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Schriftliche Frage 41/42 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Wie begründet die Bundesregierung, dass im Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 weder eine institutionelle noch projektbezogene För…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 41/42 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Wie begründet die Bundesregierung, dass im Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 weder eine institutionelle noch projektbezogene För… Frage 41 (Bodo Ramelow, Die Linke): Wie begründet die Bundesregierung, dass im Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 weder eine institutionelle noch projektbezogene Förderung für die Abraham Geiger Kolleg gGmbH, im Gegensatz zu den Vorjahren, vorgesehen ist, und beruht die im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehene Beendigung jeglicher Zuwendungen an die Abraham Geiger Kolleg gGmbH auf festgestellten zuwendungsrechtlichen Beanstandungen oder anderweitigen groben Pflichtverletzungen auf Seiten der Abraham Geiger Kolleg gGmbH hinsichtlich der erfolgten Verwendungen von öffentlichen Mitteln? Frage 42 (Bodo Ramelow, Die Linke): Wie wird aus Sicht der Bundesregierung zukünftig sichergestellt, dass die aus Zuwendungen des Bundes geförderte Ausbildung von liberalen Rabbinerinnen und Rabbiner in Deutschland von der World Union of Progressive Judaism (WUPJ) anerkannt wird, und gibt es entsprechende Zusagen, und falls nein, ist eine Anerkennung von in Deutschland ausgebildeten liberalen Rabbinerinnen und Rabbinern durch die World Union of Progressive Judaism (WUPJ) aus Sicht der Bundesregierung entbehrlich? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Juli 2025: Die Fragen 41 und 42 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Dass der Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 keine Förderung für die Abraham Geiger Kolleg gGmbH der Jüdischen Gemeinde zu Berlin (AGK) vorsieht, beruht auf der Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2024, das AGK nicht mehr institutionell zu fördern. Grund dafür, die Förderung nicht fortzuführen, war, dass der Zuwendungszweck nicht mehr erfüllt werden kann. Insofern handelte es sich um eine zuwendungsrechtliche Beanstandung. Mit einer staatlichen finanziellen Förderung soll sichergestellt werden, dass Rabbinerinnen und Rabbiner ausgebildet werden, die das Vertrauen des mehrheitlich organisierten Judentums in Deutschland genießen. Die Bundesregierung hat das Ziel, den Wiederaufbau jüdischen Lebens in Deutschland insgesamt zu fördern und das freundschaftliche Verhältnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft zu verfestigen und zu vertiefen, und zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft und zu den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrats der Juden in Deutschland beizutragen, vgl. Präambel und in Artikel 1 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vom 27. Januar 2003 (BGBl. I S. 1598), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vertrages vom 25. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 352). Sie sieht daher in einer für alle Richtungen innerhalb des Judentums offenen neu gegründeten Einrichtung des Zentralrats der Juden in Deutschland, die sein Selbstverständnis jener Offenheit spiegelt, eine Gewähr für die Erreichung des oben genannten Zuwendungszwecks. Die Frage nach dem Ordinationsrecht hingegen ist eine innerreligiöse Angelegenheit, die vom religiös und weltanschaulich neutralen Staat nicht bewertet und zur Entscheidungsgrundlage gemacht wird.

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