Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes - Ethnische und religiöse Vielfalt Syriens weiterhin unter Druck - Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und Kurden in Syrien (Antwort zu Drs. 21/2476)
Text
Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes - Ethnische und religiöse Vielfalt Syriens weiterhin unter Druck - Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und Kurden in Syrien (Antwort zu Drs. 21/2476)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2956
21. Wahlperiode 27.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Max Lucks, Luise Amtsberg, Agnieszka
Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2476 –
Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes – Ethnische und religiöse Vielfalt
Syriens weiterhin unter Druck – Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und
Kurden in Syrien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 ging mit der Hoffnung auf
ein neues Zusammenleben in Syrien einher (www.tagesschau.de/video/video-
1410642.html, abgerufen: 9. Oktober 2025): eine Gesellschaft in Freiheit,
Demokratie und Sicherheit für und in Solidarität zwischen den diversen
ethnischen und religiösen Gruppen. Während des 54 Jahre andauernden Assad-
Regimes waren vor allem Sunnitinnen und Sunniten Opfer staatlicher
Repression. Doch die diversen religiösen und ethnischen Gruppen besaßen faktisch
keine Bürgerrechte, sie erhielten nur Schutz, solange sie das Regime
unterstützten. Willkürliche Verhaftungen und gewaltsames Verschwindenlassen
konnte jede und jeden treffen.
Die Hoffnung auf einen Neustart nach dem Fall des Assad-Regimes wurde
jedoch durch die jüngsten Massaker gegen Alawitinnen und Alawiten (www.tag
esschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html,
abgerufen: 9. Oktober 2025) sowie Drusinnen und Drusen stark gedämpft (https://t
az.de/Massaker-an-Drusen-in-Syrien/!6101536/, abgerufen: 9. Oktober 2025).
Die Repressionen gegen Drusinnen und Drusen in Suweida sind anhaltend
(www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-waffenruhe-150.html, abgerufen:
9. Oktober 2025), zeitgleich ist die Bedrohungslage für Alawitinnen und
Alawiten an der Westküste Syriens weiterhin akut (www.tagesspiegel.de/internati
onales/erste-parlamentswahl-in-syrien-seit-assads-sturz-demokratischer-meile
nstein-oder-vorstufe-fur-islamische-repression-14467172.html, abgerufen:
13. Oktober 2025).
Während die internationale Gemeinschaft, darunter auch die Bundesregierung,
die Notwendigkeit eines inklusiven Übergangsprozesses betont (www.ster
n.de/news/un-sondergesandter-dringt-in-syrien-auf-gerechtigkeit-und-warnt-v
or-rache-35312510.html und www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/a
ufhebung-aller-wirtschaftssanktionen-gegen-syrien-253812, abgerufen:
9. Oktober 2025), zeigen aktuelle Berichte und Analysen, dass die
Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa – die vornehmlich aus der islamistischen
Organisation Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS), die von diversen Staaten und
Organisationen als Terrororganisation gelistet ist, entsprungen ist – die Macht
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zunehmend zentralisiert, dabei das staatliche Sicherheitsmonopol nicht
glaubhaft für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellen kann und entsprechenden
Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages eine Involvierung der Sicherheitskräfte in
Menschenrechtsverletzungen gegen diverse ethnische und religiöse Gruppen regelmäßig
gegeben ist (www.syriahr.com/en/category/human-rights-violations/indiscrimi
nate-killing/by-regime-forces-indiscriminate-killing/, abgerufen: 9. Oktober
2025).
Die HTS wird als islamistische Gruppierung beschrieben und Ahmed al-
Scharaa (al-Golani) werden schwere Verbrechen an Zivilistinnen und
Zivilisten während des Krieges in Syrien vorgeworfen (www.syriahr.com/en/367
285/, abgerufen: 2. Oktober 2025). Dies wirft die Fragen auf, wie wirksam die
deutsche Syrienpolitik ist und wie viel Einfluss die Bundesregierung auf die
aktuelle syrische Regierung nehmen kann, um eine Transition hin zu einem
inklusiven Syrien sicherzustellen. Gleichzeitig spielen die Türkei und Katar
eine wichtige Rolle in der Region: Es stellt sich die Frage nach deren Einfluss
auf die syrische Übergangsregierung (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syri
en-setzt-auf-saudi-arabien-die-tuerkei-und-qatar-110275847.html, abgerufen:
9. Oktober 2025).
Laut der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) wurden
im Juli 2025 über 1 700 Menschen getötet. Über 700 Zivilisten wurden
demnach öffentlich nach SOHR-Angaben von Regierungstruppen und ihren
Hilfstruppen hingerichtet (www.syriahr .com/en/367285/, abgerufen: 2.
Oktober2025).
Zwischen dem 7. und mindestens dem 10. März 2025 stürmten
Regierungstruppen und andere bewaffnete Gruppen mehr als 30 Städte, Dörfer und
Stadtteile mit alawitischer Mehrheit, mit dem erklärten Ziel, vermeintliche
ehemalige Regierungsanhänger und Regierungsanhängerinnen aufzuspüren und
Waffenlager zu entdecken. Dabei töteten sie mindestens 1 400 Menschen. In
vielen Fällen gingen sie von Haus zu Haus, verlangten von den Bewohnern und
Bewohnerinnen Auskunft über ihre Religionszugehörigkeit, plünderten
Wertsachen, steckten Häuser in Brand und richteten Kinder, Frauen und Männer,
darunter auch ältere Menschen, hin, wobei sie oft offen anti-alawitische
Beleidigungen und Rhetorik verwendeten. An einigen Orten vernichteten die
Kämpfer ganze Familien (www.hrw.org/report/2025/09/23/are-you-alawi/iden
tity-based-killings-during-syrias-transition, abgerufen: 2. Oktober 2025).
Auslöser sollen bewaffnete Personen gewesen sein, die sich laut syrisch-
staatlichen Berichten als Ex-Regimetreue ausgaben und Sicherheitskräfte der
Übergangsregierung angegriffen haben sollen (www.tagesschau.de/ausland/asi
en/syrien-kaempfe-alawiten-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025). Den
massiven Gewalttaten soll zudem ein öffentlicher Aufruf zum Dschihad
vorausgegangen sein (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawite
n-hilferufe-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025).
Diese Massaker werden von Alawiten und Alawitinnen sowie Drusinnen und
Drusen als versuchter Völkermord bezeichnet, weil ihnen Hassrede und
Gewaltaufrufe gegen diese Bevölkerungsgruppen vorausgingen.
Besonders erschütternd sind nach Ansicht der Fragestellenden auch die
Gewalttaten gegen Drusinnen und Drusen sowie die öffentliche Demütigung von
religiösen Würdeträgern. Auslöser der Gefechte rund um Suwaida war
Berichten von Beobachtern zufolge ein Raubüberfall auf einen drusischen
Gemüsehändler – daraufhin sollen Drusen Angehörige der Beduinenstämme
entführt haben (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-kaempfe-suwaida-druse
n-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025).
Letztlich wird auch mit Hasstiraden und islamistischen Symboliken eine
Hassstimmung gegen Drusinnen und Drusen angeheizt, auch auf Veranstaltungen
hier in Deutschland. Dabei werden drusenfeindliche Symboliken wie die
Schere als Drohgeste auch von salafistischen und islamistischen Gruppen
verwendet, um Drusinnen und Drusen abzuwerten, zu demütigen und das
islamistische Feindbild gegen die Religionsgemeinschaft zu stärken (www.spiege
l.de/ausland/syrien-wie-der-krieg-in-der-drusenprovinz-suwaida-eskalierte-a-0
5fd0e93-58b6-4e16-8be8-4226f5d7e2c9 und https://jungle.world/artikel/2025/
31/die-schere-steht-fuer-die-demuetigung-drusischer-maenner, abgerufen:
9. Oktober 2025).
Weitere Probleme sind zudem Entführungen und Verschwindenlassen: Seit
Februar 2025 wurden mindestens 36 alawitische Frauen und Mädchen entführt,
wobei die Behörden unzureichend ermitteln und in einigen Fällen sogar die
Familien der Opfer für die Entführungen verantwortlich machen. Diese
Vorfälle, oft verbunden mit Lösegeldforderungen und Zwangsheiraten, führen zu
einer tiefen Angst und Verunsicherung unter den Frauen und Mädchen und
schaffen Retraumatisierung (www.amnesty.org/en/latest/news/2025/07/syria-a
uthorities-must-investigate-abductions-of-alawite-women-and-girls/, vgl.
ferner www.amnesty.de/sites/default/files/2025-08/Amnesty-Bericht-Syrien-V
erschwindenlassen-August-2025.pdf, abgerufen: 2. Oktober 2025).
Die HTS, die die Übergangsregierung anführt, wird als islamistische
Gruppierung beschrieben, deren Führungsperson Ahmed al-Scharaa (al-Golani) die
Verantwortung für schwere Verbrechen gegen diverse ethnische und religiöse
Gruppen wie Alawiten und Alawitinnen, Christen und Christinnen, Jesiden
und Jesidinnen und Kurden und Kurdinnen vorgeworfen wird. Die laut
Recherchen systematische Vernichtung von Beweisen durch das Assad-Regime
und die Retraumatisierung von Angehörigen der über 100 000 unter dem
Assad-Regime verschwundenen Personen sind nach Auffassung der
Fragestellenden ebenfalls besorgniserregend, weil der Einsatz von Vergewaltigungen
als „Waffe“ an den Checkpoints, in den Verhörzentren und Gefängnissen des
Assad-Regimes an der Tagesordnung war und die neue Regierung die
Aufklärung und Wiedergutmachung nicht ausreichend priorisiert.
Die Menschenrechtslage von Kurdinnen und Kurden in Syrien spitzt sich zu.
Inwiefern die Rechte von Kurdinnen und Kurden in Syrien in Zukunft
geachtet werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt ungewiss: Das Abkommen, mit dem
zentralen Projekt der Integration von Strukturen Nordostsyriens, zwischen der
Syrian Democratic Force (SDF) und der Übergangsregierung wird einerseits
als Schlüssel zur Stabilisierung Syriens eingeordnet (www.washingtoninstitut
e.org/policy-analysis/facilitating-new-sdf-agreement-key-stabilizing-syria,
abgerufen: 2. Oktober 2025). Andererseits bleibt offen, welche Schritte die
Übergangsregierung zur vollständigen Repräsentation und Sicherheit der
kurdischen Bevölkerungsgruppe einleiten wird. Doch, wie die weiteren
ethnischen und religiösen Gruppen Syriens, sind explizit auch die Kurdinnen und
Kurden über eine zentralisierte Machtausübung aus Damaskus und die
Betonung der islamischen Rechtsprechung in der Übergangsverfassung stark
besorgt (www.mena-watch.com/damaskus-kurden-ein-syrien-politik/, abgerufen:
2. Oktober 2025).
Die Bundesregierung hat nach dem Sturz des Assad-Regimes ihre
Unterstützung für den syrischen Übergangsprozess zugesagt und betont die
Notwendigkeit eines inklusiven Prozesses, der die Rechte aller Minderheiten schützt
(www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-baerbock-barrot-damaskus-hts-assa
d-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025). Es ist jedoch unklar, wie diese
Unterstützung konkret umgesetzt wird und welche Bedingungen die
Bundesregierung an die Unterstützung der Übergangsregierung knüpft. Insbesondere
die Bereitstellung von Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit und die
Sicherstellung, dass diese allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen, sind
aus Sicht der Fragestellenden von großer Bedeutung.
Sowohl bilateral von der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) als auch multilateral über die Vereinten Nationen oder
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umgesetzte Vorhaben sollen lokale Strukturen
stärken, Resilienz aufbauen und soziale Kohäsion fördern, dabei die Rechte
aller Bevölkerungsgruppen wahren und der Diskriminierung vorbeugen.
Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen inklusiv gestaltet werden, die diversen
ethnischen und religiösen Gemeinschaften aktiv einbeziehen und der
Diskriminierung vorbeugen, um zu verhindern, dass Entwicklungszusammenarbeit
(EZ) unbeabsichtigt bestehende Machtasymmetrien verstärkt oder einzelne
Gruppen ausschließt.
Die Förderung von Projekten in Nordostsyrien, wo kurdische Gemeinschaften
leben, ist aus Sicht der Fragestellenden ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der die
Unterstützung ethnischer Vielfalt widerspiegelt. Die Aufarbeitung der
Verbrechen des Assad-Regimes und der Assimilationspolitik gegenüber den Kurden
und Kurdinnen ist entscheidend für einen nachhaltigen Frieden in Syrien. Die
neue Regierung hat jedoch nach Auffassung der Fragestellenden bisher keine
ausreichende Glaubwürdigkeit in der Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen gezeigt. Der Systemwandel in Syrien muss über die bloße Ablösung
des Assad-Regimes hinausgehen und einen echten Schutz und eine
gleichberechtigte Teilhabe aller ethnischen und religiösen Gruppen gewährleisten.
Der Unmut in großen Teilen der Diaspora-Gesellschaften Syriens, die die
deutsche Politik als unzureichend empfinden (beispielsweise www.welt.de/pol
itik/deutschland/article256411924/islamistische-gewalt-in-syrien-wenn-deutsc
hland-jetzt-nicht-handelt-drohen-langfristig-noch-mehr-fluchtbewegunge
n.html, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drusen-deutschland-suwaida-1
00.html und https://taz.de/Demonstrationen-nach-Massakern-an-Drusen/!6103
766/, abgerufen: 9. Oktober 2025), ist ein deutliches Zeichen dafür, dass
Handlungsbedarf besteht.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Berichten von
Menschenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Hawar.Help e. V., der
Gesellschaft für Bedrohte Völker e. V. (https://gfbvblog.com/2025/07/01/na
ch-vielen-jahren-zurueck-in-syrien-ein-persoenlicher-bericht/, abgerufen:
9. Oktober 2025), Amnesty International (www.amnesty.de/pressemitteil
ung/syrien-drusen-aussergerichtliche-hinrichtungen-suweida, abgerufen:
9. Oktober 2025) oder der Syrischen Beobachtungsstelle für
Menschenrechte (www.syriahr.com/en/category/human-rights-violations/indiscrimi
nate-killing/by-hts-indiscriminate-killing/, abgerufen: 9. Oktober 2025),
die auf systematische Menschenrechtsverletzungen, bei denen
entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Beteiligung syrischer
Regierungstruppen und verbündeter Milizen regelmäßig gegeben ist,
aufmerksam machen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre
Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung?
2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
ethnische und religiöse Vielfalt in Syrien zu schützen, insbesondere
angesichts der dokumentierten Übergriffe auf Alawiten und Alawitinnen,
Christen und Christinnen sowie Kurden und Kurdinnen (https://euaa.euro
pa.eu/sites/default/files/publications/2025-03/2025_03_EUAA_COI_Rep
ort_Syria_Country_Focus.pdf, abgerufen: 9. Oktober 2025), bei denen
entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Beteiligung der
Truppen der Übergangsregierung und ihnen nahestehender Milizen
regelmäßig gegeben ist?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat von diesen und anderen Berichten Kenntnis. Sie hat
die Gewaltausbrüche im März 2025 an der Westküste Syriens und im Juli 2025
im Gouvernement Suweida von Anfang an verurteilt und Aufklärung gefordert.
Sie steht zu den Themen im direkten Austausch mit der syrischen Regierung. In
Gesprächen mit der syrischen Regierung betont die Bundesregierung, dass für
Stabilisierung und nachhaltigen Frieden der Schutz von Menschen- und
Minderheitenrechten sowie die glaubwürdige Aufarbeitung von Verbrechen nötig
ist. Um zur Aufklärung und Aufarbeitung von Gewalttaten beizutragen, hat die
Bundesregierung insbesondere die Arbeit des Büros des Hochkommissars für
Menschenrechte sowie der vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten
Commission of Inquiry (CoI) finanziell und politisch unterstützt.
Die syrische Regierung hat sich öffentlich zur Aufklärung der Gewaltausbrüche
bekannt. So wurde beispielsweise eine nationale Untersuchungskommission zu
den Ausschreitungen an der Westküste eingerichtet, die bereits einen Bericht
vorgelegt hat. Auch die Zusammenarbeit mit der CoI verlief konstruktiv. So
wurde betont, dass die Regierung der VN-Kommission umfassenden Zugang in
die betroffenen Gebiete gewährte und bei der Untersuchung kooperierte. Die
syrische Regierung reagierte unmittelbar auf den vorgelegten Bericht und nahm
die darin formulierten Empfehlungen als „Roadmap“ an. Erste Verantwortliche
wurden bereits verhaftet. So berichtete die nationale
Untersuchungskommission am 22. Juli 2025, dass sie 298 mutmaßliche Täter mit Verbindungen zu den
Sicherheitskräften der Regierung sowie 265 mutmaßliche Täter mit
Verbindungen zum ehemaligen Assad-Regime identifiziert und der Justiz zugeführt habe.
Am 18. November 2025 begannen die ersten Prozesse, 14 Angeklagte wurden
aufgrund ihrer Involvierung in den Gewaltausbrüchen an der Westküste im
März 2025 angehört, darunter sieben Anhänger des ehemaligen Assad-Regimes
und sieben Mitglieder der Sicherheitskräfte der Regierung. Auch für die
Ereignisse in Suweida läuft zurzeit eine entsprechende Untersuchung. Die syrischen
Behörden verkündeten, dass bereits mehrere Sicherheitskräfte verhaftet
wurden, denen Verbrechen vorgeworfen werden. Der syrische Justizminister
erklärte am 30. Oktober 2025 erneut, dass alle Verantwortlichen für Verbrechen in
den Küstenregionen sowie in Suweida zur Rechenschaft gezogen werden,
inklusive Angehörige der syrischen Sicherheitskräfte. Diese Ankündigungen
müssen nun umgesetzt werden, das hat Bundesminister Wadephul zuletzt auch
persönlich während seines Besuchs in Damaskus am 30. Oktober 2025 deutlich
gemacht.
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich Repressionen von
staatlicher und nichtstaatlicher Seite gegen Frauen in Syrien?
In Artikel 10 der neuen syrischen Verfassungserklärung vom 13. März 2025
werden Frauen und Männern grundsätzlich gleiche Rechte eingeräumt. Ende
Dezember 2024 wurde zudem ein staatliches „Women Affairs Office“
eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, dafür Sorge zu tragen, dass Frauenrechte gewahrt
werden. Dennoch wird von 22 Ministerämtern nur ein Amt von einer Frau
besetzt. Auch bei den Wahlen zur Nationalversammlung waren Frauen
unterrepräsentiert.
Während des Bürgerkrieges in Syrien waren Frauen in besonderem Maße von
Gewalt betroffen. Zur weiteren Entwicklung der Lage von Frauen und
Mädchen wird die Bundesregierung die Situation weiter eng beobachten und ist
hierzu auch im Austausch mit den Vereinten Nationen (VN) und
Nichtregierungsorganisationen.
4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich dokumentierter
willkürlicher Festnahmen und Repressionen von staatlicher und
nichtstaatlicher Seite gegen Angehörigen der LGBTIQ+-Communitys in
Syrien?
Laut dem syrischen Strafgesetzbuch (Artikel 520), das 1949 eingeführt wurde
und auch nach dem Sturz des Assad-Regimes weiterhin gilt, werden
homosexuelle Handlungen zwischen Männern mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Unter
der neuen Regierung von Ahmed Al-Sharaa erfolgten bislang keine
umfassenden rechtlichen Reformen. Es gibt weder Äußerungen, die auf die Haltung der
neuen Regierung schließen lassen, noch Berichte über willkürliche Festnahmen
und Repressionen gegen Angehörigen der LGBTIQ+ Community durch die
neue Regierung. Diese sind jedoch nicht auszuschließen.
In der Praxis erleben viele LGBTIQ+ Personen in Syrien eine weit verbreitete
gesellschaftliche Stigmatisierung. Die soziale Akzeptanz von Homosexualität
in der syrischen Gesellschaft ist sehr gering.
5. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die syrische
Übergangsregierung die systematische Aufklärung und Wiedergutmachung der über
100 000 Fälle von Verschwindenlassen unter dem Assad-Regime und
durch bewaffnete Oppositionsgruppen priorisiert, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt mit Blick auf die Fragestellung internationale
Organisationen, wie die für Syrien geschaffene Independent Institution for
Missing Persons (IIMP), die Deutschland 2025 als erster VN-Mitgliedstaat direkt
mit 1 Mio. Euro gefördert hat, die International Commission for Missing
Persons (ICMP) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, sowie
zivilgesellschaftliche Organisationen und die beginnende Arbeit der von der syrischen
Regierung geschaffenen Nationalen Kommission für Vermisste Personen.
6. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die syrische
Übergangsregierung die Aufarbeitung und Wiedergutmachung der
Assimilationspolitik gegenüber Kurdinnen und Kurden, wie beispielsweise der Entzug der
syrischen Staatsbürgerschaft und die systematische Nichtanerkennung
der kurdischen Sprache, Kultur und Identität, priorisiert, wenn ja, wie,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass alle Syrerinnen
und Syrer unabhängig von Geschlecht, Ethnie oder Religion die gleichen
Rechte erhalten. Dazu gehören sowohl die syrische Staatsbürgerschaft als auch
kulturelle Rechte. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang das
Abkommen, welches am 10. März 2025 zwischen den Syrian Democratic
Forces (SDF) und der syrischen Regierung beschlossen wurde, und welches unter
anderem die politische Teilhabe aller Syrer und die vollständige Anerkennung
der kurdischen Gemeinschaft beinhaltet. Es räumt auch das Recht auf Nutzung
der kurdischen Sprache ein, was unter der Assad-Herrschaft verboten war. Die
Bundesregierung fordert alle Seiten auf, das Abkommen zügig umzusetzen.
7. Bezieht die Bundesregierung die Berichte des syrischen National
Commission for Transitional Justice bei der Bewertung der Sicherheitslage
der diversen ethnischen und religiösen Gruppen in Syrien ein?
Um einen möglichst vollständigen und umfassenden Überblick zu erhalten,
bezieht die Bundesregierung eine Vielzahl von Quellen für die Bewertung der
Sicherheitslage ein, darunter Berichte der Regierung, von internationalen
Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Gesprächen, welche die
Botschaft in Damaskus mit verschiedenen Vertretern der Regierung und der
Zivilgesellschaft vor Ort führt.
8. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Aufklärung
der Entführungen von alawitischen Syrerinnen und Syrern seit Februar
2025 zu fördern, und welche Maßnahmen ergreift sie, um darauf
hinzuwirken, dass die syrischen Behörden unabhängige Untersuchungen
durchführen und die Täter zur Rechenschaft ziehen?
Die Bundesregierung hat Berichte über Entführungen mit Sorge zur Kenntnis
genommen. Es ist zentrale Aufgabe der syrischen Regierung, die Sicherheit
und den Schutz aller Syrerinnen und Syrer zu gewährleisten. Sie fordert die
syrische Regierung in Gesprächen dazu auf, diese Vorfälle aufzuklären und
Maßnahmen zu ergreifen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. In diesem
Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung die Einrichtung der nationalen
Untersuchungskommission sowie den ungehinderten Zugang, den die syrische
Regierung der vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten CoI einräumt.
Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 10 bis 13 verwiesen.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Blockade des
Drusengebiets seit Juli 2025 (www.gfbv.de/de/news/groesserer-einsatz-
fuerende-der-blockade-von-al-suwaida-und-schutz-der-drusen-gefordert-11
810/, abgerufen: 9. Oktober 2025), und welche Maßnahmen ergreift sie,
um die Versorgung der betroffenen Bevölkerung zu unterstützen und die
Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?
In den Monaten Juli und August 2025 war die Sicherheitslage in Suweida
durch eskalierende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen
drusischen Milizen und sunnitischen Beduinenstämmen gekennzeichnet. Die
Zusammenstöße sind unter anderem Ausdruck des ungelösten politischen
Konfliktes zwischen Damaskus und Suweida über die zukünftige Rolle der drusisch
dominierten Region im neuen Syrien, gehen aber auch auf ungelöste Konflikte
der verschiedenen Gruppen und Milizen über konkurrierende wirtschaftliche
Interessen und Schmuggelrouten zurück, die in diesem Gebiet seit
Generationen bestehen. Auslöser der neuerlichen Eskalation – nach ersten
Konfrontationen im Mai 2025 – soll ein Überfall auf einen drusischen Kaufmann an einem
von Beduinen errichtenden Checkpoint gewesen sein, als er sich auf dem Weg
in die Hauptstadt Damaskus befand. Während der anschließenden bewaffneten
Auseinandersetzungen rückten Regierungstruppen in die Stadt Suweida ein.
Dabei kam es ausweislich vielfacher Zeugenaussagen zu schweren Massakern
an der Zivilbevölkerung. Nach intensiven Gefechten gelang es den drusischen
Kämpfern, die Kontrolle über die Stadt zu erlangen und die Beduinenstämme
zu verdrängen. Eine anschließende Waffenruhe wurde vereinbart. Aufgrund der
Kampfhandlungen wurden nach Angaben von OCHA ungefähr 187.200
Menschen vertrieben. Zeitweise war es Hilfsorganisationen nicht möglich, das
Gebiet zu erreichen. Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass
die Regierung in Damaskus, aber auch alle anderen Akteure in Syrien, die
Sicherheit humanitärer Helfer gewährleisten und diesen ungehinderten Zugang
nach Suweida ermöglichen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Aufarbeitung der
Gewaltausbrüche durch die entsprechenden VN-Mechanismen (International,
Impartial and Independent Mechanism, Independent Institution on Missing Persons in
Syria, Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Interdependent
International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic).
10. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen hinsichtlich
einer möglichen konkreten Mitverantwortung von Ahmed al-Schaara (al
Golani) für die Ermordung, Verschleppung und Vergewaltigung
tausender Alawiten und Alawitinnen im April 2025 an der syrischen Küste
sowie Drusen im Juli 2025 in Suweida durch die mit ihm kooperierenden
und teilweise unterstellten islamistischen Milizen, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-un-al-
sharaa-rede-hts-miliz-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025)?
11. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Ankündigung der syrischen
Übergangsregierung, ein Untersuchungskomitee einzurichten, das die
Massaker an der alawitischen Bevölkerung untersuchen und
Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten soll, vorgenommen, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und welche strafrechtlichen Verfahren wurden nach
Informationen durch die syrische Übergangsregierung eingeleitet?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es gelungen
ist, die Gewaltexzesse zu beenden und die Stabilität in der Küstenregion
wiederherzustellen?
13. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den
Schutz von Alawiten und Alawitinnen vor Racheakten der alten
Sicherheitskräfte und Sicherheitsdienste sowie der Übergangsregierung?
Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung dahin gehend vorgenommen,
ob eine Systematik beim Umgang der Übergangsregierung mit der
ethnischen und religiösen Vielfalt im eigenen Land nach den Massakern an
den Drusen und Drusinnen in Suweida und den Alawiten und
Alawitinnen an der syrischen Küste zu erkennen ist, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Die Frage nach einer Systematik stellt sich aus Sicht der Bundesregierung
nicht. Die syrische Regierung ist grundsätzlich für den Schutz und die
Sicherheit aller Syrerinnen und Syrer verantwortlich. Fehlverhalten, das zu den
Gewaltausbrüchen an der Westküste und in Suweida geführt hat, muss lückenlos
aufgeklärt werden. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu den Fragen 1, 2
und 10 bis 13 verwiesen.
15. Wie möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass öffentliche
Demütigungen und Hasstiraden, beispielsweise durch Zeigen der Scheren-
Handsymbolik, gegen alawitische und drusische Mitbürgerinnen und
Mitbürger in Deutschland eingedämmt und sanktioniert werden können?
Bund und Länder verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung
von extremistischen Bestrebungen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes
stimmen sich fortlaufend mit den Bundesländern ab, um entsprechende
Vorkehrungen treffen und ggf. erforderliche Maßnahmen durchführen zu können.
Zahlreiche Konzepte und Maßnahmen werden in diesem Kontext fortlaufend geprüft
und optimiert. In ihrer Summe bewirken sie eine stetige und wirkungsvolle
Weiterentwicklung der Extremismusbekämpfung. Maßnahmen und Programme
zur Deradikalisierung, die von staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren
getragen werden, sind von grundlegender Bedeutung, um dieser
gesamtgesellschaftlichen Herausforderung nachhaltig zu begegnen. Vor dem Hintergrund
fördern Bund und Länder vielfältige Distanzierungs- und
Deradikalisierungsangebote im Bereich des religiös begründeten Extremismus. Kernanliegen ist es
dabei, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen zu begegnen.
Dazu gehört die Bekämpfung von Extremismus und Antisemitismus ebenso
wie anderen Formen der Demokratie- und Menschenfeindlichkeit.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausübung der
Religionsfreiheit von Christinnen und Christen in Syrien?
Die Ausübung der Religionsfreiheit wird in der neuen syrischen
Verfassungserklärung in Artikel 3 formal garantiert. Der Bundesregierung liegen keine
Berichte über Einschränkungen der Ausübung der Religionsfreiheit von
Christinnen und Christen in Syrien unter der neuen Regierung vor.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer möglichen gestiegenen
islamistischen Bedrohungslage für Christinnen und Christen in Syrien in
Anbetracht dessen, dass ein Attentat auf die Mar-Elias-Kirche (www.tag
esschau.de/ausland/asien/syrien-anschlag-112.html, abgerufen: 9.
Oktober 2025) in Damaskus durchgeführt werden könnte?
Die Bedrohungslage durch terroristische Gruppen wie den sogenannten
„Islamischen Staat“ (IS) in Syrien ist weiterhin hoch. So kam es vor allem in
Nordostsyrien zu vermehrten Anschlägen. Auch die IS-Lager wie bspw. Al-Hol
stellen ein Risiko für das Erstarken des IS dar. Die Aktivitäten des IS richten sich
dabei gegen Angehörige verschiedener ethnischer und religiöser Gruppen, aber
auch gegen die syrische Regierung.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe der
syrisch-orthodoxen Kirche hinsichtlich der Schließung christlicher Schulen
(https://acninternational.org/northeastern-syria-kurds-close-several-christ
ian-schools/, abgerufen: 13. Oktober 2025)?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung erfolgte die Schließung einiger
Schulen in Nordostsyrien in einem Gebiet, welches unter Kontrolle der sogenannten
„Demokratischen Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien“ (DAANES) steht.
Hintergrund sind Uneinigkeiten über ein neues, von DAANES entwickeltes
Curriculum, welches an allen Schulen unterrichtet werden soll. Inzwischen ist
eine Einigung erfolgt und die Schulen sind wieder geöffnet.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage rund um die IS-
Gefangenenlager (IS = sog. Islamischer Staat) al-Hol und Roj, und gibt
es Pläne der Bundesregierung, die deutschen, männlichen IS-Anhänger
in syrischer (vor allem kurdischer) Gefangenschaft zurückzunehmen, und
welche Gründe gibt es, weshalb bisher keine umfassende Rückführung
erfolgt ist?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheits- und
menschenrechtlichen Risiken, die mit einem Verbleib deutscher Staatsangehöriger in den
IS-Gefangenenlager al-Hol und Roj verbunden sind?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
In den Lagern al-Hol und Roj sind mehrheitlich Frauen und minderjährige
Kinder untergebracht. Die politische Situation in Syrien ist weiter volatil, die
Sicherheitslage bleibt auch in Nordostsyrien sehr angespannt. Die Lager wie auch
die Haftanstalten bleiben zudem Ziel von Rekrutierungsbemühungen durch den
sogenannten IS.
Die Bedingungen in den Lagern al-Hol und Roj sind schwierig. Die
Bundesregierung wurde von deutschen Gerichten zur Rückholung von Frauen und
Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verpflichtet. Die Bundesregierung
prüft die Rückholung deutscher Staatsangehöriger, die sich in Lagern in
Nordostsyrien befinden, wenn ein entsprechender Rückkehrwunsch geäußert wird.
Eine Rückholung gegen den Willen der Betroffenen kommt nicht in Betracht.
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass der sogenannte IS in Syrien
weiterhin eine erhebliche Bedrohung für die regionale Stabilität darstellt und
dabei auch Lager bzw. Lagerinsassen Ziel seiner Angriffsversuche und
Rekrutierungsbemühungen sind.
21. Welche konkreten Projekte zur Radikalisierungsprävention und zur
Deradikalisierung unterstützt die Bundesregierung in Syrien?
Die Bundesregierung setzt sich in Syrien umfassend dafür ein, Gebiete, die
vom sogenannten IS besetzt waren, nachhaltig zu stabilisieren. Dabei werden
insbesondere Projekte zu Übergangsjustiz, Aufarbeitung von Kriegsverbrechen,
sozialer Kohäsion, De-Radikalisierung und Reintegration von Rückkehrern aus
IS-Gebieten gefördert sowie zivilgesellschaftliche Partner gestärkt, um gegen
Einflussnahme extremistischer Akteure vorzugehen. Zudem fördert die
Bundesregierung Vorhaben in den Bereichen Bildung, Kinderschutz,
Konfliktlösungsmechanismen und Traumabewältigung, in denen insbesondere Frauen,
Jugendliche und Kinder mit Gewalterfahrungen unterstützt werden, um eine
soziale Wiedereingliederung und einen stärkeren gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu ermöglichen.
22. Welchen konkreten Einfluss haben die Türkei und Katar nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Übergangsregierung, und inwiefern
nutzt die Bundesregierung ihre diplomatischen Kanäle, um diesen
Einfluss im Sinne des Minderheitenschutzes geltend zu machen?
Die Türkei ist ein wesentlicher Partner der syrischen Übergangsregierung und
ein wichtiger Akteur in der Region, mit dem die Bundesregierung sich eng
austauscht. Katar konnte aufgrund seiner konsequent kritischen Haltung zum
Assad-Regime seine Beziehungen zur syrischen Übergangsregierung rasch
vertiefen und ist u. a. beim Wiederaufbau der Energieinfrastruktur für die syrische
Übergangsregierung ein zentraler Partner. Sowohl gegenüber Katar als auch
gegenüber der Türkei unterstreicht die Bundesregierung regelmäßig in bilateralen
Gesprächen auch ihre in Antwort zu Frage 2 dargestellte Position zum
Minderheitenschutz in Syrien.
23. Möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dezentrale und föderale
Strukturen in Syrien zu stärken, die von diversen ethnischen und
religiösen Gruppen gefordert werden (https://apnews.com/article/syria-druze-s
weida-demonstration-israel-self-determination-tribes-abc99d39f9fb226a
705c6ace215e2376 und www.fr.de/politik/barrack-erdogan-scharaa-syrie
n-tuerkei-sdf-mazloum-abdi-kurden-pkk-terror-trump-usa-zr-9382856
5.html), wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung macht regelmäßig deutlich, dass für einen inklusiven
Transitionsprozess die Beteiligung aller Gruppen der syrischen Gesellschaft
unerlässlich ist. Die Entscheidung über Dezentralisierung oder föderale
Strukturen und deren Grad muss in einem inklusiven Prozess von den Syrerinnen und
Syrern getroffen werden.
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Türkei
hinsichtlich deren Rolle in Syrien, insbesondere im Hinblick auf die
Sicherheit und Rechte der kurdischen Bevölkerung in Nordostsyrien?
Auf den die Türkei betreffenden Teil der Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
25. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Abkommen
zwischen der Übergangsregierung und den Syrian Democratic Forces zum
Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt im Land?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
26. Wie unterstützt die Bundesregierung die syrische Regierung dabei, das
staatliche Gewaltmonopol sicherzustellen und einen in
menschenrechtlichen Standards geschulten und diese einhaltenden Sicherheitsapparat zu
schaffen?
27. Unterstützt die Bundesregierung einen „Disarmament, Demobilziation,
Reintegration“-Ansatz in Syrien, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Es ist von zentraler Bedeutung für die Stabilität Syriens, dass das staatliche
Gewaltmonopol allein bei den syrischen Sicherheitsbehörden liegt und dass sich
diese an menschenrechtliche Standards halten. Die Bundesregierung begrüßt
diesbezüglich die Verhandlungen der syrischen Regierung mit den im Land
verbliebenen Milizen, die unter anderem zur Etablierung eines landesweiten
Gewaltmonopols führen sollen, und prüft aktuell, ob und wenn ja wie sie die
syrische Regierung durch ein Engagement im Bereich Sicherheitssektorreform und
„Disarmament, Demobilization, Reintegration“ unterstützen kann. Die
Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Arbeit des Büros des Hochkommissars
für Menschenrechte in diesem Bereich.
28. Hat die Bundesregierung die Wahl am 5. Oktober 2025 in Syrien, bei der
ein Drittel der Abgeordneten vom Präsidenten direkt und zwei Drittel
indirekt unter Wahlleuten gewählt wurden, die wiederum durch regionale
Gremien bestimmt wurden, die Legitimität entlang von rechtsstaatlichen
und demokratischen Prinzipien bewertet, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Aus Sicht der Bundesregierung waren die Wahlen zur sogenannten „People‘s
Assembly“ auf Grundlage der neuen Verfassungserklärung im März 2025 ein
wichtiger Schritt im politischen Transitionsprozess, da sie formal die
Grundlage für ein legislatives Organ bilden. Die Wahlen wurden von einer durch die
syrische Regierung ernannten Wahlkommission organisiert und überwacht.
Berichten zufolge verliefen die Wahlen friedlich und ohne erkennbare
Zwischenfälle. Es wurde sowohl ausländischen Missionen als auch internationalen
Nichtregierungsorganisationen (wie beispielsweise der Syria Peace Initiative)
ermöglicht, die Wahlen zu beobachten. Die Regierung fungiert international als
Vertreterin des syrischen Volks und wird von der Bundesregierung als solche
anerkannt.
29. Begleitet die Bundesregierung aktiv die Umsetzung der
Verhandlungspunkte des Abkommens zwischen der Übergangsregierung und der
Syrian Democratic Forces, hier insbesondere auch die Integration der
Frauenverteidigungseinheiten der SDF in eine nationale Armee, wenn ja, wie,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass der politische Transitionsprozess von
Syrerinnen und Syrern geführt und umgesetzt werden sollte. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
30. Wird die Bundesregierung ihre diplomatischen Beziehungen zum Schutz
von Vertreterinnen und Vertretern der nordostsyrischen Selbstverwaltung
intensivieren?
Die Bundesregierung unterhält offizielle diplomatische Beziehungen mit der
syrischen Regierung und erkennt diese als Vertreterin des syrischen Volks an.
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umlauf von
unkontrollierten Waffen in Syrien (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrie
n-libanon-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025)?
Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine eigenen Erkenntnisse.
32. Stellt die Bundesregierung Bedingungen für eine mögliche Streichung
der HTS von Terrorlisten und die Aufhebung von Sanktionen gegen ihre
Vertreter, und wie stellt sie sicher, dass diese Bedingungen (z. B. Abkehr
vom Dschihadismus, inklusiver Transitionsprozess, Achtung der
Menschenrechte) transparent und nachprüfbar sind?
Die Europäische Union setzt Listungen des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen mit Bezug zur VNSR-Resolution 1267 (1999) um (siehe Beschluss
(GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive
Maßnahmen gegen ISIL (Da‘esh und Al-Qaida). EU-Listungen mit Bezug zu
HTS ergeben sich aus entsprechenden Listungen durch den VN-Sicherheitsrat.
Für Listungsfragen auf VN-Ebene ist der durch den Sicherheitsrat eingesetzte
sogenannte 1267-Sanktionsausschuss zuständig. Entscheidungen zu VN-
Sanktionen können nur im Einvernehmen aller VN-Sicherheitsratsmitglieder
erfolgen. Am 6. November 2025 hat der VN-Sicherheitsrat die Sanktionen gegen
Präsident Al-Sharaa und Innenminister Khattab aufgehoben.
33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zugang
zur Bildung für Mädchen und Jungen in den von der Übergangsregierung
kontrollierten Gebieten Syriens, und welche EZ-Projekte unterstützt die
Bundesregierung, um Frauen und Kindern in Syrien einen
gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Schutz vor
Gewalt zu ermöglichen?
Mit Blick auf die Lage von Frauen und Mädchen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen. Die Bundesregierung verweist zum Zugang zu Bildung für
Kinder auf die regelmäßigen Berichte des VN-Kinderhilfswerks UNICEF
(verfügbar unter: Humanitarian situation reports 2025 | UNICEF Syrian Arab
Republic).
Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) unterstützt die Bundesregierung den Wiederaufbau des
syrischen Bildungssystems über die multilateralen Fonds Global Partnership for
Education (GPE) und Education Cannot Wait (ECW). Die Programme der
beiden Fonds ermöglichen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sicheren
Lernorten, verbessern die Bildungsqualität durch die Ausbildung von
Lehrkräften, bieten psychosoziale Unterstützung und Aufholprogramme. Ein UNICEF-
Projekt unterstützt die Reparatur von Schulen und die psychosoziale Betreuung
von Schülerinnen und Schülern. Ein weiteres Projekt, umgesetzt durch die
deutsche Organisation Arche Nova, ermöglicht rund 3.000 Kindern die
Rückkehr in den Schulbetrieb.
Darüber hinaus unterstützt das BMZ das Vorhaben „Psychische und
psychosoziale Unterstützung für Binnenvertriebene und die lokale Bevölkerung
(MHPSS)“ für den Aufbau eines nachhaltigen Versorgungssystems im Bereich
psychischer Gesundheit in Syrien, mit Fokus auf besonders schutzbedürftige
Gruppen wie Kinder, Frauen, Menschen mit Behinderungen und
Rückkehrende. Das Vorhaben „Beschäftigungsförderung im Gesundheitssektor und
psychosoziale Unterstützung im Gesundheitssektor (PEMS)“ wiederum verbessert die
medizinische Versorgung und psychosoziale Unterstützung für lokale
Gemeinschaften und Binnenflüchtlinge in ganz Syrien durch Gehaltsunterstützung für
medizinisches Personal, Schulungen, Überweisungssysteme und
Spezialisierungsförderung. Zudem fördert das BMZ medizinische Missionen der
syrischdeutschen Diaspora und deutsch-syrische Klinikpartnerschaften, die dringend
benötigte Ausrüstung liefern, Wissensaustausch ermöglichen und medizinische
Trainings in syrischen Partnerkliniken durchführen.
34. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die syrische
Übergangsregierung beim Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen,
Sicherheitsinstitutionen und lokaler Governance, um eine langfristige Befriedung
des Landes zu fördern?
Das BMZ unterstützt die Übergangsregierung beim Aufbau funktionierender
Verwaltungsstrukturen, es fließen aber keine finanziellen Mittel direkt an die
Regierung. Über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ GmbH) werden ausgewählte syrische staatliche Institutionen auf
nationaler sowie dezentraler Ebene in den Bereichen Gesundheit, Bildung,
Governance, Landwirtschaft und Wasser, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung,
Rechtsstaatlichkeit und Humankapitalanalyse beraten. Im
Stabilisierungsbereich unterstützt das Auswärtige Amt (AA) mittels des THW die Stärkung des
syrischen Bevölkerungsschutzes durch den Ausbau operativer Kapazitäten und
mit dem Ziel der Integration ehrenamtlicher Einsatzkräfte. Darüber hinaus trägt
das AA, als größter Geber noch vor den USA, mit mittlerweile über 110 Mio.
Euro (2025: 4 Mio. Euro) zum Wiederaufbaufonds „Syria Recovery Trust
Fund“ (SRTF) bei, der u. a. lokale Gesundheitsversorgung-, Wiederaufbau- und
Finanzhilfeprojekte in enger Abstimmung mit den Behörden und Ministerien
der neuen syrischen Regierung umsetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort
zu Frage 27 verwiesen.
35. In welchen syrischen Städten und Regionen werden seit dem Fall des
Assad-Regimes neue Vorhaben durch die Bundesregierung oder mit
deutscher Unterstützung gefördert (bitte nach Ressorts und Vorhaben
auflisten)?
Die Bundesregierung ist, in stetiger Abstimmung mit der syrischen Regierung,
lokalen Zuwendungsempfängern, internationalen und vor allem europäischen
Gebern, der EU und den Vereinten Nationen, bestrebt, akute Bedürfnisse in
ganz Syrien zu berücksichtigen, um die Menschen beim Wiederaufbau des
Landes zu unterstützen. Dabei werden regionale Unterschiede, aktuelle
Entwicklungen sowie die Sicherheitslage stets berücksichtigt. Eine konkrete
Auflistung sämtlicher Standorte von Maßnahmen könnte angesichts instabiler
Lageverhältnisse zu einer Gefährdung für Gesundheit und gegebenenfalls sogar
für das Leben der für die Partnerorganisationen tätigen Personen führen. Die
Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem
Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört.
Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die
Zusammenarbeit. Anderweitig wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben
beeinträchtigt. Auch eine nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen
von Mitarbeitenden der Partnerorganisationen im Rahmen der Übermittlung
einer kompletten Standortübersicht kann nicht hingenommen werden. Deshalb
überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen
Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten
Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise
Erstere. Somit scheidet auch eine Übermittlung als Verschlusssache aufgrund
der potentiellen Gefahr für Leib und Leben in diesen Fällen aus.
36. In welchen Städten und Regionen wurden Vorhaben unter dem Assad-
Regime unterstützt, und welche Bedingungen stellte das Assad-Regime
damals an die Bundesregierung, denen nachgekommen wurde bzw. nicht
nachgekommen wurde?
Die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit wurde 2011 mit Beginn
des Krieges in Syrien ausgesetzt. Die Bundesregierung setzte Maßnahmen im
Bereich „early recovery“ und humanitäre Hilfe für Syrien stets regimefern über
die Organisationen der VN sowie internationale und lokale
Nichtregierungsorganisationen und zur Deckung dringendster Bedarfe der Basisversorgung um,
u. a. in den Bereichen Ernährungssicherung, Gesundheit, Shelter sowie zur
Beseitigung von Kampfmittelrückständen.
37. Wie erfolgt heute die Zusammenarbeit mit Syrien, und welche
Bedingungen stellt die Übergangsregierung an die Bundesregierung oder ihre
Durchführungspartner und umgekehrt?
Die Bundesregierung unterhält diplomatische Beziehungen zur syrischen
Regierung. Sie leistet Unterstützung im Bereich humanitäre Hilfe,
Menschenrechte, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit und arbeitet dabei mit den
VN sowie Partnern aus der syrischen Zivilgesellschaft zusammen.
Die Bundesregierung erwartet von der syrischen Regierung einen inklusiven
politischen Prozess. Dazu gehört die Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen
und die Achtung der Menschenrechte. Diese Erwartungen macht die
Bundesregierung gegenüber der syrischen Regierung in Gesprächen regelmäßig
deutlich.
Alle Maßnahmen der Bundesregierung in Syrien werden weiterhin nicht mit
der syrischen Regierung umgesetzt. Es werden der syrischen Regierung also
keine Mittel zur Verfügung gestellt. Die Vorhaben werden auf die Bedarfe im
Land und die Prioritäten des Übergangsprozesses abgestimmt.
38. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass sowohl
durch die bilateralen Durchführungsorganisationen als auch durch
multilaterale Akteure oder NGOs durchgeführte Vorhaben in Syrien allen
Bevölkerungsgruppen zugutekommen und nicht zur Konsolidierung der
Macht einer einzigen Gruppe beitragen, und welche Maßnahmen ergreift
die Bundesregierung diesbezüglich?
40. Welche spezifischen Vorgaben bestehen für deutsche und multilaterale
Durchführungspartner, um sicherzustellen, dass Minderheiten in Syrien –
etwa Alawiten, Drusen, Christen, Jesiden, Ismailiten und Kurden –
angemessen an der Planung, Umsetzung und Evaluierung von EZ-
Maßnahmen beteiligt werden?
Die Fragen 38 und 40 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine innersyrische Einigung nur
gelingen kann, wenn die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen im
Transitionsprozess einbezogen werden. Dafür setzt sich die Bundesregierung auch in Ihrer
Projektarbeit vor Ort in Syrien ein.
Soziale Kohäsion ist als Querschnittsthema in allen durch das BMZ
finanzierten Vorhaben verankert, um unterschiedliche Bevölkerungsgruppen
einzubeziehen und Begegnungsräume zu schaffen. Partner und Projektstandorte werden
im Rahmen der Projektauswahl und -vorbereitung sorgfältig durch die
Bundesregierung geprüft, auch unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft vor Ort.
Zudem erfolgt ein enger Austausch mit den umsetzenden Organisationen, die
verpflichtet sind, Unregelmäßigkeiten oder Diskriminierung zu melden. Die
Ausrichtung auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen und die Stärkung der
syrischen Zivilgesellschaft ist ein zentraler Bestandteil des Engagements der
Bundesregierung in Syrien.
39. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag multilateraler
Entwicklungsakteure, darunter insbesondere United Nations Development
Programme (UNDP) und United Nations High Commissioner for Refugees
(UNHCR), zur Förderung inklusiver lokaler Regierungsführung und
sozialer Kohäsion im fragmentierten Syrien?
Deutschland steht als zweitgrößter finanzieller Unterstützer der VN klar für
eine robuste und starke regelbasierte Ordnung und ein starkes Engagement
multilateraler Akteure. Die genannten Organisationen sind bewährte Partner
der Bundesregierung in Syrien und der Region.
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten, den
Minderheitenschutz systematisch in bestehende multilaterale
Koordinationsmechanismen, wie den Syria Recovery Trust Fund (SRTF) oder die UNDP
Stabilization Facility, zu integrieren?
Der Schutz der Minderheiten in Syrien ist essentiell, um die soziale Kohäsion
zu stärken und die politische Transition des Landes sowie die innere Einigung
zu unterstützen. Dies ist zuvorderst eine politische Aufgabe, die in der Hand
der Syrerinnen und Syrer liegt. In Abhängigkeit der politischen Entwicklung
sollten multilaterale Koordinationsmechanismen stetig überprüft und angepasst
werden, um der sich weiterhin stark verändernden Situation in Syrien gerecht
zu werden, auch und insbesondere mit Blick auf den Minderheitenschutz.
Der SRTF hat den Anspruch, den Wiederaufbau in ganz Syrien zu fördern. Er
unterstützt seit Jahren Projekte in verschiedenen Teilen des Landes, die auch
Minderheiten zu Gute kommen. Auch einige Projekte, die durch die Assad-
Herrschaft unterbrochen wurden, konnten bereits wieder aufgenommen
werden.
42. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus anderen Krisen- und
Nachkriegskontexten (z. B. Irak oder Afghanistan) für ihren
multilateralen Ansatz zur Verknüpfung von Wiederaufbau,
Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung, insbesondere mit Blick auf den
Versöhnungsprozess, den Schutz von Minderheiten und die Förderung von
Inklusion in Syrien?
Die Erfahrungen aus anderen Krisenkontexten werden laufend reflektiert und
fließen in die politische Strategie und Projektarbeit in Syrien ein. Dies betrifft
insbesondere die Empfehlungen der Enquete-Kommission zu Afghanistan und
der gemeinsamen Evaluierung zu Afghanistan (AA/BMZ/BMI) und zu Irak
(AA/BMZ).
43. Welche konkreten „Roten Linien“ definiert die Bundesregierung
hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung in Damaskus,
insbesondere im Kontext von Menschenrechtsverletzungen und der
Nicht-Aufarbeitung von Verbrechen?
Die Bundesregierung misst die Regierung in Damaskus an ihren Taten und
bewertet die Lage in Syrien regelmäßig.
44. Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung für das Syrien von
morgen, das über die bloße Ablösung des Assad-Regimes hinausgeht und
einen echten Schutz und eine gleichberechtigte Teilhabe aller ethnischen
und religiösen Gruppen gewährleistet?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Syrerinnen und Syrer dabei zu
unterstützen, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und das Land politisch
und wirtschaftlich schnell wieder aufzubauen. Dafür muss die syrische
Regierung allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von Geschlecht, religiöser,
ethnischer oder gesellschaftlicher Zugehörigkeit, ein Leben in Würde und
Sicherheit garantieren. Darüber hinaus wird auch auf die Antwort zu den
Fragen 1, 2 und 10 bis 13 verwiesen.
45. Steht die Bundesregierung in langfristig angelegten Gesprächsformaten
mit den von Menschenrechtsverletzungen betroffenen ethnischen und
religiösen Gruppen – darunter Drusinnen und Drusen aus Suweida,
Alawitinnen und Alawiten, Christinnen und Christen, Jesidinnen und Jesiden,
Kurdinnen und Kurden – in Syrien und ihren Angehörigen in
Deutschland im Austausch, und wenn nein, sind solche Gesprächsformate
geplant?
Die Bundesregierung steht sowohl über die Deutsche Botschaft in Syrien als
auch in Deutschland in regelmäßigem Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern unterschiedlicher konfessioneller und ethnischer Gruppen Syriens, darunter
Drusen, Alawiten, Christen, Jesiden sowie Kurden. Über die „Plattform
Neuanfang für Syrien“ organisiert das BMZ Informationsveranstaltungen und
Gesprächsrunden zwischen der Bundesregierung, der interessierten
Zivilgesellschaft und Angehörigen der syrischen Diaspora in Deutschland. Darüber hinaus
empfangen das AA und das BMZ auf Anfrage Delegationen und Initiativen aus
Syrien zum Austausch, darunter auch Vertreter aller konfessionellen und
ethnischen Gruppen.
46. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik (siehe
Vorbemerkung der Fragestellenden), dass sie zu wenig Druck auf die
Übergangsregierung in Damaskus ausübe, um die Einhaltung
menschenrechtlicher Standards und einen inklusiven Übergangsprozess zu
gewährleisten, sind konkrete Anpassungen ihrer Politik sind geplant, und wenn
nein, warum nicht?
Es wird auf Antwort zu den Fragen 1, 2, 10 bis 13 und 43 verwiesen.
47. Wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts der
menschenrechtlichen Lage ethnischer und religiöser Minderheiten, dass
Asylentscheidungen für diese Gruppen weiterhin ausgesetzt bleiben, obwohl das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laut Auskunft der Zentralen
Ansprechstelle gegenüber dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 6.
Oktober 2025 seit Ende September 2025 wieder Verfahren für junge,
arbeitsfähige, alleinreisende Männer sowie Widerrufsverfahren bei Heimreisen
und Anhörungen von Syrerinnen und Syrern – mit Ausnahme von
Minderheiten – durchführt?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beobachtet und
analysiert die Situation in Syrien laufend und anhand vielfältiger Quellen. Dazu
wertet das BAMF alle relevanten Informationen aus. Hierzu gehören neben den
Lageeinschätzungen des AA unter anderem solche der Asylagentur der
Europäischen Union (EUAA), des Flüchtlingshilfswerks der VN (UNHCR) und von
Nichtregierungsorganisationen. Außerdem werden Medien beziehungsweise
Internetquellen ausgewertet und die Erkenntnisse von Partnerbehörden vor allem
im europäischen Ausland berücksichtigt. Bei der Bewertung wird auch die
Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit einbezogen.
Das BAMF hat in solchen Konstellationen, in denen auf der Basis der
vorliegenden Informationen zur Lage in Syrien eine hinreichende Klarheit vorhanden
ist, die Entscheidungstätigkeit für bestimmte Personengruppen wieder
aufgenommen.
48. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen, wie die Syrian Mosaic
Foundation, die sich für eine interreligiöse Verständigung in Syrien
einsetzten, wenn ja, wie, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür zur
Verfügung?
Die Bundesregierung fördert vielfältige Dialogprojekte. Interreligiöse
Verständigung wird u. a. über den Umsetzungspartner Word Council of Churches im
Rahmen des gemeinsam mit der EU und Dänemark geförderten GIZ-Vorhabens
Syria Peace Initiative unterstützt. Hierfür werden gemeinsam mit anderen
Gebern im Haushaltsjahr 2025 570.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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