Schriftliche Frage 104 von Edgar Naujok (AfD): Wann werden nach Zielsetzung der Bundesregierung die vom Industriestrompreis zu begünstigenden Unternehmen erstmals nachweisbar finanziell e…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 104 von Edgar Naujok (AfD): Wann werden nach Zielsetzung der Bundesregierung die vom Industriestrompreis zu begünstigenden Unternehmen erstmals nachweisbar finanziell e…
Frage 104 (Edgar Naujok, AfD):
Wann werden nach Zielsetzung der Bundesregierung die vom Industriestrompreis zu begünstigenden Unternehmen erstmals nachweisbar finanziell entlastet, nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitgeteilt hat, dass die Antragsstellung erst ab Anfang 2027 rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2026 möglich sein wird (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio n/DE/Pressemitteilungen/2026/04/20260416-indu striestrompreis-wird-eingefuehrt.html) und die Bundesregierung zugleich erklärt hat, dass sie keine Angaben darüber machen kann, welcher Anteil der Gesamtstromkosten für die berechtigten Unternehmen abgedeckt sein wird (vgl.
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. September 2026:
Die Entlastung durch den Industriestrompreis erfolgt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Die Entlastung wird nachjährig gewährt. Das Antragsverfahren startet erstmals Anfang 2027. Die finanzielle Entlastung der begünstigten Unternehmen für das Abrechnungsjahr 2026 erfolgt damit im Jahr 2027. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Bewilligung der eingegangenen Anträge.
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