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Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland

dip / drucksache 18.09.2026 · WP 21 · 21/8063 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/8063 21. Wahlperiode 18.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland Zwischen den 1950-er und den 1990-er Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland rund 15 Millionen Kinder im Rahmen sogenannter Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren für mehrere Wochen in Kindererholungsheime, Kurheime und vergleichbare Einrichtungen geschickt (www.ndr.de/fernsehen/s endungen/ndrstory/Verschickungskinder,sendung1517536.html). Die Maßnahmen sollten insbesondere der Erholung, gesundheitlichen Rehabilitation oder gesundheitlichen Prävention dienen. Zahlreiche ehemalige Verschickungskinder berichten jedoch von zum Teil extremer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt. Die Vorsitzende des Vereins Aufarbeitung und Erforschung Kinderverschickung e. V., Anja Röhl, berichtete beispielsweise im Jahr 2024 bei einem Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter anderem von Demütigungen, Zwangsessen, Entzug von Essen und Trinken, Einflößen des bereits Erbrochenen, An‑den-Haaren-Ziehen und Durch-den-Raum-Schleifen, Verabreichung von Sedativa, Vergewaltigungen und Betäubungen (www.bundestag.de/r esource/blob/1015006/105444a3177a2e10b0f5731c1b92ddea/63-Sitzung_20-0 3-2024_Wortprotokoll.pdf, S. 9). Die Psychologieprofessorin Prof. Dr. Ilona Yim (University of California) sprach im selben Fachgespräch von Essenszwang, Briefzensur, Telefon- und Besuchsverbot, stundenlangen Gewaltmärschen, stundenlangem Stillliegen am Tag, eiskalten Gruppenduschen und extremen Strafen in ihrem eigenen damaligen Heim und in vielen anderen Heimen (ebd., S. 12). Zu den bedeutendsten Heimträgern dieser Kinderverschickungen zählten die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz (www.carita s.de/fuerprofis/fachthemen/aufarbeitung-kinderkurheime-und-verschickungskin der/abschlussbericht-zum-forschungsprojekt). Im Jahr 2023 beklagte die Fraktion der CDU/CSU in ihrer Kleinen Anfrage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9930), es gebe „nach Ansicht der Fragesteller noch immer keine weiteren Bemühungen seitens der SPD-geführten Bundesregierung“, den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 12./13. Mai 2022 umzusetzen, „damit die Geschehnisse in den Heimen, die Anzahl der Betroffenen und die institutionellen, strukturellen, individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend aufgeklärt werden“ (ebd., S. 1 und 2). Trotz dieser Kritik der damaligen Fragesteller erklärte aber auch die spätere Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf am 23. Juni 2025 – also nunmehr mehrere Monate nach Amtsantritt der CDU-geführten Bundesregierung –, dass es „auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsverhandlungen“ aktuell „keine konkreten Verabredungen innerhalb der Bundesregierung“ für die Umsetzung des schwarz-roten Koalitionsvertrages hinsichtlich der Aufarbeitung des Leids von Verschickungskindern gebe (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 69 der Abgeordneten Tamara Mazzi auf Bundestagsdrucksache 21/664, S. 58 und 59). Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller unbedingt notwendig, einen Überblick über den aktualisierten Stand der Aufarbeitung der Thematik zu erhalten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über Zahl und Alter der Kinder, die a) zwischen den 1950-er und 1990-er Jahren im Rahmen sogenannter Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren in entsprechende Einrichtungen geschickt wurden, und b) im Zuge dieser Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben?  2. Welche neuen Erkenntnisse über Misshandlungen, Demütigungen, körperliche, psychische Gewalt oder sexuelle Gewalt gegenüber Verschickungskindern sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9930 gegebenenfalls bekannt geworden?  3. Welche wissenschaftlichen Studien, Forschungsprojekte oder sonstigen Untersuchungen zu Kinderverschickungen und Kinderkuren sind der Bundesregierung inzwischen bekanntgeworden, und welche davon wurden oder werden gegebenenfalls durch den Bund oder bundeszugehörige Organisationen finanziert (bitte gegebenenfalls angeben, in welcher jeweiligen Höhe, mit welcher jeweiligen Laufzeit und wann gegebenenfalls noch ausstehende Ergebnisse erwartet werden)?  4. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. März 2024 über die Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen?  5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen gegebenenfalls eingeleitet oder umgesetzt?  6. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in der laufenden 21. Wahlperiode zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen gegebenenfalls einzuleiten, und welche Ressorts sind gegebenenfalls jeweils für diese Maßnahmen zuständig?  7. Welche Gespräche oder sonstigen Abstimmungen haben bislang gegebenenfalls zwischen dem Bund und a) den Ländern, b) den Kommunen, c) ehemaligen Trägern von Verschickungsheimen oder deren Rechtsnachfolgern, d) Betroffenenverbänden, e) wissenschaftlichen Einrichtungen, f) sonstigen bei der Aufarbeitung involvierten Akteuren zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen stattgefunden (bitte jeweils Datum, beteiligte Institutionen und wesentliche Beratungsgegenstände angeben)?  8. Welche konkreten Ergebnisse hat insbesondere der bereits von der vorherigen Bundesregierung angekündigte Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 96 der Abgeordneten Simone Borchardt auf Bundestagsdrucksache 20/3141, S. 71) über die Verantwortung für das von ehemaligen Verschickungskindern erlittene Leid und Unrecht inzwischen erbracht?  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu möglichen langfristigen gesundheitlichen und psychischen Folgen der von ehemaligen Verschickungskindern berichteten Erfahrungen vor? 10. Welche möglicherweise bestehenden Beratungs-, Therapie- oder Unterstützungsangebote können ehemalige Verschickungskinder nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewältigung solcher Spätfolgen in Anspruch nehmen? 11. Sofern die in Frage 10 erfragten Unterstützungsangebote existieren, hält die Bundesregierung diese für ausreichend, und wenn nein, welche zusätzlichen Angebote beabsichtigt sie zu schaffen oder zu fördern? 12. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission für die Aufarbeitung des Leids von Verschickungskindern für angebracht, wie es eine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition (https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_2 1/Petition_146575.html) forderte? 13. Hat sich die Bundesregierung bereits mit der Option befasst, Träger, Kirchen und Kassen zur vollständigen Freigabe aller für die vorgenannte Thematik relevanten Archivakten zu verpflichten, und wenn ja, welche rechtlichen beziehungsweise politischen Spielräume sieht die Bundesregierung hierfür? 14. Welchen aktuellen Stand hat die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8237 dargestellten Bemühungen, eine fachlich fundierte Traumatherapie für Betroffene sexualisierter und anderer Gewalt in der Kindheit mit vollständiger Kostendeckung durch die gesetzliche Krankenversicherung sicherzustellen, und inwiefern kommen diese Regelungen auch ehemaligen Verschickungskindern zugute? 15. Über wie viele Kassensitze und spezialisierte Traumaambulanzen zur Behandlung von Traumafolgestörungen verfügt die ambulante psychotherapeutische Versorgung nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit, und über welche Zugangswege können ehemalige Verschickungskinder eine solche Versorgung im Rahmen der Regelversorgung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Anspruch nehmen? 16. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz für erwachsene Betroffene von Traumatisierungen, und inwiefern hält sie diese Wartezeiten – auch vor dem Hintergrund der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4974 dargestellten Honorarabsenkungen in der ambulanten Psychotherapie – für vereinbar mit einem zeitnahen Zugang zur notwendigen Versorgung ehemaliger Verschickungskinder? 17. Sieht die Bundesregierung angesichts der in den Fragen 15 und 16 dargestellten Versorgungssituation Bedarf, spezifische zusätzliche Angebote zur Behandlung von Spätfolgen bei ehemaligen Verschickungskindern zu schaffen oder zu fördern, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant sie? 18. Wenn ein Hilfefonds für Betroffene im Sinne der Frage 14 eingerichtet werden soll, soll dieser nach Auffassung der Bundesregierung auch die Finanzierung spezialisierter Traumadiagnostik und Traumatherapie außerhalb der Regelversorgung nach SGB V umfassen, und in welchem Verhältnis stünde ein solcher Fonds zur bestehenden Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung? 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu transgenerationalen psychischen Belastungen bei Kindern und Enkeln ehemaliger Verschickungskinder, und inwiefern werden – vor dem Hintergrund der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5584 dargestellten Praxis bei der Vergabe von Kindertherapieplätzen – auch heute noch minderjährige Betroffene solch transgenerationaler Belastungen ausreichend transparent und zeitnah mit Therapieplätzen versorgt? Berlin, den 10. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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