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Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes - Ethnische und religiöse Vielfalt Syriens weiterhin unter Druck - Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und Kurden in Syrien (Antwort zu Drs. 21/2476)

dip / drucksache 27.11.2025 · WP 21 · 21/2956 · Antwort · Original ↗

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Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes - Ethnische und religiöse Vielfalt Syriens weiterhin unter Druck - Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und Kurden in Syrien (Antwort zu Drs. 21/2476) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2956 21. Wahlperiode 27.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Max Lucks, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2476 – Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes – Ethnische und religiöse Vielfalt Syriens weiterhin unter Druck – Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und Kurden in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 ging mit der Hoffnung auf ein neues Zusammenleben in Syrien einher (www.tagesschau.de/video/video- 1410642.html, abgerufen: 9. Oktober 2025): eine Gesellschaft in Freiheit, Demokratie und Sicherheit für und in Solidarität zwischen den diversen ethnischen und religiösen Gruppen. Während des 54 Jahre andauernden Assad- Regimes waren vor allem Sunnitinnen und Sunniten Opfer staatlicher Repression. Doch die diversen religiösen und ethnischen Gruppen besaßen faktisch keine Bürgerrechte, sie erhielten nur Schutz, solange sie das Regime unterstützten. Willkürliche Verhaftungen und gewaltsames Verschwindenlassen konnte jede und jeden treffen. Die Hoffnung auf einen Neustart nach dem Fall des Assad-Regimes wurde jedoch durch die jüngsten Massaker gegen Alawitinnen und Alawiten (www.tag esschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025) sowie Drusinnen und Drusen stark gedämpft (https://t az.de/Massaker-an-Drusen-in-Syrien/!6101536/, abgerufen: 9. Oktober 2025). Die Repressionen gegen Drusinnen und Drusen in Suweida sind anhaltend (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-waffenruhe-150.html, abgerufen: 9. Oktober 2025), zeitgleich ist die Bedrohungslage für Alawitinnen und Alawiten an der Westküste Syriens weiterhin akut (www.tagesspiegel.de/internati onales/erste-parlamentswahl-in-syrien-seit-assads-sturz-demokratischer-meile nstein-oder-vorstufe-fur-islamische-repression-14467172.html, abgerufen: 13. Oktober 2025). Während die internationale Gemeinschaft, darunter auch die Bundesregierung, die Notwendigkeit eines inklusiven Übergangsprozesses betont (www.ster n.de/news/un-sondergesandter-dringt-in-syrien-auf-gerechtigkeit-und-warnt-v or-rache-35312510.html und www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/a ufhebung-aller-wirtschaftssanktionen-gegen-syrien-253812, abgerufen: 9. Oktober 2025), zeigen aktuelle Berichte und Analysen, dass die Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa – die vornehmlich aus der islamistischen Organisation Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS), die von diversen Staaten und Organisationen als Terrororganisation gelistet ist, entsprungen ist – die Macht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zunehmend zentralisiert, dabei das staatliche Sicherheitsmonopol nicht glaubhaft für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellen kann und entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Involvierung der Sicherheitskräfte in Menschenrechtsverletzungen gegen diverse ethnische und religiöse Gruppen regelmäßig gegeben ist (www.syriahr.com/en/category/human-rights-violations/indiscrimi nate-killing/by-regime-forces-indiscriminate-killing/, abgerufen: 9. Oktober 2025). Die HTS wird als islamistische Gruppierung beschrieben und Ahmed al- Scharaa (al-Golani) werden schwere Verbrechen an Zivilistinnen und Zivilisten während des Krieges in Syrien vorgeworfen (www.syriahr.com/en/367 285/, abgerufen: 2. Oktober 2025). Dies wirft die Fragen auf, wie wirksam die deutsche Syrienpolitik ist und wie viel Einfluss die Bundesregierung auf die aktuelle syrische Regierung nehmen kann, um eine Transition hin zu einem inklusiven Syrien sicherzustellen. Gleichzeitig spielen die Türkei und Katar eine wichtige Rolle in der Region: Es stellt sich die Frage nach deren Einfluss auf die syrische Übergangsregierung (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syri en-setzt-auf-saudi-arabien-die-tuerkei-und-qatar-110275847.html, abgerufen: 9. Oktober 2025). Laut der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) wurden im Juli 2025 über 1 700 Menschen getötet. Über 700 Zivilisten wurden demnach öffentlich nach SOHR-Angaben von Regierungstruppen und ihren Hilfstruppen hingerichtet (www.syriahr .com/en/367285/, abgerufen: 2. Oktober2025). Zwischen dem 7. und mindestens dem 10. März 2025 stürmten Regierungstruppen und andere bewaffnete Gruppen mehr als 30 Städte, Dörfer und Stadtteile mit alawitischer Mehrheit, mit dem erklärten Ziel, vermeintliche ehemalige Regierungsanhänger und Regierungsanhängerinnen aufzuspüren und Waffenlager zu entdecken. Dabei töteten sie mindestens 1 400 Menschen. In vielen Fällen gingen sie von Haus zu Haus, verlangten von den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskunft über ihre Religionszugehörigkeit, plünderten Wertsachen, steckten Häuser in Brand und richteten Kinder, Frauen und Männer, darunter auch ältere Menschen, hin, wobei sie oft offen anti-alawitische Beleidigungen und Rhetorik verwendeten. An einigen Orten vernichteten die Kämpfer ganze Familien (www.hrw.org/report/2025/09/23/are-you-alawi/iden tity-based-killings-during-syrias-transition, abgerufen: 2. Oktober 2025). Auslöser sollen bewaffnete Personen gewesen sein, die sich laut syrisch- staatlichen Berichten als Ex-Regimetreue ausgaben und Sicherheitskräfte der Übergangsregierung angegriffen haben sollen (www.tagesschau.de/ausland/asi en/syrien-kaempfe-alawiten-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025). Den massiven Gewalttaten soll zudem ein öffentlicher Aufruf zum Dschihad vorausgegangen sein (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawite n-hilferufe-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025). Diese Massaker werden von Alawiten und Alawitinnen sowie Drusinnen und Drusen als versuchter Völkermord bezeichnet, weil ihnen Hassrede und Gewaltaufrufe gegen diese Bevölkerungsgruppen vorausgingen. Besonders erschütternd sind nach Ansicht der Fragestellenden auch die Gewalttaten gegen Drusinnen und Drusen sowie die öffentliche Demütigung von religiösen Würdeträgern. Auslöser der Gefechte rund um Suwaida war Berichten von Beobachtern zufolge ein Raubüberfall auf einen drusischen Gemüsehändler – daraufhin sollen Drusen Angehörige der Beduinenstämme entführt haben (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-kaempfe-suwaida-druse n-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025). Letztlich wird auch mit Hasstiraden und islamistischen Symboliken eine Hassstimmung gegen Drusinnen und Drusen angeheizt, auch auf Veranstaltungen hier in Deutschland. Dabei werden drusenfeindliche Symboliken wie die Schere als Drohgeste auch von salafistischen und islamistischen Gruppen verwendet, um Drusinnen und Drusen abzuwerten, zu demütigen und das islamistische Feindbild gegen die Religionsgemeinschaft zu stärken (www.spiege l.de/ausland/syrien-wie-der-krieg-in-der-drusenprovinz-suwaida-eskalierte-a-0 5fd0e93-58b6-4e16-8be8-4226f5d7e2c9 und https://jungle.world/artikel/2025/ 31/die-schere-steht-fuer-die-demuetigung-drusischer-maenner, abgerufen: 9. Oktober 2025). Weitere Probleme sind zudem Entführungen und Verschwindenlassen: Seit Februar 2025 wurden mindestens 36 alawitische Frauen und Mädchen entführt, wobei die Behörden unzureichend ermitteln und in einigen Fällen sogar die Familien der Opfer für die Entführungen verantwortlich machen. Diese Vorfälle, oft verbunden mit Lösegeldforderungen und Zwangsheiraten, führen zu einer tiefen Angst und Verunsicherung unter den Frauen und Mädchen und schaffen Retraumatisierung (www.amnesty.org/en/latest/news/2025/07/syria-a uthorities-must-investigate-abductions-of-alawite-women-and-girls/, vgl. ferner www.amnesty.de/sites/default/files/2025-08/Amnesty-Bericht-Syrien-V erschwindenlassen-August-2025.pdf, abgerufen: 2. Oktober 2025). Die HTS, die die Übergangsregierung anführt, wird als islamistische Gruppierung beschrieben, deren Führungsperson Ahmed al-Scharaa (al-Golani) die Verantwortung für schwere Verbrechen gegen diverse ethnische und religiöse Gruppen wie Alawiten und Alawitinnen, Christen und Christinnen, Jesiden und Jesidinnen und Kurden und Kurdinnen vorgeworfen wird. Die laut Recherchen systematische Vernichtung von Beweisen durch das Assad-Regime und die Retraumatisierung von Angehörigen der über 100 000 unter dem Assad-Regime verschwundenen Personen sind nach Auffassung der Fragestellenden ebenfalls besorgniserregend, weil der Einsatz von Vergewaltigungen als „Waffe“ an den Checkpoints, in den Verhörzentren und Gefängnissen des Assad-Regimes an der Tagesordnung war und die neue Regierung die Aufklärung und Wiedergutmachung nicht ausreichend priorisiert. Die Menschenrechtslage von Kurdinnen und Kurden in Syrien spitzt sich zu. Inwiefern die Rechte von Kurdinnen und Kurden in Syrien in Zukunft geachtet werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt ungewiss: Das Abkommen, mit dem zentralen Projekt der Integration von Strukturen Nordostsyriens, zwischen der Syrian Democratic Force (SDF) und der Übergangsregierung wird einerseits als Schlüssel zur Stabilisierung Syriens eingeordnet (www.washingtoninstitut e.org/policy-analysis/facilitating-new-sdf-agreement-key-stabilizing-syria, abgerufen: 2. Oktober 2025). Andererseits bleibt offen, welche Schritte die Übergangsregierung zur vollständigen Repräsentation und Sicherheit der kurdischen Bevölkerungsgruppe einleiten wird. Doch, wie die weiteren ethnischen und religiösen Gruppen Syriens, sind explizit auch die Kurdinnen und Kurden über eine zentralisierte Machtausübung aus Damaskus und die Betonung der islamischen Rechtsprechung in der Übergangsverfassung stark besorgt (www.mena-watch.com/damaskus-kurden-ein-syrien-politik/, abgerufen: 2. Oktober 2025). Die Bundesregierung hat nach dem Sturz des Assad-Regimes ihre Unterstützung für den syrischen Übergangsprozess zugesagt und betont die Notwendigkeit eines inklusiven Prozesses, der die Rechte aller Minderheiten schützt (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-baerbock-barrot-damaskus-hts-assa d-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025). Es ist jedoch unklar, wie diese Unterstützung konkret umgesetzt wird und welche Bedingungen die Bundesregierung an die Unterstützung der Übergangsregierung knüpft. Insbesondere die Bereitstellung von Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit und die Sicherstellung, dass diese allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen, sind aus Sicht der Fragestellenden von großer Bedeutung. Sowohl bilateral von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch multilateral über die Vereinten Nationen oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umgesetzte Vorhaben sollen lokale Strukturen stärken, Resilienz aufbauen und soziale Kohäsion fördern, dabei die Rechte aller Bevölkerungsgruppen wahren und der Diskriminierung vorbeugen. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen inklusiv gestaltet werden, die diversen ethnischen und religiösen Gemeinschaften aktiv einbeziehen und der Diskriminierung vorbeugen, um zu verhindern, dass Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unbeabsichtigt bestehende Machtasymmetrien verstärkt oder einzelne Gruppen ausschließt. Die Förderung von Projekten in Nordostsyrien, wo kurdische Gemeinschaften leben, ist aus Sicht der Fragestellenden ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der die Unterstützung ethnischer Vielfalt widerspiegelt. Die Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes und der Assimilationspolitik gegenüber den Kurden und Kurdinnen ist entscheidend für einen nachhaltigen Frieden in Syrien. Die neue Regierung hat jedoch nach Auffassung der Fragestellenden bisher keine ausreichende Glaubwürdigkeit in der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen gezeigt. Der Systemwandel in Syrien muss über die bloße Ablösung des Assad-Regimes hinausgehen und einen echten Schutz und eine gleichberechtigte Teilhabe aller ethnischen und religiösen Gruppen gewährleisten. Der Unmut in großen Teilen der Diaspora-Gesellschaften Syriens, die die deutsche Politik als unzureichend empfinden (beispielsweise www.welt.de/pol itik/deutschland/article256411924/islamistische-gewalt-in-syrien-wenn-deutsc hland-jetzt-nicht-handelt-drohen-langfristig-noch-mehr-fluchtbewegunge n.html, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drusen-deutschland-suwaida-1 00.html und https://taz.de/Demonstrationen-nach-Massakern-an-Drusen/!6103 766/, abgerufen: 9. Oktober 2025), ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Handlungsbedarf besteht.  1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Berichten von Menschenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Hawar.Help e. V., der Gesellschaft für Bedrohte Völker e. V. (https://gfbvblog.com/2025/07/01/na ch-vielen-jahren-zurueck-in-syrien-ein-persoenlicher-bericht/, abgerufen: 9. Oktober 2025), Amnesty International (www.amnesty.de/pressemitteil ung/syrien-drusen-aussergerichtliche-hinrichtungen-suweida, abgerufen: 9. Oktober 2025) oder der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (www.syriahr.com/en/category/human-rights-violations/indiscrimi nate-killing/by-hts-indiscriminate-killing/, abgerufen: 9. Oktober 2025), die auf systematische Menschenrechtsverletzungen, bei denen entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Beteiligung syrischer Regierungstruppen und verbündeter Milizen regelmäßig gegeben ist, aufmerksam machen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung?  2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die ethnische und religiöse Vielfalt in Syrien zu schützen, insbesondere angesichts der dokumentierten Übergriffe auf Alawiten und Alawitinnen, Christen und Christinnen sowie Kurden und Kurdinnen (https://euaa.euro pa.eu/sites/default/files/publications/2025-03/2025_03_EUAA_COI_Rep ort_Syria_Country_Focus.pdf, abgerufen: 9. Oktober 2025), bei denen entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Beteiligung der Truppen der Übergangsregierung und ihnen nahestehender Milizen regelmäßig gegeben ist? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat von diesen und anderen Berichten Kenntnis. Sie hat die Gewaltausbrüche im März 2025 an der Westküste Syriens und im Juli 2025 im Gouvernement Suweida von Anfang an verurteilt und Aufklärung gefordert. Sie steht zu den Themen im direkten Austausch mit der syrischen Regierung. In Gesprächen mit der syrischen Regierung betont die Bundesregierung, dass für Stabilisierung und nachhaltigen Frieden der Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten sowie die glaubwürdige Aufarbeitung von Verbrechen nötig ist. Um zur Aufklärung und Aufarbeitung von Gewalttaten beizutragen, hat die Bundesregierung insbesondere die Arbeit des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte sowie der vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten Commission of Inquiry (CoI) finanziell und politisch unterstützt. Die syrische Regierung hat sich öffentlich zur Aufklärung der Gewaltausbrüche bekannt. So wurde beispielsweise eine nationale Untersuchungskommission zu den Ausschreitungen an der Westküste eingerichtet, die bereits einen Bericht vorgelegt hat. Auch die Zusammenarbeit mit der CoI verlief konstruktiv. So wurde betont, dass die Regierung der VN-Kommission umfassenden Zugang in die betroffenen Gebiete gewährte und bei der Untersuchung kooperierte. Die syrische Regierung reagierte unmittelbar auf den vorgelegten Bericht und nahm die darin formulierten Empfehlungen als „Roadmap“ an. Erste Verantwortliche wurden bereits verhaftet. So berichtete die nationale Untersuchungskommission am 22. Juli 2025, dass sie 298 mutmaßliche Täter mit Verbindungen zu den Sicherheitskräften der Regierung sowie 265 mutmaßliche Täter mit Verbindungen zum ehemaligen Assad-Regime identifiziert und der Justiz zugeführt habe. Am 18. November 2025 begannen die ersten Prozesse, 14 Angeklagte wurden aufgrund ihrer Involvierung in den Gewaltausbrüchen an der Westküste im März 2025 angehört, darunter sieben Anhänger des ehemaligen Assad-Regimes und sieben Mitglieder der Sicherheitskräfte der Regierung. Auch für die Ereignisse in Suweida läuft zurzeit eine entsprechende Untersuchung. Die syrischen Behörden verkündeten, dass bereits mehrere Sicherheitskräfte verhaftet wurden, denen Verbrechen vorgeworfen werden. Der syrische Justizminister erklärte am 30. Oktober 2025 erneut, dass alle Verantwortlichen für Verbrechen in den Küstenregionen sowie in Suweida zur Rechenschaft gezogen werden, inklusive Angehörige der syrischen Sicherheitskräfte. Diese Ankündigungen müssen nun umgesetzt werden, das hat Bundesminister Wadephul zuletzt auch persönlich während seines Besuchs in Damaskus am 30. Oktober 2025 deutlich gemacht.  3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich Repressionen von staatlicher und nichtstaatlicher Seite gegen Frauen in Syrien? In Artikel 10 der neuen syrischen Verfassungserklärung vom 13. März 2025 werden Frauen und Männern grundsätzlich gleiche Rechte eingeräumt. Ende Dezember 2024 wurde zudem ein staatliches „Women Affairs Office“ eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, dafür Sorge zu tragen, dass Frauenrechte gewahrt werden. Dennoch wird von 22 Ministerämtern nur ein Amt von einer Frau besetzt. Auch bei den Wahlen zur Nationalversammlung waren Frauen unterrepräsentiert. Während des Bürgerkrieges in Syrien waren Frauen in besonderem Maße von Gewalt betroffen. Zur weiteren Entwicklung der Lage von Frauen und Mädchen wird die Bundesregierung die Situation weiter eng beobachten und ist hierzu auch im Austausch mit den Vereinten Nationen (VN) und Nichtregierungsorganisationen.  4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich dokumentierter willkürlicher Festnahmen und Repressionen von staatlicher und nichtstaatlicher Seite gegen Angehörigen der LGBTIQ+-Communitys in Syrien? Laut dem syrischen Strafgesetzbuch (Artikel 520), das 1949 eingeführt wurde und auch nach dem Sturz des Assad-Regimes weiterhin gilt, werden homosexuelle Handlungen zwischen Männern mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Unter der neuen Regierung von Ahmed Al-Sharaa erfolgten bislang keine umfassenden rechtlichen Reformen. Es gibt weder Äußerungen, die auf die Haltung der neuen Regierung schließen lassen, noch Berichte über willkürliche Festnahmen und Repressionen gegen Angehörigen der LGBTIQ+ Community durch die neue Regierung. Diese sind jedoch nicht auszuschließen. In der Praxis erleben viele LGBTIQ+ Personen in Syrien eine weit verbreitete gesellschaftliche Stigmatisierung. Die soziale Akzeptanz von Homosexualität in der syrischen Gesellschaft ist sehr gering.  5. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die syrische Übergangsregierung die systematische Aufklärung und Wiedergutmachung der über 100 000 Fälle von Verschwindenlassen unter dem Assad-Regime und durch bewaffnete Oppositionsgruppen priorisiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt mit Blick auf die Fragestellung internationale Organisationen, wie die für Syrien geschaffene Independent Institution for Missing Persons (IIMP), die Deutschland 2025 als erster VN-Mitgliedstaat direkt mit 1 Mio. Euro gefördert hat, die International Commission for Missing Persons (ICMP) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und die beginnende Arbeit der von der syrischen Regierung geschaffenen Nationalen Kommission für Vermisste Personen.  6. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die syrische Übergangsregierung die Aufarbeitung und Wiedergutmachung der Assimilationspolitik gegenüber Kurdinnen und Kurden, wie beispielsweise der Entzug der syrischen Staatsbürgerschaft und die systematische Nichtanerkennung der kurdischen Sprache, Kultur und Identität, priorisiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass alle Syrerinnen und Syrer unabhängig von Geschlecht, Ethnie oder Religion die gleichen Rechte erhalten. Dazu gehören sowohl die syrische Staatsbürgerschaft als auch kulturelle Rechte. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang das Abkommen, welches am 10. März 2025 zwischen den Syrian Democratic Forces (SDF) und der syrischen Regierung beschlossen wurde, und welches unter anderem die politische Teilhabe aller Syrer und die vollständige Anerkennung der kurdischen Gemeinschaft beinhaltet. Es räumt auch das Recht auf Nutzung der kurdischen Sprache ein, was unter der Assad-Herrschaft verboten war. Die Bundesregierung fordert alle Seiten auf, das Abkommen zügig umzusetzen.  7. Bezieht die Bundesregierung die Berichte des syrischen National Commission for Transitional Justice bei der Bewertung der Sicherheitslage der diversen ethnischen und religiösen Gruppen in Syrien ein? Um einen möglichst vollständigen und umfassenden Überblick zu erhalten, bezieht die Bundesregierung eine Vielzahl von Quellen für die Bewertung der Sicherheitslage ein, darunter Berichte der Regierung, von internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Gesprächen, welche die Botschaft in Damaskus mit verschiedenen Vertretern der Regierung und der Zivilgesellschaft vor Ort führt.  8. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Aufklärung der Entführungen von alawitischen Syrerinnen und Syrern seit Februar 2025 zu fördern, und welche Maßnahmen ergreift sie, um darauf hinzuwirken, dass die syrischen Behörden unabhängige Untersuchungen durchführen und die Täter zur Rechenschaft ziehen? Die Bundesregierung hat Berichte über Entführungen mit Sorge zur Kenntnis genommen. Es ist zentrale Aufgabe der syrischen Regierung, die Sicherheit und den Schutz aller Syrerinnen und Syrer zu gewährleisten. Sie fordert die syrische Regierung in Gesprächen dazu auf, diese Vorfälle aufzuklären und Maßnahmen zu ergreifen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung die Einrichtung der nationalen Untersuchungskommission sowie den ungehinderten Zugang, den die syrische Regierung der vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten CoI einräumt. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 10 bis 13 verwiesen.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Blockade des Drusengebiets seit Juli 2025 (www.gfbv.de/de/news/groesserer-einsatz- fuerende-der-blockade-von-al-suwaida-und-schutz-der-drusen-gefordert-11 810/, abgerufen: 9. Oktober 2025), und welche Maßnahmen ergreift sie, um die Versorgung der betroffenen Bevölkerung zu unterstützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen? In den Monaten Juli und August 2025 war die Sicherheitslage in Suweida durch eskalierende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen drusischen Milizen und sunnitischen Beduinenstämmen gekennzeichnet. Die Zusammenstöße sind unter anderem Ausdruck des ungelösten politischen Konfliktes zwischen Damaskus und Suweida über die zukünftige Rolle der drusisch dominierten Region im neuen Syrien, gehen aber auch auf ungelöste Konflikte der verschiedenen Gruppen und Milizen über konkurrierende wirtschaftliche Interessen und Schmuggelrouten zurück, die in diesem Gebiet seit Generationen bestehen. Auslöser der neuerlichen Eskalation – nach ersten Konfrontationen im Mai 2025 – soll ein Überfall auf einen drusischen Kaufmann an einem von Beduinen errichtenden Checkpoint gewesen sein, als er sich auf dem Weg in die Hauptstadt Damaskus befand. Während der anschließenden bewaffneten Auseinandersetzungen rückten Regierungstruppen in die Stadt Suweida ein. Dabei kam es ausweislich vielfacher Zeugenaussagen zu schweren Massakern an der Zivilbevölkerung. Nach intensiven Gefechten gelang es den drusischen Kämpfern, die Kontrolle über die Stadt zu erlangen und die Beduinenstämme zu verdrängen. Eine anschließende Waffenruhe wurde vereinbart. Aufgrund der Kampfhandlungen wurden nach Angaben von OCHA ungefähr 187.200 Menschen vertrieben. Zeitweise war es Hilfsorganisationen nicht möglich, das Gebiet zu erreichen. Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass die Regierung in Damaskus, aber auch alle anderen Akteure in Syrien, die Sicherheit humanitärer Helfer gewährleisten und diesen ungehinderten Zugang nach Suweida ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Aufarbeitung der Gewaltausbrüche durch die entsprechenden VN-Mechanismen (International, Impartial and Independent Mechanism, Independent Institution on Missing Persons in Syria, Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Interdependent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic). 10. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen hinsichtlich einer möglichen konkreten Mitverantwortung von Ahmed al-Schaara (al Golani) für die Ermordung, Verschleppung und Vergewaltigung tausender Alawiten und Alawitinnen im April 2025 an der syrischen Küste sowie Drusen im Juli 2025 in Suweida durch die mit ihm kooperierenden und teilweise unterstellten islamistischen Milizen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-un-al- sharaa-rede-hts-miliz-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025)? 11. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Ankündigung der syrischen Übergangsregierung, ein Untersuchungskomitee einzurichten, das die Massaker an der alawitischen Bevölkerung untersuchen und Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten soll, vorgenommen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche strafrechtlichen Verfahren wurden nach Informationen durch die syrische Übergangsregierung eingeleitet? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es gelungen ist, die Gewaltexzesse zu beenden und die Stabilität in der Küstenregion wiederherzustellen? 13. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Schutz von Alawiten und Alawitinnen vor Racheakten der alten Sicherheitskräfte und Sicherheitsdienste sowie der Übergangsregierung? Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung dahin gehend vorgenommen, ob eine Systematik beim Umgang der Übergangsregierung mit der ethnischen und religiösen Vielfalt im eigenen Land nach den Massakern an den Drusen und Drusinnen in Suweida und den Alawiten und Alawitinnen an der syrischen Küste zu erkennen ist, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Die Frage nach einer Systematik stellt sich aus Sicht der Bundesregierung nicht. Die syrische Regierung ist grundsätzlich für den Schutz und die Sicherheit aller Syrerinnen und Syrer verantwortlich. Fehlverhalten, das zu den Gewaltausbrüchen an der Westküste und in Suweida geführt hat, muss lückenlos aufgeklärt werden. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 10 bis 13 verwiesen. 15. Wie möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass öffentliche Demütigungen und Hasstiraden, beispielsweise durch Zeigen der Scheren- Handsymbolik, gegen alawitische und drusische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland eingedämmt und sanktioniert werden können? Bund und Länder verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung von extremistischen Bestrebungen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes stimmen sich fortlaufend mit den Bundesländern ab, um entsprechende Vorkehrungen treffen und ggf. erforderliche Maßnahmen durchführen zu können. Zahlreiche Konzepte und Maßnahmen werden in diesem Kontext fortlaufend geprüft und optimiert. In ihrer Summe bewirken sie eine stetige und wirkungsvolle Weiterentwicklung der Extremismusbekämpfung. Maßnahmen und Programme zur Deradikalisierung, die von staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen werden, sind von grundlegender Bedeutung, um dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung nachhaltig zu begegnen. Vor dem Hintergrund fördern Bund und Länder vielfältige Distanzierungs- und Deradikalisierungsangebote im Bereich des religiös begründeten Extremismus. Kernanliegen ist es dabei, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen zu begegnen. Dazu gehört die Bekämpfung von Extremismus und Antisemitismus ebenso wie anderen Formen der Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausübung der Religionsfreiheit von Christinnen und Christen in Syrien? Die Ausübung der Religionsfreiheit wird in der neuen syrischen Verfassungserklärung in Artikel 3 formal garantiert. Der Bundesregierung liegen keine Berichte über Einschränkungen der Ausübung der Religionsfreiheit von Christinnen und Christen in Syrien unter der neuen Regierung vor. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer möglichen gestiegenen islamistischen Bedrohungslage für Christinnen und Christen in Syrien in Anbetracht dessen, dass ein Attentat auf die Mar-Elias-Kirche (www.tag esschau.de/ausland/asien/syrien-anschlag-112.html, abgerufen: 9. Oktober 2025) in Damaskus durchgeführt werden könnte? Die Bedrohungslage durch terroristische Gruppen wie den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien ist weiterhin hoch. So kam es vor allem in Nordostsyrien zu vermehrten Anschlägen. Auch die IS-Lager wie bspw. Al-Hol stellen ein Risiko für das Erstarken des IS dar. Die Aktivitäten des IS richten sich dabei gegen Angehörige verschiedener ethnischer und religiöser Gruppen, aber auch gegen die syrische Regierung. 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe der syrisch-orthodoxen Kirche hinsichtlich der Schließung christlicher Schulen (https://acninternational.org/northeastern-syria-kurds-close-several-christ ian-schools/, abgerufen: 13. Oktober 2025)? Nach Kenntnissen der Bundesregierung erfolgte die Schließung einiger Schulen in Nordostsyrien in einem Gebiet, welches unter Kontrolle der sogenannten „Demokratischen Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien“ (DAANES) steht. Hintergrund sind Uneinigkeiten über ein neues, von DAANES entwickeltes Curriculum, welches an allen Schulen unterrichtet werden soll. Inzwischen ist eine Einigung erfolgt und die Schulen sind wieder geöffnet. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage rund um die IS- Gefangenenlager (IS = sog. Islamischer Staat) al-Hol und Roj, und gibt es Pläne der Bundesregierung, die deutschen, männlichen IS-Anhänger in syrischer (vor allem kurdischer) Gefangenschaft zurückzunehmen, und welche Gründe gibt es, weshalb bisher keine umfassende Rückführung erfolgt ist? 20. Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheits- und menschenrechtlichen Risiken, die mit einem Verbleib deutscher Staatsangehöriger in den IS-Gefangenenlager al-Hol und Roj verbunden sind? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. In den Lagern al-Hol und Roj sind mehrheitlich Frauen und minderjährige Kinder untergebracht. Die politische Situation in Syrien ist weiter volatil, die Sicherheitslage bleibt auch in Nordostsyrien sehr angespannt. Die Lager wie auch die Haftanstalten bleiben zudem Ziel von Rekrutierungsbemühungen durch den sogenannten IS. Die Bedingungen in den Lagern al-Hol und Roj sind schwierig. Die Bundesregierung wurde von deutschen Gerichten zur Rückholung von Frauen und Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verpflichtet. Die Bundesregierung prüft die Rückholung deutscher Staatsangehöriger, die sich in Lagern in Nordostsyrien befinden, wenn ein entsprechender Rückkehrwunsch geäußert wird. Eine Rückholung gegen den Willen der Betroffenen kommt nicht in Betracht. Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass der sogenannte IS in Syrien weiterhin eine erhebliche Bedrohung für die regionale Stabilität darstellt und dabei auch Lager bzw. Lagerinsassen Ziel seiner Angriffsversuche und Rekrutierungsbemühungen sind. 21. Welche konkreten Projekte zur Radikalisierungsprävention und zur Deradikalisierung unterstützt die Bundesregierung in Syrien? Die Bundesregierung setzt sich in Syrien umfassend dafür ein, Gebiete, die vom sogenannten IS besetzt waren, nachhaltig zu stabilisieren. Dabei werden insbesondere Projekte zu Übergangsjustiz, Aufarbeitung von Kriegsverbrechen, sozialer Kohäsion, De-Radikalisierung und Reintegration von Rückkehrern aus IS-Gebieten gefördert sowie zivilgesellschaftliche Partner gestärkt, um gegen Einflussnahme extremistischer Akteure vorzugehen. Zudem fördert die Bundesregierung Vorhaben in den Bereichen Bildung, Kinderschutz, Konfliktlösungsmechanismen und Traumabewältigung, in denen insbesondere Frauen, Jugendliche und Kinder mit Gewalterfahrungen unterstützt werden, um eine soziale Wiedereingliederung und einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt zu ermöglichen. 22. Welchen konkreten Einfluss haben die Türkei und Katar nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Übergangsregierung, und inwiefern nutzt die Bundesregierung ihre diplomatischen Kanäle, um diesen Einfluss im Sinne des Minderheitenschutzes geltend zu machen? Die Türkei ist ein wesentlicher Partner der syrischen Übergangsregierung und ein wichtiger Akteur in der Region, mit dem die Bundesregierung sich eng austauscht. Katar konnte aufgrund seiner konsequent kritischen Haltung zum Assad-Regime seine Beziehungen zur syrischen Übergangsregierung rasch vertiefen und ist u. a. beim Wiederaufbau der Energieinfrastruktur für die syrische Übergangsregierung ein zentraler Partner. Sowohl gegenüber Katar als auch gegenüber der Türkei unterstreicht die Bundesregierung regelmäßig in bilateralen Gesprächen auch ihre in Antwort zu Frage 2 dargestellte Position zum Minderheitenschutz in Syrien. 23. Möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dezentrale und föderale Strukturen in Syrien zu stärken, die von diversen ethnischen und religiösen Gruppen gefordert werden (https://apnews.com/article/syria-druze-s weida-demonstration-israel-self-determination-tribes-abc99d39f9fb226a 705c6ace215e2376 und www.fr.de/politik/barrack-erdogan-scharaa-syrie n-tuerkei-sdf-mazloum-abdi-kurden-pkk-terror-trump-usa-zr-9382856 5.html), wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung macht regelmäßig deutlich, dass für einen inklusiven Transitionsprozess die Beteiligung aller Gruppen der syrischen Gesellschaft unerlässlich ist. Die Entscheidung über Dezentralisierung oder föderale Strukturen und deren Grad muss in einem inklusiven Prozess von den Syrerinnen und Syrern getroffen werden. 24. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Türkei hinsichtlich deren Rolle in Syrien, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Rechte der kurdischen Bevölkerung in Nordostsyrien? Auf den die Türkei betreffenden Teil der Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 25. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Abkommen zwischen der Übergangsregierung und den Syrian Democratic Forces zum Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt im Land? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 26. Wie unterstützt die Bundesregierung die syrische Regierung dabei, das staatliche Gewaltmonopol sicherzustellen und einen in menschenrechtlichen Standards geschulten und diese einhaltenden Sicherheitsapparat zu schaffen? 27. Unterstützt die Bundesregierung einen „Disarmament, Demobilziation, Reintegration“-Ansatz in Syrien, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Es ist von zentraler Bedeutung für die Stabilität Syriens, dass das staatliche Gewaltmonopol allein bei den syrischen Sicherheitsbehörden liegt und dass sich diese an menschenrechtliche Standards halten. Die Bundesregierung begrüßt diesbezüglich die Verhandlungen der syrischen Regierung mit den im Land verbliebenen Milizen, die unter anderem zur Etablierung eines landesweiten Gewaltmonopols führen sollen, und prüft aktuell, ob und wenn ja wie sie die syrische Regierung durch ein Engagement im Bereich Sicherheitssektorreform und „Disarmament, Demobilization, Reintegration“ unterstützen kann. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Arbeit des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte in diesem Bereich. 28. Hat die Bundesregierung die Wahl am 5. Oktober 2025 in Syrien, bei der ein Drittel der Abgeordneten vom Präsidenten direkt und zwei Drittel indirekt unter Wahlleuten gewählt wurden, die wiederum durch regionale Gremien bestimmt wurden, die Legitimität entlang von rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Aus Sicht der Bundesregierung waren die Wahlen zur sogenannten „People‘s Assembly“ auf Grundlage der neuen Verfassungserklärung im März 2025 ein wichtiger Schritt im politischen Transitionsprozess, da sie formal die Grundlage für ein legislatives Organ bilden. Die Wahlen wurden von einer durch die syrische Regierung ernannten Wahlkommission organisiert und überwacht. Berichten zufolge verliefen die Wahlen friedlich und ohne erkennbare Zwischenfälle. Es wurde sowohl ausländischen Missionen als auch internationalen Nichtregierungsorganisationen (wie beispielsweise der Syria Peace Initiative) ermöglicht, die Wahlen zu beobachten. Die Regierung fungiert international als Vertreterin des syrischen Volks und wird von der Bundesregierung als solche anerkannt. 29. Begleitet die Bundesregierung aktiv die Umsetzung der Verhandlungspunkte des Abkommens zwischen der Übergangsregierung und der Syrian Democratic Forces, hier insbesondere auch die Integration der Frauenverteidigungseinheiten der SDF in eine nationale Armee, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass der politische Transitionsprozess von Syrerinnen und Syrern geführt und umgesetzt werden sollte. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 30. Wird die Bundesregierung ihre diplomatischen Beziehungen zum Schutz von Vertreterinnen und Vertretern der nordostsyrischen Selbstverwaltung intensivieren? Die Bundesregierung unterhält offizielle diplomatische Beziehungen mit der syrischen Regierung und erkennt diese als Vertreterin des syrischen Volks an. 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umlauf von unkontrollierten Waffen in Syrien (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrie n-libanon-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025)? Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine eigenen Erkenntnisse. 32. Stellt die Bundesregierung Bedingungen für eine mögliche Streichung der HTS von Terrorlisten und die Aufhebung von Sanktionen gegen ihre Vertreter, und wie stellt sie sicher, dass diese Bedingungen (z. B. Abkehr vom Dschihadismus, inklusiver Transitionsprozess, Achtung der Menschenrechte) transparent und nachprüfbar sind? Die Europäische Union setzt Listungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mit Bezug zur VNSR-Resolution 1267 (1999) um (siehe Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da‘esh und Al-Qaida). EU-Listungen mit Bezug zu HTS ergeben sich aus entsprechenden Listungen durch den VN-Sicherheitsrat. Für Listungsfragen auf VN-Ebene ist der durch den Sicherheitsrat eingesetzte sogenannte 1267-Sanktionsausschuss zuständig. Entscheidungen zu VN- Sanktionen können nur im Einvernehmen aller VN-Sicherheitsratsmitglieder erfolgen. Am 6. November 2025 hat der VN-Sicherheitsrat die Sanktionen gegen Präsident Al-Sharaa und Innenminister Khattab aufgehoben. 33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zugang zur Bildung für Mädchen und Jungen in den von der Übergangsregierung kontrollierten Gebieten Syriens, und welche EZ-Projekte unterstützt die Bundesregierung, um Frauen und Kindern in Syrien einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Schutz vor Gewalt zu ermöglichen? Mit Blick auf die Lage von Frauen und Mädchen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Bundesregierung verweist zum Zugang zu Bildung für Kinder auf die regelmäßigen Berichte des VN-Kinderhilfswerks UNICEF (verfügbar unter: Humanitarian situation reports 2025 | UNICEF Syrian Arab Republic). Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die Bundesregierung den Wiederaufbau des syrischen Bildungssystems über die multilateralen Fonds Global Partnership for Education (GPE) und Education Cannot Wait (ECW). Die Programme der beiden Fonds ermöglichen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sicheren Lernorten, verbessern die Bildungsqualität durch die Ausbildung von Lehrkräften, bieten psychosoziale Unterstützung und Aufholprogramme. Ein UNICEF- Projekt unterstützt die Reparatur von Schulen und die psychosoziale Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Ein weiteres Projekt, umgesetzt durch die deutsche Organisation Arche Nova, ermöglicht rund 3.000 Kindern die Rückkehr in den Schulbetrieb. Darüber hinaus unterstützt das BMZ das Vorhaben „Psychische und psychosoziale Unterstützung für Binnenvertriebene und die lokale Bevölkerung (MHPSS)“ für den Aufbau eines nachhaltigen Versorgungssystems im Bereich psychischer Gesundheit in Syrien, mit Fokus auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Frauen, Menschen mit Behinderungen und Rückkehrende. Das Vorhaben „Beschäftigungsförderung im Gesundheitssektor und psychosoziale Unterstützung im Gesundheitssektor (PEMS)“ wiederum verbessert die medizinische Versorgung und psychosoziale Unterstützung für lokale Gemeinschaften und Binnenflüchtlinge in ganz Syrien durch Gehaltsunterstützung für medizinisches Personal, Schulungen, Überweisungssysteme und Spezialisierungsförderung. Zudem fördert das BMZ medizinische Missionen der syrischdeutschen Diaspora und deutsch-syrische Klinikpartnerschaften, die dringend benötigte Ausrüstung liefern, Wissensaustausch ermöglichen und medizinische Trainings in syrischen Partnerkliniken durchführen. 34. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die syrische Übergangsregierung beim Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen, Sicherheitsinstitutionen und lokaler Governance, um eine langfristige Befriedung des Landes zu fördern? Das BMZ unterstützt die Übergangsregierung beim Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen, es fließen aber keine finanziellen Mittel direkt an die Regierung. Über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ GmbH) werden ausgewählte syrische staatliche Institutionen auf nationaler sowie dezentraler Ebene in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Governance, Landwirtschaft und Wasser, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit und Humankapitalanalyse beraten. Im Stabilisierungsbereich unterstützt das Auswärtige Amt (AA) mittels des THW die Stärkung des syrischen Bevölkerungsschutzes durch den Ausbau operativer Kapazitäten und mit dem Ziel der Integration ehrenamtlicher Einsatzkräfte. Darüber hinaus trägt das AA, als größter Geber noch vor den USA, mit mittlerweile über 110 Mio. Euro (2025: 4 Mio. Euro) zum Wiederaufbaufonds „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF) bei, der u. a. lokale Gesundheitsversorgung-, Wiederaufbau- und Finanzhilfeprojekte in enger Abstimmung mit den Behörden und Ministerien der neuen syrischen Regierung umsetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 35. In welchen syrischen Städten und Regionen werden seit dem Fall des Assad-Regimes neue Vorhaben durch die Bundesregierung oder mit deutscher Unterstützung gefördert (bitte nach Ressorts und Vorhaben auflisten)? Die Bundesregierung ist, in stetiger Abstimmung mit der syrischen Regierung, lokalen Zuwendungsempfängern, internationalen und vor allem europäischen Gebern, der EU und den Vereinten Nationen, bestrebt, akute Bedürfnisse in ganz Syrien zu berücksichtigen, um die Menschen beim Wiederaufbau des Landes zu unterstützen. Dabei werden regionale Unterschiede, aktuelle Entwicklungen sowie die Sicherheitslage stets berücksichtigt. Eine konkrete Auflistung sämtlicher Standorte von Maßnahmen könnte angesichts instabiler Lageverhältnisse zu einer Gefährdung für Gesundheit und gegebenenfalls sogar für das Leben der für die Partnerorganisationen tätigen Personen führen. Die Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Anderweitig wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben beeinträchtigt. Auch eine nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen von Mitarbeitenden der Partnerorganisationen im Rahmen der Übermittlung einer kompletten Standortübersicht kann nicht hingenommen werden. Deshalb überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere. Somit scheidet auch eine Übermittlung als Verschlusssache aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben in diesen Fällen aus. 36. In welchen Städten und Regionen wurden Vorhaben unter dem Assad- Regime unterstützt, und welche Bedingungen stellte das Assad-Regime damals an die Bundesregierung, denen nachgekommen wurde bzw. nicht nachgekommen wurde? Die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit wurde 2011 mit Beginn des Krieges in Syrien ausgesetzt. Die Bundesregierung setzte Maßnahmen im Bereich „early recovery“ und humanitäre Hilfe für Syrien stets regimefern über die Organisationen der VN sowie internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen und zur Deckung dringendster Bedarfe der Basisversorgung um, u. a. in den Bereichen Ernährungssicherung, Gesundheit, Shelter sowie zur Beseitigung von Kampfmittelrückständen. 37. Wie erfolgt heute die Zusammenarbeit mit Syrien, und welche Bedingungen stellt die Übergangsregierung an die Bundesregierung oder ihre Durchführungspartner und umgekehrt? Die Bundesregierung unterhält diplomatische Beziehungen zur syrischen Regierung. Sie leistet Unterstützung im Bereich humanitäre Hilfe, Menschenrechte, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit und arbeitet dabei mit den VN sowie Partnern aus der syrischen Zivilgesellschaft zusammen. Die Bundesregierung erwartet von der syrischen Regierung einen inklusiven politischen Prozess. Dazu gehört die Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen und die Achtung der Menschenrechte. Diese Erwartungen macht die Bundesregierung gegenüber der syrischen Regierung in Gesprächen regelmäßig deutlich. Alle Maßnahmen der Bundesregierung in Syrien werden weiterhin nicht mit der syrischen Regierung umgesetzt. Es werden der syrischen Regierung also keine Mittel zur Verfügung gestellt. Die Vorhaben werden auf die Bedarfe im Land und die Prioritäten des Übergangsprozesses abgestimmt. 38. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass sowohl durch die bilateralen Durchführungsorganisationen als auch durch multilaterale Akteure oder NGOs durchgeführte Vorhaben in Syrien allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen und nicht zur Konsolidierung der Macht einer einzigen Gruppe beitragen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung diesbezüglich? 40. Welche spezifischen Vorgaben bestehen für deutsche und multilaterale Durchführungspartner, um sicherzustellen, dass Minderheiten in Syrien – etwa Alawiten, Drusen, Christen, Jesiden, Ismailiten und Kurden – angemessen an der Planung, Umsetzung und Evaluierung von EZ- Maßnahmen beteiligt werden? Die Fragen 38 und 40 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine innersyrische Einigung nur gelingen kann, wenn die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen im Transitionsprozess einbezogen werden. Dafür setzt sich die Bundesregierung auch in Ihrer Projektarbeit vor Ort in Syrien ein. Soziale Kohäsion ist als Querschnittsthema in allen durch das BMZ finanzierten Vorhaben verankert, um unterschiedliche Bevölkerungsgruppen einzubeziehen und Begegnungsräume zu schaffen. Partner und Projektstandorte werden im Rahmen der Projektauswahl und -vorbereitung sorgfältig durch die Bundesregierung geprüft, auch unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft vor Ort. Zudem erfolgt ein enger Austausch mit den umsetzenden Organisationen, die verpflichtet sind, Unregelmäßigkeiten oder Diskriminierung zu melden. Die Ausrichtung auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen und die Stärkung der syrischen Zivilgesellschaft ist ein zentraler Bestandteil des Engagements der Bundesregierung in Syrien. 39. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag multilateraler Entwicklungsakteure, darunter insbesondere United Nations Development Programme (UNDP) und United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR), zur Förderung inklusiver lokaler Regierungsführung und sozialer Kohäsion im fragmentierten Syrien? Deutschland steht als zweitgrößter finanzieller Unterstützer der VN klar für eine robuste und starke regelbasierte Ordnung und ein starkes Engagement multilateraler Akteure. Die genannten Organisationen sind bewährte Partner der Bundesregierung in Syrien und der Region. 41. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten, den Minderheitenschutz systematisch in bestehende multilaterale Koordinationsmechanismen, wie den Syria Recovery Trust Fund (SRTF) oder die UNDP Stabilization Facility, zu integrieren? Der Schutz der Minderheiten in Syrien ist essentiell, um die soziale Kohäsion zu stärken und die politische Transition des Landes sowie die innere Einigung zu unterstützen. Dies ist zuvorderst eine politische Aufgabe, die in der Hand der Syrerinnen und Syrer liegt. In Abhängigkeit der politischen Entwicklung sollten multilaterale Koordinationsmechanismen stetig überprüft und angepasst werden, um der sich weiterhin stark verändernden Situation in Syrien gerecht zu werden, auch und insbesondere mit Blick auf den Minderheitenschutz. Der SRTF hat den Anspruch, den Wiederaufbau in ganz Syrien zu fördern. Er unterstützt seit Jahren Projekte in verschiedenen Teilen des Landes, die auch Minderheiten zu Gute kommen. Auch einige Projekte, die durch die Assad- Herrschaft unterbrochen wurden, konnten bereits wieder aufgenommen werden. 42. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus anderen Krisen- und Nachkriegskontexten (z. B. Irak oder Afghanistan) für ihren multilateralen Ansatz zur Verknüpfung von Wiederaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung, insbesondere mit Blick auf den Versöhnungsprozess, den Schutz von Minderheiten und die Förderung von Inklusion in Syrien? Die Erfahrungen aus anderen Krisenkontexten werden laufend reflektiert und fließen in die politische Strategie und Projektarbeit in Syrien ein. Dies betrifft insbesondere die Empfehlungen der Enquete-Kommission zu Afghanistan und der gemeinsamen Evaluierung zu Afghanistan (AA/BMZ/BMI) und zu Irak (AA/BMZ). 43. Welche konkreten „Roten Linien“ definiert die Bundesregierung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung in Damaskus, insbesondere im Kontext von Menschenrechtsverletzungen und der Nicht-Aufarbeitung von Verbrechen? Die Bundesregierung misst die Regierung in Damaskus an ihren Taten und bewertet die Lage in Syrien regelmäßig. 44. Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung für das Syrien von morgen, das über die bloße Ablösung des Assad-Regimes hinausgeht und einen echten Schutz und eine gleichberechtigte Teilhabe aller ethnischen und religiösen Gruppen gewährleistet? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Syrerinnen und Syrer dabei zu unterstützen, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und das Land politisch und wirtschaftlich schnell wieder aufzubauen. Dafür muss die syrische Regierung allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von Geschlecht, religiöser, ethnischer oder gesellschaftlicher Zugehörigkeit, ein Leben in Würde und Sicherheit garantieren. Darüber hinaus wird auch auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 10 bis 13 verwiesen. 45. Steht die Bundesregierung in langfristig angelegten Gesprächsformaten mit den von Menschenrechtsverletzungen betroffenen ethnischen und religiösen Gruppen – darunter Drusinnen und Drusen aus Suweida, Alawitinnen und Alawiten, Christinnen und Christen, Jesidinnen und Jesiden, Kurdinnen und Kurden – in Syrien und ihren Angehörigen in Deutschland im Austausch, und wenn nein, sind solche Gesprächsformate geplant? Die Bundesregierung steht sowohl über die Deutsche Botschaft in Syrien als auch in Deutschland in regelmäßigem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher konfessioneller und ethnischer Gruppen Syriens, darunter Drusen, Alawiten, Christen, Jesiden sowie Kurden. Über die „Plattform Neuanfang für Syrien“ organisiert das BMZ Informationsveranstaltungen und Gesprächsrunden zwischen der Bundesregierung, der interessierten Zivilgesellschaft und Angehörigen der syrischen Diaspora in Deutschland. Darüber hinaus empfangen das AA und das BMZ auf Anfrage Delegationen und Initiativen aus Syrien zum Austausch, darunter auch Vertreter aller konfessionellen und ethnischen Gruppen. 46. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden), dass sie zu wenig Druck auf die Übergangsregierung in Damaskus ausübe, um die Einhaltung menschenrechtlicher Standards und einen inklusiven Übergangsprozess zu gewährleisten, sind konkrete Anpassungen ihrer Politik sind geplant, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf Antwort zu den Fragen 1, 2, 10 bis 13 und 43 verwiesen. 47. Wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts der menschenrechtlichen Lage ethnischer und religiöser Minderheiten, dass Asylentscheidungen für diese Gruppen weiterhin ausgesetzt bleiben, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laut Auskunft der Zentralen Ansprechstelle gegenüber dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 6. Oktober 2025 seit Ende September 2025 wieder Verfahren für junge, arbeitsfähige, alleinreisende Männer sowie Widerrufsverfahren bei Heimreisen und Anhörungen von Syrerinnen und Syrern – mit Ausnahme von Minderheiten – durchführt? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beobachtet und analysiert die Situation in Syrien laufend und anhand vielfältiger Quellen. Dazu wertet das BAMF alle relevanten Informationen aus. Hierzu gehören neben den Lageeinschätzungen des AA unter anderem solche der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), des Flüchtlingshilfswerks der VN (UNHCR) und von Nichtregierungsorganisationen. Außerdem werden Medien beziehungsweise Internetquellen ausgewertet und die Erkenntnisse von Partnerbehörden vor allem im europäischen Ausland berücksichtigt. Bei der Bewertung wird auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit einbezogen. Das BAMF hat in solchen Konstellationen, in denen auf der Basis der vorliegenden Informationen zur Lage in Syrien eine hinreichende Klarheit vorhanden ist, die Entscheidungstätigkeit für bestimmte Personengruppen wieder aufgenommen. 48. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen, wie die Syrian Mosaic Foundation, die sich für eine interreligiöse Verständigung in Syrien einsetzten, wenn ja, wie, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür zur Verfügung? Die Bundesregierung fördert vielfältige Dialogprojekte. Interreligiöse Verständigung wird u. a. über den Umsetzungspartner Word Council of Churches im Rahmen des gemeinsam mit der EU und Dänemark geförderten GIZ-Vorhabens Syria Peace Initiative unterstützt. Hierfür werden gemeinsam mit anderen Gebern im Haushaltsjahr 2025 570.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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