Schriftliche Frage 60/61 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten schweren Gewalt in der südsyrischen Provinz Suwaida in der vergangenen Woche in den…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 60/61 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten schweren Gewalt in der südsyrischen Provinz Suwaida in der vergangenen Woche in den…
Frage 60 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten schweren Gewalt in der südsyrischen Provinz Suwaida in der vergangenen Woche in den letzten sieben Tagen auf bilateraler oder multilateraler Ebene, insbesondere im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats, Maßnahmen ergriffen, um sich gezielt für den Schutz der drusischen Minderheit in Syrien einzusetzen, und wenn ja, welche (vgl. etwa The Guardian: „in Syrien’s Sweida province, nearly 600 people have died in four days of clashes“ vom 18. Juli 2025; bitte begründen)?
Frage 61 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wird die Bundesregierung beim nächsten UN- Menschenrechtsrat eine Resolution zum Schutz der drusischen Minderheit erwirken, und wird sie darüber hinausgehend im multilateralen Rahmen auf Maßnahmen zum Schutz der drusischen Minderheit in Syrien drängen (bitte die jeweilige Antwort begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Juli 2025:
Die Fragen 60 und 61 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat die schweren Gewaltexzesse in der syrischen Provinz Suwaida in der vergangenen Woche scharf verurteilt. Am 18. Juli 2025 hat der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul zusammen mit seinem französischen Amtskollegen mit dem syrischen Außenminister Asaad Hassan al-Shaibani telefoniert und die Verantwortung der syrischen Regierung für die Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung, den Schutz von Minderheiten und einen inklusiven politischen Übergangsprozess in Syrien unterstrichen. Die Bundesregierung gestaltet aktuell, etwa im Rahmen der EU und der G7, eine kohärente internationale Reaktion aktiv mit, um durch klare Erwartungen an die syrische Regierung auf einen friedlichen Übergangsprozess und den Schutz von allen Gruppen in Syrien hinzuwirken. Zudem hat die Bundesregierung bereits im März/April 2025 eine führende Rolle bei der Verabschiedung der jährlichen Resolution „Situation of Human Rights in the Syrian Arab Republic“ im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen übernommen, in der Gewaltakte gegen die Zivilbevölkerung in Syrien klar verurteilt werden. Die Bundesregierung hat sich in diesem Rahmen erfolgreich für die erneute Mandatierung der International Commission of Inquiry on Syria durch den VN-Menschenrechtsrat eingesetzt. Die Aufgabe dieser Kommission ist es, die Menschenrechtslage in Syrien zu beobachten und Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren. Die Bundesregierung unterstützt ihre Arbeit auch finanziell. Die International Commission of Inquiry on Syria hat bereits eine eigene Untersuchung der Ereignisse in Suwaida angekündigt und wird die Ergebnisse dieser Untersuchung dem Menschenrechtsrat vorstellen. Mögliche weitere Initiativen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen wird die Bundesregierung unter anderem im Lichte der Ergebnisse dieser Untersuchung und in enger Absprache mit internationalen Partnern abwägen. Die Bundesregierung erwartet, dass auch die syrische Regierung wie im Falle der Untersuchung der Gewalttaten vom März 2025 eine unabhängige und unparteiliche Untersuchung durch ein geeignetes syrisches Untersuchungsorgan in die Wege leitet.
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