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Schriftliche Frage 116 von Uwe Schulz (AfD): Mit welchen konkreten Initiativen und Investitionsanreizen will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Verlust energieintensiv…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 116 von Uwe Schulz (AfD): Mit welchen konkreten Initiativen und Investitionsanreizen will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Verlust energieintensiv… Frage 116 (Uwe Schulz, AfD): Mit welchen konkreten Initiativen und Investitionsanreizen will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Verlust energieintensiver Betriebe entgegenwirken, und inwieweit sind diese Programme bereits in Form von Zusagen, Verträgen oder Haushaltsreserven in der Bundeshaushaltsplanung 2025/2026 verankert (www.wel t.de/wirtschaft/article254971314/BGA-Praesiden t-Wirtschaftsverbaende-warnen-vor-Abwanderun g-ins-Ausland.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. Oktober 2025: Energieintensive Industriebranchen sichern volkswirtschaftlichen Wohlstand und tragen zur Resilienz des deutschen und europäischen Marktes bei. Die Bundesregierung arbeitet daran, durch strukturelle Reformen den Standort Deutschland nach vorne zu bringen, gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verbessern und Wachstumskräfte freizusetzen. Hiervon profitiert maßgeblich auch die energieintensive Industrie. International wettbewerbsfähige Strom- und Energiepreise sind insbesondere für die energieintensive Industrie ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Und damit wesentlicher Entscheidungstreiber für Investitionen am Industriestandort Deutschland. Hierzu wurden bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, indem Entlastungen umgesetzt wurden und weitere forciert werden. Zunächst wird die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abgeschafft, was einer einmaligen Entlastung von rund 3 Mrd. Euro (einschließlich Schwankungspuffer) für alle Gasverbraucher entspricht. Die Stromsteuersenkung wird für die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft entfristet. Davon profitieren insbesondere die stromintensiven Branchen. Die zusätzlichen Steuermindereinnahmen im Bundeshaushalt belaufen sich dafür auf rund 3 Mrd. Euro pro Jahr. Weiterhin werden besonders stromintensive Prozesse und Verfahren vollständig von der Stromsteuer jährlich in Höhe von 620 Mio. Euro entlastet. Zugleich bezuschussen wir im Jahr 2026 die Übertragungsnetzkosten im Umfang von 6,5 Mrd. Euro. Für die Jahre 2027 bis 2029 sind weitere Maßnahmen zur Entlastung bei den Netzentgelten und Umlagen geplant. Für besonders energieintensive Unternehmen setzen wir uns gegenüber der Europäischen Kommission zudem für die Ausweitung und Verlängerung der Strompreiskompensation über das Jahr 2030 hinaus ein. Aktuell sind für die Strompreiskompensation im Jahr 2025 und im Regierungsentwurf für 2026 Haushaltsmittel im Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von insgesamt 5,85 Mrd. Euro vorgesehen. Für Industrieunternehmen, die nicht weitergehend zu entlasten sind, prüfen wir die Einführung eines Industriestrompreises.

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