Digitale Bezahloption (Antwort zu Drs. 21/1573)
Text
Digitale Bezahloption (Antwort zu Drs. 21/1573)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1816
21. Wahlperiode 24.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina
Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1573 –
Digitale Bezahloption
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nutzung von digitalen Zahlungsmethoden nimmt in Deutschland seit
Jahren stetig zu. Die meisten Bürgerinnen und Bürger bevorzugen mittlerweile
unbare Zahlungsmittel. Neben den klassischen bargeldlosen Zahlungen per
EC- oder Kreditkarte gewinnen auch Mobile Payment (z. B. Apple Pay,
Google Pay) sowie Onlinebezahldienste immer mehr an Bedeutung. Im
Einzelhandel und in der Gastronomie wird Bargeld zwar weiterhin bei der
überwiegenden Mehrheit der Zahlvorgänge vor Ort akzeptiert und ist derzeit noch
häufiger im Einsatz als unbare Zahlungsmittel. Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die
Akzeptanz von Bargeld jedoch zurückgegangen. Dagegen ist die Akzeptanz
unbarer Zahlungsmittel seit der Corona-Pandemie im Jahr 2021 um ca.
20 Prozentpunkte gestiegen. Bei 81 Prozent aller Zahlvorgänge vor Ort
werden mittlerweile Karten oder andere unbare Zahlungsmethoden akzeptiert
(vgl. www.bundesbank.de/r-source/blob/934826/e5e733f971a22ea9d7e7e709
53ca2dea/472B63F073F071307366337C94F8C870/zahlungsverhalten-in-deut
schland-2023-data.pdf). Im EU-Ausland ist das digitale Bezahlen sogar noch
beliebter und weiter verbreitet. Im Vergleich mit 17 europäischen Staaten liegt
Deutschland auf Platz 12. Die Menschen in Norwegen, Luxemburg und
Dänemark bezahlen am liebsten und am häufigsten digital (vgl. www.tagesscha
u.de/wirtschaft/verbraucher/bargeld-deutsche-digitales-bezahlen-visa-masterc
ard-aktie-100.html). Während gastronomische Betriebe wie Restaurants oder
Cafés im Ausland digitale Zahlungsoptionen, beispielsweise Kartenzahlungen,
häufig standardmäßig anbieten, ist dies in Deutschland nach wie vor
vergleichsweise selten möglich (vgl. www.tagesschau.de/inland/elektronisches-b
ezahlen-karte-regierung-102.html). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD hat die Bundesregierung sich dazu bekannt, die Wahlfreiheit im
Zahlungsverkehr weiter zu fördern und neben Bargeld zukünftig mindestens eine
weitere Zahlungsoption schrittweise einzuführen (vgl. www.koalitionsvertrag
2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 49).
Darüber hinaus wurden die Steuersenkung für Speisen in der Gastronomie
(vgl. ebd. S. 47), die Abschaffung der Bonpflicht (vgl. ebd. S. 60), die
Einführung digitaler Zahlungsoptionen (vgl. ebd. S. 49) und die Einführung einer
Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 (vgl. ebd. S. 60) vom
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Michael Schrodi, öf-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 24. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fentlich als „Paketlösung“ beschrieben (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/servic
e/kartenzahlung-koalitionsvertrag-fordert-digitale-zahlungsoption-in-der-gastr
onomie-a-127837b7-46ca-43b0-b358-4bcb116fef9b). Die Einführung einer
digitalen Bezahloption würde nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern eine
größere Auswahl beim Bezahlvorgang ermöglichen, sondern auch dazu
beitragen, Steuerbetrug in Deutschland erheblich zu erschweren und zu reduzieren
(vgl. www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/laut-steuerbeoerde-rheinla
nd-pfalz-kann-digitales-bezahlen-steuerbetrug-verringern-100.html).
1. Welchen zeitlichen Rahmen setzt die Bundesregierung für die
schrittweise Einführung mindestens einer digitalen Zahlungsoption im
Zahlungsverkehr, und welche konkreten gesetzlichen Schritte sind dabei
vorgesehen?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, eine
flächendeckende Verfügbarkeit digitaler Zahlungsmöglichkeiten in
Deutschland zu erreichen?
3. Welche Erfüllungsoptionen (unbare Zahlungsmittel) sieht die
Bundesregierung vor, um der Vorgabe einer digitalen Bezahloption
nachzukommen?
9. Sind Ausnahmen von der geplanten Verpflichtung angedacht (z. B. für
Kleinbetriebe), und wenn ja, welche, und aus welchen Gründen?
10. Werden technische Mindestanforderungen für eine Verpflichtung als
notwendig angesehen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 1 bis 3, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Maßgabe des Koalitionsvertrages will die Bundesregierung sicherstellen,
dass bei Geschäften des Alltags jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er
bezahlt. Für eine solche echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr soll künftig
grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahloption schrittweise
angeboten werden.
Derzeit werden regierungsintern Vorschläge zur Umsetzung der o. g. Maßgabe
des Koalitionsvertrages entwickelt. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern
eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig in
der Umsetzung ressourcenschonend und bürokratiearm vorzugehen.
4. Wie hoch sind die relativen Gebühren für Kartenzahlungen in
Deutschland im Vergleich zu den Gebühren in Norwegen, Dänemark, Luxemburg
und Litauen (vgl. www.focus.de/finanzen/gastronomen-wollen-bargeld-u
nd-klagen-ueber-kartenzahlung-das-steckt-dahinter_d79d1f7d-b7aa-477
b-a2a3-fa2df104b1c8.html) (bitte nach Girokarten, Kreditkarten und
anderen digitalen Zahlungsoptionen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind verschiedene Studien zu den Entgelten für
Kartenzahlungen in Deutschland bekannt (etwa Deutsche Bundesbank, „Kosten der
Bargeldzahlung im Einzelhandel“). Die konkreten Angaben zu den Entgelten
unterscheiden sich zwischen den Studien deutlich, u. a. je nach einbezogenen
Kostenbestandteilen (z. B. nur Transaktionsentgelte oder auch fixe Entgelte),
aber auch je nach Faktoren wie der Größe der vom Entgelt betroffenen
Unternehmen. Es zeigt sich: Die Höhe der Entgelte ist von verschiedenen
Einflussfaktoren abhängig, u. a. von dem Zahlungsmittel, der technischen Ausstattung,
der Vertragsgestaltung hinsichtlich fixer und variabler Kosten, der betroffenen
Umsätze und der Risikoverteilung im Vertragsverhältnis. Unbenommen dieser
Herausforderungen bei der konkreten Bemessung der Entgelte zeigen die
vorliegenden Studien jedoch, dass die Akzeptanzkosten der Girocard für Händler
grundsätzlich niedriger sind als die Akzeptanzkosten anderer Debitkarten oder
Kreditkarten.
Konkrete Zahlen zu den Gebühren für Kartenzahlungen in Norwegen,
Dänemark, Luxemburg und Litauen liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass alle
Bevölkerungsgruppen Zugang zu digitalen Zahlungsoptionen erhalten, und
welche konkreten Maßnahmen ergreift sie hierfür?
Voraussetzung für die Teilnahme am digitalen Zahlungsverkehr ist ein
Zahlungskonto. Seit Juni 2016 haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit
rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union in Deutschland einen
gesetzlichen Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrages nach § 31 des
Zahlungskontengesetzes. Durch einen Basiskontovertrag wird das Institut
verpflichtet, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) zu
führen, das folgende Zahlungsdienste umfasst: die Ausführung von
Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften (Lastschriftgeschäft), die
Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen
(Überweisungsgeschäft) sowie die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer
Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft). Die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird im Rahmen der laufenden Aufsicht
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.
Nach Zahlen der Deutschen Bundesbank (Deutsche Bundesbank,
„Zahlungsverhalten in Deutschland 2023“) verfügen in Deutschland 98 Prozent der
Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren über mindestens ein Zahlungskonto. Des
Weiteren verfügen laut Zahlungsverhaltensstudie fast alle Bürgerinnen und
Bürger ab 18 Jahren über mindestens eine Bezahlkarte (97 Prozent). Damit ist
die finanzielle Teilhabe und der grundsätzliche Zugang zum unbaren
Zahlungsverkehr in Deutschland auf einem hohen Niveau, was u. a. auch auf die o. g.
Vorgaben des Zahlungskontengesetzes zurückzuführen ist.
Zukünftig könnte mit einem digitalen Euro eine weitere digitale Bezahloption
geschaffen werden. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass ein möglicher
digitaler Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei nutzbar sein
soll.
6. Wie plant die Bundesregierung bei digitalen Bezahloptionen ein hohes
Datenschutzniveau zu erhalten und sicherzustellen, dass nicht sämtliche
ihrer Transaktionen überwacht und gar einer Vorratsdatenspeicherung
zugeführt werden?
Für digitale Bezahloptionen gelten die allgemeinen Vorgaben der Datenschutz-
Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Diese sichern ein hohes
Datenschutzniveau durch zentrale Prinzipien wie Zweckbindung,
Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Anbieter sind verpflichtet, nur die für die
Transaktion erforderlichen Daten zu verarbeiten, Nutzerinnen und Nutzer
transparent zu informieren und geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen zu treffen. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von
Zahlungsverkehrsdaten ist nicht zulässig. Zulässig ist die Speicherung nur für die
Abwicklung der Zahlung oder bei gesetzlich normierten Pflichten. Der bestehende
europäische Datenschutzrahmen bietet damit ein wirksames Instrumentarium,
um Grundrechte auch im Bereich digitaler Bezahloptionen zu schützen.
Bei den Verhandlungen des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung zur
Einführung des digitalen Euro setzt sich die Bundesregierung für ein möglichst
weitgehendes Maß an Privatsphäreschutz ein, das über den Privatsphäreschutz
heutiger, von privaten Unternehmen angebotener elektronischer Zahlverfahren
hinausgeht.
7. Inwieweit werden bei der Einführung digitaler Zahlungsoptionen auch
Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion berücksichtigt?
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet öffentliche Stellen
des Bundes, ihre Websites, mobilen Anwendungen und elektronischen
Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten. Digitale Zahlungsoptionen öffentlicher
Bundesstellen müssen daher barrierefrei nutzbar sein, da diese Stellen durch
das BGG und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
dazu verpflichtet sind, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten und dabei die
EN 301 549 V3.2.1 als technische Norm heranzuziehen.
Auch für private Anbieter ist seit Inkrafttreten des
Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 die Barrierefreiheit im digitalen Zahlungsverkehr
verpflichtend. Damit müssen nun unter anderem Online-Banking und die Zahlung
in Online-Shops barrierefrei ermöglicht werden.
Gemäß Erwägungsgrund fünf des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung
zur Einführung des digitalen Euro soll zukünftig durch einen allgemeinen,
erschwinglichen und einfachen Zugang zum digitalen Euro für Einzelpersonen
sowie die breite Akzeptanz des digitalen Euro im Zahlungsverkehr die
Inklusion noch weiter gefördert werden.
8. Plant die Bundesregierung Förderprogramme oder technische
Unterstützungsangebote z. B. für gastronomische Betriebe zur Einführung
moderner Kassensysteme, und wenn ja, welche?
Aktuell sind keine Förderprogramme oder technische Unterstützungsangebote
für gastronomische Betriebe zur Einführung moderner Kassensysteme geplant.
11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf das
Steueraufkommen durch eine verstärkte Nutzung digitaler Bezahloptionen?
Eine verstärkte Nutzung digitaler Bezahloptionen würde zu einer höheren
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Umsätze führen und dürfte damit
einen positiven Effekt auf das Steueraufkommen haben. Die Höhe des Effektes
lässt sich jedoch nicht anhand valider Zahlen beziffern.
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlich entgangenen
Steuereinnahmen aufgrund von Steuerhinterziehung in der Gastronomie in
Deutschland (vgl. www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/werner-knall
hart-nur-bar-wie-lange-lassen-wir-uns-die-steuerhinterziehung-in-der-gas
tronomie-noch-bieten/29855954.html) (bitte für die letzten fünf Jahre
angeben)?
Steuerhinterziehung findet im Verborgenen statt, weshalb sich die Höhe von
Steuermindereinnahmen durch Manipulationsbetrug an Kassensystemen nicht
anhand valider Daten beziffern lässt.
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Steuerbetrug in
der Gastronomiebranche zu verhindern und die entgangenen
Steuereinnahmen möglichst zu reduzieren?
Steuerhinterziehung schadet letztlich allen und benachteiligt vor allem
steuerehrliche Unternehmer. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an
digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 wurden daher bereits
eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
eingeführt. Hierzu gehören unter anderem die verpflichtende Ausstattung
elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung, die Kassen-Nachschauen und die Mitteilungspflicht. Die
Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen
Grundaufzeichnungen sollte abgewartet werden.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen für diese Legislaturperiode, wie die
Einführung einer Kassenpflicht, im Koalitionsvertrag vorgesehen.
14. Rechnet die Bundesregierung durch die Abschaffung der Bonpflicht mit
einem erhöhten Maß an Steuerbetrug, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht (vgl. www.zdfheute.de/wirtschaft/bonpflicht-abschaffung-kriti
k-100.html)?
Die Bundesregierung kann die Höhe von Steuermindereinnahmen im Falle
einer Abschaffung der Bonpflicht nicht seriös abschätzen. Sie prüft derzeit
Maßnahmen, um das Ausmaß von Steuermindereinnahmen zu begrenzen.
15. Mit welchen Kostenersparnissen für Unternehmen rechnet die
Bundesregierung durch die Abschaffung der Bonpflicht, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die Bereitstellung von Belegen heute bereits digital
und kostengünstig über QR-Codes möglich ist?
Laut der Ondea-Datenbank des Statistischen Bundesamtes beträgt der
Erfüllungsaufwand für die Belegausgabepflicht (Vorgabe 2017070311013001) seit
der letzten Aktualisierung zum 31. März 2025 144,857 Mio. Euro. Dieser
Aufwand würde entfallen, wenn die Belegausgabepflicht entfällt.
16. Welche positiven Effekte verspricht sich die Bundesregierung von der
Einführung der Registrierkassenpflicht?
Durch die Einführung einer Kassenpflicht müssen diejenigen Steuerpflichtigen,
die der Kassenpflicht unterliegen, zwingend elektronische Kassensysteme
verwenden. Elektronische Kassensysteme bergen ein geringeres Potential zur
Manipulation, da in diesen Systemen die Daten sofort kryptographisch abgesichert
und aufgezeichnet werden. Daneben können elektronische Daten schneller und
einfacher geprüft werden. Dies dient der Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
17. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Einführung der Registrierkassenpflicht für kleine und
mittlere Unternehmen?
Für kleinere und mittlere Unternehmen entstehen für die Anschaffung bzw.
Umrüstung Kosten, sofern diese noch keine elektronischen Kassensysteme
verwenden. Um die Kosten und den Aufwand für alle Beteiligten gering zu halten,
wurden so weit wie möglich Erleichterungen bei der Umsetzung der Regelung
geschaffen. Beispielsweise können mehrere Kassen an eine technische
Sicherheitseinrichtung (TSE) angebunden oder bereits benutzte TSEs können an
andere Anwender weitergegeben bzw. verkauft werden.
18. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in digitalen Zahlungen zur
Modernisierung und Effizienzsteigerung gastronomischer Betriebe?
Die Bundesregierung sieht grundsätzlich deutliches Potential einer
zunehmenden Digitalisierung in Deutschland. Dies gilt auch mit Blick auf die Akzeptanz
digitaler Zahlungen, die – wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 dargelegt –
nach einer Maßgabe des Koalitionsvertrages künftig grundsätzlich
sichergestellt werden soll. Gleichzeitig tritt die Bundesregierung aber auch weiterhin
für eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein, sodass auch das Bargeld
als gängige Zahlungsform erhalten werden soll.
19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über zunehmende
Verschuldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der vermehrten
Nutzung von Mobile Payment?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
20. Sind der Bundesregierung Probleme von Verbraucherinnen und
Verbrauchern bei der Rückabwicklung, beim Umtausch oder bei der Retoure
durch Mobile Payment bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über zunehmende
Verschuldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der vermehrten
Nutzung von Onlinebezahldiensten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Online-Bezahldienste dienen primär der Zahlungsabwicklung etwa durch die
elektronische Auslösung einer Kreditkartenzahlung, einer Debitkartenzahlung,
einer Echtzeitüberweisung oder einer lastschriftgestützten Zahlung oder durch
die Übertragung von E-Geld. Insofern unterscheiden sie sich nicht vom Einsatz
unbarer Zahlungsmittel im stationären Handel. Soweit Online-Bezahldienste
neben der Zahlungsabwicklung in bestimmten Fällen zusätzlich
Kreditdienstleistungen in Form unentgeltlicher Zahlungsaufschübe anbieten, sollen diese
nach dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge künftig im Interesse
eines effektiven Überschuldungsschutzes den verbraucherschützenden
Vorschriften des Verbraucherkreditrechts unterfallen.
22. Sind der Bundesregierung Probleme von Verbraucherinnen und
Verbrauchern bei der Rückabwicklung, beim Umtausch oder bei der Retoure
durch Onlinebezahldiensten bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Digitale Bezahloption (Antwort)