Schriftliche Frage 114 von Stefan Schröder (AfD): Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, die Dual-Use-Güter herstellen, bei der Einhaltung int…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 114 von Stefan Schröder (AfD): Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, die Dual-Use-Güter herstellen, bei der Einhaltung int…
Frage 114 (Stefan Schröder, AfD):
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, die Dual-Use-Güter herstellen, bei der Einhaltung internationaler Exportvorschriften besser unterstützt werden, und wenn ja, welche, und gibt es Pläne für eine Vereinfachung der entsprechenden Genehmigungsverfahren?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 7. Oktober 2025:
Maßgebliche Rechtsvorschrift für die Dual-Use-Ausfuhrkontrollen ist die EU-Verordnung 2021/821 vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (DU VO). Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung der Regelungen der DU VO veröffentlicht die Europäische Kommission unter Beteiligung von Experten der Mitgliedstaaten Leitfäden zu wesentlichen, praktischen Aspekten. Beispielhaft erwähnt sei ein Merkblatt für die Anwendung von Artikel 5 DU VO (Ausfuhren von bestimmten Gütern der digitalen Überwachung). Auch die in Deutschland für Dual-Use-Ausfuhrkontrollen zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), stellt auf ihrer Homepage zahlreiche aktuelle Arbeitshilfen zur Verfügung, die die Unternehmen bei der Stellung von Ausfuhranträgen unterstützen. Zudem führt BAFA regelmäßige Outreach-Veranstaltungen für die Unternehmen durch (beispielsweise den Exportkontrolltag und den Informationstag Exportkontrolle), um sie über aktuelle Entwicklungen auch hinsichtlich der Antragsverfahren zu unterrichten. Gemäß Artikel 26 DU VO ist im Jahr 2026 eine Evaluierung der DU VO durch die Europäische Kommission vorgesehen. Um Ausfuhrgenehmigungsverfahren für die Unternehmen auf nationaler Ebene zu vereinfachen wurden in den letzten Monaten in mehreren Maßnahmenpaketen gemeinsam von BMWE/BAFA umfangreiche Verfahrenserleichterungen und -beschleunigungen eingeführt. Insbesondere die Möglichkeit zur Nutzung von nationalen Allgemeingenehmigungen (AGGen) zusätzlich zu den EU-AGGen durch die Unternehmen wurde ausgeweitet. So ist beispielsweise die Ausfuhr der meisten Dual-Use- Güter nach Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Republik Korea, Singapur und Uruguay mittlerweile allgemeingenehmigt. Die Bundesregierung setzt ihre Anstrengung zur Beschleunigung und Vereinfachung von Ausfuhrgenehmigungsverfahren fort. Das BMWE hat zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag entsprechende Prozesse und Abstimmungen zwischen den betroffenen Ressorts und Behörden aufgesetzt. Mit Verbänden und Wirtschaftsbeteiligten stehen BMWE und BAFA hierzu in engem Austausch.
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