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Schriftliche Frage 23 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger bezüglich ihres Rechts auf informationelle Selbstbestim…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 23 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger bezüglich ihres Rechts auf informationelle Selbstbestim… Frage 23 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger bezüglich ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im öffentlichen Raum durch sogenannte Smart Glasses (insbesondere Modellen mit integrierter Kamera- und KI-Funktion), und welche gesetzlichen oder regulatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der jüngsten datenschutzrechtlichen Bedenken des Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten, um einen wirksamen Schutz vor verdeckten oder unbemerkt aufgezeichneten Foto-, Audiound Videoaufnahmen im Alltag sicherzustellen (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/smart-gla sses-102.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. September 2026: Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung auf dem Markt für Smart Glasses und die damit einhergehende rechtliche Diskussion mit großer Aufmerksamkeit, um etwaige Vollzugsprobleme zu identifizieren und wirksam zu adressieren. Neue gesetzgeberische Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang aktuell nicht geplant. § 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetzes (TDDDG) verbietet Telekommunikationsanlagen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. § 8 TDDDG fällt in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur, die den Markt auch im Hinblick auf Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen beobachtet und bei Bedarf konkrete Untersuchungen durchführt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt dem Einsatz von Smart Glasses rechtliche Grenzen, soweit hierbei personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden. Die zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden überwachen die Anwendung der Regelungen der DSGVO und können bei Verstößen Maßnahmen gegen Nutzer und ggf. auch gegen Hersteller verhängen. Maßnahmen können etwa ein Verbot der Verarbeitung, die Löschung der bereits erhobenen Daten oder ein Bußgeld umfassen.

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