polradar

Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8135 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren Deutscher Bundestag Drucksache 21/8135 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die anhaltende Trockenheit und außergewöhnliche Hitze des Sommers 2026 haben in zahlreichen Regionen Deutschlands erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht. Besonders betroffene Betriebe leiden unter Ertragsausfällen, Beeinträchtigungen des Grünlands und erheblichen Einbußen bei der Grundfutterversorgung. In einzelnen Regionen drohen dadurch existenzgefährdende Liquiditätsengpässe (https://www.raiffeisen.de/ernte-2026-hitze-kostet- landwirtschaft-mehr-als-600-millionen-euro). Nach dem amtlichen Erntebericht 2026 wird die Getreideernte ohne Körnermais auf rund 37,4 Millionen Tonnen geschätzt und liegt damit 7,3 Prozent unter dem starken Vorjahresergebnis. Beim Winterweizen wird ein Rückgang der Erntemenge um 10,4 Prozent erwartet. Besonders ausgeprägt sind die Auswirkungen der Trockenheit regional beim Mais. Für Körnermais wird ein um 27,2 Prozent geringerer Hektarertrag als im Vorjahr prognostiziert. Zugleich weist der Erntebericht auf erhebliche regionale Unterschiede hin. Insbesondere im Süden und Südwesten Deutschlands kam es zu vermindertem Wachstum sowie eingeschränkter oder ausbleibender Kolbenbildung (BMLEH, Erntebericht 2026, https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/erntebericht- 2026.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 15). Die Trockenheit beeinträchtigt nicht nur den Ackerbau. In besonders betroffenen Regionen mussten Weideperioden verkürzt und bereits für den Winter vorgesehene Futtervorräte eingesetzt werden. Tierhaltende Betriebe müssen fehlende Futtermengen und unzureichende Futterqualitäten durch zusätzliche Zukäufe V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. ausgleichen. Diese Belastungen treffen auf hohe Vorleistungs- und Finanzierungskosten und Verschärfen die wirtschaftliche Lage der Betriebe zusätzlich. Die regional unterschiedliche Schadenslage erfordert eine gezielte Hilfe, die sich an der nachgewiesenen Schadenshöhe und der betrieblichen Existenzgefährdung orientiert. Bereits nach der Dürre des Jahres 2018 legten Bund und Länder ein gemeinsames Hilfsprogramm für existenzgefährdete landwirtschaftliche Betriebe mit einem Gesamtvolumen von bis zu 340 Millionen Euro auf (https://www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Pressemitteilungen/2018/207-duer- rehilfe.html). Die damalige Hilfe zeigt, dass bei außergewöhnlichen und überregionalen Witterungsschäden eine gemeinsame finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder möglich ist. Kredite, Bürgschaften und Stundungen können kurzfristige Liquiditätsengpässe zwar abmildern, gleichen die durch die Dürre entstandenen Schäden jedoch nicht aus. Kredite erhöhen die Verschuldung und Stundungen verlagern Zahlungsverpflichtungen lediglich in die Zukunft. Angesichts der regional existenzgefährdenden Ertrags- und Futterausfälle ist deshalb eine einmalige, zielgerichtete und nicht rückzahlbare Dürrehilfe für das Jahr 2026 erforderlich. Sie muss insbesondere kleinen und mittleren Betrieben offenstehen, die durch die Dürre erhebliche, nicht anderweitig ausgeglichene Schäden erlitten haben. Dabei sind Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Imkereien und Wanderschäfereien entsprechend ihrer jeweiligen Betroffenheit einzubeziehen. Ergänzend ist der dürrebedingt notwendige Futtermittelzukauf im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. gemeinsam mit den Ländern unverzüglich ein einmaliges Bund-Länder- Hilfsprogramm nach dem Vorbild der Dürrehilfe 2018 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe aufzulegen, die durch die Trockenheit und Dürre des Jahres 2026 erhebliche Schäden erlitten haben und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, das Programm auf Grundlage des festgestellten Hilfsbedarfs angemessen finanziell auszustatten und die Hilfen als schnelle, unbürokratische und nicht rückzahlbare Zuschüsse auszugestalten; 2. die Dürrehilfe auf Grundlage der geltenden nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben so auszugestalten, dass grundsätzlich alle unmittelbar betroffenen Zweige der landwirtschaftlichen Primärproduktion – insbesondere landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Tierhaltungsbetrieben, Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Imkereien und Wanderschäfereien – sowie betroffene forstwirtschaftliche Betriebe einbezogen werden können, und die Voraussetzungen, die Höhe und den Zeitpunkt der Hilfen klar und möglichst bundeseinheitlich festzulegen; 3. ergänzend ein Agrar-De-minimis-Programm für Zuschüsse zu dürrebedingt notwendigen Futtermittelzukäufen einzurichten, dabei die unionsrechtlichen Höchstbeträge und Kumulierungsregeln einzuhalten und zugleich die Nationale Rahmenrichtlinie auf Grundlage der Erfahrungen der Dürrejahre 2018 und 2026 so weiterzuentwickeln, dass bei künftigen Schadensereignissen schnelle, planbare und unbürokratische Hilfen insbesondere für kleine und mittlere Betriebe ermöglicht werden. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Berlin, den 22. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die regional unterschiedliche Schadenslage steht einer staatlichen Unterstützung nicht entgegen, sondern erfordert eine gezielte, an der tatsächlichen Betroffenheit ausgerichtete Hilfe. Maßgeblich sollen der nachgewiesene dürrebedingte Schaden und eine daraus folgende Existenzgefährdung des jeweiligen Betriebs sein. Dadurch können die Mittel auf besonders schwer betroffene Betriebe konzentriert und Mitnahmeeffekte vermieden werden. Die Erfahrungen mit der Dürrehilfe 2018 zeigen, dass Bund und Länder bei außergewöhnlichen Witterungsereignissen kurzfristig gemeinsame Hilfsmaßnahmen für existenzgefährdete Betriebe ergreifen können (https://www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Pressemitteilungen/2018/207-duerrehilfe.html). Die „Nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“ (Nationale Rahmenrichtlinie) soll dabei als Grundlage für die Dürrehilfe 2026 dienen (https://www.bmleh.de/SharedDocs/Down- loads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/Beihilfe-Naturereignisse.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Soweit erforderlich, sind insbesondere die Fördervoraussetzungen, die Schadens- und Hilfebemessung sowie das Verfahren so zu konkretisieren, dass die betroffenen Betriebe schnelle und planbare Unterstützung erhalten. Die Ausgestaltung muss zugleich eine gezielte Verwendung der Mittel gewährleisten und den haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Förderung muss grundsätzlich allen unmittelbar betroffenen Betriebszweigen offenstehen. Neben landwirtschaftlichen Ackerbau- und Tierhaltungsbetrieben sind daher insbesondere Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Imkereien und Wanderschäfereien einzubeziehen, sofern sie einen dürrebedingten Schaden und die weiteren Fördervoraussetzungen nachweisen. Die Einbeziehung in den Kreis der Antragsberechtigten begründet keinen voraussetzungslosen Zahlungsanspruch. Bei tierhaltenden Betrieben besteht wegen dürrebedingt fehlender eigener Futtergrundlagen ein besonders kurzfristiger Finanzierungsbedarf. Ergänzende De-minimis-Beihilfen für notwendige Futtermittelzukäufe können hier schnelle Unterstützung ermöglichen. Dabei sind die unionsrechtlichen Höchstbeträge und Kumulierungsregeln zu beachten. Doppelförderungen und Überkompensationen sind auszuschließen. Die beantragten Maßnahmen sollen grundsätzlich leistungsfähige Betriebe stabilisieren, die infolge des außergewöhnlichen Witterungsverlaufs unverschuldet in eine existenzgefährdende Lage geraten sind. Sie tragen dazu bei, dürrebedingte Betriebsaufgaben zu verhindern, Tierbestände und Produktionskapazitäten zu erhalten und die heimische Nahrungsmittelerzeugung zu sichern. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Relationen