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Digitale Bezahloption (Antwort zu Drs. 21/1573)

dip / drucksache 24.09.2025 · WP 21 · 21/1816 · Antwort · Original ↗

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Digitale Bezahloption (Antwort zu Drs. 21/1573) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1816 21. Wahlperiode 24.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1573 – Digitale Bezahloption V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Nutzung von digitalen Zahlungsmethoden nimmt in Deutschland seit Jahren stetig zu. Die meisten Bürgerinnen und Bürger bevorzugen mittlerweile unbare Zahlungsmittel. Neben den klassischen bargeldlosen Zahlungen per EC- oder Kreditkarte gewinnen auch Mobile Payment (z. B. Apple Pay, Google Pay) sowie Onlinebezahldienste immer mehr an Bedeutung. Im Einzelhandel und in der Gastronomie wird Bargeld zwar weiterhin bei der überwiegenden Mehrheit der Zahlvorgänge vor Ort akzeptiert und ist derzeit noch häufiger im Einsatz als unbare Zahlungsmittel. Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die Akzeptanz von Bargeld jedoch zurückgegangen. Dagegen ist die Akzeptanz unbarer Zahlungsmittel seit der Corona-Pandemie im Jahr 2021 um ca. 20 Prozentpunkte gestiegen. Bei 81 Prozent aller Zahlvorgänge vor Ort werden mittlerweile Karten oder andere unbare Zahlungsmethoden akzeptiert (vgl. www.bundesbank.de/r-source/blob/934826/e5e733f971a22ea9d7e7e709 53ca2dea/472B63F073F071307366337C94F8C870/zahlungsverhalten-in-deut schland-2023-data.pdf). Im EU-Ausland ist das digitale Bezahlen sogar noch beliebter und weiter verbreitet. Im Vergleich mit 17 europäischen Staaten liegt Deutschland auf Platz 12. Die Menschen in Norwegen, Luxemburg und Dänemark bezahlen am liebsten und am häufigsten digital (vgl. www.tagesscha u.de/wirtschaft/verbraucher/bargeld-deutsche-digitales-bezahlen-visa-masterc ard-aktie-100.html). Während gastronomische Betriebe wie Restaurants oder Cafés im Ausland digitale Zahlungsoptionen, beispielsweise Kartenzahlungen, häufig standardmäßig anbieten, ist dies in Deutschland nach wie vor vergleichsweise selten möglich (vgl. www.tagesschau.de/inland/elektronisches-b ezahlen-karte-regierung-102.html). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die Bundesregierung sich dazu bekannt, die Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr weiter zu fördern und neben Bargeld zukünftig mindestens eine weitere Zahlungsoption schrittweise einzuführen (vgl. www.koalitionsvertrag 2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 49). Darüber hinaus wurden die Steuersenkung für Speisen in der Gastronomie (vgl. ebd. S. 47), die Abschaffung der Bonpflicht (vgl. ebd. S. 60), die Einführung digitaler Zahlungsoptionen (vgl. ebd. S. 49) und die Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 (vgl. ebd. S. 60) vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Michael Schrodi, öf- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. fentlich als „Paketlösung“ beschrieben (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/servic e/kartenzahlung-koalitionsvertrag-fordert-digitale-zahlungsoption-in-der-gastr onomie-a-127837b7-46ca-43b0-b358-4bcb116fef9b). Die Einführung einer digitalen Bezahloption würde nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern eine größere Auswahl beim Bezahlvorgang ermöglichen, sondern auch dazu beitragen, Steuerbetrug in Deutschland erheblich zu erschweren und zu reduzieren (vgl. www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/laut-steuerbeoerde-rheinla nd-pfalz-kann-digitales-bezahlen-steuerbetrug-verringern-100.html).  1. Welchen zeitlichen Rahmen setzt die Bundesregierung für die schrittweise Einführung mindestens einer digitalen Zahlungsoption im Zahlungsverkehr, und welche konkreten gesetzlichen Schritte sind dabei vorgesehen?  2. Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, eine flächendeckende Verfügbarkeit digitaler Zahlungsmöglichkeiten in Deutschland zu erreichen?  3. Welche Erfüllungsoptionen (unbare Zahlungsmittel) sieht die Bundesregierung vor, um der Vorgabe einer digitalen Bezahloption nachzukommen?  9. Sind Ausnahmen von der geplanten Verpflichtung angedacht (z. B. für Kleinbetriebe), und wenn ja, welche, und aus welchen Gründen? 10. Werden technische Mindestanforderungen für eine Verpflichtung als notwendig angesehen, und wenn ja, welche? Die Fragen 1 bis 3, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Nach Maßgabe des Koalitionsvertrages will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei Geschäften des Alltags jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bezahlt. Für eine solche echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr soll künftig grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahloption schrittweise angeboten werden. Derzeit werden regierungsintern Vorschläge zur Umsetzung der o. g. Maßgabe des Koalitionsvertrages entwickelt. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig in der Umsetzung ressourcenschonend und bürokratiearm vorzugehen.  4. Wie hoch sind die relativen Gebühren für Kartenzahlungen in Deutschland im Vergleich zu den Gebühren in Norwegen, Dänemark, Luxemburg und Litauen (vgl. www.focus.de/finanzen/gastronomen-wollen-bargeld-u nd-klagen-ueber-kartenzahlung-das-steckt-dahinter_d79d1f7d-b7aa-477 b-a2a3-fa2df104b1c8.html) (bitte nach Girokarten, Kreditkarten und anderen digitalen Zahlungsoptionen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind verschiedene Studien zu den Entgelten für Kartenzahlungen in Deutschland bekannt (etwa Deutsche Bundesbank, „Kosten der Bargeldzahlung im Einzelhandel“). Die konkreten Angaben zu den Entgelten unterscheiden sich zwischen den Studien deutlich, u. a. je nach einbezogenen Kostenbestandteilen (z. B. nur Transaktionsentgelte oder auch fixe Entgelte), aber auch je nach Faktoren wie der Größe der vom Entgelt betroffenen Unternehmen. Es zeigt sich: Die Höhe der Entgelte ist von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig, u. a. von dem Zahlungsmittel, der technischen Ausstattung, der Vertragsgestaltung hinsichtlich fixer und variabler Kosten, der betroffenen Umsätze und der Risikoverteilung im Vertragsverhältnis. Unbenommen dieser Herausforderungen bei der konkreten Bemessung der Entgelte zeigen die vorliegenden Studien jedoch, dass die Akzeptanzkosten der Girocard für Händler grundsätzlich niedriger sind als die Akzeptanzkosten anderer Debitkarten oder Kreditkarten. Konkrete Zahlen zu den Gebühren für Kartenzahlungen in Norwegen, Dänemark, Luxemburg und Litauen liegen der Bundesregierung nicht vor.  5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu digitalen Zahlungsoptionen erhalten, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie hierfür? Voraussetzung für die Teilnahme am digitalen Zahlungsverkehr ist ein Zahlungskonto. Seit Juni 2016 haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrages nach § 31 des Zahlungskontengesetzes. Durch einen Basiskontovertrag wird das Institut verpflichtet, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) zu führen, das folgende Zahlungsdienste umfasst: die Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften (Lastschriftgeschäft), die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Überweisungsgeschäft) sowie die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft). Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird im Rahmen der laufenden Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Nach Zahlen der Deutschen Bundesbank (Deutsche Bundesbank, „Zahlungsverhalten in Deutschland 2023“) verfügen in Deutschland 98 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren über mindestens ein Zahlungskonto. Des Weiteren verfügen laut Zahlungsverhaltensstudie fast alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren über mindestens eine Bezahlkarte (97 Prozent). Damit ist die finanzielle Teilhabe und der grundsätzliche Zugang zum unbaren Zahlungsverkehr in Deutschland auf einem hohen Niveau, was u. a. auch auf die o. g. Vorgaben des Zahlungskontengesetzes zurückzuführen ist. Zukünftig könnte mit einem digitalen Euro eine weitere digitale Bezahloption geschaffen werden. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass ein möglicher digitaler Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei nutzbar sein soll.  6. Wie plant die Bundesregierung bei digitalen Bezahloptionen ein hohes Datenschutzniveau zu erhalten und sicherzustellen, dass nicht sämtliche ihrer Transaktionen überwacht und gar einer Vorratsdatenspeicherung zugeführt werden? Für digitale Bezahloptionen gelten die allgemeinen Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Diese sichern ein hohes Datenschutzniveau durch zentrale Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Anbieter sind verpflichtet, nur die für die Transaktion erforderlichen Daten zu verarbeiten, Nutzerinnen und Nutzer transparent zu informieren und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Zahlungsverkehrsdaten ist nicht zulässig. Zulässig ist die Speicherung nur für die Abwicklung der Zahlung oder bei gesetzlich normierten Pflichten. Der bestehende europäische Datenschutzrahmen bietet damit ein wirksames Instrumentarium, um Grundrechte auch im Bereich digitaler Bezahloptionen zu schützen. Bei den Verhandlungen des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro setzt sich die Bundesregierung für ein möglichst weitgehendes Maß an Privatsphäreschutz ein, das über den Privatsphäreschutz heutiger, von privaten Unternehmen angebotener elektronischer Zahlverfahren hinausgeht.  7. Inwieweit werden bei der Einführung digitaler Zahlungsoptionen auch Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion berücksichtigt? Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites, mobilen Anwendungen und elektronischen Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten. Digitale Zahlungsoptionen öffentlicher Bundesstellen müssen daher barrierefrei nutzbar sein, da diese Stellen durch das BGG und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) dazu verpflichtet sind, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten und dabei die EN 301 549 V3.2.1 als technische Norm heranzuziehen. Auch für private Anbieter ist seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 die Barrierefreiheit im digitalen Zahlungsverkehr verpflichtend. Damit müssen nun unter anderem Online-Banking und die Zahlung in Online-Shops barrierefrei ermöglicht werden. Gemäß Erwägungsgrund fünf des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro soll zukünftig durch einen allgemeinen, erschwinglichen und einfachen Zugang zum digitalen Euro für Einzelpersonen sowie die breite Akzeptanz des digitalen Euro im Zahlungsverkehr die Inklusion noch weiter gefördert werden.  8. Plant die Bundesregierung Förderprogramme oder technische Unterstützungsangebote z. B. für gastronomische Betriebe zur Einführung moderner Kassensysteme, und wenn ja, welche? Aktuell sind keine Förderprogramme oder technische Unterstützungsangebote für gastronomische Betriebe zur Einführung moderner Kassensysteme geplant. 11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf das Steueraufkommen durch eine verstärkte Nutzung digitaler Bezahloptionen? Eine verstärkte Nutzung digitaler Bezahloptionen würde zu einer höheren Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Umsätze führen und dürfte damit einen positiven Effekt auf das Steueraufkommen haben. Die Höhe des Effektes lässt sich jedoch nicht anhand valider Zahlen beziffern. 12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlich entgangenen Steuereinnahmen aufgrund von Steuerhinterziehung in der Gastronomie in Deutschland (vgl. www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/werner-knall hart-nur-bar-wie-lange-lassen-wir-uns-die-steuerhinterziehung-in-der-gas tronomie-noch-bieten/29855954.html) (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)? Steuerhinterziehung findet im Verborgenen statt, weshalb sich die Höhe von Steuermindereinnahmen durch Manipulationsbetrug an Kassensystemen nicht anhand valider Daten beziffern lässt. 13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Steuerbetrug in der Gastronomiebranche zu verhindern und die entgangenen Steuereinnahmen möglichst zu reduzieren? Steuerhinterziehung schadet letztlich allen und benachteiligt vor allem steuerehrliche Unternehmer. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 wurden daher bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingeführt. Hierzu gehören unter anderem die verpflichtende Ausstattung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, die Kassen-Nachschauen und die Mitteilungspflicht. Die Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sollte abgewartet werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen für diese Legislaturperiode, wie die Einführung einer Kassenpflicht, im Koalitionsvertrag vorgesehen. 14. Rechnet die Bundesregierung durch die Abschaffung der Bonpflicht mit einem erhöhten Maß an Steuerbetrug, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (vgl. www.zdfheute.de/wirtschaft/bonpflicht-abschaffung-kriti k-100.html)? Die Bundesregierung kann die Höhe von Steuermindereinnahmen im Falle einer Abschaffung der Bonpflicht nicht seriös abschätzen. Sie prüft derzeit Maßnahmen, um das Ausmaß von Steuermindereinnahmen zu begrenzen. 15. Mit welchen Kostenersparnissen für Unternehmen rechnet die Bundesregierung durch die Abschaffung der Bonpflicht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bereitstellung von Belegen heute bereits digital und kostengünstig über QR-Codes möglich ist? Laut der Ondea-Datenbank des Statistischen Bundesamtes beträgt der Erfüllungsaufwand für die Belegausgabepflicht (Vorgabe 2017070311013001) seit der letzten Aktualisierung zum 31. März 2025 144,857 Mio. Euro. Dieser Aufwand würde entfallen, wenn die Belegausgabepflicht entfällt. 16. Welche positiven Effekte verspricht sich die Bundesregierung von der Einführung der Registrierkassenpflicht? Durch die Einführung einer Kassenpflicht müssen diejenigen Steuerpflichtigen, die der Kassenpflicht unterliegen, zwingend elektronische Kassensysteme verwenden. Elektronische Kassensysteme bergen ein geringeres Potential zur Manipulation, da in diesen Systemen die Daten sofort kryptographisch abgesichert und aufgezeichnet werden. Daneben können elektronische Daten schneller und einfacher geprüft werden. Dies dient der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. 17. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung der Registrierkassenpflicht für kleine und mittlere Unternehmen? Für kleinere und mittlere Unternehmen entstehen für die Anschaffung bzw. Umrüstung Kosten, sofern diese noch keine elektronischen Kassensysteme verwenden. Um die Kosten und den Aufwand für alle Beteiligten gering zu halten, wurden so weit wie möglich Erleichterungen bei der Umsetzung der Regelung geschaffen. Beispielsweise können mehrere Kassen an eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angebunden oder bereits benutzte TSEs können an andere Anwender weitergegeben bzw. verkauft werden. 18. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in digitalen Zahlungen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung gastronomischer Betriebe? Die Bundesregierung sieht grundsätzlich deutliches Potential einer zunehmenden Digitalisierung in Deutschland. Dies gilt auch mit Blick auf die Akzeptanz digitaler Zahlungen, die – wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 dargelegt – nach einer Maßgabe des Koalitionsvertrages künftig grundsätzlich sichergestellt werden soll. Gleichzeitig tritt die Bundesregierung aber auch weiterhin für eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein, sodass auch das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten werden soll. 19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über zunehmende Verschuldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der vermehrten Nutzung von Mobile Payment? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 20. Sind der Bundesregierung Probleme von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Rückabwicklung, beim Umtausch oder bei der Retoure durch Mobile Payment bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 21. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über zunehmende Verschuldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der vermehrten Nutzung von Onlinebezahldiensten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Online-Bezahldienste dienen primär der Zahlungsabwicklung etwa durch die elektronische Auslösung einer Kreditkartenzahlung, einer Debitkartenzahlung, einer Echtzeitüberweisung oder einer lastschriftgestützten Zahlung oder durch die Übertragung von E-Geld. Insofern unterscheiden sie sich nicht vom Einsatz unbarer Zahlungsmittel im stationären Handel. Soweit Online-Bezahldienste neben der Zahlungsabwicklung in bestimmten Fällen zusätzlich Kreditdienstleistungen in Form unentgeltlicher Zahlungsaufschübe anbieten, sollen diese nach dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge künftig im Interesse eines effektiven Überschuldungsschutzes den verbraucherschützenden Vorschriften des Verbraucherkreditrechts unterfallen. 22. Sind der Bundesregierung Probleme von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Rückabwicklung, beim Umtausch oder bei der Retoure durch Onlinebezahldiensten bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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