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Schriftliche Frage 199 von Dr. Michael Blos (AfD): Welche konkreten Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen wendet die Bundesregierung an, um zu verhindern, dass in deutschen Altkleidercontain…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 199 von Dr. Michael Blos (AfD): Welche konkreten Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen wendet die Bundesregierung an, um zu verhindern, dass in deutschen Altkleidercontain… Frage 199 (Dr. Michael Blos, AfD): Welche konkreten Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen wendet die Bundesregierung an, um zu verhindern, dass in deutschen Altkleidercontainern gesammelte Textilien unter Missachtung der europäischen und nationalen Abfallhierarchie illegal exportiert werden, und sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf vor dem Hintergrund des bisherigen Vollzugs des Abfallrechts durch die Länder? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 10. September 2026: Der Export von Abfällen, so z. B. auch Alttextilien, wird in der Abfallverbringungsverordnung geregelt. Als EU-Verordnung ist diese unmittelbar geltendes Recht. Das Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 ist das nationale Gesetz zur Ausführung der Abfallverbringungsverordnung (EG) 1013/2006 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989. Bei der Kontrolle von Verbringungen von Abfällen wirken die Zollbehörden sowie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben mit. Die neue Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 findet seit dem 21. Mai 2026 Anwendung. Das Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften wird derzeit an die neuen Vorgaben aus dem EU-Recht angepasst. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die Einführung elektronischer Verfahren für die Übermittlung und den Austausch von Informationen bei Abfallverbringungen, für die Bekämpfung illegaler Verbringung von Abfällen und den Export von Abfällen aus der EU und Anpassung von Durchführungsbestimmungen. Die neuen Regelungen dienen der besseren Kontrolle und Durchsetzung des Verbringungsrechts. Über die Bewirtschaftung von Abfällen auf Deponien in anderen Staaten (insbesondere südamerikanischen Staaten) liegen keine Informationen vor.

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