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Schriftliche Frage 48 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 044/25) bekannt, welches darle…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 48 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 044/25) bekannt, welches darle… Frage 48 (Cansu Özdemir, Die Linke): Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 044/25) bekannt, welches darlegt, dass Massaker und Menschenrechtsverletzungen unter regelmäßiger Beteiligung von syrischen Regierungstruppen stattfinden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus mit Blick auf den geplanten Besuch des syrischen Machthabers Ahmed al-Sharaa? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. November 2025: Die Bundesregierung hat von diesem und anderen Berichten Kenntnis. Sie hat die Gewaltausbrüche im März 2025 an der Westküste Syriens und im Juli 2025 im Gouvernement Suweida von Anfang an verurteilt und Aufklärung gefordert. Sie steht zu den Themen im direkten Austausch mit der syrischen Regierung. In Gesprächen mit der syrischen Regierung betont die Bundesregierung, dass für Stabilisierung und nachhaltigen Frieden der Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten sowie die glaubwürdige Aufarbeitung von Verbrechen nötig ist. Um zur Aufklärung und Aufarbeitung von Gewalttaten beizutragen, unterstützt die Bundesregierung insbesondere die Arbeit des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte sowie der vom VN- Menschenrechtsrat eingesetzten Commission of Inquiry (Col) finanziell und politisch. Die syrische Regierung hat sich öffentlich zur Aufklärung der Gewaltausbrüche bekannt. So wurde beispielsweise eine nationale Untersuchungskommission zu den Ausschreitungen an der Westküste eingerichtet, die bereits einen Bericht vorgelegt hat. Auch die Zusammenarbeit mit der Col verlief konstruktiv. So wurde betont, dass die Regierung der VN-Kommission umfassenden Zugang in die betroffenen Gebiete gewährte und bei der Untersuchung kooperierte. Die syrische Regierung reagierte unmittelbar auf den vorgelegten Bericht und nahm die darin formulierten Empfehlungen als „Roadmap“ an. Erste Verantwortliche wurden bereits verhaftet. Am 18. November 2025 begannen die ersten Prozesse, 14 Angeklagte wurden aufgrund ihrer Involvierung in den Gewaltausbrüchen an der Westküste im März 2025 verhört, darunter sieben Anhänger des ehemaligen Assad-Regimes und sieben Mitglieder der Sicherheitskräfte der Regierung. Auch für die Ereignisse in Suweida läuft zurzeit eine entsprechende Untersuchung. Der syrische Justizminister bekräftigte am 30. Oktober 2025 erneut, dass alle Verantwortlichen für Verbrechen in den Küstenregionen sowie in Suweida zur Rechenschaft gezogen werden, inklusive Angehörige der syrischen Sicherheitskräfte.

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