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Probleme bei der deutschen Brotweizenproduktion (Antwort zu Drs. 21/368)

dip / drucksache 17.06.2025 · WP 21 · 21/544 · Antwort · Original ↗

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Probleme bei der deutschen Brotweizenproduktion (Antwort zu Drs. 21/368) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/544 21. Wahlperiode 17.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/368 – Probleme bei der deutschen Brotweizenproduktion V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Verschärfung der Düngeverordnung in Deutschland hat nach Ansicht von Experten entgegen der Auffassung der Bundesregierung (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13455) erhebliche Auswirkungen auf die Produktion von Qualitätsweizen, insbesondere in Bezug auf den Proteingehalt, der für die Backfähigkeit entscheidend ist. Hauptursache ist die Einschränkung der Stickstoffdüngung, die vor allem in Regionen mit ohnehin niedrigen Stickstoffvorräten im Boden problematisch ist (www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/ qualitaetsweizenexperten-warnen-engpaessen-duengeverordnung-577680). Seit 2018 ist die Stickstoffnachlieferung aus dem Boden (N_mob) im Vergleich zu den Jahren von 2000 bis 2017 um durchschnittlich 27 Kilogramm pro Hektar gesunken (www.topagrar.com/acker/news/dungeverordnung-qualit atsgetreide-ade-20008456.html?utm_source=chatgpt.com). In einer fünfjährigen Versuchsreihe der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) führte eine Reduktion der Stickstoffdüngung um 30 Kilogramm pro Hektar zu einem durchschnittlichen Rückgang des Rohproteingehalts im Weizen von 13,6 auf 12,4 Prozent. Damit wird häufig die Mindestanforderung für Qualitätsweizen nicht mehr erreicht (www.lfl.bayern.de/ipz/getreide/270547/inde x.php?utm_source=chatgpt.com). In mehreren Bundesländern, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen- Anhalt und Brandenburg, erfüllte im Erntejahr 2023 ein erheblicher Teil der Weizenernte die geforderten Qualitätskriterien für die Brot- und Backverarbeitung nicht (www.tagesschau.de/wirtschaft/weizen-ernte-landwirtschaft-klima- 100.html). In Nordrhein-Westfalen etwa lagen zwischen 2020 und 2024 nur rund 35 Prozent der Proben innerhalb aller Qualitätsanforderungen, meist wegen zu niedriger Proteingehalte (www.agrarheute.com/politik/bmel-duengever ordnung-schuld-schlechter-weizenqualitaet-628029?utm_source=chatgp t.com). Auch das Max Rubner-Institut stellte fest, dass in einigen Regionen weder Proteingehalt noch Hektolitergewicht ausreichen, um eine gute Backfähigkeit zu gewährleisten (ebd.). Die sinkende Qualität des Weizens hat zur Folge, dass ein größerer Teil der Ernte nicht zur Mehlproduktion genutzt werden kann und stattdessen als Futtermittel verkauft wird. Dies schmälert die wirtschaftliche Rentabilität für die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 17. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Landwirte und erschwert die Versorgung der Mühlen mit hochwertigem Weizen. Fachleute warnen daher davor, dass eine anhaltende Begrenzung der Stickstoffdüngung langfristig zu einem Rückgang der heimischen Qualitätsweizenproduktion führen könnte, was die Versorgung mit backfähigem Getreide aus deutscher Herkunft gefährden würde (www.topagrar.com/markt/news/ wie-die-dungeverordnung-den-qualitatsgetreideanbau-in-deutschland-beeinflu sst-a-20001431.html?utm_source=chatgpt.com). 1. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Instrument schaffen, um zukünftig die besonders wasserschonend wirtschaftenden Betriebe in roten Gebieten von Auflagen zu befreien (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20 25.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 43)? a) Wenn ja, was verspricht sich die Bundesregierung davon konkret, und bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umsetzen. Bei etwaigen Verhandlungen zur Entlastung besonders wasserschonend wirtschaftender Betriebe in sogenannten „Roten Gebieten“ sind jedoch die im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nitrat gegenüber der Europäischen Kommission getätigten Zusagen zu beachten. Demnach muss zunächst das Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung fortentwickelt werden, um die Wirksamkeit der in der Düngeverordnung ergriffenen Maßnahmen hinreichend belegen zu können. Hierfür ist, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zunächst die Rechtsgrundlage im Düngegesetz zu verankern. 2. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung umsetzen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/fi les/koalitionsvertrag.pdf, S. 43)? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ist in Vorbereitung und soll so zeitnah wie möglich beschlossen werden. 3. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Maßnahmen im Bereich Düngerecht umzusetzen, wenn ja, bis wann, und welche? Die Bundesregierung wird im Jahr 2025 die Rechtsetzungsverfahren zur Änderung des Düngegesetzes und zur Einführung einer Monitoringverordnung einleiten. 4. Ist der Bundesregierung die Kritik bekannt, dass Deutschland Gefahr laufe, am Markt vorbei zu produzieren und ein Importland für Brot- bzw. Backweizen zu werden, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der vorherigen Bundesregierung – so das Verständnis der Fragesteller hinsichtlich der in Bezug genommenen Aussage der Bundesregierung –, dass die Versorgung mit Qualitätsweizen aktuell gesichert sei und es gegenwärtig keinen Handlungsbedarf gebe (www.agrarheute.com/markt/marktfruec hte/gefahr-real-bauernverband-legt-ernuechternde-erntebilanz-625173; Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/13455)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 verwiesen. In den Jahren 2023/2024 betrug der Selbstversorgungsgrad bei Weichweizen 117,8 Prozent. Die Versorgung mit Qualitätsweizen ist damit aktuell gesichert und es besteht kein Handlungsbedarf. 5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der vorherigen Bundesregierung, dass die dünge- und pflanzenschutzrechtlichen Auflagen keinen Einfluss auf sinkende Qualitätsweizenanteile habe und sich daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf der Bundesregierung ableiten lasse (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/13455)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Ertrags- und Qualitätsrückgang mit sinkenden Getreidepreisen für deutsches Getreide“ auf Bundestagsdrucksache 20/13455 wird verwiesen. Neben dem Pflanzenschutz- und Düngemanagement sind insbesondere die Standortbedingungen, die Sortenwahl und vor allem der Jahreswitterungsverlauf von entscheidender Bedeutung für die Ertrags- und Qualitätsbildung bei Getreide. Insbesondere im Jahr 2024 haben ungünstige Witterungsbedingungen verbreitet zu deutlichen Ernte- und Qualitätseinbußen geführt. Insofern lassen sich sinkende Qualitätsweizenanteile nicht auf die an den Bedarf angepassten dünge- und pflanzenschutzrechtlichen Auflagen zurückführen. 6. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass andere Länder, insbesondere die USA, durch Innovationen und den Einsatz neuer Techniken in den vergangenen 20 Jahren Ertragssteigerungen bei Weizen zwischen 40 und 60 Prozent erreichen konnten, während der Fortschritt in Europa hingegen nur 4 Prozent betrug, und wenn ja, leitet die Bundesregierung daraus Handlungsbedarf ab (www.agrarheute.com/markt/marktfruech te/wegen-duengeverordnung-deutschland-erzeugt-weniger-qualitaetsweize n-626206)? Eine Überprüfung der generellen Aussage des Artikels, die insbesondere die Kulturpflanzen nicht benennt, ist der Bundesregierung nicht möglich. Nach Kenntnis der Bundesregierung lagen die in den USA erzielten Weizenerträge in den letzten 20 Jahren auf einem stabilen Niveau, jedoch unter denen in Deutschland (Abbildung 1). Abbildung 1: Weizenerträge (in Tonnen je Hektar) in Deutschland und den USA der Jahre 1961 bis 2023 Die Aussage, dass die USA in den vergangenen 20 Jahren Ertragssteigerungen bei Weizen von 40 bis 60 Prozent erzielt hätten, während Europa lediglich einen Zuwachs von 4 Prozent verzeichnete, ist daher aus Sicht der Bundesregierung nicht zutreffend. Gentechnisch veränderter Weizen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA erst letztes Jahr für den Anbau freigegeben. Generell ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Faktoren – wie u. a. Genetik, Umwelt und Management – die Höhe des Ertrags beeinflussen. Insbesondere in den letzten 10 bis 20 Jahren war die Variabilität der Weizenerträge hoch. Als mögliche Gründe hierfür werden insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels diskutiert. Die Bundesregierung ist daher bestrebt, die Anstrengungen für eine bessere Klimaanpassung und stärkeren Klimaschutz in der Landwirtschaft fortzusetzen. 7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das sehr restriktive Düngerecht in Dänemark vor einigen Jahren wieder gelockert wurde, weil es einen stetigen Rückgang der durchschnittlichen Eiweißgehalte im Getreide gab, und wenn ja, sieht die Bundesregierung hier Parallelen zur Situation und Deutschland und entsprechenden Handlungsbedarf (www.agrarheute.com/ pflanze/getreide/weizen-84-prozent-protein-daenen-duerfen-mehr-duenge n-517944#:~:text=Weizen%20bei%208%2C4%20Prozent%20Protein%3 A%20D%C3%A4nen%20d%C3%BCrfen%20wieder%20mehr%20d%C3 %BCngen,-Tei-len%20Twittern%20Pinnen&text=Kopenhagen%20%2D %20W%C3%A4hrend%20in%20Deutschland%20die,bisher%20strikten% 20Begrenzung%20der%20D%C3%BCngermenge)? Parallelen zu Deutschland können aus Sicht der Bundesregierung nicht gezogen werden, da in Dänemark die Berechnung des Düngebedarfs nach einem grundsätzlich anderen Vorgehen als in Deutschland erfolgt. Die in Dänemark inzwischen abgeschafften Stickstoffhöchstmengen lagen bis zu etwa 20 Prozent unter dem Optimum der Kulturen, flächendeckend und für alle Kulturen. Dies hatte in Dänemark kaum Auswirkungen auf die Ertragsmenge, führte jedoch zu deutlich sinkenden Qualitäten der Feldfrüchte (z. B. Proteingehalt), da ein innerbetrieblicher Düngungsausgleich, wie er aktuell in Deutschland in den mit Nitrat belasteten Gebieten möglich ist, nicht gegeben war. Die Düngeverordnung schreibt für Flächen, die in mit Nitrat belasteten Gebieten liegen, hingegen vor, dass die jährliche betriebliche Gesamtsumme des Stickstoffdüngebedarfs dieser Flächen um 20 Prozent zu reduzieren ist und die verringerte Gesamtsumme auf diesen Flächen insgesamt nicht überschritten werden darf. Insofern entscheiden die landwirtschaftlichen Betriebe, bei welchen Kulturen die Stickstoffdüngung auf den mit Nitrat belasteten Flächen reduziert wird. Aus Sicht der Bundesregierung wird damit sichergestellt, dass weiterhin auch anspruchsvolle Kulturen ohne Ertrags- und Qualitätseinschränkungen in mit Nitrat belasteten Gebieten angebaut werden können. Die Relevanz des Einflusses dieser Düngebedarfsreduzierung in belasteten Gebieten auf den gesamtdeutschen Trend zu geringeren Eiweißgehalten im Brotweizen wird aus Sicht der Bundesregierung deutlich überschätzt, da nur etwa ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den sogenannten „Roten Gebieten“ liegt. Der Rückgang der Rohproteingehalte des in Deutschland erzeugten Weizens ist in erster Linie auf die Auswirkungen der Witterung (z. B. Nitratauswaschung während der Vegetationsperiode im Jahr 2024 infolge von Starkniederschlägen) zurückzuführen. 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Getreideproduzenten die Qualitätsanforderungen des Handels trotz der Düngeauflagen in den Roten Gebieten in einem wirtschaftlichen Ausmaß erfüllen konnten, und wenn ja, plant die Bundesregierung dahin gehend Maßnahmen (www.agrarheut e.com/pflanze/getreide/alarmstufe-fuer-qualitaetsweizen-rote-gebiete-bess er-differenzieren-563756)? Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Vermarktung von Getreideproduzenten in mit Nitrat belasteten Gebieten vor. Die Düngeverordnung bietet in mit Nitrat belasteten Gebieten den Betrieben Handlungsspielraum, die Reduktion der Stickstoffmengen betriebsindividuell zu verteilen und an ihre Vermarktungsziele anzupassen. Darüber hinaus hat die Sortenwahl maßgeblichen Einfluss auf die Qualitätsausrichtung der Vermarktung. Durch diese Regelung kann jeder Betrieb die für sich wirtschaftlich sinnvollste Verteilung bestimmen und muss die Reduktion nicht zwingend flächenscharf vornehmen. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Bundesregierung derzeit kein weiterer Anpassungsbedarf. Hinsichtlich der Qualitätsanforderungen des Handels beschränken diese sich aktuell vor allem auf den Gehalt an Rohprotein im Weizenkorn. Der Agrarhandel legt fest, für welche Proteingehalte welche Preise gezahlt werden. Wie hoch der Proteingehalt ist, bestimmen insbesondere die Sortenwahl, die Standortbedingungen und der Witterungsverlauf sowie die Stickstoffdüngung. Klimaveränderungen bzw. der steigende CO2-Gehalt der Atmosphäre wirken perspektivisch auch negativ auf den zu erzielenden Proteingehalt im Weizenkorn. Die Bundesregierung beabsichtigt daher mit der „Backweizeninitiative“, eine Weiterentwicklung der Qualitätskriterien für Backweizen und deren Etablierung entlang der Wertschöpfungskette zu prüfen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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