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Schriftliche Frage 222/223 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investi…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 222/223 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investi… Frage 222 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) bis zum 31. August 2026 beantragt, bewilligt und ausgezahlt worden sind (bitte separat je Förderrichtlinie nach investiven und laufenden Mehrkosten aufschlüsseln)? Frage 223 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Förderung sind bis zum vorzeitigen Auslaufen am Stichtag 31. August 2026 jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) gestellt und bewilligt worden (bitte je Förderrichtlinie nach investiven und laufenden Mehrkosten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 8. September 2026: Die Fragen 222 und 223 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung vom 5. Februar 2024 (geändert am 27. August und 6. November 2025) ist am 1. März 2024 in Kraft getreten. Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf investive Förderung ist am 31. August 2026 abgelaufen. Die hierzu erbetenen Informationen können der Tabelle 1 entnommen werden. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass sich nach Fristende derzeit noch 440 Anträge in der Bearbeitung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) befinden. Für bereits bewilligte Zuwendungen erfolgt die Auszahlung über ein Anforderungsverfahren, bei dem angeforderte Mittel innerhalb von sechs Wochen zweckentsprechend zu verwenden sind. Der Mittelabfluss hängt also vom Baufortschritt ab. Regelmäßig fällt ein erheblicher Anteil der zuwendungsfähigen Baukosten erst in späten Bauabschnitten an. Tabelle 1: Gesamthöhe der Anträge und der Zuwendungen [Millionen Euro] im Rahmen der investiven Förderung zum Stichtag 31. August 2026 Richtlinie – Investive Förderung Anzahl Anträge insgesamt      956 bewilligte Anträge      492 abgelehnte Anträge       14 zurückgezogene Anträge       10 Gesamthöhe beantragter Zuwendungen      808,6 Gesamthöhe bisher bewilligter Zuwendungen      389,4 Gesamthöhe bisher ausgezahlter Zuwendungen      104,21) 1) Stand zum 3. September 2026. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung vom 5. Februar 2024 (zuletzt geändert am 27. August 2025) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Nach Nummer 7 der Richtlinie erfolgen Zuwendungen auf Antrag des anerkannten landwirtschaftlichen Betriebs. Dieser ist bis zum 31. März eines jeden Auszahlungsjahres unter Angabe der im Haltungsjahr berücksichtigungsfähigen Tiere zu stellen. Die Anzahl der gestellten, bewilligten und abgelehnten an Anträge sowie die beantragte, bewilligte und ausgezahlte Zuwendung im Rahmen der Förderung der laufenden Mehrkosten sind daher je Jahr in Tabelle 2 aufgeführt. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass das erste Haltungsjahr 2024 startete und entsprechend 2025 das erste Auszahlungsjahr darstellt. Folglich konnten im Jahr 2024 keine Zuwendungen beantragt, bewilligt und ausgezahlt werden. Die Höhe der beantragten Zuwendung seitens der Betriebe im Jahr 2026 lässt sich zum Stand vom 3. September 2026 noch nicht vollumfänglich beziffern. Eingereichte Nachweise der gehaltenen, beziehungsweise verkauften Tiere müssen derzeit für die noch 19 offenen Anträge bei der BLE gesichtet und ausgewertet werden. Tabelle 2: Gesamthöhe der Anträge und der Zuwendungen [Millionen Euro] je Jahr im Rahmen der Förderung der laufenden Mehrkosten zum Stichtag 3. September 2026 Richtlinie – Förderung der laufenden Mehrkosten 2024 2025 2026 Anzahl gestellter Anträge auf Zuwendung – 412       556 bewilligte Anträge – 411       534 abgelehnte Anträge –   1         3 Gesamthöhe beantragter Zuwendungen – 6,4       18,02) Gesamthöhe bewilligter Zuwendungen – 4,6       17,3 Gesamthöhe ausgezahlter Zuwendungen – 4,6       17,2 2) Summe geschätzt.

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