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Schriftliche Frage 166 von Uwe Schulz (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verlagerung von KI-Forschung und - Entwicklung deutscher Unternehmen in die USA aufg…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 166 von Uwe Schulz (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verlagerung von KI-Forschung und - Entwicklung deutscher Unternehmen in die USA aufg… Frage 166 (Uwe Schulz, AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verlagerung von KI-Forschung und - Entwicklung deutscher Unternehmen in die USA aufgrund regulatorischer Standortnachteile in Deutschland bzw. der Europäischen Union vor, und welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Position zum Data Act und AI Act? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. September 2026: Die Bundesregierung weist auf die Forschungsbereichsausnahme in Artikel 2 Absatz 8 der KI-Verordnung (KI-VO) hin, wonach die KI-VO mit Ausnahme von Tests unter Realbedingungen nicht für Forschungs-, Test- und Entwicklungstätigkeiten zu KI-Systemen oder KI-Modellen gilt, bevor diese in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Der Bereich der Forschung ist also grundsätzlich vom Anwendungsbereich der KI-VO ausgenommen. Zudem erfolgen mit dem im Juli 2026 in Kraft getretenen KI-Omnibus weitere Vereinfachungen der KI-VO, für die sich die Bundesregierung auch in den Verhandlungen des KI-Omnibus eingesetzt hat. Der KI- Omnibus beinhaltet z. B. eine Ausweitung der KMU-Erleichterungen der KI-VO auf kleine Midcap-Unternehmen, so dass neben KMU auch diese Unternehmen von diesen Erleichterungen profitieren können. Auch die Anforderungen zur KI-Kompetenz wurden vereinfacht. Außerdem gibt es auch eine Verlängerung verschiedener Anwendungsfristen. Aktuell finden noch nicht alle Teile der KI-VO Anwendung. Abschließende Kenntnisse bzw. eine detaillierte Auswertung von Auswirkungen auf die KI-Entwicklung deutscher Unternehmen liegen der Bundesregierung daher aktuell nicht vor. Die Bundesregierung setzt sich in den laufenden Verhandlungen zum Digitalen Omnibus zur Anpassung des bestehenden EU- Digitalrechtsrahmens für weitere Verbesserungen im Interesse der KI-Forschung und -Entwicklung deutscher Unternehmen ein. Zur Anwendung der KI-VO und zum Data Act finden zudem regelmäßige Austauschformate mit den relevanten Stakeholdern statt.

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