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Schriftliche Frage 125 von Peter Felser (AfD): Wie viele Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Leistungen, obw…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 125 von Peter Felser (AfD): Wie viele Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Leistungen, obw… Frage 125 (Peter Felser, AfD): Wie viele Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Leistungen, obwohl gegen sie ein vollstreckbarer nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe besteht, und wann wird die Bundesregierung den im Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 angekündigten Aktionsplan beziehungsweise einen Gesetzentwurf zur Beendigung dieses Leistungsbezugs vorlegen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 9. September 2026: Zum ersten Teil der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 105 des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier auf Bundestagsdrucksache 21/6164 verwiesen. Im Übrigen erarbeitet die Bundesregierung derzeit unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern den von der Koalition vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung. Nach Abschluss der regierungsinternen Abstimmungen ist geplant, diesen dem Bundeskabinett vorzulegen. Der Aktionsplan enthält sowohl gesetzliche als auch untergesetzliche Maßnahmen. Deren Umsetzung soll nach der Verabschiedung im Bundeskabinett zügig erfolgen und wird weiterhin bis Ende 2026 angestrebt.

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