Schriftliche Frage 65 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Bekämpfung illegaler Abfallimporte nach Deutschland, insbesondere im Bereich Elektroschrot…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 65 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Bekämpfung illegaler Abfallimporte nach Deutschland, insbesondere im Bereich Elektroschrot…
Frage 65 (Dr. Ingo Hahn, AfD):
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Bekämpfung illegaler Abfallimporte nach Deutschland, insbesondere im Bereich Elektroschrott und Altbatterien?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 19. Juni 2025:
Der Import von Abfällen wird überwacht. § 11 des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) regelt unter anderem die Kontrollen von Verbringungen. Die Zuständigkeit für den Vollzug liegt bei den Ländern. Dabei wirken auch Bundesbehörden mit, so nach § 14 Absatz 2 Satz 2 Abf- VerbrG u. a. die Zollbehörden. § 11a AbfVerbrG verpflichtet die Länder zur Erstellung von sog. Kontrollplänen. Weitere Informationen zu den Kontrollplänen sowie die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen bundesweiten Datenerhebungen sind öffentlich zugänglich unter: www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ress ourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/verfolgung-der-illegale n-abfallverbringung. Dort sind auch Angaben zu den strafrechtlichen Folgen zu finden. Über aktuell laufende Verfahren können nur die jeweils zuständigen Justizbehörden der Länder Auskunft erteilen. Die genannten Vorschriften finden auch auf die von Ihnen hervorgehobenen Bereiche Anwendung.
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