufenden
juristischen Auseinandersetzungen um mutmaßliche
Schmiergeldzahlungen und nicht gezahlte
Provisionen im Zusammenhang mit der Firma KMWQ
Services, an der KNDS beteiligt ist, umzugehen
(www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/knds-de
r-panzerbauer-und-das-ominoese-joint-venture-
inkatar-a-d9bf438e-ecd6-463d-b35b-4615956d
9499)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. September 2026
Die Verhandlungen laufen derzeit noch.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
43. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus möglichem Wissensabfluss
und Compliance-Fragen am CISPA – Helmholtz-
Zentrum für Informationssicherheit für die
Ausgestaltung der geplanten Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit und für die präventive
Kontrolle überwiegend steuerfinanzierter
Forschungseinrichtungen, und welche verbindlichen
Mindeststandards insbesondere für
Drittstaatenkooperationen, Forschungssicherheit, Exportkontrolle
sowie Zugriffs- und Meldepflichten will sie
hierfür vorsehen?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 25. September 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/7930 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
44. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Wie viele Personen erhalten vor dem Hintergrund,
dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/11068 zum Stichtag 31.
Dezember 2022 angab, dass 38.792 Personen die
Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des
Häftlingshilfegesetzes erhielten, und dass mit
Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur
Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften zum
1. Juli 2025 die Bedürftigkeitsprüfung für deren
Gewährung abgeschafft wurde, zum
gegenwärtigen Zeitpunkt die Besondere Zuwendung, und
welche Erkenntnisse oder Schätzungen liegen der
Bundesregierung zur Zahl der nunmehr
Antragsberechtigten vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 24. September 2026
Unter Auslegung Ihrer Frage dahingehend, dass Sie um die Mitteilung
der aktuellen Zahl der Empfänger der besonderen Zuwendung für
Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (Str
RehaG) bitten, können wir Ihnen mitteilen, dass es zum Stichtag 30. Juni
2026 36.999 Zuwendungsempfänger nach § 17a StrRehaG gab.
Erkenntnisse über mögliche weitere Antragsberechtigte liegen nicht vor.
45. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchem Bereich (bürgerlich-rechtliches oder
öffentlich-rechtliches Namensrecht) soll das
Namensrecht strukturiert und vereinfacht werden
(Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für
die 21. Legislaturperiode, Zeile 2913), und wann
soll ein solcher Entwurf ins parlamentarische
Verfahren eingebracht werden?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 23. September 2026
Das für das öffentlich-rechtliche Namensrecht zuständige
Bundesministerium des Innern prüft derzeit die Umsetzung des genannten Auftrages
unter Berücksichtigung der ebenso im Koalitionsvertrag vorgesehenen
besseren Nachvollziehbarkeit von Namensänderungen (Zeile 3324
folgend). Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann ein Entwurf zur Reform
des öffentlich-rechtlichen Namensrechts ins parlamentarische Verfahren
eingebracht wird.
Das für das bürgerlich-rechtliche Namensrecht zuständige
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird die Evaluierung des
zum 1. Mai 2025 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des
Ehenamens- und Geburtsnamensrechts durchführen. Die Evaluierung soll
spätestens im Jahr 2030 stattfinden (vergleiche Bundestagsdrucksache
20/9041, Seite 40). Für die 21. Legislaturperiode ist keine Reform der
bürgerlich-rechtlichen Namensrechts geplant.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
46. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Welche im Landkreis Herzogtum Lauenburg und
in der Hansestadt Lübeck ansässigen bzw. aktiven
Nichtregierungsorganisationen erhielten bzw.
erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als Erst-,
Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem
Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und wie
hoch sind die Förderungen jeweils?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 24. September 2026
Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sog.
„Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der
Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO)
rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches
Suchkriterium geeignet ist.
47. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Wie viele im Landkreis Börde ansässigen bzw.
aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten
bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als
Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte
die Gesamtzahl angeben und die 13
Organisationen mit der höchsten Förderung und der
entsprechenden Fördersumme nennen)?
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48. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Wie viele im Burgenlandkreis ansässigen bzw.
aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten
bzw. erhalten in den Jahren 2025 und 2026 als
Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte
die Gesamtzahl angeben und die 13
Organisationen mit der höchsten Förderung und der
entsprechenden Fördersumme nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 25. September 2026
Die Fragen 47 und 48 werden zusammen wie folgt beantwortet.
Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sog.
„Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der
Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO)
rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches
Suchkriterium geeignet ist.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
49. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Wie viele Zugänge in Arbeitslosigkeit aus einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der
Berufsgruppe „Lehrtätigkeit an
allgemeinbildenden Schulen“ gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung von Januar bis August 2026 bundesweit
sowie im Speziellen im Bundesland Bayern (bitte
nach Monat differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. September 2026
Die erfragten Informationen können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
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50. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Wie viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der
Berufsgruppe „Lehrtätigkeit an
allgemeinbildenden Schulen“ gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung von Januar bis August 2026 bundesweit
sowie im Speziellen im Bundesland Bayern (bitte
nach Monat differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. September 2026
Die erfragten Informationen können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
51. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welcher Prüfmethodik, insbesondere
hinsichtlich Lichtverhältnissen, Entfernung, Blickwinkel
und physischer Inaugenscheinnahme der
geprüften Modelle einschließlich der zweiten
Gerätegeneration, ist die Bundesnetzagentur zu der
Bewertung gelangt, dass die Aufnahmefunktion der
Smart Glasses von Meta und Ray-Ban im Sinne
des § 8 Absatz 2 des Telekommunikation-
Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes eindeutig
erkennbar ist (https://correctiv.org/aktuelles/kuenstl
iche-intelligenz/2026/08/27/debatte-um-smart-gla
sses-ist-das-kleine-licht-bei-aufnahmen-erkenn
bar/), und inwieweit hat sie dabei die
Betriebsmodi berücksichtigt, in denen die Aufnahme-LED
nach Herstellerangaben deaktiviert bleibt (KI-
Funktionen), auch vor dem Hintergrund des
Prüfberichts des Hamburgischen Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10.
September 2026, wonach das LED-Signal in vielen
Situationen nicht gut erkennbar ist (https://datensc
hutz-hamburg.de/news/ray-ban-meta-ai-glasses-h
mbbfdi-legt-technischen-und-datenschutzrechtlich
en-pruefbericht-vor)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 21. September 2026
Die Bundesnetzagentur hat die Ray-Ban Meta Smart Glasses einer
detaillierten Inaugenscheinnahme unterzogen. Der Fokus der Prüfung lag
auf der Simulation einer alltäglichen Nutzung der Brille. Es wurde die
Nutzung zur Aufnahme sowohl in beleuchteten und abgedunkelten
Innenräumen als auch draußen bei Sonnenlicht getestet und auch
verschiedene Distanzen zum Aufzunehmenden (bis 5 m) geprüft.
Die Aufnahme-LED war auch noch auf diese Entfernung klar erkennbar.
Eine spezifische Prüfung der integrierten KI-Funktionen war nicht
Bestandteil der Inaugenscheinnahme.
Die Testumgebung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit ist der Bundesnetzagentur im Detail nicht
bekannt.
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52. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hält die Bundesregierung an der von
Parlamentarischem Staatssekretär Philipp Amthor in der
Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März
2026 (Plenarprotokoll 21/61) vertretenen
Auffassung fest, wonach agentische KI umfassend von
der EU-KI-Verordnung erfasst ist, und wenn nein,
wo sieht sie angesichts der seitherigen
Entwicklungen (www.tagesschau.de/video/video-164681
6.html) zusätzlichen regulatorischen
beziehungsweise gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 21. September 2026
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die EU-KI-
Verordnung für alle Formen künstlicher Intelligenz (KI) gilt, was die
agentische KI einschließt, beobachtet die Entwicklungen aber sehr
genau.
Auch die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass die
nach der KI-Verordnung für KI-Systeme und GPAI-Modelle (KI-
Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck) geltenden Vorschriften auch für
KI-Agenten gelten (https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/fa
q/how-are-ai-agents-addressed-within-ai-act-0). Angesichts der
Tatsache, dass Entwicklungen im Zusammenhang mit KI-Agenten neu und
schnelllebig sind, betont die Europäische Kommission, dass die
regulatorischen Überlegungen in diesem Stadium nur vorläufig sind. Das KI-
Büro überwacht die Entwicklungen weiterhin genau und wird, falls
erforderlich, in Erwägung ziehen, Strategien zu entwickeln, um die
potenziellen Risiken, die von KI-Agenten ausgehen, zu adressieren (a. a. O.).
Insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse und
Diskussionen um KI-Sicherheit treibt die Bundesregierung ferner den
Auf- und Ausbau des AI Safety and Security Institute Deutschland (AI-
SI Deutschland) intensiv voran. Das AISI Deutschland wird
Deutschland in die Lage versetzen, sicherheitsrelevante KI-Risiken frühzeitig zu
identifizieren und evidenzbasierte Handlungsoptionen abzuleiten.
Im Rahmen der deutsch-kanadischen Sovereign Technology Alliance
investiert Deutschland rund 100 Mio. Euro in das Non-Profit-KI-Startup
LawZero zur Förderung eines neuen Ansatzes bei sicherer und
souveräner KI. Das Geld fließt in das Projekt „Scientist AI“, welches die
Entwicklung eines neuen, von Grund auf vertrauenswürdigen und sicheren
KI-Modells verfolgt („Safe by Design“), das ausschließlich auf der
Grundlage von Fakten arbeitet und keine eigenen Ziele verfolgt. Ein
zentrales Anliegen der deutschen Beteiligung ist es, europäische
Normen und den EU AI Act von Beginn an in die Architektur des neuen KI-
Modellansatzes zu integrieren.
Aus Sicht der Bundesregierung braucht es bei dem Thema verstärkt
internationale Zusammenarbeit wie beispielsweise eine unabhängige,
internationale KI-Aufsicht, um Systeme, die zunehmend autonomer
agieren, in den entscheiden Fragen sicher zu gestalten.
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53. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein,
dass sich beim aktuellen Wettlauf großer KI-
Firmen um das eine dominante große Sprachmodell
(LLM) unbeabsichtigt eine Superintelligenz, die
das Potenzial hätte, sich einer menschlichen
Kontrolle zu entziehen und sich gegen ihren Schöpfer
zu richten, herausbildet (vgl. www.tagesschau.de/
wirtschaft/technologie/ki-anthropic-106.html),
und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung
dazu gebildet, welche objektiv messbaren
technischen Schwellen zusätzliche Sicherheitsauflagen
für besonders leistungsstarke große
Sprachmodelle rechtfertigen würden, und wenn ja, wie lautet
diese?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 22. September 2026
Die Bundesregierung nimmt die mit der zunehmenden
Leistungsfähigkeit von KI-Modellen verbundenen Sicherheitsrisiken, einschließlich
möglicher Risiken eines Kontrollverlusts bei künftig hochautonomen
KI-Systemen, sehr ernst. Die Bundesregierung beobachtet die
Entwicklung fortlaufend und baut hierfür insbesondere mit dem KI-
Sicherheitsinstitut AISI Deutschland entsprechende Analyse- und
Bewertungskapazitäten auf und aus. Ebenso fördert die Bundesregierung die Forschung
zu Methoden und Ansätzen, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit von
KI-Modellen zu verbessern. Am 16. September 2026 haben
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger und sein kanadischer Amtskollege Evan
Solomon angekündigt, die Organisation LawZero mit insgesamt
300 Millionen kanadischen Dollar zu fördern. Deutschland steuert die
Hälfte der Förderung bei, was rund 100 Mio. Euro entspricht. Ziel von
LawZero ist die Entwicklung einer grundlegend neuen Form
fortschrittlicher künstlicher Intelligenz, die nicht darauf ausgelegt ist, autonom zu
handeln oder Ziele zu verfolgen, sondern so entwickelt wird, dass das
System transparent schlussfolgert und zuverlässige, evidenzbasierte
Ergebnisse liefert, die nicht durch eigene Zielsetzungen verzerrt sind.
Darüber hinaus fordert die Bundesregierung eine globale Diskussion über
die Notwendigkeit regulatorischer Leitplanken für Künstliche
Intelligenz, um autonome Systeme sicher zu machen.
Auf europäischer Ebene sieht die KI-VO für KI-Modelle mit
allgemeinem Verwendungszweck und systemischem Risiko die höchsten
Sicherheitsanforderungen und entsprechende Aufsichtsbefugnisse des EU AI
Office vor, die seit August 2026 auch mit Sanktionen durchsetzbar sind.
Durch die KI-VO wird ein systemisches Risiko bei einer
Trainingsrechenleistung von mehr als 10^25 Gleitkommaoperationen (FLOP)
gesetzlich vermutet; aber auch unterhalb dieses Schwellenwerts können
Modelle aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Auswirkungen entsprechend
eingestuft werden.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
54. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung für den Abschluss des PinS-
Pilotprojekts (Point-in-Space-Flugverfahren für
Hubschrauberlandeplätze mit primärer Nutzung durch
den Luftrettungsdienst) in Schleswig-Holstein
sowie die anschließende bundesweite Ausweitung
des Verfahrens auf weitere Bundesländer, und
welche Maßnahmen zur Vereinfachung des
Flugverfahrensfestlegungsprozesses hat das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr in seiner
Aufsichtsfunktion gegenüber dem Bundesamt für
Flugsicherung und der Deutschen Flugsicherung
seit 2024 (Aktenzeichen: 154.4/5/24/278) konkret
umgesetzt (bitte mit Angabe des jeweiligen
Umsetzungsstands und der Auswirkungen auf die
Bearbeitungsdauer von Anträgen auf
Instrumentenflugverfahren für Hubschrauberlandeplätze mit
HEMS-Betrieb)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 22. September 2026
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines raschen Abschlusses des
Point-in-Space (PinS) Pilotprojekts und einen anschließenden Beginn
der Planungen für weitere Länder.
Hierzu hat das Bundesministerium für Verkehr im März 2024 folgende
Abweichungen von dem in der Verwaltungspraxis üblichen Verfahren
zur Flugverfahrensfestlegung vorgesehen, verbunden mit der Auflage,
dass die entsprechenden PinS-Verfahren ausschließlich durch den
Luftrettungsdienst und Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben genutzt werden:
1. Entfall der Planung mehrerer alternativer Flugverfahren.
2. Entfall der Benehmensherstellung mit Umweltbundesamt (UBA) und
einer umfänglichen Abwägung.
3. Keine Genehmigung des mit dem PinS-Verfahren assoziierten
Landeplatzes nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes.
Zudem hat die Bundesregierung mehrere begleitende Maßnahmen
umgesetzt, die die Einrichtung und den Betrieb von PinS-Verfahren
vereinfachen. Dazu gehört z. B. die Anpassung der Luftraumstruktur in
Schleswig-Holstein und die Möglichkeit, von reduzierten
Flugwetterdaten nach dem EU-Recht Gebrauch machen zu können.
Es ist vorgesehen, dass die erforderliche Flugvalidierung in Abweichung
von der Verwaltungspraxis parallel zur Vorbereitung der
Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch erfolgen soll, um die Gesamtdauer der
noch ausstehenden Prozessschritte zu verkürzen.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) rechnet mit einer
regulären Verfügbarkeit der PinS-Verfahren in Schleswig-Holstein zum
8. Juli 2027.
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55. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über den baulichen und betriebstechnischen
Zustand der Wehranlagen an den
Bundeswasserstraßen vor (bitte insbesondere die Anzahl der
Bauwerke in den WSV-Zustandskategorien 3 „nicht
ausreichender Zustand“ und 4 „ungenügender
Zustand“ angeben), und auf welche Gesamtsumme
beziffert sie den derzeitigen Sanierungs- und
Ersatzinvestitionsbedarf für diese Anlagen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 21. September 2026
228 Wehre der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
befinden sich in einer Zustandskategorie 3 („ausreichender
Bauwerkszustand“) oder 4 („ungenügender Bauwerkszustand“). Der Sanierungs-
und Ersatzinvestitionsbedarf richtet sich nach der Entwicklung der
Bauwerkszustände, der Anzahl und dem Umfang der Maßnahmen. Eine
Gesamtsumme ist daher nicht ableitbar.
56. Abgeordneter
Jan Krampe
(Die Linke)
In welchem Umfang wird in Deutschland der
Luftraum bis 1.000 Meter Höhe hinsichtlich
Flugaktivität überwacht, und wie hoch ist der
Prozentanteil der überwachten Fläche im Vergleich zu
den Erfassungen, die die Deutsche Flugsicherung
im Luftraum oberhalb von 1.000 Metern erzielt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 23. September 2026
Die zivile Flugsicherung überwacht den Luftraum mit Radargeräten und
mit Hilfe des „ADS-B“ Standards. Die Radarabdeckung ist ab der im
Luftfahrthandbuch veröffentlichten Kursführungsmindesthöhe gesichert.
Zu der prozentualen Aufteilung im Sinne der Fragestellung liegen keine
weitergehenden Erkenntnisse vor.
An den vom Bundesministerium des Innern mit Drohnen-
Detektionstechnik ausgestatteten Standorten wird durch die jeweils eingesetzte
Sensorik ein Drohnen-Lagebild des dortigen Luftraums ohne vertikale
Begrenzung erzeugt. Zu der prozentualen Aufteilung im Sinne der
Fragestellung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor.
Im Rahmen der Dauereinsatzaufgabe „Sicherheit im Luftraum“
überwacht die Bundeswehr rund um die Uhr den gesamten deutschen
Luftraum in allen Höhenbändern mit verschiedenen Sensoren. Alle erfassten
Flugaktivitäten werden in Führungsgefechtsständen der Luftwaffe
kontinuierlich zusammengefasst, bewertet sowie überwacht und damit ein
sogenanntes identifiziertes Luftlagebild erzeugt.
Dieses Luftlagebild sowie Informationen zu Umfang und Qualität der
zugrundeliegenden Erfassungen von Flugaktivitäten mittels Sensoren
unterliegen für alle Höhenbänder und geografischen Bereiche
grundsätzlich der militärischen Geheimhaltung. Daher kann hinsichtlich der
Erfassung bis zum Höhenband von 1.000 Metern keine Aussage getroffen
werden.
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57. Abgeordnete
Swantje Henrike
Michaelsen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Brücken im Autobahnnetz wurden 2025
und im ersten Halbjahr 2026 saniert, und wie
viele Brücken davon befinden sich im
sogenannten Brückenmodernisierungsnetz?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 22. September 2026
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden im Jahr 2025
an 157 Brücken-Teilbauwerken Modernisierungsmaßnahmen an
Autobahnen abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 70 Brücken-
Teilbauwerke fertiggestellt und damit etwas mehr als im ersten Halbjahr
2025. Weitere 100 Brücken-Teilbauwerke sind gegenwärtig noch im
Bau, mit einer Fertigstellung ist bis Ende des Jahres 2026 zu rechnen.
Im Vergleich zu 2025 ergibt sich damit eine Steigerung. Etwa zwei
Drittel der modernisierten Brücken-Teilbauwerke sind direkt dem
Brückenmodernisierungsnetz zuzuordnen, darüber hinaus wurden weitere
Teilbauwerke aus Verkehrssicherungsgründen auch außerhalb des
Kernnetzes bearbeitet, z. B. Salzbachtalbrücke (A 66) oder derzeit Bonn-Nord
(A 565).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
58. Abgeordneter
Dr. Paul Schmidt
(AfD)
Welche Datengrundlage und welche konkrete
Berechnung liegen der Aussage von Bundesminister
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit Carsten Schneider in der
Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vom 8.
September 2026 zugrunde, bei einer Stromerzeugung
in Deutschland mit Kernenergie würden 60 neue
Kernkraftwerke benötigt (vgl. Plenarprotokoll
21/91, S. 11301), und von welchen Annahmen
hinsichtlich der Leistung und der
Jahresstromerzeugung eines Kernkraftwerks sowie des
Strombedarfs in Deutschland insgesamt geht der
Bundesminister aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 21. September 2026
Hierbei handelt es sich um eine Überschlagsrechnung für den von
Bundesumweltminister Schneider in seiner Rede im Plenum am 8.
September 2026 postulierten theoretischen Fall einer vollständig auf
Kernenergie basierenden Stromerzeugung.
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Im Jahr 2025 betrug der Nettostromverbrauch in Deutschland laut
Statista ca. 465 TWh. Rechnet man mit einem Reaktor, der 1 GW (netto)
bereitstellt und einer maximalen Verfügbarkeit von ca. 8.000 Stunden pro
Jahr, wären knapp 60 Anlagen erforderlich, um den inländischen
Stromverbrauch rechnerisch zu decken.
Würde man Small Modular Reactors (SMR) mit einer Leistung von
300 MW heranziehen, wären entsprechend fast 200 Anlagen nötig, um
den Bedarf zu decken.
59. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der
hohen Kosten, der langen Entwicklungszeiten und
der ungelösten Fragen der Endlagerung den
möglichen Einsatz von SMR (Small Modular
Reactors, deutsch: kleine modulare Reaktoren) in
Deutschland, und sollen SMR Teil des
strategischen Energie-Mix werden, von dem die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche auf der CERAWeek in Texas
sprach?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 22. September 2026
Zur Bewertung von Small Modular Reactors (SMR) wird auf den
schriftlichen Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) für die 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und
Energie des Deutschen Bundstages am 18. März 2026 auf
Ausschussdrucksache 21(9)198 verwiesen.
Bezüglich der Aussagen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf
der CERAWeek: Das BMWE hat auf der CERAWeek anstelle des
Begriffs „SMR“ im vorliegenden Kontext den Begriff „nuclear“ aus einer
rein systemischen und technologieübergreifenden Klassifizierung von
Erzeugungspfaden verwendet. Im Verbund mit den weiteren
aufgeführten Systemkomponenten (Wind, PV, Gas, Storage und Interconnection)
soll der Begriff hier als abstrakter Oberbegriff zur Abbildung von
Technologien dienen, die auf der Freisetzung von Bindungsenergien aus
Atomkernen basieren und auch die Kernfusion umfassen. Analog dazu
steht auch der Begriff „Gas“ übergreifend für verschiedene
Energieträger wie Erdgas, Biogas oder Wasserstoff. Es handelt sich hierbei also
ausdrücklich nicht um eine definitionsgemäße Formulierung im Sinne
einer offiziellen Abstimmung durch die Bundesregierung.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
60. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Wurde dem Paul-Ehrlich-Institut das Dokument
„PERSONAL DATA BREACH NOTIFICATION
FORM“ der Europäischen Arzneimittel-Agentur
(EMA) mit dem Aktenzeichen EMA/285066/
2025 vom 3. Oktober 2025 übermittelt, und falls
ja, wann geschah das erstmalig und durch wen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 21. September 2026
Dem Paul-Ehrlich-Institut liegt kein Dokument unter dem oben
genannten Aktenzeichen und Datum vor.
61. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Wie wirkt sich die Verbreitung von Substanzen
wie „Monkey Dust“ oder GHB nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die schwule Community und
Chemsex-Szene aus, und welche
zielgruppenspezifischen bzw. Community-basierten Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um
Suchterkrankungen oder anderweitige Gefahren in diesem
Zusammenhang zu minimieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 21. September 2026
Eine bundesweite allgemeine Aufklärung über Drogen und
Suchtgefahren verschiedener Substanzen, darunter auch Gammahydroxybuttersäure
(GHB) und „Monkey Dust“ (ein umgangssprachlicher Sammelbegriff
für synthetische Cathinone und andere neue psychoaktive Substanzen,
kurz NPS), die erhebliche Gesundheitsrisiken bergen, erfolgt primär
über die Plattform „Drugcom.de“ des Bundesinstituts für Öffentliche
Gesundheit (BIÖG). Auf lokaler Ebene erfolgen zielgruppenspezifische
Präventionsangebote durch die Länder und Kommunen in enger
Zusammenarbeit mit lokalen Selbsthilfeorganisationen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat für die in der Frage
genannten Zielgruppen durch mehrere Projektförderungen dazu
beigetragen, Präventions- und Beratungsstrukturen aufzubauen
beziehungsweise zu verbessern. Die Ergebnisse der Projekte „Qualitätsentwicklung
in der Selbsthilfe für Männer, die Sex mit Männern haben, die
psychoaktive Substanzen im sexuellen Setting konsumieren (Quapss)“ und
„Qualitätsentwicklung in der Beratung und Prävention im Kontext von
Drogen und Sexualität bei schwulen Männern (QUADROS)“ wurden auf
den Internetseiten des BMG veröffentlicht. Außerdem fördert die
Bundesregierung über das BIÖG die Deutsche Aidshilfe, die
zielgruppenspezifische Aufklärungsangebote und Materialien für
drogengebrauchende Menschen zur Verfügung stellt.
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62. Abgeordnete
Dr. Kirsten
Kappert-Gonther
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Optionen prüft die Bundesregierung, um
angesichts der im Entwurf eines Bundeshaushalts
2027 geplanten Kürzungen im Einzelplan 15 bei
der globalen Gesundheit um rund 8,5 Mio. Euro
sowie des Verzichts Deutschlands auf eine eigene
WHO-Generaldirektor-Kandidatur, das deutsche
Engagement politisch und finanziell zu stärken,
und zieht sie dabei die Ernennung eines Global
Health Ambassadors nach dem Vorbild anderer
Länder in Betracht (wie beispielsweise
vorgeschlagen im Monitor Sustainability der Konrad
Adenauer Stiftung, vgl. www.kas.de/documents/
d/guest/monitor-the-value-of-global-health)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 22. September 2026
Die Bundesregierung misst der globalen Gesundheit auch unter den
veränderten geopolitischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen
weiterhin hohe Bedeutung bei. Die im Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2027 vorgesehene Absenkung im Kapitel 1505 ist vor dem
Hintergrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung zu sehen und stellt
keine Abkehr vom deutschen Engagement in der globalen Gesundheit
dar.
Deutschland wird dieses Engagement auch weiterhin durch eine aktive
Mitgestaltung in der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem
Gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS)
sowie anderen multilateralen Foren fortsetzen. Dabei wird auf eine
stärkere internationale Lastenteilung, die Mobilisierung zusätzlicher und
möglichst flexibler Beiträge weiterer Geber sowie auf eine konsequente
Priorisierung und effiziente Mittelverwendung gesetzt.
Grundlage des deutschen Engagements bleibt die ressortübergreifende
Strategie der Bundesregierung zur Globalen Gesundheit. Der
abgeschlossene Review-Prozess hat deren strategische Ausrichtung vor dem
Hintergrund der Veränderungen in der globalen Gesundheitsarchitektur
weiterentwickelt. Die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts
innerhalb der Bundesregierung bleibt eng und abgestimmt. Eine
darüberhinausgehende Einrichtung der Funktion eines Botschafters für globale
Gesundheit ist derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung verfügt
mit dem ressortübergreifenden „Ressortkreis Globale Gesundheit“ und
der laufenden Koordinierung auf politischer Ebene über etablierte
Instrumente zur Sicherstellung eines kohärenten deutschen Auftretens.
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63. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Im Rahmen welcher Zulassungsverfahren für
Arzneimittel oder Medizinprodukte hat das
Bundesministerium für Gesundheit oder ihm
nachgelagerte Bundesoberbehörden innerhalb der letzten
drei Jahre Unterstützungsbitten (z. B. über Briefe,
E-Mails, Anrufe o. Ä.) für eine besonders
schnelle Zulassung im beschleunigten Verfahren
erhalten (bitte die Gesamtzahl der Verfahren angeben
sowie für die letzten 13 Verfahren nach Zeitpunkt
und betreffendem Arzneimittel aufschlüsseln),
und wie häufig wurden in den letzten drei Jahren
Arzneimittel in Deutschland tatsächlich im
beschleunigten Verfahren zugelassen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 22. September 2026
Ein eigenständiges beschleunigtes Zulassungsverfahren für Arzneimittel
auf nationaler Ebene besteht nicht. Für nationale Zulassungsverfahren
gelten die gesetzlich vorgesehenen Verfahrens- und
Entscheidungsfristen. Die tatsächliche Dauer des jeweiligen Zulassungsverfahrens hängt
dabei maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der vom
pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Zulassungsunterlagen sowie vom
Umfang und der Komplexität der erforderlichen Prüfung ab.
Medizinprodukte werden weder vom Bundesministerium für
Gesundheit, noch von ihm nachgeordneten Behörden zugelassen. Für
Medizinprodukte gelten die europäischen Medizinprodukteverordnungen, nach
denen der Hersteller eines Medizinproduktes im Rahmen eines
Konformitätsbewertungsverfahrens nachzuweisen hat, dass das Produkt die
gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Je nach Risikoklasse hat er dabei einen
unabhängigen Dritten, eine Benannte Stelle, zu beteiligen.
64. Abgeordneter
Johannes Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle
Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen
ein, und sieht sie dementsprechend
Handlungsbedarf auf Bundesebene, und wenn ja, welchen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 23. September 2026
Abrechnungsdaten der AOK weisen auf ein uneinheitliches
Leistungsgeschehen bei HNO-Operationen bei Kindern bis einschließlich 10 Jahre
in den Jahren 2019 bis 2024 hin, es wird auf die Tabelle 1 der
beigefügten Anlage 1 verwiesen.1
Während starke Zunahmen bei Tonsillektomien beobachtet werden
konnten, gab es gleichzeitig leichte Rückgänge bei den leichteren
Eingriffen wie den Adenotomien oder den Paukenröhrchen. Darüber
hinausgehend liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur
aktuellen Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen vor.
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8208 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Der Sicherstellungauftrag für die vertragsärztliche Versorgung liegt bei
der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die KVen haben
sicherzustellen, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in
hinreichender Zahl und mit der erforderlichen Qualifikation zur Deckung des
ambulanten Behandlungsbedarfs der Versicherten zur Verfügung stehen.
Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch das ambulante Operieren.
Zusätzlich können auch Krankenhäuser mit HNO-Abteilungen ambulant
operieren, wenn sie den Landesverbänden der Krankenkassen und den
Ersatzkassen, der KV und dem Zulassungsausschuss eine entsprechende
Mitteilung machen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
65. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber,
wie viele Lebensmittel im laufenden Jahr im
Großhandel durch den Ausfall von Kühlanlagen
vernichtet wurden und wie viele es jährlich in den
letzten fünf Jahren vor der Umsetzung der EU-
Verordnung über fluorierte Treibhausgase waren,
und wenn ja, wie lauten diese (www.mainpost.de/
wuerzburg/landkreiswuerzburg/kuehlanlagen-ausf
all-trifft-aldi-lidl-und-rewe-in-wuerzburg-waehre
nd-hitzewelle-2-114616530)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher
vom 21. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
66. Abgeordnete
Dr. Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, die
staatliche Tierhaltungskennzeichnung einzuführen
oder beabsichtigt sie, einen Gesetzentwurf zur
Aufhebung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes einzubringen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher
vom 21. September 2026
Das bestehende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umfasst die
verpflichtende Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch. Der Stichtag
zum Start dieser Kennzeichnung ist der 1. Januar 2027.
Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Reform der Tierhaltungskennzeichnung.
Der betreffende Gesetzentwurf zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ab-
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stimmung. Außerdem laufen die Notifizierungsverfahren auf
europäischer und internationaler Ebene.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
67. Abgeordnete
Dr. Kirsten
Kappert-Gonther
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern nutzt Deutschland seine Mitgliedschaft
bzw. seine Sitze in den Steuerungsgremien
multilateraler Gesundheits- und
Entwicklungsorganisationen (GFATM, Gavi, WHO, Pandemic Fund,
GFF, UNFPA), um das Thema der Verankerung
von WASH (Wasser, Sanitärversorgung, Hygiene)
in Gesundheitseirichtung zu verankern und
finanziell zu hinterlegen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 22. September 2026
Im Rahmen des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS,
Tuberkulose und Malaria (GFATM) sind Hygiene und Sanitärversorgung
Bestandteil integrierter, krankheitsspezifischer Maßnahmen und der Förderung
widerstandsfähiger und nachhaltiger Gesundheitssysteme. So werden
u. a. Hygieneinfrastruktur in medizinischen Kliniken und Laboren sowie
Hygieneaufklärung unterstützt.
Deutschland nutzt seine Mitgliedschaft in den Steuerungsgremien von
Gavi, der Impfallianz, ausdrücklich dafür, Impfprogramme in starke,
resiliente Gesundheitssysteme einzubetten, in denen WASH als
Grundvoraussetzung für sichere und qualitativ hochwertige Versorgung
verstanden wird. Über seinen Sitz im Gavi Board und deutsche Kernbeiträge an
Gavi setzt sich Deutschland dafür ein, dass infrastrukturelle Engpässe –
einschließlich fehlender WASH Strukturen in Gesundheitseinrichtungen
– als Hindernis für wirksame Impfprogramme adressiert und
entsprechende Investitionen gemeinsam mit den Partnern geplant werden.
Auch im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist WASH in
Gesundheitseinrichtungen fest verankert. Gemeinsam mit der WHO und
UN-Water unterstützt die Bundesregierung eine verbesserte
Datengrundlage zum Ziel für nachhaltige Entwicklung 6 „Sauberes Wasser und
Sanitäreinrichtungen“ über die Integrated Monitoring Initiative for SDG 6.
Damit wird die Datengrundlage zu WASH in Gesundheitseinrichtungen
global verbessert.
WASH ist kein eigenständiger Förderschwerpunkt des Pandemic Fund,
der auf die Stärkung von Pandemieprävention und -vorsorge abzielt,
wird jedoch in mehreren Projekten berücksichtigt. Deutschland ist im
Verwaltungsrat des Fonds vertreten und an Förderentscheidungen
beteiligt.
Die Global Financing Facility (GFF) berücksichtigt WASH als
integralen Bestandteil qualitativ hochwertiger und resilienter
Gesundheitssysteme. Dies umfasst u. a. Maßnahmen wie den Bau und die Sanierung von
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Krankenhäusern sowie die Bereitstellung von Hygiene- und
Laborausstattung. Deutschland kommentiert als Geber und Gremienmitglied
Länderanträge und muss diesen zustimmen.
Gemeinsam mit dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen
(UNFPA) stellt die Bundesregierung sicher, dass WASH-Dienste die
spezifischen und intimen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen
abdecken. UNFPA verfügt über kein Mandat für Infrastruktur. Im WASH-
Sektor liegt der Schwerpunkt von UNFPA daher überwiegend auf
Interessenvertretung, Wissensgenerierung und Sensibilisierung.
68. Abgeordnete
Ulle Schauws
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Mittel, die die Bundesregierung zur
Eindämmung der Ebola-Epidemie bereitstellt (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/7828), kommen direkt nationalen
sowie internationalen zivilgesellschaftlichen und
kirchlichen Organisationen zugute, die in der
Demokratischen Republik Kongo tätig sind (bitte
Auflistung nach Organisation und Höhe der
Mittel)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler
vom 23. September 2026
Die zusätzlichen Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Titel
„Krisenbewältigung und Wiederau; Infrastruktur“ werden in Teilen direkt über
Nichtregierungsorganisationen umgesetzt. Zudem werden
zivilgesellschaftliche und kirchliche Organisationen über die Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Projektumsetzung beauftragt.
Die Mittel des Auswärtigen Amts (AA) für Ebola kommen der
Weltgesundheitsorganisation und damit der Ausbruchsbekämpfung vor Ort
unmittelbar zu Gute. Vor Ort arbeiten internationale Organisation in der
Regel über nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen.
Schließlich fördert die Bundesregierung in bereits laufenden Vorhaben
in der Demokratischen Republik Kongo weltweit tätige
Nichtregierungsorganisationen und kirchliche Träger. Diese Vorhaben konnten ihre
Maßnahmen schnell auf Ebola-Maßnahmen umsteuern. Für das BMZ
können diese Maßnahmen auf dem Transparenzportal mit den
Suchparametern Land „Demokratische Republik Kongo“ und
Durchführungsorganisation „Zivilgesellschaft“ aufgerufen werden (siehe: www.transpare
nzportal.bund.de).
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
69. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Stand von Konzeption und
Umsetzung der, im Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit (NAP-W) verankerten,
Nationalen Wissensplattform zur Wohnungslosigkeit,
insbesondere zu welchem Zeitpunkt soll bzw.
wurde diese freigeschaltet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 21. September 2026
Die Nationale Wissensplattform gegen Wohnungslosigkeit ist finalisiert,
erste Testläufe wurden durchgeführt. Im September wurden letzte
technische Anpassungen vorgenommen.
Eine Veröffentlichung ist für Ende September vorgesehen.
70. Abgeordneter
Otto Strauß
(AfD)
Wie viele konkrete Anwendungsfälle des § 246e
des Baugesetzbuches (BauGB) hat die
Bundesregierung mit Stand 10. September 2026 im
Rahmen der von ihr in ihrer Antwort zu Frage 14 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/7937 genannten
„fortlaufenden Presseauswertung“ identifiziert, und bei
wie vielen dieser Fälle liegen dem
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen darüber hinaus eigene oder von Ländern,
Kommunen beziehungsweise kommunalen
Spitzenverbänden übermittelte Erkenntnisse über die
tatsächliche Anwendung des § 246e BauGB vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 25. September 2026
Die Datenaufbereitung und -auswertung der ersten Abfrage zum
Datenmonitoring des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) läuft. Aussagen zu Anwendungsfällen werden auf
dieser Grundlage möglich sein.
71. Abgeordneter
Otto Strauß
(AfD)
Wie viele Kommunen haben dem
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen mit Stand 10. September 2026 Daten im
Rahmen des in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/7711 genannten
freiwilligen Monitorings zur Anwendung des § 246e
BauGB übermittelt, und wie viele konkrete
Anwendungsfälle sowie geplante Wohneinheiten
sind durch diese Daten bislang erfasst?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 25. September 2026
Die initiale Erhebung umfasst die Fallbearbeitung vom 1. Januar bis
30. Juni 2026. Mit circa 430 Rückmeldungen ist ein hoher Rücklauf zu
verzeichnen. Die Erhebung ist nicht repräsentativ, ermöglicht künftig
jedoch eine Einordnung der Anwendungspraxis.
Die Datenaufbereitung und -auswertung der ersten Abfrage zum
Datenmonitoring sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen.
Berlin, den 25. September 2026
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Anlage 1 – Tabelle zu AW auf Schriftliche Frage 9/192 – MdB Johannes Wagner
1 von 1
Tabelle 1: Abrechnungsfrequenzen HNO-Operationen (nur AOK, Versicherte mit Alter bis einschließlich 10 Jahre):
Operationsart Jahr Vertragsärzte AOP im Krankenhaus (§ 115b) stationär (VWD <= 3 Tage) Summe
Mandel-Operationen
(Tonsillektomien)
2019 293 290 2.669 3.252
2020 2.112 385 1.824 4.321
2021 1.387 319 1.238 2.944
2022 2.385 624 1.907 4.916
2023 3.608 1.211 3.435 8.254
2024 4.042 1.447 3.334 8.823
2019-2024 1.280 Prozent 399 Prozent 25 Prozent 171 Prozent
Paukenröhrchen
2019 2.485 4.255 2.157 8.897
2020 1.589 2.118 1.092 4.799
2021 434 735 379 1.548
2022 1.741 2.801 1.498 6.040
2023 2.350 3.914 2.479 8.743
2024 2.368 3.833 2.230 8.431
2019 - 2024 -5 Prozent -10 Prozent 3 Prozent -5 Prozent
Adenotomien
2019 4.089 13.856 7.964 25.909
2020 2.125 7.134 4.687 13.946
2021 1.171 5.458 3.330 9.959
2022 3.217 11.593 6.750 21.560
2023 4.099 13.317 9.582 26.998
2024 4.372 12.247 8.685 25.304
2019 - 2024 7 Prozent -12 Prozent 9 Prozent -2 Prozent
Gesamt
2019 6.867 18.401 12.790 38.058
2020 5.826 9.637 7.603 23.066
2021 2.992 6.512 4.947 14.451
2022 7.343 15.018 10.155 32.516
2023 10.057 18.442 15.496 43.995
2024 10.782 17.527 14.249 42.558
2019 - 2024 57 Prozent -5 Prozent 11 Prozent 12 Prozent
Quelle: WIdO, übermittelt durch GKV-SV
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