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Schriftliche Frage 13 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 13 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur… Frage 13 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ die Einführung der Kassenpflicht erst ab dem Jahr 2028 vor, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro zum 1. Januar 2027 vereinbart wurde, und welche Erwägungen waren für die Abweichung von diesem vereinbarten Stichtag maßgeblich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2026: Um Belastungen abzumildern und der Wirtschaft Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung zu geben, soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens genügend Zeit eingeräumt werden, um die notwendigen Umstellungen vorzunehmen. Zudem soll zum 1. Januar 2028 auch die elektronische Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden. Für Kassen, die noch keine elektronischen Belege bereitstellen können, ist ebenfalls eine Umrüstung erforderlich. Um keinen doppelten Aufwand für die Wirtschaft zu schaffen, sollte die Einführung beider Maßnahmen zum 1. Januar 2028 erfolgen.

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