Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland
Text
Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8063
21. Wahlperiode 18.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian
Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger,
Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann
Martel und der Fraktion der AfD
Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren
in der Bundesrepublik Deutschland
Zwischen den 1950-er und den 1990-er Jahren wurden in der Bundesrepublik
Deutschland rund 15 Millionen Kinder im Rahmen sogenannter
Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren für mehrere Wochen in Kindererholungsheime,
Kurheime und vergleichbare Einrichtungen geschickt (www.ndr.de/fernsehen/s
endungen/ndrstory/Verschickungskinder,sendung1517536.html). Die
Maßnahmen sollten insbesondere der Erholung, gesundheitlichen Rehabilitation oder
gesundheitlichen Prävention dienen.
Zahlreiche ehemalige Verschickungskinder berichten jedoch von zum Teil
extremer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt. Die Vorsitzende des
Vereins Aufarbeitung und Erforschung Kinderverschickung e. V., Anja Röhl,
berichtete beispielsweise im Jahr 2024 bei einem Fachgespräch des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter anderem von
Demütigungen, Zwangsessen, Entzug von Essen und Trinken, Einflößen des bereits
Erbrochenen, An‑den-Haaren-Ziehen und Durch-den-Raum-Schleifen,
Verabreichung von Sedativa, Vergewaltigungen und Betäubungen (www.bundestag.de/r
esource/blob/1015006/105444a3177a2e10b0f5731c1b92ddea/63-Sitzung_20-0
3-2024_Wortprotokoll.pdf, S. 9). Die Psychologieprofessorin Prof. Dr. Ilona
Yim (University of California) sprach im selben Fachgespräch von
Essenszwang, Briefzensur, Telefon- und Besuchsverbot, stundenlangen
Gewaltmärschen, stundenlangem Stillliegen am Tag, eiskalten Gruppenduschen und
extremen Strafen in ihrem eigenen damaligen Heim und in vielen anderen Heimen
(ebd., S. 12). Zu den bedeutendsten Heimträgern dieser Kinderverschickungen
zählten die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz (www.carita
s.de/fuerprofis/fachthemen/aufarbeitung-kinderkurheime-und-verschickungskin
der/abschlussbericht-zum-forschungsprojekt).
Im Jahr 2023 beklagte die Fraktion der CDU/CSU in ihrer Kleinen Anfrage
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/9930), es gebe „nach Ansicht der Fragesteller noch
immer keine weiteren Bemühungen seitens der SPD-geführten
Bundesregierung“, den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom
12./13. Mai 2022 umzusetzen, „damit die Geschehnisse in den Heimen, die
Anzahl der Betroffenen und die institutionellen, strukturellen, individuellen und
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend aufgeklärt werden“ (ebd.,
S. 1 und 2). Trotz dieser Kritik der damaligen Fragesteller erklärte aber auch
die spätere Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf am 23. Juni
2025 – also nunmehr mehrere Monate nach Amtsantritt der CDU-geführten
Bundesregierung –, dass es „auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Haushaltsverhandlungen“ aktuell „keine konkreten Verabredungen innerhalb der
Bundesregierung“ für die Umsetzung des schwarz-roten Koalitionsvertrages
hinsichtlich der Aufarbeitung des Leids von Verschickungskindern gebe (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 69 der Abgeordneten Tamara Mazzi auf
Bundestagsdrucksache 21/664, S. 58 und 59).
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller unbedingt
notwendig, einen Überblick über den aktualisierten Stand der Aufarbeitung der
Thematik zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über Zahl und
Alter der Kinder, die
a) zwischen den 1950-er und 1990-er Jahren im Rahmen sogenannter
Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren in entsprechende
Einrichtungen geschickt wurden, und
b) im Zuge dieser Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren körperliche,
psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben?
2. Welche neuen Erkenntnisse über Misshandlungen, Demütigungen,
körperliche, psychische Gewalt oder sexuelle Gewalt gegenüber
Verschickungskindern sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9930 gegebenenfalls bekannt
geworden?
3. Welche wissenschaftlichen Studien, Forschungsprojekte oder sonstigen
Untersuchungen zu Kinderverschickungen und Kinderkuren sind der
Bundesregierung inzwischen bekanntgeworden, und welche davon wurden
oder werden gegebenenfalls durch den Bund oder bundeszugehörige
Organisationen finanziert (bitte gegebenenfalls angeben, in welcher
jeweiligen Höhe, mit welcher jeweiligen Laufzeit und wann gegebenenfalls
noch ausstehende Ergebnisse erwartet werden)?
4. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus dem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. März 2024 über die
Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen?
5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt
zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen gegebenenfalls eingeleitet
oder umgesetzt?
6. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in der
laufenden 21. Wahlperiode zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen
gegebenenfalls einzuleiten, und welche Ressorts sind gegebenenfalls
jeweils für diese Maßnahmen zuständig?
7. Welche Gespräche oder sonstigen Abstimmungen haben bislang
gegebenenfalls zwischen dem Bund und
a) den Ländern,
b) den Kommunen,
c) ehemaligen Trägern von Verschickungsheimen oder deren
Rechtsnachfolgern,
d) Betroffenenverbänden,
e) wissenschaftlichen Einrichtungen,
f) sonstigen bei der Aufarbeitung involvierten Akteuren
zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen stattgefunden (bitte jeweils
Datum, beteiligte Institutionen und wesentliche Beratungsgegenstände
angeben)?
8. Welche konkreten Ergebnisse hat insbesondere der bereits von der
vorherigen Bundesregierung angekündigte Austausch zwischen Bund, Ländern
und Kommunen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 96 der Abgeordneten Simone Borchardt auf Bundestagsdrucksache
20/3141, S. 71) über die Verantwortung für das von ehemaligen
Verschickungskindern erlittene Leid und Unrecht inzwischen erbracht?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
möglichen langfristigen gesundheitlichen und psychischen Folgen der von
ehemaligen Verschickungskindern berichteten Erfahrungen vor?
10. Welche möglicherweise bestehenden Beratungs-, Therapie- oder
Unterstützungsangebote können ehemalige Verschickungskinder nach Kenntnis
der Bundesregierung zur Bewältigung solcher Spätfolgen in Anspruch
nehmen?
11. Sofern die in Frage 10 erfragten Unterstützungsangebote existieren, hält
die Bundesregierung diese für ausreichend, und wenn nein, welche
zusätzlichen Angebote beabsichtigt sie zu schaffen oder zu fördern?
12. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen
Aufarbeitungskommission für die Aufarbeitung des Leids von
Verschickungskindern für angebracht, wie es eine an den Deutschen Bundestag gerichtete
Petition (https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_2
1/Petition_146575.html) forderte?
13. Hat sich die Bundesregierung bereits mit der Option befasst, Träger,
Kirchen und Kassen zur vollständigen Freigabe aller für die vorgenannte
Thematik relevanten Archivakten zu verpflichten, und wenn ja, welche
rechtlichen beziehungsweise politischen Spielräume sieht die
Bundesregierung hierfür?
14. Welchen aktuellen Stand hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Umsetzung der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 19/8237 dargestellten Bemühungen, eine
fachlich fundierte Traumatherapie für Betroffene sexualisierter und anderer
Gewalt in der Kindheit mit vollständiger Kostendeckung durch die
gesetzliche Krankenversicherung sicherzustellen, und inwiefern kommen diese
Regelungen auch ehemaligen Verschickungskindern zugute?
15. Über wie viele Kassensitze und spezialisierte Traumaambulanzen zur
Behandlung von Traumafolgestörungen verfügt die ambulante
psychotherapeutische Versorgung nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit,
und über welche Zugangswege können ehemalige Verschickungskinder
eine solche Versorgung im Rahmen der Regelversorgung nach dem
Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Anspruch nehmen?
16. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Wartezeiten
auf einen ambulanten Psychotherapieplatz für erwachsene Betroffene von
Traumatisierungen, und inwiefern hält sie diese Wartezeiten – auch vor
dem Hintergrund der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4974 dargestellten
Honorarabsenkungen in der ambulanten Psychotherapie – für vereinbar mit einem
zeitnahen Zugang zur notwendigen Versorgung ehemaliger
Verschickungskinder?
17. Sieht die Bundesregierung angesichts der in den Fragen 15 und 16
dargestellten Versorgungssituation Bedarf, spezifische zusätzliche Angebote zur
Behandlung von Spätfolgen bei ehemaligen Verschickungskindern zu
schaffen oder zu fördern, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen
plant sie?
18. Wenn ein Hilfefonds für Betroffene im Sinne der Frage 14 eingerichtet
werden soll, soll dieser nach Auffassung der Bundesregierung auch die
Finanzierung spezialisierter Traumadiagnostik und Traumatherapie
außerhalb der Regelversorgung nach SGB V umfassen, und in welchem
Verhältnis stünde ein solcher Fonds zur bestehenden Kostenübernahme durch
die gesetzliche Krankenversicherung?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu
transgenerationalen psychischen Belastungen bei Kindern und Enkeln ehemaliger
Verschickungskinder, und inwiefern werden – vor dem Hintergrund der in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5584
dargestellten Praxis bei der Vergabe von Kindertherapieplätzen – auch
heute noch minderjährige Betroffene solch transgenerationaler
Belastungen ausreichend transparent und zeitnah mit Therapieplätzen versorgt?
Berlin, den 10. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Angela Rudzka (Kleine Anfrage)
- asked ← Anna Rathert (Kleine Anfrage)
- asked ← Beatrix von Storch (Kleine Anfrage)
- asked ← Birgit Bessin (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Zaum (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Weiss (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Götz Frömming (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Feser (Kleine Anfrage)
- asked ← Johann Martel (Kleine Anfrage)
- asked ← Kerstin Przygodda (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← Martina Kempf (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Reichardt (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Höchst (Kleine Anfrage)
- asked ← Otto Strauß (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Maack (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Ebenberger (Kleine Anfrage)
- authored ← Birgit Bessin
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Martin Reichardt
- part_of_vorgang → Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland (Kleine Anfrage)