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Getreideimporte aus der Ukraine (Antwort zu Drs. 21/1972)

dip / drucksache 16.10.2025 · WP 21 · 21/2291 · Antwort · Original ↗

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Getreideimporte aus der Ukraine (Antwort zu Drs. 21/1972) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2291 21. Wahlperiode 16.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1972 – Getreideimporte aus der Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gibt es keinen Zusammenhang zwischen ukrainischen Getreideimporten und niedrigen Preisen in Deutschland (www.br.de/nachrichten/ bayern/niedrige-getreidepreise-sind-importe-aus-der-ukraine-schuld,UvF SaYf). Bereits vor Beginn des Krieges war die EU der größte Importeur ukrainischer Agrarwaren. Die Hauptabnehmer hätten sich, so der oben genannte Bericht, in den letzten fünf Jahren nicht geändert und seien weiterhin Spanien, die Niederlande, Polen und Italien. Die Ukraine exportiere zudem wieder vermehrt in Drittstaaten. „In Deutschland macht ukrainischer Weizen nur einen Anteil von 1,8 Prozent an den Gesamtimporten aus. Von einer ‚ Überschwemmung‛ unseres Marktes kann nicht die Rede sein“, so ein Bundesministeriumssprecher (ebd.). Dennoch sei das ganze Thema schwierig zu fassen, erklärt Petra Kubitza von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft im oben verlinkten Artikel. Im Jahr 2024 wurden in Bayern 3,3 Millionen Tonnen Weizen geerntet, rund 10 000 Tonnen wurden direkt aus der Ukraine eingeführt. Es werde aber nicht erfasst, wie viel ukrainisches Getreide aus anderen Bundesländern nach Bayern käme oder in Importen beispielsweise aus Polen enthalten sei. Gegen eine „Überflutung“ heimischer Märkte sprächen aber hohe Transportkosten, fehlende Infrastruktur und oft ungewisse Qualitäten (ebd.). Der Agrarsektor in Deutschland steht unter wachsendem ökonomischen Druck. Insbesondere stark schwankende Erzeugerpreise für Getreide sorgen bei landwirtschaftlichen Betrieben für erhebliche Verunsicherung. Im Zuge dessen werden auch Getreideimporte aus der Ukraine zunehmend öffentlich diskutiert, insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf das Preisniveau und die Marktstabilität in Deutschland (www.br.de/nachrichten/ba yern/niedrige-getreidepreise-sind-importe-aus-der-ukraine-schuld,UvFSaYf). Nach Angaben des BMLEH ist der Anteil ukrainischen Weizens an den Gesamtimporten nach Deutschland vergleichsweise gering und eine marktbeherrschende Wirkung nicht erkennbar. Gleichwohl deuten aktuelle Einschätzungen darauf hin, dass die tatsächlichen Warenströme nicht immer eindeutig nachvollziehbar sind. So berichtet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, dass im Jahr 2024 in Bayern rund 3,3 Millionen Tonnen Weizen geern- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 16. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tet wurden, während etwa 10 000 Tonnen direkt aus der Ukraine eingeführt wurden. Es werde jedoch nicht erfasst, in welchem Umfang ukrainisches Getreide über andere Bundesländer oder als Bestandteil von Importen aus Drittstaaten, wie etwa Polen, nach Bayern gelange. Auch qualitative Unterschiede, Transportkosten und infrastrukturelle Engpässe erschweren eine klare Bewertung der Importe und ihrer wirtschaftlichen Effekte (ebd.).  1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umfang und Zweck des aus der EU exportierten Getreides aus Deutschland und aus den anderen Staaten der EU vor, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge des aus der EU exportierten Getreides in den letzten fünf Jahren entwickelt?    2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umfang und Zweck des in die EU importierten Getreides in Deutschland und in den anderen Staaten der EU vor, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge des importierten Getreides demnach innerhalb der EU in den letzten fünf Jahren entwickelt?   Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Informationen zum Umfang und Zweck des gehandelten Getreides Deutschlands und der anderen Staaten der EU können bei Eurostat unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden. https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ds-045409__custom_13174164/ bookmark/table?lang=de.&bookmarkId=8efde553-fc87-4f67-9954-abf6365159 23&c=1728311044224  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbaufläche von Getreide in Deutschland sowie dessen Verwendungszweck in den letzten fünf Jahren entwickelt, welche Gründe gibt es hierfür, zieht die Bundesregierung hieraus Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln, und wenn ja, welche?   Bezüglich der aktuellen Anbauflächen und der Verwendung von Getreide wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 auf die wortgleich gestellte Frage verwiesen. Die aktuellen Daten sind unter der dort angegebenen öffentlich zugänglichen Quelle abrufbar. Bezüglich der Schlussfolgerungen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.  4. Ist der Bundesregierung die Kritik bekannt, dass man Gefahr laufe, am Markt vorbei zu produzieren und ein Importland für Brot- bzw. Backweizen zu werden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. www.agrarheute.com/m a rkt/marktfruechte/gefahr-real-bauernverband-legt-ernuechternde-ernteb ila nz-625173)?    5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Erhalt des Selbstversorgungsgrades Deutschlands mit Getreide zu, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln hieraus (Bundestagsdrucksache 20/13202)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Selbstversorgungsgrad bei Getreide lag in der vergangenen Dekade fast ausschließlich über 100 Prozent. Lediglich im Jahr 2018/2019 lag der Selbstversorgungsgrad wegen einer extremen Trockenheit und der dadurch verursachten Ernteausfälle unter 100 Prozent. Die Witterung ist der Hauptfaktor für den Selbstversorgungsgrad. Die landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeuger in Deutschland und der Europäischen Union handeln in einem marktwirtschaftlichen Rahmen und treffen als Unternehmerinnen und Unternehmer im Lichte der Preissignale aus dem Markt ihre Anbau- bzw. Produktionsentscheidungen. Die Verfügbarkeit von Weizen in Backqualität ist nicht nur abhängig von der Anbauentscheidung, sondern vor allem auch von der Witterung im Vegetationszeitraum. So lässt sich insbesondere bei ungünstigen Wetterbedingungen für Wachstum und Entwicklung der Kultur nicht immer die avisierte Qualität realisieren. Vor diesem Hintergrund gehört der Austausch von Weizen verschiedener Qualitäten auf EU-, aber auch auf internationaler Ebene zur üblichen Marktpraxis. Die Bundesregierung beobachtet gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Agrarmärkte aufmerksam und sieht hierbei gegenwärtig keinen Handlungsbedarf. Die Versorgung mit Qualitätsweizen ist gesichert. Der Bundesregierung ist es wichtig, eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft in Deutschland zu erhalten und zu unterstützen. Dabei ist jedoch eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, nicht nur der Selbstversorgungsgrad bestimmter Sektoren per se.  6. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die strengeren Regelungen bei Düngung und Pflanzenschutz Einfluss auf die Selbstversorgung mit Qualitätsweizen im Jahr 2024 gehabt, wenn ja, welchen, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/pflanzenbau/bayern-schl echtestegetreideernte-seit-sechs-jahren-577945)?   Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Probleme bei der deutschen Brotweizenproduktion“ auf Bundestagsdrucksache 21/544 wird verwiesen.  7. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den aktuellen Herausforderungen im Getreideanbau zu begegnen und die Landwirte besser zu unterstützen, und wenn ja, welche? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Probleme bei der deutschen Brotweizenproduktion“ auf Bundestagsdrucksache 21/544 wird verwiesen.  8. Plant die Bundesregierung, in naher Zukunft Regelungen im Bereich Düngung und Pflanzenschutz zu überarbeiten, um den Landwirten beim Getreideanbau mehr Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten?   Die Bundesregierung beabsichtigt in naher Zukunft das Rechtsetzungsverfahren zur Änderung des Düngegesetzes und im Anschluss an dessen Inkrafttreten das Rechtsetzungsverfahren zur Monitoringverordnung einzuleiten.  9. Plant die Bundesregierung, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in Anbetracht der niedrigeren Ernten und Getreidepreise zu sichern, und wenn ja, wie? Die europäische wie auch die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft zeigten sich auch angesichts multipler Krisen bislang resilient und wettbewerbsfähig. Zuletzt sind die Energiepreise und damit verbunden auch die Preise für Betriebsmittel wie Düngemittel wieder gesunken. Gleichzeitig haben sich die Erzeugerpreise für Getreide jüngst stabilisiert. Damit haben sich die mittelfristigen Perspektiven verbessert. Langfristig müssen die Ernten gegenüber multiplen Krisen gesichert werden. Die wesentliche Voraussetzung dafür ist ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der Betriebe beschlossen. Dazu gehören unter anderem die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026, sowie die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auch für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU-Mindeststeuersatz. Weitere Maßnahmen zum Rückbau von Bürokratie befinden sich in Umsetzung. Zudem erarbeitet das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat derzeit eine Strategie zur Steigerung des Agrarexports. 10. Sind der Bundesregierung die Forderungen des Bayerischen Bauernverbands, unter anderem nach einer wirtschaftlichen Risikoabsicherung durch stärkere Förderung von Mehrgefahrenversicherungen und steuerlichen Instrumenten, neuen Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung und einer Neuausrichtung der Pflanzenschutzpolitik, um den effektiven Pflanzenschutz sicherzustellen, bekannt, wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/pflanzenbau/bayern-schlechteste-getr eideernte-seit-sechs-jahren-577945), plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Maßnahmen, und wenn ja, welche? Die Forderung des Bayerischen Bauernverbands nach einer wirtschaftlichen Risikoabsicherung ist der Bundesregierung bekannt. Auch wenn das Risikomanagement in erster Linie Aufgabe der Betriebe selbst ist, werden diese durch verschiedene Instrumente in vielfältiger Weise unterstützt: Die 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bietet mit Direktzahlungen, Marktmaßnahmen und den speziellen Krisenmaßnahmen ein Sicherheitsnetz. Darüber hinaus gibt es die Förderung investiver Maßnahmen zur Prävention wetterbedingter Risiken (z. B. Hagelschutznetze, Frostschutzberegnung) sowie verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Betriebe. In der Tierproduktion gibt es die Tierseuchenkassen. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung die Einführung und Inanspruchnahme von Versicherungen für die Risiken Hagel, Starkregen, Sturm, Frost und Dürre mit einem ermäßigten Versicherungssteuersatz. Über die 2. Säule der GAP besteht zudem die Möglichkeit zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Über das Angebot einer solchen Förderung entscheiden allein die Länder angesichts der Situation vor Ort. Gemäß dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode prüft die Bundesregierung derzeit eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Auch die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung trägt durch die langfristige Vorbeugung von Klimaschäden zum Risikomanagement bei. Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hat der Deutsche Bundestag rückwirkend ab dem Jahr 2023 die Verlängerung der Regelung für sechs Jahre beschlossen; der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen. Die Tarifermäßigung kann bei stark schwankenden Gewinnen zu einer Steuerermäßigung führen, indem ertragreiche mit ertragsarmen Wirtschaftsjahren ausgeglichen werden und die nachteilige Wirkung der Progression abgemildert wird. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung die Schaffung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage wie in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Es wird davon ausgegangen, dass mit neuen Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung sogenannte neue genomische Techniken gemeint sind. Die Verhandlungen zum Vorschlag der Kommission zu einer neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 dauern gegenwärtig noch an. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken. Dabei sind verschiedene Interessen abzuwägen, mit Blick auf den Forschungsstandort Deutschland, unsere Unternehmen, die Landwirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. 11. Ist der Bundesregierung die Forderung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbands e. V. Joachim Rukwied bekannt, dass, um Erträge und Qualitäten auch in Zukunft sicherzustellen, praxisferne und nichtpraktikable Vorgaben gestrichen werden müssen und dass das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz keine Lösungen für die Herausforderungen, vor denen Landwirte im Ackerbau stehen, bietet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus? Die Bundesregierung wird ihre gesteckten Bürokratierückbauziele konsequent verfolgen und die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten ressortspezifischen Bürokratierückbauprojekte konsequent umsetzen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, will die Bundesregierung den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren. Dieses Ziel soll auf praxistaugliche Weise und zusammen mit der Landwirtschaft erreicht werden 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Getreidemühlen, insbesondere der kleinen und mittelständischen, in den letzten fünf Jahren entwickelt, und sieht die Bundesregierung hier politischen Handlungsbedarf? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 auf die wortgleich gestellte Frage verwiesen. Die aktuellen Daten finden sich unter dem dort unter Anlage 1 angegebenen öffentlich zugänglichen Quelle. Während die Anzahl der Mühlen gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig war 170 (-4 im Vergleich zum Vorjahr), wurde in den deutschen Mühlen ein Rekordwert von 9,4 Millionen Tonnen Getreide vermahlen. 13. Wie wirkt sich, nach Einschätzung der Bundesregierung, die Entwicklung der Anzahl der Mühlen auf das regionale Lebensmittelhandwerk aus? 14. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Getreidemühlen im Hinblick auf die regionale Nahversorgung mit Getreideprodukten insgesamt zu, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für ihr eigenes Handeln? Die Fragen 13 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in Deutschland vorhandenen Logistikstrukturen ermöglichen die effiziente Distribution von Waren in alle Regionen des Landes, so dass das regionale Lebensmittelhandwerk von technisch und ökonomisch effizienten Vermahlungsstrukturen profitiert. Vor dem Hintergrund erkennt die Bundesregierung weder ein strukturelles Problem in der Müllereiwirtschaft noch ein Wettbewerbsproblem mit ausländischen Anbietern auf dem deutschen Weizenmehlmarkt. 15. Hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 die Erforschung von neuen Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung im Hinblick auf Getreide gefördert, und wenn ja, mit welchen Beträgen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13202; bitte nach Projekt, Projektträger, Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)? Die Ressorts der Bundesregierung fördern entsprechend ihrer Zuständigkeiten Forschungs- und Entwicklungsansätze im vorwettbewerblichen Bereich der Züchtungsforschung, auch im Hinblick auf Getreide. Es wird davon ausgegangen, dass mit neuen Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung sogenannte neue genomische Techniken gemeint sind. Geförderte Vorhaben zu Getreide, die den Einsatz derartiger Techniken beinhalten, sind öffentlich einsehbar (z. B. www.fisaonline.de/ oder https://foerderportal.bund.de/). 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Getreideproduzenten die Qualitätsanforderungen des Handels trotz der Düngeauflagen in den Roten Gebieten in einem wirtschaftlichen Ausmaß erfüllen konnten, und wenn ja, plant die Bundesregierung dahin gehend Maßnahmen (vgl. www.agrarheute.com/pflanze/getreide/alarmstufe-fuer-qualitaetsweizen-r ote-gebietebesser-differenzieren-563756)? Auf die Antwort der Bundesregierung zur wortgleichen Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 wird verwiesen. 17. Sind der Bundesregierung Getreideimporte auf den Routen der sogenannten Solidaritätskorridore aus der Ukraine in die EU oder nach Deutschland bekannt, die nicht alle gesetzlichen Auflagen erfüllen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über besondere Auffälligkeiten bei Kontrollen von ukrainischem Getreide durch die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung in Deutschland vor. Auch Lebensmittel und Futtermittel, die aus Drittländern – wie der Ukraine – in die EU eingeführt werden, müssen die in der EU geltenden Anforderungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht einhalten. 18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Importmenge von Futter- und Brotgetreide aus der Ukraine nach Deutschland in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bezüglich der aktuellen Importmengen von Futtermitteln aus der Ukraine wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 auf die wortgleich gestellte Frage verwiesen. Die aktuellen Daten sind öffentlich zugänglich in der GE- NESIS-Datenbank des Statistischen Bundesamtes abrufbar. 19. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Exportförderung für ukrainisches Getreide nach Deutschland, und wenn ja, wie hoch ist diese Förderung? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine ukrainische Förderung von Getreideexporten in die Europäische Union vor. 20. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Transportkostenförderung für ukrainisches Getreide nach Deutschland, und wenn ja, wie hoch ist diese? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine ukrainische Förderung von Transportkosten von Getreide in die Europäische Union vor. 21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Getreidepreis für Futtergerste an der MATIF (Marché à Terme International de France), an der Getreidebörse Kiew und auf dem deutschen Getreidemarkt? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden weder an der Pariser Warenterminbörse (MATIF) noch an einer vermeintlichen „Getreidebörse Kiew“, die es nicht gibt, Kontrakte für Futtergerste gehandelt. Bezüglich der aktuellen Preise auf dem deutschen Getreidemarkt wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 auf die wortgleich gestellte Frage verwiesen. Die aktuellen Daten sind unter der dort angegebenen öffentlich zugänglichen Quelle abrufbar. Für die erbetenen aktuellen Marktpreise von Agrarprodukten steht im Übrigen – neben den landwirtschaftlichen Printmedien – ein umfassendes, kostenfrei zugängliches Internetangebot zur Verfügung. Auch die Bundesregierung bezieht die in den Fragestellungen erbetenen Fachinformationen aus voran genannten bzw. diesen zugrundeliegenden Quellen und verfügt insofern über keine den dortigen Daten widersprechenden Erkenntnisquellen. Die Bundesregierung weist im Übrigen darauf hin, dass die durch die oben genannten Quellen bereitgestellten Preismeldungen häufig aktueller sind, als sie von der Bundesregierung aufgrund der vorgesehenen Abläufe und Fristen im Wege einer Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Sie geht deshalb davon aus, dass die benötigten Aktualisierungen der Daten von den Fragestellerinnen und Fragestellern mittels der benannten Informationswege zukünftig selbst vorgenommen werden können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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