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Schriftliche Frage 11 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann plant die Bundesregierung (ggf. in Abstimmung mit den Bundesländern) im Rahmen der Steuerveranlagung die Bezeichnungen/ Zuordnungen…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 11 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann plant die Bundesregierung (ggf. in Abstimmung mit den Bundesländern) im Rahmen der Steuerveranlagung die Bezeichnungen/ Zuordnungen… Frage 11 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann plant die Bundesregierung (ggf. in Abstimmung mit den Bundesländern) im Rahmen der Steuerveranlagung die Bezeichnungen/ Zuordnungen „Ehemann“ ist zwingend Person A und „Ehefrau“ ist zwingend Person B zu flexibilisieren, sodass es den Veranlagten überlassen bliebe, welche Person als erstes (Person A) bzw. als zweites (Person B) eingetragen werden kann – ohne dass damit die korrekte Zuordnung von Einkommen (z. B. für die Berechnung von Elterngeld) gefährdet wird –, und welche Maßnahmen wären nötig, um die ausstehende Umprogrammierung zeitnah umzusetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Juni 2025: Der Vollzug der Steuergesetze ist nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Zum Vollzug gehören insbesondere die Erfassung der steuerlich relevanten Sachverhalte in der für einen ordentlichen Verwaltungsbetrieb erforderlichen Reihenfolge und die dafür erforderliche technische Unterstützung. Die gemeinsame Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb der steuerlichen IT ist im Bund-Länder-IT-Vorhaben KONSENS (KONSENS-Gesetz) geregelt und der Ausbau der ELSTER-Angebote föderal organisiert. Die Steuerverwaltung stellt bereits einen umfänglichen digitalen Zugang zu den steuerlichen Verwaltungsleistungen zur Verfügung. Eine zunehmende Bedeutung bei der Fortentwicklung hat dabei die Nutzendenorientierung. Mit dem ab Juli 2025 im ELSTER-Portal für die Abgabe der Einkommensteuererklärung nutzbaren Interviewmodus wird erstmalig auch die Möglichkeit geschaffen, unabhängig von den Vorgaben der Papier-Steuervordrucke eine Erklärung abzugeben. Diesen Weg will die Steuerverwaltung auch weiter gehen. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Änderung der Reihenfolge und der Bezeichnung der Formularfelder als Anforderung mit im Fokus. Angesichts der Vielzahl der steuerrechtlichen Änderungen und der übrigen im Rahmen der digitalen Verwaltungsangebote (auch außerhalb konkreter Steuererklärungen) im ELSTER-Portal zu erfüllenden Aufgaben ist eine Terminangabe für die Umsetzung jedoch aktuell nicht möglich.

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