Schriftliche Frage 69 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuellen und noch zu erwartenden Auswirkungen der derzeitigen Hitze- und Dürreperiode au…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 69 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuellen und noch zu erwartenden Auswirkungen der derzeitigen Hitze- und Dürreperiode au…
Frage 69 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuellen und noch zu erwartenden Auswirkungen der derzeitigen Hitze- und Dürreperiode auf die Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Futtermitteln in der Tierhaltung (insbesondere für Rinder-, Milchkuh-, Ziegen- und Schafhaltungsbetrieben) sowie ggf. über mit Futtermittelknappheit begründeten, vermehrten Schlachtungen (s. Pressebericht: www.swr.de/swraktuell/baden-wue rttemberg/heilbronn/wegen-hitze-und-trockenheitfutterknappheit-bei-heumilchbauern-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 19. August 2026:
Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen der aktuellen Hitzeund Trockenheitsperiode auf die Verfügbarkeit und die Preisentwicklung von Futtermitteln fortlaufend. Nach den derzeit vorliegenden agrarmeteorologischen Einschätzungen hat die Trockenheit die Produktivität des Grünlands in mehreren Regionen Deutschlands deutlich beeinträchtigt. Besonders betroffen sind nach derzeitigem Kenntnisstand Teile von Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie regional Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen und Bayern. In einzelnen Futterbaubetrieben werden bereits für den Winter vorgesehene Futtervorräte vorzeitig eingesetzt beziehungsweise Weidezeiten verkürzt. Dies kann insbesondere für Betriebe der Rinder-, Milchvieh-, Schaf- und Ziegenhaltung zu einer angespannten Futterversorgung führen. Ob und in welchem Umfang sich daraus im weiteren Jahresverlauf eine überregionale oder bundesweite Futtermittelknappheit entwickelt, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Die weitere Entwicklung der Futtermittelverfügbarkeit hängt neben der inländischen Erzeugung insbesondere von der Entwicklung der Getreide- und Maisernten, der Verfügbarkeit von Importfuttermitteln, der internationalen Marktlage sowie den Transport- und Logistikmöglichkeiten ab. Ein überregionaler und europäischer Ausgleich kann zur Stabilisierung der Versorgung beitragen. Bei Getreide und Mais können witterungsbedingte Veränderungen der Erntemengen und -qualitäten zu Verschiebungen zwischen verschiedenen Verwendungsrichtungen führen. So kann beispielsweise Getreide mit nicht ausreichender Qualität für bestimmte Verwendungen verstärkt als Futtergetreide eingesetzt werden. Auch bei Mais können sich je nach Entwicklung der Bestände Verschiebungen zwischen Körner- und Silonutzung ergeben. Belastbare Angaben zum Umfang solcher Verschiebungen für das Jahr 2026 liegen der Bundesregierung derzeit noch nicht vor. Die Bundesregierung prüft derzeit Informationen zu vorgezogenen oder zusätzlichen Schlachtungen, die ausschließlich auf eine durch die aktuelle Hitze- und Trockenheitsperiode verursachte Futtermittelknappheit zurückzuführen sind. Sollte die Trockenheit bis in den Herbst anhalten, können sich zudem Auswirkungen auf die Aussaat und Etablierung von Winterkulturen und Zwischenfrüchten ergeben. Dies könnte mittelbar auch die Futterversorgung im weiteren Jahresverlauf beeinflussen. Eine belastbare Prognose der weiteren Niederschlagsentwicklung und damit der zukünftigen Futterversorgung ist derzeit nicht möglich. In einzelnen Ländern wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um auf regionale Engpässe bei der Futterversorgung zu reagieren. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg haben aufgrund der Dürresituation am 7. August 2026 den Katastrophenfall für Öko-Betriebe ausgerufen. Diese können demnach zeitlich begrenzt nach erfolgter Ausnahmegenehmigung konventionell Rau- und Feldfutter einsetzen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Futtermittelverfügbarkeit und -preise sowie die Auswirkungen auf die Tierhaltung weiter sehr genau beobachten und die verfügbaren Erkenntnisse im Rahmen der laufenden Lagebewertung berücksichtigen.
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