Probleme bei der deutschen Brotweizenproduktion (Antwort zu Drs. 21/368)
Text
Probleme bei der deutschen Brotweizenproduktion (Antwort zu Drs. 21/368)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/544
21. Wahlperiode 17.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/368 –
Probleme bei der deutschen Brotweizenproduktion
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Verschärfung der Düngeverordnung in Deutschland hat nach Ansicht von
Experten entgegen der Auffassung der Bundesregierung (siehe Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13455) erhebliche Auswirkungen auf die Produktion von
Qualitätsweizen, insbesondere in Bezug auf den Proteingehalt, der für die
Backfähigkeit entscheidend ist. Hauptursache ist die Einschränkung der
Stickstoffdüngung, die vor allem in Regionen mit ohnehin niedrigen Stickstoffvorräten im
Boden problematisch ist (www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/
qualitaetsweizenexperten-warnen-engpaessen-duengeverordnung-577680).
Seit 2018 ist die Stickstoffnachlieferung aus dem Boden (N_mob) im
Vergleich zu den Jahren von 2000 bis 2017 um durchschnittlich 27 Kilogramm
pro Hektar gesunken (www.topagrar.com/acker/news/dungeverordnung-qualit
atsgetreide-ade-20008456.html?utm_source=chatgpt.com). In einer
fünfjährigen Versuchsreihe der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
führte eine Reduktion der Stickstoffdüngung um 30 Kilogramm pro Hektar zu
einem durchschnittlichen Rückgang des Rohproteingehalts im Weizen von
13,6 auf 12,4 Prozent. Damit wird häufig die Mindestanforderung für
Qualitätsweizen nicht mehr erreicht (www.lfl.bayern.de/ipz/getreide/270547/inde
x.php?utm_source=chatgpt.com).
In mehreren Bundesländern, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-
Anhalt und Brandenburg, erfüllte im Erntejahr 2023 ein erheblicher Teil der
Weizenernte die geforderten Qualitätskriterien für die Brot- und
Backverarbeitung nicht (www.tagesschau.de/wirtschaft/weizen-ernte-landwirtschaft-klima-
100.html). In Nordrhein-Westfalen etwa lagen zwischen 2020 und 2024 nur
rund 35 Prozent der Proben innerhalb aller Qualitätsanforderungen, meist
wegen zu niedriger Proteingehalte (www.agrarheute.com/politik/bmel-duengever
ordnung-schuld-schlechter-weizenqualitaet-628029?utm_source=chatgp
t.com). Auch das Max Rubner-Institut stellte fest, dass in einigen Regionen
weder Proteingehalt noch Hektolitergewicht ausreichen, um eine gute
Backfähigkeit zu gewährleisten (ebd.).
Die sinkende Qualität des Weizens hat zur Folge, dass ein größerer Teil der
Ernte nicht zur Mehlproduktion genutzt werden kann und stattdessen als
Futtermittel verkauft wird. Dies schmälert die wirtschaftliche Rentabilität für die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 17. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Landwirte und erschwert die Versorgung der Mühlen mit hochwertigem
Weizen. Fachleute warnen daher davor, dass eine anhaltende Begrenzung der
Stickstoffdüngung langfristig zu einem Rückgang der heimischen
Qualitätsweizenproduktion führen könnte, was die Versorgung mit backfähigem
Getreide aus deutscher Herkunft gefährden würde (www.topagrar.com/markt/news/
wie-die-dungeverordnung-den-qualitatsgetreideanbau-in-deutschland-beeinflu
sst-a-20001431.html?utm_source=chatgpt.com).
1. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Instrument schaffen, um zukünftig die besonders
wasserschonend wirtschaftenden Betriebe in roten Gebieten von Auflagen
zu befreien (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20
25.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 43)?
a) Wenn ja, was verspricht sich die Bundesregierung davon konkret, und
bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages
umsetzen. Bei etwaigen Verhandlungen zur Entlastung besonders wasserschonend
wirtschaftender Betriebe in sogenannten „Roten Gebieten“ sind jedoch die im
Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nitrat gegenüber der Europäischen
Kommission getätigten Zusagen zu beachten. Demnach muss zunächst das
Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung fortentwickelt werden, um die
Wirksamkeit der in der Düngeverordnung ergriffenen Maßnahmen hinreichend
belegen zu können.
Hierfür ist, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zunächst die Rechtsgrundlage
im Düngegesetz zu verankern.
2. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung
umsetzen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/fi
les/koalitionsvertrag.pdf, S. 43)?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ist in Vorbereitung und soll so
zeitnah wie möglich beschlossen werden.
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Maßnahmen im Bereich
Düngerecht umzusetzen, wenn ja, bis wann, und welche?
Die Bundesregierung wird im Jahr 2025 die Rechtsetzungsverfahren zur
Änderung des Düngegesetzes und zur Einführung einer Monitoringverordnung
einleiten.
4. Ist der Bundesregierung die Kritik bekannt, dass Deutschland Gefahr
laufe, am Markt vorbei zu produzieren und ein Importland für Brot- bzw.
Backweizen zu werden, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung
der vorherigen Bundesregierung – so das Verständnis der Fragesteller
hinsichtlich der in Bezug genommenen Aussage der Bundesregierung –, dass
die Versorgung mit Qualitätsweizen aktuell gesichert sei und es
gegenwärtig keinen Handlungsbedarf gebe (www.agrarheute.com/markt/marktfruec
hte/gefahr-real-bauernverband-legt-ernuechternde-erntebilanz-625173;
Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/13455)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Ferner wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
„Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches
Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 verwiesen.
In den Jahren 2023/2024 betrug der Selbstversorgungsgrad bei Weichweizen
117,8 Prozent. Die Versorgung mit Qualitätsweizen ist damit aktuell gesichert
und es besteht kein Handlungsbedarf.
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der vorherigen
Bundesregierung, dass die dünge- und pflanzenschutzrechtlichen Auflagen keinen
Einfluss auf sinkende Qualitätsweizenanteile habe und sich daher kein
unmittelbarer Handlungsbedarf der Bundesregierung ableiten lasse (Antwort
zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/13455)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden
Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 wird
verwiesen.
Neben dem Pflanzenschutz- und Düngemanagement sind insbesondere die
Standortbedingungen, die Sortenwahl und vor allem der
Jahreswitterungsverlauf von entscheidender Bedeutung für die Ertrags- und Qualitätsbildung bei
Getreide. Insbesondere im Jahr 2024 haben ungünstige Witterungsbedingungen
verbreitet zu deutlichen Ernte- und Qualitätseinbußen geführt. Insofern lassen
sich sinkende Qualitätsweizenanteile nicht auf die an den Bedarf angepassten
dünge- und pflanzenschutzrechtlichen Auflagen zurückführen.
6. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass andere Länder,
insbesondere die USA, durch Innovationen und den Einsatz neuer
Techniken in den vergangenen 20 Jahren Ertragssteigerungen bei Weizen
zwischen 40 und 60 Prozent erreichen konnten, während der Fortschritt in
Europa hingegen nur 4 Prozent betrug, und wenn ja, leitet die
Bundesregierung daraus Handlungsbedarf ab (www.agrarheute.com/markt/marktfruech
te/wegen-duengeverordnung-deutschland-erzeugt-weniger-qualitaetsweize
n-626206)?
Eine Überprüfung der generellen Aussage des Artikels, die insbesondere die
Kulturpflanzen nicht benennt, ist der Bundesregierung nicht möglich.
Nach Kenntnis der Bundesregierung lagen die in den USA erzielten
Weizenerträge in den letzten 20 Jahren auf einem stabilen Niveau, jedoch unter denen in
Deutschland (Abbildung 1).
Abbildung 1: Weizenerträge (in Tonnen je Hektar) in Deutschland und den USA der Jahre 1961 bis
2023
Die Aussage, dass die USA in den vergangenen 20 Jahren Ertragssteigerungen
bei Weizen von 40 bis 60 Prozent erzielt hätten, während Europa lediglich
einen Zuwachs von 4 Prozent verzeichnete, ist daher aus Sicht der
Bundesregierung nicht zutreffend. Gentechnisch veränderter Weizen wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den USA erst letztes Jahr für den Anbau
freigegeben.
Generell ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Faktoren – wie u. a. Genetik,
Umwelt und Management – die Höhe des Ertrags beeinflussen.
Insbesondere in den letzten 10 bis 20 Jahren war die Variabilität der
Weizenerträge hoch. Als mögliche Gründe hierfür werden insbesondere die
Auswirkungen des Klimawandels diskutiert. Die Bundesregierung ist daher bestrebt, die
Anstrengungen für eine bessere Klimaanpassung und stärkeren Klimaschutz in
der Landwirtschaft fortzusetzen.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das sehr restriktive Düngerecht in
Dänemark vor einigen Jahren wieder gelockert wurde, weil es einen
stetigen Rückgang der durchschnittlichen Eiweißgehalte im Getreide gab, und
wenn ja, sieht die Bundesregierung hier Parallelen zur Situation und
Deutschland und entsprechenden Handlungsbedarf (www.agrarheute.com/
pflanze/getreide/weizen-84-prozent-protein-daenen-duerfen-mehr-duenge
n-517944#:~:text=Weizen%20bei%208%2C4%20Prozent%20Protein%3
A%20D%C3%A4nen%20d%C3%BCrfen%20wieder%20mehr%20d%C3
%BCngen,-Tei-len%20Twittern%20Pinnen&text=Kopenhagen%20%2D
%20W%C3%A4hrend%20in%20Deutschland%20die,bisher%20strikten%
20Begrenzung%20der%20D%C3%BCngermenge)?
Parallelen zu Deutschland können aus Sicht der Bundesregierung nicht gezogen
werden, da in Dänemark die Berechnung des Düngebedarfs nach einem
grundsätzlich anderen Vorgehen als in Deutschland erfolgt.
Die in Dänemark inzwischen abgeschafften Stickstoffhöchstmengen lagen bis
zu etwa 20 Prozent unter dem Optimum der Kulturen, flächendeckend und für
alle Kulturen. Dies hatte in Dänemark kaum Auswirkungen auf die
Ertragsmenge, führte jedoch zu deutlich sinkenden Qualitäten der Feldfrüchte (z. B.
Proteingehalt), da ein innerbetrieblicher Düngungsausgleich, wie er aktuell in
Deutschland in den mit Nitrat belasteten Gebieten möglich ist, nicht gegeben
war.
Die Düngeverordnung schreibt für Flächen, die in mit Nitrat belasteten
Gebieten liegen, hingegen vor, dass die jährliche betriebliche Gesamtsumme des
Stickstoffdüngebedarfs dieser Flächen um 20 Prozent zu reduzieren ist und die
verringerte Gesamtsumme auf diesen Flächen insgesamt nicht überschritten
werden darf. Insofern entscheiden die landwirtschaftlichen Betriebe, bei
welchen Kulturen die Stickstoffdüngung auf den mit Nitrat belasteten Flächen
reduziert wird. Aus Sicht der Bundesregierung wird damit sichergestellt, dass
weiterhin auch anspruchsvolle Kulturen ohne Ertrags- und
Qualitätseinschränkungen in mit Nitrat belasteten Gebieten angebaut werden können. Die
Relevanz des Einflusses dieser Düngebedarfsreduzierung in belasteten Gebieten auf
den gesamtdeutschen Trend zu geringeren Eiweißgehalten im Brotweizen wird
aus Sicht der Bundesregierung deutlich überschätzt, da nur etwa ein Drittel der
landwirtschaftlichen Nutzfläche in den sogenannten „Roten Gebieten“ liegt.
Der Rückgang der Rohproteingehalte des in Deutschland erzeugten Weizens ist
in erster Linie auf die Auswirkungen der Witterung (z. B. Nitratauswaschung
während der Vegetationsperiode im Jahr 2024 infolge von Starkniederschlägen)
zurückzuführen.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Getreideproduzenten die
Qualitätsanforderungen des Handels trotz der Düngeauflagen in den Roten
Gebieten in einem wirtschaftlichen Ausmaß erfüllen konnten, und wenn
ja, plant die Bundesregierung dahin gehend Maßnahmen (www.agrarheut
e.com/pflanze/getreide/alarmstufe-fuer-qualitaetsweizen-rote-gebiete-bess
er-differenzieren-563756)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Vermarktung von
Getreideproduzenten in mit Nitrat belasteten Gebieten vor. Die Düngeverordnung bietet in
mit Nitrat belasteten Gebieten den Betrieben Handlungsspielraum, die
Reduktion der Stickstoffmengen betriebsindividuell zu verteilen und an ihre
Vermarktungsziele anzupassen. Darüber hinaus hat die Sortenwahl maßgeblichen
Einfluss auf die Qualitätsausrichtung der Vermarktung. Durch diese Regelung
kann jeder Betrieb die für sich wirtschaftlich sinnvollste Verteilung bestimmen
und muss die Reduktion nicht zwingend flächenscharf vornehmen. Vor diesem
Hintergrund besteht aus Sicht der Bundesregierung derzeit kein weiterer
Anpassungsbedarf.
Hinsichtlich der Qualitätsanforderungen des Handels beschränken diese sich
aktuell vor allem auf den Gehalt an Rohprotein im Weizenkorn. Der
Agrarhandel legt fest, für welche Proteingehalte welche Preise gezahlt werden. Wie hoch
der Proteingehalt ist, bestimmen insbesondere die Sortenwahl, die
Standortbedingungen und der Witterungsverlauf sowie die Stickstoffdüngung.
Klimaveränderungen bzw. der steigende CO2-Gehalt der Atmosphäre wirken
perspektivisch auch negativ auf den zu erzielenden Proteingehalt im Weizenkorn. Die
Bundesregierung beabsichtigt daher mit der „Backweizeninitiative“, eine
Weiterentwicklung der Qualitätskriterien für Backweizen und deren Etablierung
entlang der Wertschöpfungskette zu prüfen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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