Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren
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Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8135
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder,
Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann,
Erhard Brucker, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn,
Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt,
Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Reinhard
Mixl, Iris Nieland, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Martina Uhr, Sven
Wendorf, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und
Dürrehilfe generieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die anhaltende Trockenheit und außergewöhnliche Hitze des Sommers 2026
haben in zahlreichen Regionen Deutschlands erhebliche Schäden in der Land- und
Forstwirtschaft verursacht. Besonders betroffene Betriebe leiden unter
Ertragsausfällen, Beeinträchtigungen des Grünlands und erheblichen Einbußen bei der
Grundfutterversorgung. In einzelnen Regionen drohen dadurch
existenzgefährdende Liquiditätsengpässe (https://www.raiffeisen.de/ernte-2026-hitze-kostet-
landwirtschaft-mehr-als-600-millionen-euro).
Nach dem amtlichen Erntebericht 2026 wird die Getreideernte ohne Körnermais
auf rund 37,4 Millionen Tonnen geschätzt und liegt damit 7,3 Prozent unter dem
starken Vorjahresergebnis. Beim Winterweizen wird ein Rückgang der
Erntemenge um 10,4 Prozent erwartet. Besonders ausgeprägt sind die Auswirkungen
der Trockenheit regional beim Mais. Für Körnermais wird ein um 27,2 Prozent
geringerer Hektarertrag als im Vorjahr prognostiziert. Zugleich weist der
Erntebericht auf erhebliche regionale Unterschiede hin. Insbesondere im Süden und
Südwesten Deutschlands kam es zu vermindertem Wachstum sowie
eingeschränkter oder ausbleibender Kolbenbildung (BMLEH, Erntebericht 2026,
https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/erntebericht-
2026.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 15).
Die Trockenheit beeinträchtigt nicht nur den Ackerbau. In besonders betroffenen
Regionen mussten Weideperioden verkürzt und bereits für den Winter
vorgesehene Futtervorräte eingesetzt werden. Tierhaltende Betriebe müssen fehlende
Futtermengen und unzureichende Futterqualitäten durch zusätzliche Zukäufe
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
ausgleichen. Diese Belastungen treffen auf hohe Vorleistungs- und
Finanzierungskosten und Verschärfen die wirtschaftliche Lage der Betriebe zusätzlich.
Die regional unterschiedliche Schadenslage erfordert eine gezielte Hilfe, die sich
an der nachgewiesenen Schadenshöhe und der betrieblichen Existenzgefährdung
orientiert. Bereits nach der Dürre des Jahres 2018 legten Bund und Länder ein
gemeinsames Hilfsprogramm für existenzgefährdete landwirtschaftliche Betriebe
mit einem Gesamtvolumen von bis zu 340 Millionen Euro auf
(https://www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Pressemitteilungen/2018/207-duer-
rehilfe.html). Die damalige Hilfe zeigt, dass bei außergewöhnlichen und
überregionalen Witterungsschäden eine gemeinsame finanzielle Unterstützung durch
Bund und Länder möglich ist.
Kredite, Bürgschaften und Stundungen können kurzfristige Liquiditätsengpässe
zwar abmildern, gleichen die durch die Dürre entstandenen Schäden jedoch nicht
aus. Kredite erhöhen die Verschuldung und Stundungen verlagern
Zahlungsverpflichtungen lediglich in die Zukunft.
Angesichts der regional existenzgefährdenden Ertrags- und Futterausfälle ist
deshalb eine einmalige, zielgerichtete und nicht rückzahlbare Dürrehilfe für das Jahr
2026 erforderlich. Sie muss insbesondere kleinen und mittleren Betrieben
offenstehen, die durch die Dürre erhebliche, nicht anderweitig ausgeglichene Schäden
erlitten haben. Dabei sind Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Imkereien und
Wanderschäfereien entsprechend ihrer jeweiligen Betroffenheit einzubeziehen.
Ergänzend ist der dürrebedingt notwendige Futtermittelzukauf im Rahmen der
beihilferechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. gemeinsam mit den Ländern unverzüglich ein einmaliges Bund-Länder-
Hilfsprogramm nach dem Vorbild der Dürrehilfe 2018 für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe aufzulegen, die durch die Trockenheit und
Dürre des Jahres 2026 erhebliche Schäden erlitten haben und dadurch in
ihrer Existenz gefährdet sind, das Programm auf Grundlage des
festgestellten Hilfsbedarfs angemessen finanziell auszustatten und die Hilfen
als schnelle, unbürokratische und nicht rückzahlbare Zuschüsse
auszugestalten;
2. die Dürrehilfe auf Grundlage der geltenden nationalen und
unionsrechtlichen Vorgaben so auszugestalten, dass grundsätzlich alle unmittelbar
betroffenen Zweige der landwirtschaftlichen Primärproduktion –
insbesondere landwirtschaftliche Betriebe einschließlich
Tierhaltungsbetrieben, Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Imkereien und
Wanderschäfereien – sowie betroffene forstwirtschaftliche Betriebe einbezogen werden
können, und die Voraussetzungen, die Höhe und den Zeitpunkt der
Hilfen klar und möglichst bundeseinheitlich festzulegen;
3. ergänzend ein Agrar-De-minimis-Programm für Zuschüsse zu
dürrebedingt notwendigen Futtermittelzukäufen einzurichten, dabei die
unionsrechtlichen Höchstbeträge und Kumulierungsregeln einzuhalten und
zugleich die Nationale Rahmenrichtlinie auf Grundlage der Erfahrungen
der Dürrejahre 2018 und 2026 so weiterzuentwickeln, dass bei künftigen
Schadensereignissen schnelle, planbare und unbürokratische Hilfen
insbesondere für kleine und mittlere Betriebe ermöglicht werden.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Berlin, den 22. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die regional unterschiedliche Schadenslage steht einer staatlichen Unterstützung nicht entgegen, sondern
erfordert eine gezielte, an der tatsächlichen Betroffenheit ausgerichtete Hilfe. Maßgeblich sollen der nachgewiesene
dürrebedingte Schaden und eine daraus folgende Existenzgefährdung des jeweiligen Betriebs sein. Dadurch
können die Mittel auf besonders schwer betroffene Betriebe konzentriert und Mitnahmeeffekte vermieden werden.
Die Erfahrungen mit der Dürrehilfe 2018 zeigen, dass Bund und Länder bei außergewöhnlichen
Witterungsereignissen kurzfristig gemeinsame Hilfsmaßnahmen für existenzgefährdete Betriebe ergreifen können
(https://www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Pressemitteilungen/2018/207-duerrehilfe.html). Die „Nationale
Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und
Forstwirtschaft, verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“ (Nationale Rahmenrichtlinie)
soll dabei als Grundlage für die Dürrehilfe 2026 dienen (https://www.bmleh.de/SharedDocs/Down-
loads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/Beihilfe-Naturereignisse.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Soweit
erforderlich, sind insbesondere die Fördervoraussetzungen, die Schadens- und Hilfebemessung sowie das Verfahren
so zu konkretisieren, dass die betroffenen Betriebe schnelle und planbare Unterstützung erhalten. Die
Ausgestaltung muss zugleich eine gezielte Verwendung der Mittel gewährleisten und den haushalts- und beihilferechtlichen
Vorgaben entsprechen.
Die Förderung muss grundsätzlich allen unmittelbar betroffenen Betriebszweigen offenstehen. Neben
landwirtschaftlichen Ackerbau- und Tierhaltungsbetrieben sind daher insbesondere Gartenbaubetriebe, Baumschulen,
Imkereien und Wanderschäfereien einzubeziehen, sofern sie einen dürrebedingten Schaden und die weiteren
Fördervoraussetzungen nachweisen. Die Einbeziehung in den Kreis der Antragsberechtigten begründet keinen
voraussetzungslosen Zahlungsanspruch.
Bei tierhaltenden Betrieben besteht wegen dürrebedingt fehlender eigener Futtergrundlagen ein besonders
kurzfristiger Finanzierungsbedarf. Ergänzende De-minimis-Beihilfen für notwendige Futtermittelzukäufe können hier
schnelle Unterstützung ermöglichen. Dabei sind die unionsrechtlichen Höchstbeträge und Kumulierungsregeln zu
beachten. Doppelförderungen und Überkompensationen sind auszuschließen.
Die beantragten Maßnahmen sollen grundsätzlich leistungsfähige Betriebe stabilisieren, die infolge des
außergewöhnlichen Witterungsverlaufs unverschuldet in eine existenzgefährdende Lage geraten sind. Sie tragen dazu bei,
dürrebedingte Betriebsaufgaben zu verhindern, Tierbestände und Produktionskapazitäten zu erhalten und die
heimische Nahrungsmittelerzeugung zu sichern.
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