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Schriftliche Frage 134 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Maßnahmen bereitet die Bundesregierung das Inkrafttreten des Vernichtungsverbots von Neuwaren im Bereich Textilien nach der Ökod…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 134 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Maßnahmen bereitet die Bundesregierung das Inkrafttreten des Vernichtungsverbots von Neuwaren im Bereich Textilien nach der Ökod… Frage 134 (Julia Schneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Maßnahmen bereitet die Bundesregierung das Inkrafttreten des Vernichtungsverbots von Neuwaren im Bereich Textilien nach der Ökodesignverordnung vor, und wie gibt sie den betroffenen Unternehmen Orientierung, etwa in Bezug auf Compliance, Kennzeichnungspflichten, Rücknahmeverfahren und mögliche Sanktionen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 2. Juni 2026: Das Vernichtungsverbot nach Artikel 25 der EU-Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781 – (ESPR) für im Anhang VII der ESPR aufgeführte unverkaufte Verbraucherprodukte – zunächst bestimmte Textilien und Schuhe – gilt ab dem 19. Juli 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, zunächst jedoch nur für große Unternehmen. Der Vollzug der Verordnung liegt bei den Bundesländern. Vorgaben zur Durchführung der ESPR einschließlich Regelungen zu Sanktionen werden von der Bundesregierung mit dem Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (Ökodesign-Gesetz – ÖkodesignG), als Teil des Mantelgesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen, geschaffen. Das Mantelgesetz wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Zu den neuen Regelungen und zentralen Fragen zum Verbot der Vernichtung von Verbraucherprodukten und der Offenlegung wird das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zeitnah auf seiner Internetseite Fragen und Antworten (FAQ) einstellen. Zusätzlich wird das Umweltbundesamt eine Übersicht mit Informationen zu den Regelungen auf seiner Internetseite veröffentlichen. Die Informationen sollen für betroffene Unternehmen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz und Orientierung schaffen. Weitere Informationsangebote des BMUKN sowie Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind geplant, stehen in ihrer Ausgestaltung aktuell aber noch nicht konkret fest.

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