Straftäter im Bürgergeldbezug - Aktuelle Entwicklungen
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Straftäter im Bürgergeldbezug - Aktuelle Entwicklungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/764
21. Wahlperiode 07.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Carsten Becker,
Birgit Bessin, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Johann Martel,
Arne Raue, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Robert
Teske und der Fraktion der AfD
Straftäter im Bürgergeldbezug – Aktuelle Entwicklungen
Zum Stichtag 1. April 2025 waren laut Bundesregierung insgesamt 148 515
Personen mit einem offenen Haftbefehl im polizeilichen Informationssystem
INPOL-Z registriert. 88 Prozent davon waren ausländische Staatsangehörige
(Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/69).
Der Erlass eines Haftbefehls führt nicht automatisch zum Ausschluss von
Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/14630). Diese Regelungslücke ermöglicht es,
trotz bestehender Haftbefehle weiterhin steuerfinanzierte Sozialleistungen zu
beziehen – ein Zustand, der nach Auffassung der Fragesteller das Vertrauen in
den Rechtsstaat untergräbt.
Erst mit tatsächlicher Inhaftierung greift der Ausschluss vom Bürgergeld
gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die
Inhaftierten sind dann nicht mehr leistungsberechtigt (vgl. Antwort zu Frage 1
auf Bundestagsdrucksache 20/14630).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie
wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern möglich,
untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch darstellen)?
2. Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und
wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern
möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch darstellen)?
3. Wie viele Bezieher von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; ohne Analogleistungen nach § 2 AsylbLG) wurden in den
Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren
Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)?
4. Wie viele Bezieher sogenannter Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde
jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)?
5. Wie viele ausländische Staatsangehörige waren in den Jahren 2015 bis
2024 im Ausländerzentralregister (AZR) als Sozialleistungsempfänger
registriert und wie viele davon gleichzeitig mit einem nicht vollstreckten
Haftbefehl versehen (bitte tabellarisch darstellen und nach Art der
Sozialleistung differenzieren)?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aufenthaltsorten und
Mobilitätsverhalten von Bürgergeldbeziehern mit offenem Haftbefehl vor,
insbesondere im Hinblick auf EU-Binnenmigration und Pendelmigration,
etwa in die Ukraine oder andere Drittstaaten?
7. Welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten bestehen aktuell für
einen automatisierten Datenabgleich zwischen Strafverfolgungsbehörden
(Polizei, Staatsanwaltschaften) und Sozialbehörden (z. B. Jobcenter), und
welche weiteren Maßnahmen sind ggf. geplant, um einen solchen
Datenabgleich in Zukunft zu ermöglichen oder zu verbessern?
8. Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesucht?
9. Wie viele der zum Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesuchten
Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche
Staatsangehörigkeit bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte die zehn
häufigsten Herkunftsstaaten sowie Staatenlose gesondert aufführen)?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl offener
Haftbefehle gegen ausländische Staatsangehörige in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte die zehn häufigsten ausländischen Herkunftsländer sowie
Staatenlose gesondert angeben)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ausländischer
Staatsangehöriger an allen offenen Haftbefehlen seit 2010 verändert?
12. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer, die Haftbefehle gegen deutsche
bzw. ausländische Staatsangehörige im Zeitraum von 2020 bis 2024 offen
bleiben, differenziert nach Art des Haftbefehls (z. B. Untersuchungshaft,
Strafvollstreckungshaft usw.; bitte jährlich tabellarisch darstellen)?
Berlin, den 3. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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