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Schriftliche Frage 90 von Andreas Bleck (AfD): Welche Strategien, z. B. über energiepolitische Leitlinien und wirtschaftliche Kriterien, verfolgt die Bundesregierung nach aktuellem Planun…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 90 von Andreas Bleck (AfD): Welche Strategien, z. B. über energiepolitische Leitlinien und wirtschaftliche Kriterien, verfolgt die Bundesregierung nach aktuellem Planun… Frage 90 (Andreas Bleck, AfD): Welche Strategien, z. B. über energiepolitische Leitlinien und wirtschaftliche Kriterien, verfolgt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand für die Zeit nach Auslaufen des beihilferechtlich befristeten Industriestrompreises, um die Strompreisbelastung energieintensiver Unternehmen zu reduzieren, und wie sollen mögliche Übergänge, Anschlussregelungen oder Alternativinstrumente nach derzeitiger Planung ausgestaltet werden (www.welt.de/politik/deutschland/article6 919ed1b3f0e645fc6032aaa/neue-subvention-so-vi el-kostet-der-industrie-strompreis-den-steuerzahle r.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 11. Dezember 2025: Planbare und wettbewerbsfähige Energiepreise sind insbesondere für energieintensive Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen beschlossen (Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU- Mindeststeuersatz, Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel, Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für 2026), um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie kurzfristig zu stärken. Zudem will die Bundesregierung die Strompreiskompensation bereits für 2025 ausweiten und mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten für anderweitig nicht weiter zu entlastende energieintensive Unternehmen einen Industriestrompreis einführen. Die beihilferechtliche Grundlage des Industriestrompreises, der Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), für dessen Schaffung sich die Bundesregierung zuvor erfolgreich bei der Europäischen Kommission eingesetzt hat, gilt bis Ende 2030. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche Änderungen an den industriepolitischen Rahmenbedingungen sinnvoll und möglich sind, und wird sich entsprechend positionieren. Perspektivisch müssen jedoch die Systemkosten gesenkt werden. Dies ist das Kernelement der zehn Schlüsselmaßnahmen, welche die Bundesministerin Katherina Reiche auf der Grundlage des Energiewende- Monitorings vorgelegt hat.

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