Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes - Ethnische und religiöse Vielfalt Syriens weiterhin unter Druck - Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und Kurden in Syrien
Text
Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes - Ethnische und religiöse Vielfalt Syriens weiterhin unter Druck - Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und Kurden in Syrien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2476
21. Wahlperiode 29.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Max Lucks, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Deborah
Düring, Marcel Emmerich, Misbah Khan, Helge Limburg, Denise Loop, Sara
Nanni, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Filiz Polat,
Claudia Roth (Augsburg), Ulle Schauws, Jamila Schäfer, Marlene Schönberger,
Nyke Slawik, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes – Ethnische und religiöse Vielfalt
Syriens weiterhin unter Druck – Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und
Kurden in Syrien
Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 ging mit der Hoffnung auf
ein neues Zusammenleben in Syrien einher (www.tagesschau.de/video/video-1
410642.html, abgerufen: 9. Oktober 2025): eine Gesellschaft in Freiheit,
Demokratie und Sicherheit für und in Solidarität zwischen den diversen
ethnischen und religiösen Gruppen. Während des 54 Jahre andauernden Assad-
Regimes waren vor allem Sunnitinnen und Sunniten Opfer staatlicher
Repression. Doch die diversen religiösen und ethnischen Gruppen besaßen faktisch
keine Bürgerrechte, sie erhielten nur Schutz, solange sie das Regime
unterstützten. Willkürliche Verhaftungen und gewaltsames Verschwindenlassen konnte
jede und jeden treffen.
Die Hoffnung auf einen Neustart nach dem Fall des Assad-Regimes wurde
jedoch durch die jüngsten Massaker gegen Alawitinnen und Alawiten (www.tage
sschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html,
abgerufen: 9. Oktober 2025) sowie Drusinnen und Drusen stark gedämpft (https://ta
z.de/Massaker-an-Drusen-in-Syrien/!6101536/, abgerufen: 9. Oktober 2025).
Die Repressionen gegen Drusinnen und Drusen in Suweida sind anhaltend
(www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-waffenruhe-150.html, abgerufen:
9. Oktober 2025), zeitgleich ist die Bedrohungslage für Alawitinnen und
Alawiten an der Westküste Syriens weiterhin akut (www.tagesspiegel.de/internatio
nales/erste-parlamentswahl-in-syrien-seit-assads-sturz-demokratischer-meilenst
ein-oder-vorstufe-fur-islamische-repression-14467172.html, abgerufen:
13. Oktober 2025).
Während die internationale Gemeinschaft, darunter auch die Bundesregierung,
die Notwendigkeit eines inklusiven Übergangsprozesses betont (www.stern.de/
news/un-sondergesandter-dringt-in-syrien-auf-gerechtigkeit-und-warnt-vor-rac
he-35312510.html und www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/aufhebun
g-aller-wirtschaftssanktionen-gegen-syrien-253812, abgerufen: 9. Oktober
2025), zeigen aktuelle Berichte und Analysen, dass die Übergangsregierung
unter Ahmed al-Scharaa – die vornehmlich aus der islamistischen Organisation
Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS), die von diversen Staaten und Organisationen
als Terrororganisation gelistet ist, entsprungen ist – die Macht zunehmend
zentralisiert, dabei das staatliche Sicherheitsmonopol nicht glaubhaft für alle
Bevölkerungsgruppen sicherstellen kann und entsprechenden Vorwürfen folgend
auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages eine Involvierung der Sicherheitskräfte in
Menschenrechtsverletzungen gegen diverse ethnische und religiöse Gruppen regelmäßig gegeben ist
(www.syriahr.com/en/category/human-rights-violations/indiscriminate-killing/
by-regime-forces-indiscriminate-killing/, abgerufen: 9. Oktober 2025).
Die HTS wird als islamistische Gruppierung beschrieben und Ahmed al-
Scharaa (al-Golani) werden schwere Verbrechen an Zivilistinnen und Zivilisten
während des Krieges in Syrien vorgeworfen (www.syriahr.com/en/367285/,
abgerufen: 2. Oktober 2025). Dies wirft die Fragen auf, wie wirksam die
deutsche Syrienpolitik ist und wie viel Einfluss die Bundesregierung auf die
aktuelle syrische Regierung nehmen kann, um eine Transition hin zu einem
inklusiven Syrien sicherzustellen. Gleichzeitig spielen die Türkei und Katar eine
wichtige Rolle in der Region: Es stellt sich die Frage nach deren Einfluss auf
die syrische Übergangsregierung (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-se
tzt-auf-saudi-arabien-die-tuerkei-und-qatar-110275847.html, abgerufen:
9. Oktober 2025).
Laut der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) wurden im
Juli 2025 über 1 700 Menschen getötet. Über 700 Zivilisten wurden demnach
öffentlich nach SOHR-Angaben von Regierungstruppen und ihren Hilfstruppen
hingerichtet (www.syriahr.com/en/367285/, abgerufen: 2. Oktober2025).
Zwischen dem 7. und mindestens dem 10. März 2025 stürmten
Regierungstruppen und andere bewaffnete Gruppen mehr als 30 Städte, Dörfer und Stadtteile
mit alawitischer Mehrheit, mit dem erklärten Ziel, vermeintliche ehemalige
Regierungsanhänger und Regierungsanhängerinnen aufzuspüren und Waffenlager
zu entdecken. Dabei töteten sie mindestens 1 400 Menschen. In vielen Fällen
gingen sie von Haus zu Haus, verlangten von den Bewohnern und
Bewohnerinnen Auskunft über ihre Religionszugehörigkeit, plünderten Wertsachen,
steckten Häuser in Brand und richteten Kinder, Frauen und Männer, darunter auch
ältere Menschen, hin, wobei sie oft offen anti-alawitische Beleidigungen und
Rhetorik verwendeten. An einigen Orten vernichteten die Kämpfer ganze
Familien (www.hrw.org/report/2025/09/23/are-you-alawi/identity-based-killings-dur
ing-syrias-transition, abgerufen: 2. Oktober 2025). Auslöser sollen bewaffnete
Personen gewesen sein, die sich laut syrisch-staatlichen Berichten als Ex-
Regimetreue ausgaben und Sicherheitskräfte der Übergangsregierung
angegriffen haben sollen (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-kaempfe-alawiten-1
00.html, abgerufen: 10. Oktober 2025). Den massiven Gewalttaten soll zudem
ein öffentlicher Aufruf zum Dschihad vorausgegangen sein (www.tagesscha
u.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html, abgerufen:
10. Oktober 2025).
Diese Massaker werden von Alawiten und Alawitinnen sowie Drusinnen und
Drusen als versuchter Völkermord bezeichnet, weil ihnen Hassrede und
Gewaltaufrufe gegen diese Bevölkerungsgruppen vorausgingen.
Besonders erschütternd sind nach Ansicht der Fragestellenden auch die
Gewalttaten gegen Drusinnen und Drusen sowie die öffentliche Demütigung von
religiösen Würdeträgern. Auslöser der Gefechte rund um Suwaida war Berichten
von Beobachtern zufolge ein Raubüberfall auf einen drusischen
Gemüsehändler – daraufhin sollen Drusen Angehörige der Beduinenstämme entführt haben
(www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-kaempfe-suwaida-drusen-100.html,
abgerufen: 10. Oktober 2025).
Letztlich wird auch mit Hasstiraden und islamistischen Symboliken eine
Hassstimmung gegen Drusinnen und Drusen angeheizt, auch auf Veranstaltungen
hier in Deutschland. Dabei werden drusenfeindliche Symboliken wie die
Schere als Drohgeste auch von salafistischen und islamistischen Gruppen
verwendet, um Drusinnen und Drusen abzuwerten, zu demütigen und das islamistische
Feindbild gegen die Religionsgemeinschaft zu stärken (www.spiegel.de/auslan
d/syrien-wie-der-krieg-in-der-drusenprovinz-suwaida-eskalierte-a-05fd0e93-58
b6-4e16-8be8-4226f5d7e2c9 und https://jungle.world/artikel/2025/31/die-scher
e-steht-fuer-die-demuetigung-drusischer-maenner, abgerufen: 9. Oktober
2025).
Weitere Probleme sind zudem Entführungen und Verschwindenlassen: Seit
Februar 2025 wurden mindestens 36 alawitische Frauen und Mädchen entführt,
wobei die Behörden unzureichend ermitteln und in einigen Fällen sogar die
Familien der Opfer für die Entführungen verantwortlich machen. Diese Vorfälle,
oft verbunden mit Lösegeldforderungen und Zwangsheiraten, führen zu einer
tiefen Angst und Verunsicherung unter den Frauen und Mädchen und schaffen
Retraumatisierung (www.amnesty.org/en/latest/news/2025/07/syria-
authoritiesmust-investigate-abductions-of-alawite-women-and-girls/, vgl. ferner www.am
nesty.de/sites/default/files/2025-08/Amnesty-Bericht-Syrien-Verschwindenlass
en-August-2025.pdf, abgerufen: 2. Oktober 2025).
Die HTS, die die Übergangsregierung anführt, wird als islamistische
Gruppierung beschrieben, deren Führungsperson Ahmed al-Scharaa (al-Golani) die
Verantwortung für schwere Verbrechen gegen diverse ethnische und religiöse
Gruppen wie Alawiten und Alawitinnen, Christen und Christinnen, Jesiden und
Jesidinnen und Kurden und Kurdinnen vorgeworfen wird. Die laut Recherchen
systematische Vernichtung von Beweisen durch das Assad-Regime und die
Retraumatisierung von Angehörigen der über 100 000 unter dem Assad-Regime
verschwundenen Personen sind nach Auffassung der Fragestellenden ebenfalls
besorgniserregend, weil der Einsatz von Vergewaltigungen als „Waffe“ an den
Checkpoints, in den Verhörzentren und Gefängnissen des Assad-Regimes an
der Tagesordnung war und die neue Regierung die Aufklärung und
Wiedergutmachung nicht ausreichend priorisiert.
Die Menschenrechtslage von Kurdinnen und Kurden in Syrien spitzt sich zu.
Inwiefern die Rechte von Kurdinnen und Kurden in Syrien in Zukunft geachtet
werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt ungewiss: Das Abkommen, mit dem
zentralen Projekt der Integration von Strukturen Nordostsyriens, zwischen der
Syrian Democratic Force (SDF) und der Übergangsregierung wird einerseits als
Schlüssel zur Stabilisierung Syriens eingeordnet (www.washingtoninstitute.or
g/policy-analysis/facilitating-new-sdf-agreement-key-stabilizing-syria,
abgerufen: 2. Oktober 2025). Andererseits bleibt offen, welche Schritte die
Übergangsregierung zur vollständigen Repräsentation und Sicherheit der kurdischen
Bevölkerungsgruppe einleiten wird. Doch, wie die weiteren ethnischen und
religiösen Gruppen Syriens, sind explizit auch die Kurdinnen und Kurden über
eine zentralisierte Machtausübung aus Damaskus und die Betonung der
islamischen Rechtsprechung in der Übergangsverfassung stark besorgt (www.mena-
watch.com/damaskus-kurden-ein-syrien-politik/, abgerufen: 2. Oktober 2025).
Die Bundesregierung hat nach dem Sturz des Assad-Regimes ihre
Unterstützung für den syrischen Übergangsprozess zugesagt und betont die
Notwendigkeit eines inklusiven Prozesses, der die Rechte aller Minderheiten schützt
(www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-baerbock-barrot-damaskus-hts-assad-
100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025). Es ist jedoch unklar, wie diese
Unterstützung konkret umgesetzt wird und welche Bedingungen die
Bundesregierung an die Unterstützung der Übergangsregierung knüpft. Insbesondere die
Bereitstellung von Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit und die
Sicherstellung, dass diese allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen, sind aus
Sicht der Fragestellenden von großer Bedeutung.
Sowohl bilateral von der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) als auch multilateral über die Vereinten Nationen oder
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umgesetzte Vorhaben sollen lokale Strukturen stärken,
Resilienz aufbauen und soziale Kohäsion fördern, dabei die Rechte aller
Bevölkerungsgruppen wahren und der Diskriminierung vorbeugen. Entscheidend ist,
dass diese Maßnahmen inklusiv gestaltet werden, die diversen ethnischen und
religiösen Gemeinschaften aktiv einbeziehen und der Diskriminierung
vorbeugen, um zu verhindern, dass Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unbeabsichtigt
bestehende Machtasymmetrien verstärkt oder einzelne Gruppen ausschließt.
Die Förderung von Projekten in Nordostsyrien, wo kurdische Gemeinschaften
leben, ist aus Sicht der Fragestellenden ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der die
Unterstützung ethnischer Vielfalt widerspiegelt. Die Aufarbeitung der
Verbrechen des Assad-Regimes und der Assimilationspolitik gegenüber den Kurden
und Kurdinnen ist entscheidend für einen nachhaltigen Frieden in Syrien. Die
neue Regierung hat jedoch nach Auffassung der Fragestellenden bisher keine
ausreichende Glaubwürdigkeit in der Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen gezeigt. Der Systemwandel in Syrien muss über die bloße Ablösung
des Assad-Regimes hinausgehen und einen echten Schutz und eine
gleichberechtigte Teilhabe aller ethnischen und religiösen Gruppen gewährleisten.
Der Unmut in großen Teilen der Diaspora-Gesellschaften Syriens, die die
deutsche Politik als unzureichend empfinden (beispielsweise www.welt.de/politik/d
eutschland/article256411924/islamistische-gewalt-in-syrien-wenn-
deutschlandjetzt-nicht-handelt-drohen-langfristig-noch-mehr-fluchtbewegungen.html,
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drusen-deutschland-suwaida-10
0.html und https://taz.de/Demonstrationen-nach-Massakern-an-Drusen/!6103
766/, abgerufen: 9. Oktober 2025), ist ein deutliches Zeichen dafür, dass
Handlungsbedarf besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Berichten von
Menschenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Hawar.Help e. V., der
Gesellschaft für Bedrohte Völker e. V. (https://gfbvblog.com/2025/07/01/nac
h-vielen-jahren-zurueck-in-syrien-ein-persoenlicher-bericht/, abgerufen:
9. Oktober 2025), Amnesty International (www.amnesty.de/pressemitteilu
ng/syrien-drusen-aussergerichtliche-hinrichtungen-suweida, abgerufen:
9. Oktober 2025) oder der Syrischen Beobachtungsstelle für
Menschenrechte (www.syriahr.com/en/category/human-rights-violations/indiscrimin
ate-killing/by-hts-indiscriminate-killing/, abgerufen: 9. Oktober 2025), die
auf systematische Menschenrechtsverletzungen, bei denen entsprechenden
Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages eine Beteiligung syrischer
Regierungstruppen und verbündeter Milizen regelmäßig gegeben ist,
aufmerksam machen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre
Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung?
2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
ethnische und religiöse Vielfalt in Syrien zu schützen, insbesondere
angesichts der dokumentierten Übergriffe auf Alawiten und Alawitinnen,
Christen und Christinnen sowie Kurden und Kurdinnen (https://euaa.europ
a.eu/sites/default/files/publications/2025-03/2025_03_EUAA_COI_Repor
t_Syria_Country_Focus.pdf, abgerufen: 9. Oktober 2025), bei denen
entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Beteiligung der
Truppen der Übergangsregierung und ihnen nahestehender Milizen
regelmäßig gegeben ist?
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich Repressionen von
staatlicher und nichtstaatlicher Seite gegen Frauen in Syrien?
4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich dokumentierter
willkürlicher Festnahmen und Repressionen von staatlicher und
nichtstaatlicher Seite gegen Angehörigen der LGBTIQ+-Communitys in Syrien?
5. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die syrische
Übergangsregierung die systematische Aufklärung und Wiedergutmachung der über
100 000 Fälle von Verschwindenlassen unter dem Assad-Regime und
durch bewaffnete Oppositionsgruppen priorisiert, wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht?
6. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die syrische
Übergangsregierung die Aufarbeitung und Wiedergutmachung der Assimilationspolitik
gegenüber Kurdinnen und Kurden, wie beispielsweise der Entzug der
syrischen Staatsbürgerschaft und die systematische Nichtanerkennung der
kurdischen Sprache, Kultur und Identität, priorisiert, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
7. Bezieht die Bundesregierung die Berichte des syrischen National
Commission for Transitional Justice bei der Bewertung der Sicherheitslage der
diversen ethnischen und religiösen Gruppen in Syrien ein?
8. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Aufklärung der
Entführungen von alawitischen Syrerinnen und Syrern seit Februar 2025
zu fördern, und welche Maßnahmen ergreift sie, um darauf hinzuwirken,
dass die syrischen Behörden unabhängige Untersuchungen durchführen
und die Täter zur Rechenschaft ziehen?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Blockade des
Drusengebiets seit Juli 2025 (www.gfbv.de/de/news/groesserer-einsatz-fuer-e
nde-der-blockade-von-al-suwaida-und-schutz-der-drusen-gefordert-11
810/, abgerufen: 9. Oktober 2025), und welche Maßnahmen ergreift sie,
um die Versorgung der betroffenen Bevölkerung zu unterstützen und die
Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?
10. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen hinsichtlich einer
möglichen konkreten Mitverantwortung von Ahmed al-Schaara (al
Golani) für die Ermordung, Verschleppung und Vergewaltigung tausender
Alawiten und Alawitinnen im April 2025 an der syrischen Küste sowie
Drusen im Juli 2025 in Suweida durch die mit ihm kooperierenden und
teilweise unterstellten islamistischen Milizen, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-un-al-sharaa-
rede-hts-miliz-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025)?
11. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Ankündigung der syrischen
Übergangsregierung, ein Untersuchungskomitee einzurichten, das die
Massaker an der alawitischen Bevölkerung untersuchen und
Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten soll, vorgenommen, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und welche strafrechtlichen Verfahren wurden nach Informationen
durch die syrische Übergangsregierung eingeleitet?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es gelungen
ist, die Gewaltexzesse zu beenden und die Stabilität in der Küstenregion
wiederherzustellen?
13. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den
Schutz von Alawiten und Alawitinnen vor Racheakten der alten
Sicherheitskräfte und Sicherheitsdienste sowie der Übergangsregierung?
14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung dahin gehend vorgenommen, ob
eine Systematik beim Umgang der Übergangsregierung mit der ethnischen
und religiösen Vielfalt im eigenen Land nach den Massakern an den
Drusen und Drusinnen in Suweida und den Alawiten und Alawitinnen an der
syrischen Küste zu erkennen ist, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
15. Wie möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass öffentliche
Demütigungen und Hasstiraden, beispielsweise durch Zeigen der Scheren-
Handsymbolik, gegen alawitische und drusische Mitbürgerinnen und
Mitbürger in Deutschland eingedämmt und sanktioniert werden können?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausübung der
Religionsfreiheit von Christinnen und Christen in Syrien?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer möglichen gestiegenen
islamistischen Bedrohungslage für Christinnen und Christen in Syrien in
Anbetracht dessen, dass ein Attentat auf die Mar-Elias-Kirche (www.tagessc
hau.de/ausland/asien/syrien-anschlag-112.html, abgerufen: 9. Oktober
2025) in Damaskus durchgeführt werden könnte?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe der
syrisch-orthodoxen Kirche hinsichtlich der Schließung christlicher
Schulen (https://acninternational.org/northeastern-syria-kurds-close-several-chr
istian-schools/, abgerufen: 13. Oktober 2025)?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage rund um die IS-
Gefangenenlager (IS = sog. Islamischer Staat) al-Hol und Roj, und gibt es
Pläne der Bundesregierung, die deutschen, männlichen IS-Anhänger in
syrischer (vor allem kurdischer) Gefangenschaft zurückzunehmen, und
welche Gründe gibt es, weshalb bisher keine umfassende Rückführung
erfolgt ist?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheits- und
menschenrechtlichen Risiken, die mit einem Verbleib deutscher Staatsangehöriger in den
IS-Gefangenenlager al-Hol und Roj verbunden sind?
21. Welche konkreten Projekte zur Radikalisierungsprävention und zur
Deradikalisierung unterstützt die Bundesregierung in Syrien?
22. Welchen konkreten Einfluss haben die Türkei und Katar nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Übergangsregierung, und inwiefern
nutzt die Bundesregierung ihre diplomatischen Kanäle, um diesen
Einfluss im Sinne des Minderheitenschutzes geltend zu machen?
23. Möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dezentrale und föderale
Strukturen in Syrien zu stärken, die von diversen ethnischen und
religiösen Gruppen gefordert werden (https://apnews.com/article/syria-druze-sw
eida-demonstration-israel-self-determination-tribes-abc99d39f9fb226a705
c6ace215e2376 und www.fr.de/politik/barrack-erdogan-scharaa-syrien-tue
rkei-sdf-mazloum-abdi-kurden-pkk-terror-trump-usa-zr-93828565.html),
wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Türkei
hinsichtlich deren Rolle in Syrien, insbesondere im Hinblick auf die
Sicherheit und Rechte der kurdischen Bevölkerung in Nordostsyrien?
25. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Abkommen
zwischen der Übergangsregierung und den Syrian Democratic Forces zum
Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt im Land?
26. Wie unterstützt die Bundesregierung die syrische Regierung dabei, das
staatliche Gewaltmonopol sicherzustellen und einen in
menschenrechtlichen Standards geschulten und diese einhaltenden Sicherheitsapparat zu
schaffen?
27. Unterstützt die Bundesregierung einen „Disarmament, Demobilziation,
Reintegration“-Ansatz in Syrien, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
28. Hat die Bundesregierung die Wahl am 5. Oktober 2025 in Syrien, bei der
ein Drittel der Abgeordneten vom Präsidenten direkt und zwei Drittel
indirekt unter Wahlleuten gewählt wurden, die wiederum durch regionale
Gremien bestimmt wurden, die Legitimität entlang von rechtsstaatlichen
und demokratischen Prinzipien bewertet, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
29. Begleitet die Bundesregierung aktiv die Umsetzung der
Verhandlungspunkte des Abkommens zwischen der Übergangsregierung und der Syrian
Democratic Forces, hier insbesondere auch die Integration der
Frauenverteidigungseinheiten der SDF in eine nationale Armee, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
30. Wird die Bundesregierung ihre diplomatischen Beziehungen zum Schutz
von Vertreterinnen und Vertretern der nordostsyrischen Selbstverwaltung
intensivieren?
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umlauf von
unkontrollierten Waffen in Syrien (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-liba
non-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025)?
32. Stellt die Bundesregierung Bedingungen für eine mögliche Streichung der
HTS von Terrorlisten und die Aufhebung von Sanktionen gegen ihre
Vertreter, und wie stellt sie sicher, dass diese Bedingungen (z. B. Abkehr vom
Dschihadismus, inklusiver Transitionsprozess, Achtung der
Menschenrechte) transparent und nachprüfbar sind?
33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zugang
zur Bildung für Mädchen und Jungen in den von der Übergangsregierung
kontrollierten Gebieten Syriens, und welche EZ-Projekte unterstützt die
Bundesregierung, um Frauen und Kindern in Syrien einen
gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Schutz vor Gewalt
zu ermöglichen?
34. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die syrische
Übergangsregierung beim Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen,
Sicherheitsinstitutionen und lokaler Governance, um eine langfristige Befriedung des
Landes zu fördern?
35. In welchen syrischen Städten und Regionen werden seit dem Fall des
Assad-Regimes neue Vorhaben durch die Bundesregierung oder mit
deutscher Unterstützung gefördert (bitte nach Ressorts und Vorhaben
auflisten)?
36. In welchen Städten und Regionen wurden Vorhaben unter dem Assad-
Regime unterstützt, und welche Bedingungen stellte das Assad-Regime
damals an die Bundesregierung, denen nachgekommen wurde bzw. nicht
nachgekommen wurde?
37. Wie erfolgt heute die Zusammenarbeit mit Syrien, und welche
Bedingungen stellt die Übergangsregierung an die Bundesregierung oder ihre
Durchführungspartner und umgekehrt?
38. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass sowohl
durch die bilateralen Durchführungsorganisationen als auch durch
multilaterale Akteure oder NGOs durchgeführte Vorhaben in Syrien allen
Bevölkerungsgruppen zugutekommen und nicht zur Konsolidierung der
Macht einer einzigen Gruppe beitragen, und welche Maßnahmen ergreift
die Bundesregierung diesbezüglich?
39. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag multilateraler
Entwicklungsakteure, darunter insbesondere United Nations Development
Programme (UNDP) und United Nations High Commissioner for Refugees
(UNHCR), zur Förderung inklusiver lokaler Regierungsführung und
sozialer Kohäsion im fragmentierten Syrien?
40. Welche spezifischen Vorgaben bestehen für deutsche und multilaterale
Durchführungspartner, um sicherzustellen, dass Minderheiten in Syrien –
etwa Alawiten, Drusen, Christen, Jesiden, Ismailiten und Kurden –
angemessen an der Planung, Umsetzung und Evaluierung von EZ-Maßnahmen
beteiligt werden?
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten, den
Minderheitenschutz systematisch in bestehende multilaterale
Koordinationsmechanismen, wie den Syria Recovery Trust Fund (SRTF) oder die UNDP
Stabilization Facility, zu integrieren?
42. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus anderen Krisen- und
Nachkriegskontexten (z. B. Irak oder Afghanistan) für ihren multilateralen
Ansatz zur Verknüpfung von Wiederaufbau, Entwicklungszusammenarbeit
und Friedensförderung, insbesondere mit Blick auf den
Versöhnungsprozess, den Schutz von Minderheiten und die Förderung von Inklusion in
Syrien?
43. Welche konkreten „Roten Linien“ definiert die Bundesregierung
hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung in Damaskus,
insbesondere im Kontext von Menschenrechtsverletzungen und der Nicht-
Aufarbeitung von Verbrechen?
44. Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung für das Syrien von
morgen, das über die bloße Ablösung des Assad-Regimes hinausgeht und
einen echten Schutz und eine gleichberechtigte Teilhabe aller ethnischen
und religiösen Gruppen gewährleistet?
45. Steht die Bundesregierung in langfristig angelegten Gesprächsformaten
mit den von Menschenrechtsverletzungen betroffenen ethnischen und
religiösen Gruppen – darunter Drusinnen und Drusen aus Suweida,
Alawitinnen und Alawiten, Christinnen und Christen, Jesidinnen und Jesiden,
Kurdinnen und Kurden – in Syrien und ihren Angehörigen in Deutschland im
Austausch, und wenn nein, sind solche Gesprächsformate geplant?
46. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik (siehe
Vorbemerkung der Fragestellenden), dass sie zu wenig Druck auf die
Übergangsregierung in Damaskus ausübe, um die Einhaltung
menschenrechtlicher Standards und einen inklusiven Übergangsprozess zu gewährleisten,
sind konkrete Anpassungen ihrer Politik sind geplant, und wenn nein,
warum nicht?
47. Wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts der menschenrechtlichen
Lage ethnischer und religiöser Minderheiten, dass Asylentscheidungen für
diese Gruppen weiterhin ausgesetzt bleiben, obwohl das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge laut Auskunft der Zentralen Ansprechstelle
gegenüber dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 6. Oktober 2025 seit Ende
September 2025 wieder Verfahren für junge, arbeitsfähige, alleinreisende
Männer sowie Widerrufsverfahren bei Heimreisen und Anhörungen von
Syrerinnen und Syrern – mit Ausnahme von Minderheiten – durchführt?
48. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen, wie die Syrian Mosaic
Foundation, die sich für eine interreligiöse Verständigung in Syrien einsetzten,
wenn ja, wie, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür zur
Verfügung?
Berlin, den 15. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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