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Schriftliche Frage 64 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen ein, und sieht sie dementsprechend Handlungsbed…

dip / schriftliche_frage 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 64 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen ein, und sieht sie dementsprechend Handlungsbed… Frage 64 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen ein, und sieht sie dementsprechend Handlungsbedarf auf Bundesebene, und wenn ja, welchen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 23. September 2026: Abrechnungsdaten der AOK weisen auf ein uneinheitliches Leistungsgeschehen bei HNO-Operationen bei Kindern bis einschließlich 10 Jahre in den Jahren 2019 bis 2024 hin, es wird auf die Tabelle 1 der beigefügten Anlage 1 verwiesen.1 Während starke Zunahmen bei Tonsillektomien beobachtet werden konnten, gab es gleichzeitig leichte Rückgänge bei den leichteren Eingriffen wie den Adenotomien oder den Paukenröhrchen. Darüber hinausgehend liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur aktuellen Versorgungslage von Kindern mit HNO-Operationen vor. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8208 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Der Sicherstellungauftrag für die vertragsärztliche Versorgung liegt bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die KVen haben sicherzustellen, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in hinreichender Zahl und mit der erforderlichen Qualifikation zur Deckung des ambulanten Behandlungsbedarfs der Versicherten zur Verfügung stehen. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch das ambulante Operieren. Zusätzlich können auch Krankenhäuser mit HNO-Abteilungen ambulant operieren, wenn sie den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, der KV und dem Zulassungsausschuss eine entsprechende Mitteilung machen.

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