Getreideimporte aus der Ukraine (Antwort zu Drs. 21/1972)
Text
Getreideimporte aus der Ukraine (Antwort zu Drs. 21/1972)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2291
21. Wahlperiode 16.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1972 –
Getreideimporte aus der Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) gibt es keinen Zusammenhang zwischen ukrainischen
Getreideimporten und niedrigen Preisen in Deutschland (www.br.de/nachrichten/
bayern/niedrige-getreidepreise-sind-importe-aus-der-ukraine-schuld,UvF
SaYf). Bereits vor Beginn des Krieges war die EU der größte Importeur
ukrainischer Agrarwaren. Die Hauptabnehmer hätten sich, so der oben genannte
Bericht, in den letzten fünf Jahren nicht geändert und seien weiterhin Spanien,
die Niederlande, Polen und Italien. Die Ukraine exportiere zudem wieder
vermehrt in Drittstaaten. „In Deutschland macht ukrainischer Weizen nur einen
Anteil von 1,8 Prozent an den Gesamtimporten aus. Von einer ‚
Überschwemmung‛ unseres Marktes kann nicht die Rede sein“, so ein
Bundesministeriumssprecher (ebd.).
Dennoch sei das ganze Thema schwierig zu fassen, erklärt Petra Kubitza von
der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft im oben verlinkten Artikel.
Im Jahr 2024 wurden in Bayern 3,3 Millionen Tonnen Weizen geerntet, rund
10 000 Tonnen wurden direkt aus der Ukraine eingeführt. Es werde aber nicht
erfasst, wie viel ukrainisches Getreide aus anderen Bundesländern nach
Bayern käme oder in Importen beispielsweise aus Polen enthalten sei. Gegen eine
„Überflutung“ heimischer Märkte sprächen aber hohe Transportkosten,
fehlende Infrastruktur und oft ungewisse Qualitäten (ebd.).
Der Agrarsektor in Deutschland steht unter wachsendem ökonomischen
Druck. Insbesondere stark schwankende Erzeugerpreise für Getreide sorgen
bei landwirtschaftlichen Betrieben für erhebliche Verunsicherung. Im Zuge
dessen werden auch Getreideimporte aus der Ukraine zunehmend öffentlich
diskutiert, insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf das
Preisniveau und die Marktstabilität in Deutschland (www.br.de/nachrichten/ba
yern/niedrige-getreidepreise-sind-importe-aus-der-ukraine-schuld,UvFSaYf).
Nach Angaben des BMLEH ist der Anteil ukrainischen Weizens an den
Gesamtimporten nach Deutschland vergleichsweise gering und eine
marktbeherrschende Wirkung nicht erkennbar. Gleichwohl deuten aktuelle Einschätzungen
darauf hin, dass die tatsächlichen Warenströme nicht immer eindeutig
nachvollziehbar sind. So berichtet die Bayerische Landesanstalt für
Landwirtschaft, dass im Jahr 2024 in Bayern rund 3,3 Millionen Tonnen Weizen geern-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 16. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tet wurden, während etwa 10 000 Tonnen direkt aus der Ukraine eingeführt
wurden. Es werde jedoch nicht erfasst, in welchem Umfang ukrainisches
Getreide über andere Bundesländer oder als Bestandteil von Importen aus
Drittstaaten, wie etwa Polen, nach Bayern gelange. Auch qualitative Unterschiede,
Transportkosten und infrastrukturelle Engpässe erschweren eine klare
Bewertung der Importe und ihrer wirtschaftlichen Effekte (ebd.).
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umfang und
Zweck des aus der EU exportierten Getreides aus Deutschland und aus
den anderen Staaten der EU vor, und wie hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Menge des aus der EU exportierten Getreides in
den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umfang und
Zweck des in die EU importierten Getreides in Deutschland und in den
anderen Staaten der EU vor, und wie hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Menge des importierten Getreides demnach innerhalb der
EU in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Informationen zum Umfang und Zweck des gehandelten Getreides
Deutschlands und der anderen Staaten der EU können bei Eurostat unter dem
nachfolgenden Link abgerufen werden.
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ds-045409__custom_13174164/
bookmark/table?lang=de.&bookmarkId=8efde553-fc87-4f67-9954-abf6365159
23&c=1728311044224
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbaufläche von
Getreide in Deutschland sowie dessen Verwendungszweck in den letzten
fünf Jahren entwickelt, welche Gründe gibt es hierfür, zieht die
Bundesregierung hieraus Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln, und wenn
ja, welche?
Bezüglich der aktuellen Anbauflächen und der Verwendung von Getreide wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für
deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 auf die wortgleich
gestellte Frage verwiesen. Die aktuellen Daten sind unter der dort angegebenen
öffentlich zugänglichen Quelle abrufbar.
Bezüglich der Schlussfolgerungen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5
verwiesen.
4. Ist der Bundesregierung die Kritik bekannt, dass man Gefahr laufe, am
Markt vorbei zu produzieren und ein Importland für Brot- bzw.
Backweizen zu werden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. www.agrarheute.com/m
a rkt/marktfruechte/gefahr-real-bauernverband-legt-ernuechternde-ernteb
ila nz-625173)?
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Erhalt des
Selbstversorgungsgrades Deutschlands mit Getreide zu, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln hieraus
(Bundestagsdrucksache 20/13202)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Selbstversorgungsgrad bei Getreide lag in der vergangenen Dekade fast
ausschließlich über 100 Prozent. Lediglich im Jahr 2018/2019 lag der
Selbstversorgungsgrad wegen einer extremen Trockenheit und der dadurch
verursachten Ernteausfälle unter 100 Prozent. Die Witterung ist der Hauptfaktor für
den Selbstversorgungsgrad.
Die landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeuger in Deutschland und der
Europäischen Union handeln in einem marktwirtschaftlichen Rahmen und
treffen als Unternehmerinnen und Unternehmer im Lichte der Preissignale aus dem
Markt ihre Anbau- bzw. Produktionsentscheidungen. Die Verfügbarkeit von
Weizen in Backqualität ist nicht nur abhängig von der Anbauentscheidung,
sondern vor allem auch von der Witterung im Vegetationszeitraum. So lässt sich
insbesondere bei ungünstigen Wetterbedingungen für Wachstum und
Entwicklung der Kultur nicht immer die avisierte Qualität realisieren. Vor diesem
Hintergrund gehört der Austausch von Weizen verschiedener Qualitäten auf EU-,
aber auch auf internationaler Ebene zur üblichen Marktpraxis. Die
Bundesregierung beobachtet gemeinsam mit der Europäischen Kommission die
Agrarmärkte aufmerksam und sieht hierbei gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.
Die Versorgung mit Qualitätsweizen ist gesichert.
Der Bundesregierung ist es wichtig, eine leistungsfähige und nachhaltige
Landwirtschaft in Deutschland zu erhalten und zu unterstützen. Dabei ist jedoch eine
Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, nicht nur der Selbstversorgungsgrad
bestimmter Sektoren per se.
6. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die strengeren Regelungen
bei Düngung und Pflanzenschutz Einfluss auf die Selbstversorgung mit
Qualitätsweizen im Jahr 2024 gehabt, wenn ja, welchen, und welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
hieraus (vgl. www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/pflanzenbau/bayern-schl
echtestegetreideernte-seit-sechs-jahren-577945)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD „Probleme bei der deutschen
Brotweizenproduktion“ auf Bundestagsdrucksache 21/544 wird verwiesen.
7. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den aktuellen
Herausforderungen im Getreideanbau zu begegnen und die Landwirte besser zu
unterstützen, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD „Probleme bei der deutschen
Brotweizenproduktion“ auf Bundestagsdrucksache 21/544 wird verwiesen.
8. Plant die Bundesregierung, in naher Zukunft Regelungen im Bereich
Düngung und Pflanzenschutz zu überarbeiten, um den Landwirten beim
Getreideanbau mehr Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten?
Die Bundesregierung beabsichtigt in naher Zukunft das
Rechtsetzungsverfahren zur Änderung des Düngegesetzes und im Anschluss an dessen Inkrafttreten
das Rechtsetzungsverfahren zur Monitoringverordnung einzuleiten.
9. Plant die Bundesregierung, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in
Anbetracht der niedrigeren Ernten und Getreidepreise zu sichern, und
wenn ja, wie?
Die europäische wie auch die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft zeigten
sich auch angesichts multipler Krisen bislang resilient und wettbewerbsfähig.
Zuletzt sind die Energiepreise und damit verbunden auch die Preise für
Betriebsmittel wie Düngemittel wieder gesunken. Gleichzeitig haben sich die
Erzeugerpreise für Getreide jüngst stabilisiert. Damit haben sich die
mittelfristigen Perspektiven verbessert. Langfristig müssen die Ernten gegenüber
multiplen Krisen gesichert werden. Die wesentliche Voraussetzung dafür ist ein
nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem.
Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der
Betriebe beschlossen. Dazu gehören unter anderem die vollständige
Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026, sowie die
dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auch für Unternehmen der Land- und
Forstwirtschaft auf den zulässigen EU-Mindeststeuersatz. Weitere Maßnahmen zum
Rückbau von Bürokratie befinden sich in Umsetzung. Zudem erarbeitet das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat derzeit eine
Strategie zur Steigerung des Agrarexports.
10. Sind der Bundesregierung die Forderungen des Bayerischen
Bauernverbands, unter anderem nach einer wirtschaftlichen Risikoabsicherung
durch stärkere Förderung von Mehrgefahrenversicherungen und
steuerlichen Instrumenten, neuen Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung
und einer Neuausrichtung der Pflanzenschutzpolitik, um den effektiven
Pflanzenschutz sicherzustellen, bekannt, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl.
www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/pflanzenbau/bayern-schlechteste-getr
eideernte-seit-sechs-jahren-577945), plant die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Die Forderung des Bayerischen Bauernverbands nach einer wirtschaftlichen
Risikoabsicherung ist der Bundesregierung bekannt. Auch wenn das
Risikomanagement in erster Linie Aufgabe der Betriebe selbst ist, werden diese durch
verschiedene Instrumente in vielfältiger Weise unterstützt: Die 1. Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bietet mit Direktzahlungen, Marktmaßnahmen
und den speziellen Krisenmaßnahmen ein Sicherheitsnetz. Darüber hinaus gibt
es die Förderung investiver Maßnahmen zur Prävention wetterbedingter
Risiken (z. B. Hagelschutznetze, Frostschutzberegnung) sowie verschiedene
Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Betriebe. In der Tierproduktion gibt es
die Tierseuchenkassen. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung die
Einführung und Inanspruchnahme von Versicherungen für die Risiken Hagel,
Starkregen, Sturm, Frost und Dürre mit einem ermäßigten Versicherungssteuersatz.
Über die 2. Säule der GAP besteht zudem die Möglichkeit zur Förderung von
Mehrgefahrenversicherungen durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Über das Angebot einer
solchen Förderung entscheiden allein die Länder angesichts der Situation vor
Ort. Gemäß dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode prüft die
Bundesregierung derzeit eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK). Auch die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung trägt
durch die langfristige Vorbeugung von Klimaschäden zum Risikomanagement
bei.
Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für die Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft hat der Deutsche Bundestag rückwirkend ab dem
Jahr 2023 die Verlängerung der Regelung für sechs Jahre beschlossen; der
Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen. Die
Tarifermäßigung kann bei stark schwankenden Gewinnen zu einer
Steuerermäßigung führen, indem ertragreiche mit ertragsarmen Wirtschaftsjahren
ausgeglichen werden und die nachteilige Wirkung der Progression abgemildert wird.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung die Schaffung einer steuerlichen
Risikoausgleichsrücklage wie in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Es wird davon ausgegangen, dass mit neuen Züchtungsmethoden in der
Pflanzenzüchtung sogenannte neue genomische Techniken gemeint sind. Die
Verhandlungen zum Vorschlag der Kommission zu einer neuen Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen
genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen
Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
dauern gegenwärtig noch an. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre
Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen
genomischen Techniken. Dabei sind verschiedene Interessen abzuwägen, mit Blick auf
den Forschungsstandort Deutschland, unsere Unternehmen, die Landwirtschaft
sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.
11. Ist der Bundesregierung die Forderung des Präsidenten des Deutschen
Bauernverbands e. V. Joachim Rukwied bekannt, dass, um Erträge und
Qualitäten auch in Zukunft sicherzustellen, praxisferne und
nichtpraktikable Vorgaben gestrichen werden müssen und dass das
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz keine Lösungen für die Herausforderungen, vor
denen Landwirte im Ackerbau stehen, bietet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?
Die Bundesregierung wird ihre gesteckten Bürokratierückbauziele konsequent
verfolgen und die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
vereinbarten ressortspezifischen Bürokratierückbauprojekte konsequent umsetzen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, will die Bundesregierung den Umfang
und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren. Dieses Ziel soll
auf praxistaugliche Weise und zusammen mit der Landwirtschaft erreicht
werden
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Getreidemühlen, insbesondere der kleinen und mittelständischen, in den
letzten fünf Jahren entwickelt, und sieht die Bundesregierung hier
politischen Handlungsbedarf?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen
für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 auf die wortgleich
gestellte Frage verwiesen. Die aktuellen Daten finden sich unter dem dort unter
Anlage 1 angegebenen öffentlich zugänglichen Quelle. Während die Anzahl
der Mühlen gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig war 170 (-4 im Vergleich
zum Vorjahr), wurde in den deutschen Mühlen ein Rekordwert von 9,4
Millionen Tonnen Getreide vermahlen.
13. Wie wirkt sich, nach Einschätzung der Bundesregierung, die
Entwicklung der Anzahl der Mühlen auf das regionale Lebensmittelhandwerk
aus?
14. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Getreidemühlen im
Hinblick auf die regionale Nahversorgung mit Getreideprodukten
insgesamt zu, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus für ihr eigenes Handeln?
Die Fragen 13 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in Deutschland vorhandenen Logistikstrukturen ermöglichen die effiziente
Distribution von Waren in alle Regionen des Landes, so dass das regionale
Lebensmittelhandwerk von technisch und ökonomisch effizienten
Vermahlungsstrukturen profitiert. Vor dem Hintergrund erkennt die Bundesregierung weder
ein strukturelles Problem in der Müllereiwirtschaft noch ein
Wettbewerbsproblem mit ausländischen Anbietern auf dem deutschen Weizenmehlmarkt.
15. Hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 die
Erforschung von neuen Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung im
Hinblick auf Getreide gefördert, und wenn ja, mit welchen Beträgen (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/13202; bitte nach Projekt, Projektträger,
Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)?
Die Ressorts der Bundesregierung fördern entsprechend ihrer Zuständigkeiten
Forschungs- und Entwicklungsansätze im vorwettbewerblichen Bereich der
Züchtungsforschung, auch im Hinblick auf Getreide. Es wird davon
ausgegangen, dass mit neuen Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung sogenannte
neue genomische Techniken gemeint sind. Geförderte Vorhaben zu Getreide,
die den Einsatz derartiger Techniken beinhalten, sind öffentlich einsehbar (z. B.
www.fisaonline.de/ oder https://foerderportal.bund.de/).
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Getreideproduzenten die
Qualitätsanforderungen des Handels trotz der Düngeauflagen in den
Roten Gebieten in einem wirtschaftlichen Ausmaß erfüllen konnten, und
wenn ja, plant die Bundesregierung dahin gehend Maßnahmen (vgl.
www.agrarheute.com/pflanze/getreide/alarmstufe-fuer-qualitaetsweizen-r
ote-gebietebesser-differenzieren-563756)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zur wortgleichen Frage 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden
Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455
wird verwiesen.
17. Sind der Bundesregierung Getreideimporte auf den Routen der
sogenannten Solidaritätskorridore aus der Ukraine in die EU oder nach
Deutschland bekannt, die nicht alle gesetzlichen Auflagen erfüllen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über besondere
Auffälligkeiten bei Kontrollen von ukrainischem Getreide durch die amtliche Lebensmittel-
und Futtermittelüberwachung in Deutschland vor.
Auch Lebensmittel und Futtermittel, die aus Drittländern – wie der Ukraine –
in die EU eingeführt werden, müssen die in der EU geltenden Anforderungen
nach dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht einhalten.
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Importmenge von
Futter- und Brotgetreide aus der Ukraine nach Deutschland in den letzten
fünf Jahren entwickelt?
Bezüglich der aktuellen Importmengen von Futtermitteln aus der Ukraine wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für
deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 auf die wortgleich
gestellte Frage verwiesen. Die aktuellen Daten sind öffentlich zugänglich in der GE-
NESIS-Datenbank des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
19. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Exportförderung für
ukrainisches Getreide nach Deutschland, und wenn ja, wie hoch ist diese
Förderung?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine ukrainische
Förderung von Getreideexporten in die Europäische Union vor.
20. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Transportkostenförderung für ukrainisches Getreide nach Deutschland, und wenn ja, wie hoch
ist diese?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine ukrainische
Förderung von Transportkosten von Getreide in die Europäische Union vor.
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Getreidepreis für
Futtergerste an der MATIF (Marché à Terme International de France), an
der Getreidebörse Kiew und auf dem deutschen Getreidemarkt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden weder an der Pariser
Warenterminbörse (MATIF) noch an einer vermeintlichen „Getreidebörse Kiew“, die es
nicht gibt, Kontrakte für Futtergerste gehandelt.
Bezüglich der aktuellen Preise auf dem deutschen Getreidemarkt wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
„Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches
Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 auf die wortgleich gestellte
Frage verwiesen. Die aktuellen Daten sind unter der dort angegebenen
öffentlich zugänglichen Quelle abrufbar.
Für die erbetenen aktuellen Marktpreise von Agrarprodukten steht im Übrigen
– neben den landwirtschaftlichen Printmedien – ein umfassendes, kostenfrei
zugängliches Internetangebot zur Verfügung. Auch die Bundesregierung
bezieht die in den Fragestellungen erbetenen Fachinformationen aus voran
genannten bzw. diesen zugrundeliegenden Quellen und verfügt insofern über
keine den dortigen Daten widersprechenden Erkenntnisquellen. Die
Bundesregierung weist im Übrigen darauf hin, dass die durch die oben genannten
Quellen bereitgestellten Preismeldungen häufig aktueller sind, als sie von der
Bundesregierung aufgrund der vorgesehenen Abläufe und Fristen im Wege
einer Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellt werden können.
Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen
Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung
zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Sie geht deshalb davon aus,
dass die benötigten Aktualisierungen der Daten von den Fragestellerinnen und
Fragestellern mittels der benannten Informationswege zukünftig selbst
vorgenommen werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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